Die Minderheit der Versammlung, die den Saal verlassen hatte, fand sich mit den Mitgliedern des Landesvorstandes zu einer Sonderkonferenz zusammen. Dort wurde einstimmig folgende vom Genossen Keil in der Kreisgeneralversammlung eingebrachte Resolution angenommen: Die Generalversammlung des ersten württembergischen Reichstagswahlfreises stellt sich auf den Boden der Beschlüsse der Reichstagsfraktion und spricht dieser ihr volles Vertrauen aus. Die Versammlung billigt es, daß der Landesvorstand die notwendigen Schritte unternahm, um den Standpunkt der Gesamt partei zum Weltkrieg auch in der Schwäbischen Tagwacht" aur Geltung zu bringen, und erwartet, daß er auch fernerhin in diesem Sinne wirft.
Mit dem gleichen Stimmenverhältnis wurde dann noch eine jie zur Sicherung des ökonomischen Rechts ihrer Mitglieder ge- 13. d. M. das Urteil auf und erkannte auf Einstellung des Ver: Sympathie fundgebung für Genossen Karl Zieb- troffen haben; die Vorstände der Organisationen sollen sich außer fahrens. Es wurde ausgeführt: Der Einwand des Angeklagten, fnecht beschlossen. dem schlüssig werden, welche Maßregeln sie gemeinschaftlich zu daß er nicht zum Vorzeigen seines Fahrscheins verpflichtet gewesen treffen in der Lage sind; 4. die Organisationen wechseln gegenseitig sei und ein Recht zur Weiterfahrt gehabt hätte, sei allerdings nicht alle wichtigen Mitteilungen aus, soweit sie die Lage der Seeleute betreffen, welche dann in den Fachzeitungen und in der sozial- autreffend. Gleichwohl könne hier keine Verurteilung erfolgen, und demokratischen Presse veröffentlicht werden sollen; 5. die Namen zwar aus folgenden Gründen. Die angezogene Vorschrift des§ 10 besonders brutaler Offiziere und der Vorgesezten sollen in den der Polizeiverordnung sei aufgehoben durch eine reichsgefeßliche Fachblättern befannt gegeben werden, ebenso die besonders be- Bestimmung, nämlich durch§ 123 des Strafgesehbuchs in seiner rüchtigten Schiffe in den einzelnen Ländern; 6. die Organisationen neuen Fassung vom Jahre 1912. In der neuen Fassung laute der der einzelnen Länder verpflichten sich, in besonderem Grade die Absah 1 des§ 123: jenigen Mitglieder zu unterstüßen, welche infolge der Brutalität Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das bes der Seeoffiziere in Rot geraten find; 7. juristische Beihilfe kann friedete Befigtum eines andern oder in abgeschlossene Räume, welche den Mitgliedern gestellt werden, doch soll die betreffende Landesorganisation, der das betreffende Mitglied angehört, die ent- um öffentlichen Dienste oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich ſtehenden Kosten später zurüdbezahlen. Solche Fälle, die größeres eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf Intereffe und eine längere Zeitdauer beanspruchen, sollen vorher die Aufforderung des Berechtigten, fich nicht entfernt, wird wegen der betreffenden Organisation mitgeteilt und von dieser sanktioniert Hausfriedensbruchs mit Geldstrafe bis 300 M. oder mit Gefängnis werden; 8. die Organisationen unterstüßen sich gelegentlich mit bis 3 Monaten bestraft."
Soziales.
Kleine Nachrichten.
Referenten; 9. jedes Jahr soll eine standinavische Seemanns - Diese Bestimmung umfasse denselben Straftatbestand wie die fonferenz stattfinden, an der je drei Delegierte teilnehmen können. Verordnung von 1908 in ihrem§ 10, nämlich den HausfriedensSoffentlich tragen diese Konferenzbeschlüsse dazu bei, in Die Bauschloffer haben in ihrem eigentlichen Beruf zurzeit Schweden überhaupt eine seemännische Organisation zu schaffen, bruch in abgeschlossenen Räumen, die zum öffentlichen Verkehr bewenig zu tun, da Bauarbeiten nur in jehr beschränktem Maße die sich sehen lassen kann. Die Chancen für die seemännische Bestimmt sind. Aus§ 123 hätte Angeklagter bestraft werden können, vorhanden sind. Aber in den Betrieben der Eisenindustrie, welche wegung in Skandinavien stehen momentan äußerst günstig, profi- wenn ein Strafantrag gestellt worden wäre. Denn nach§ 123 Kriegsmaterial anfertigen, finden auch die Schlosser Beschäftigung, tieren diese Länder doch durch die Stillegung der deutschen Schiff- trete die Strafverfolgung nur auf Antrag ein. Da ein Strafantrag nicht gestellt sei, so müsse das Verfahren gegen den Anso daß es gegenwärtig fast gar keine arbeitslosen Bauschlosser gibt. fahrt. In dieser Betrieben werden auch befriedigende Löhne gezahlt. geflagten eingestellt werden. Anders ist es dagegen in den Betrieben der kleineren Bauschloſſereien. Hier wird meist nur der tarifliche Mindestlohn, der für junge, wenig geübte Arbeitskräfte gift, an ältere, tlichtige Arbeiter gezahlt, so daß der Mindestlohn in vielen Fällen tatsächlich zum Höchstlohn geworden ist. Auch in den Geldschrankfabriken hatte Es sind darüber Zweifel aufgetreten, ob die durch sich der Metallarbeiterverband öfter gegen beabsichtigte Verschlechterungen der tariflichen Löhne zu wehren. Die am Dienstag ab- Bundesratsverordnung vom 3. Dezember für die Frauen von gehaltene Versammlung der Bau- und Geldschrankschlosser, wo diese Kriegsteilnehmern eingeführte Wöchnerinnenunterstübung Angelegenheiten besprochen wurden, hatte sich auch mit der Frage rüdwirkende Kraft hat. Die Zweifel sind unberechtigt. der Tariffündigung zu beschäftigen. Der Tarif der Geldschrant. Die rückwirkende Kraft besteht. Denn§ 10 der Bundesratsschlosser tann zum 1. Februar, der Tarif der Bauschloffer zum verordnung lautet wörtlich: 1. April gekündigt werden. Auf Antrag der Kommission und der Vertrauensmänner beschloß die. Versammlung: Obgleich eine Erhöhung der Tariflöhne begründet wäre, mit Rücksicht auf den durch den Krieg geschaffenen Ausnahmezustand von einer Kündi gung der Tarife abzusehen.
Die Stod- und Zelluloidarbeiter sind durch den Kriegszustand sehr hart betroffen. Während vor dem Krieg in der Branche 534 Beschäftigte gezählt wurden, stand vom Ausbruch desselben bis zum 5. September überhaupt kein Branchenangehöriger mehr in Arbeit. Erst dann besserte sich die Lage ganz allmählich ein wenig. Auch jetzt sind kaum mehr als 100 Beschäftigte festgestellt. Biele haben in anderen Arbeitszweigen Unterschlupf suchen müssen. Soweit nun in der Branche Arbeitsgelegenheit ist, betrifft sie überwiegend die Anfertigung von 3eltstöden für die Militärverwaltung. Dabei mußte allerdings auch die gleiche schwere Benachteiligung der Arbeiter festgestellt werden, wie in anderen Berufen. Durchgängig ist die Bezahlung viel zu gering. Dazu kommt, daß einige Unternehmer bei gleichbleibendem Akkordpreis dem Arbeiter Teilarbeiten mit aufbürden, die früher besonders bezahlt wurden. Die Preise weichen aber auch bei den einzelnen Fabrikanten ge= waltig voneinander ab. Während in einem Falle pro Hundert 4 M. gezahlt werden, müssen sich die Arbeiter eines anderen Betriebes mit 1,70 M. begnügen. Unter solchen Umständen wird erklärlich, daß nur mit Hilfe ausgedehnter Ueber- und Sonntags arbeit ein einigermaßen ausreichender Verdienst zu erzielen ist. Das Hauptübel erblicken die Beteiligten in der Vergebung der Aufträge an einige Großkaufleute, die selbst nicht fabrizieren, sondern die Arbeiten an fleinere Unternehmer weitervergeben. Die Branchenleitung hat bereits Schritte unternommen, um auch hier durch die Organisierung einer Arbeitsgemeinschaft für Abhilfe zu
forgen.
Die Ortsverwaltung Berlin des Verbandes der Buch- und Steinbruderei- Hilfsarbeiter und Arbeiterinnen zahlt allen Familien, deren Ernährer bis am Tage der Auszahlung zum Heeresdienst eingezogen sind, eine Weihnachtsunterstüßung von 10 M. Als Legitimation ist der Unterstüßungsbogen oder ein anderer g.aubwürdiger Nachweis vorzuzeigen, daß sich das Mitglied im Heere befindet. Die Auszahlung erfolgt vom 15. bis 17. Dezember, vormittags 9 bis 12 Uhr, an der Ortskaffe Alte Jakobstr. 5. Den arbeitslosen Mitgliedern wird die Weihnachtsunterstützung am Dienstag, den 22. Dezember, ausgezahlt.
Militärarbeit in den Innungsbetrieben.
Zur Wöchnerinnenhilfe.
„ Kriegssuppe."
"
Beitung" brachte dieser Tage unter der Unterschrift zu einem Löffel Beitung" brachte dieser Tage unter der Unterschrift zu einem Löffel Suppe..." einen lehrreichen Feuilletonartikel. Da schildert einer, wie er von dem Herrn und der Frau Soundso zu einem Löffel Diese Vorschriften treten nach ihrer Verkündung( das war Striegsfuppe eingeladen worden ist, und was er in dem gaftlichen der 4. Dezember), in Kraft. Wöchnerinnen, die vor diesem Tage Salon erlebte. Die Herren in Frad, die Damen in Gesellschaftsentbunden sind, erhalten diejenigen Leistungen, welche ihnen toilette, so batten sich die Gäfte zu dem Löffel Kriegsfuppe eingevon diesem Tage an zustehen würden, wenn diese Vorschriften funden. Was gab es wohl? Wurde Linsen- oder Erbiensuppe gebereits früher in Kraft getreten wären." reicht, die die Kriegsteuerung für die meisten der einstigen VerDanach hat also z. B. die Ehefrau eines Kriegs- braucher von Hülsenfrüchten unerschwinglich gemacht hat? Gab es Oder hat man sich gar teilnehmers, die am 4. August entbunden hat, die Leistungen vielleicht Suppe aus Kartoffeln? zu verlangen, die ihr zustehen würden, wenn die Bundesrats mit einer Blut- und Brotfuppe wie in Spartas fernen berordnung vom 3. Dezember 1914 bereits am 4. August in Tagen begnügt? Hören wir, wie uns der glückliche GeStraft getreten wäre. Sollten Krankenkassen diese Leistung währemann der„ Kölnischen Zeitung " den Löffel Kriegsiuppe ablehnen, so können wir nur dringend zur Beschwerde an das schildert: Summermayonnaise, ein Sammelflegel in Rahmbrühe, eine niederträchtig feine DafenVersicherungsamt und an die weiteren Instanzen raten. Zu einer einengenden Auslegung, nach der nur die zunge mit allem Drum und Dran, Geflügel, ein saftiger jenigen Frauen einen Anspruch haben, die am 4. Dezember Rebrüden mit Steinpilzen, Dbst aus Südfrankreich , noch im Wochenbett lagen, liegt kein Anlaß vor. Zunächst ist Eis." Die entsprechenden Sorten Weine ergänze man nach Be unter„ Wöchnerin" im Sinne des Krankenversicherungs- lieben. geseges nicht die Wöchnerin im rein medizinischen Sinne Und draußen ist Krieg! In Dst und West rinnt auch für die verstanden. Wöchnerin im medizinischen Sinne mag nur die Verehrer solcher Kriegssuppen" tostbares Blut, fezen Männer ihr Frau sein, bei der eine physische Ausgleichung der Folgen Leben aufs Spiel, denen Sorge und Hunger die Stirne gefurcht der Geburt noch nicht stattgefunden hat. Es würde danach haben und deren letzter quälender Gedante finnt: Was wird aus vielleicht eine Frau bereits nach sechs, eine andere nach meiner Frau und was aus meinen armen Kindern? weniger, eine dritte nach mehr Wochen nicht mehr als Wöchnerin zu betrachten sein. Diese die individuellen Folgen berücksichtigende Definition ist für Krankenkassen unbrauchbar. Das Krankenversicherungsgesetz betrachtet als Wöchnerin eine Frau, die geboren hat und weist den Wöchne rinnen eine Wöchnerinnenbeihilfe für acht Wochen auch dann zu, wenn fie nicht stillen können. Das Gesetz berechtigt die Raffen ferner, diese Silfe auf zwölf Wochen zu erstrecken, wenn die Wöchnerin diese Zeit hindurch das Kind stillt. Eine Frau ist bis zur Beendigung der Stillungsmöglichkeit stets als Wöchnerin mindestens im Sinne des Krankenversicherungsgefeges anzusprechen. Demnach war eine Frau, die am 4. Auguft geboren hat, auch am 4. Dezember noch Wöchnerin". Zu dieser aus dem Krankenversicherungsgesetz zu entnehmen den Auslegung tritt noch hinzu: Welcher Grund soll denn für den Bundesrat vorgelegen haben, die Ehefrauen, die am 4. Dezember nicht mehr als Wöchnerinnen im engeren Sinne zu betrachten waren, dafür zu bestrafen, daß sie mit ihrer Niederkunft nicht warteten, bis der Bundesrat die Verordnung endlich erließ?
Mieteinigungsämter.
"
Der Bundesrat wird in diesen Tagen eine Verordnung über
Der Kutscher als Lehrer.
Unter dieser Ueberschrift brachten wir in Nr. 829 eine der Medienb. Schulzeitung" entnommene Rotig, in der gefagt wurde. daß der Besizer des Ritterguts Bredenfelde der Schulbehörde au Stelle des weggezogenen Lehrers feinen Kutscher für das Schulamt in Vorschlag gebracht habe. Wir erhalten daraufhin nachstehende Berichtigung:
„ Es ist nicht wahr, daß ich beabsichtigt habe, ben hiesigen Kutscher den Schulunterricht erteilen au laffen, gefchweige denn, daß ich einen entsprechenden Antrag beim Superintendenten ge stellt habe.
Bredenfelde, den 7. Dezember 1914.
v. Heyden, Ministerialrat a. D." burg unsere zuerst aufgetauchten Zweifel an der Wahrheit dieser ErWir bemerken dazu, daß die bekannten Schulzustände in Medlen zählung bald in den Hintergrund gedrängt hatten. Dies um fo mehr, als die Notiz in einem so lovalen Blatte wie die„ Medlenb. Schulzeitung" stand, der wir es überlassen müssen, den Fall weiter aufzuflären.
Parteiveranstaltungen.
Zweiter Kreis, Jugendabteilung. Sonntag, den 13. d. Mis.. findet eine Besichtigung des Museums für Böllerfunde statt. Treffpunti 2 Uhr vor dem Museum, Ede der Königgräger und Prinz- AlbrechtStraße Röntgental, Zepernick . Heute abend 8%, Uhr: Zahlabend im Lokal von August Lange, Röntgental, Siemensitr. 10.
Frauenveranstaltungen.
Verein für Frauen und Mädchen der Arbeiterklasse. Montag. den 14. Dezember, abends 8%, Uhr, in der Neuen Philharmonie, Köpenider Straße 96/97. Vortrag:„ Wir und die anderen." Referent: Robert Breuer. Gäste, Männer und Frauen, willkommen.
Allgemeine Familiensterbekaffe. Sonntag, den 13. Dezember,
Die Sattlerinnungen haben sich immer bemüht, Militärarbeit zu erhalten, ohne daß es ihnen int allgemeinen gelungen wäre, da sie die strengen Bedingungen der Heeresverwaltung nicht ein Es wäre dringend zu wünschen, daß das Reichsamt des halten konnten. Mangel an Betriebskapital und einrichtungen Innern flipp und flar erklärt, daß die Absicht des Bundeswaren und sind die Hauptursachen dafür. Trotzdem haben die Innungen in den lezten Jahren eine lebhafte Agitation zur Ge- rats dahin ging, der Verordnung vom 3. Dezember rüdwinnung von Militärlieferungen betrieben und angesichts der wirkende Kraft in vollem Maße beizulegen. Da es sich um Kriegszeit hatten fie jezt auch Erfolge. Es sollte die Arbeit aller- eine Erstattungspflicht des Reiches handelt, so ist verständlich, dings nur an die Innungen als solche vergeben werden, die dieselbe wenn Krankenkassen mit der weiteren Auslegung solange dann an die einzelnen Meister zu verteilen hatte. Hierbei zeigte zögern, bis das Reichsamt eine bindende Erklärung abgegeben es sich, daß sie dieser Arbeit nicht gewachsen waren, sondern nur hat. Sollte der Bundesrat in der Tat die Rückwirkung nur als Zwischenmeister bestehen können. Um den Anforderungen der in beschränktem Maße gewollt haben, so wäre eine sofortige Heeresverwaltung zu genügen, bedarf es eben leistungsfähiger, Ausdehnung seiner Verordnung dringend notwendig. Denn großzügig organisierter Betriebe, in denen alle Vorbedingungen zu einer raschen und einwandfreien Lieferung gegeben sind. Die Ungerechtigkeiten soll man so schnell wie möglich beseitigen. Lohnfrage mußte auch noch geregelt werden. Es folgten langwierige Verhandlungen, und zuletzt gestanden die Fabrikanten 20 Proz. Aufschlag zu, weigerten sich aber, für Ueberstunden mehr zu zahlen. Der Verband der Sattler stimmte dem zuletzt zu. Die Mieteinigungsämter erlassen, in der die Errichtung solcher Aemter Bahl- und Aufnahmetag von 3-6 Uhr, im Restaurant Gerichtstr. 12/13. Verhältnisse und der Arbeitermangel brachten es mit sich, daß die Fabrikanten nachträglich einen Sah von 30 Proz. freiwillig be- für größere Gemeinden obligatorisch vorgeschrieben und den willigten. Auf entsprechende Eingaben der Unternehmer hin hat Aemtern die Befugnis erteilt wird, die Parteien zum Erscheinen das Ministerium bestimmt, daß ein Fabrikant dem andern, der und zu eidesstattlichen Versicherungen zu zwingen. Leider soll 30 Proz. Aufschlag bezahlt, die Arbeiter nicht abspenstig machen auch die Bundesratsverordnung vom 18. August dahin eingeschränkt dürfe. Auch soll das Ministerium angeordnet haben, daß der werden, daß die Gerichte verpflichtet werden, die Einigungsämter Berliner Tarif mit 20 Proz. Aufschlag ausreichend sei. Nunmehr vor der Entscheidung, ob Zahlungsfrist zu gewähren ist, gutachtlich find die Innungen mit einem Male tariftreu geworden, nachdem zu hören, sie bisher den Tarif entschieden abgelehnt hatten. Uebrigens ist der Tarif nicht mehr der Zeit entsprechend, da die Fabrikation in. folge der großen Aufträge sich gewandelt hat und manche Arbeiten nach anderer Methode erledigt werden. Die Kriegszeit hat insofern gut gewirft, als die Innungsmeister nach dem Kriege wohl nicht mehr so schlechte Löhne werden zahlen können wie bisher. Aufgabe der betreffenden Arbeiter wird es sein, in diesem Sinne vorzuarbeiten, indem sie die Organisation stärken und ihre Aufgaben Ausland.
erfüllen.
Gerichtszeitung.
Strafgesegnovelle und Straßenbahnordnung.
Der§ 10 der Berliner Landespolizeiverordnung vom 8. Degember 1906, betreffend die mit Maschinen betriebenen Straßenbahnen des Landespolizeibezirks Berlin besagt: Fahrgäste, welche die zur Aufrechterhaltung der Ordnung und des Verkehrs er Eine Seemannskonferenz für die drei skandinavischen Länder fand nach dem„ Courier" kürzlich in Kopenhagen gehenden Anweisungen der Bahnbediensteten unbeachtet lassen, statt. Der Zweck der Konferenz war, eine intimere Busammen haben, unbeschadet der etwa eintretenden Bestrafung, nach Auf arbeit der Seemannsorganisationen in den skandinavischen Ländern forderung der Bahnbediensteten den Wagen sofort oder beim herbeizuführen. Das Resultat der Konferenz gipfelte in folgenden nächsten Halten zu verlassen." Beschlüssen: 1. Ehe eine Lohnbelegung unter den Seeleuten in Diese Bestimmung sollte Neumann übertreten haben. Bei einem der skandinavischen Länder ausbricht, sollen die Organisa- einer Fahrt auf der Straßenbahn hatte er zwar ein Billett, als tionen der anderen beiden Länder genau über die Lage der Ber - aber der Kontrolleur fam, zeigte er es diesem trob wiederholter Aufhältnisse unterrichtet, eventuell eine Konferenz einberufen werden; forderung nicht vor. Auch folgte er nicht unbedingt der dann an 2. bis eine bestimmte gegenseitige Unterstüßung bei Streiks feit ihn ergangenen Aufforderung, den Wagen an der nächsten Halte. gefest ift, verpflichten sich die betreffenden Organisationen, bei größeren Lohnbewegungen einander fräftig zu unterstüßen; in ftelle zu verlassen. Auf Grund dieser Feststellungen verurteilte allen außerordentlichen Fällen, zum Beispiel unter einem Krieg, das Landgericht I den Angeklagten zu einer Geldstrafe. unterrichten die Organisationen fich gegenseitig, welche Maßregeln Das Kammergericht hob auf die Revision des Angeklagten am
Blutarme und Kranke
trinken während der Rekonvaleszenz feurig süssen
Briefkasten der Redaktion.
Die juristische Sprechstunde findet für Abonnenten Lindenstr. 3. IV. Hoi rechts, parterre, am Montag bis Freitag von 3 bis 6 br, am Sonnabend von 5 bis 6 Uhr statt. Jeder für den Brieflaften be stimmten Anfrage ist ein Buchstabe und eine Zahl als Mertzeichen bei zufügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen keine Abonnementsquittung beigefügt ist, werden nicht beantwortet. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor. Verträge, Schriftstücke und dergleichen bringe man in die Sprechstunde mit.
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R. 12. 1. Schlechte Zähne. 2. Herzfrankheit. 3. Formfehler an den Beinen. G. W. Ja, weil die Strankbeit nicht mehr austedend ist. 2. R. 1. Sie baben feinen gefeßlichen Anspruch auf Unterstügung. $. A. 30. 1. Gedienter und ungedienter Landsturm. Die im Jahre 1895 Geborenen müssen sich bis zum 15. Dezember auf ihrem Polizeirevier gemeldet haben. 2. Das entscheidet der Militärarzt. 3. Sie haben Anspruch auf Lohn bis zum iblauf der Kündigungsfrist. Erheben Sie Klage beim 8. D. 10. Gewerbegericht auf Zahlung des Lohnes für drei Tage. Benden Sie sich zunächst an die Baupolizei um eine Bescheinigung, daß hebung des Bertrages und zugleich eine einstweilige Verfügung erwirten, Ihre Wohnung gesundheitsschädlich ist. Dann tönnen Sie flagen auf AusC. R. 12. 1. Jbre nach der Sie die Wohnung fofort räumen fönnen. Anwartschaft in der Angestelltenversicherung wird aufrecht erhalten, wenn Sie im nächsten und in den folgenden Jahren mindestens acht Monats: beiträge zahlen. 2. Nein.- Lorent. Die Löhnung für immobile Mann schaft steht ihm zu. Von einer Vermögensgrenze ist die Unterstügung nicht Schöneberg 35. Gine abhängig, das Gefeh schreibt Bedürftigkeit bor. Leiber zu spät. Berufung iſt aussichtslos. Neubrandenburg 81.
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Wetteraussichten für das mittlere Rorbbeutschland bis Freitagtagmittag: Mild, überwiegend bewölft mit weitverbreiteten, im Westen und längs der Küfte vielfach starten, im Südwesten meist geringen Regenfällen.
Santa Lucia Stärkungs- Fl. 1.50 Nachahmung bitte zurückzuweisen.
Rotwein u. 2.
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