Nr. 310. 31. ZahrMg. 2. Krilage des Jmmörtf Kerl« NcksblM Sonntag. 13. Dezember 1914. Mietsunterstützung in Serlin. Die Gemeindebehörden haben beschlossen. Mietsunierstützungen zu gewähren sowohl an die Kriegerfamilien sowie an Arbeits» und Er- werbslose. Soweit es sich um Kriegerfamilien handelt, sollen die Mietsbeihilfen betragen für Frauen ohne Kinder bis IS M., für Frauen mit einem Kinde bis 12,50 M., für Frauen mit zwei Kindern höchstens 10 M.. für Frauen mit drei Kindern höchstens 7,50 M. und für Frauen mit vier Kindern höchstens 5 M. Von der Kriegsunter- stützung sollen für Miete in Abzug kommen können bei Frauen mit vier Kindern höchstens 10 M.. bei Frauen mit fünf Kindern höchstens 15 M. und bei Frauen mit mehr als fünf Kindern höchstens 20 Di., aber nur bis zur Hälfte der Monatsmiete. Der Magistrat hat für die Unterstützungskommissionen bestimmte Grundsätze aufgestellt, die bei Gewährung der Mietsunterstützung beachtet werden sollen. Zu be- achten ist zunächst, das, Mietsbeihilfen nur auf Antrag gewährt werden. Die Frauen, die Mietsunterstützung wollen, müssen bei der Steuerkasse einen Antrag stellen. Zu bedauern ist. daß der Magistrat den Monat August von der Mietshilfe ausgenommen hat. Taufende von Frauen sind mit der Augustmiete noch heute im Rückstände, weil der eingezogene Mann vor dem 1. August ohne erhebliches Ein- kommen war. Wenn es dem Magistrat ernst ist mit seiner Absicht, die im Felde Stehenden vor Mietsschulden zu bewahren, so mutz hier unter allen Umständen noch geholfen werden und sei eS durch Extraunterstützung. Vom September ab soll Mietsunterstützung gegeben werden, aber nur nach den alten Sätzen, die für eine Frau ohne Kind 10 M., für eine Frau mit einem Kind 7,50 M. und für eine Frau mit zwei Kindern 5 M. betrugen. Die neuen, obengenannten Sätze gelten erst vom 1. November ab. Man sieht, mit den alten Sätzen kann der Ma- giftrat wirklich keinen Staat machen. Mietshilfe soll nur dann gewährt werden, wenn der Vermieter sich zu einem den Verhältnissen der Mieter entsprechenden MietS- Nachlaß versteht. Bei der Bemessung der Höhe des Nachlasse» soll auch die wirtschaftliche Lage de» Vermieters in Betracht gezogen werden. ES soll auf den MietSnachlatz dann weniger Gewicht gelegt werden. wenn der Vermieter eine größere Anzahl Kriegerfrauen zu seinen Mietern zählt. Miete wird in der Regel nur bewilligt, wenn dieselbe r ü ck st ä n d i g ist. und zwar direkt an den Vermieter, der sich von der Steuerkasse die Miete abholt. Auch die Vermieter können Anträge stellen, wenn dies nicht vom Mieter geschieht. Eine recht kautschuk- artige Bestimmung ist die folgende vom Magistrat erlassene: »Die Frauen der Einberufenen können Beihilfen zur Miete er- halten, wenn sie nicht w der Lage sind, die Miete selbst zu bezahlen. Hierbei ist zu prüfen, welche Einkünfte sie neben der KriegSunter- stützung durch sonstige Unterstützungen, wozu auch die Ireispeisung für sie und die Kinder gehört, und durch eigenen Erwerb haben. Verweigerung der Uebernahme einer angemesse- nen Arbeit schließt die Gewährung einer MietShilfe aus. Ver- wandte, welche mit einem unverheirateten Einberufenen einen gemein- schaftlichen Haushalt geführt haben und die Kriegsunterstützung er- halten, können Beihilfen wie die alleinstehenden Frauen erhalten." Bezeichnend für die vorstehenden Bestimmungen ist der Satz, nach dem'MietShilfe verweigert werden kann, wenn eine Frau eine an- gemessene Arbeit nicht übernehmen will. Eine solche Bestimmung kann man verstehen, wenn eS sich um die Gewährung einer Arbeits- losenunterstützung handelt, nicht aber bei Frauen von Kriegiteil- nehmern, die bisher ihren gesamten Unterhalt durch die zu den Fahnen Einberufenen erhalten haben. Rigorose Bezirksvorsteher können bei Anwendung dieser Bestimmung in vielen Fällen die Frauen um die MietShilfe bringen. Wie kommt der Magistrat dazu, eine solche An- ordnung zu erlassen. Die Mietsbeihilfe ist doch nichts anderes als das Zugeständnis, daß die heute gezahlten Unterstützungssätze nicht voll ausreichen, um die Bedürfnisse der Ernährung, Bekleidung und Behausung zu decken. Die Pflicht ausreichender Unterstützung der Familien haben aber die LieferungSverbändc, ohne daß sie andere Be- dingungen zu stellen haben als die Feststellung der Bedürftigkeit, und zwar im weiteren und nicht im armenrechtlichen Sinne. Außerdem sollen Nebenbezüge nach dem Gesetz auf die Unter- stützung nicht angerechnet werden. Das geschieht leider auch jetzt wieder bei Gewährung der Mietsbeihilfen. Di« magistratlichen Anweisungen ulüssen zu neuen willkürlichen Auslegungen führen, je nachdem Be- zirksvorsteher und. Unterstützungskommissionen engherziger oder weit- herziger sind. Eine Reihe Kommissionen zahlen Miete, wenn die Nebeneinkünfte die zu gewährende Miete um das Doppelte übersteigen. Wenn bei» spielsweise eine Frau von der Firma monatlich 24 M. Unterstützung bezieht und sie zahlt 30 M. Miete, so erhält sie Mietszuschuß. Zahlt sie aber nur 22 oder 23 M. Miete, fo erhält sie keine MietShilfe. Andere Kommissionen tun selbst daS nicht. Wieder andere grauen, die in Arbeit stehen, bekommen oft keine Kriegsunterstützung, und da nur Unterstützte MietShilfe bekommen, so erhalten diese Frauen über- Haupt nicht», müssen vielmehr noch die volle Miete zahlen. Anderer- seitS gibt eS Kommissionen, die in solchen Fällen Miete gezahlt haben, wenn auch keine KricgSunterstützung lief. Für alle die Frauen, denen MietShilfe versagt wird, sorgt sich niemand um Mictsnachlaßz sie müssen die volle Miete entrichten oder— schuldig bleiben. Die Prüfung der Anträge auf Beihilfe auf ihre Notwendigkeit und ihre Höhe erfolgt durch den Bezirksvorsteher, der auch mit dem Ver- mieier über die Höhe dcS Mietsnachlasses verhandelt, wobei er sich eines anderen städtischen Ehrenbeamten oder des Nationalen FrauendiensteS bedienen kann. Wird ein MietSnachlatz bis zu der Monatsmiete gewährt, so verfügt der Bezirksvorsteher zusammen mit dem Vorsitzenden die Zahlung der Mietsbeihilfe, ohne daß eS eines Beschlusses der Unterstützungskommission bedarf. Findet sich dagegen der Vermieter nur zu einem geringeren Nach- laß als% der Monatsmiete bereit, so entscheidet die UnterstützungS- kommission. In jedem Falle soll berücksichtigt werden, daß der Nach- laß ein wirklich den Verhältnissen entsprechender und angemessener ist. ES gibt, wie unS mitgeteilt wird, leider Vermieter, die glauben, nur zum Schein auf einen Abzug eingehen zu sollen, um die MietSunter- stützung zu bekommen, später aber vom Mieter den Restbetrag sich einzufordern. Es wäre erwünscht, wenn den Mietern genaue Mit- teilungen über die Höhe dcS Nachlasses gemacht werden, damit sie sich danach richten können. Im übrigen muß ja der Vermieter eine schrift- liche Erklärung abgeben, die der Mieter in der Steuerkasse einsehen kann. Soweit eS sich um direkte Zahlung von Miete aus der Kriegs- Unterstützung an den Vermieter handelt, so muß über diese Anträge stets die UnterstützungSkommisswn beschließen. Trotz Mietsunterstützung können auch noch Extraunterstützungen gegeben werden, allerdings auch auf Antrag. Solche Fälle sind gegeben, wenn ein Krankheitsfall in der Familie eintritt, wenn in einex größeren Familie Schuhe und Kleidung benötigt lvcrden. In der Stadtverordnetenversammlung ist von verschiedene!, Seiten aus- gesprochen worden, daß damit nicht gekargt werden soll. Hoffentlich richten sich die Immissionen, insbesondere die Bezirksvorsteher danach. Maßgebend sollte sein, was der Minister de» Innern in seinen Aus führungsbestimmungen vom 1, November über da» Gesetz die Familienunterstützung betreffend sagt. SS heißt dort u. a.: »Schließlich wird noch ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht. daß eine wohlwollende und nicht etwa nach den Grundsätzen der Armenpflege erfolgende Prüfung der Bedürftigkeitsfrage bei der Ge Währung der Familienunterstützungen geboten ist und namentlich keinem Bedenken unterliegt, wenn arbeitsfähige Angehörige infolge augenblicklicher Arbeitslosigkeit in eine vorübergehende Notlage ge- raten sind. Bon den Angehörigen der vor dem Feindr stehenden Familienväter wird alle« fernzuhalten sein, was niederdrückende Empfindungen in ihnen auszulösen geeignet ist." Was hier gesagt ist, gilt von allen Unterstützungen, auch von der Mietsunterstützung. Man soll weitherzig geben und die Familien so stellen, wie wenn der Ernährer zu Hause geblieben wäre. Kleinlichkeit und Engherzigkeit in Unterstützungsfragen schädigen nur den Kriegs- zweck._ Ms Groß-öerlin. Sport im Kriege. Seit Kriegsbeginn hat Großberlin, in dem die Sport- freudigkett während der letzten Jahre sich außerordentlich rege entfaltete, von der Ausübung deS Sports jeder Art ver- hältnismäßig wenig gesehen. Auf den Gewässern in und um Berlin wurden Ruder- und Segelboote nur vereinzelt b« obachtet. die Turn- und sonstigen Sportplätze blieben verwaist oder zeigten gegen früher große Lücken. Gerade auch aus den Turn- und Sportvereinen, in denen so viel kraftvolle Jugend sich zusammenfindet, waren Tausende zum Heeresdienst ein- gezogen worden, und bei den Heimgebliebenen wollte die alte Freude an Sport und Spiel monatelang nicht recht aufkommen, als immer neue Kunde eintraf, daß liebe Sportkameraden auf den Schlachtfeldern gefallen waren. So ist in allen großen Sportverbänden, auch in denen der Arbeiterschaft, die kamerad schaftliche Trauer schon in Permanenz erklärt. Die bunten Sportflaggen, die sonst so lustig im Winde flatterten, sind verschwunden oder wehen auf Halbstock. Jede Zusammen� kunft bringt den Versammelten neue Trauerkunde. Das alles soll, so betrübend es ist, nicht abhalten, dem Wintersport, der sich in der Umgebung Berlins feit einigen Jahren so günstig entwickelt hat, auch im kommenden Winter mit Lust und Liebe nachzugehen. Die Tragödie, die sich auf dem KriegStheater abspielt, geht ihren ungehemmten Lauf. In vernünftiger Denkweise werden ja wohl alle größeren und geräuschvollen Festlich- leiten, die sonst das Berliner Winterleben füllten, ausfallen, aber der Sport, der neue Kraft, neue starke Geschlechter bringen soll, braucht deshalb nicht ganz zu ruhen. Im Gegenteil, er kann nur ablenken von den Schrecken des Krieges, die bis in die kleinste Hütte hinein ihren nieder- drückenden Einfluß finden; er kann und soll stärken zu dem, waS alles das Weltenschicksal noch bringen mag. Der Großberliner Sport ist heutzutage nicht nur mit den Sportvereinigungen identisch. Er lebt und webt in Tausenden, die sonst zur Winterszeit hinausziehen in die Winternatur, sich zu freuen an den Schönheiten des elserstarrten NaturlebenS und sich an. ihm zu stärken für des LebenS Kämpfe. Mögen auch diesmal, wenn der Schnee liegt und die Seen überzogen sind mit Eis, Tausende hinaus- wandern in die märkischen Wälder und an die Gewässer, sich Herz und Kopf klar zu machen zum Gefecht... Was der Sport in seiner reinsten und natürlichsten Gestalt Tausenden bringt, das kommt der Volksgesundheit zu statten und sendet seine Triebe in neue Geschlechter. Arbeitslosenfiirsorge der Stadt Berlin . AuS dem Rathause wird mitgeteilt! 1. Bei den 23 Geschäfts- stellen der Stadt find in der Zeit vom 23. bis 29. November 1914 2082 Gesuche eingegangen: davon wurden 577 abgelehnt, an die Landesversicherungsanstalt Berlin 350 verwiesen, bewilligt 1510. Ausgeschieden aus der Unterstützung(überwiegend wegen Wieder- eintritt» in Arbeit oder Erwerb) sind 1817 Personen. Unterstützung im Gesamtbetrage von 71020 M. haben von der Stadt bezogen 17 287 Personen, davon je 6 M. 2478, je 4 M. 14 809 Personen. 2. Bon der Stadt wurden an 8139 Mitglieder von 15 Ar« beiter» und Angestellten- Organisationen, die selbst satzungSgemäß Unterstützung gewähren, Zuschläge im Gesamt- Setrage von 24 585,34 M. gezahlt Hiervon trafen auf die freien GeWerk- schaften 7516 Mitglieder mit 23 281,80 M.(und zwar Metallarbeiter 3100,25 M., Holzarbeiter 7080,50 M. usw.) 3. Die Landesversicherungsanstalt Berlin hat von insgesamt 18 000 bei ihr eingegangenen, teils von den städti- scheu UnierstützungSkommissionen ihr überwiesenen, teils von den Organisierten ihr eingereichten Gesuchen 13 393 genehmigt, Aus- geschieden aus der Unterstützung gegenüber der Borwoche sind 321 Personen. Unterstützungen im Gesamtbetrag« von 30 772 M. sind von der LanbeSversicherungSanstalt am 28. November 1914 an 4847 Personen gezahlt worden. Verordnung über die Kartoffelpreise in Grost-Berli«. Da» Oberkommando in den Marken hat folgende Bekannt- machung erlassen: Durch die Bekanntmachung des Bundesrat» vom 23. November 1914(R.-G.-Bl. S. 483) sind Höchstpreise für den Vertauf von Speisekarlofietn durch den Produzenten festgesetzt. In Ergänzung dieser Maßnahme ist eS angezeigt, auch für den K l» t n h a n d e l mit Speisekartoffeln im Gebiete von Groß- Berlin Höchstpreise fe st zusetzen. Diese Festsetzung muß für daS zusammenhängende Wirtschaftsgebiet Groh-Berlin» ein- heitlich und gleichzeitig erfolge». Uebereinstimmend mit einem vom Magistrat Berlin aufgestellten Entwurf und im Einvernehmen mit den übrigen betetligten Magistraten und Landräten bestimme ich daher in Ausführung de» Reichsgesetzes, betreffend Höchstpreise vom 4. August 1914(R.-G.-Bl. S. 339) kraft der aus mich gemäß§ 4 des Gesetze« über den Belagerungszustand übergegangenen voll- ziehenden Gewalt für die Städte Berlin , Charlottenburg . Berlin-Lichtenberg , Neukölln, Potsdam , Berlin-Schöneberg . Spandau , Berlin-Wilmersdorf, und für die Landgemeinben AdlerShof , Berlin-Britz , Berlin-Buchholz, Köpenick . Berlin-Friedenau , Berlin -KriedrichSfelde. Friedrichshagen , Berlin-Grunewald, Herms dorf , Berlin -Hohenschönhausen, Berlin-HeinerSdorf, Berlin -Johannis» thal, Kleinglienicke, Berlin-Lankwitz, Berlin-Lichterfelde, Lübars , Berlin-Mariendorf, Berlin-Marienfelde, Nikolassee , Berlin -Nieder- schöneweide, Berlin-Niederschönhausen, Nowawes , Berlin -Oberschöne- weide, Berlin -Pankoiv, Berlin-Reinickendorf, Berlin -Rofenthal, Berlin-Schmargendorf, Berlin-Steglitz, Berlin -Stralau, Berlin-Tegel, Berlin-Tempelhof, Berlin-Treptow, Wannsee , Berlin -Weißenscr, Berlin-Wittenau, Zehlendorf , und für die Gutsbezirke Berlin-Dahlem, Plötzensee: 8 1. Der Preis für das Kilogramm Speisekartoffeln darf im Kleinverkauf nicht übersteigen: bei den Sorten Daber. Imperator, ölnZnum bonum, tTp to date und den ihnen von der Landeszentralbehörde gleich gestellten Sorten 8 Pf., bei allen anderen Sorten 7,5 Pf. Die Höchstpreise gelten nicht für Salatkartoffeln oder für Saat- kartoffeln. Bruchteile von Pfennigen, die sich beim Gesamtkaufpreis ergeben, werden als volle Pfennige gerechnet. Z 2. Kleinverkauf ist der sogenannte Detailhandel, d. h. die Abgabe unmittelbar an den Verbraucher. 8 8. Der 8 1 dieser Anordnung ist in den BerkaufSlokalen, in denen Kartoffeln im Kleinverkauf gehandelt werden, an deutlich sichtbarer Stelle anzubringen. § 4. Wer dieser Anordnung zuwider handelt, wird gemäß§ 1 de? Gesetzes, betreffend Höchstpreise(Reichsgesetzblatt Seite 339) bestraft. 8 5. Diese Anordnung tritt am Dienstag, den 15. Dezember in Kraft. _ Weihnachtsbescherungen für Verwundete. Vom Nachrichtenamt der Stadt Berlin geht uns der nachfolgende Aufruf zu: Für die in den städtischen Anstalten untergebrachten verwundeten und kranken Soldaten, deren Zahl etwa 8800 bcträg!. sollen am Weihnachtsheiligabend Bescherungen stattfinden. De: Magistrat, der für diesen Zweck größere Mitiel zur Verfügung gc- stellt hat, wendet sich auch an die Bürgerschaft, damit durch deren so oft bewährte freie Liebestätigkeit die Bescherung für unsere Krieger sich recht reichhaltig gestalten möge; er bittet um Spenden an Geld und geeignete Geschenke, die danlbar entgegengenommen werden bei den Direktionen des Kriegslazaretts in Buch, des Rudolf-Virchow- Krankenbauses, der Kraukenhäuser Moabit , am Urban und im Friedrichshain , sowie im Rathause, III. Stock, Zimmer 115. Mietsanträge in Berlin . MietsbeihUfen können nach den Beschlüssen der städtischen Körper- schaften nunmehr auch Erwerbs- und Arbeitslosen gewährt werden. In Betracht kommen nur solche Arbeits- und Erwerbslosen , die während der letzten vier Wochen vor Stellung des Antrages Arbeitslosenunterstützung von der Stadt bezogen haben. Die Woh- nungSmiete— und nur diese wird berücksichtigt— darf nicht mehr als 500 M. pro Jahr betragen. Arbeitslose, deren Unterstützung die LandeSversicherungsa n st alt Berlin übernommen hat, haben ihre Anträge auf Gewährung von Mietsbeihilfe an diese zu richten, da sich die Landesversicherungsanstalt bereit erklärt hat, ihre Fürsorge auch nach dieser Richtung hin auszudehnen; dorthin haben sich auch diejenigen Arbeitslosen zu wenden, die einer der städtischen ArbeitSlosenfürsorge angeschlossenen Organisationen an- gehören und denen von der Landesversicherungsanftalt Berlin ein Zuschuß zur Arbeitslosenunterstützung direkt oder durch Uebernahme deS städtischen Zuschlag« gewährt wird. Die an die Stadt zu richtenden Anträge auf Mietsbeihilfen find mündlich in den Geschäftsstellen der Arbeitslosenfürsorge unter Vorlegung des Mietsvertrages und der Kontroll- karte anzubringen, Zur Stellung des Antrage? sind nur die Mieter berechtigt._ Verhütung von Glätte auf den Bürgersteigen bei Frostwetter. Der Polizeipräsident erläßt folgende Bekanntmachung: Beim Eintritt von Frost werden Ladenbesitzer und Hauseigentümer in diesem Winter ganz besonders darauf Bedacht zu nehmen haben, daß gelegentlich des ReiuigenS der Schaufenster und Hausflure durch etwa über den Bürgersteig laufendes und gefrierendes Wasser Strahenpassanten, insbesondere auch verwundete Krieger, wenn sie solche glatten Stellen zu überschreiten haben, nicht verunglücken. Die Aussichtsbeamten haben daher auf die Befolgung der i» den jß 93 und 127 der Berliner Straßenordnimg enthaltenen Vorschriften ihr besonderes Augenmerk zu richten und in NebertretungSfällen unnachsichtig einzuschreiten. Mit den Arbeiten für den Tunnel der Schilellbah» der A. E.-G, lesundbrunnen— Neukölln ist nunmehr an der Waise»- brücke an der Ecke der Neuen Friedrickistraße und der Stralauer Brücke begonnen worden. Da» Rolandiifer dient als Bauplatz. Es werden dort starke eiserne Spundwände errichtet, um zunächst die starken granitenen Ouaimauern abbrechen zu können. Die Dampfer- onlcgestcllc an der Stralauer Brücke ist schon entfernt. Die anderen Dampseranlegestellcn an der Jannoivitzbrücke und dem Branden- burger Ufer müssen lvährend des Tunnelbaues' etwa? eingcscbräull werden. Der Tunnel wird die Spree in der Richtung von Nord- Westen nach Südosten, asso von der Neuen Friedrichstraße nach der Brückenstraße kreuzen, demnach nicht wie die Brücken ver laufen, sondern das südliche Ende der Jannolvitzbrückc mit dem nvrd- lichen der Waisenbrücke direkt verbinden. Unterstützung für Kriegsfamilien in Obcr-Schöneweidc. In der letzten Sitzung der Gemeindevcrtreter wurde endgültig über dt« Höhe der Mietszuschüsse beschlosteu. Um allen widersprechenden Gerüchten entgegenzutreten, welche nur auf Unkenntnis der Unterstützungsansprüche beruhen, fassen>vir nochmals alles kurz zusammen. Die Gemeindevertretung setzte, um eine Basis für die Berechnung der Unterstiitzungeil zu haben, ein Existenzminimum fest. Danach erhalten alleinstehende Frauen für den Lebensunterhalt monatlich 33 M., Frauen mit einem Kind 40,50 M., mit zwei Kindern 57 M., mit drei Kinder» 09 M., inii vier Kindern 79 M, und mit fünf Kindern 90 M. Dieses Exifttnz- Minimum fetzt sich zusammen aus den Fabrik-, Reichs- und Kreis- Unterstützungen. Wo diese drei llnterstiitziingsartcu das Existenz- Minimum nicht ergeben, lvird die entstehende Differenz aus Gemeinde- Mitteln zugezahlt. Neoen diesen Zuschüssen zahlt die Gemeinde noch 60 Proz. der Miete bis zur Höhe von 20 M. Ueberichreiten die drei vorgenannten Arten der Untelstütznngen das Existenz- Minimum, so soll dieses Mehr zur MtetSzohlung benutzt iverden, wozu die Gemeinde auch noch die oben erwähnten 50 Proz. der Miete zulegt. Beträgt der Ueberfchuß über das Existenzminimum mehr als die halbe Miete, so zahlt die Gemeinde die Differenz bis zur ganzen Miete aber auch nur im Höchstfalle 20 M. Diese Mietszuschüsse werde» mit rückwirkender Kraft ab 1. September gezahlt. Weiter können die Frauen der Kriegsteilnehmer im Falle der Bedürftigkeit bei Entbindlmgcn und Fehlgeburten die Hilfe von Hebamme und Arzt unentgeltlich in Anspruch nehmen. Die dazu notivendigcn Bons er- halten sie im Gemeindeamt. Auch in Krankheitsfällen lvcrden solche Bons ausgegeben, worauf die Gemeinde Arzt und Medikamente gc-
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