währt. Kartoffeln, Koks und Preßkohlen werden von der Gemeinde zum Selbstkostenpreis und auch unentgeltlich abgegeben. Da die Terraingesellschaft ihre Ländereien der Gemeinde zur Verfiigung gestellt hat. so ist es möglich, Interessenten größere Flächen zur Gemüsebepflanzung kostenlos zu überweisen. Die Genossen Warneke, Romsbrock und Schwarzburger sind be- reit, in zweifelhaften Fällen über alle diese Fragen mündliche Ans- kunft zu erteilen._ Das Kasinotheatcr bringt unter dem Titel:„Durch Dick und Dünn* eine kleine Kriegsepisode aus dem Elsaß auf die Bühne. Ein deutscher Soldat flüchtet aus französischer Gefangen- schaft mit einem dein Gegner gehörigen Auto, wichtige Papiere mit iicki nehmend. Er sucht Schutz in einem an der Grenze belegenen besseren Hause, deren Besitzerin den Entflohenen liebt und ihn des- halb vor den Häschern verbürgt und zuletzt rettet. Die Art. wie die Itebcrtölpelung des Gegners geschieht, wie ein falscher Diener ge- macht und dann ein anderer dafür untergeschoben wird, ist lustig und wird natürlich lebhaft beklatscht. Das Speziolilätenprogramm enthält sehr gute Nummern, die Keulenschwinger Groegs arbeiten mdelloS, der Malakt Rolf Holbeins sprach schon im Wintergarten sehr an. Wenn der Humorist JameS Bäsch etwas weniger über- patriotisch wäre, würde das Programm nichts verlieren.— Die Sonntagspreise find, wie die Direktion mitzuteilen bittet, wieder wie ftüher festgesetzt worden. vrbeiter-BildungSschule. Ter für heute im Lehrplan angekündigte Vortrag der Genossin Käte Drencker kann nicht stattfinden. Eine wettere Bekanntmachung erfolgt noch. Vermißter Krieger. Wehrmann Karl Eichhorn, Landw.-Jnfant.- Reg. Nr. 48, 8. Komp., bei Schirwindt am 8. Oktober leicht ver- wundet, wird vermißt. Auskunft erbittet Frau Marie Eichhorn, Berlin , Ouitzowstr. 138.
der
Jugendschriften-Ausstellung in Ichöneberg. kine Jugendschrlften-AuSstellung findet vom 20. bis 22. Dezember in Schloßbrauerei Schöneberg von nachmittags ö bis abends 9 Uhr statt
Märchenaufführuug stir Britz -Buckow . Heute Sonntag, den l3. Dezember, findet stn Lokal Schulz, Buckow , Chausseestraße, eine Aus- juhrung«Im Tal der Seeligen' statt. Ansang S Uhr. Eintritt frei.
Soziales.
Wöchnerinnenhilfe ohne alle Rückwirkung. Was wir nicht für möglich gehalten hätten, ist doch ge- schehen. Die Bundesratsverordnung vom 3. Dezember 1914 über Wöchnerinnenhilfe an Frauen von Kriegsteilnehmern ist von zuständiger"Stelle in einengendem, den Kriegsteilnehmern ungünstigerem Sinn interpretiert. Ueber die rück- wirkende Kraft der Bundesratsverordnung über Wochenhilfe schreibt man dem„Neuen politischen Tagesdienst": „In der Presie wird die Frage erörtert, inwieweit die Bundes- ratsverordnung vom 3. d. M., betreffend Wochenhilfe während des Krieges, rückwirkende Kraft auf Entbindungsfälle hat, die vor dem Tage der Berkündung dieser Verordnung, also vor dem 3. Dczem- l>er d. I., liegen. Dalbei wird zum Teil die Ansicht vertreten, daß, wenn die Entbindung beispielsweise am 4. August d. I. stattge- fuuden hat, der Wöchnerin nachträglich die vollen Leistungen der Wochenljilfe so zu gewähren seien, als wenn jene Verordnung be. reits vor dem 4. August d. I. in Kraft getreten wäre. Diese Auf- iaffnng beruht auf einer offenbar irrigen AuSlegring des ß 10 der Verordnung. Dieser bestimmt:..Diese Vorschriften treten mit ihrer Ver- lündung in Kraft. Wöchnerinnen, die vor diesem Tage entbunden sind, erhalten diejenigen Leistungen, welche ihnen von diesem Tage an zustehen würden, wenn diese Vorschriften bereits früher in Kraft getreten wären." Nach dem klaren Wortlaute ist mit ..diesem Tage", von dem hier zweimal die Rede ist, der Tag der Berkündung der Bundesratsverordnung, also der 3. Dezember d. I., und nicht der jeweilige Tag der einzelnen Entbindung ge- meint. DaS heißt also: Nachtragszahlungen werden nicht gewährt, wohl aber diejenigen Leistungen, die— bei frühere ni Inkrafttreten der Verord- uung— für die vor dem 3. Dezember entbundene Wöchnerin vom genannten Tage ab noch/aufen würden. So erhält beispielsweise eine Wöchnerin, die dresi Wochen vor dem 3. Dezember entbunden ist, weder'— was sich von selbst versteht— die ärztliche Hilfe bei der Entbindung und den Schwangerschaftsbeschwerden, noch auch einen Pauschbetrag da- für; ebenso fällt das Wochengeld und das Stillgeld für die be- reils abgelaufenen drei Wochen weg. Dagegen erhält sie das Wochengeld für noch fünf, das Stillgeld für noch neun Wochen. Der Grund für diese Einschränkung der Rückwirkung liegt klar zutage: die Beihilfe hat den Zweck, einer augenblicklich bestehenden, also gegenwärtigen Notlage abzuhelfen, nicht aber für einen bereits abgelaufenen Zeitraum eine nach- trägliche Beihilfe zu bieten. Von einer Unbilligkeit gegen die Wöchnerin kann hierbei nicht die Rede fein, da ja der Leistung des Reichs keinerlei Zahlung von ihrer Seite gegenübersteht. Dabei mag— gegenüber einem ebenfalls aufgeworfenen Zweifel— bemerkt werden, daß der Ausdruck„Wöchnerin" hier wie in der Reichsversicherungsordnung allgemein nur die weibliche Person bezeichnet, die entbunden worden ist, mithin ohne Rück- ncht auf die Fortdauer des Wochenbettes und auf den sonstigen, jeweiligen Gesundheitszustand." Tie Begründung dieser einschränkenden Ansicht ist nichts weniger als überzeugend. Sollte in Hern schleppenden Satz unter„diesem Tage" nur der 3. Dezember gemeint sein, so war der Satz völlig entbehrlich. Trotz der Offiziösen Dar- legung liegt in der Einschränkung eine außerordentlich anti- soziale Unbilligkeit. Die gegenteilige Ansicht stützt sich darauf, „der Leistung des Reichs stehe keine Zahlung von ihrer Seite gegenüber". Diese kalkulatorische Auffassung läßt völlig die Leistung des Kriegsteilnehmers außer acht. Das preußische Ministerium stand vor 66 Iahren auf einem sozialeren, ge- rechteren Standpunkt. Es bezeichnete im Staatsministerial- bcschlutz vom 19. April 1848 als dringend wünschenswerte Leistungen, um die Familien von Kriegsteilnehmern vor Mangel zu schützen:„unentgeltliche ärztliche Pflege und Arznei". Dasselbe verlangte die im Jahre 18A1 dem Landtag gemachte Regierungsvorlage(Drucks. Nr. 464 der Drucks, des Hauses der Abgeordneten, Session 49/56). Noch weiter ging der von den Abgg. Kögel und Bis- marck-Schönhausen im Jahre 1849 eingebrachte Gesetzentwurf. Wie kann man die Verpflichtung, für die Wöchnerinnen der Kriegsteilnehmer zu sorgen, von dem Standpunkt aus be- trachten, ob die Wöchnerinnen, deren Mann im Felde steht, dem Reich auch für die Versorgung etwas zahlen! Hoffentlich ändert der Bundesrat die Verordnung durch Beseitigung der Einschränkung. Diese ist ungerecht. Oder ist es gerecht, die Wöchnerinnen dafür zu strafen, daß der Bundesrat erst am 3. Dezember die Wochenhilfe angeordnet hat? Oder gar da- für. daß sie mit der Entbindung nicht warteten? Bis eine Aenderung erfolgt, werden die Frauen der Kriegsteilnehmer leider die oben mitgeteilte Einschränkung g�en sich gellen lassen müssen. Die Krankenkassen sind an die offiziöse Auslegung leider gebunden.
Unzulässige Gehaltsabzüge. Ein bemerkenswertes Urteil fällte kürzlich das Kaufmanns- gericht in Augsburg . Eine größere Konfektionsfirma hatte am 14. August ihren Angestellten einen Revers zur Unterschrist vor- gelegt, wonach sich diese mit der Kürzung deS Gehalts»m die Hälfte einverstanden erklärten. Eine Verkäuferin klagte nun die Firma auf Bezahlung der abgezogenen Beträge für zwei Monate an, da das Geschäft sich schon in der zweiten Hälfte des ersten Kriegsmonats so gebessert hatte, daß die Arbeit für die Angestellten eher mehr als weniger wie vor Ausbruch des Krieges wurde, so daß sogar neues Personal engagiert werden mutzte. Das Kauftnannsgericht verurteilte die beklagte Firma zur Zahlung der geforderten Summe. Das Gericht nahm an, daß ein Abzug des Gehalts bei gleichbleibender Arbeitsleistung und bei gleichem Geschäftsgang unzulässig sei. Daran ändere auch der Umstand nichts, daß die Angestellten sich durch Unterzeichnung des vorgelegten Reverses mit den Abzügen einverstanden erklärt haben. Denn die Unterzeichnung sei erfolgt in der Annahme, daß das Geschäft tatsächlich einen dauernden Rückgang erleidet und unter dem Eindruck, daß eine NichtUnterzeichnung des Reverses die Entlassung bzw. die Kündigung nach sich ziehen könne.
Kündigungsausschluß. Eine Kantraktbruchklage der Firma G o e r s u. K a l( in a n n gegen einen Maschinenarbeiter beschäftigte gestern die Kammer 4 des Gewerbegerichts. Der beklagte Maschinenarbeiter war mitsamt' den anderen Arbeitern des Betriebes am 1. Augllst entlassen worden. Später erhielt die Firma Militäraufträge und fragte bei dem Beklagten an, ob er wieder in Beschäftigung treten wolle. Er sagte �auch zu, am Montag, den 2. November, die Arbeit aufzunehmen, über- legte es sich jeooch anders und schrieb der Firma am Sonntag in diesem Sinne. Die Firma behauptete nun, einen großen Schaden dadurch erlitten zu haben, daß der Beklagte die Arbeit nicht ange- treten hatte und Ersatz nur mit großer Mühe beschafft werden konnte. Sie forderte als Entschädigung für eine Woche den orts- üblichen Tagelohn mit 21,60 M. Ten Einwand, daß in ihrem Betriebe durch Fabrikordnung die Kündigung ausgeschlossen sei und deshalb höchstens ein Tag in Frage käme, wollte sie nicht gelten lassen. Die Arbeitsordnung beziehe sich auf die Pianofortefabrik und nicht auf die Militärlieferungen: sie sei auch dadurch hinfällig geworden, daß in ihr die Arbeitszeit auf 7— 6 Uhr festgelegt sei, während jetzt ununterbrochen Tag und Nacht gearbeitet werbe. DaS Gericht ließ sich auf diese verkehrte Auffassung nicht ein. ES verurteilte den Beklagten nur zur Zahlung von 8,60 M. ftir einen Tag. Die Benachrichtigung der Firma ourch ihn hätte so zeitig erfolgen müssen, daß sie nicht erst an dem Tage in den Besitz der Klägerin gelangte, als bereits die Arbeit von ihm auf- genommen werden mußte._ Bleibt es bei der Wahlcntrechtnng? In Köln besteht der immerhin �als unleidlich empfundene Zustand, daß die stärkste Partei der«ladt, die Sozialdemokratie, keinen Sitz im Stadtverordnetenkollegium erlangen kann. Die Ursache liegt darin, daß die Mehrheitspartei im Rathause, das Zentrum, die Ungerechtigkeit des Dreiklassenwahlrechts in einer wohl sonst nirgends geübten Art noch verschärft hat: Die Halb- Millionenstadt Köln bildet einen einheitlichen Wahlbezirk und die 88 000 Stadtverordnetenwähler sind darauf angewiesen, ihr Wahl- recht zum Teil aus stundenweiter Entfernung in wenigen Wahl- lokalen im Innern der Stadt auszuüben. So wird zebntausenden Wählern die Abstimmung unmöglich gemacht. Nun ist feit einigen Monaten Köln durch die Eingemeindung von Mülheim und Mer- heim dem Flächeninhalt nach die größte Stadt Teutschlands ge- worden. Die Wählerzahl steigt auf etwa 100 000. Trotzdem hat das Stadtverordnetenkollegiuni vor einigen Tagen den Beschluß gefaßt, es bei der bisherigen Uebung zu lassen. Die Liberalen, die die Zentrumsmehrheit gern brechen möchten, protestierten gegen diese„unhaltbaren Zustände". Das Zentrum aber beschloß kalt- blütig, daß Köln ein einheitlicher Wahlbezirk bleibt. Somit sind viele tausende Arbeiter, die zurzeit draußen in den Schützengräben liegen, wiederum um ihr an sich schon sehr geringfügiges Bürger- recht.gebracht. In Zukunft wird in Köln den Arbeitern der ent- legenen Bezirke die Ausübung des Wahlrechts zum Stadtverordnetenkollegium nur dann möglich fein, wenn sie mindestens einen halben Tag feiern. Gerichtszeitung. Lehrer, laßt das Schlagen fern! Nieman kann mit gelten kindes znht beHerten: den man zeren bringen mac, dem ist ein wort als ein slac. Was Wallher von der Vogelweide so eindringlich sang, beachtet so mancher Lehrer noch nicht. Niemand kann durch Schläge eines Kindes Erziehung herbeiführen: wen man zu ehrenvoller Laufbahn bringen will, bei dem gilt ein Wort schwerer als ein Schlag. Wer schlägt, taugt nicht zum Er- zieher. Leider ist dieser Satz in der preußischen Schulpraxis nicht anerkannt. Selbst Ueberschreitungen des Züchftgungs- rechtes können selten straf- oder zivilrechtlich gefaßt werden. Desto erfreulicher ist es, wenn einmal ein Stocktyrann zu Schadenersatz wegen fahrlässigen Gebrauchs seines Szepters verurteilt wird. Eine solche Verurteilung hat am Mittwoch das Reichsgericht bestätigt. �. Am 1. September 1911 ließ der Volksschullehrer G. ln Laura- Hütte einen Schüler seiner Klasse vor das Katheder treten, um ihn durch einige Stockschläge ans die Hand zu züchtigen. Dabei wurde ein anderer, auf der vordersten Reibe sitzenoer �Schüler W. von einem Stockschlage so unglücklich ins Auge getroffen, daß eS auslief und der Junge auf diesem Auge erblindete. Der Bater des unglücklichen Knaben verlangt nunmehr für diesen im Prozeßwege Schadenersatz von dem Lehrer, weil dieser die Verletzung durch seine Fahrlässigkeit herbeigeführt habe. DaS Landgericht Benthe» und das OberkandeSgericht Breslau haben den Beklagten zum Schadenersatz verurteilt. Zur Begrün- dung führt das Oberlandesgericht anS: Aus der tatsächlich erfolgten Verletzung des Klägers ergibt sich unzweifelhaft, daß der Beklagte die Züchtigung des anderen Knaben in zu großer Nähe des Klägers vorgenommen hat. Es kann dahingestellt bleiben, ob, wie der Beklagte behauptet, dieser Knabe sich etwas zurückgebeugt oder seine Hand weggezogen hat oder ob der Kläger von seinem Platze aus seinen Kopf unnötig vorgestreckt hat. Denn solche Bewegungen der Kinder bei Züchtigungen sind natürlich und voraussehbar, so daß der Beklagte damit als erfahrener Lehrer rechnen mußte. Er durfte deshalb die Züchtigung nicht in gefahrdrohender Nähe an- derer Kinder vornehmen. Er hatte zwischen Fenster, Katheder und vordersten Bänken genügend Platz, um den Schüler ohne eine Ge- fährdung anderer Kinder züchtigen zu können. Der Beklagte hat deshalb durch seine Fahrlässigkeit die Verletzung des Klägers herbei. geführt und ist diesem hiernach zum Schadenersatz verpflichtet. DaS Reichsgericht hat das Nrteil deS Oberlandesgerichts bestätigt. (Aktenz. Hl, 313/14.)__ Ein Schutzmann a. D. als Jngendverdcrber. Ein trauriges Sittenbild entrollte eine. Verhandlung, welche die 4. Strafkammer des Landgerichts HI beschäftigte. Wegen Verbrechens gegen den§ 176 des St.-G.-B. war der Schutzmann a. D. Friedrich Schulz angeklagt.
Der Angeklagte, welcher seit einiger Zeit wegen eines Rücken- markleidens pensioniert ist, bekleidete die Stellung eine» Haus- Verwalters in einem Hause der Wiesenstraße. Wie die Verband- lung ergab, hatte der Angeklagte in mehreren Fällen Schulmädchen an sich gelockt und sich dann an ihnen vergangen. Die Mädchen ließest sich dies ruhig gefallen, da sie von dem Angeklagte:: mit Geld und Schokolade beschenkt wurden. Erst als in der Schule durch einen Zufall Erzählungen der Mädchen zu Ohren einer Lehrerin gelangten, wurde eine Untersuchung eingeleitet, die zu der Verhaftung des Angeklagten führte. Der Staatsanwalt ve- antragte 1 Jahr und 6 Monate Gefängnis, das Urteil lautete aus g Monate Gefängnis. Mus?nSustrie unö Kandel. Eine vernünftige Aiaßnahmc. Ter Bundesrat wird dem- nächst die monatlichen Zuschläge zu den Haferpreiscn, die in der Bundesratsverordnung über Höchstpreise für Hafer fest- gesetzt sind, aufheben, weil sich diese sogenannten Reports als unzweckmäßig erwiesen haben. Die Haferbesitzer werden daher gut tun. ihre Hafervorräte möglich st bald dem Markte zsti z Ii s ü h r e n, da sie sonst nur Zinsen verlieren und für alle die Mühen und Kosten keinen Ersatz im Haferpreise erhalten, die sie für die gute Konservierung des Hasers aufwenden müssen. Man muß nur wünschen, daß der Bundesrat die g l e i ch e Maß- nähme für daS Brotgetreide trifft, da sich genau die- selben Mißstände auch hier zeigen.
Kleine Nachrichten. Eine schmerzlose§o!ge ües Krieges. Der Gothaische Hoskalender ist trotz des Krieges prompt er- schienen und man rühmt die Tüchtigkeit der Herausgeber, die unge- achtet der schwierigen Verbindungen mit dem Auslände das wichtige Material des Hofkalenders zusammenzubringen vermochten. Die „Krcuz-Zeitung" interessiert eine andere Seite des HostalenderS: sie hat untersucht, inwieweit die Fürsten der feindlichen Mächte auf die Titel verzichtet haben, die sie sich in den Zeiten des Friedens und der Freundschaft verliehen haben. Das koniervative Blatt schreibt: Der Deutsche Kaiser, die Kaiser von Oesterreich und von- Ruß- land und der König von England haben auf ihre sämtlichen Chef-, Inhaber« und Ehrenstellungen in den feindlichen Armeen und Marinen verzichtet. Auch der König der Belgftr, in dessen Armee keine Chefstellungen verliehen wurden, hat auf die Chefstellen beim 2. Hannoverschen Dragonerregiment Nr. 16 in Lüneburg und beim k. k. Oesterreichischen 27. Infanterieregiment, die einzigen, die er besaß, verzichtet. Anders haben sich die Gemahlinnen der Herrscher verhalten. Die Deutsche Kaiserin hat unter der Rubrik Holstein die Chefstellen der russi'chen Leib-Garde-Husarenregünentcr Grodno beibehalten, während die Angabc unter Preußen fehlr. Die Kaiserin von Rußland hat ihr preußisches 2. Garde-Dragoner- regiment, das ihren Namen führt, behalten, ebenso die Königin von England das Husarenregiment Fürst Blücher in Stolp . Bon den deutschen Bundesfürsten ist nur noch der Großherzog von Oldenburg als russischer Regimentschef aufgeführt, und von den preußischen Prinzen nur Prinz Heinrich. Das einzige Mitglied des englischen Königshauses, das noch preußischer Regimentschef ist, ist die Herzogin von Connaught, Tochter des Prinzen Friedrich Karl von Preußen , als Chef der 64er. Ihr Gemahl dagegen hat Verzicht geleistet auf den preußischen Feldmarschallftab und die Chefstelle bei den Zietenhusaren in Rathenow , die- da- durch für den Herzog Ernst August von Braunschweig, der jetzt Oberst ä la suits dieses Regiments ist, fteigeworden ist. Alle russischen Großfürsten haben ihre Chefstellungen niedergelegt. allen voran Großfürst Nikolaus Nikolajewitsch, der den Titel „Generalissimus der russischen Streitkräfte im Kriege 1914' führt. Auch der deutschfreundliche Großfürst Cyrill ist jedenfalls auf höheren Befehl aus seiner Stellung k la suite der deutschen Marine aus- geschieden. Unter den österreichischen Erzherzögen gibt es ebenfalls keine russischen Regimentschefs mehr. Vom Herzog von Cumberland ist die Würde eines Generals i la suita der kgl. großbritannischen Armee abgelegt."_ Der Sozialist im Welde. Unserem Elberfelder Parteiblatt entnehmen wir. folgenden Feldpostbrief eines im Westen stehenden Genossen: ...... den 18. 11, 1914. Werter Freund! Habe Dein liebes Paket gestern abend unversehrt erhalten, wofür ich Dir meinen herzlichen Dank abstatte. Es hat mich ge- freut, daß Du eine Nummer der„Arbeiter-Jugend' beigelegt hast. Die„Freie Presse' kommt jetzt regelmäßig, wofür ich herzlich danle. Die Zeitung wird sehr gerne gelesen und wandert von einem zum andern. Lieber Freund! Wir liegen jetzt seit dem 20. Sep- tember in dieser Ecke, müssen solange warten, bis die Flügel herum gekommen find. Jetzt haben wir so einen kleinen Gesangverein von zwölf Mann gegründet, um unseren gefallenen Freunde am Grabe ein Liebchen zu singen. Bis jetzt haben wir 9 Freunde beerdigt, SLandwehrmänner und 4 Reservisten. L. Fr.! ES ist ein ergreifendes Bild, besonders wenn man sich in die Verhältnisse hineindenkt. Die Lieben daheim machen vielleicht gerade noch ern Paket fertig oder schreiben einen Brief, die Kinder lassen durch eigene Unter- schrift ihren Vater herzlich grüßen— derweil wird er hier schon beerdigt. Hoffentlich findet der Ruf der Schweizer Ge- nossen überall Anklang und der schreckliche Krieg hat bald sein Ende. Heute iu SVj Wochen ist Weihnachten und da erklingen in der christlichen Welt die Worte wieder:„Friede auf Erden und den Menscben ein Wohlgefallen!' L. Fr.! Hoffentlich gehen diese Worte bald in Erfüllung, aber in dem Sinne, wie wir es wünschen: daß der große Völkerfriede in alle Länder einziehe und jeder seinen Mitmenschen als Bruder behandelt. Dieser Krieg wird hoffent- lich der letzte sein, den die Welt gesehen hat und das große hehre Ziel, welche? Millionen Menschen sehnlichst er- warten, kann nicht mehr weit sein. L. Fr. I Mit diesen Gedanken bin ich am 2. August von Euch allen und meiner lieben Heimat in den schrecklich mordenden Krieg gezogen. Hoffen wir, daß das alles bald kommen möge. Hier in der Schlachtlinie ist es in den letzten Tagen wieder lebendig geworden; die Franzosen wollen hier wieder durchbrechen, werden aber immer zurückgeschlagen. DaS Wetter wird hier kalt, heute haben wir den ersten Frost, sonst hatten wir immer Regen. Den Jndiern wird daS wohl nicht angenehm sein..... Lieber Freund I Jetzt will ich schließen. Indem ich noch- mal? herzlich danke und auf ein gesundes Wiedersehen hoffe, grüßt Dich vielmals Dein Freund....
Ei« einzig Volk. Unter dieser Ueberschrift lesen wir in der„Nordd. Allg. Ztg.": Die„Hamburger Nachrichten" veröffentlichen folgenden Brief eines Kriegsteilnehmers, der bis zum Kriege einer der bekanntesten Vorkämpfer für die GeWerk- schaftsbewegung in Hamburg war: L.(Frankreich ), den 29. November 1914. Geehrter Herr Chef l Nehmen Sie bitte meinen herzlichsten Dank für Ihre edle Hilfe mir und meiner lieben Frau gegenüber, wie auch für Ihre liebe Karte und Zigarrensendung.— Ich glaube in Ihrem Willen gehandelt zuhaben, wenn ich die Zigarren unter m-ine Kameraden verteilte. Der Zufall will es nämlich, daß ich Nichtraucher bin.