zahl der freien Gewerkschaften aufweisen, sowie die nicht organisierten Arbeitslosen, deren Zahl sehr erheblich sein muß. Sehen wir doch aus der Mitteilung des Magistrats, daß er an Nichtorganisierte fast doppelt soviel gezahlt hat als an die Organisierten. Hieraus folgt allerdings nicht, daß die Zahl der nicht organisierten Arbeitslosen fast doppelt so groß ist wie die Zahl der arbeitslosen Gewerkschaftsmitglieder, denn der städtische Zuschuß, welchen diese erhielten, war wohl in den meisten Fällen geringer als die Säße von 4 M. für Ledige und 5 M. für Verheiratete, welche diejenigen erhielten, die feine gewerkschaftliche Unterstützung bezogen. Man darf aber wohl annehmen, daß die Nichtorganisierten mindestens eine ebenso große Zahl Arbeitslose stellen wie die Gewerkschaften. Demnach würden wir in Groß- Berlin am 29. November wenigstens 50 000 Arbeitslose gehabt haben, und wenn die Bahl seitdem in demselben Verhältnis zurüdgegangen sein sollte wie vordem, so hätten wir jetzt noch 35 000 bis 40 000 Arbeitslose in Groß- Berlin. Das mag im Rahmen der heutigen Wirtschaftsordnung als ein nicht besonders ungünstiges Verhältnis gelten, aber für die Tausende, die unter der Arbeitslosigkeit leiden besonders sind es die Angehörigen der Holzindustrie, des Baugewerbes, der graphischen Berufe, der Lurusindustrien ist das kein Trost. Das Vorhandensein einer so großen Zahl von Arbeitslosen zu einer Zeit, wo viele Berufszweige infolge von Heeresarbeiten Hochfonjunktur haben, ist eine Mahnung an die Gesellschaft, die soziale Fürsorge, welche aus der Kriegsnot geboren wurde, nicht als eine vorübergehende Einrichtung zu betrachten, sondern sie zu einer dauernden Institution zu machen.
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62 Pfennig Stundenlohn.
anderen Berufen Beschäftigung gefunden hat, konnte der Vorstand 30 Stunden Mehrarbeit für zwei Marf mutet das die Aufhebung der Notstandsunterstützung für den 19. Dezember und die Auszahlung einer Weihnachtsunterstützung beschließen. Die Einzelheiten dieser Unterſtügung- die wir bereits in Str. 383 des Berliner Nachtwach Institut des Nachtwach- Institut GrundVorwärts" mitgeteilt haben wurden der Versammlung vom beiibervereins seinen Wächtern zu. Ein Wächter, der gestern vor dem Gewerbegericht eine angeBorsigenden Mietz vorgetragen und debattelos entgegengenommen.
Ferner hatte die Versammlung eine Eriagwahl vorzunehmen messene Entschädigung für seine Mehrarbeit im Monat Nofür das dem Heere angehörende, zurzeit schwer verwundete Bor- vember forderte, bemaß seinen Anspruch auf 30 Stunden a 40 Pf. stands- und Beiratsmitglied Bischoff. Gewählt wurde Bail gleich 12 Mr. Die beflagte Firma wendete ein, der Kläger habe in den Beirat, Kaiser in den Vorstand und Mau als Ersatzmann schon im Oktober die Mehrarbeit geleistet, bei der damaligen Lohnzahlung aber keine Ansprüche gestellt, woraus sein Einverständnis zum Beirat anstelle des im Felde stehenden Kollegen Clajus. zu erkennen sei. Der Kläger dagegen behauptete, die Unzufriedenheit sei eine allgemeine gewesen. Dem Vorstand sei das auch nicht unbekannt geblieben. Er bildete dann eine Kommission. Diese habe sich schließlich mit der oben dargestellten Regelung einverstanden erklärt. Erst jezt habe er, der Kläger , geglaubt, für seine Wir berichteten bereits mehrfach über das wadere Verhalten Person vorgehen zu dürfen und habe das bei der Lohnzahlung im von Gewerkschaftlerfrauen, wie es aus Anlaß des gegenwärtigen November getan. Deshalb fordere er auch nur für diesen Monat. Weltkrieges zutage trat. Der„ torrefpondent für Deutschlands Buch Bezahlung der Ueberstunden. bruder" kann den schon festgestellten Fällen einen neuen hinzufügen. Das Gericht sprach dem Kläger durch Urteil den geforderten Gine einfichtsvolle Buchdruckerfrau hat in Breslau die ihr an- Betrag zu. Die Firma habe gewußt, daß die Wächter nicht eingewiesene Unterstützung aus Ortsvereinsmitteln dankend abgelehnt. verstanden waren und deshalb konnte die Vereinbarung auch nicht Dieses Schreiben gehört auch zu den Zeugnissen dieser Zeit, von als zustandegekommen angesehen werden. Die nächste Lohnzahlung denen man mit Hochachtung sprechen kann. Es lautet in der Haupt- war für den Kläger der geeignete Zeitpunkt, jeine Mehransprüche geltend zu machen. Die geforderte Bezahlung der Ueberstunden sei Auf Wunsch meines Mannes übersende ich mit herzlichem mit 12 Mt. als angemessen zu betrachten. Dank an den Verband die mir gütigft gewährte einmalige Unter- Bemerkt sei noch, daß der Kläger bei täglich zirka 12 Stunden tügung zurück. Nach genauer Prüfung unserer Verhältnisse sind Dienst nach über siebenjähriger Dienstzeit ganze 90 Mr. Gehalt wir zu der Ueberzeugung gelangt, daß es unter Umständen beim Monat bezog. dürftigere Kollegen gibt, und wäre es daher ein Un= recht, wenn diese hierdurch gefürzt wären.
fache:
Ausland.
Gerichtszeitung.
als Miete an ihn zahlen. Ein andermal erklärte er, er habe dafür gesorgt, daß die Frau keine Mietsunterstügung von der Stadt erhalte. Als die Frau dem fortwährenden Drängen, Gewerkschaftsjubiläum. Der Reichsverein der Buchdruderei den Laden dem Wirt zu überlassen, nicht nachgeben wollte, bilfs und Beitungsarbeiter Desterreichs feierte lub der Kläger sie zunächst zu einem„ Sühnetermin" nach dem fürzlich den 25 jährigen Bestand der ersten Organisation in diesem Amtsgericht. In dem Termin tam die Frau so gut wie gar Berufe. In welch zufriedenstellender Art die Organisation während nicht zu Bort. Wegen der Behandlung, die ihr im Termin ihres 20jährigen Bestandes sich entwickelt hat, davon geben die aus Anlaß dieses Jubiläums im Fachblatt genannten Zahlen deutlich zuteil wurde, hat sie Beschwerde eingelegt. Stunde. Im Jahre 1889, unmittelbar nach der Gründung, gehörten durch den Rechtsanwalt Wilhelm Walther Klage aufBald darauf strengte der Hauseigenütmer Abramowsky ihr 195 Mitglieder an, am Ende des Jahres 1918 wurden 2191 ge- Räumung des Friseurladens nebst Wohnung an. zählt. Die Einnahmen stiegen vom Jahre 1890, dem ersten vollen Infolge ihrer früheren Erfahrungen in dem Sühnetermin" bat die Vereinsjahr, von 1744 M. auf 45 619 M. im Jahre 1918. Und die Frau den Rechtsanwalt Dr. Siegfried Beinberg. Frau den Rechtsanwalt Dr. Siegfried Weinberg. Ausgaben, lediglich nur für Unterftligungen, erhöhten sich in der ihre und ihres Mannes Rechte wahrzunehmen. In der jetzt stattgleichen Zeit von 697 9. auf 27 345. Die Gesamteinnahmen gehabten mündlichen Verhandlung vor feit der Gründung bis zum Ende des Jahres betrugen 404 308., Berlin- Mitte legte der Wertreter der Betlagten in die Ausgaben für Unterstügungszwede 214 367 M. Mehr als die Hälfte aller Einnahmen wurden an die Mitglieder in Form von eingehenden juristischen Ausführungen dar, daß nach dem Sinne und unterstügungen zurüdgezahlt. Rechnet man nun noch die jebr tveit- Zweck der Kriegsgelege und unter Berücksichtigung des jittlichen gehenden Besserungen der Arbeitsverhältnisse hinzu, welche die Drejens ber Che eine lage gegen die Ehefrau eines Kriegsteilnehmers auf Räumung Die Beklagte bewohne nicht auf ganisation für die Mitglieder errang, so fann man ermessen, was sie zulässig jet Grund ihres eigenen Mietrechtes, sondern in erster Linie für diese bedeutet. auf Grund des Mietrechtes ihres Ehemannes die Wohnung. Gr wies auf die ungeheuerlichen Folgen hin, die es habent müßte, tvenn es möglich wäre, gegen die Ehefrauen der Kriegsteilnehmer mit Ermissionstlagen vorzugehen.
Aus Industrie und Handel.
dem Amtsgericht
nur
Der Vertreter des Klägers trug demgegenüber die befannten, mit den juristischen und moralischen Gefeßen unvereinbaren
Räumungsklage eines Hauseigentümers. Nachdem die sozialdemokratischen Anträge auf Einführung der Eine eigenartige Auffassung von den Rechten der KriegsDie gesetzliche Arbeitslosenunterstützung aus öffentlichen städtischen Arbeitslosenversicherung zweimal abgelehnt worden Mitteln muß fommen. Die Ansätze dazu, welche in den 3u- waren, hatten unsere Genojien jetzt endlich trop liberal- zentrums teilnehmer scheint der R entier Abramowsky zu haben, schüssen der Gemeinden gegeben sind, haben gezeigt, daß fie parteilicher Schwierigkeiten Erfolg. Die Arbeitslosenunterstützung der Eigentümer der Häuser Bayreuther Straße 45, Manteuffelist beschlofien. Die Sagungen ſeben eine Barunterstüßung für durchführbar ist und daß sie am besten unter Mitwirkung der alle Arbeitslosen, die schon vor bem 1. Januar 1914 am Orte wohnstraße 106/7 und Mustauer Straße 16 iit Der Friseur Witt Gewerkschaften durchgeführt werden kann. Die Gewerkschaften haft waren, bor , und zwar 50 Bt. für erwachsene männliche Ar- hat in dem Hause Manteuffelstraße 106 einen Laden und die bieten eine zuverlässige Garantie für die Kontrolle der Arbeiter, 40 Bf. für deren Ebefrau und 20 Pf. für jedes Kind unter dazugehörige Wohnung gemietet. Die Ehefrau hat den Verbeitslosen, denn ihre Mitglieder besuchen die Kontrollstellen 15 Jahren, ferner 50 Bf. für erwerbstätige Frauen und Mädchen trag unterschrieben. Der Wirt drängte die Frau, sie solle nicht nur wegen der Unterstützung, sondern in erster Linie über 18 Jahren und 40 Pf. für erwerbstätige junge Leute beiderlei den Laden freigeben. Die Frau lehnte das ab, da der wegen der Arbeitsvermittlung. Die Listen der Ar- Geschlechts zwischen 15 und 18 Jahren. Die Unterstützung wird für Laden mit der Wohnung zusammenhängt und ihr Mann ihr beitsnachweise sind sichere Beweismittel 7 Tage in der Woche, also auch für Sonn- und Feiertage bezahlt. erklärt hatte, sie solle unter feinen Umständen den Laden dafür, daß wirklich Arbeitslosigkeit vor- Der Höchstbetrag der Unterſtügung ist für eine Familie 2 M. pro freigeben, damit er nach seiner Rückkehr sein Gewerbe wieder dafür, daß wirklich Arbeitslosigkeit vor- Zaa und 14 M. pro Woche. Die Unterstützungen von Gewerkschaften ausüben könne. Wenn der Wirt einen anderen in den Laden liegt. Anders ist es bei den Unorganisierten. Wir wollen werden auf die städtische Unterſtügung zur Hälfte angefege, so gehe die Stundschaft verloren. Von der Frau verdurchaus nicht sagen, daß man ihnen ohne Ausnahme zu rechnet. Eine Begrenzung der Unterstüßungsdauer ist nicht vor- feze, so gehe die Kundschaft verloren. Von der Frau vertrauen kann, sie würden sich unberechtigterweise in den Genuß gefehen. Die Unterstützung wird nach einer fiebentägigen Karenzzeit langte der Rentier, fie folle die Hälfte der Kriegsunterstützung von Unterstützungen sezen, aber das haben die Erfahrungen gewährt. Die Kosten betragen monatlich etwa 7000 M. der letzten Wochen bewiesen: die Unorganisierten wollen zwar die Unterstügung haben, aber daß sie sich einer regelmäßigen Kontrolle unterziehen müssen, davon wollen sie nichts wissen. Wer ist übrigens sicher, daß ein Unorganisierter, der ja nicht gehalten ist, längere Zeit als die Abstempelung seiner Kontrollfarte erfordert, auf dem Arbeitsnachweis zu verweilen, nicht nach Erledigung der Kontrolle sich an die Arbeit setzt und am nächsten Tage wieder eine Stunde für die Kontrolle opfert? Bei den Arbeitern und Arbeiterinnen der Heimindustrie, die wahrscheinlich den größten Teil zu den nur von der Stadt unterstützten Arbeitslosen stellen, gibt es, sofern sie feiner Gewerkschaft angehören, feine Möglichkeit einer unbedingt ficheren Kontrolle. Nur die Gewerkschaften können ihre Mitglieder unbedingt zuverlässig fontrollieren. Sehr lehrreich ist die Tabelle der Gewerkschaftskommission infofern, als sie zeigt, in wie hohem Maße die Gewerkschaften die Stadt Berlin finanziell entlastet haben. Durch die jetzige Gewährung von Arbeitslosenunterstützung hat ja die Stadt zugegeben, daß die Pflege dieses Unterstützungszweiges eine joziale Pflicht der Allgemeinheit ist. Nun sehen wir, daß die Stadt in 13 Wochen 234 257 M. mehr an die Arbeitslosen hätte zahlen müssen, wenn es feine gewerkschaftliche Arbeitslofenunterstützung gäbe und die Stadt deshalb jedem Arbeitslojen ohne Ausnahme den Durchschnittssak von 4,50 M. hätte zahlen müssen. Wer kann angesichts dieser gewerkschaftlichen In Berlin macht sich gegenwärtig besonders in den von der Anschauungen gewisser Hausbefizer vor. Seiner Ansicht nach berühre Leistungen noch die so oft aufgestellte Behauptung wieder- ärmeren Bevölkerung bewohnten Stadtteilen eine recht fühlbare das Recht und die Pflicht der Ehefrau, die Wohnung des Mannes Petroleumnot bemerkbar. Vielfach ist das Petroleum überhaupt zu holen, die Arbeiter täten besser, wenn sie die Gewerkschafts - nicht zu beschaffen. Der Verein der Berliner Kolonialwarenhändler, 3 teilen, nur bas innere Berhältnis zwischen den Ehegatten. Das Gericht schloß sich den Ausführungen des Vertreters der beiträge sparten. Die Summe von rund 926 000 m., welche der sich mit diesen Mißständen befaßte, stellte fest, daß die Petroleum Beklagten an und wies die Räumungstlage mit Recht die Stadt Berlin denen zahlte, welche keine gewerkschaftlichen gesellschaften bei der Abgabe von Petroleum bestimmte Geschäfte to stenpflichtig ab. Beiträge leisteten und deshalb keine gewerkschaftlichen Unter- bevorzugen, die ihrerseits wieder dem Publikum nur dann Petrostübungen erhielten, ist eine treffende Widerlegung der ge- leum abgeben, wenn gleichzeitig auch andere Waren getauft werden. werkschaftsfeindlichen Redereien. Die Unorganisierten haben Eine weitere Feststellung ging dahin, das die Petroleumvorräte noch zwar die Gewerkschaftsbeiträge gespart", dafür aber der auf Jahre hinaus reichen, daß die Gesellschaften aber abfichtlich mit Stadt Berlin doppelt soviel gekostet als die dem Verkauf zurückhalten. Diesem Zustande wird nun wohl lings hat der 53jährige Arbeiter Julius Steinbacher, jeitens der zuständigen Behörde ein Ende bereitet werden. Wolffs der gestern der 1. Straffammer des Landgerichts III borGewerkschaftsmitglieder. Das darf nicht ver- Telegraphenbureau meldet amtlich: Wie wir hören, werden auf geführt wurde, die Hilfsbereitschaft mildtätiger Menschen in gessen werden. dem Mineralölmarkt aus spekulativen Rüd= Wenn die Gewerkschaften Groß- Berlins in 13 Wochen fichten Bestände zurüdgehalten. In diesem Falle wird der unverschämtesten Weise ausgebeutet. Der Angeklagte, der 1872 370 M. an ihre Arbeitslosen gezahlt haben, so ist das die Reichsverwaltung nicht zögern, durch Aufnahme einer äußerlich einen durchaus Zutrauen erweckenden Eindruc eine anerkennenswerte soziale Leistung. Wie das Verhältnis Vorratserhebung mit Deflarationsawang und macht, hat schon verschiedene Jahre seines Lebens in Zuchtzwischen den von den Gewerkschaften und den von den Vor- Beschlagnahme der Bestände einem solchen Treiben ein häusern zugebracht. Er stammt aus Ostpreußen und hat sich Ende zu machen. feine Kenntnis der dortigen Verhältnisse in schwindelhafter ortgemeinden aufgewandten Unterstüßungssummen ist, Diese Maßnahme wäre natürlich zu begrüßen. Notwendig Weise zunuze gemacht. fonnte nicht festgestellt werden, weil die Gemeindeunter- wäre aber auch ein Eingreifen auf dem Gebiete der Lebensmittel- Ein hiesiger Rechtsanwalt, der sich zur Aufnahme zweier preußistüßungen in den Vororten sehr verschieden sind und sich nur versorgung. scher Flüchtlinge bereit erklärt hatte, erhielt eines Tags im Sep zum Teil an die gewerkschaftlichen Unterstützungen anlehnen. tember von der Fürsorgestelle für die ostpreußischen Flüchtlinge die Bezüglich der Stadt Berlin ist noch zu sagen, daß sie, wie die Anfrage, ob er bereit sei, zu dent ostpreußischen Lehrer, den er Mitteilung des Magistrats besagt, als Zuschuß an Gewerkbereits beherbergte, noch einen Flüchtling zu übernehmen. Hinzu gefügt wurde:„ es handle fich um einen ganz besonders traurigen schaftsmitglieder 506 189 m. gezahlt hat, während die Tabelle Fall, um einen Befizer, der all sein Hab und Gut verloren habe. der Gewerkschaftskommission nur 482 313 M. angibt. Das Zehn Mark Monatsgehalt für eine Krankenpflegerin. Auf die telephonische Rückfrage, ob der Herr auch einivandfrei erklärt sich so: das Mehr von 23 876 M. in dem MagistratsDie traurige Lage vieler Krankenpflegerinnen fand eine legitimiert sei?" erfolgte nach der Vekundung des Zeugen die Antbericht kommt auf die Organisationen, welche der Gewerkschaftskommission nicht angeschlossen sind: Hirsch- Dunckersche trasse Beleuchtung in einer Verhandlung, die dieser Tage vor wort: Ja wohl, hier find Herren, die ihn schon jahrelang So schien alles in Ordnung. Steinbacher, der nebenber und Christliche sowie verschiedene Handiungsgehilfen- und dem Charlottenburger Gewerbegericht stattfand. Es flagte fennen. liche Tränen rollen lassen fann, fam als Pflegling zu dent Angestelltenvereine, im ganzen 12 Organisationen, die, nach dort eine Pflegerin gegen das Charlottenburger Schwestern- großes schauspielerisches Talent befigt und sogar nach Bedarf wirk Rechtsanwalt, wo er als flüchtiger Besizer aus Chotfuhnen" dem Verhältnis der städtischen Unterstützungssummen be- heim" auf Zahlung von 36 M. Gehalt. Die Klägerin war vor dem Kriege gegen ein Monatsgehalt von herzlich aufgenommen und fünf Tage hindurch beftens verpflegt rechnet, alle zusammen nicht ganz 5 Proz. der Mitgliederzahl 30 m. mit 14tägiger Kündigungsfrist angestellt, an Ruhetagen und mit Unterkleidern ausgestattet wurde. Er erzählte eine der freien Gewerkschaften haben. Auch ein Beweis dafür, erhielt sie außerdem freie Kost und Wohnung. Bei Kriegsausbruch furchtbar wehleidige Geschichte: Danach seien russische Kosakens daß die freien Gewerkschaften in ihrer Bedeutung für die wurde von den Schwestern verlangt, sie sollten für ein Drittel des horden eines Nachts in sein Dorf gekommen, hätten geplündert und praktische soziale Fürsorge allen anderen Organisationen weit bisherigen Gehalts weiterarbeiten. die Leitung des auch sein Gehöft in Brand gesteckt. Vor Schred jei seine Frau überlegen sind. Schwesternheims" behauptete, wären alle Schwestern, einschließlich plöglich tot umgefallen. Er selbst sei geflohen, habe sich mehrere der Klägerin, damit einverstanden gewesen. Lettere bestritt jedoch, Tage und Nächte im Walde herumgetrieben, und als dann die zu der Gehaltsverminderung ihre Zustimmung gegeben zu haben. Rosafen wieder abgezogen, habe er sein schuldenfreies Befigtum Berlin und Umgegend. Sie verlangte das Gehalt vom 1. August bis zum 6. September, durch Feuer zerstört und unter den Trümmern den berkohlten Leich Die Situation im Malergewerbe war in den ersten Wochen des dem Tage der Auflösung des Dienstverhältnisses, und zwar unter nam seiner Frau vorgefunden. Aber das schlimme 20s des an scheinend Bedauernswerten war damit noch nicht erschöpft: Eines Krieges äußerst ungünstig. Die Panit, welche der Kriegsausbruch Berechnung des bollen Monatsgehaltes. Das Gewerbegericht verurteilte das Schwesternheim" zur Morgens teilte der zweite, von dem Rechtsanwalt beherbergte beranlagte, hatte die Arbeitgeber ergriffen und viele derfelben waren fo fopflos geworden, daß sie die angefangenen Arbeiten liegen Bahlung des geforderten vollen Gehaltes. Es könne, so heißt es in Flüchtling mit, daß dem Steinbacher eine furchtbare Mitteilung ließen, in der Meinung, fie würden infolge des Kriegszustandes der Begründung, gang dahingestellt bleiben, ob die Vereinbarung geworden sein solle: ein Landsmann, den er aufällig in Berlin ge mitgeteilt, nach seiner Angabe keine Bezahlung erhalten. Nach und nach trat jedoch die ruhige vorliegt oder nicht. Denn eine etwa getroffene Abrede im Sinne geworden sein solle: ein Landsmann, den er zufällig in Berlin ge= Ueberlegung wieder in ihre Rechte, die Arbeiten wurden wieder auf der Beklagten sei nach§ 138 des Bürgerlichen Gesetzbuches als daß sein ältester Sohn, der im Felde stehe, bei Verdun gegenommen und die außerordentlich große Arbeitslosigkeit ließ nach. nichtig anzusehen; sie würde gegen das Anstandsgefühl aller ehrbar, fallen und fein zweiter Sohn aus Verzweiflung über die Immerhin war sie noch so start, daß sich der Hauptvorstand ver- billig und gerecht Denkenden verstoßen, das Gehalt einer An- schweren Schicksalsschläge trübsinnig geworden sei. Es wurde anlagt fah, für die Zeit des außergewöhnlichen Notstandes eine gestellten, die eine so schwere und aufopferungsvolle Tätigkeit aus als sehr begreiflich angefehen, daß der fast verzweifelte Mann die Arbeitslofenunterstützung einzuführen. Wie am Dienstag in der zuüben hat, auf ein Drittel zu kürzen und von 30 M. auf 10 M. Sehnsucht hatte, so schnell wie möglich nach Hause reisen zu können. Mitgliederversammlung der Filiale Berlin ausgeführt wurde, hat der zu setzen. Gab die Klägerin wirklich dazu ihr Einverständnis, so und da war es wieder der mitbherzige Rechtsanwalt, der sich bereit erklärte, dem S. 800 M. gegen einen Schuldschein vor Verband diese Leistung durchführen können trop der schweren finanziellen tat sie das nur aus Not. § 138 B.G.B., der bestimmt:„ Ein Rechtsgeschäft, das zuschießen, nachdem dieser noch bestimmte Angaben über seine Dpfer, die er bei der vorjährigen Lohnbewegung bringen mußte. Bis Mitte September lag ber Malerberuf fast völlig brach. Da sich gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig", ist wiederholt angeblichen Verwandten gemacht hatte. die Berhältnisse seitdem gebeffert und ein Teil der Arbeitslosen in gegen Hungerlöhne in Anwendung gebracht.
Soziales.
Wie
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Ein Schwindler als Flüchtling.
linter der Maste eines o stpreußischen Flücht
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troffen, habe ihm nämlich
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Als S. dann plöglich ohne Abschied verschwunden war und