Einzelbild herunterladen
 

Mangel an Mut vorwvarf. Die beiden Offiziere sind dann, aus einer späteren Vernehmung der beiden Zeugen zu schließen, vom Kriegsgericht abgeurteilt worden. Das Ürteil felbst ist nicht bekannt geworden.

Berlin   und Umgegend.

Der Krieg und das Buchdruckgewerbe.

"

Mein Herr!

Den 29. November 1914.

Sie werden ohne Zweifel überrascht sein, einen französisch Unvollständige Kenntnis der

Als

Menschlichkeit im Kriege. streifen, die den diretten Zugang zu der neuen Kirche vermittelten. Gin Dresdener Ratsjefretär empfing aus Frankreich   ein Beide Grundstüdsparzellen gehörten zu bem Anwesen des Einwohners ber fie jedoch nicht hergeben wollte. Als 8. im Sommer vorigen Schreiben, auf deffen Umschlag( natürlich in franzöfifcher Sprache) Jahres ertranfte, erhielt er vom Angeklagten die Sterbesattamente. aut lefen stand: Nagelaffene Briefe eines deutschen Dabei soll., wie der Angeklagte behauptet, versprochen haben, die Soldaten ohne militärische Wichtigkeit, feinen Eltern überfandt Das Schreiben lautet, beiden Barzellen abzutreten. Bald darauf starb. Der Angeklagte durch einen, der ihn bestattet hat." wandte fidy nun an die Witwe und verlangte die Erfüllung des Ber  - dem Dresdner Anzeiger" zufolge, in der Uebersehung folgender­sprechens. Frau. erklärte, fie wisse von einem solchen Versprechen maßen: nichts, war aber bereit, der Kirche das ganze Anwesen für 12 000 m. Ganz wenige Gewerbe find von dem Kriege in dem Maße zu überlassen. Die Verhandlungen wurden weitergeführt, famen aber betroffen wie das Drudgetverbe. Hier hat auch die Striegsarbeit zu feinem Ergebnis, da die Kirche nur die beiden schmalen Landstreifen nicht gelviffermaßen als Surrogat der erstorbenen wirtschaftlichen brauchte. Der Angeflagte schrieb dann am 28. Mära 1914 einen Brief Tätigkeit dienen können. Ebenso wenig kommen dem Buchbruck an die Witwe, in welchem er nochmals die Erfüllung des von ihrem geschriebenen Brief zu erhalten. gewerbe die Aufwendungen zugute, die jetzt von Behörden, un verstorbenen Ehemann gegebenen Versprechens forderte. Er stellte es als deutschen Sprache erlaubt mir aber nicht, anders au schreiben. bekümmert um den Striegszustand, zur Erfüllung ihrer öffentlichen eine religiöse Pflicht hin, den letzten Willen des Verstorbenett zu er- Ach, mein Herr, fo fchmerzlich es mir ift, kann ich Ihnen doc, Aufgaben gemacht werden, und die zweifellos zur Belebung bes füllen. Eine Weigerung der Witwe H. und ihrer Kinder sei in diesem weil mir das Gewiffen die Pflicht auferlegt, diefe Briefe, die Wirtschaftsmarktes in folchem Maße beigetragen haben, daß auch alle, wo es sich um ein Vermächtnis des heiligen Gottes handele, uns franzöfifchen Soldaten ebenso wie Ihnen als großem Freund die Privatwirtschaft in Deutschland   langsam wieder in das gewohnte eine nicht zu rechtfertigende Handlungsweise, eine Sünde, die ihnen des Herrn Hans heilig, zurüdschiden, und ich hoffe, daß Sie fie Herr Hans ift, Gleis einzulenten versucht. Der Verein Berliner   Buchbruderei nicht einmal der Papst abnehmen tönne und auch Gott   selbst nicht. dem Berechtigten wohl übermitteln werden. bei Berry au befizer hat sich deswegen mit einem Aufruf an die Auftraggeber des Bum Schlusse brohte er, die Mitglieder der Familie. nach der Beichte durch eine Stugel in den Kopf getroffen, auf dem Felde der bre ant 8. Rovember, 1 Uhr morgens, Buchdrudgewerbes gewandt, in dem es heißt: nicht losaufprechen und sie zur Beichte überhaupt nicht auzulaffen. Der Alle Anzeichen sind vorhanden, daß eine Neubelebung des Angeklagte hat hiermit, wie das Landgericht festgestellt hat, der Fa Bac gefallen, bei einem Angriffe auf dieses Dorf. Geschäftsganges zu erwarten ist; es ist nun die Pflicht aller milie S. etwas angedroht, was von gutgläubigen Katholiken als Uebel es wieder ruhig geworden war, find wir den Verwundeten als Kreise Deutschlands  , dafür zu forgen, daß der Auffchwung in aufgefaßt wird. Durch diese Drohung hat der Angeflagte der Kirche ehrliche, menschliche Feinde zu Silfe geeilt. Handel und Gewerbe nach Möglichkeit gefördert wird. Wir glauben, einen Vermögensvorteil verschaffen wollen, auf den fie feinen recht trifft, mein bert, jo fann ich Ihnen versichern. daß Herr Hans daß auch das Buchbruckgewerbe den Anspruch erheben darf, feine lichen Anspruch hatte. Das Reichsgericht erkannte in Uebereinstim- ein Begräbnis erhalten hat, das feiner und seiner wohl fo Lebensbedingungen geltend zu machen und an diesem Auf- mung mit der Ansicht des Obereichsanwalts auf Verwerfung der vom liebevollen Familie wilrdig war. Die beigefügten Briefe waren in feiner linten Brufttasche. Sie können es glauben, daß wir schwung teilzunehmen. Durc die leberweisung zurüd- Pfarrer eingelegten Revision. aus Pietät unfere Nachforschungen nicht fortgefeßt baben. Meine gestellter oder neuer Aufträge wird nicht nur ein blühender Kameraden und ich bitten Sie, unserem aufrichtigen Beileid Zweig unferes Erwerbslebens vor schweren Schädigungen Zusammenstoß zwischen Straßenbahn und Auto. au glauben; haben wir doch auch Brüder und Schwestern und bewahrt, sondern auch die im Buchdrudgewerbe ganz besonders Am 22. Januar 1911 unternahm ein Kaufmann in Berlin   mit wissen, was iebe in der Familie ist. Herrn M., den start hervorgetretene Arbeitslosigkeit vermindert und dadurch deren Briefe so zärtlich find, weitere Beeinträchtigungen unferes Wirtschaftslebens, die Ver mehreren Bekannten, darunter auch den Eheleuten Kaufmann S., in Fräulein Frieda und Räthe. minderung der Rauftraft der Arbeitnehmerichaft und die Rot in seinem von seinem Chauffeur gelenkten Auto eine Fahrt nach Fürsten  - und besonders der armen Frau M. bezeigen wir noch einmal deren Familien vermieden. Abgesehen hiervon liegt es aber im walde. Auf der neuen Krugallee, außerhalb des Weichbildes von unfer Beileib, das uns angesichts biefes Todes bewegt, der so Intereffe der Auftraggeber selbst, ihre Kundschaft auf den Weiter. Berlin  , fuhr vor dem Auto ein Straßenbahnwagen, von dem der fchmerzlich für Sie, so schön für jeden Soldaten ist. Ich gebe gang des normalen Geschäftslebens aufmerksam zu machen. Das Chauffeur glaubte, daß er geradeaus weiter fahren werde. Der 3hnen meine blirgerliche Adresse, um die Sicherheit zu erhalten, burch ist nicht nur dem einzelnen Geschäftszweig, sondern der Ges Straßenbahnwagen bog aber rechts ab in die nach dem Baumschulen bag Sie diesen Rachlaß von Erinnerungen der Liebe und Freund famtheit gebient, und in dieser Wechselwirkung liegt der Erfolg weg führende Weiche. Dabei stieß das sehr schnell fahrende Auto mit fchaft empfangen haben. Behret, 10 Bb. de la Gare, Paris   13e. dem Straßenbahntvagen zusammen. Die Insassen des Autos wurden für unsere Volkswirtschaft. herausgeschleudert; der Kaufmann S. erfitt so schwere Verlegungen, daß er am nächsten Tage starb, und auch Frau S. wurde erheblich berlebt. Die lettere verlangt nun wegen ihrer eigenen Verlegung und wegen des ihr durch den Tod ihres Mannes entstandenen Schadens auf Grund des Haftpflichtgefebes Ersatz von der Betriebsunternehmerin ber Straßenbahn, der Gesellschaft für den Bau von Untergrundbahnen in Berlin  .

Wir halten es für unsere Pflicht, auf die Notwendigkeit der ungehinderten geschäftlichen Betätigung hinzuweisen und glauben, daß es nur dieses Aufrufes bedarf, um alle Bedenken gegen die weitere Beschäftigung des Druckgewerbes, dem Deutschland   zum großen Teil die Segnungen der Kultur verdankt, zu beheben." Deutsches Reich  .

In der Halberstädter Würstchenfabrik von Ch. Förster, In haber A. Walbeher, schwebten noch immer Differenzen, die jest be­hoben find. Es ist zum Abschluß einer Vereinbarung gekommen, worin die tägliche Arbeitszeit auf 10 Stunden festgelegt wurbe und der Mindestlohn für Gefellen auf 26 M., für Abbader auf 15 M. In der ersten Vereinbarung betrug der Mindestlohn für Gefellen 23 M. und die Arbeitszeit 10% Stunden. Hoffentlich lernt der fleine Rest der in der Fabrit Beschäftigten, die heute noch nicht organisiert sind, daraus erkennen, daß sie auch in die Organisation hineingehören, um sich eine starke Interessenvertretung zu sichern. Allzuleicht ist es auch diesmal nicht gewesen, die Vereinbarung abzu fchließen. Herr Walbeyer wird hoffentlich nun für die Zukunft den gegenwärtigen Beitfragen und der Organisation mehr Berständnis als bisher entgegenbringen.

Soziales.

Lehrvertrag und Krieg.

12. Die Kammer 5 des Gewerbegerichts hatte sich gestern viederum mit einer Lehrlingstlage zu beschäftigen, in der als Haupteinwand Betriebseinschränkung infolge des Krieges geltend gemacht wurde.

Verklagt war die Dtis Elevatoren abrit von einent Maschinenbaulehrling auf Fortsetzung des Lehrverhältnisses und Weiterzahlung des Koftgeldes für die Zeit der Unterbrechung. Der Lehrvertrag läuft noch bis 80. September 1917. Am 10. Auguft wurde der Kläger mit der Begründung entlaffen, daß bie Abteilung, in welcher er ausgebildet wurde, völlig geschlossen werde. Die Firma mußte zugeben, daß sie noch ca. 40 Arbeiter beschäftigt; aum über­wiegenden Teil Metallarbeiter. Sie machte geltend: da in der Zahl der jezt noch Beschäftigten schon sieben Lehrlinge einbegriffent feien, werde ihr aus§ 128 der Gewerbeordnung die Hinzunahme eines weiteren Lehrlings unmöglich.

Freireligiöse Gemeinde. Sonntag, den 20. Dezember, vorm. 9 Uhr, Bdealpaffage"; Tegel  , Bahnhof­Bappel- Allee 15-17; Reukölln, ftraße 15 und Ober- Schöneweide, Alarastr. 2: Freireligiöse Borlesung. Bormittags 11 Uhr, Kleine Frankfurter   Stt. 6: Vortrag von Herrn Dr. M. Brie: Chriftliche oder Moralphilosophie." Damen und Herren als Gäste toillkommen.

Briefkasten der Redaktion.

Die juristische Sprechstunde findet für Abonnenten Lindenftr. 3, IV. Sof

ift ein Buchstabe und eine Zahl als Merlaeichen betzufügen. Briefliche

Während das Landgericht I zu Berlin   die Klage abwies, hat das Stammergericht die Straßenbahn dem Grunde nach zum Schabenerfat berurteilt. Es führt hierzu aus: Zusammenstöße von Straßenbahn­wagen mit anderen Fuhrwerten fommen mit einer gewiffen Häufigkeit bor  ; mit ihnen muß der Betriebsunternehmer der Bahn rechnen. Es fann auch nicht gesagt werden, daß höhere Gewalt deshalb vorliege, rechts, parte, am Montag bis Freitag von 3 bis 6 Uhr, am Sonnabend weil das Auto mit ungewöhnlich großer Schnelligkeit herangefahren von 5 bis 6 Uhr statt. Jeder für den Brieffaften bestimmten Anfrage gekommen ist. Höhere Gewalt würde vielleicht anzunehmen sein, wenn sintwort wird nicht erteilt. infragen, benen feine Abonnements quittung ber Chauffeur völlig die Herrschaft über das Auto verloren hätte. Das beigefügt ist, werden nicht beantwortet. Eilige Fragen trage man in ber ist aber, wie die Beweisaufnahme ergeben hat, nicht der Fall gewesen. Sprechstunde vor. Berträge, Schriftstücke und dergleichen bringe man in bie Selbst wenn man annimmt, daß der Zusammenstoß hauptsächlich durch Sprechstunde mit. das zu schnelle Fahren des Chauffeurs verursacht worden ist, so schließt das noch nicht die Erfahpflicht der Straßenbahn nach dem Reichshaft. pflichtgeses aus. Ein nach§ 254 des Bürgerlichen Gesetzbuches au  berüdfichtigendes eigenes Verschulden der Klägerin oder ihres Ghe mannes ist nicht dargetan. Es ist nicht erwiesen, daß dieser oder die Klägerin selbst die zu große Fahrgeschwindigkeit erkannt haben oder erfennen mußten, da das für die Infaffen eines Autos erfahrungs­gemäß jehr schwer ist. Der Umstand, daß die Klägerin aus demselben Unfall einen Schadenanspruch gegen G. als Eigentümer des Autos erhoben hat und daß dieser Anspruch ihr auch zuerkannt worden ist, steht ber gegenwärtigen lage nicht entgegen, da die Straßenbahn als Gesamtschuldnerin mit G. haftet.

Das Reichsgericht hat am Donnerstag die Revision ber Straßen­bahn zurüdgewiesen. ( Aftenzeichen: VI. 441/14.)

Kleine Nachrichten.

Frenden des Kriegers.

Ein Genosse schreibt uns vom westlichen Kriegsschauplatz: Eine außerordentlich freudige Ueberraschung hat jetzt das Sommando eines im Westen stehenden Armeekorps feinen Mann schaften bereitet, eine Freude, die höher war als über Liebesgaben Das Gericht bermochte dem Gefez entsprechend die vor- es sei denn über das faft allgemein schwer vermiste Schmalz getragenen Einwände nicht als stichhaltig anzuerkennen und beraum soldatischen Königsfuchen", das in den vorderen Linien faum urteilte die Firma dem Klageantrag entsprechend. zu haben ist.

Erwerbsunfähigkeit.

Um die Frage, ob ein Syphilitifer als erwerbsunfähig zu betrachten ist. drehte sich eine Klage auf Invalidenrente. In medizinischen Berichten herrscht über diese Frage Mei­nungsverschiedenheit. Nicht alle Aerzte fommen zu einer doch in den meisten Fällen zu bejahenden Antwort. Das Ober­bersicherungsamt in Potsdam  , vor dem solcher Fall am Mitt­woch verhandelt wurde, beschloß Vertagung.

Die Frau M. Br. in Hamburg   beantragte die Invalidenrente. Sie gründete ihr Ersuchen auf die Tatsache, daß sie durch ihren Ehemann infiziert worden sei und daher nichts verdienen fönne, obwohl sie feit der Einberufung ihres Mannes auf Erwerb ange­wiesen sei. Zur Zeit der Antragstellung hatte die Klägerin atvar das schwerste Stadium der Krankheit überstanden, sie litt aber noch unter dem bösen Gefolge der Krankheit und fühlte sich vollkommen hinfällig. Der als Vertrauensarzt zu Rate gezogene Dr. M. er achtete teine ausreichende Erwerbsbeschränkung vorliegend und auch das Versicherungsamt war der Meinung, daß es der Frau die bes antragte Rente nicht zubilligen könne. Der Gerichtsarzt des Ober­versicherungsamts dagegen vertrat den Standpunkt, daß eine mit dieser Krankheit behaftete Frau nicht als erwerbsfähig gelten tönne und Anspruch darauf habe, als invalide angesehen zu wer. dert. Selbst dann sei sie für erwerbsunfähig anzusehen, wenn sie von einem Rückfall der Syphilis betroffen worden sei. Maßgebend jeien für diese Annahme nicht nur Gründe des Befundes, sondern auch die Vorsicht, die solche Personen im Umgang mit anderen anzuwenden hätten. Der Umstand, daß übereinstimmend vom Kreisarzt und vom Versicherungsamt die Dringlichkeit eines Heil­verfahrens anerkannt wurde, bewete, daß die Frau von ihrem Beiden sehr mitgenommen jei. Der Gerichtsarzt trug daher starte Babenken, sich der Ansicht der Vorinstana anzuschließen. Das Ober.

Raum zwanzig Stilometer von der Schlachtfront entfernt liegt das Städtchen X., das vom Kriege noch glimpflich behandelt ist, wenn auch eine Anzahl Schußlöcher und einige ausgebrannte Säuser noch von der überstandenen dreistündigen Beschießung er­zählen. Jest dringt der Kanonendonner nur noch zeitweise bis bierber. Und hier zeigt sich ben durchziehenden Truppen an ein einen Straßeneden ein bolaschild, dessen Ansicht allein dem Feld­feldaten freudigste Gefühle auslösen fann:

Armeebrausebad des.... Armeekorps. straße Nr....

Was das bedeutet, kann nur beurteilen, wer sich einmal feit avei Monaten oder länger nicht ganz entkleidet und nicht ganz oder auch gar nicht mehr gebadet hat. Wer dazu noch seit Wochen im aufgeweichten Schüßengraben lebte, und schlief, bem geht taum ein Wunsch über: einmal fich richtig fäubern zu können. Und solch ein Genug winft einem in&.

D. 8. 7. Darüber barf zurzeit nichts mitgeteilt werden. B. m. 42. 3m olal- Anzeiger", Bimmerftraße, buriten Sie die Adreß­bücher nachschlagen fönnen. Außerdem lame das Ginwohner Melbeamt um G. 2. 1. Grfundigen Sie Polizeipräsidium, Alexanderplat, in Frage. 2.§. 5. Diente bis in das 18. Jabr­fich in einem Seifengeschäft. bundert als Jagdschloß und beherbergt jest ein Lehrerfeminar, Vor bereitungsschule, Bichems'l 2. 5. 10. Davon ist uns nichts belannt. Im Gegenteil haben wir schon wiederholt in unserem Blatte folche Briefe veröffentlicht. 20. R. 776. 1. und 2. Ja. A. 14. Wegen Plattjus nur landsturmpflichtig. R. 2. 1877. Die gelchen haben feine Bedeutung. W. E., Treptow  . Der Bertrag ist gültig, er muß aber geftempelt werden... 33. Bei der Gin Berufung zum Striegsdienst tritt die Entlassung nicht ohne weiteres ein, der Prinsipal muß fie ausdrücklich aussprechen, fonit müßte er bas Gehalt weiterzahlen, jedoch nicht über die Dauer von sechs Wochen hinaus; in Sbrem Falle nicht über vier Wochen. G. W., Lichtenberg  . Sie find als Ueberzähliger zurüdgestellt. Pfand. Die Frage ist ftrittig. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß der Mann für die Berichtskosten der Frau nicht gepfändet tverden fann. N. L. 27. Ift zulässig. Der Frant muß ein Teil des Gehalts zum ftandesgemäßen Unterhalt sicher æ. Ja. geftellt fein. Die Höhe beftimmt ebentl. das Gericht.

-

-

6. W. 11. Kriegstrauungen lönnen noch stattfinden. Shre Frau er A. G.   100. balt Unterftigung vom Tage der Einberufung in Neukölln. Burudgestellt wegen Hersfrankheit. 2. 10. Ja. W. S. 12. Wegen A. M. 100. Ja. Rervenleiben nur landfturmpflichtig. W. T. 89. Beffer ist es, Sie melden fich 2. R. 75. Begen Hautkrankheit nur wt. 10. Sie haften G. B. 13. Melben Sie sich. landfturmpflichtig. für ben Mietsvertrag in' hollem Umfange. Der 125 M. monatlich über steigende Lohn und entbehrliche Möbel tönnen gepfändet werden. Die For .. 18. Wegen asthmatischer Beschwerden geringeren Grades nur land­derung kann znnächst auch durch Zahlungsbefehl geltend gemacht werben. 23. 2. 8. Nein. Sturmpflichtig. Sie fönnen noch eingezogen werben.

414

-O

Gewerkschaftshaus. Verband der Kupferschmiede

hält am Sonntag, ben 20. Dezember, zwischen 3 u. 6 1hr nachm. seine Weihnachtsbescherung

für die Kinder der im Felde stehenden Männer ab. Während dieser Zeit tongertiert Direktor Blau mit feiner Kapelle. Zwischen 6 und 7 Uhr findet eine Gratisverlosung ebenfalls für die Kinder statt. Die vier Gewinne find: eine Gans, ein hase, eine Ente und ein Fafan. Bon 7 Uhr ab beginnt bie Fibelitas. Es gelangt zur Aufführung: Die lustigen Stupferschmiede". Mitwirkende folgende: Der mufitalische Kupferschmied: als Bithervirtuose, Geschwister Hecht im Gesangsduett. herr Kühne, Kupferschmieds   Tochter: Frl. Saupe, Gesang: Herr Bischoff Eintritt gegen Entnahme eines Programme für 10 Pf. Hierzu wird freundlichst eingeladen.

Sonnabend, den 19. Dezember:

Metallarbeiter- Jugend

-

Lichtbildervorführungen,

-

Dort ist binnen wenigen Tagen von den Handwerkern der Truppe in einer brachliegenden Bierbrauerei eine Brausebab. anlage für etwa 50 Köpfe und eine einzelne Wannen Musikalische Vorträge und Rezio abteilung für unsere Offigiere eingerichtet worden. Die Tischler u. a. Die Entbedung bes Weinstods bon pildesheim im Jahre 1413 und tationen, vorgetragen von der Jugend. und Bimmerleute bauten Bänke und Kleiderablagen. Klempner Kunstschäge von fübbeutschen Stäbten. Ginlah 7 Uhr. Beginn ber Vorführungen 8 Uhr. und Installateure legten Röhren und befestigten die Brausetrichter. Das nötige warme Wasser wird in der vorhandenen Kesselanlage der Brauerei erzeugt. Tag für Tag rüden nun abgelöfte Truppen Sonnabendabend oder solche aus den benachbarten Standquartieren an, um hier die heiß ersehnte Generalreinigung vornehmen zu können. Die Leute erhalten Handtuch, Seife und ein Stückchen Sadleinen als Seifen­lappen geliefert. Unter der wohltuenden Wärme des strahlenden Waffers entidelt sich unter den Männern, die wochenlang Not,

ben 19. Dezember:

Konzert der

versicherungsamt beschloß, um alle Riveifel zu beseitigen, die Frau Gefahr und Entbehrung miteinander teilten, eine faft ausgelaffene ,, urfidelen Keferloher".

zur Untersuchung persönlich zu laden.

Gerichtszeitung.

Erpressungsversuch eines Pfarrers.

Das Reichsgericht verwarf am Donnerstag die von dem Pfarrer Heinrich Geiler in Mühlbaufen gegen feine Verurteilung zu acht Tagen Gefängnis wegen versuchter Erpressung eingelegte Revision.

Das Landgericht Heidelberg   hatte ant 21. Juli den katholischen  Pfarrer Geiler in Mühlhausen  , Amt Wiesloch  , au 8 Tagen Gefängnis auf Grund folgenden Tatbestandes verurteilt. Die Gemeinde Wiesloch  wollte eine neue Stirche bauen und hatte zu diesem Zavede einen Heiligen Fonds" gegründet. Das erforderliche Grundstüd war bereits an biefen Fonds abgetreten worden, Es fehlten nur noch awei Lanb.

Fröhlichkeit, wie wir fie vom paddelnden Kinde kennen. Ein Arzt ist stets zur Stelle. Leute, die etwa mit Hautfrankheiten oder gar mit fremden Mitbewohnern" behaftet sind, werben abgesondert behandelt und steht ihnen am Orte u. a. ein Desinfektionsapparat zur Verfügung.

"

Ein großer Bosten Böhmischer Fafane

a Portion 70 Pf.

a Bortion 70 Pf. Bierländer Ente mit Rotkohl a Portion 70 1.

Wer dann fein fäuberlich gewaschen und abgetrocknet herab. Weser   Wafthubnm. Birnenkompott fteigt aus den himmlischen Höhen, findet ein anderes, bas seine Menschenwerbung noch au berbolltommnen bermag: eine impro­bifierte Rafierstube mit Stühlen, Spiegel und sonstigen Bugusgegenständen" ausgerüstet, und mit Scheren und Meffern, die in den Händen mehrerer fachfundiger Kriegsleute ihrer Opfer harren.

Jeder

Man fann alfo diese geheiligten Hallen vollständig geläutert und verjüngt wieder verlaffen. Die Mannschaften find denn auch Mann des Bobes boll über diese Fürsorge der Hygieniter der Armee, die weifellos wefentlich dazu beiträgt, den Gesundheitsguftand ber Truppen auf der Höhe zu erhalten.

muß?!?

Sonntag, den 20. Dez. Gebed a 1 M. Sühnerfuppe

Kraftbrühe mit Einlage

Lachs mit Butter Ralberüden mit Rofentohl Wildschweinsbruft Böhmischer Fafan Hamburger Kalbsteule Rehbraten Kompott oder Salat Speise oder Käse.

Sonntagabend:

Große Poften Rebe, Basen rüden und Damwild mit Grün Yobl a Bortion 80 Bj. Große Zufuhren von Bierländer Enten, Gänien, Buten und

seiner Frau den Betrieb im Ge werkschafts haus gezeigt haben!!!

Fasanen mit Rotkohl a P. 80 Bf. Lauenburger Maftkälber und Sachfenwalber Selbsthunden und Schweine a Bortion 70 1