Gewerkschaftliches. Weibens
Eine internationale Hilfsaktion für die
belgische Arbeiterschaft.
Regierung steht vor der Möglichkeit, daß die belgische Regierung Noten eines im offupierten Gebiete Belgiens befindlichen Instituts Weihnachtsunterstützung des Bergarbeiterverbandes. zur Unterstüßung feindlicher Handlungen gegen die deutsche Regieleber 500 000 m. hat der Bergarbeiterverband im Dezember rung ausgibt. als Unterstügung an die Familien feiner im Kriege befindlichen Aus all diesen Gründen sehe ich mich gezwungen, der Belgischen Mitglieder ausgezahlt. Die Unterſtügungssumme ist abgestuft nach Nationalbant das Recht zur Notenausgabe zu entziehen und den der Dauer der Mitgliedszeit und nach der Zahl der Kinder unter Die belgischen Gewerkschaften und Genossenschaften find 15 Jahren. So erhielten die allermeisten Familien je eine Summe Gouverneur sowie den Staatskommiffar dieses Instituts abzuam Ende ihrer Mittel angelangt. Unter den Hunderttausenden von 80 bis 50 M., in einzelnen Fällen, wo die Kinderzahl besonders rufen. Die rechtmäßig ausgegebenen Noten der Nationalbank be. am Ende ihrer Mittel angelangt. Unter den Hunderttausenden groß ist, auch über 50 M. Diese tameradschaftliche Liebesgabe ist den halten Zwangskurs. Um das Wirtschaftsleben des Landes vor einer von Einwohnern Belgiens , welche jest unterstützt werden Kriegerfamilien just vor Weihnachten sehr zu statten gekommen und hat Katastrophe zu bewahren, habe ich dem ältesten belgischen Bankvon Einwohnern Belgiens , welche jest unterstügt werden müssen, um überhaupt leben zu fönnen, befinden sich zahl- fie gelehrt, daß der Bergarbeiterverband auch den Familien seiner institut, der Société Générale de Belgique , das Notenprivileg erreiche Gewerkschafts- und Genossenschaftsmitglieder. Nach und Mitglieder ein treuer Freund ist. Es ist zu erwarten, daß diese famerad teilt. Die Noten dieses Instituts erhalten Zwangsturs. Das Notennach haben die Organisationen alle ihnen zur Verfügung schaftliche Treue mit Treue vergolten wird. Die hoffentlich recht Departement der Société Générale de Belgique wird die Möglich stehenden Mittel zu deren Unterstügung aufgebracht. Die bald aus dem Kriege zurückkehrenden Mitglieder werden gewiß nicht feit haben, in voller Freiheit und auf solidester Grundlage die BeBrüsseler Buchdrucker z. B. konnten nur durch die Hilfe eines die seitens des Verbandes ihren Familien bewiesene Liebestätigkeit dürfnisse von Handel, Industrie und Landwirtschaft zu befriedigen. Gönners, der ihnen 10 000 m. auf ihre Wertpapiere vor- bergeffen und darum besonders eifrige Verbändler sein. Aber auch 40 streckte, eine Zeitlang ihre Mitglieder über Wasser halten. an die bei der Berufsarbeit verbliebenen Verbändler ergeht der Sie wird den Abbau des Moratoriums herbeiführen helfen. Ruf, so fest und geschlossen wie Era und Gestein auch im neuen Die Zivilverwaltung wird gemeinsam mit der Société Générale Jetzt aber ist die Not überall sehr groß. Jahre zum Verbande zu halten. Das genügt jedoch nicht. Es ist de Belgique insbesondere auch die Frage untersuchen, welche Die Gewerkschaften haben schon vor Monaten einen auch die Pflicht eines jeden treuen Verbändlers, neue Mitglieder Schritte eingeleitet werden können, um den Besizern der Einlagen dringenden Aufruf um Hilfe an die englischen Organisationen für die Organisation zu werben, damit sie noch leistungsfähiger bei der Caisse Générale d'Epargne et de Retraite und diesem Ingerichtet. Neuerdings haben sie auch zwei besondere wird und den Kampf für die Arbeiterrechte mit vollem Erfolg durch- stitut selbst zu ihrem Eigentum wieder zu verhelfen, das gegenVertreter der Landeszentrale nach England geschickt, führen kann. wärtig widerrechtlich in der Bank von England festgehalten wird. welche unter den Auspizien des Parlamentarischen Somitees des Gewerkschaftskongresses in England herumreisen, um diese Hilfsaktion zu fördern. Bisher aber ist das Ergebnis nicht allzu erfreulich. Rund 50 000 m. sind in drei Monaten von den englischen Gewerkschaften zusammengebracht worden zur Unterstützung der belgischen Bruderorganisationen. Davon ftammen 18000 M. von der großen Bergarbeiterorganisation, welche nicht weniger wie 2 Millionen Mark für den als Prince- of- Wales- Fonds bekannten Kriegs- bezw. nationalen Unterstügungsfonds stiftete. Weitere 12 000 m. wurden durch den Sefretär der Zertilarbeiter übermittelt, aber auch darunter befanden sich 5000 m. aus dem Internationalen Streiffonds der Zertilarbeiter, welchen derselbe Sekretär verwaltet. Dabei haben die Gewerkschaften der Bergarbeiter und Tertilarbeiter in England über 1 Million Mitglieder.
Auch die englischen Genossenschaften beteiligen sich an einer solchen Hilfsaktion. Die internationale Zentralstelle der Genossenschaften, welche sich seit einiger Zeit in London befindet, hat beschlossen, einen Aufruf zur Unterstützung der Belgier an alle Länder, mit Ausnahme von Deutsch land und Desterreich, zu richten.
Aus Industrie und Handel.
Erhöhung der Kohlenpreise.
Die oberschlesischen Gruben erhöhten auf Grund soeben herausgegebener Preislisten laut Breslauer Zeitung" ab 1. Januar die Kohlenpreise je nach Verbrauchsgebiet: Grobkohle um 1,50 bis 1,90 M.; Nuglohle II. Sortierung und Erbskohle um 1 bis 1,70 M.; Staubkohle um 0,20 bis 0,50 M. per Tonne.
Amerikas Handelsbeziehungen im zweiten Kriegsmonat. Der Kriegszustand in Europa übt auf den amerikanischen Markt sowohl in der Ausfuhr wie in der Einfuhr einen immer deutlicheren Einfluß aus. veröffentlichten Zahlen für Monat September, verglichen mit Die von dem Bundesamt für Hanbel in Washington fürzlich dem gleichen Monat des Vorjahrs, beweisen die gewaltige, au direkt beispiellosen Mengen in die Höhe gegangene Ausfuhr an Nahrungs - Die London Gazette " teilt mit, daß die Ausfuhr aller Arten mitteln, deren Grund in dem Bedarfe der friegführenden Länder Sprengstoffe und Gebrauchsstoffe der Schuhwarenindustrie sowie und Heere zu suchen ist, und die auffällige Abnahme in der Aus aller Wasserfahrzeuge und Schwimmdocs, auch Teile davon und fuhr von Baumwolle, Maschinen und Material für Maschinen- Zubehör, nach allen Ländern außer den britischen Besitzungen und fabrilation. Es wurden ausgeführt:
·
ant
über
eingemachtem Rindfleisch frischem Fleisch Gerste Hafer. Weizen Reis
September 1914 2885 856 Pfund 7087 400
2 781 268 Bushel
September 1918 364 693 Pfund 634523
251 254 Bushel
"
10 780 165
818 928
"
•
25 869 100 10 448 817
TP
11 971 163 1 486 995
"
17
Ein gleicher Aufruf geht an die gewerkschaftLichen Landeszentralen aller Länder von seiten des holländischen Gewerkschaftsbundes. Die englische Presse bringt die unzutreffende Nachricht, daß auch dieser Aufruf an die Deutschen und Desterreicher nicht gefandt werden soll. Die Arbeiter auch dieser Länder werden hinter der Opferivilligkeit Die Gesamtausfuhr im Werte von 156 337 301 Dollar, ihrer englischen und franzöſiſchen Klaſſengenossen kaum zurück- verglichen mit dem Gesamtwert von 218 240 000 Dollar im September 1918, berteilte fich auf die krieg führenden und awei füdamerikanische Staaten folgendermaßen:
Im Gegenfaze hierzu erlitt der Abfaz nach dem Auslande an Baumwolle und Maschinenfabrikaten im Vergleich zur Ausfuhr der felben Waren im September vorigen Jahres insgesamt eine Einbuge von 61 902 668 Dollar, wovon allein faft 60 000 000 Dollar Minderwert auf die Baumwollausfuhr fallen.
stehen.
Der Burgfrieden in den Berliner Schuhfabriken.
Der Arbeiterschaft der Firma S. Carsch, Rungestr. 20, murde am Weihnachtsabend eine besondere liebenswürdige Behandlung auteil. Anstatt des ordnungsmäßig verdienten Lohnes follte fie mit einem geringen Vorschuß vorlieb nehmen. Selbstverständlich empfand dies jeder einzelne sehr unliebsam, da jeder zu den Festtagen feinen bollen Lohn benötigte. Dabei verlangte der Unternehmer, daß am Sonntag( 3. Feiertag) gearbeitet werden sollte, was aber nun von den Arbeitern abgelehnt wurde. Eine Kommission, die dies dem Unternehmer zu unterbreiten hatte, wurde mit Tät lichkeiten bedroht. Wir meinen, auch von Schuhfabrikanten sollte man in der jeßigen Zeit eine anständigere Behandlung der Arbeiter voraussehen. Aber statt deffen müssen wir immer wieder beobachten, wie man die Arbeiter zu schädigen sucht. In lezter Beit hatten wir mehrfach Gelegenheit, berechtigte Alagen über die Behandlung jugendlicher Arbeiter entgegenzunehmen. So wurden bei ber schon genannten Firma einem solchen die Stunden für den Besuch der Fortbildungsschule von dem ohnehin fläglichen Lohne in Abzug gebracht; Ueberstunden wurden aber nicht bezahlt.
Bei der Firma Bruno Krause( Inh. Fleischer), Brunnenstraße 188, scheint die Ausnutzung der Jugendlichen noch mehr im Schwange zu sein. An der schweren Sohlensteppmaschine mit Fußbetrieb und auch als Stanzer, wofür sonst nur erwachsene Arbeiter in Frage kommen, werden 16jährige junge Leute mit 12 und 13 M. Lohn beschäftigt. Andere junge Arbeitsburschen erhalten bort bis herab zu 7 M. Lohn. Außerdem wird über die Behandlung geklagt. Leider ist es der Firma bisher auch immer gelungen, die Geschloffenheit der Arbeiterschaft zu hintertreiben. Daß dies nur zum Schaden der Arbeiter gereichen muß, ist erklärlich. Das zeigen wieder die Lohnfäße, die den Arbeitern jezt für die schweren Militärfilaftiefel gezahlt werden. Die 3wider erhalten für dieselben cinen weit niedrigeren Lohn, als in anderen Betrieben. Außer dem ohnehin schönen Gewinn heimst also die Firma noch einen Extraprofit auf Kosten der Arbeiter ein. An die Arbeiterschaft der Firma richten wir deshalb den Appell, endlich sich zu ermannen und das zu fordern, was ihr gebührt, um nicht fortgefest nicht nur sich selbst, sondern letzten Endes auch die Arbeiterschaft in den anderen Schuhjabriken zu schädigen.
Zentralverband der Schuhmacher Deutschlands , Ortsverwaltung Berlin .
-
Maßregelungen im Kaufhaus Fr. Hahn.
-
-
.
1918 Dollar 5151 071 4798 174 2791 556
17 552 756 34789 624
2 030 257 58 458 248
1914
Dollar
8 054 986 747 880 2817 898 19 008 516 2378 217 385 41 878 100
Im Vergleich zur Ausfuhr im Monat August 1914 beläuft sich der Mehrwert der Ausfuhr im Monat September auf 45 968 200 Dollar. Diese bedeutende Zunahme der Ausfuhr seit dem ersten Striegsmonat beruht wiederum auf dem sich anscheinend steigernden Bedarf der friegführenden Mächte an Nahrungsmitteln und auf dem lebhafter gewordenen Verkehr nach einigen der mittel- und füdamerikanischen Länder.
Die Vereinigten Staaten führten im September 1914 Waren im Werte von 140 089 600 Dollar ein im Vergleich zu einer Einfuhr von 171 084 840 Dollar im September 1913. Die Einfuhr hob sich von Großbritannien , Argentinien , Kanada , Cuba und den Nieder landen , zeigte aber eine bedeutende Abnahme von Deutschland , Frankreich , Belgien und Rußland . Allgemein blieb der Handel mit Deutschland , Rußland und Belgien auf seinem Tiefstand stehen, ber Handel mit Großbritannien hingegen fonnte aufrechterhalten werden.
Der Generalgouverneur von Belgien hat der„ Société Générale de Belgique " das ausschließliche Recht zur Ausgabe von Banknoten zunächst für die Dauer eines Jahres erteilt. Die Noten der " Société Générale de Belgique " erhalten Zwangskurs. In der Urkunde heißt es: Zum Regierungskommissar bei dem Noten departement der„ Société Générale de Belgique " ernenne ich Herrn Felix Somary . Die belgische Nationalbank darf vom heutigen Tage ab weder neue Noten ausgeben, noch Noten wieder in den Verkehr bringen, die an sie zurückgeflossen sind oder in Zukunft zurüd fließen. Der Generalgouverneur für die Banken in Belgien wird ermächtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen und Ausnahmen von diesem Verbot in besonderen Fällen auzulassen.
Zur Begründung dieser Maßnahmen gibt der Generalgouber
neur weiter bekannt:
Der Wirtschaftsfrieg.
Protektoraten verboten ist.
Soziales.
Gegen Gehaltsabzüge.
Simmer wieder muß das Kaufmanns- oder Gewerbegericht Barteien flarmachen, daß der Unternehmer ein Recht zu einem Gehaltsabzug feineswegs daraus ableiten darf, daß er ge ringen Verdienst hat. So in ihrer legten Sibung die dritte Kammer des hiesigen Kaufmannsgerichts.
Ein Partiemarenhändler Matlagti hatte im August d. J. dem Verläufer erklärt, er müsse mit einer von ihm, dem Chef, jeweilig au bestimmenden Gehaltsminderung einverstanden sein. Der Ber fäufer stimmte dem jedoch nicht zu. Er protestierte auch an jedem folgenden Monatsschluß gegen die vom Geschäftsinhaber vorge nommenen Gehaltsabzüge, die zuerst 40 Proz., dann 33% und zu leht 20 Proz. betrugen. Als sich M. auch auf wiederholtes Er. fuchen nicht dazu verstehen wollte, die Restbeträge nachzuzahlen, Schritt S. zur Rlage.
In der Verhandlung machte der Beklagte geltend, daß sein Reinverdienst jeht nur zehn Prozent betrage, er fönne darum dem Personal nicht das volle Gehalt zahlen. Ein Brinzipalsbeifizer fand jedoch diese Verdienstquote jehr reichlich. Er selber verbiene nur bier Prozent, gehe aber deswegen doch nicht mit dem Personal so um.
Das Kaufmannsgericht verurteilte den Beklagten, dem An. trage des Klägers gemäß, 285 M. Gehalt nachzuzahlen. Eine Gehaltsminderung fönne nicht innerhalb der Vertragsdauer einseitig vom Arbeitgeber festgesetzt werden. Darunter, daß Beklagter etwas weniger verdient habe wie in regulären Zeiten, tönne nicht gleich der Angestellte leiden. Umgekehrt würde ihm ja auch nicht gleich das Gehalt erhöht worden sein, wenn sich die Geschäftslage befonders günstig gestaltet hätte.
Stundung von Hypotheken.
Der Bundesrat hat nach einer im gestrigen Reichsanzeiger" veröffentlichten Verordnung zugelassen, daß der Richter bei Rechtsftreitigkeiten auf Zahlung des Kapitals einer Hypothet oder Grundschuld oder der Ablösungssumme einer Rentenschuld statt einer breimonatlichen Zahlungsfrist auf Grund der Bundesratsverord nung vom 7. August 1914 fortan eine fechsmonatliche Zahlungsfrist gewähren kann. Auch kann wegen solcher Forderung die Vollstredung auf die Dauer von sechs Monaten eingestellt werden.
Gegen den Mantounfug.
Als eine gröbliche Ausnutzung des wirtschaftlich Schwächeren bezeichnete das Landgericht zu Stade den Anstellungsvertrag, nach welchem die Filialleiterin der Firma Bernhard Seestädt zu Hamburg , die in Hamburg , Altona , Harburg und Umgegend eine ganze Anzahl Brotniederlassungen betreibt, beschäftigt werden. Eine solche Filialleiterin war, weil fidy bei ihr angeblich ein Manto von 431,88 m. herausgestellt hatte, ohne Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist fofort entlassen worden. Das Gehalt für den Rest des laufenden Monats wie auch.die von der Angestellten hinterlegte Raution im Betrage von 160 M. wurden von der Firma einbehalten. Hiergegen erhob die Filialleiterin Klage beim Kaufmannsgericht in Hambura auf Zahlung des Nestgehalts und der Kaution.
Die Belgische Nationalbank hat auf Beschluß des belgischen Staatsministeriums bom 26. 8. 1914 ihren gesamten Metallbestand, eine große Menge zur Ausgabe fertiger Noten, ihre Noten- Klischees Die Klägerin führte aus, der Angestelltenvertrag verstoße Die Firma Raufbaus Fr. Hahn, Alexanderplay, und Notenstempel, ferner die bei ihr deponierten Werte des Staates, gegen die guten Sitten, weil sie zu dem unerhört niedrigen Gehalt gehört zu denjenigen Firmen, die den Angestellten große Gehalts- die von Privaten als Kaution für den Staat hinterlegten Werte von 60. monatlich, von welchem noch jedesmal 10 M. zur Beabzüge machte, obgleich der Umsatz infolge großer Seeresaufträge sowie die Wertpapiere der Taiffe Générale d'Epargne et de Retraite streitung der Kaution in Höhe von 300 m. abgezogen wurden, an nicht gesunken, sondern im Gegenteil gegen das Vorjahr ganz er nach London gebracht. Eine mit Zustimmung der deutschen Regie- gestellt fei. Dieses Gehalt stehe in absolut feinem Verhältnis zu heblich gestiegen ist. Der Zentralverband der Handfungsgehilfen bemühte sich auch im Auftrage der An- rung nach London entsandte Kommission, bestehend aus Mitgliedern ber Berantwortung, die den Angestellten von der Firma aufge gestellten die Abzüge zu beseitigen. Nach langwierigen Berhand des Verwaltungsrats der Nationalbank, die einen Teil dieser Werte burbet werde. Aber auch für das Manto an sich könne fie( die An lungen mit den Geschäftsinhabern der Firma Hahn wurde auch er- nach Brüffel zurücbringen wollte, erhielt von der Bank von Eng- sejtellte) feineswegs haftbar gemacht werden, da es ihr nicht mög lich gewesen sei, bei den Inventuraufnahmen, die von anderen reigt, daß für den November 90 Proz. gegen bisher 66% Broz, Land, bei der die Werte deponiert sind, den Bescheid, daß sie sich Angestellten während der Geschäftszeit vorgenommen worden sind, und vom 1. Dezember ab wieder die vollen Gehälter gezahlt werden. mit dem belgischen Finanzminister in le Habre ine Einbernehmen infolge Bedienens der Kundschaft von Anfang bis zu Ende mitGleich nachdem diese Verhandlungen zum Abschluß gebracht waren, feßen solle. Der belgische Finanzminister aber erklärte, daß er sich aunpirten. Außer Brot werden in den Niederlaffungen der Firma wurde einer Anzahl von Angestellten gekündigt, da diese, wie die die Verfügung über die in England befindlichen Metallvorräte, noch eine ganze Anzahl anderer Artikel, wie Schmalz, Butter, Firma Hahn angibt, überflüssig seien. Aus der Auswahl der ge- Noten und Alischées der Nationalbant vorbehalte. Zuder, Eiswaffeln usw. geführt. Wiederholt hatte die Klägerin den fündigten Angestellten und aus Handlungen und Aeußerungen eines Die Nationalbant hat ferner im Widerspruch mit ihren Sta. Geschäftsinhaber ersucht, ihr doch für die angelieferten lesteren der Geschäftsinhaber geht flar herbor, daß bon der Alinbigung solche Angestellte betroffen wurden, tuten, die die Gewährung von Blankoborschüssen unterfagen, der Artikel, um diese nachwiegen zu fönnen, eine Dezimalwage zur die in den Betriebsversammlungen für eine Verbesserung ihrer Lage ein belgischen Regierung große Summen ohne Dedung vorgeschossen. Berfügung zu stellen, welchem Ersuchen dieser aber trotz Busage nicht nachgekommen ist. Auch wurde für Schwund der Waren beim getreten find oder welche die Firma Hahn im Verdacht hat, der Der belgische Finanzminister hat diese Vorschüsse in Anspruch ge- Abwiegen, infolge Ginirodnens, wie es a. 2. in den Konsumber. Bewegung nahezustehen. nommen mit der wörtlichen Begründung, daß fie den Charakter einen der Fall ist, feinerlei Mantovergütung gewährt. Der Zentralverband der Handlungsgehilfen einer Requisition trügen, der die Bank zu gehorchen habe, obgleich hat es an Bemühungen, die Kündigungen der Angestellten rüd- fie ein Brivatinstitut sei".( Brief des Finanzministers an die gängig zu machen, nicht fehlen lassen. Leider scheiterten diese an Nationalbant vom 20. 8. 1914.) bem rüdfichtstofen Vorgehen der Firma. Da die Firma auch jest Das Berhalten der Nationalbank und bes Finansministers ist noch große Heereslieferungen hat, erwarten die Angeftellten, daß die wider Recht und Gesek. Es verlebt die von der belgischen Regiein Frage kommenden Militärbehörden die Angelegenheit etwas näher rung der Nationalbant gegebene Verfassung auf das schwerste und unterfuchen werden. Der Zentralverband der Handlungsgehilfen stellt das Land vor eine große Gefahr, denn der belgische Finanzwird mit feinem wichtigen Material zur Beurteilung der Vorgänge minifter fönnte den Metallborrat der Bank, dieſe Reſerve der Bolts. gern zur Berfügung stehen. wirtschaft, direkt oder indirekt zu Kriegszwecken verwenden. Da Bentralverband der Handlungsgehilfen durch würde die Grundlage des Notenumlaufs von rund 1600 Mil Ortsverwaltung Groß- Berlin, lionen Franken erschüttert werden. Alles dieses bedroht die LebensBerlin C, Münzftr. 20, intereffen der belgischen Bevölkerung auf das schwerste. Die deutsche
Das Kaufmannsgericht Harburg verurteilte die Firma und wies fie mit ihrer Wiberklage auf Ersetzung des Mantos ab. Die Firma," hieß es in der Begründung, jei verpflichtet, au beweisen, daß die Angestellte das Manto schuldhafterweife berbraucht habe. Diesen Beweis habe die Firma in feiner Weise erbracht. Insbe fondere fann sich die Beklagte hierbei nicht darauf berufen, daß die Klägerin die Aufstellung( Inventurliste) anerkannt habe, denn hieraus ergebe fich nur, daß die Klägerin Ginwendungen gegen die Richtigkeit der Aufstellung nicht erhoben habe, nicht aber, daß fie zur Zahlung des Mantos bereit jei. Der Inhalt des Vertrages, der insbesondere der Alägerin auch die Haftung für die Fehlbeträge ihrer Vertreterin, die sie nicht zu übersehen in der Sage ift, auf erlegt, jei derart, daß ein Angestellter, der wirtschaftlich unabhängig