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Nr. 354.- 31. Jahrg. apli

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Berliner   Volksblaff.

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Telegramm- Adresse: ,, Sozialdemokrat Berlin".

Zentralorgan der fozialdemokratifchen Partei Deutschlands  .

Redaktion: Sw. 68, Lindenstraße 3. Fernsprecher: Amt Moritplat, Nr. 151 90-151 97.

Dienstag, den 29. Dezember 1914.

100.

Expedition: SW. 68, Lindenstraße 3. Fernsprecher: Amt Moritplat, Nr. 151 90-151 97.

Die französischen   Offensivvorstöße bleiben ergebnislos.

Westlicher Kriegsschauplah. Die Meldung des Großen Hauptquartiers]

Die französischen   Tagesberichte.

Hemmung der italienischen

Amflich. Großes Hauptquartier, den Handelsschiffahrt durch die englische und

Paris  , 28. Dezember.  ( W. T. B.) Amtlicher Bericht vom 27. De- 28. Dezember 1914.( W. T. B.)

Meter. Wir bombardierten eine Schlucht, wo

Westlicher Kriegsschauplatz.

Bei Nieuport erneuerte der Feind seine

französische Flotte.

Aus Rom   wird uns geschrieben:

zember, 3 Uhr nachmittags. Zwischen dem Meere und der 2y8 ruhiger Tag. Zeitweilig aussehende Kanonade zwischen der Lys und der Aisne  . Nichts im Aisnetal, in der Champagne Artilleric­Das Giornale d'Italia" vom 22. Dezember veröffent­Kampf. Im Berthesgebiet unternahm der Feind nach heftigem Ge- Angriffsversuche ohne jeden Erfolg. Er wurde licht ein Interview, in dem die tiefgehende Unzufriedenheit schüßfeuer einen sofort durch Artillerie und Infanterie zurüd dabei durch Feuer vom Meere her unterstützt, der Genueser Reeder über die Lage zum Ausdruck kommt, die geschlagenen Gegenangriff auf die Schützengräben, welche er verloren die französische   und namentlich die englische Kriegsflotte dent hatte. In den Argonnen leichte Fortschritte. Südlich Saint das uns keinerlei Schaden tat, dagegen einige italienischen Handel zur See geschaffen hat. In dem Artikel Hubert gewann eine Kompagnie hundert bis zweihundert Bewohner von Westende tötete und verletzte. wird zunächst die heutige Rechtslage des Seehandels der mehrere Schüßengräben räumte. Zwischen der Waas und der Mosel  , Auch ein Angriff des Feindes gegen das Gehöft neutralen Bänder dargelegt. Obwohl die legten internatio öflich Saint Mihiel  , wurden zwei deutsche Angriffe gegen die Redoute St. Georges, das er in seinen offiziellen Mit- des jezigen Krieges noch zu keinem Abschluß gekommen waren, Mit- nalen Berhandlungen über diesen Punkt bei dem Ausbruche Bois Brulé abgewiesen. Ein Luftschiff warf eiwa zehnteilungen als in seinen Händen befindlich be- gelten doch die folgenden drei Regeln als feststehend: es sind Bomben auf Nancy   ab inmitten der Stadt, ohne irgendwelchen zeichnet hat, scheiterte. Südlich Ypern   wurde zwei Listen der Waren aufzustellen, die unbedingt und bedingt Grund militärischer Natur. Unsere Flugzeuge dagegen als Kriegskonterbande anzusehen sind; weiter muß eine Liste bombarbierten einen Fliegerschuppen bei Frascaty, von uns ein feindlicher Schüßengraben ge- die waren verzeichnen, pie unter feinen Umständen Renter­einen Bahnhof in Met, wo Bewegungen von Eisenbahnzügen genommen, wobei einige Dutzend Gefangene in bande darstellen und deshalb nicht beschlagnahmt werden meldet waren, und die Kaserne Saint- Privat in Met. Im Ober- unsere Hände fielen. Mehrfache stärkere An- fönnen; schließlich darf die Möglichkeit der Fortsetzung der herrschenden Höhen und schlugen dort mehrere Angriffe zurüd.

mit Bomben belegt worden sind, das hat der Bericht des Großen

elia verzeichneten wir neue Fortschritte auf den Sennheim be- griffe des Gegners in der Gegend nordwestlich Reise in Feindesland bei den nach neutralen Häfen gesandten Ladungen nie und unter feinen Uniständen zur Beschlag­Anmerkung des W. T. B: Warum einzelne Ortschaften Arras   wurden abgewiesen. Südöstlich Verdun   nehmung von Waren führen, die unter den Begriff der be in der Position be Ranch ohne unmittelbaren militärischen 3wed wiederholte der Feind seine Angriffe, ebenfalls Hauptquartiers den französischen   Unschuldslämmern inzwischen ver- ohne jeden Erfolg. Das Gleiche war der Fall raten, ebenso daß ihre eigenen Bomben nur Lazarette getroffen bei seiner Absicht, die gestern umstrittene Höhe angeblichen Erfolgen der großen Offensive auf sich hat, die Herr weftlich Sennheim   zurückzugewinnen.

haben. Andererseits ist uns zur Genüge bekannt, was es mit den

Joffre am 17. Dezember ankündigen mußte.

Paris  , 28. Dezember.  ( W. T. B.) Amtlicher Bericht vom 27. Dezember, 11 Uhr nachts. Nachdem der Feind die ganze lette

Nacht sehr heftiges Artillerie- und Infanteriefeuer gegen unsere bei serichtet hatte, führte er zwei aufeinander folgende Angriffe ohne jeden Erfolg aus. Wir behaupteten in der Nähe von Puisaleine die eroberten Schützengräben. Auf den Maashöhen befestigten wir die Stellungen auf dem nahe des Galonnegrabens eroberten Gelände. Saint Dié   wurde von, bis 12 Uhr mittags heftig beschossen.

Laboiselle und in der Nachbarschaft liegende Schüßengräben

Rückkehr des Kriegsministeriums nach Paris  .

Paris  , 28. Dezember.  ( W. T. B.) Der Temps" glaubt melden zu können, daß das Kriegsministerium am 7. Januar nach Paris   zurückkehren werde, wenn nicht un

borhergesehene Ereignisse eintreten.

Ein englischer Prügelerlaß

gegen plündernde Indier.

Die Berichte deutscher   Truppen wie auch aufgefundene Auf­zeichnungen des Feindes haben festgestellt, welchen Plünderungen bisweilen französische Ortschaften durch Angehörige der verbün­beten Armeen ausgeseht waren. Daß das französische   Heer selbst daran nicht schuldlos war, ist durch mehr als ein Aktenstück dar­getan worden. Auch die Engländer haben es nicht verstanden, sich in dieser Hinsicht die Hände rein zu halten. Am schwersten mögen sie durch die Ausschreitungen ihrer indischen Truppen belastet sein.

Daß Fälle von Raub und Plünderung vorgekommen sind, ja, daj Bosten und Bachmannschaften daran beteiligt waren, läßt sich aus dem folgenden Memorandum für die Offiziere des indischen Armeekorps schließen:

Bertraulich.

( Uebersehung.)

Nr. 3/3( A) Hauptquartier, Indisches Armeekorps. Datiert, 22. Oftober 1914.

Memorandum für das Verhalten der Offiziere des Indischen Armeekorps.

1. Nach den Bestimmungen des Indischen Armee- Gesetzes § 45a fann auf förperliche Züchtigung von einem Kriegsgericht zu Recht erfannt werden bei jedem Verstoß, der von einer diesem Gesez unterstehenden Militärperson von Feldwebelleutnant ab­märts im aftiven Dienst verübt worden ist. Auf Grund der Befehlssammlung des Indischen Armeekorps dürfen jedoch solche Urteile nur gegen solche Personen gefällt werden, die schuldig befunden wurden:

a) Grober Verstöße gegen Person oder Eigentum von Be wohnern des Landes nach§ 41 des Indischen   Armee- Gesezes.

b) Einbruch in ein Haus zweds Plünderung, oder Plündern, fei es noch( a) oder nach§ 25( j) desselben Gesetzes. c) Blündern als Bolten oder auf Wache usw., nach§ 26 Indischen Armee- Gesetzes. de fles Betragen, nach§ 31 des Indischen   Armee 2. Offiziere, die ein summarisches Generalfriegsgericht be­

( e) Gejezzes.

Deftlicher Kriegsschauplatz.

dingten Konterbande fallen. Die dritte und legte Regel, die für den Seehandel neutraler Länder geradezu lebenswichtig mit einem Schlage abgeschafft und hat feitgefekt, daß alle be­

ist, hat England am 29. Oktober durch eine Order in Council dingt als Konterbande anzusehenden Waren an Bord neu­traler Schiffe, die nach neutralen Häfen gerichtet sind, be­schlagnahmt werden können, wenn es sich um Lieferung an Ostpreußen   und Polen   nördlich der Order" handelt, wenn aus den Begleitpapieren der Nanse Empfängers nicht hervorgeht oder die als Empfänger be­Weichsel nichts Neues. Auf linkem Weichsel  - zeichnete Berson in Feindesland ihren Wohnjit hat. Samit ufer entwickeln sich unsere Angriffe trot sehr ungünstigen Wetters weiter.

Oberste Heeresleitung.

war es mit dem Sandel aller bedingt Skonterbande barstellen.

Der österreichische Generalstabsbericht. braltar angehalten.

Wien  , 28. Dezember.  ( W. T. B.) Amtlich wird ver­lautbart: 28. Dezember 1914, mittags:

Nördlich des Dukla passes wichen unsere Truppen dem Angriffe der Ruffen in Stellungen näher am Karpathen famme aus. Zwischen Biala und Dunajec  , im Raume nordöstlich Zakliczyn, wurden sehr heftige Angriffe des Feindes abgewiesen. Sonst hat sich auf dem nordöstlichen Kriegsschau­plate an unserer Front nichts Wesentliches ereignet.

Im Süden herrscht, von einigen Grenzplänkeleien ab­gesehen, vollkommene Ruhe. Die Serben sprengten wieder die Semliner Brücke.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. b. Hoefer, Feldmarschalleutnant.

der Erfordernisse des Dienstes nicht ausführbar ist, sollen alle folche Fälle dem Generalauditeur des Indischen Armeekorps unterbreitet werden, zweds Vortrag vor der Bestätigung.

3. Körperliche Büchtigung, auf Grund des§ 24( 2) des In­ dischen   Armee Gefeßes, soll auf die Fälle beschränkt bleiben, in welchen fich Personen Bergehen laut oben erwähnten Absatz( 1) zuschulden tommen ließen.

zogen werden.

den Waren so gut wie ganz vorbei. Wenn die englischen Kriegsschiffe schon vorher die italienischen Stauffahrteifahrer vielfach angehalten hatten, um die etwa an Bord befindlichen einberufenen Deutschen   und Desterreicher als Gefangene nach England zu führen, so wurde jezt jedes Handelsschiff in Gi­War schon vorher der Schaden groß genug, da England sich nicht begnügte, die tatsächlich ein­berufenen Bürger gefangen zu nehmen, sondern in widerrecht­licher Weise sich auch der lediglich Dienstpflichtigen bemächtigte, wofür dann die italienischen   Reeder von den Deutschen   und Desterreichern zivilrechtlich verantwortlich gemacht wurden, so wurde er jekt unerträglich. Frankreich   hat sich der eng lischen Maßnahme angeschlossen, und den beiden verbündeten Mächten entgeht kaum ein italienisches Schiff. Es wird auf offener See angehalten und wenn es irgend etwas an Bord führt, was als bedingte Konterbande gelten kann, nach Gi­ braltar  , Toulon   oder Marseille   gebracht. Da die Lieferung ,, an Order" im Seehandel die Regel bildet, sieht sich fast Es jedes Schiff mit Beschlagnahme der Ladung bedroht. wird dem Kapitän anheimgegeben, den Beweis zu erbringen, daß die beanstandete Ware an ein neutrales Rand. gerichtet ist und dort berbraucht werden wird. In Er­wartung dieses Beweises tut er am besten, die beanstandele ware auszuschiffen, um nicht wochenlang mit seiner ganzen Mannschaft in einem fremden Safen festzuliegen.

Die Folge dieses Zustandes ist, daß einmal der in Friedenszeiten blühende Transitverkehr nach der Schweiz  , der immer als Lieferung an Order" erfolgte, ganz danieder­liegt. Außerdem sind aber zahlloje italienische Fabriken ohne 4. Rörperliche Büchtigung darf nicht in Gegenwart von bri- Rohmaterial, weil die Schiffe mit Baumwolle, Kupfer, tischen oder anderen europäischen   Truppen oder Zivilisten voll- Petroleum, Kautschuk ust. in Gibraltar  , Toulon   oder Mar­5. Nach der Ansicht des Armeekorpskommandanten sollte feille feſtliegen. Sogar eine Ladung fupferner Leuchter ist Raub in diesem Lande sehr streng bestraft werden; die ver. bon den englischen Behörden beschlagnahmt worden. Pro­hängte Strafe follte deshalb nicht unter der Höchftstrafe bleiben. teftieren nüßt gar nichts. Die Reeder find in ihrer Ver­6. Ein Eremplar dieses Befehls soll im Besiß jedes britischen zweiflung auf den Gedanken verfallen, eine Art Affidavit" Offiziers der Artillerie und der Indischen Formationen im In- einzuführen, eine vor einem auswärtigen Konjul abgegebene dischen Armeekorps fein. Ein Gremplar joll bei jedem Kriegs- eidliche Erklärung, daß die Waren für den italienischen gericht, das unter indischem Militärgesek in dem Armeekorps Konsum bestimmt find. Man weiß nicht, ob das etwas nüßen abgehalten wird, vorhanden sein. wird. Bis jetzt hat das Prisengericht in Gibraltar   noch jede W. E. O'Learh, Oberst. Stellvertretender Generaladjutant, Beschlagnahme gutgeheißen. Indisches Armeeforps.

Die Ausschreitungen der indischen Truppen müssen schwer ge­wesen sein, sollen sie die hier getroffenen Maßnahmen einiger mazen begreiflich erscheinen lassen. Denn es handelt sich um nichts Geringeres, als daß England den indischen Truppen gegenüber die Prügelstrafe in Anwendung bringt. Es ist auch bezeichnend an diesem Memorandum, daß die Anord.

Daß es sich nicht nur darum handelt, die indirekte Ber­sorgung der mitteleuropäischen Reiche zu verhindern, sondern daß auch die bewußte Abficht vorliegt, den italienischen Sandel zu schädigen, geht aus den folgenden Tatsachen hervor. Der nach Genua   mit einer für die Schweiz   bestimmten Weizen­ladung fahrende Frachtdampfer Magda" wurde in Marieille angehalten und ihm bedeutet, seine Ladung hier zu löschen

Urteilsspruch auf förperliche Büchtigung lautet, die Prozeßaften Truppen und Zivilisten darf die Prügelstrafe nicht vollzogen wer wurde also versorgt( obwohl es den Weizen weiterfenden kann), rufen, sollen stets dafür sorgen nach§ 98( 1 c), daß wenn der nung getroffen wird: in Gegenwart britischer oder europäischer und von hier in die Schweiz   zu senden; das neutrale Land ihnen zur Bestätigung zugesandt werden. Mit Ausnahme der den! Was im- Berborgenen geschieht, belastet das Gewissen dieser aber der Hafen von Genua   wurde ausgeschaltet. Noch viel

Fälle, in denen die Ueberweisung in berechtigter Berücksichtigung| Kulturträger nicht.

fagender ist die von den Vereinigten Staaten England ab.

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