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Nr. 354.- 31. Jahrg. apli
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Telegramm- Adresse: ,, Sozialdemokrat Berlin".
Redaktion: Sw. 68, Lindenstraße 3. Fernsprecher: Amt Moritplat, Nr. 151 90-151 97.
Dienstag, den 29. Dezember 1914.
100.
Expedition: SW. 68, Lindenstraße 3. Fernsprecher: Amt Moritplat, Nr. 151 90-151 97.
Die französischen Offensivvorstöße bleiben ergebnislos.
Westlicher Kriegsschauplah. Die Meldung des Großen Hauptquartiers]
Hemmung der italienischen
Amflich. Großes Hauptquartier, den Handelsschiffahrt durch die englische und
Meter. Wir bombardierten eine Schlucht, wo
Westlicher Kriegsschauplatz.
Bei Nieuport erneuerte der Feind seine
französische Flotte.
zember, 3 Uhr nachmittags. Zwischen dem Meere und der 2y8 ruhiger Tag. Zeitweilig aussehende Kanonade zwischen der Lys und der Aisne . Nichts im Aisnetal, in der Champagne ArtillericDas„ Giornale d'Italia" vom 22. Dezember veröffentKampf. Im Berthesgebiet unternahm der Feind nach heftigem Ge- Angriffsversuche ohne jeden Erfolg. Er wurde licht ein Interview, in dem die tiefgehende Unzufriedenheit schüßfeuer einen sofort durch Artillerie und Infanterie zurüd dabei durch Feuer vom Meere her unterstützt, der Genueser Reeder über die Lage zum Ausdruck kommt, die geschlagenen Gegenangriff auf die Schützengräben, welche er verloren die französische und namentlich die englische Kriegsflotte dent hatte. In den Argonnen leichte Fortschritte. Südlich Saint das uns keinerlei Schaden tat, dagegen einige italienischen Handel zur See geschaffen hat. In dem Artikel Hubert gewann eine Kompagnie hundert bis zweihundert Bewohner von Westende tötete und verletzte. wird zunächst die heutige Rechtslage des Seehandels der mehrere Schüßengräben räumte. Zwischen der Waas und der Mosel , Auch ein Angriff des Feindes gegen das Gehöft neutralen Bänder dargelegt. Obwohl die legten internatio öflich Saint Mihiel , wurden zwei deutsche Angriffe gegen die Redoute St. Georges, das er in seinen offiziellen Mit- des jezigen Krieges noch zu keinem Abschluß gekommen waren, Mit- nalen Berhandlungen über diesen Punkt bei dem Ausbruche Bois Brulé abgewiesen. Ein Luftschiff warf eiwa zehnteilungen als in seinen Händen befindlich be- gelten doch die folgenden drei Regeln als feststehend: es sind Bomben auf Nancy ab inmitten der Stadt, ohne irgendwelchen zeichnet hat, scheiterte. Südlich Ypern wurde zwei Listen der Waren aufzustellen, die unbedingt und bedingt Grund militärischer Natur. Unsere Flugzeuge dagegen als Kriegskonterbande anzusehen sind; weiter muß eine Liste bombarbierten einen Fliegerschuppen bei Frascaty, von uns ein feindlicher Schüßengraben ge- die waren verzeichnen, pie unter feinen Umständen Rentereinen Bahnhof in Met, wo Bewegungen von Eisenbahnzügen genommen, wobei einige Dutzend Gefangene in bande darstellen und deshalb nicht beschlagnahmt werden meldet waren, und die Kaserne Saint- Privat in Met. Im Ober- unsere Hände fielen. Mehrfache stärkere An- fönnen; schließlich darf die Möglichkeit der Fortsetzung der herrschenden Höhen und schlugen dort mehrere Angriffe zurüd.
mit Bomben belegt worden sind, das hat der Bericht des Großen
elia verzeichneten wir neue Fortschritte auf den Sennheim be- griffe des Gegners in der Gegend nordwestlich Reise in Feindesland bei den nach neutralen Häfen gesandten Ladungen nie und unter feinen Uniständen zur BeschlagAnmerkung des W. T. B: Warum einzelne Ortschaften Arras wurden abgewiesen. Südöstlich Verdun nehmung von Waren führen, die unter den Begriff der be in der Position be Ranch ohne unmittelbaren militärischen 3wed wiederholte der Feind seine Angriffe, ebenfalls Hauptquartiers den französischen Unschuldslämmern inzwischen ver- ohne jeden Erfolg. Das Gleiche war der Fall raten, ebenso daß ihre eigenen Bomben nur Lazarette getroffen bei seiner Absicht, die gestern umstrittene Höhe angeblichen Erfolgen der großen Offensive auf sich hat, die Herr weftlich Sennheim zurückzugewinnen.
haben. Andererseits ist uns zur Genüge bekannt, was es mit den
Joffre am 17. Dezember ankündigen mußte.
Paris , 28. Dezember. ( W. T. B.) Amtlicher Bericht vom 27. Dezember, 11 Uhr nachts. Nachdem der Feind die ganze lette
Nacht sehr heftiges Artillerie- und Infanteriefeuer gegen unsere bei serichtet hatte, führte er zwei aufeinander folgende Angriffe ohne jeden Erfolg aus. Wir behaupteten in der Nähe von Puisaleine die eroberten Schützengräben. Auf den Maashöhen befestigten wir die Stellungen auf dem nahe des Galonnegrabens eroberten Gelände. Saint Dié wurde von 9½, bis 12 Uhr mittags heftig beschossen.
Laboiselle und in der Nachbarschaft liegende Schüßengräben
Rückkehr des Kriegsministeriums nach Paris .
Paris , 28. Dezember. ( W. T. B.) Der„ Temps" glaubt melden zu können, daß das Kriegsministerium am 7. Januar nach Paris zurückkehren werde, wenn nicht un
borhergesehene Ereignisse eintreten.
Ein englischer Prügelerlaß
gegen plündernde Indier.
Die Berichte deutscher Truppen wie auch aufgefundene Aufzeichnungen des Feindes haben festgestellt, welchen Plünderungen bisweilen französische Ortschaften durch Angehörige der verbünbeten Armeen ausgeseht waren. Daß das französische Heer selbst daran nicht schuldlos war, ist durch mehr als ein Aktenstück dargetan worden. Auch die Engländer haben es nicht verstanden, sich in dieser Hinsicht die Hände rein zu halten. Am schwersten mögen sie durch die Ausschreitungen ihrer indischen Truppen belastet sein.
Daß Fälle von Raub und Plünderung vorgekommen sind, ja, daj Bosten und Bachmannschaften daran beteiligt waren, läßt sich aus dem folgenden Memorandum für die Offiziere des indischen Armeekorps schließen:
Bertraulich.
( Uebersehung.)
Nr. 3/3( A) Hauptquartier, Indisches Armeekorps. Datiert, 22. Oftober 1914.
Memorandum für das Verhalten der Offiziere des Indischen Armeekorps.
1. Nach den Bestimmungen des Indischen Armee- Gesetzes § 45a fann auf förperliche Züchtigung von einem Kriegsgericht zu Recht erfannt werden bei jedem Verstoß, der von einer diesem Gesez unterstehenden Militärperson von Feldwebelleutnant abmärts im aftiven Dienst verübt worden ist. Auf Grund der Befehlssammlung des Indischen Armeekorps dürfen jedoch solche Urteile nur gegen solche Personen gefällt werden, die schuldig befunden wurden:
a) Grober Verstöße gegen Person oder Eigentum von Be wohnern des Landes nach§ 41 des Indischen Armee- Gesezes.
b) Einbruch in ein Haus zweds Plünderung, oder Plündern, fei es noch( a) oder nach§ 25( j) desselben Gesetzes. c) Blündern als Bolten oder auf Wache usw., nach§ 26 Indischen Armee- Gesetzes. de fles Betragen, nach§ 31 des Indischen Armee 2. Offiziere, die ein summarisches Generalfriegsgericht be
( e) Gejezzes.
Deftlicher Kriegsschauplatz.
dingten Konterbande fallen. Die dritte und legte Regel, die für den Seehandel neutraler Länder geradezu lebenswichtig mit einem Schlage abgeschafft und hat feitgefekt, daß alle be
ist, hat England am 29. Oktober durch eine Order in Council dingt als Konterbande anzusehenden Waren an Bord neutraler Schiffe, die nach neutralen Häfen gerichtet sind, beschlagnahmt werden können, wenn es sich um Lieferung an Ostpreußen und Polen nördlich der Order" handelt, wenn aus den Begleitpapieren der Nanse Empfängers nicht hervorgeht oder die als Empfänger beWeichsel nichts Neues. Auf linkem Weichsel - zeichnete Berson in Feindesland ihren Wohnjit hat. Samit ufer entwickeln sich unsere Angriffe trot sehr ungünstigen Wetters weiter.
Oberste Heeresleitung.
war es mit dem Sandel aller bedingt Skonterbande barstellen.
Der österreichische Generalstabsbericht. braltar angehalten.
Wien , 28. Dezember. ( W. T. B.) Amtlich wird verlautbart: 28. Dezember 1914, mittags:
Nördlich des Dukla passes wichen unsere Truppen dem Angriffe der Ruffen in Stellungen näher am Karpathen famme aus. Zwischen Biala und Dunajec , im Raume nordöstlich Zakliczyn, wurden sehr heftige Angriffe des Feindes abgewiesen. Sonst hat sich auf dem nordöstlichen Kriegsschauplate an unserer Front nichts Wesentliches ereignet.
Im Süden herrscht, von einigen Grenzplänkeleien abgesehen, vollkommene Ruhe. Die Serben sprengten wieder die Semliner Brücke.
Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. b. Hoefer, Feldmarschalleutnant.
der Erfordernisse des Dienstes nicht ausführbar ist, sollen alle folche Fälle dem Generalauditeur des Indischen Armeekorps unterbreitet werden, zweds Vortrag vor der Bestätigung.
3. Körperliche Büchtigung, auf Grund des§ 24( 2) des In dischen Armee Gefeßes, soll auf die Fälle beschränkt bleiben, in welchen fich Personen Bergehen laut oben erwähnten Absatz( 1) zuschulden tommen ließen.
zogen werden.
den Waren so gut wie ganz vorbei. Wenn die englischen Kriegsschiffe schon vorher die italienischen Stauffahrteifahrer vielfach angehalten hatten, um die etwa an Bord befindlichen einberufenen Deutschen und Desterreicher als Gefangene nach England zu führen, so wurde jezt jedes Handelsschiff in GiWar schon vorher der Schaden groß genug, da England sich nicht begnügte, die tatsächlich einberufenen Bürger gefangen zu nehmen, sondern in widerrechtlicher Weise sich auch der lediglich Dienstpflichtigen bemächtigte, wofür dann die italienischen Reeder von den Deutschen und Desterreichern zivilrechtlich verantwortlich gemacht wurden, so wurde er jekt unerträglich. Frankreich hat sich der eng lischen Maßnahme angeschlossen, und den beiden verbündeten Mächten entgeht kaum ein italienisches Schiff. Es wird auf offener See angehalten und wenn es irgend etwas an Bord führt, was als bedingte Konterbande gelten kann, nach Gi braltar , Toulon oder Marseille gebracht. Da die Lieferung ,, an Order" im Seehandel die Regel bildet, sieht sich fast Es jedes Schiff mit Beschlagnahme der Ladung bedroht. wird dem Kapitän anheimgegeben, den Beweis zu erbringen, daß die beanstandete Ware an ein neutrales Rand. gerichtet ist und dort berbraucht werden wird. In Erwartung dieses Beweises tut er am besten, die beanstandele ware auszuschiffen, um nicht wochenlang mit seiner ganzen Mannschaft in einem fremden Safen festzuliegen.
Die Folge dieses Zustandes ist, daß einmal der in Friedenszeiten blühende Transitverkehr nach der Schweiz , der immer als Lieferung an Order" erfolgte, ganz daniederliegt. Außerdem sind aber zahlloje italienische Fabriken ohne 4. Rörperliche Büchtigung darf nicht in Gegenwart von bri- Rohmaterial, weil die Schiffe mit Baumwolle, Kupfer, tischen oder anderen europäischen Truppen oder Zivilisten voll- Petroleum, Kautschuk ust. in Gibraltar , Toulon oder Mar5. Nach der Ansicht des Armeekorpskommandanten sollte feille feſtliegen. Sogar eine Ladung fupferner Leuchter ist Raub in diesem Lande sehr streng bestraft werden; die ver. bon den englischen Behörden beschlagnahmt worden. Prohängte Strafe follte deshalb nicht unter der Höchftstrafe bleiben. teftieren nüßt gar nichts. Die Reeder find in ihrer Ver6. Ein Eremplar dieses Befehls soll im Besiß jedes britischen zweiflung auf den Gedanken verfallen, eine Art Affidavit" Offiziers der Artillerie und der Indischen Formationen im In- einzuführen, eine vor einem auswärtigen Konjul abgegebene dischen Armeekorps fein. Ein Gremplar joll bei jedem Kriegs- eidliche Erklärung, daß die Waren für den italienischen gericht, das unter indischem Militärgesek in dem Armeekorps Konsum bestimmt find. Man weiß nicht, ob das etwas nüßen abgehalten wird, vorhanden sein. wird. Bis jetzt hat das Prisengericht in Gibraltar noch jede W. E. O'Learh, Oberst. Stellvertretender Generaladjutant, Beschlagnahme gutgeheißen. Indisches Armeeforps.
Die Ausschreitungen der indischen Truppen müssen schwer gewesen sein, sollen sie die hier getroffenen Maßnahmen einiger mazen begreiflich erscheinen lassen. Denn es handelt sich um nichts Geringeres, als daß England den indischen Truppen gegenüber die Prügelstrafe in Anwendung bringt. Es ist auch bezeichnend an diesem Memorandum, daß die Anord.
Daß es sich nicht nur darum handelt, die indirekte Bersorgung der mitteleuropäischen Reiche zu verhindern, sondern daß auch die bewußte Abficht vorliegt, den italienischen Sandel zu schädigen, geht aus den folgenden Tatsachen hervor. Der nach Genua mit einer für die Schweiz bestimmten Weizenladung fahrende Frachtdampfer Magda" wurde in Marieille angehalten und ihm bedeutet, seine Ladung hier zu löschen
Urteilsspruch auf förperliche Büchtigung lautet, die Prozeßaften Truppen und Zivilisten darf die Prügelstrafe nicht vollzogen wer wurde also versorgt( obwohl es den Weizen weiterfenden kann), rufen, sollen stets dafür sorgen nach§ 98( 1 c), daß wenn der nung getroffen wird: in Gegenwart britischer oder europäischer und von hier in die Schweiz zu senden; das neutrale Land ihnen zur Bestätigung zugesandt werden. Mit Ausnahme der den! Was im- Berborgenen geschieht, belastet das Gewissen dieser aber der Hafen von Genua wurde ausgeschaltet. Noch viel
Fälle, in denen die Ueberweisung in berechtigter Berücksichtigung| Kulturträger nicht.
fagender ist die von den Vereinigten Staaten England ab.
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