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Gebiete sich das Verbot erstrecken soll. Dorf, wo eine Ab­grenzung nach Kilometern nicht angängig erscheint oder nicht möglich ist, muß man an Hand anderer Anhaltspunkte fest e Grenzen vertraglich vereinbaren. Andernfalls ist, wie der gegenwärtige Rechtsstreit lehrt, die Konkurrenz­flausel überhaupt ungültig. So entschied am Dienstag das Reichsgericht.

Die Firma Ruete   u. Co. in Hamburg  , die an der Westküste Afrikas  , wo sie Rohgummi einkauft und exportiert, mehrere Fatto­reien befizt, hat im Januar 1908 mit dem Kaufmann R. aus Hamburg   einen Anstellungsvertrag abgeschlossen. Demzufolge wurde R. für die Firma in Afrika   tätig und verpflichtete sich bei einer Vertragsstrafe von 10 000 M., innerhalb dreier Jahre nach Austritt aus dem Geschäft weder an den Plätzen, wo die Firma jest Faktoreien   hat, noch innerhalb der dazu gehörigen Bezirke, direkt Geschäfte in Rohgummi zu machen, noch sich an einem Kon­furrenzunternehmen zu beteiligen. Ungeachtet dieser Bestimmung ist R. noch innerhalb der drei Jahre nach Austritt aus dem Ge­schäft der Firma R. u. Co. dazu übergegangen, selbst Geschäfte in Rohgummi zu machen, er kaufte auch in den Bezirken in Süd­Stamerun, wo feine frühere Firma Faktoreien   befizt, Rohgummi ein und exportierte ihn nach Deutschland  . Infolgedessen hat die Firma Ruete   u. Co. gegen R. Klage auf Zahlung der vereinbarten Vertragsstrafe von 10 000 M. erhoben.

Aus der Frauenbewegung.

Frauenversammlungen während des Krieges. Einem Aufruf der Genojjin 3 ieh in der Gleichheit" entnehmen wir:

und sprechen nach rechts und links und gegenüber mit mystischen Tönen: Müller!" Schulze 1" Meier!"

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Im Parke des Badeortes kommen durch irgend einen Zufall eint paar ins Gespräch und unterhalten sich recht angenehm. Mit einem Male unterbricht der eine die Rede, lüftet den Hut und sagt: llebrigens gestatten Sie, daß ich mich vorstelle, Lehmann." Worauf dann der andere ein Gleiches tut. Denn siehe, er heißt Krause. In vielen Orten des Reiches haben seit Kriegsausbruch Jemand wird für den Bruchteil einer Minute mit zwei Herren Frauenversammlungen stattgefunden, die sich eines sehr starken zusammengeführt, von denen er nur den einen persönlich kennt. Aber Besuches erfreuten. Durchweg haben sie sich mit den Maßnahmen der greift der Göttin Gelegenheit an die Stirnlocke: Darf ich die der Hilfsaktionen befaßt, die in allen größeren Orten unter- Herren bekannt machen? Herr Hinze Herr Kunze." nommen worden sind. Das sind so die Hauptgelegenheiten, wo der gebildete Mensch" Den Frauen ist in diesen Versammlungen Rechtsbelehrung den heiligen Eifer entwidelt, sich vorzustellen. Aber warum denn? erteilt worden über ihre Ansprüche an die städtischen und staat- Jeder beliebige Mensch, den kennen zu lernen ich ganz und gar lichen Unterstüßungen, über das Mietsrecht, die Mietsbeihilfe und feine Neigung habe, drängt mir feinen mir durchaus gleichgültigen die in vielen Orten eingerichteten Mietsämter. Es wurde ihnen Namen auf und zwingt mich außerdem dadurch, ihm den meinen zu nennen, obgleich ich zu dieser Herausgabe meines ureigenen Be­mitgeteilt, wo sie ihre Kinder unterbringen können, wenn sie selbst figes nicht im geringsten gewillt bin. Die Vernunft des höflichen der Erwerbsarbeit nachgehen, wo Arbeitsgelegenheit nachgewiesen Auftretens wird hier zum Unsinn und Unfug der Zudring­wird, wer bei Krankheit und im Wochenbett ihnen beisteht und sie lichkeit. Wenn mir ein freundlicher Zufall pflegt und vieles andere mehr. Und diese Belehrungen waren das angenehme Gefühl gewährt, mich rein als Mensch mit einem den meisten Frauen nicht nur Wegweiser und Ratgeber bei materi  - Menschen zu unterhalten, welcher zwingende Grund liegt dann vor, eller Not, sie waren ihnen vielmehr eine Erlösung aus der Verein- welchen Sinn hat es dann, mir dieses Gefühl zu rauben samung, eine Befreiung vom Gefühl des Verlassenseins, oft genug und die Freude darüber zu beeinträchtigen? Vorher stand ich dem anderen völlig unbefangen gegenüber, nur als Mensch dem von Verzweiflung. Menschen. Weiß ich aber erst, wie er heißt und was er ist, wo­möglich auch wie gut oder schlecht es mit seinem Geldbeutel bestellt ist denn Stand und Einkommen zu enthüllen, gehört für viele ebenfalls zum dringenden Bedürfnis dann steht er mir nicht mehr mur als Mensch, sondern als ein so und so beschaffener Mensch gegenüber, den ich gleich durch eine besonders gefärbte Brille be­trachten muß. Gerade bei solchen Gelegenheiten wird die eilige Borstellung sehr häufig mit dem Worte übrigens" eingeleitet. Was Außerdem: Man versteht die ihre Ueberflüssigkeit selber betont. Namen ja doch nicht. Oft, weil man sie mit Absicht undeutlich spricht. Also: wozu der Unsinn?

Tod durch) eigenen Leichtsinn.

felten genug

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Das Landgericht Hamburg   hat den Beklagten verurteilt. Das Oberlandesgericht Hamburg   aber hat die Klage abgewiesen. Zur Ende November und Anfang Dezember haben auch in Berlin  Begründung seines Urteils führt das Oberlandesgericht aus, daß eine Anzahl start besuchter Frauenversammlungen stattgefunden, der Vertrag zu unbestimmt gefaßt sei und daß er auch eine unzu- deren Tagesordnung lautete: Wer hilft den Frauen der lässige Härte für den Beklagten enthalte. Verboten ist in dem Krieger und der Arbeitslosen?" Unter diesem Thema Vertrage die Tätigkeit in den Distrikten, wo die Klägerin Fakto­rcien hat. Nun ist aber der Begriff des Bezirkes, in dem eine ist zunächst die ganze Hilfsaktion besprochen worden. Es wurde Faktorei liegt, fein abgegrenzter fester Landbezirf, es bestehen des weiteren dargelegt, welche Anträge der Parteivorstand und feine amtlichen Eintragungen hierüber; unter dem Bezirk einer die Generalfommission der Gewerkschaften der Regierung unter Faktorei versteht man kurzweg den Bezirk, aus dem die Faktorei breitet haben, um eine durchgreifende Fürsorge für die Krieger­ihren Gummi bezieht. So geschieht es, daß die verschiedensten frauen und für die Arbeitslosen herbeizuführen; welche Vor­Bezirke ringförmig ineinander greifen. Daraus folgt, daß mit schläge die gleichen Körperschaften der Regierung machten, damit dem Begriff des Bezirkes für die Konkurrenzbestimmung ein fester die Bevölkerung bestmöglich mit Nahrungsmitteln versorgt und Anhalt nicht gegeben ist. Wollte die Klägerin die Konkurrenz für ein bestimmtes Gebiet ausschließen, so hätte sie auf amtliche Be: durch die Festsetzung von niederen Höchstpreisen vor der Aus­Am Sonntagnachmittag ereignete sich in Aschersleben   ein zeichnungen Bezug nehmen oder eine siffernmäßige Grenze im Um- wucherung durch Spekulanten bewahrt werde. Bei dem allem gräßliches Unglüd. Der dort wohnende Rangierführer Dertel hatte freis festjeken müssen. Jedenfalls mußte der Kreis, der durch die wurde wieder und wieder betont, daß es ein soziales Recht ist, sich am Sonnabendabend drei Arbeiter seiner Kolonne zu einem Stonkurrenzflausel verboten werden sollte, bestimmt begrenzt wer- das die Frauen der Krieger und die Arbeitslosen in Anspruch Achtel Bier eingeladen. Er hatte vorher auf der Bahn eine Feld­den. Dadurch, daß die Klägerin gewisse Fattoreibezirke von der nehmen, wenn sie sich ihre Unterſtügung holen, ein Recht, das für granate an sich genommen. Der Einladung war aber nur der Stonkurrenz ausgeschlossen haben will, wird auch das Fortkommen die Frauen der Ginberufenen zudem gefeßlich anerkannt worden Eisenbahnarbeiter Marscheider gefolgt. Sie probierten beim Trinken des Beklagten unbillig erschwert. Die gegen das Urteil des ist. Es wurde gesagt, daß die Einpfangenden deshalb zwar freund an der Granate herum. Am Sonntagnachmittag follte nun Fort­Oberlandesgerichts eingelegte Revision der Klägerin ist jetzt vom lich und höflich zu sein hätten, wie es sich für jeden anständigen fegung folgen. M. tam wieder allein zu De. und setzte nun die dritten Zivilsenat des Reichsgerichts zurückgewiesen. Menschen geziemt, jedoch nicht kriechend und hundedemütig. Verfuche fort. Die Granate fam zur Explosion und zerriß den In den Versammlungen wurde aber auch die Frage aufge-. buchstäblich. De., der in demselben Naum faß und sich die worfen, ob denn nur Staat und Gesellschaft Pflichten gegen die Füße badete, erlitt ich were Verlegungen am linken Arm und Frauen zu erfüllen hätten oder ob nicht auch die Frauen Pflich- und der linken Gesichtshälfte. Er wurde dem Krankenhause zuge­ten gegen die Gesamtheit erfüllen müßten? Und diese führt. Der Raum, in dem sich die beiden Leute befanden, ist start Frage wurde mit einem sehr energischen und nachdrücklichen Ja- beschädigt. Das Geschoß ist durch das Fenster geflogen. Gin­zelne Körperteile des Marscheider lagen auf den benachbarten Dächern. Eine Granate gleichen Kalibers, die m.

Gerichtszeitung.

Feldposträubereien.

Wieder wurde gestern ein Feldposträuber von den Moabiter Strafrichtern zu einer hohen Strafe verurteilt. Wegen Unterschlagung im Amte hatte geitern die 4. Straf­fammer des Landgerichts I   unter Vorsiz des Geh. Justizrats Unger gegen den 25jährigen Postaushelfer Franz Fuhrmann zu ver­handeln. Der Angeklagte fand, nachdem er längere Zeit arbeits­Ios gewesen war, eine Anstellung bei der Post als Aushelfer mit einem Tagelohn von 3 Marf. Der Angeklagte brachte es fertig, schon nach kurzer Tätigkeit sich an den ihm anvertrauten Post­sachen zu vergreifen. Gr öffnete mehrere an im Schüßengraben liegende Soldaten gerichtete Feldpostbriefe und entwendete daraus Zigarren und Zigaretten. Bei einer Haussuchung wurde auch eine neue Taschenlampe vorgefunden, es ließ sich jedoch nicht feststellen, ob diese auch aus einem Feldpostbrief stammte. Der Staats­anwalt beantragte gegen den bisher unbescholtenen Angeklagten eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren, da eine derartige Hand­Tungsweise gewiffenlos und gegen die Interessen des Vaterlandes verstoßend jei. Das Urteil lautete auf 1 Jahr und 6 Monate Ge­fängnis.

Bestrafte Eitelfeit.

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Ipohl! beantwortet....

fönnen.

nahmt.

straße.

Sigungstage der Stadt- und Gemeindevertretungen. Lichtenberg  . Hente Donnerstag, 6 Uhr, im Rathaus, Möllendorf Diefe Sizungen sind öffentlich. Jeder Gemeindeangehörige ift bc. rechtigt, ihnen als Zuhörer beizuwohnen.

Eingegangene Druckschriften.

Die Neujahrsnummer des Wahren Jacob" ist soeben erschienen und enthält u. a. einen warmen Nachruf für den verstorbenen Partei­veteranen eonhard Tauscher, dem ein gutes Bild desselben bei­gegeben ist. Der Preis der Nummer ist 10 Pf.

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von Diplomingenier A. Berlowik. Monatl. ein Heft. Jährl. 15 M. Deutsche  Berlagsanstalt, Stuttgart  ,

Natur und Gesellschaft. Bd. 2. Heft 4. Herausgegeben von der Charlottenburg   5.

Naturw.- Soziol. Gesellschaft. Jährlich 12 Hefte 5 M. Soziologischer Verlag,

Neimchronik des großen Krieges. Herausgegeben von W. Wid­mann. 1,20 M., geb. 1,60 M. A.Auers Musik- und Buchverlag, Stuttgart  .

Während die Soldaten im Felde Riesenopfer bringen, können sie von denen in der Heimat und insbesondere von ihren Frauen eines fordern: daß diese alles tun, damit die Angehörigen der. jedenfalls auch auf der Bahn entnommen hatte, wurde beschlag­Krieger, die Kinder, Eltern, Geschwister und nicht zuletzt das eigene Weib gefund an Körper und Geist erhalten bleiben. Und Befördert. darum haben wir auch Sorge zu tragen, daß der Geist der Roheit, Wie wir in der Schwäbischen Tagwacht" lesen, ist Reichstags­der Barbarei, der Völkerverhebung keine Stätte in den Familien abgeordneter Hermann Wendel   zum Offiziersstellvertreter befördert der Volksmassen findet. Die Mütter sollten ihren Kindern wieder worden. Wendel hatte sich bei Kriegsausbruch als Kriegsfrei­und wieder sagen, daß die Russen, die Franzosen   und die Eng  - williger gemeldet. länder, die im Kriege den Deutschen   und Oesterreichern gegen­überstehen, nichts anderes tun, als was diese ihnen tun; daß auch sie ebenso wenig wie wir den Krieg gewollt haben, und daß sie ebenso wie unsere Krieger in dem Glauben kämpfen, ihr Vater­land mit Aufbringung aller Sträfte verteidigen zu müssen. Sie sollten ihren Kindern sagen, daß jeder der Soldaten auf der anderen Seite daheim auch eine Mutter hat, die um ihn sorgt und weint; daß die meisten daheim auch Weib und Kinder zurück­gelassen haben, die täglich mit bebender Lippe die Frage wieder­holen: Ob unser Vater noch lebt? Ob er gefund heimkehren wird? So follen die Mütter den Geist edler Menschlichkeit in den Kin­Am Dienstag entschied das Reichsgericht in einem Pro- dern wachhalten und ihre Herzen für ein großes Erbarmen und zeß wegen Rückgabe von 4500 M., die als Vorschuß zur Er- ein schönes Mitgefühl empfänglich machen. Dank ihnen darf das Bon der ,, Gleichheit", Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen langung eines Hoflieferantentitels gezahlt waren. Die Klage schöne Goethewort im Kriege nicht vergessen oder gar verpönt it uns foeben die Nr. 8 des 25. Jabrganges zugegangen. Nus dem war abgewiesen. Denn ein Vertrag, in dem jemand gegen werden: Edel sei der Mensch, hilfreich und gut." Inhalt dieser Nummer heben wir hervor: Steine Zuusion. Frauen­Wir Frauen. Entgelt die Verschaffung des Hoflieferantentitels verspreche, Wie wir uns innerlich zum Kriege stellen, wie sehr wir uns bersammlungen während des Kriegs. Von Luise Bieb, Gedicht Für den verstoße gegen die guten Sitten und ſei deshalb nach§ 138 unablässig gegenwärtig halten, daß es eine harte, bittere Not- bicht von Betta Schers. Notizenteil: Dienstbotenfrage. Frieden. Frauenſtimmrecht. B.G.B. nichtig. Der Vermittler habe demnach keinen Anwendigkeit ist, die uns in das blutige Ringen mit unseren frühe- Mit den Beilagen: Für unsere Mütter und Hausfrauen spruch auf die versprochene Vergütung; ist sie aber bereits ren Kampfesgenossen getrieben hat; in wie hohem Maße die sozia- und Für unsere Kinder. Die Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer gezahlt, so könne sie nicht aur üdverlangt werden, listischen Ideale in Herz und Hirn lebendig bleiben und all unser 10 f. auch wenn der Titel nicht verliehen worden ist, und selbst un bestimmen, davon wird es auch wesentlich abhängen, wie wir Zeitschrift für Kommunalwissenschaft. Heft 8/9. Herausgegeben dann, wenn für diesen Fall der Vermittler die Rückzahlung nach Beendigung des Krieges überall wieder leicht und schnell die ausdrücklich versprochen hatte. Das Reichsgericht billigte notwendige kostbare Verständigung finden und das Band inter­diese Rechtsanschauung. Der Sachverhalt war folgender. Ein Architekt K. in Berlin   erliez in einer hessischen Zeitung nationaler Kameradschaft und Freundschaft neu und fest knüpfen eine Chiffreanzeige Rasche und billige Beschaffung von Hafliefe= rantentiteln". Auf Grund dieser Anzeige trat ein Kaufmann D. Doch noch eine weitere Pflicht wurde den Frauen ins Ge­in Gießen mit K. in Verbindung. Beide schlossen am 20. März dächtnis gerufen: die Pflicht im Dienste der Parteiorgani­1912 einen Vertrag, wonach K. sein Möglichstes tun sollte, damit sation, der Gewerkschaften und der Genossenschaften wie für der Titel als Hoflieferant des Fürsten von Lippe- Detmold an D. die Verbreitung der Parteipresse zu wirken. Beides: die verliehen werde; zur Durchführung dieser Bemühungen als Spesen Organisationen und die Bresse sind Kulturwerke, die sich die und Honorar hatte D. an R. 4500 M. zu zahlen; sollte der Titel Arbeiter selber geschaffen haben, und nicht zuletzt haben die Ge­nicht innerhalb sechs Wochen verliehen sein, so sollte D. die im voraus zu zahlenden 4500 M. zurückverlangen können; für die noffen, die jetzt im Felde stehen, ihre beste Kraft dafür eingesetzt. rechts, parterre, am Montag bis Freitag von 4 bis 7 Uhr, am Sonnabend Beschaffung des Königlich spanischen   Hoflieferantentitels an Stelle Gs wäre das Böseste und Schlimmste, was wir ihnen antun könn- von 5 bis 6 Uhr statt. Jeber für den Brieftast en bestimmten Anfrage des lippischen Titels sollte D. 5000 M. zahlen. Ueber die 4500 ten, wenn wir etwas unterlassen würden, was notwendig ist, diese ist ein Buchstabe und eine Bahl als Mertzeichen berzufügen. Briefliche Mark stellte D. einen Wechsel aus, den er auch bei Verfall ein- beiden Einrichtungen, die besten Waffen für den sozialen Aufstieg beigefügt ist, werben nicht beantwortet. Gilige Fragen trage man in der löste. Mit dem lippischen Hoflieferantentitel wurde es aber nichts. des Arbeitsvoltes und seine Befreiung, intakt zu erhalten, oder Sprechstunde vor. Verträge, Schriftstücke und dergleichen bringe man in die Es wurde dann der Versuch gemacht, den spanischen   Hoflieferanten- wenn wir gar etwas täten, was diese Waffen zu schädigen ver- Sprechstunde mit. titel zu erlangen. In einem Nachtragsabkommen vom 17. Januar möchte. Frauen, die bisher noch nicht bei uns organisiert waren, 3. 7. Der Wirt ist im Recht, die Kündigung mußte am 28. Dezember 1913 verpflichtete fich St., die erhaltenen 4500 M. an D. zurückzu- sollten jetzt in unsere Reihen treten, und die Tatsache ihres Gin­zahlen, wenn D. nicht bis zum 20. Mai 1913 die Ernennungs- tritts im Feldpostbrief ihrem Manne mitteilen. Eine größere urkunde, laut welcher er zum Hoflieferanten des Königs von Spanien   ernannt sei, im Besik haben sollte. Aber auch der Freude könnten sie diesem sicher nicht machen. Die bereits organi­spanische Titel blieb aus. D. verlangt nun von K. auf Grund der fierten Frauen aber müssen mit verdoppelter Kraft in der Organi­beiden Verträge Rückzahlung der 4500 M. sation und für sie wirken. Während das Landgericht Berlin   den Beklagten zur Rückzah- Ferner: ohne Zeitung kann gegenwärtig kein Mensch sein. Tung berurteilte, hat das Kammergericht die Klage abgewiesen. In Die Frauen der im Felde Stehenden sollten deshalb die Partei­seiner Urteilsbegründung führt das Kammergericht aus: Der presse abonnieren und nachdem sie selbst sie gelesen, per 2. Rein. Wenn die Frau invalid ist, bekommt sie Witwenuntenstüßung. Vertrag vom März 1912, durch den der Beklagte sich zur Ver- Feldpost ihrem Manne senden. Das Verschiden kostet Sie soll ihre Aniprüche anmelden. 3. Nur wenn die Mitgliedschaft bei der und der sich als Werkvertrag im Sinne des§ 631 B.G.B. darstellt, bekanntlich nichts. In ihren Feldpostbriefen schreiben die Ge- Strankenfasse fortgefekt worden ist oder wenn das Mitglied innerhalb drei verstößt gegen die guten Sitten. In dieser Beziehung ist die herr- nossen, daß sie geradezu hungrig sind nach sozialdemokratischer Wochen nach Ausscheiden aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung ver A. F. 39. Der binterbliebene Ehegatte und das Kind erben. schende Volksauffassung maßgebend, und zwar sind nicht die in Beitungslektüre, daß jeder Feßen Papier   gelesen wird. Da wäre storben ist. 5. K. 28. Die Landesversicherungsanstalt hat keinerlei Leistungen zu Spanien   herrschenden Anschauungen zugrunde zu legen, sondern es unverantwortlich, wenn die Genossinnen, die Kriegerfrauen getpähren. Es tann jemand die Staatsangehörigkeit sämtlicher deutscher Die in Deutschland   bestehenden. Nach deutschen   Anschauungen ist ihren Männern nicht täglich die Parteizeitung schiden würden. Bundesstaaten erwerben. M. 3. Wegen Herzfrantheit dienstuntauglich. der Vertrag aber unsittlich. Auch wenn der Hoflieferantentitel Handeln die Frauen in diesem Sinne, so haben auch sie ihre Pflicht Sie find aber aus dem Militärverhältnis noch nicht ausgeschieden und N. P. 12. Wegen Kurzfichtigkeit nicht durch Bestechung oder sonstige unlautere Mittel verschafft erfüllt. Ein starkes Band schöner Solidarität wird die Heimge- tönnen noch eingezogen werden. O. P  . 99. 1. Nein. 2. Nein. 3. Ja. zurückgestellt. werden sollte, so verstößt es doch schon schlechthin gegen die guten bliebenen umschlingen, sie werden bereit und wohlgerüstet sein, die i. Nein, 2. Lassen Sie sich durch den Wirt unterschriftlich bestätigen, daß Sitten, wenn jemand sich gegen Entgelt verpflichtet, einem anderen Heimkehrenden zu empfangen, wenn erst der furchtbare Krieg be- Sie mit dem 1. April vom Vertrage entbunden sind. P. A. 162. einen Titel zu verschaffen. Das herrschende Volksbewußtsein emp­findet es als unjittlich, daß ein Titel gegen Entgelt verkauft wird. endet sein wird und wir alle wieder gemeinsam für die Verwirk- 1. Sie können auf Scheidung flagen. 2. Die von Ihnen beabsichtigte Mit teilung wäre sedlos. Der Arzt wird sicher zwischen Rheumatismus   und C.. 375. 1. Die Bezeichnung Lungenleiden zu entscheiden wissen. Der Vertrag von März 1912 ist daher nichtig, und der Kläger lichung der hohen Ideale des Sozialismus wirken können." würde deshalb weder zur Hingabe des Vorschusses, noch sonst zur nimmt mir auf das äußere Aussehen bezug. Hainz 14. Wegen Er­G. 8. 100. Ja. G. 2. 24. fran fung der Augen zurüdgestellt. Erfüllung des Vertrages verpflichtet gewesen sein. Nachdem er Das bestimmt die Militärbehörde. Ihr Mann fann sich aber mit aber den Wechsel eingelöst hat, kann er den gezahlten Betrag nicht einer Eingabe an das Kriegsministerium wenden. A. J. Nein. mehr zurückfordern. Der Kläger   kann sich für seinen Anspruch auch nicht auf den Nachtragsvertrag vom Januar 1913 berufen. Dieser zweite Bertrag ist nur eine Bestätigung des ersten Ver­Wetteraussichten für das mittlere Norddeutschland bis trages; er enthält kein selbständiges Schuldversprechen; aus ihm Freitagmittag: West- und oftwärts fortschreitende langsame Erwärmung, tönnen deshalb auch keine besonderen Rechte hergeleitet werden. im Südwesten zeitweise auffärend, sonst überall vorwiegend bewölkt und nebelig, im öftlichen Küstengebiete leichte Niederschläge.

Ohne Erfolg legte der Kläger   das Rechtsmittel der Revision ein.

Kleine Nachrichten.

Geftatten, mein Name ist Müller!

Im Kunstwart" macht ein Mitarbeiter einige launige Be­merkungen zu der deutschen   Vorstellungswut: An der Wirtshaustafel. Bevor sie sich setzen, verbeugen sie sich

Briefkasten der Redaktion.

Die juristische Sprechstunde findet für Abonnenten Lindenstr. 3, IV. Sof

Anfragen, Antwort wird nicht erteilt.

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denen

teine Abonnementsquittung

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5. R. 31. 1. Sie haben nur Anspruch aus der in feinem Befit fein F. W. niedrigsten Lohnklasse. 2. Sie haben Anspruch auf Wartegeld. 100. Wegen Haemorrhoidalleiden nur landsturmpflichtig.$. 2. 106. Wenn Sie nicht selbst fommen fönnen, schicken Sie doch jemand mit Ihrer F. 20. 1000. Wenn das Zimmer nicht Sache in die Sprechstunde. gefündigt ist, haben Sie Anspruch auf Miete V. Sos. Wegen Lungen­leiden dienstuntauglich A. M. Moabit  . Wenn der Bater zum Unters halt des unehelicheu Kindes verpflichtet wurde, haben Sie Anspruch auf Unterftügung. 0. G. 100. Beim Magistrat. F. B. 75. Ballen M. D. 100. 1. 400 art. am Fuß; wahrscheinlich felddienstfähig.

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A. 2. 14.