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Unterschrift, die fie im Sommer vor Antritt thres Urlaubs hatte mit einem Bergehen gegen§ 10 zu befaffen. Am 5. September hatte erhöht.- Tohbs Register zufolge weist der Bau bon Sandels­leisten müssen. Ihr war damals ein Revers vorgelegt worden, die Münchener Zeitung" unter der Ueberschrift Ausländische ich iffen einen Südgang um 329 000 Tonnen gegen die gleiche durch den sie sich verpflichtete, nicht vor dem 1. Januar 1915 aus dem Märchen" eine von ihr als falsch bezeichnete Meldung aus Belgien Beit des Vorjahres auf. Geschäft zu scheiden. Diese einseitige und daher rechtsungültige über deutsche Truppenbewegungen veröffentlicht. Die Meldung war Verpflichtung verlangt die Firma von ihren sämtlichen Angestellten, Freireligiöse Gemeinde. Sonntag, den 10. Januar, porm. 9 Uhr, das wußte die Münchener Beitung" nicht in der Tat der Wahr­Neukölln, Pappel- Allee 15-17; " Idealpaffage"; um sich deren Arbeitskraft auch nach der Urlaubsgewährung zu heit entsprechend. Am 16. Oktober verurteilte das Landgericht I in straße 15 und Ober- Schöneweide , Klarastr. 2: Freireligiöse Borlesung. Tegel , Bahnhof­Bormittags 11 Uhr, Kleine Frankfurter Sh. 6: Bortrag von Das Gericht sprach der Klägerin ein Monatsgehalt von 50 M. München den Hauptschriftleiter des Blattes, Grafen Karl. v. Bothmer, zu. Nachdem die Bindung der Klägerin bis 1. Januar 1915 erfolgt au 150 M., den verantwortlichen Schriftleiter Schmidt und den Ge- Herrn Dr. A. Bernstein: Die philosophischen Grundlagen der Erziehung". Damen und Herren als Gäste willkommen. war, durfte auch die Beklagte vor diesem Termin die Entlassung schäftsführer Buchner zu je 100 m. Geldstrafe. nicht verhängen. Die Entlassung war aber am 2. Dezember er­folgt.

sichern.

Die von den Angeklagten eingelegte Revision verwarf das Reichs­gericht, indem es mit dem Oberreichsanwalt anerkannte, auch die Be­hauptung in einem deutschen Blatte, daß eine fremdländische Meldung nicht wahr sei, könne für den Feind von Wichtigkeit sein, auch als falsch bezeichnete Meldungen über Truppenbewegungen unterliegen

Aus Industrie und Handel.

Der Krieg und die wirtschaftliche Lage Japans . Auch in Japan macht sich der Einfluß des Weltkrieges auf das Wirtschaftsleben sehr störend bemerkbar. Darüber berichtet ber Ostasiatische Bloyd":

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Ungültige Kündigung nach Gehaltskürzung. Wird mit Rücksicht auf den Krieg unter beiderseitiger Einwilligung das Gehalt gekürzt, so fann diese Einwilligung dem Verbot des§ 10: ohne Zensur seien sie unzulässig. nur dahin verstanden werden: das Gehalt solle gekürzt, aber die Stellung soll für die ganze Dauer des Krieges vom Brinzipal nicht gefündigt werden. Diese Anschauunng ver­langt eine Auslegung nach Treu und Glauben, die nicht am buchstäblichen Wortlaut haften bleibt, sondern den wahren Sinn der Erklärungen zu erforschen sucht. Das hiesige Staufmannsgericht hat sich jetzt zu dieser Auffassung bekannt. Die 5. Kammer des Berliner Kaufmannsgerichts hat vor fur­ze eine der Gehaltsherabjegung folgende Mündigung des Gehilfen " Der Krieg hat eine schwere Arisis über das gesamte Ge­zwar für moralisch bedenklich, aber rechtlich unangreifbar erflärt. schäftslehen Japans hereinbrechen lassen. Kaum war er ausge­Die Erste Kammer desselben Gerichts versagte aber jetzt dieser brochen, als die Kitahama- Bant, eine der größten Osatas, ihre Handlungsweise auch die rechtliche Geltung. In dem betreffenden Zahlungen einstellen und sich bankrott erklären mußte. Sämtliche Falle wurde der die Klage erhebenden Kontoriftin einen Monat Banken wurden infolgedessen vorsichtig, und die größten Anforde­nachdem sie mit der Gehaltsminderung einverstanden war, gefündigt. rungen werden seitdem an die Nippon Gonko oder Reichsbank ge­In der Begründung zu dem die beklagte Firma verurteilenden Erstellt, von der die japanische Presse schreibt, daß sie die Grenze der fenntnis heißt es u. a.: Wenn Beflagte Herabseßung des Ge- Statutenmäßigen Notenausgabe wahrscheinlich um hundert Weillio­halts auf die Hälfte forderte, so mußte ste irgendwelchen Gegen­wert dafür geben. Das fonnte aber naturgemäß nur darin be­stehen, daß die Klägerin während der Kriegszeit in ihrer Stellung verbleibt. Es ist ihr zu glauben, daß fie auch nur von dieser Auf­fassung aus in die Gehaltstürzung eingewilligt hat.

Gerichtszeitung.

Vertrauensbruch.

nen en werde überschreiten müssen. Während die halbamtliche " Japan Times" vom 2. September mitteilen kann, daß die Schiff­fahrt auf den Linien nach Amerika ( im Gegensatz zu allen anderen großen Linien) jest gute Geschäfte mache, leiden die Baumwoll­und Zündholzfabriken sehr. Der gesamte Außenhandel ist so gut wie tot. Ueberall find große Scharen von Arbeitern ente lassen, besonders rasch in den Hafenftädten, in denen die Polizei verstärkt ist, um besonders die Ausländer vor Einbrechern zu schüßen.

Biele japanische Firmen, die nicht über große Mittel verfügen, werden die Krise nicht überstehen. Auch ausländische Firmen haben vereinzelt ihren Betrieb eingestellt. Die meisten arbeiten mit dem durch den Krieg stark verminderten Personal weiter, so­lange fie noch Waren auf Lager haben..

Einen groben Vertrauensbruch gegen den Rechtsanwalt Funke hat der Bureauvorsteher Otto Brzozonski be­gangen, der gestern unter der Anklage der Unterschlagung und der schweren Urkundenfälschung in mehreren Fällen vor Die Krise wird sich verschärfen, je länger er dauert. Das Land­Der Weltkrieg macht sich also auch in Japan bitter fühlbar. der ersten Straffammer des Landgerichts III ftand. Der Angeklagte genoß das volle Vertrauen des Rechtsanwalts, bolt wird wenig von ihr betroffen, obwohl es jest hilfsbedürftige hat dieses aber in schnöder Weise getäuscht. Er hat eingehende Angehörige aus den Fabrik- und Handelsbezirken aufnehmen muß. Gelder im Gesamtbetrage von über 1000 D. unterschlagen, angeb- Dieſe aber leiden sehr schwer unter der Arbeits- und Verdienst­lich, um persönliche Schulden damit zu begleichen, und zur Ver- lojigkeit. Die Voltsmasse ersehnt dringend die baldige Wieder­dedung feiner Verfehlungen Urkunden gefälscht. Das Gericht nahm herstellung des Friedens." bezüglich der Unterschlagungen nicht mehrere, sondern nur eine fortgesette Handlung an und verurteilte den Angeklagten zu neun Monaten Gefängnis unter Anrechnung von 2 Monaten Unter­suchungshaft.

Anwendung des Spionagegefeges.

Das Gefeß gegen den Verrat militärischer Geheimnisse vom 3. Juni 1914 bedroht mit Gefängnis oder Feftungshaft bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 5000 m. den, der vorsätzlich wäh­rend eines Krieges gegen das Reich oder bei drohendem Kriege Nach­richten über Truppen- oder Schiffsbewegungen oder über Verteidi­gungsmittel einem vom Reichskanzler erlassenen Verbot zuwider ver­öffentlicht. Auf Grund dieser Vorschrift hat der Reichskanzler, wie tir f. 3. mitteilten, am 31. Juli d. J. die Veröffentlichung solcher Nachrichten verboten, die die zuständige Militärbehörde nicht aus drücklich genehmigt hat. Es sind in der Bekanntmachung des Reichs­fanglers dann 26 Kategorien von Nachrichten aufgeführt, die beson­ders unter dies Verbot fallen.

Zur Petroleumversorgung.

Der Vorstand des Deutschen Städtetages hat an das Reichs­amt des Innern eine Eingabe gerichtet, worin er wiederholt um die Einführung des Deklarations zwanges für das in Deutschland vorhandene Petroleum bittet. Nur durch genaue Fest­stellung aller vorhandenen Bestände könne eine sachgemäße Ver­teilung des im Inlande vorhandenen Petroleums sichergestellt werden.

Verbot der Verfütterung von Brotgetreide.. Auch in Oesterreich ist laut einer Verordnung des Ader­bauminiseriums das Verfüttern von mahlfähigem Roggen und Weizen sowie von mahlfähiger Gerste im ganzen oder geschrotetem Zustande sowie von zur Brotbereitung geeignetem Roggen- und Gerstenmehl verboten.

Kriegswirkungen in England. Die Kohlenhändler haben den Am Donnerstag hatte sich das Reichsgericht zum ersten Male Preis der Kohle wieder um einen Schilling für die Tonne

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Feuer im New Yorker Untergrundbahntunuel. Durch den Brand eines Untergrundbahntunnels tam es gestern in New York zu einer gewaltigen Banit der Untergrundbahnfahrgäste. Wie gemeldet wird, geriet am Kreuzungspunkt der 59. Avenue und des Broadway ein Tunnel der Untergrundbahn in Brand. Die Flammen ergriffen verschiedene Bahnzüge. Eine Person er litt den Tod, 700 wurden durch Nauch und Dämpfe bewußtlos. Zur Zeit des Unglüds waren 500 3üge mit 800 000 Personen unterwegs, die in den vollständig ver­finsterten Tunnels zum Stehen gebracht wurden. Die Banik war die schlimmste seit Bestehen der New Yorker Untergrundbahn. Hunderte von Aerzten und alle verfügbaren Ambulanzen eilten zum Schauplaz des Brandes. Der Verkehr wird für mehrere Tage un­möglich sein.

mehr

Das Testament eines Sozialdemokraten. fallenen Genossen Emil ad el entnimmt unser Bodenbacher Partei­Den letzten schriftlichen Aufzeichnungen des in Serbien ge­organ folgendes:" Adresse an meine Frau Marie Hackel in Limbach, Post Böhmisch- Kamniz, Böhmen . Findet mich einer tot, so nehme er sich von meinem Gelde so viel er will, das übrige und meine zwei Ringe und dieses Büchel schicke er meiner lieben Frau und meinen armen Kindern! Für diesen Liebesdienst Bergelt's Gott! Biebste Marie, Ernst und Mart!! Sollte ich nicht zurückkommen zu Euch, so seid versichert, mein legter Gedante war bei Euch! Bergeßt mich, wenn's nicht anders sein sollte, und lebt glücklich weiter! Erziehe meine Kinder zu edlen, guten Menschen. Bewahrt mir ein Andenken. Liebste Marie, es ist mir schwer, diese Zeilen zu schreiben, aber wenn sie Dich erreichen, so mag es ein Trost für Dich sein, wenn ich viel­leicht längst auf serbischem Boden faule. Dieses Schidial teile ich dann mit vielen, die längst schon ihr Leben gelaffen... Gruß und In schwerer Stunde geschrieben am 29. September 1914 vor der Auß an Dich, liebste Marie, und an alle. Küsse meine Kinder mit. großen Borrückung des Storps, 9 Uhr früh. Emil Hadel, Infanterie­ Regiment 2/94 ." Der Wirkung des schlicht- erschütternden Schreibens wird sich niemand entziehen.

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Folgenschwerer Straßenbahnzusammenstoß.

Wie ein Telegramm aus Paris meldet, ereignete fich Donnerstag­mittag auf der Straßenbahnlinie Vincennes- St. Augustin ein schwerer Zusammenstoß. Infolge Versagens des Stromes rollte ein Straßenbahnwagen die steile Strecke mit großer Geschwindigkeit zurück und stieß auf einen anderen Straßenbahnwagen auf. Die Wagen wurden zertrümmert. Eine Person wurde getötet, vierzig Perionen wurden schwer ver let, davon dreizehn sehr schwer. Der Zustand dreier Verletzter ist hoffnungslos.

Moralische Feinfühligkeit eines ,, Japs".

Beking, 8. Januar. ( W. T. B.) Die Beting Daily News" meldet: Der japanische Leutnant Nogata beging vor einiger Zeit Selbstmord, weil er nicht bei Tsingtau gegen frühere deutsche Kante­raden kämpfen wollte. Nogata hatte seinerzeit bei der deut­ schen Kavallerie gedient.

Wetteraussichten für das mittlere Norddeutschland bis Sonntagmittag: Etwas fühler, zeitweise auftlarend, aber sehr veränder­lich; an den meisten Orten, besonders im Norden, noch geringe Niederschläge später wieder langsam steigende Temperaturen.

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