Jalive 1912 ber
Parteiveranstaltungen.
3. Wahlkreis. 9. Abteilung. Am Mittwoch, den 13. Januar: GeVortrag des meinschaftlicher Bahlabend im Gewerkschaftshause," Saal 3. Genossen Hans Weber. Niederschöneweide . Der Zahlabend fällt am Mittwoch aus. Unsere Generalversammlung findet in der nächsten Woche statt, die Einladung erfolgt nur durch die Bezirksführer.
geladen.
120-000 M. unterschlagen. fich aber umt Truppen, die dieje Straße treuzten. Indessen tönnie) Der Staffenbote Leon Zebell, der im Jahre 1912 der das Kraftfahrgeses und die dazu erlaffene Bundesratsverordnung Kursteilnehmer in Neukölln! angewendet werden. Landwirtschaftlichen Zentral- Darlehnskaffe die Summe von Das Kammergericht schloß sich dem an, hob die Vorentschei- Heute Sonntag, den 11. Januar, fallen die Vorträge aus, da die 120 000 m. unterschlagen hat, stand gestern vor der 6. Straf dung auf und verwies die Sache zu anderweiter Entscheidung an Referentin erkrankt ist und ein Rorreferent nicht zu finden war. Auf der fammer des Landgerichts I unter Vorsitz des Landgerichts- das Landgericht zurück. Freisprechung könne noch nicht erfolgen, Tagesordnung steht nur Bericht der Kommission und Rechnungslegung. direktors Wilfe. denn es komme möglicherweise, da es sich bei einer StraßenDer Angeklagte war seit dem Jahre 1910 bei der genannten freuzung um eine unübersichtliche Stelle handele,§ 18 der zum Darlehnskasse als Staffenbote angestellt. Am 22. Juni 1912 Kraftfahrgesetz unter dem 3. Februar 1910 erlassenen Bundesdem Angeklagten war seine Stellung zum 1. Juli aufgekündigt ratsverordnung in Betracht, wo bestimmt ist:" Auf unübersichtworden erhielt er von einem Kollegen, der den Auftrag eigentlichen Wegen, insbesondere bei Eintritt der Dunkelheit, unter lich ausführen sollte, einen Scheck in Höhe von 120 000 M. zum lich überall da, wo ein lebhafter Verkehr herrscht, muß lanasam anderem bei Straßenkreuzungen und Straßeneinmündungen, endInfasso bei der Dresdner Bank. Er erhielt 120 Tausendmark- und so vorsichtig gefahren werden, daß das Fahrzeug sofort zum scheine, die er auch zu seiner Bank zurückbrachte, ohne fie fofort alten gebracht werden kann." Toszumerden, da der Kassierer nicht mehr anwesend war und auch der zweite Kaffenbote zu Mittag gegangen war. Nach der Rückkehr des letteren wurde er von diesem aufgefordert, die 120 000 Mark statt seiner zur Reichsbaut zu tragen. Der Angeklagte ging nun zunächst nach einem Arbeitsnachweis, um zu versuchen, eine Stellung zu ermitteln. Als ihm dies wieder nicht gelang, kam die Versuchung über ihn und er beschloß, mit dem Schas, der ihm so durch Zufall in die Hände gegeben worden war, zu fliehen. Er machte dann auch eine wahre Jrrfahrt, die ihn nach Galizien , Barschau, später nach Paris und der Schweiz führte. Am 12. September 1914 erschien er plötzlich wieder in Berlin und steffte sich der Polizeibehörde. Von dem Geld besaß er nichts mehr. Nach seiner Angabe habe er in den zwei Jahren 40 000 M. verbraucht, der Rest von 80 000 M. soll ihm nach seiner Behauptung gestohlen worden sein. Er machte darüber etwas abenteuerliche Angaben. Als er in Chamoig weilte, jei der Krieg ausgebrochen und er sei gewillt gewesen, aus Sehnsucht nach der Heimat und aus Gewissensbijjen zurückzukehren. Bei seiner Ankunft auf dem Bahnhof habe dort ein gewaltiges Gedränge geherrscht, die aufgeregte Menge habe in ihm einen Deutschen erkannt, man habe wütend auf ihn losgeschlagen und ihm seine Handtasche mit dem Rest des Geldes gestohlen. Als die Polizisten auf ihn losstürmten, habe er die Flucht ergriffen, da er befürchtete, man würde ihn in die Fremdenlegion steden. Das Urteil lautete auf 3 Jahre Gefängnis unter Anrechnung von 3 Monaten Untersuchungshaft.
Oberschöneweide . Am Mittwoch, den 13. Januar: Bahlabend in allen Bezirkslokalen. Die Frauen der Seriegsteilnehmer sind besonders einLichterfelde. Mittwoch, den 13. d. Mts., 82 Uhr, bei Wahrendorf, Balestraße: Gemeinsamer Zablabend. Ein Kriegsgewerbeamt für Ostpreußen . Nowawes . Die am Mittwoch, den 13. Januar, fällige MitgliederBeim Bundesrat ist die Errichtung eines Kriegsgewerbeamtes verjammlung des Wahlvereins findet erst am Donnerstag, den 14. Januar, für Ostpreußen ( evtl. in Angliederung an die Kriegshilfs- abends pünktlich 8½ Uhr, im Lokale" Deutsche Feſtſäle"( H. Bolfgramm), fommission) auf Grund des§ 3 des Gesezes, betr. die Ermächti- Wilhelmstr. 41-43, Eingang, Friedrichstraße, statt. Vortrag des Reichstagsabgeordneten Frig Zubcil. gung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw., vom 4. August 1914 beantragt worden. Als Aufgaben diefes Amtes sollen insbesondere in Betracht kommen:
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Falschmeldung.
Die Abenteuer eines Zigeunerprimas und zwar eines echten Sohnes der ungarischen Pußta bildeten gestern den Hintergrund einer Verhandlung, welche die 3. Straffammer des Landgerichts II unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Seligmann beschäftigte. Angeklagt war der Musiker und Artist Friedrich Steinbach wegen Vergehens gegen das Personenstandsgesek und intellektueller Urkundenfälschung.
Der Angeklagic, welcher die deutsche Staatsangehörigkeit ermorben hat, gehört von frühester Jugend an einer reisenden Artistentruppe an. Neben feinen Künsten als Violinvirtuose betätigt er fich auch als Jongleur und Schlangenmensch. Diese Vielseitigkeit in Verbindung mit seinen schwarzen Loden und seinen schwarzen Glutaugen war die Ursache, daß er, als er vor einiger Zeit in Lüneburg auftrat, zahlreiche fleine Briefchen von Mädchenhand zugestellt erhielt. Der moderne Nigo" wich aber insofern von seinem berühmteren Vorgänger ab, als seine Wahl nicht auf eine Fürstin oder ähnliches, sondern auf ein einfaches Geschäftsmädchen fiel, obwohl dieje ihm gleich mitteilte, daß sie demnächst Mutterfreuden entgegensehe. Eines schönen Tages waren Zigeunerprimas und Geschäftsmädchen verschwunden, um bald darauf in Königswusterhausen als„ Herr und Frau Ernst und Kind" aufzutauchen. Der Angeklagte hatte das inzwischen geborene Kind als jein eigenes in die Standesamtsregister eintragen lassen. Gin Kollege denunzierte ihn.
Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu 6 Wochen Gefängnis, welche als verbüßt angesehen wurden und entließ ihn aus
der Haft.
Fuhrwerk und Militärabteilungen.
Die Frage der Anwendbarkeit der Berliner Polizeiver ordnung auf Fuhrwerke, die marschierende Militärabteilungen freuzen, prüfte in seiner legten Sigung das Kammergericht.
Der Kraftomnibusführer Schuhmacher war wegen Uebertretung der Bestimmung der Berliner Straßen- Polizeiverordnung angeflagt worden, nach der Fuhrwerte geschlossen marschierenden Militärabteilungen auf den Fahrdämmen überall Raum zu geben haben. Der Angeflagte fuhr eines Tages mit seinem Omnibus ziemlich schnell die Blücherstraße hinunter und behielt das schnelle Tempo bis kurz vor der Brachvogelstraße bei. Als er jetzt bremste, war er nicht mehr in der Lage, den Kraftwagen vor einer Eskadron Dragoner, die aus der Brachvogelstraße kam und die Blücherstraße freuzte, zum Stehen zu bringen. Der Wagen fuhr vielmehr in die Militärgruppe hinein. Das Landgericht verurteilte den Angeflagten wegen fahrlässiger Uebertretung der angeführten Bestimmung. Auf Fahrlässigkeit wurde namentlich daraus geschlossen, daß der Angeklagte nach Annahme des Gerichts bei genügender Aufmerksamkeit hätte sehen müssen, daß ein an der fraglichen Ecke postierter Schuhmann den Arm erhoben hatte, um den Angeflagten schon weiter oberhalb der Straßenfreuzung zum Bremsen zu veranlaffen. Sch. legte Revifion ein. Der Bertreter der Oberstaatsanwalt. schaft beim Kammergericht Betonte, baß die fragliche Bestimmung der Straßen- Polizeiverordnung nicht zur Anwendung fommen fönnte, weil fie nach ihrem Wortlaut nur Truppen meine, bie benfelben Straßenzug benutzen, wie das Fuhrwert. Sier Hanbele es
1. die Vornahme von Untersuchungen über den gesamten Umfang der wirtschaftlichen Verluste in Industrie, Handel und Handwerk;
2. die Prüfung und Abschäzung besonderer Schadenersatzansprüche geschädigter Betriebsinhaber und die Erstattung diesbezüglicher Gutachten an die Kriegshilfsausschüsse usw.;
Jugendveranstaltungen.
Für die Arbeiterjugend Berlin Süd findet heute Sonntag, abends 6 Uhr, in der Arbeiterbildungsschule ein geselliger Abend statt. Mitwir tende u. a. Herr Fuhrmann( Rezitation) und Fräulein Gohstar( Lieder zur Laute).
3. die Mitwirkung beim Wiederaufbau zerstörter Städte Landsmannschaft der Krossener a. C. und Umgegend. Sonntag, und Dörfer, sowie nach Anhörung der Bauberatungsstellen die den 10. Januar, abends 7 Uhr: Sigung bei Abendroth, Adalbertstr. 61. Heranziehung tüchtiger Architekten, Bauhandwerker und Arbeitsfräfte;
4. die Wiederbesiedelung und Neubelebung verlassener Ortschaften mit Betriebsanlagen, Einrichtungen( insbesondere Elektrizität) und Personen, die dem ostpreußischen Gewerbe( der Industrie, den Handel und Handwerk) sowie der Landwirtschaft Nuzen bringen;
5. die Vermittelung von Arbeitsgelegenheit beat. Webertragung von öffentlichen Leistungen an einheimische Unternehmer und Lieferungsvereinigungen unter Zugrundelegung angemessener Preise;
6. die Versorgung des Gewerbes mit Handwerkzeug, Maschinen, Kohlen und sonstigen Bedarfsmitteln zur Behebung von Schwierigkeiten bei Fortführung geschädigter Betriebe.
Eingegangene Druckschriften.
Nom und Karthago . Tranerspiel von H. Beerwald. 39 Seiten. Seibstverlag, Berlin , Klopstodstr. 40. Weltkrieg und Völkerrecht. Eine Anklage geren die Kriegsführung Bon Dr. Müller- Meiningen . 3 M., geb. 6 M. des Dreiverbandes. Reimer, Berlin W 10. dem 1. Sufi 1914. Jedes Heft 30 Pf. Der Völkerkrieg. Heft 15 und 16. Eine Chronik der Ereignisse seit J. Hoffmann, Stuttgart . Das Forum. 1. Sahrgang. Heft 9. Herausgeber:. Herzog. Monatlich ein Heft. Jährlich 10 M.- Verlag, München , Leopoldstr. 10.
Briefkasten der Redaktion.
Das Kriegsgewerbeamt soll im übrigen innerhalb seines Wirkungskreises Anträge an Behörden, Kommunalverbände und Körperschaften des öffentlichen Rechts stellen und Umfragen über gewerbliche und wirtschaftliche Verhältnisse selbständig veranstalten. redts, parterre, am Montag bis Freitag von 4 bis 7 Uhr, am Sonnabend
Gerichtszeitung.
Schwindel mit vergrößerten Photographien.
Ein Schwindel, vor dem wir nachdrücklich und wiederholt das Publikum gewarnt haben, kam am Freitag vor dem Reichsgericht zur Verhandlung.
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Die furistische Sprechstunde findet für Abonnenten Lindenstr. 3, IV. Hof von 5 bis 6 Uhr statt. Jeder für den Brieftasten bestimmten Anfrage ist ein Buchstabe und eine Bahl als Merkzeichen beizufügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen keine Abonnement& quittung beigefügt ist, werden nicht beantwortet. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor. Verträge, Schriftstücke und dergleichen bringe man in die Sprechstunde mit.
die
müffen.
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M. H.
M. B. H.
5. S. 26. Der
Kommen Sie in die Sprechstunde. 5. H. 36. Dhne nähere Kenntnis der Sachlage tönnen wir Ihre Frage nicht beantworten.- M. 1. Nein.. A. J. Ja.
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Amtlicher Marktbericht der städtischen Markthallen- Direktion über
2. T. Nein. R. V. Im Jahre 1913. Grete. 1. Durch 2. Des Vorwärts" Buchhandlung mündlich zu erledigen. gleichen. Fordern Sie ein Schriftenverzeichnis.( Unentgeltlich.) Das gibt gute Auskunft.- Jordan 15. Im vorliegenden Falle kann eine Beröffentlichung nicht erfolgen, da ähnliche Fälle leider sehr zahlreich find. D. B. 6. Sie haben kein Erbrecht. A. G . 32. Begen Krankheit der Unterleibsorgane landsturmpflichtig. Sie können also noch eingezogen Eine Berliner Firma betreibt unter den verschiedensten Be- werden. C. P. Tegel . Sie fönnen verpflichtet werden, zum Unterhalt zeichnungen wie Austria , Arcadia, Nizza usw. eine sogenannte des Sohnes beizutragen. Machen Sie aber geltend, daß Sie für Ihre potographische Vergrößerungsanstalt und sendet nach allen Rich- franke Frau usw. besondere Aufwendungen aus Ihrem Einkommen machen tungen Sammler und Reijende aus, welche Aufträge entgegen eie tönnten auf Herausgabe der Sachen beim Amtsgericht in Duisburg B. R. 7. Zurüdgestellt wegen Herzfrankheit. nehmen sollen. Diese Vertreter pflegen dann den Leuten, die flagen, müssen aber dort die Selage durch jemand vertreten lassen. sie aufsuchen, vorzureden, ihre Firma wolle im Orte ein 3weig- G. 1. 100. Die Schuldeputation. S. W. 15. Die Kinder der ver geschäft errichten und sei gesonnen, um sich einzuführen, für kurze torbenen Brüber erben mit. O. 5. 18. Wegen Unterleibsschaden Beit Bergrößerungen von Photographien weit unter dem Selbst- landsturmpflichtig. 100. B. Der Unterhaltsanspruch erlischt nicht mit dem fostenpreise, nämlich für 95 Pf., zu liefern. Durch den Hinweis, Tode des Vaters. Er steht dem Kinde auch dann zu, wenn der Vater daß es gut sei, die günstige Gelegenheit zu benußen, läßt sich vor der Geburt des Kindes gestorben ist. Der Erbe des Baters fann aber dann mancher bestimmen, eine Vergrößerung zu bestellen und das Kind mit einem Betrage abfinden in der Höhe des Pflichtteils, das die von dem Sammler vorgelegten Bestellscheine zu unterschreiben. dem Stinde gebühren würde, wenn es ehelich wäre. Er soll Ihnen zur Abbebung der Davon, daß die Vergrößerung nur Nebensache ist und daß die Chemann kann eingezogen werden. Unfallrente eine Vollmacht ausstellen. Besteller nur genötigt werden sollen, einen teuren Rahmen zu dem Bilde zu bestellen, wird hierbei nicht gesprochen. Nach einiger Zeit erscheint dann der Reisende der Angeklagte Blumenthal war ein solcher zeigt einen fogenannten Probedruck der Vergrößerung vor und belehrt die Besteller des Bildes darüber, daß den Großhandel in den Zentral- Markthallen,( Dhne Verbindlichkeit.) fie nunmehr einen Rahmen für das Bild auszuwählen hätten. Sonnabend, den 9. Januar. Fleisch: Rindfleisch per 50 kg, DhsenWenn die Besteller dann erklären, das falle ihnen gar nicht ein, fleisch) Ia 88-98, bo. IIa 81-87, do. IIIa 76-80; Bullenfleisch Ia 86-92, sie hätten schon dem Sammler gesagt, daß sie keinen Rahmen bo. Ila 76-84; Stübe, fett 66-70, do. mager 48-58; Greffer 65-76, 58-62, Bullen, dänische, 58-70; Kalbfleisch: brauchen, dann zieht der Reisende den von dem Auftraggeber Freffer, dänische, unterschriebenen Bestellschein hervor und beweist ihnen, daß sie Doppellender 135-145; Mastfälber Ia 100-110, do. IIa 85-90. Hammeleinen Rahmen bestellt haben, und daß etwaige mündliche Ab- fleisch: Mastlämmer 95-102; Hammel la 86-94, do. IIa 80-85; Schafe machungen teine Geltung haben. Wenn dann jemand auf seiner 83-90. Schweinefleisch: Schweine fette 84-90, sonstige 78-88; Gemüse, Magnum Weigerung, einen Rahmen zu bestellen, verharrt, so droht der inländisches: Startoffeln, Daberiche 50 kg 3,75; weiße Kaiserkronen Borree, bonum 3,75; Woltmann 0,70-1,00; Sellerie, Schock Reisende mit gerichtlicher Klage und schickt sich an, einen ent50 kg sprechenden Vermert auf den Bestellschein zu schreiben. Aus 10,00-25,00; Mohrrüben 2,75-4,00; Wirsingfohl Schod 4,00-10,00; Angst vor einem Prozeß mit all seinen Unannehmlichkeiten lassen Wirsingtohl 50 kg 5,00-6,00; Weiglob! Schod 3,00-8,00, 23eißfohl sich dann die meisten Leute dazu herbei, einen Rahmen nach den 50 kg 4,00-5,00; Rottohl, Schod 4,00-10.00; Rotfohl 50 kg 4,00 bis ihnen vorgelegten Mustern im Preise von 12-15 M., der aber 5,00; Grünkohl 50 kg 5,00-6,00; Stoblrüben 50 kg 3,50-6,00; Teltower in Wirklichkeit nur 6 M. wert ist, zu bestellen. In dieser Weise Rüben 50 kg 12,00-16,00, Märkische Rüben 50 kg 3,00-10,00; 25,00-30,00, Meerrettich Schoo 6,00-14,00, hat der Angeklagte seine Geschäfte gemacht. Das Landgericht Rosenfohl 50 Detmold hat festgestellt, daß er in neun Fällen andere Personen Petersilienwurzel Schodbund 1,00-3,00; Zwiebeln 50 kg 10,00-12,00. durch die Drohung mit gerichtlicher Klage veranlagt hat, wider Apfelfinen: italieniſche 50 kg, 10,00-12,00, bito 200 Std 8,00-11,00, 300 St. 9,00-11,00, Murcia 200 St. 8,00-13,00, dito 300 Stud Willen einen Rahmen zu bestellen und daß er dadurch seiner Firma 8,00-14,00, Messina 160 St. 11,00-12,00, 200 St. 9,00-11,00, 300 St. einen widerrechtlichen Vermögensvorteil verschafft hat. Nur in 8,50-11,00. Messina Blut 80 St. 9,00, do. 100 St. 8,50-9,50, do. einem Falle ist ihm dies nicht gelungen. Das Landgericht ver- 150 St. 10,00. urteilte auf Grund dieses Tatbestandes den Angeklagten David Wetteraussichten für das mittlere Norddeutschland bis Blumenthal wegen vollendeter Erpressung in neun Fällen und versuchter Erpressung in einem Falle zu acht Monaten Gefängnis. Montagmittag: Zunächst überall milde und vorwiegend bewölft, Das Reichsgericht verwarf die vom Angeklagten gegen das später etwas fühler und vielfach heiter; an den meisten Örten geringé Niederschläge. Urteil eingelegte Revision.
3.50;
Schock
kg
3,50-6,00;
3,50-3,75;
Spinat
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