Bezirks- Beilage des„ Vorwärts" für Süden- Weffen.
Nr. 16. 32. Jahrg.
Verlustlisten.
Die Bayerische Verlustliste Nr. 136 bringt Berlufte des 4., 8., 10, 12, 13., 14., 15., 16., 17., 20., 21. und 23. Inf. Reg. Der Schluß der Sächsischen Verlustliste Nr. 92, deren
Die Verlustliste Nr. 126 der Preußischen Armee ent- Inhalt bereits gestern mitgeteilt wurde, wird veröffentlicht. hält Verluste folgender Truppen:
Oberkommando der 7. Armee. Generalfommando des 14. Armeekorps.
Die Württembergische Verlustliste Nr. 94 bringt Verlufte des Landw.- Inf.- Reg. Nr. 119; des Jnf.- Neg. Nr. 120; der Landw.- Inf.- Regimenter Nr. 121, 122, 123; bes Inf.- Reg. Nr. 124; des Landsturm- Bat. Ellwangen ; des Drag.- Neg. Nr. 26.
Soziales.
Kündigungsausschluß durch Arbeitsordnung.
Stäbe der 15. Res.- Inf. und der 43. Inf.- Brigade; GardeGrenadier- Regimenter Elisabeth und Nr. 5; Garde- Res.- Inf.Reg.; Garde- Füsilier- Reg.; Garde- Jäger- und Garde- Res.- JägerBat.; Grenadier - bzw. Infanterie- bzw. Füsilier- Regimenter Nr. 8, 9, 10, 11, 12, 15, 22, 24, 26, 27, 30, 31, 32, 36, 59, 60, 62, 64, 65, 66, 67, 69, 70, 71, 75, 80, 81, 83, 85, 88, 89, 91, 92, 93, 95, 96, 98, 116, 117, 118, 128, 130, 135, 153, 154, 165, 168, 169, 171, 175, 176, Reg. Alfken; Res.- Inf.- Regimenter Nr. 5, 19, 24, 30, 32, 35, 36, 40, 67, 68, 71, 82, 84, 87, 88, 91, 93, 94, 110, 116, 118, 204, 205, 210, 212, 213, 215, 216, 219, 221, 226, 227, 229, 233, 235; Res.- Ers.- Reg. Nr. 2; Landw.- Inf.- Regimenter Nr. 10, 18, 20, 22, 26, 34, 37, 55, 60, 84, 87, 116, 118; Landw.- Inf.Bataillone Bernburg und II. Westfäl. Breslau ; Landw.- Erfaz- Bat. Kulm; Brig.- Erf.- Bat. Nr. 25, 35, 40, 43, 76, 79, 81; Landw.- Brig. Ers. Bat. Nr. 42; Landsturm- Bat. Allenstein II. II. Breslau , I. Darmstadt, II. Meh, Neusalz a. O. I, Trier II; Jäger- Bat. Nr. 3, 4, 8, 10, 11; Ref.- Jäger- Bataillone Nr. 5, 7, 14, 15, 16, 21, 24; Maschinengewehr- Komp. der Landsturm- Brig. Hoffmann. Kürassiere Nr. 2, 7; Husaren Nr. 5, 8, 11, 17; Ulanen Nr. 9; Jäger zu Pferde Nr. 4, 11. 1. Garde- Nes.- Feldart.- Reg.; Feldart.- Regimenter Nr. 2, 3, 10, 19, 21, 25, 34, 42, 44, 45, 50, 82; Ref.- Feldart.- Regimenter 2. Garde- Fußart.- Reg.; Fußart.- Regimenter Nr. 1, 4, 7, 10, 11, 20; Res.- Fußart.- Regimenter Nr. 11, 13, 20. Pionier- Regimenter Nr. 18, 29, 31; Pionier- Bataillone: Diesen Betrag zahlte die Firma nach Belehrung freinvillig, II. Nr. 2, Nr. 3, II. Nr. 11, I. Nr. 14, I. Nr. 15; Pionier- Abteilung ohne es auf ein Urteil ankommen zu lassen. der 2. Kavallerie- Division; 48., 50. und 52. Res.- Pionier- Komp.; 1. Landw.- Pionier- Komp. des 6. und 11. Armeekorps; Schwerer Festungs- Scheinwerferzug Nr. 46.
Nr. 14, 25, 45, 46, 47, 49.
16. Jannar 1915.
rechneten Teils bleibt jedoch steuerfrei, solange fie fich bei der Fahne befinden.
Unteroffiziere und Mannschaften des Beurlaubtenstandes find nach ihrem Zivildienfteinkommen unter Ausschaltung des Militäreinkommens zu veranlagen. Soweit fie unter 3000 M. zu beranlagen sind, bleiben sie, solange fie im aktiven Heeresdienst stehen, fteuerfrei.
6. Unterstützungen für die Angehörigen gesetzlicher Art oder fortgesetzte Lohnzahlungen bleiben stenerfrei. Zinsen von Wertpapieren usw., auf deren Beitreibung im Auslande nicht zu rechnen ist, sind nur, insoweit sie tatsächlich im Laufe von 1914 eingegangen sind, steuerpflichtig.
Gerichtszeitung.
Schuldlos sich des Mordes bezichtigt!
Ein Werkzeugmacher der Firma Hoffmann u. Co. klagte gestern vor der Kammer 5 des Gewerbegerichts auf eine Lohnentschädigung wegen fristloser Entlassung. In der Firma wurde am 27. Nobember eine Arbeitsordnung ausgehängt, in der Kündigungsausschluß vorgesehen war; am 2. Dezember erfolgte die Entlassung des Klägers. Dieser trat am 8. Dezember in andere Beschäftigung. Demnach lag die Rechtslage so: Eine Kündigungsfrist war nicht Tat einer Unschuldigen blicken, die sich selbst des Mordes an In tiefes soziales Elend unserer Verhältnisse ließ die vereinbart; Kläger hatte also zunächst Anspruch auf die gesetzliche vierzehntägige(§ 122 der Gewerbeordnung). Die am 27. November ihrem Kind bezichtigt hatte, um dem angeblich getöteten ausgehängte Arbeitsordnung enthält eine Abänderung des bis Sinde Unterhalt zu verschaffen. In dem Wiederaufnahmedahin geltenden Zustandes. Diese tritt nach§ 134a Abs. 4 der Ge- verfahren, das gestern vor dem Schwurgericht des Landwerbeordnung. frühestens zwei Wochen nach ihrem Grlaß in gerichts III unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Hesse Geltung". Für den Kläger galt also der Kündigungsausschluß verhandelt wurde, kam dieser Fall zur Verhandlung: ein erit ab 11. Dezember. Lis zu diesem Zeitpunkt hätte er Ent- Mädchen hatte sich tatsächlich der Ermordung ihres eigenen schädigung fordern können und auch zugesprochen bekommen müssen. Seindes bezichtigt und hatte deshalb unschuldig eine Lediglich die Tatsache, daß er am 8. Dezember bereits wieder Arbeit fand, ermäßigte seinen Anspruch auf 35 M. für insgesamt längere Gefängnisstrafe berbüßt.
5 Tage.
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Die Steuerveranlagung der Kriegsteilnehmer in Breußen. Eisenbahn- Reg. Nr. 2; Eisenbahn- Baukomp. Nr. 27; Fernspr.- Der preußische Finanzminister hat an die VeranlagungsAbt. des 8. Reservekorps und des 16. Armeekorps; Funker- Kom- behörden eine Reihe Weisungen erlassen, deren wichtigste wir hier mando der 7. Armee; Feldluftschiffer- Abt. Nr. 4. anführen. Sanitäts- Komp. Nr. 1 des 7. Armeekorps; Res.- Sanitäts- 1. Die Pflicht zur Steuererklärung besteht auch für die FeldKomp. Nr. 12 des 8. Reservekorps und Nr. 49; Feldlazarett Nr. 11 zugsteilnehmer. Sie können aber in der Heimat Vertreter, z. B. des 6. und Nr. 11 des 20. Armeekorps; Res.- Feldlazarett Nr. 38 die Ehefrau, auch ohne besondere Vollmacht, bestellen. Der Kriegsdes 8. Reserveforps; Festungs- Hauptlazarette Königsberg i. Pr. teilnehmer kann auch ohne das übliche Formular seine Erklärung und Posen; Kriegslazarett- Abt. Nr. 1 des 1. Armeekorps; Kranken-| abgeben in Briefform. transport der Etappen- Inspektion der 4. Armee. 2. Die Frist zur Erklärung verlängert fich für ihn, wenn er Train- Abteilung Nr. 1, 17, 20, 21; Train- Ersaß- Abteilung in Deutschland von seinem Wohnort entfernt weilt, auf drei Nr. 18; Brüdentrain der 2. Garde- Res.- Div.; Korps- Brüdentrain Wochen; weilt er im Ausland, auf sechs Wochen. Ueberschreitundes 1. Armeekorps; Div.- Brückentrain Nr. 6 und Nr. 33; Leichte gen der Frist sind straflos. Proviant- Kolonne Nr. 6 des 2. und Nr. 6 des 9. Armeekorps; Brobiant- Kolonne Nr. 26; Festungs- Verpflegungs- Kolonne Nr. 5; Armierungs- Fuhrpark der Intendantur Posen ; Fuhrpart- Kolonnen Nr. 2 des 1., Nr. 4 des 4., Nr. 3 des 7. und Nr. 4 des 8. Armeeforps; Res.- Fuhrpark- Kolonne Nr. 50 des 8. Armeekorps; Fuhrpart- kolonnen Nr. 29 des 10. Armeekorps, der 3. Jnf.- Div. und Nr. 14; Magazin- Fuhrpart- Kolonne Nr. 2 des 1., Nr. 21 des 20. Armeekorps, der 7. Etappen- Inspektion, Nr. 22, Nr. 32, Nr. 42 und Faber; Etappen- Fuhrpart- kolonnen Nr. 4 des 5. Armee forps und Nr. 1; Festungs- Fuhrpart- Solonne Nr. 4 Königsberg i. Pr., Ref.- Bäderei- Kolonne Nr. 3; Feldbäderei des 2. Armeeforps.
Feld- Proviantamt Nr. 9 der 2. Garde- Res.- Div. und Proviantamt Königsberg i. Pr. Bezirkskommando Halle a. S.
2. Bei der Veranlagung der Offiziere, Militär- und Zivilbeamten der Militärverwaltung ist das Friedenseinkommen, das der Steuerpflichtige bezogen haben würde, wenn der Krieg 1914 nicht ausgebrochen wäre, zugrunde zu legen. Ist die bei Ausbruch des Krieges bekleidete Dienststellung erst im Laufe des Jahres 1914 erreicht worden, so wird das mutmaßliche Diensteinkommen dieser Friedensstelle zugrunde gelegt. Mobilmachungsgelder find außer acht zu lassen. Für die Zeit der Zugehörigkeit zu einer Kriegsformation ist das gesamte Militäreinkommen der Offiziere usw. steuerfrei.
4. Die einberufenen aktiven und pensionierten Reichs-, Staatsund Kommunalbeamten werden mit dem vollen Zivildiensteinkommen veranlagt, ohne Rücksicht darauf, daß ihnen ein Teil der Kriegsbesoldung hierauf angerechnet wird. Das gesamte Militär einkommen einschließlich des auf das Zivildiensteinkommen ange
Auf der Anklagebank mußte das 22jährige Dienstmädchen Martha Nitschke Platz nehmen. Am 19. Februar 1913 saß die Angeklagte an derselben Stelle, um sich unter der Anklage des Totschlags an ihrem 7 Monate alten Kinde zu verantworten. Auf Grund ihres eigenen Geständnisses sah das Schwurgericht seinerzeit folgenden Sachverhalt als festgestellt an: Die Angeklagte, welche die Tochter eines in Breslau wohnhaften Handwerksmeisters ist, wurde von ihrem Vater verstoßen, als sie außerehelich schwanger wurde. Sie fuhr nach Berlin und fand hier in einer Entbindungsanstalt Aufnahme. Das Kind, ein kränklicher Knabe, wurde von der Angeklagten, die sich als Dienstmädchen vermietete, in Pflege gegeben, wofür sie 27 M. monatlich bezahlen mußte, so daß ihr von ihrem Lohne nur 3 M. übrig blieben. Als sie diesen Dienst verlor und eine andere Stellung annahm, in der sie nur 18 M. Lohn erhielt, konnte sie das Pflegegeld nicht mehr bezahlen. Sie mußte das Kind abholen. Das blieb von diesem Augenblic an verschwunden. Als der Vormund des Kindes und später das Vormundschaftsgericht nach dem Verbleib des Kindes forschten, machte die Angeklagte alle möglichen Ausflüchte. Sie nannte dann alle möglichen Adressen, wo sich das Kind befinden sollte. Da sich ergab, daß diese Adressen nicht stimmten, entstand der Verdacht, daß die N. das Kind gewaltsam beseitigt habe. In einem anhängig gemachten Strafverfahren wegen Mordes legte die Angeklagte unter Tränen und Schluchzen das Geständnis ab, daß sie ihr Kind getötet habe. Sie schilderte dann in aller Ausführlichkeit, wie sie an jenem Lage ganz verzweifelt umhergeirrt sei und nirgends habe das Kind unterbringen können, da die Leute alle 20 M. und mehr Sie sei dann immer weiter nach Pflegegeld verlangt hätten. Norden gekommen und schließlich am Tegeler See angelangt. Hier habe sie in der Verzweiflung das Kind, das ja doch krank und fiech Die an dem Tatorte vorgewesen sei, in das Wasser geworfen. genommenen Nachforschungen nach der Leiche führten zu keinem Resultat.
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Suter Lefeftoff
in der
Kriegszeit
ie illuftrierte Wochenschrift, In Freien Stunden" bringt auch im Kriege ihren Lesern feffelnden Unterhaltungsstoff. Die weltgeschichtlich hochbedeutsame Zeit, in der wir leben, zwingt mehr als je dazu, den seichten, nichtsfagenden Leseschund aus Arbeiterkreisen zu verbannen und das Augenmerk auch in der Unterhaltungslektüre auf große Dinge zu richten. Unsere Wochenschrift„ In Freien Stunden" dient diesem Ziel, indem fie, Anfang Januar beginnend, veröffentlicht:
Um die Freiheit
Geschichtlicher Roman aus dem deutschen Bauernkriege von 1525 von Robert Schweichel
Die größte deutsche Bauernerhebung hat in diesem Roman ihre künstlerische Darstellung gefunden. Der Verfasser führt uns gleich im Anfang in eine höchst lebendige, charakteristische Szene, die schlagend offenbart, um was es in diesen verzwei felten Kämpfen der Bauern ging: um die Befreiung von den brückenden Feudallaften, um einen gerechten Anteil an Grund und Boden, Wild und Fischfang und firchliche Freiheit. Das Auftreten Luthers gab der längst vorhandenen Unzufriedenheit einen mächtigen Aufschwung und verschaffte dem politischen und wirtschaftlichen Kampf eine religiöse Grundlage; denn das Evangelium sah in allen Menschen Brüder und wandte sich hauptsächlich an die Mühseligen und Beladenen. Darüber hinaus sahen Weiterblickende das Heil in der Errichtung eines nationaldeutschen, christlichen Reiches- ein Umstand, der im Hinblick auf den Weltkrieg der Gegenwart von besonderem Interesse ist.
Schweichel beginnt mit dem Aufstande in Rothenburg und führt uns dann mit sicherer Hand durch die wesentlichsten Ereigniffe und Kämpfe jener großen Zeit. Nicht etwa in trockener Aufzählung der Tatsachen, sondern, wie es sich von einem
In Freien Stunden
erscheint wöchentlich als 24 Seiten starkes Heft zum Preise von 10 Pfennig. Jedes Seft bringt außer den Romanen Auffäße( zum Teil auch illustriert) und Notizen aus allen Wissensgebieten, Grizzen oder kurze Erzählungen, sowie Scherz und Gatire.
Der Unterzeichnete bestellt bei der Buchhandlung Vorwärts, Berlin GW. 68 Lindenstraße 3
In Freien Stunden"
nebst einer Gratis- Kunst beilage zum Preise von 10 Pfennig wöchentlich frei ins Saus
Name:.
Ort und Wohnung:
Diesen Bestellschein nimmt auch der Zeitungsbote entgegen.
Kunstwert von selbst versteht, durch Widerspiegelung jener Zeit in den Seelen der Menschen. Da treten uns ebensowohl die einfachen Repräsentanten der großen Masse, wie die geschichtlichen Führer jener großen Bewegung entgegen. Da flingt eine Liebesgeschichte in Kampf und Streit hinein, und Poesie vereinigt sich mit Sistorie, um uns jene weltbedeutenden Ereignisse menschlich näherzubringen.
Alles in Allem: Dies starke Wert eines Mannes, der mit Serz und Tat stets auf Seite des schaffenden Voltes stand, muß das brennende Intereffe jedes Arbeiters, jeder Arbeiterin finden. Wer den Roman schon kennt man fann ihn gern zweimal lesen!- hat hier Gelegenheit, sich eine illustrierte Ausgabe für wenig Geld zuzulegen, denn das Werk wurde von Prof. Damberger- München mit künstlerischen Bildern geschmückt.
Neben dem Hauptroman bieten wir unsern Lesern zunächst Sewastopol
In dieser höchst zeitgemäßen Novelle führt uns der berühmte russische Dichter in die Zeit des Krimkrieges, da die vereinigten Armeen der Franzosen , Engländer, Türken und Sardinier den ersten Kriegshafen der russischen Flotte im Schwarzen Meer einschlossen und eroberten. Der Verfasser befand sich als junger Offizier in der Festung und schildert aus eigener Anschauung tiefergreifend Leben, Leiden und Kämpfe der Verteidiger, ihren Mut und ihr Verzagen, ihre Tugenden und Laster. Er beschönigt nichts, er verschweigt nichts.- Da Sewastopol auch im gegenwärtigen Kriege eine bedeutende Rolle spielt, Hafen der russischen und Angriffsobjekt der türtischen Flotte ist, werden die meisterhaften Schilderungen Tolstois mit außergewöhnlichem Interesse gelesen werden.