Einzelbild herunterladen
 

Nr. 26. 32. Jahrg.

-

Abonnements- Bedingungen:

2bonnements Breis pränumerands: Bierteljährl 830 ML, monatl 1.10 L möchentlich 25 Big.. frei ins Haus Einzelne Nummer 5 Bfg Sonntags nummer mit illuftrierter Sonntags Beilage Die Neue Welt 10 Ba. Bost bonnement: 1,10 Marf pro Monat Eingetragen in die Boft Zeitungs Breisliste. Unter Kreuzband für Deutschland   und Desterreich Ungarn  2,50 Mart, für das übrige Ausland 4 Mart pro Monat. Bostabonnements nehmen ant: Belgien  , Dänemarf, Holland  , Italien  , Luxemburg  , Portugal  , Rumänien  , Schweden   und die Schweiz  

Crichelat täglich.

Vorwärts

ё

Berliner Volksblatt.

5 Pfennig

Die Infertions- Gebühr beträgt für die jedsgefbaltene Kolonel zeile oder deren Raum 60 Pig., für bolttische und geroerfschaftliche Bereins und Bersammlungs- Anzeigen 30 Big. ,, Kleine Hnzeigen", das feltgedrudie Wort 20 Big.( guläffig 2 fettgebrucie Worte), jedes weitere Wort 10 Pig. Stellengesuche Schlafftellenan zeigen das erste Bort 10 Bfg., jedes weitere Wort 5 Vig. Borte über 15 Buch fiaben zählen für groei Worte. Inserate für die nächste Summer müssen bis 5 1hr nachmittags in der Expedition abgegeben werden Die Expedition ist bis 7 Uhr abends geöffnet.

und

Telegramm Adresse: Sozialdemokrat Berlin  ".

Zentralorgan der fozialdemokratischen Partei Deutschlands  .

Redaktion: SW. 68, Lindenstraße 3. Fernsprecher: Amt Morigplatz, Nr. 151 90-151 97.

Dienstag, den 26. Januar 1915.

Expedition: SW. 68, Lindenstraße 3. Fernsprecher: Amt Moritzplatz  , Nr. 151 90-151 97.

Der Verlauf der Seefchlacht in der Tordfee.

Die englische Darstellung.

Die Meldung des Großen Hauptquartiers. Sicherung der Nahrungsmittel.

Amtlich. Großes Hauptquartier, den

London  , 24. Januar.  ( W. T. B.) Meldung des Reuterschen Bureaus. Die Admiralität meldet, daß der 25. Januar 1915. Angriff der deutschen   Flotte in der Nordsee  bereitelt worden sei. Der deutsche Kreuzer ,, Blücher" sei in den Grund gebohrt, zwei andere

Westlicher Kriegsschauplatz.

In Gegend Nieuport und Vpern fanden deutsche Kreuzer seien schwer beschädigt worden. Artilleriekämpfe statt. Südwestlich Berry- au­Kein englisches Schiff sei gesunken. Bac ging uns ein vor einigen Tagen den Fran­30sen entrissener Graben verloren.

London  , 25. Januar.  ( W. Z. B.) Meldung des Reuterschen Bureaus. Die Admiraliät berichtet vom 24. Januar: Heute früh bemerkte ein englisches Geschwader, be stehend aus Schlachtkreuzern und Leichten Kreuzern unter dem Befehl des Vizeadmirals Beatty, und einer Flotille von Torpedoboots­zerstörern unter dem Befehl des Kommodors Tyrrwhitt, vier

deutsche Schlachttreuzer, mehrere Leichte Kreuzer und eine Anzahl Zerstörer, die einen westlichen Kurs verfolgten und sich

Feind kehrte sofort um, als er unsere Schiffe erblickte, wurde

Während gestern nördlich des Lagers von Chalons   nur Artilleriekampf stattfand, kam es heute dort auch zu Infanteriegefechten, die noch andauern.

Jm Argonnerwald nördlich Verdun   und nördlich Toul   lebhafte Artillerietätigkeit. offenbar nach der englischen   Küste begeben wollten. Der weilerkopf wurden sämtlich abgeschlagen, die Die französischen   Angriffe auf Hartmanns­aber verfolgt, und um 9.30 Uhr famen die Schlachtfreuzer ,, Lion", Kämpfe im Walde sind für die Franzosen sehr " Tiger  "," Prinzes Royal", New Zealand  " und verlustreich, nicht weniger als 400 französische " Indomitable" in ein Gefecht mit den deutschen   Kreuzern Jäger wurden tot aufgefunden. Die Zahl der " Deriflinger"," Sendlik"," Moltke  " und" französischen Gefangenen erhöht sich.

der bereits vorher aus der Feuerlinie gelommen war. Zwei andere deutsche Schlachtfreuzer wurden ernstlich beschä digt, fonnten jedoch ihre Fahrt fortsehen und ein Gebiet erreichen, wo die Anwesenheit von deutschen   Unterseebooten

Deftlicher Kriegsschauplatz.

Der Bundesrat hat in seiner gestrigen Sigung endlich wenigstens etwas von dem getan, was von einem großen Teil der Presse und insbesondere auch von der Sozialdemokratie gefordert wurde, nachdem sich die Regelung durch Höchstpreise allein als völlig ungenügend erwiesen hatte, um die Berfor­gung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und die Schonung unserer Vorräte zu gewährleisten. Das Wesentliche in den Bundesratsverordnungen besteht in der Beschlagnahme der im Reich vorhandenen Vorräte an Brotgetreide und We hi sowie in der Einrichtung einer Reichsverteilungsstelle, die für die richtige Verteilung der vorhandenen Vorräte zu jorgen haben wird, damit das Keich vor jeder Gefahr der Aushunge­rung bis zur nächsten Ernte geschützt werde. Weniger weit gehend scheint die Maßnahme zur Sicherstellung des Fleisch­borrates zu sein, und hier scheint sich die Regierung wesentlich darauf beschränken zu wollen, den Städten die Pflicht aufzuerlegen, für die genügende Herstellung von der Verordnungen abwarten müssen, uni ein sicheres Urteil

über die zweckmäßigkeit der Maßnahmen fällen zu können. Dauerware zu sorgen. Im übrigen wird man den Wortlaut

Ueber die Verordnungen gibt Wolffs Bureau folgende Uebersicht:

heutigen Sizung eine Verordnung über die Regelung des

Berlin  , 25. Januar.  ( mtlich.) Der Bundesrat hat in seiner Verkehrs mit Brotgetreide und Mehl sowie ente Verordnung über die Sicherstellung von Fleisch­borräten beschlossen.

Die Verordnung über die Regelung des Ver= fehrs mit Brotgetreide und Mehl bringt mit dem

In Ostpreußen   Artilleriekampf auf der und Minen die weitere Berfolgung unmöglich Front Löhen- östlich Gumbinnen   und nördlich. Beginn des 1. Februar 1915 eine Beschlagnahme der im machte. Lein englisches Schiff ist verloren ge: gangen. Die Berlufte an Menschen sind leicht. Zion", der die Der Feind wurde durch unser Feuer gezwungen, Reich vorhandenen Vorräte you Weizen und Roggen, Schlachtlinie anführte, hatte nur elf Berwundete und feinen Toten. einzelne Stellungen südöstlich Gumbinnen   zu sowie von Weizen, Roggen, Safers, und Gersten­Bon der Besagung des Kreuzers Blücher  ", die räumen. Nordöstlich Gumbinnen   wurden feind- meh L. Gewisse Ausnahmen von der Beschlagnahme, insbesondere 885& ipfe start war, find 123 Mann gerettet worden. liche Angriffe unter schweren Verlusten für die Russen abgeschlagen.

3m nördlichen Polen   keine Veränderung. Destlich der Pilica ereignete sich nichts Oberste Heeresleitung.

Nach der Darstellung, die die englische Admiralität von der Seeschlacht gibt, waren daran auf englischer Seite fünf große Schlachtfreuzer beteiligt, denen vier deutsche Panzer- Wesentliches. freuzer gegenüberstanden. Von den vier deutschen   Kreuzern besaßen jedoch nur drei den Gefechtswert moderner Schlacht­schiffe, während der vierte, Blücher  ", sowohl an Tonnage als auch an Artillerie als vollwertiges modernes Schlachtschiff nicht angesehen werden konnte. Die beiderseitige Gefechts­stärke ergibt sich aus folgender Gegenüberstellung. Von den englischen Kreuzern nahmen an der Schlacht teil:

Wasser­verdrängung

Schwere Artillerie

8 34,3 cm 8 34,3,

H

Jahr des Stapellaufs

2gon*

1909

igre"

1913

in Zonnen 26 770 28 960

Brinces Royal". 1909

26 770

8 34,3

Neu Seeland  "

1911

19 100

Indomitabel". 1907

17 530

1908

15 800

1910

23 000

1912

25 000

1913

26 600

10 28 10 28 8 30,5

" P

Ihnen standen auf deutscher Seite gegenüber:

Blücher  *

Moltfe

Seydlik" Derfflinger"

$ 30,5

12 21 cm

Das Stärkeverhältnis der englischen zur deutschen   Flotte betrug also etwa 5:31. Bei aller Tapferkeit und Bravour des deutschen   Geschwaders war eine Niederkämpfung des englischen Geschwaders daher nicht gut zu erwarten.

Der österreichische Generalstabsbericht. Wien  , 25. Januar.  ( W. T. B.) Amtlich wird verlaut bart: 25. Jannar 1915: In Polen   und Galizien   keine wesentlichen Er­eiquiffe. Nur an der Nida hat lebhafter Geschützkampf stattgefunden. Die zur Wiedergewinnung der von uns eroberten Stel­Lungen im oberen Ung Tale und bei Vezers; alla angefesten russischen Gegenangriffe wurden blu tig abgewiesen. Ein Versuch des Gegners, bei Rapai­lowa durchzubringen, mißlang vollkommen. Der Feind zog sich über die Zielona zurück.

Die Kämpfe der lesten zwei Tage brachten uns in den Karpathen 1050 Gefangene ein.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabs. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

mehrere Schiffe, die sich jetzt im Dod von Gibraltar   befinden, erhebliche Beschädigungen erlitten. Außer dem gesunkenen englischen Schlachtkreuzer dürfte sich später auch noch der Berlust von zwei englischen Torpedobootszer störern nachweisen lassen.

Ob die englischen Verluste wirklich nicht größer ge­wesen sind, als sie von der englischen Admiralität angegeben wurden, ist mehr als zweifelhaft. Denn nach Mitteilungen von wohl unterrichteter Stelle muß nochmals auf Daß auch sonst die englische Flotte nicht ohne erhebliche den amtlichen deutschen   Bericht hingewiesen werden, wo- Beschädigungen davongekommen ist, läßt sich aus den Beob­nach auch einer der englischen Schlachtfreuzer achtungen des bereits erwähnten Luftschiffes schließen, das untergegangen ist. Ein Torpedoboot hat ihn, nach- 3. B. die Zerstörung von Masten und Schornsteinen gesehen dem er bereits schwer durch Geschüßfeuer gelitten hatte und hat, so daß auch ein erheblicherer Menschenverlust auf englischer auf der Seite lag, durch zwei Torpedoschüsse zum Sinken ge- Seite angenommen werden muß. bracht. Der Untergang dieses englischen Schlachtkreuzers ist nicht nur von den am Stampf beteiligten Schiffen, sondern auch von einem in der Nähe des Kampfplates befindlichen deutschen   Luftschiff beobachtet worden.

"

Nach den bis jetzt vorliegenden Meldungen hat sich der Stampf auf zwei Linien abgespielt, die sich in östlicher Kursrichtung befanden. Der Streuzer Blücher" hatte wegen Maschinenhavarie zurückbleiben müssen. Kurz vor seinem Daß die englische Admiralität den Untergang ihres Untergang wurde eine Detonation beobachtet. Seine über­Kreuzers verheimlicht, würde nur auf der gleichen Linie lebenden Mannschaften wurden von leichten englischen stehen mit der Verheimlichung des Unterganges des Au- Streitkräften aufgenommen, die sich hinter der deutschen dacious", an dessen Vernichtung kein Zweifel möglich ist. Front befanden. Ebenso haben z. B. in der Seeschlacht bei den Falklandinseln

"

räte, sind vorgesehen. Infolge der Beschlagnahme ist( mit einzel­

für die zusammen einen Doppelzentner nicht übersteigenden Vor­

nen Ausnahmen) die Vornahme von Veränderungen an den be­schlagnahmten Gegenständen verboten und jede rechtsgeschäftliche Verfügung über sie nichtig. Die erwähnten Ausnahmen betreffen das in landwirtschaftlichen Betrieben zur Ernährung der Angehörigen der Wirtschaft und des Gesindes, sowie der Natural­berechtigten erforderliche Brotgetreide in bestimmter Höhe, sowie das Saatgut, ferner find gewisse Ausnahmen vorgeschen für Händler und Handelsmühlen, Bäder und Konditoren in be­schränktem Umfange. Zur Durchführnug der Beschlagnahme ist eine Anzeigepflicht vorgesehen, der bis zum 5. Februar zu genügen ist. Das Eigentum an den beschlagnahmten Vorräten soll durch die Enteignungsanordnung der zuständigen Behörde auf die Bcr­son übergehen, zu deren Gunsten die Beschlagnahme erfolgt ist. Die Verordnung legt sodann den Mühlen die Verpflichtung zur Vermahlung des ihnen zugewiesenen Getreides auf und regelt im einzelnen den Wahlverkehr. Für die Negelung des Verbrauchs wird eine Reichsverteilungsstelle errichtet, die die Aufgabe hat, mit Hilfe der Kriegs- Getreide- Gesellschaft für die Verteilung der vorhandenen Vorräte über das Reich für die Zeit bis zur nächsten Ernie zu sorgen. Auf Getreide oder Mehl, das nach dem 31. Ja­nuar 1915 aus dem Auslande eingeführt wird, erstreckt sich die Verordnung nicht. Auf vom Ausland eingeführtes Getreide finden auch die Höchstpreise keine Anwendung. Die Abgabe von Weizen-, Roggen, Hafer- und Gerstenmehl im geschäftlichen Ver­fehr in der Zeit vont Beginn des 26. Januar bis zum Ablauf des 31. Januar 1915 ist verboten. Geschäfte, deren Inhaber sich in Befolgung der ihnen obliegenden Pflich­ten unzuverlässig zeigen, tönnen geschlossen werden.

Die Verordnung über die Sicherstellung von Fleisch­vorräten legt der Städten und Landgemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern die Verpflichtung auf, zur Versorgung der Bevölkerung mit Fleisch einen Vorraian Dauerwaren gu

beschaffen und ihre Aufbewahrung sicherzustellen. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung kann den Gemeinden oder einem Dritten das Eigentum an Schweinen übertragen werden. Die Verordnung tritt sofort in Kraft.

*

Eine Kundgebung des Staatsministeriums.

Berlin  , 25. Januar.  ( 2. T. B.) Das Staatsministe= rium erläßt folgende Bekanntmachung betreffend die Sc ihlagnahme des Brotgetreides:

Durch Beschluß des Bundesrats vom heutigen Tage ist die Beschlagnahme aller Mehlvorräte für das ge­famte Reichsgebiet angeordnet worden. In Privat­zentner und außer Saatgut nur solche Vorräte, die in landwirt­besitz verbleiben außer kleineren Mengen unter einem Doppel­schaftlichen Betrieben zur Ernährung der in ihnen beschäftigten Personen erforderlich sind. Das gesamte Brotmehl wird