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Gewerkschaftliches.

Bedarf an Militärausrüftungsgegenständen so gestiegen, daß auch gemäß die Beschäftigung. Es war Kündigungsausschluß vereinbart, Bederivarenfabriken Beschäftigung in diesem Zweige fanden. Die aber die Firma behielt die eingeklagten Beträge ein. Sie motivierte Portefeuiller und Täschner hätten die neue Arbeit erst erlernen dies damit, es sei für den Fall eine Strafe von 10 Mart fest­Erhöhte Wertschätzung geschulter Arbeiter. müssen und in der ersten Zeit nur 12 bis 24 W. in 60- bis 70ftündi- gefekt, daß der Austritt vor dem 15. Januar erfolge. Die Beklagte ger Arbeitszeit verdient. Der Berliner Militärsattlertarif könne hielt sich dazu für berechtigt, weil die Jungen häufig erst vier Der Umstand, daß durch die Einberufung des Kernes für die Striegsarbeiten nicht in Betracht kommen, denn er berüc Wochen vor Neujahr eintreten, beim Jahreswechsel die angeblid) des Proletariats unter die Fahnen und seiner Verwendung fichtige nur die Verhältnisse geübter Militärsattler auf Friedens- reichlichen persönlichen Zuwendungen der Kunden einkaffieren in der Fabrikation für den Heeresbedarf in manchen Branchen arbeit. Aus diesen Gründen seien in den neuen Betrieben höhere und dann schleunigst ihre Stellung aufgeben. Anders glaubte jich ein Mangel geschulter Arbeiter eingetreten ist, hat viele Unter- Affordlöhne vereinbart, die auch so hoch bleiben müßten, weil jonit die Firma nicht dagegen schüßen zu können. Sie gab selbst zu, daß nehmer in Verlegenheit gebracht. die weniger geübten Arbeiter so wenig verdienen würden, daß sie die Kaution lediglich für etwaige Unredlichkeiten haften sollte. Der Geschäftsführer des Verbandes ostdeutscher In- auf Bederausrüstung nicht weiterarbeiten könnten. Wohl hätten Das Gericht bezeichnete das Gebaren der Beklagten mit Recht dustrieller, Dr. W. John, führt in der Ostdeutschen In- fich die männlichen Arbeiter jest so eingearbeitet, daß sie bei mehr als einen Verstoß gegen die Vorschrift des§ 122 der Gewerbeord­dustrie", der Zeitschrift dieses Verbandes, aus, daß die als 70stündiger Arbeitszeit 45 bis 50 W., vereinzelt auch darüber, nung und sprach dem Kläger die geforderten Beträge zu. meisten Fabriken im Osten nach Ausbruch des Krieges ihren ihre Mahlzeiten nicht im eigenen Haushalt einnehmen könnten verdienen, doch seien die Arbeitspausen so furz, daß die Arbeiter Betrieb wesentlich eingeschränkt hätten, und daß und dadurch erhöhte Ausgaben hätten. Für die in den alten Affordarbeit und Kündigung. ihn einige sogar hätten völlig einstellen müssen. Der Weilitäreffettenfabriken beschäftigten Sattler, die durch jahrelange Die völlig unzulängliche Klarheit der Regelung des Hauptgrund hierfür sei der Mangel an Arbeit auf die gleichen Artikel besonders geübt seien und infolge- Akkordes durch die Gesetzgebung beleuchtete wieder eine Ber­Arbeitskräften, namentlich an gelernten Arbeitern, dessen über das normale Maß hinausgehende Verdienste erzielen, handlung, die gestern vor dem Gewerbegericht stattfand. wegen ihrer Einberufung zu den Fahnen. Hierunter hätten bleibe der Beschluß des Striegslederausrüstungsverbandes ohne Ein Schlosser der A. G. G. hatte wegent Materialmangels so besonders die Eisen- und Metallindustrie, vor allem der Schiff- jeden Einfluß, weil in diesen Betrieben nie über den Tarif und den häufig aussehen müssen, daß er es vorzog, sich eine andere Stellung zu suchen. Die bot sich fhm auch, doch nur, wenn er sofort an­bau und die Maschinenindustrie, sowie zahlreiche Betriebe der Der Artikel spricht am Schluß die Hoffnung aus, daß es gelingen treten konnte. Er war deswegen nicht in der Lage, einen Afford, Holzveredelungsindustrie und des Buchdruckgewerbes(? Red. möge, unter Mitwirkung des Kriegsministeriums eine Bermitte- den er ebenfalls wegen Materialmangels hatte unterbrechen müssen, d. B.), die vorzugsweise gelernte Arbeiter beschäftigten, zu lung zur baldigen gütlichen Beilegung der ohne Schuld der Arbeiter zu beenden. Seine Kollegen, die an dem Afford mitbeteiligt waren, Leiden. Seit Jahren mache sich in der östlichen Industie ein entstandenen Meinungsverschiedenheiten herbeizuführen. haben diesen dann fertiggestellt, so daß der Firma nicht der min­großer Mangel an brauchbaren Arbeitern bemerkbar, Verhandlungen dieser Art sind inzwischen bereits eingeleitet beste Schaden entstand. Es ergab sich vielmehr noch ein namhafter namentlich in denjenigen Industriezweigen, in denen größere worden. Sie werden geführt vor dem Ginigungsamt des Berliner Ueberschuß. Von diesem verlangte nun der Stläger den Anteil, der Geschicklichkeit und Zuverlässigkeit verlangt werde. Dieser Gewerbegerichts. An den Verhandlungen nehmen Vertreter der auf seine geleisteten 55 Arbeitsstunden entfiel. Auf diese Zeit hatte Mangel sei durch den Krieg erheblich ge- Fabrikanten, des Sattlerverbandes und des Kriegsministeriums teil. er nur den üblichen niederen Abschlagslohn erhalten. Tatsächlich war steigert worden. Viele Betriebe tönnten Vom Buchbinderverband sind etwa 500 Mitglieder auf Militär. also der Ueberschuß von ihm mit erarbeitet. Er ist auch keineswegs tros aller Bemühungen teine handwerks- ausrüstungsgegenstände beschäftigt, zum Teil in Fabriten der eigenen den anderen Mitbeteiligten zugefallen, sondern er würde lediglich mäßig ausgebildeten Arbeitsträfte erhalten. find. Der Buchbinderverband hatte sich bemüht, eine Lohnregelung Branche, die zur Fabrikation von Ausrüstungsartikeln übergegangen der Firma zugute kommen. Die Firma berief sich auf ihre Arbeitsordnung, worin es heißt, Jedenfalls würden manche beschäftigungslose in diesen Betrieben herbeizuführen. Er hielt in dieser Angelegen- daß Arbeiter, die aufhören, ohne den ihnen übertragenen Afford Arbeiter aus anderen Gegenden des Vaterlandes zur heit am Montag eine Versammlung ab, wo Hauptmann als fertigzustellen, nur Anspruch auf Bezahlung der geleisteten Arbeit zeit lohnende Beschäftigung im Osten er- Vertreter des Sattlerverbandes von den erwähnten Ginigungsver- im Stundenlohn haben. langen. Handlungen Mitteilung machte und bemerkte, wenn ein abge­Der Vorstand des Verbandes ostdeutscher Industrieller schlossenes Ergebnis vorliege, dann werde der Sattlerverband die hat zur Beratung der Frage, welche Maßnahmen getroffen übrigen in Frage kommenden Gewerkschaften davon in Kenntnis werden sollen, um dem Arbeitermangel in den östlichen sehen. Provinzen zu steuern, einen Ausschuß eingesetzt.

Zu diesem Thema geht uns nachträglich noch nachstehender Bericht zu:

Auf Grund dieser Vereinbarung sah das Gericht einstimmig den Anspruch des Klägers als hinfällig an und riet zur Stagezurüd­nahme. Der Kläger befolgte auch diesen Nat.

Da das Gericht einstimmig den Anspruch des Klägers für unberechtigt hielt, blieb dem Kläger ja nichts übrig, als zwecks In einer öffentlichen Sitzung der Erfurter Handelskammer Sostenersparnis die nicht berufungsfähige Klage zurückzu­ziehen. Uns dünkt aber, sein Anspruch war dennoch berechtigt. wurde von einem Vertreter der Metallindustrie der Wunsch Um eine Beunruhigung in der Herstellung von Bederaus- Denn der Passus der Arbeitsordnung, auf den die Abweisung ausgesprochen, daß die Stammer beim Striegsministerium vor rüstungsstüden zu vermeiden, finden in den Räumen des Berliner fich stigt, kann als gültig nicht erachtet werden. Er steht mit stellig werden sollte, um die Freistellung geschulter die Freistellung geschulter Arbeiter vom Militärdienst zu erreichen. Geschulte Leute Kaufmannsgerichts zurzeit Verhandlungen statt zwischen den Ver- dem strikten Gebot des§ 122 der Gewerbeordnung in Wider­seien in jeder Betriebskategorie nicht zu ersehen, wohingegen der Sattler und Bortefeuiller, an denen auch das Kriegsministerium, müssen, Werden, wie hier, an die Kündigung des Arbeiters tretern des Kriegslederausrüstungsverbandes und dem Verbande spruch, daß Kündigungsfristen für beide Teile gleich sein der ungeschulte Arbeiter die Produktion unnötig verteuere. vertreten durch mehrere höhere Offiziere, teilnimmt. Nachteile geknüpft, so liegt eine gefeßlich unzulässige Ungleich­Vor allem sei es notwendig, daß das Kriegsministerium mehr Es soll für Friedenszeiten ein Tarifvertrag mit einem Attord- beit der Kündigungsmöglichkeit, eine Art Strafe für die Kün­Rücksicht auf kleine Betriebe nehme. Bisher feien Gesuche wohntarif, der gleiche Löhne für ganz Deutschland vorsicht, gedigung des Arbeiters vor. Aus ähnlichem Grunde wie in um Freistellung nicht mit besonderer Rücksicht behandelt schaffen werden. dem oben mitgeteilten Fall der Hellersdorfer Milchkuranſtalt Diese Verhandlungen werden mehrere Tage in Anspruch hätte dem Klagebegehr stattgegeben werden sollen.

worden.

M.

Unter diesem Mißstand leide die Volkswirtschaft sehr. Bon auswärtigen Firmen, die für den Heeresbedarf arbeiten, nehmen, sowie auch von staatlichen Betrieben würden obendrein un- Tederausrüftungserbandes, wonach am 15. Januar nur noch der Am ersten Tage wurde beschlossen, den Beschluß des Kriegs­glaublich hohe Stundenlöhne von 1 M. und 1,20 m. geboten, lederausrüstungserbandes, wonach am 15. Jamuar nur noch der um tüchtige Arbeiter zu erhalten, was gleichbedeutend mit Berliner Tarif mit dem üblichen Kriegszuschlag gezahlt werden einer Schädigung der einheimischen Industrie sei. Von darf, nicht in Ausführung zu bringen, sondern die bisherigen Löhne besonderem Interesse waren die Ausführungen eines Vertreters bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Tarifs zu zahlen. der in Erfurt stark vorhandenen Schuhindustrie. Er verlangte Demnach dürfen vorläufig in feinem Militär. Deutschlands irgendwelche mehr Rücksichtnahme bei der Einberufung der Arbeiter, durch effektenbetriebe deren Entfernung große Teile des Betriebes in Mitleiden ohnherabsetzungen vorgenommen werden. schaft gezogen würden. In der Schuhbranche bedürfe es oft jahrelanger Einübung, bis Arbeiter auf bestimmten Posten leistungsfähig seien. Gerade die Teilarbeit erfordere einen Stamm tüchtiger Arbeiter. Die Kammer beschloß im Sinne der Ausführungen beim Kriegsministerium zu wirken.

Eine solche Wertschäßung geschulter Arbeiter ist in nor­malen Zeiten etwas Seltenes. Doch kann von unglaublich hohen Löhnen" keine Rede sein, wenn man die hohen Ge­winne berücksichtigt, die die Fabrikation für den Heeresbedarf tatsächlich abwirft.

Berlin und Umgegend.

Damit dürfte zunächst für die beteiligten Arbeiter eine be­friedigende Lösung gefunden sein. Es ist zu hoffen, daß sich auch barung schaffen läßt. für die Dauer eine alle Beteiligten zufriedenstellende Verein­

-

Rückforderung von Gehaltsabzügen. Prozesse, in denen sich herausstellt, daß der Krieg in un­berechtigter Weise zum Vorwand für eine Herabsetzung der Gehälter mißbraucht wird, reißen beim Kaufmannsgericht nicht ab.

78untal in einem walle die Arbeiter ſich ſchriftlich zu einer elf- ſchließlich: Es muß Ihnen doch schließlich darauf ankommen, daß

Deutsches Reich .

Vor der 2. Kammer des Berliner Kaufmannsgericht flagte ein Reisender, der bei Kriegsausbruch einen bis zum Ablauf des Jahres 1914 laufenden festen Vertrag mit der Beklagten , der Schneider­artikelfirma M. Hiller Nachf., hatte. Auf Veranlassung des In­habers der Firma, des Stadtrats Leop. Jacoby, mußte der Per­fonalchef W. wie das andere Personal so auch den Kläger zu einent Einverständnis mit einer Gehaltsminderung zu bewegen suchen. Da M. Frau und Kinder zu ernähren hat, trug er Bedenken, in die Die Bergolder hielten am Montag ihre Mitgliederversammlung Serabseßung des Schalts während der Vertragszeit zu willigen. ab. Aus dem Vorstandsbericht ist zu entnehmen, daß das Jahr Um dem Wunsche der Firma mehr Nachdruck zu verleihen, stellte der 1914 gleich mit großer Arbeitslosigkeit eingefest hat. Differenzen Personalchef den Kläger vor die Mternative: Entweder Ginver­mit den Unternehmern waren mehrere zu verzeichnen, desgleichen ständnis oder sofortige Entlassung. Zur Bekräftigung dieser An­Maßregelungen von Verbandsmitgliedern. Mit zwei Firmen drohung wurde H. noch eine Rechtsauskunft" vorgelegt, nach welcher fonnten Verträge abgeschlossen werden. In der Holzpoliererei ist jeder Chef den mit einer Gehaltsminderung nicht zufriedenen die Konjunktur etwas besser geworden. Sofort hat auch das leber- Gehilfen ohne weiteres auf die Straße sehen könne. W. redete stundenunwesen eingesezt, was in schärfster Weise verurteilt wurde, dem zögernden Angestellten immer wieder gut zu und äußerte stündigen Arbeitszeit verpflichtet haben. Von einer Firma wurden Sie auch später eine Gristenz haben." Schließlich gab W. dem Lohnregulierung in der Militär- Lederausrüftungsbranche. unter Umgebung des Nachweises Arbeiter zu einem Wochenlohn Stläger noch Bedentzeit bis zum nächsten Tage. In der sicheren Der mit dem Ausbruch des Krieges eingetretene erhöhte Be- von 25 M. eingestellt. Verhandlungen sind dagegen bereits im Annahme, daß seine Griftens bis über den Krieg hinaus gesichert darf an Militärausrüstungsgegenständen rief eine Anzahl neuer Gange. ist, gab M. unter dem Drucke der Verhältnisse endlich sein Ein­Betriebe dieser Branche ins Leben, und Arbeiter aus den ver. verständnis. Er büßte dadurch 450 2. von seinem ihm vertraglich schiedensten Berufen suchten und fanden Beschäftigung bei der zustehenden Gehalt ein, die er jest vermittelst der Klage von der Herstellung von Rederausrüstungsartifeln, eine Arbeit, die sonst Die Arbeitslosigkeit im Glasergewerbe. Firma zurüdfordert. Denn die Beklagte hat den An in der Hauptsache von gelernten Sattlern angefertigt wurde. Für Scion in normalen Zeiten war die Arbeitslosigkeit im Glafer stellungsvertrag nicht einmal mit dem ermäßigten Gehalt er­diese sind die Löhne durch einen Tarifvertrag geregelt, der schon gewerbe infolge der daniederliegenden Bautätigkeit fehr groß; feit neuert, sie erklärte sich nur bereit, den Kläger als Stadtreifenden stand. In den ersten Wochen des Krieges hatte die Tariffommission Glaser vorgenommene Arbeitslofenzählung ergab, daß im vierten als ihm im August die sogenannte Rechtsauskunft vorgelegt wurde, vor dem Kriege in den Fabriken für Militär- Lederausrüstung be- Striegsausbruch ist sie noch größer geworden. Eine vom Verband der provisionsweise weiter zu beschäftigen. Kläger meint, dabei könne er unter den jezigen Verhältnissen mit seiner Familie verhungern. Der Militärjattler Deutschlands mit den Fabrikanten vereinbart, Duartal 1914 von 2356 Mitgliedern, über die berichtet wurde, 909, müsse Stadtrat Jacoby schon gewußt haben, daß nach den amt dag auf die Tarifpreise cin Ariegszuschlag von 20 Broz. gezahlt das find 38 Broz, arbeitslos waren. An Unterſtügungen wurden lichen Bekanntmachungen alle Berträge innegehalten werden müß werde. Aber schon turze Zeit nach dieser Vereinbarung erhöhten 12 112 m. gezahlt. Solche Zahlen sprechen deutlicher als alle Worte ten. Der als Zeuge erschienene Personalchef erklärt, daß er die die Unternehmer aus freien Stücken den Zuschlag auf 30 Pros. Acußerung von der späteren Verlängerung des Vertrages und Die während des Strieges neuentstandenen Betriebe meist für die Einführung der staatlichen Arbeitslosenversicherung. von berufsfremden Unternehmern errichtet fühlten sich nicht an von der Sicherstellung der Existenz nur gesprächsweise und pri­bie tariflichen Abmachungen gebunden. Für sie handelte es fich batim, nicht im Auftrage des Stadtrats Jacobh, gemacht habe. zunächst darum, eine Anzahl geübter Militärjattler zu bekommen, Aläger hätte auch durch die Provisionen sich auf 200 M. pro Monat Das Ergebnis der Abstimmung unter den Bergleuten von Best stehen können. um mit ihnen die leitenden Stellen im Betriebe zu beseßen und sie zum Anlernen berufsfrember Arbeiter zu verwenden. Una tüchtige Dorfihire wurde nicht veröffentlicht; es heißt aber, daß sich eine Kräfte zu bekommen, zahlten dieje Unternehmer ungewöhnlich hohe Mehrheit dafür ausgesprochen hat, den Grubenbefizern zu fündigen. Löhne. Schließlich betamen auch die angelernten Arbeiter in den Man hofft, daß es möglich sein wird, einen Kohlenstreit abzuwenden neuen Betrieben höhere Affordpreise als die in den alten Fabriken die Lage ist aber ernst. seit Jahren arbeitenden und an die Tariflöhne gebundenen ge­fernten Sattler . Anscheinend hat es ein großer Teil der ange­lernten Arbeiter zu einer großen Fertigkeit in dem neuen Beruf gebracht, sodaß sie, namentlich bei ausgedehnter Arbeitszeit, einen ungewöhnlich hohen Wochendienst erzielen sollen.

Ausland.

Der drohende Kohlengräberstreif.

Soziales.

Ortskrankenkassenkonferenz.

Konferenz der allgemeinen Ortstrankenkassen

Durch die Lohnsteigerungen in den neuen Betrieben fühlten Der Hauptverband deutscher Ortskrantentassen hat auf den sich die Inhaber der alten Militärausrüstungsfabriken beeinträch-| 8. Februar, 9% Uhr, nach der Neuen Philharmonic" in Berlin , tigt, weil mancher ihrer Arbeiter, veranlagt durch die Aussicht auf Stöpenicker Str. 96/97, eine höheren Lohn, in die neuen Betriebe überging. Die alten Firmen empfanden das Verhalten der neuen Betriebe als unlauteren Wett­betverb. Sie wandten sich deshalb an das Kriegsministerium, cinberufen. Auf der Tagesordnung steht: 1. Die statutarische Re­welches den Beschwerden der Fabrikanten Gehör gab und am gelung der hausgewerblichen Strantenversicherung. 2. Die Schädi­9. Oktober verfügte, daß den Firmen, welche durch Angebot höherer Löhne anderen Firmen Arbeitsträfte abspenstig machen, die Auf- gung der Ortstrankenkassen durch die Befreiung von der Berfiche­rungspflicht. 3. Die Bundesratsverordnung zur Ausführung des träge der Heeresverwaltung entzogen werden sollen. weiteren Wahrnehmung ihrer Interessen haben die Fabrikanten 518 R. V. O. Demnach scheint der Hauptverbond deutscher Oris. cinen Kriegslederausrüstungsverband gegründet, der feine Weit.frankenkassen die Fortdauer des Notgefeßes vom 1. August, das glieder verpflichtet, die Tariflöhne mit einem Zuschlage von die Beiträge erhöhte und die Leistungen auf die Regelleistungen 33% Broz, zu zahlen. Wenn diese Verfügung des Striegslederaus- für die Dauer des Krieges herabfeste, noch für wünschenswert zu rüstungsverbandes ganz allgemein befolgt werden sollte, so würde halten. Uns erscheint eine Aufhebung dieses Gesezes möglich und das für alle die Betriebe, welche jetzt höhere Löhne zahlen, cine nötig, auch nachdem die Bundesratsverordnung über die Wöchne­in vielen Fällen erhebliche Lohnherabjegung bedeuten. rinnenhilfe ergangen ist.

nimmt zu dieser Angelegenheit Stellung.

-

Zur

Kündigungsfreiheit unter Strafe.

Die legte Nummer der Sattler- und Portefeuillerzeitung" Der Vorstand des Sattlerverbandes und die Tariffommission geben bekannt, daß sie Es besteht zwar Kündigungsausschluß, wer aber davon an den Lohnfestsetzungen des Kriegslederausrüstungsverbandes nicht mitgewirkt haben. Ferner wird in einem längeren Artikel aus Gebrauch macht, zahlt 10 Mark Strafe. Diesen sehr sonder geführt, daß sich die in Frage kommende Arbeiterschaft mit aller baren Standpunkt wollte die Milch turanit alt el. Entschiedenheit gegen den Beschluß des Kriegslederausrüstungs- Iersdorf" ihren Burschen gegenüber zur Anwendung brin­erbandes wende, und zwar aus folgenden Gründen: Nach Ausbruch gen. Das Gewerbegericht hat in seiner gestrigen Sigung eine des Krieges feien fast alle Lederwarenfabriken geschlossen und die derartige Vereinbarung als ungültig verurteilt. Arbeiter entlassen worden, so daß der Sattlerverband in den ersten Ein Arbeitsbursche der genannten Firma erhob Anspruch auf acht Wochen des Krieges über 100 000 M. Arbeitslofenunterstübung 4,68 M. Restlohn und Rückzahlung von 7 M. nach und nach einbe= zahlen mußte. Erst in der zweiten Hälfte des September sei der haltener Staution. Der Kläger verließ am 5. Januar ordnungs­

Das Kaufmannsgericht schlug einen Bergleich in Söhe von 225 M. vor und empfahl der Beklagten dringend die An­nahme. Denn der Kläger habe, wie der Borsigende ausführte, der Firma tatsächlich 450 M. geschenkt, ohne daß er dafür einen Gegen­wert crhalten habe. Hinzu komme noch, daß es sich um eine finanziell gesicherte Firma von Ruf handele, für die der Betrag teine Rolle spiele. Der Kläger wollte sich auch mit dem Vergleich zufrieden geben, aber der Vertreter der Firma lehnte tros dringenden Anratens des ganzen Richterfollegiums ab. Bücherrevisor festgestellt werden, ob Kläger durch Provisionen 200 Das Kaufmannsgericht beschloß daraufhin, es soll durch einen Mart im Monat hätte verdienen können.

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