wenn dieser seine Angaben bestätigt, van der Verpflichtung zur Uebernahme derartiger Arbeiten freigestellt.
Der Vermittelungsbeamte hat sonach durchaus nach seiner Anweisung gehandelt. Unterschrift." Das Verfahren, welches hier geübt wird, ist als soziale Erwerbslosenfürsorge nicht zu bezeichnen, und es ist wünschenswert, daß so schnell als möglich derartige Bestimmungen beseitigt werden. Pferdewettrennen in Karlshorst und Friedrichsfelder
Steuerordnung vom 30. Mai 1913.
Um die Gültigkeit der Friedrichsfelder Steuerordnung vom 30. Mai 1913 handelte es sich in einem Rechtsstreit des Vereins für Hindernisrennen zu Berlin gegen den Gemeindevorstand in Berlin - Friedrichsfelde . Das Oberverwaltungsgericht hatte seinerzeit, als der Verein für seine Pferderennen in Karlshorst auf Grund der Bustbarkeitssteuerordung vom 5. Februar 1909 zur Rustbarkeitssteuer herangezogen worden war, den Berein freigestellt, weil seine Veranstaltungen feine Rustbarfeiten seien.
Nummehr hat die Gemeinde Friedrichsfelde , zu der Karlshorit gehört, über die Besteuerung von Wettrennen und Wettspielen cine Besteuerung unter dem 30. Mai 1913 erlassen, die sich nicht mehr auf den§ 15 des Kommunalabgabengesezes stützt, der die kommunale Besteuerung von Luftbarkeiten zuläßt. Vielmehr stützt sich Diese Steuerordnung von 1913 auf den§ 13 des Kommunalabgabengesezes, der den Gemeinden allgemein das Recht gibt, indirekte Steuern zu erheben, sofern die Gesetze nicht entgegenstehen.
Auf Grund dieser Steuerordnung war der Verein für Hindernisrennen wegen eines Pferdewettrennens, das am 17. Juni 1913 in Marlshorst stattfand, mit 983 M. besteuert worden.
Kreisausschuß und Bezirksausschuß wiesen die vom Verein erhobene Klage auf Freistellung ab. Sie erachteten die Steuerordnung vom 30. Mai 1913 sowohl für gültig, als auch auf die Pferderennen des Vereins in Karlshorst für anwend
bar.
Das Oberverwaltungsgericht bestätigte am Dienstag das Urteil mit folgender Begründung: Die Gemeinden seien durch § 13 des Kommunalabgabengesetzes zu der Einführung indirekter Steuern durch Steuerordnung ermächtigt, sofern nicht Reichsgesetze oder das Kommunalabgabengeset selber entgegenstehen. Wenn nun die§§ 15 und 16 des Kommunalabgabengefezes eine Anzahl bestimmter indirekter Steuern aufführten, u. a. Rustbarkeitssteuer, so seien das nur Beispiele. Sie hätten nur die Bedeutung, daß diese Steuern auf jeden Fall zu genehmigen seien, wenn sie erlassen werben. Wie weit andere indirekte Gemeindeſteuern eingeführt werden könnten, hänge eben ab von der Zustimmung des Bezirksausschusses und der höheren Aufsichtsbehörden. Deswegen tönne eine Gemeinde Wettrennen jeder Art, gleichgültig, ob es Lustbarkeiten seien oder nicht, besteuern, wenn sie die Genehmigung dazu erlange. Daraus ergebe sich die Gültigkeit der Friedrichsfelder Steuerordnung vom 30. Mai 1913 sowie ihre Anwendbarkeit auf die Wettrennen des Vereins für Hindernisrennen.
zu bemerken sei noch, daß die Wettrennbestimmungen der Bustbarkeitssteuerordnung von 1909 durch die jetzt angewandte Steuerordnung von 1913, die Wettrennen und Wettspiele a IIgemein betreffe, aufgehoben seien.
In der letten Stadtverordnetenversammlung wurde zunächst die Neutonstituierung des Vorstandes vorgenommen. Als Vorsteher wurde Herr Zucht, als Stellvertreter Herr Dr. Schulze und als Schriftführer Genosse Galle wiedergewählt. Für die Hinterbliebenen der bisher in städtischen Dienst befindlichen Beamten, Angestellten und Arbeiter wurde der Beschluß gefaßt, daß die den Gefallenen zustehenden Bezüge auch noch weiter bis zum Kriegsende weitergezahlt werden; höchstens jedoch 6 Monate, von dem auf den Todestag folgenden Quartalsersten an gerechnet. Eventuelle Unter stüßungen, die die Militärverwaltung zahlt, werden von der Hinterbliebenenunterstüßung abgezogen.
Einstimmig wurde sodann die Magistratsvorlage über die Schaffung eines Mieteinigungsamtes angenommen. Von unseren Vertretern wurden die Genossen Silberschmidt und Woid als Beifizer für das Einigungsamt gewählt.
Eine andere Magistratsvorlage will Mietbeihilfe an Kriegerfamilien gewähren. Dieselbe soll höchstens 50 Proz. der Wohnungsmiete betragen, und zwar für kinderlose Frauen höchstens 15 M., für Frauen mit einem Kinde 12,50 M., mit zwei Kindern 10 M., mit drei Kindern 7,50 M. und mit vier Kindern höchstens 5 M. monatlich. Die Beihilfen sollen vom Januar an nachträglich gezahlt werden, frühere Mietreste bleiben unberücksichtigt. Die Regelung der Mietbeihilfen wird von den städtischen Unterstützungskommis fionen vorgenommen. Bei der Zahlung der Beihilfen an den Vermieter muß sich dieser verpflichten, die Familie weiter in der Wohnung zu belassen. Von unseren Vertretern waren verschiedene Abänderungsanträge gestellt, die vom Genossen Silberschmidt begründet wurden und verlangten, daß anstatt bis 50 Proz. bis zu 75 Proz. Mietbeihilfe gewährt werden soll, und nur dann, wenn der Vermieter mit einem Mietnachlaß von 20 Proz, einverstanden ist. Nur der Antrag, bis zu 75 Proz. Mietbeihilfe zu gewähren, wurde mit der Magistratsvorlage angenommen. Dadurch erhöhen sich die oben genannten Säße auf 18 M., 15 M., 12,50 M., 10 M. und 7,50 M.
Ein weiterer Antrag unserer Genossen, zur Sicherung der Volfsernährung dadurch beizutragen, daß das vorhandene Brachland und die unbebauten Grundstücke sofort kultiviert werden und eventuell in fleinere Parzellen den Bewerbern unentgeltlich zum Anbau von Kartoffeln und Gemüse zur Verfügung gestellt werden, wurde einstimmig angenommen.
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Mit einem Helfershelfer arbeitet ein Schwindler und Schlaf- Personalveränderungen in der Deutschen Bank. stellendieb, der in Neukölln aufgetreten ist. Der etwa 24 Jahre alte Mann, der sich für einen Druder ausgibt, mietet möblierte Zimmer, Sigung die Wahl des Herrn Emil Georg Stauß, der ſeit Der Aufsichtsrat der Deutschen Bank beschloß in seiner bezieht sie gleich abends, wenn er abgeschlossen hat und verspricht, 15 Jahren dem Verbande der Deutschen Bant angehört und feit in den nächsten Tagen den Mietspreis im Voraus zahlen zu wollen. Langer Zeit ihren Petroleumunternehmungen vorsteht, Die vorsichtigen Vermieterinnen achten wohl darauf, daß der neue zum Mitgliede des Vorstandes der Zentrale und Filialen. Ferner Mieter nicht etwa mit Pateten ausgeht. Der angebliche Drucker beschloß der Aufsichtsrat die Ernennungen des Herrn Bergassessors rechnet mit diesem Mißtrauen, bleibt ruhig über Nacht da und ver läßt erst am nächsten Morgen, nachdem er sich mit der Wirtin noch des bisherigen stellvertretenden Direktors der Bergisch- Märkischen a. D. May Pohl zum stellvertretenden Direktor bei der Zentrale, unterhalten hat, so wie er steht und geht, die Wohnung, angeblich, Bant, Filiale der Deutschen Bank in Elberfeld , Herrn Dr. Friedrich um zum Barbier zu gehen. Von diesem Gang kommt er nicht v. Koch zum Direktor dieser Filiale in Düsseldorf , Herrn Otto wieder, und nun entdecken die Wirtinnen, daß er es doch verstanden Neerforth zum Direktor der Zweigstelle M.- Gladbach. hat, sie zu beſtehlen. Er muß seine Beute, besonders Kleidungsstücke, zur Nachtzeit einem Helfershelfer heimlich aus dem Fenster auerfen. Vor diesem Gauner mit dem neuen Kniff ſei hiermit loses Gesicht und trägt ein graues Jadett, cine dunkle Hose und gewarnt. Er ist schlank gewachsen, hat blondes Haar und ein barteinen schwarzen, steifen Hut.
Auf dem Wege durch die Soldiner Straße bis Koloniestraße 111 verlor am Sonnabend, den 23. Januar, ein Arbeiter 50 Mart in Scheinen. Der Finder wird gebeten, Nachricht an Wilhelm Buchter, Stoloniestraße 111, of III, zu senden.
Gerichtszeitung.
Schiebung.
Als eine Schiebung, wie sie auf dem Baumarkte leider nicht selten ist, bezeichnete gestern der Staatsanwalt das Vorgehen des Kaufmanns und Tischlereibesizers Louis Engelmann, der sich wegen falscher Angaben beim Registerrichter, Konkursbergehen und fahrlässigen Falscheides vor der Strafkammer des Landge richts III zu verantworten hatte.
Beendigung der Ausfuhrvergütung.
das Rheinisch- Westfälische Kohlensyndikat beschlossen, die Wie die Kölnische Zeitung " aus Essen a. Rh. erfährt, hat bisher für die Ausfuhr von Eisenerzeugnissen gewährte Ausfuhrvergütung mit Wirkung ab 1. Februar 1915 wieder wegfallen zu lassen.
Die Vergütung sollte die Ausfuhr von Eisenfabrikaten, die infolge des Konjunkturrüdganges auf dem Weltmarkt im Preise zurücgingen, lohnend machen und dadurch den Verbrauch von Kohle im Inlande anregen.
Am Montagabend 8 Uhr 17 Minuten erfolgte in Dortmund ein heftiger Erdstoß; einem scharfen Knall folgte eine Sekunde später eine vertikal wirkende Erschütterung, die so start war, daß Biegel von den Dächern auf die Straße flogen, Kronleuchter ton den Decken fielen und sogar Deckenteile einstürzten oder große Risse bekamen. Die Figur der Germania auf dem Hohen Wall Es handelte sich um einen jener Fälle, in welchen sich völlig verlor einen Arm und am Körnerplatz wurden mehrere Schornsteine vermögenslose Personen zu Eigentümern von Grundstücken zu herabgeschleudert. Ob ein Erdbeben oder eine unterirdische Ermachen verstehen. In der Emser Straße in Neukölln tamen zwei plosion vorliegt, war noch nicht zu ermitteln. Die Erscheinung hatte der als Geschäftsführer einer„ Grundstücksbewertungs- Gesellschaft meter dicke Mauer barst, eine große Banik zur Folge. Auf Grundstücke zur Subhastation und wurden von dem Angeklagten, in vielen Stadtteilen, besonders aber im Zentrum, wo eine 55 Zentim. b. H." auftrat, unter Ausfall mehrerer Hypothekengläubiger, der Straße liefen die Leute zusammen, Kinder schrien und Frauen erworben. Diese Gesellschaft wurde anscheinend auf Anregung eines an dem Erwerb der Grundstüde interessierten Gläubigers fielen in Ohnmacht. ad hoc gegründet. Obwohl dem Richter bei der Eintragung gesagt worden war, daß ein Grundkapital von 20.000 M. eingezahlt wornicht einmal der Stempel und die Gerichtskosten entrichtet werden. den sei, war tatsächlich gar kein Vermögen vorhanden, es fonnten Die famose G. m. b. S. war eigentlich schon vom ersten Tage ab zahlungsunfähig und der Angeklagte hätte sehr bald den Antrag auf Konfurseröffnung stellen müssen, was er aber nicht getan hat. Der Bücherrevisor hat die Geschäftsbücher in unzulänglichem Zustande vorgefunden. Der Angeflagte wurde seinerzeit von der Gerichtskasse zum Offenbarungseide gezwungen und soll dabei Vermögensstüde nicht angegeben haben.
Falscheides frei und verurteilte ihn im übrigen mit Rücksicht darDas Gericht sprach den Angeklagten von der Anklage des auf, daß er bisher unbescholten und mehr der Geschobene als der Schieber war, nur zu einer Geldstrafe in Höhe von 1200 M.
Die falsche Rote- Kreuz- Kurrende. Eingeschäftspatriotischer" junger Mann ist der Metallbildhauer Robert Rusch, der sich gestern vor der 3. Straffammer des Landgerichts II zu verantworten hatte.
Im November v. Js. erschien in mehreren Häusern Neuföllus eine Gruppe von Knaben, die auf den Höfen unter Leitung eines jungen Mannes, der die bekannte Sanitätermüze des Roten Kreuzes trug, vaterländische Lieder sang. Da die Zuhörer glaubten, es handele sich um eine zum Besten des Roten Kreuzes getroffene Einrichtung, regneten die Groschen und Fünfer reichlich auf den Hof hinunter. Als diese Rote- Kreuz- Kurrende eines Tages auf dem Hofe eines Grundstücks in der Hobrechtstraße einige Lieder zum Besten gab, erschien ein Schußmann und verlangte von dem jezigen Angeklagten eine Legitimation zu sehen. Der Beamte war nicht wenig erstaunt, als er erfuhr, daß der Angeklagte, da er und sein Vater infolge des Krieges die Arbeit verloren hatten, eine Ansah Kinder von eingezogenen Wehrmännern zusammengetrommelt hatte und mit diesen auf den Höfen umherzog. Der Verdienst wurde unter ihnen gleichmäßig geteilt.
Das Schöffengericht nahm nicht Betrug, sondern Betteln an und verurteilte den Angeklagten, da nur ein Fall erwiesen werden fonnte, zu 1 Tag Haft. Gegen dieses Urteil legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein mit dem Einwande, daß Betrug vorliege, da durch die Note- Kreuz- Müße eine Täuschung hervorgerufen worden sei. Die Straffammer nahm zwar ebenfalls Betrug an, verurteilte jedoch den Angeklagten mit Rücksicht auf seine bisherige Unbescholtenheit zu nur 5 Mark Geldstrafe.
" Frauenwürde".
In den Flammen umgekommen.
märkischen Schweiz gemeldet. Bei dem Brande der Häuser und Stallungen des Bierverlegers W. Neumann an der Neuen Bromenade konnten die Bewohner nur das Leben retten. Alle Gegenstände verbrannten. Als die Feuerwehr die Brandstelle aufräumte, fand man eine verkohlte Leiche. Es stellte sich nun heraus, daß die Mutter des Bierverlegers bei dem Brande ums Leben gekommen war. Auch mehrere Pferde tamen in den Flammen um.
Ein schiveres Brandunglück wird uns aus Budow in der
Englische Heereslieferanten.
Wie ein Telegramm aus London meldet, wird die bekannte Nahrungsmittelfirma J. 2 hans u. Co. gerichtlich verfolgt, da sie angeflagt ist, für das Heer große Lieferungen schlech ten Fleisches gegeben zu haben. Es wurden eine große Anzahl Zeugen verhört, die sehr zum Nachteil der Firma aussagten. Die Firma Bright wird gerichtlich verfolgt, da sie 40 000 Pfund Verhandlungen sind noch nicht zum Abschluß gebracht. Auch die pulver versezt war. Die Firma hat vorläufig eine Strafe von Butter für das englische Heer in Frankreich lieferte, die mit Mi Ich9 Pfund Sterling erhalten. Auch nach Abzug der 180 M. Strafe wird für den englischen Patrioten immer noch ein reichlicher Profit übrig bleiben.
Die Strafe für den Kientoppbesuch.
Dem Zeißer Volksboten" wird aus Tech wit berichtet: Gine hier wohnende Frau, deren Mann im Kriege ist, und die sich mit ihren sechs Kindern schwer durch die jetzige trübe Zeit schlagen muß, bekam neben der staatlichen Unterstützung wöchentlich von der Gemeinde noch zwei Brote geliefert, wie auch die anderen hilfebedürftigen Frauen der Kriegsteilnehmer in der Gemeinde. Sie ging fürzlich mit einer Freundin in ein Zeißer Kino und opferte 20 Pf., um mal etwas anderes als nur immer das graue Glend zu sehen. Sie sollte diese ihre Vergnügungssucht" schwer büßen, denn es wurde in der Gemeinde bekannt, daß sie im Kino gewesen war, und ihr deshalb vom Pfarrer Vorhaltungen gemacht. Auch wurden ihr die bisher gewährten Brote entzogen, die Frau glaubt auf Veranlassung des Pfarrers. Die Freundin, die mit im Kino war, ebenfalls eine hilfsbedürftige Frau eines Striegsteilnehmers und Mutter von sechs Kindern, wurde ebenfalls bestraft. Sie hatte eine Eingabe an den Gemeinderat gemacht, um ebenfalls Brot zu bekommen. Der Pfarrer machte ihr nach dem Besuch im Kino die Mitteilung, daß sie auf Erfüllung ihrer Bitte nicht zu rechnen brauche.
Wir glauben, daß das„ Vergehen" der Frauen nicht so schwer war, um sie und ihre hungernden Kinder so empfindlich zu bestrafen und hoffen, daß den Frauen doch noch die entzogene kleine Hilfe seitens der Gemeinde weiter gewährt wird.
Parteiveranstaltungen.
Der Redakteur des in Stendal erscheinenden„ Altmärker" Rudolf Taschmann ist am 2. November von der Stendaler StrafLammer zu 6 Monaten Gefängnis wegen Beleidigung von 65 Damen des Vaterländischen Frauenvereins verurteilt worden. Der „ Altmärker" hatte in einem Artifel Frauenwürde auf dem Stendaler Bahnhof" behauptet, Damen der besten Stendaler Gesellschaft hätten sich den französischen Gefangenen aufgedrängt, sie mit Liebesgaben des Roten Kreuzes gefüttert, ja jogar verhätschelt, die 4. Wahlkreis. Stralauer Viertel. Am Donnerstag, den deutschen verwundeten Strieger jedoch unbeachtet gelassen. Dies 28. Januar. findet in Stellers Feitsälen, Stoppenſtr. 29, ein Lichtbilder- Bor Benehmen habe allgemeines Aergernis erzeugt und werde durch trag des Reichstagsabg. Gen. Robert Schmidt:„ Ein Besuch der Kriegs. Augenzeugen bestätigt werden. Tatsächlich waren die Behauptun- schaupläge in Ostpreußen " ftatt. gen, über die die Zeitung sich entrüstet ſtellte, erfunden. Der An- Neukölln. Heute abend 8%, Uhr bei Bartsch, Hermannstr. 49: Vergetlagte gab zu, daß er düpiert jei. Aber es sei, meinte er in jammlung der Jugendsektion. Beginn des Vortragskursas Dr. Dunder. seiner Revision, zu Unrecht eine Beleidigung für vorliegend er- 1. Bortrag Wesen und Entstehung der Moral". achtet, denn er habe den Artikel nicht in beleidigender Absicht ver
Das Reichsgericht verwarf die Revision.
Gesangaufführung bei Verwundeten. Die beiden Arbeiter- faßt gehabt, sondern aus patriotischer Gesinnung heraus, um MißGesangvereine Männerchor Ost" und Sängermor ständen, wie sie in dem Kriegsjahr 1870/71 bestanden haben, recht- i Wedding " erfreuten am Sonntag unter Leitung ihres Chorzeitig gegenüberzutreten, und dies in einem öffentlichen Blatte zu meisters Herrn Emil Thilo durch Gesangaufführungen die zahlreichen tun, dazu sei er als Redakteur berechtigt. Der Schutz des§ 193 Verwundeten, die gegenwärtig in der als Kriegslagarett bergerichteten Str.-G.-B. müsse ihm zustatten kommen. neuerbauten Jrrenanstalt Buch untergebracht sind. Dicht gedrängt Tauschten die Verwundeten in der Festhalle den Vorträgen und fpendeten ihnen am Schluß reichen Beifall. Der in Arbeiterkreisen befannte Schauspieler Herr Emil Kühne brachte Rezitationen und Lieder zur Laute humoristischen Inhalts zu Gehör. Vom Direktor der Anstalt wurde den Gästen herzlicher Dant ausgesprochen. Die Verwundeten brachten zum Ausdruck, daß der Abend einer der chönsten gewesen sei, den sie im Lazarett verlebt hätten.
Eine glänzende Entlohnung. Zu der mit dieser Ueberschrift verfehenen Notiz in Nr. 23 über den Zwischenmeister in Neuföln, bei dem einer Arbeiterin für die Näharbeit an Militär- Unterhosen ein Lohn von 15 Bf. pro Stüd angeboten sein sollte, ist ergänzend nachzutragen, daß die Arbeiterin nicht auch die Knöpfe anzunähen hatte. Der Zwischenmeister Herr Helmich. Thüringer Str. 41 teilt uns mit, daß es sich bei dieser Arbeit überhaupt nicht um Militär- Unterhosen, sondern um Gefangenen- Unterhofen handle, und day ant diesem schnell herzustellenden Massenartikel auch bei dem Lohnfaz von 15 Pfennig den Arbeiterinnen noch ein ausreichender Verdienst möglich sei.
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Seinen Wochenlohn im Betrage von 31 Mark hat am Sonnabendabend 11 lbr auf dem Wege vom Prenzlauer Berg bis Alerander plaz ein Arbeiter verloren. Der Finder des Portemonnaies wird gebeten, feine Adresse an Ernst Füri, Neukölln, Warthestraße 60, gelangen zu laffen.
Aus Industrie und Handel.
Rückkehr der Bankwerte nach Paris .
Sic„ Daily Chronicle" erfährt aus Genf , daß zweieinhalb Milliarden Franken in Effekten und Wechseln, welche die Pariser Banten in der Zeit, wo ihre Stadt bedroht war, bei ihren Genfer Zweigstellen in Sicherheit gebracht hatten, am Freitag unter starkem Geleit nach Paris zurückgebracht worden sind.
Zinssat der belgischen Notenbank.
Briefkasten der Redaktion.
Die juristische Sprechstunde findet für Abonnenten Lindenstr. 3, IV. Sof rechts, parterre, am Montag bis Freitag von 4 bis 7 Uhr, am Sonnaben
von 5 bis 6 Uhr statt. Jeder für den Brieftast en bestimmten Anfrage ist ein Buchstabe und eine Zahl als Mertzeichen beizufügen. Brieflie Antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen feine Abonnements quitting beigefügt ist, werden nicht beantwortet. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor. Verträge, Schriftstüde und dergleichen bringe man in die Sprechstunde mit.
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R. 2. 33. Grlaffen Sie zunächst gegen den Schuldner einen Zahlungs befehl. A. E. 100. Wenn Sie als Refrut eingezogen werden, hat die Mutter feinen Unterstüßungsanspruch G. K. 1011. Ja, Sie müssen das Geld umwechseln... 38. Lassen Sie es doch darauf ankommen. Sie könnten event. den Beweis erbringen, daß die Frau schon vorher an gegeben hat, Vorspiegelungen falscher Tatsachen vorzunehmen. R. J. Sie können die Aussage verweigern. daß die stündigung rechtzeitig erfolgt ist. R. 50. Ja, in der Voraussetzung. G. 3. 62. 1. und 2. a. G. 5. Das Vermögen muß angegeben werden. Steuerbeträge fönnen nachverlangt werden. D. 12. 1. Das unebeliche sind ist nur der Mutter gegenüber erbberechtigt. 2. Grundigen Sie sich bei der Bank. H. 2. 50. Die Frau fann abwarten. Sie erhält inzwischen die Kriegsunterſtützung weiter; fic foll den Todesfall dem Arbeitgeber melden.§. 3. 14. Ja. C. 6. 77. 1. Wenn Militärarbeit angefertigt wird, ja. 2. Benden Sie fich mündlich an die Stiftungsdeputation des Magistrats, Boststraße 16. zahl nicht zutreffen.- G. C. 100. Sie sind zurückgestellt, aber auf Hautkrankheit fann die A.. 31. Sie haben Anspruch auf Unterstügung, aber nur für einen Sohn. Führen Sie Beschwerde beim Kreisausschuß.
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Der Verwaltungsrat des Notendepartements der Société Gé nérale de Belgique hat den Zinsfuß für akzeptierte Wechsel auf 4 Proz., den Zinsfuß für Darlehen auf Wertpapiere und Vorschüsse in laufender Rechnung auf 5 Proz. festgesetzt. " Société Générale" ist die Bank, der vom deutschen Gouver= Wetteraussichten für das mittlere Norddeutschland bis nement das Recht der Notenausgabe erteilt worden ist und die Donnerstagmittag: Etwas fälter, zeitweise aufklärend; aber noch vormun an die Stelle der früheren belgischen Zentralbant getreten ist. Diten etwas stärkeren Schneefallen. berridjend mollig mit öfter wiederholten, im Westen meist geringen, im