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Nr. 33. 32. Jahrgang.

Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt.

Die Aufgaben der Kriegs­

getreidegesellschaft.

Uns wird geschrieben: Die der Kriegsgetreide- Ge­sellschaft anfangs nur zugedachte Aufgabe, zwei Millionen Tonnen Brotgetreide einzulagern und als eisernen Bestand über das Frühjahr hinaus bis zum Sommer aufzubewahren, stellte die Kriegsgetreidegesellschaft vor ein Problem, das der Geschäfts­führung zu lösen anfangs kaum möglich erschien.

Unter den heute geltenden Zollgesehen ist der Anbau deutschen Brotgetreides ganz gewaltig gesteigert worden. Ein nicht unerheb­licher Teil deutschen Roggens pflegt von der Landwirtschaft ver­füttert zu werden; große Mengen von dem verhältnismäßig hohen Feuchtigkeitsgehalt aufweisenden deutschen Brotgetreide pflegen während des Winters und im Frühjahr nach dem Auslande ver­mittels des Einfuhrscheinwesens abzuströmen und im Sommer durch trockneres, unter einer heißeren Sonne erzeugtes ausländi­sches Getreide ersetzt zu werden.

Diese natürlichen Vorgänge wurden durch den Krieg jäh unter­brochen. Die im Inlande befindlichen Mengen Brotgetreide müssen im wesentlich größeren Maße zur direkten Ernährung der Bevölke­rung herangezogen werden. Was Tausende und aber Tausende von Einzelwirtschaften sonst besorgen und sogar vielfach wegen des damit verbundenen Risikos des Verderbens ablehnen, nämlich das deutsche Brotgetreide über das Frühjahr hinaus und vor allen Dingen über die gefährliche Reimzeit hinaus zu konservieren, follte nun plötzlich eine einzelne Organisation leisten. Eine Or­ganisation, welche diese Aufgabe hätte erfüllen sollen, würde zu ihrem Ausbau in Friedenszeiten langer Zeit bedurft haben. Jetzt ini Kriege, wo die besten Kräfte im Felde stehen, in wenigen Wochen; eine solche Organisation zu schaffen, erschien undenkbar. Dazu kam die schwierige Aufgabe, Getreide aus Hundert­tausenden von Eingelwirtschaften herauszuziehen, auf seine Be­schaffenheit zu prüfen, abzunehmen usiv.

Um aller dieser Schwierigkeiten Herr zu werden, versuchte die Geschäftsführung der Kriegsgetreide- Gesellschaft einen Teil jener Kräfte heranzuziehen, welche in normaler Friedenszeit die Funktio­nen der Fortbewegung des Getreides vom Erzeuger bis zum Ver­braucher besorgen. Den durch den Krieg hervorgerufenen, oben angedeuteten veränderten Verhältnissen Rechnung tragend, mußte die Arbeit unter die einzelnen Erwerbsgruppen teilweise nach ande­rer Richtung verteilt werden. Um bei einem derartigen Geschäfts­verkehr mit Tausenden und aber Tausenden in einem Geschäfts­zweig, der in sich den Keim zu den weitgehendsten Differenzen birgt, nicht in ungezählte Rechtsstreitigkeiten zu kommen, war es vor allen Dingen notwendig, den sich voraussichtlich entwickelnden Geschäftsverkehr in bestimmte Regeln zu bringen.

Die erste Aufgabe der Geschäftsführung war deshalb, diese Regeln aufzustellen, was nicht ganz leicht war, da es sich, wie oben erwähnt, um eine ganz neue Geschäftseinteilung in der Mitwirkung der in Betracht kommenden Berufsstände handelte und für die zu schaffenden Verträge keinerlei Vorbilder vorhanden waren. Dazu kam noch, daß inzwischen wiederholt neue gesetzliche Bestimmun gen geschaffen wurden, daß ferner, um überhaupt der Gesellschaft Die Aussicht zu eröffnen, das ihr anfangs zugedachte Programmt zu erfüllen, ihr das Enteignungsrecht verliehen, wurde und auch diese neuen geschlichen Bestimmungen alle bei Schaffung der betr. Verträge berücksichtigt werden mußten. Auf diese Weise ent­standen eine Reihe sowohl nach ihrer juristischen wie wirtschaftlichen Seite hin recht komplizierter Verträge mit Landwirten, Müllern, Kommissionären( als welche sowohl Händler wie auch landwirt­schaftliche Genossenschaften in Aussicht genommen sind), Lager­besitzern usiv

2agerräume, über das ganze Reich verteilt, wurden in­zwischen für Millionen von Tonnen in einer Weise gesichert, daß die weitgrößte Möglichkeit für eine sach- und fachgemäße Behand­Tung des Getreides gewährleistet erscheint.

Bei der umfangreichen Arbeit, die ohnedies der Gesellschaft Bevorstand, hoffte die Geschäftsleitung, ihren Geschäftsverkehr nur auf Mühlen größeren und mittleren Umfanges beschränken zu können. Da ursprünglich die Kriegsgetreide- Gesellschaft nur einen Teil des Getreides an sich ziehen sollte, hoffte sie, daß die kleine­ren Mühlenbetriebe, die in enger Beziehung zur Landwirtschaft und ihrer Nachbarschaft stehen, sich das Mahlgut aus den Mengen, welche die Kriegsgetreide- Gesellschaft nicht aufnahm, beschaffen würden. Aber auch die kleineren Mühlenbetriebe empfinden das Bedürfnis, Mahlgut für den Sommer gesichert zu erhalten, und traten an dic Kriegsgetreide- Gesellschaft mit der Bitte heran, den Geschäftsver­fehr mit ihnen aufzunehmen. Da es unmöglich war, mit den Tausenden von Kleinmühlen direkt zu verkehren, wurde, um auch diesen berechtigten Wünschen nachzukommen, ein Mittelweg ge= funden und ein besonderer Vertrag ausgearbeitet, wonach kleinere Betriebe unter gemeinsamer Führung einer Mühle sich an die Kriegsgetreide- Gesellschaft anzuschließen in der Lage sind. Durch diese in wochenlanger Arbeit geschaffene Organisation ist die Hoff­nung vorhanden, daß die durch die Bundesratsverordnung vom 25. Januar erfolgte vollständige Beschlagnahme allen Ge= treides, die plötzlich ja das gesamte Wirtschaftsleben, soweit es die Bewegung des Getreides vom Erzeuger bis zum Verbraucher anbelangt, zum Stillstand bringt, ohne allzu große Störungen vor fich geht. Ganz werden sich solche Störungen und Reibungen wohl nicht vermeiden lassen.

Durch die von der Kriegsgetreide- Gesellschaft geleisteten Or­ganisationsarbeiten hatte die Reichsregierung wenigstens sofort eine Stelle für die ungeheure Aufgabe, das gesamte Getreide im Reich zu bewegen und zu verteilen.

Dienstag, 2. februar 1915.

Eine solche

hat, betrug in den letzten Tagen der Posteingang durchschnittlich Eine Durchbrechung des im Gesetz vom 4. August für den 1200-1500 Briefe pro Tag, während der Postausgang sich an- Kriegsteilnehmer geschaffenen Schußes ist also auch materiell nicht nähernd auf 1800 Briefe stellte, abgesehen von den ungeheuren zu rechtfertigen. Will man, wie der Rundschauer der Deutschen Mengen von Drucksachen, zu deren Fortschaffung sogar mehrfach Juristenzeitung" meint, nur den zahlungs fähigen Kriegs­Möbelwagen benutzt wurden. Der tägliche Telegrammverkehr hat teilnehmer treffen, der trok vorhandener Mittel ſich der Ver­heute schon an ein- und ausgehenden Depeschen 600 Telegramme seiner Verpflichtung entzieht, so hätte dies in pro Tag erreicht. Die Reichsdruckerei war, obgleich sie andere Ber- ordnung oder richtiger in einer Novelle zum Schutzgesetz liner Druckereien zur Mitarbeit heranzog, bisher nicht in der flaren, unzweideutigen Ausdruck finden müſſen. Lage, die von der Kriegsgetreide- Gesellschaft bestellten Drucksachen Novelle hätte freilich auch Lücken nach den Richtungen zu schnell genug zu liefern. Die Kriegsgetreide- Gesellschaft hat heute verschließen, in denen es nicht weit genug geht. So hebt der Auf­bereits ein Beamtenpersonal von über 200 Angestellten, faz des Senatspräsidenten Ring mit Recht hervor, das Gesetz vom die in annähernd 50 Räumen untergebracht sind. 4. August 1914 geht nicht einmal weit genug, insofern es bei Pro­zessen der Ehefrau, die ihre Angelegenheiter ganz den Händen des verkehrsgewandteren Mannes anvertraut hat, versagt." er einige Male auf den Amtsgerichten Berhandlungen gegen Frauen von Kriegsteilnehmern beigewohnt hat, wird das Urteil als völlig zutreffend anerkennen müssen.

Alle diese Ziffern sind aber noch nicht maßgebend für die dem­nächst zu bewältigende Arbeit, die in ungeheurem Maße anwachsen wird, wenn am 1. Februar die allgemeine Beschlagnahme eintritt und damit das ganze Reichsgebiet in Bearbeitung genommen wird. Daß bei einer solchen, plötzlich unter den schwierigsten Ver­hältnissen aus der Erde gestampften Organisation Stockungen nicht immer ausbleiben, erscheint unvermeidilch.

Die Kriegsgetreide- Gesellschaft wäre der Presse dankbar, wenn sie alle Behörden und sonstigen Stellen auf die Schwierig feiten, die in der Aufgabe der Gesellschaft, die sicherlich eine der größten wirtschaftlichen Organisationen der Welt ist, liegen, hin­weist, damit alle diese Kreise eine gewisse Nachsicht bei der Be­urteilung über die Geschäftstätigkeit der Kriegsgetreide- Gesellschaft gelten lassen.

Zur Bundesratsverordnung

vom 14. Januar.

In der Deutschen Juristen- Zeitung" wird die Bundesrats verordnung vom 14. Januar 1915 besprochen, durch die bestimmt ist, es könne im Gegensatz zu dem Gesez betreffend den Schutz der Kriegsteilnehmer, um, offenbaren Un­billigkeiten" vorzubeugen, dem an der Wahrnehmung seiner Rechte behinderten Kriegsteilnehmer ohne und gegen seinen Willen ein Vertreter bestellt und dann das Verfahren fortgefest, statt ausgesetzt werden. Es wird dort die Frage der Zulässig feit jener Bundesratsverordnung nicht berührt. Und doch ist sie eine mindestens außerordentlich zweifelhafte.

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Materiell wird in der Rundschau der Juristen- Zeitung" hervorgehoben, fie solle nur offenbaren Unbilligfeiten" vorbeugen " Der zahlungsfähige und sei nur zu deren Verhütung zulässig". Kriegsteilnehmer soll sich seiner Stellung nicht bedienen, um sich der Erfüllung seiner Verpflichtungen trotz vorhandener Mittel zu ent­ziehen.

Verlustlisten.

Die Verlust liste Nr. 138 der preußischen Armce enthält Verluste folgender Truppen: Reitendes Feldjägerkorps  .

1., 2., 4. und 5. Garde- Reg.; 1. und 2. Garde- Res.- Reg.; Garde­Grenadier- Regimenter Alexander, Elisabeth, Augusta und Nr. 5; Garde- Füs.- Reg.; Garde- Schüßen- und Garde- Ref.- Schüßen- Bat.

Grenadier  - bzw. Infanterie- bzw. Füsilier- Reg. Nr. 1, 4, 5, 8, 9, 10, 11, 13, 14, 15, 16, 18, 19, 21, 22( siehe auch Fest.- Maschinen­gewehr- Abt. Nr. 4), 24, 25, 30, 32, 33, 34, 35, 37, 39, 41, 42, 44, 45, 46, 49, 50, 51, 54, 55, 58, 59, 61, 67, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 89, 90, 92, 93, 96, 111, 116, 117, 118, 128, 129, 132, 135, 136, 138, 140, 141, 143, 144, 147, 148, 159, 162, 165, 168, 173, 174, 175, 176; Inf.- Reg. Nr. 1 der Brigade Doussin.

Ers.- Inf.- Reg. Nr. 28.

Res- Inf.- Regimenter Nr. 7, 9, 10, 11, 12, 13, 17, 18, 20, 22, 23, 25, 28, 29, 30, 35, 37, 48, 49, 52, 53, 57, 60, 68, 71, 75, 76, 81, 82, 83, 86, 87, 88, 90( siehe auch Maschinengewehr- Zug Nr. 22), 94, 98, 109, 116, 206, 207, 208, 213, 217, 218, 219, 220, 221, 222, 223, 225, 226, 227, 229, 233, 236, 240.

Ref.- Ers.- Reg. Nr. 2.

Landw.- Inf.- Regimenter Nr. 2, 5, 7, 8, 11, 12, 13, 18, 20, 21, 22, 24, 25, 31, 35, 39, 46, 47, 51, 61, 66, 68, 72, 74, 75, 76, 77, Landw.- Ers.- Inf.- Reg. Nr. 3.

81, 99.

Kombiniertes Ers.- Batl. der Inf.- Regimenter Nr. 23/63. Brigade  - Erf.- Bataillone Nr. 11, 13, 50, 76.

Landw.- Brig.- Ers.- Bataillone Nr. 26, 37( fiche Landw.- Ers.­Inf.- Reg. Nr. 3), 38.

Eingehender befaßt sich ein Aufsatz des Senatspräsi- a. denten Ring mit der Verordnung. Im Anschluß an die offiziös verlautbarte Begründung der Verordnung hebt er als Grund zu der Berordnung hervor:

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Inselwach- Bataillon Borkum  .

Landft.- Bataillone Coblenz II, Deutsch  - Chlau I, I. Frankfurt Oder, Hannover  , I. Neustrelitz  , Osterode II, Posen, Waldenburg. Jäger- Bataillone Nr. 3, 4, 7, 8, 10; Ref.- Jäger- Bataillone Nr. 3, 4, 7, 24. Maschinengew.- Abt. III der Brigade v. Reißwiß und Nr. 4; Festungs- Maschinengewv.- Abt. Nr. 4; Feldmaschinengew.- Zug Nr. 13; Es wird geklagt, daß Kriegsteilnehmer ungeachtet Waschinengew.- Zug Nr. 22. günstiger wirtschaftlicher Lage die Zahlung un- Kavallerie: 1. Garde- lanen; Garde- Nes.- Dragoner; Kürassicre bestrittener Verbindlichkeiten, namentlich von Miets Nr. 3; Dragoner Nr. 2, 4, 13, 17, 18; Grenadiere zu Pferde Nr. 3; schulden verweigert, daß Frauen von Kriegsteilnehmern Busaren Nr. 3; Reserve- Husaren Nr. 9; Manen Nr. 9, 12, 13; trotz Weiterbezuges der Einkünfte des Mannes zwar dessen Jäger zu Pferde Nr. 13; 2. Landſt.- Est. des III. Armeekorps  . Schuldner bedrängt, nicht aber dessen Gläubiger befriedigt haben. Das soll besonders in Fällen empfunden sein, in denen der Kriegs­teilnehmer in seinem Heimatorte verwendet öder der benachteiligte Gläubiger selbst Kriegsteilnehmer ist."

Schivierig sei für den Vorsitzenden und auch für das Gericht die Feststellung, daß offenbare Unbilligkeiten bei Nichtbestellung eines Vertreters oder Nichtaussetzung des Verfahrens vorliegen. Bedenklich sei der Hinweis der Begründung auf die polizeilichen Auskünfte". Die Stellung des dem Kriegsteilnehmer aufgezwungenen Vertreters bezeichnet Ring als eine solche, die der eines Pflegers gleicht, der auch befugt ist, den Rechtsstreit durch Vergleich, Verzicht, Anerkenntnis zu erledigen oder Widerklage zu erheben. Das sind also recht bedenkliche Rechte. Es wird hier unsere Ansicht bestätigt, daß der Kriegsteilnehmer gewissermaßen unter Vormundschaft gestellt ist und durch diese schwere, ungerechte Nachteile ihm und seiner Familie zugefügt werden können. Ring hebt noch hervor, daß die Auslegung des Begriffes" offenbare Unbilligkeit" in der Begründung und in der Verordnung leider nicht sich decken. Er schreibt:

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Wird die

Der

5. Garde- Feldart.- Reg.; Feldart. Regimenter Nr. 2, 3, 4, 5, 9, 14, 17, 18, 22, 24, 26, 35( siehe Feldart.- Reg. Wittich), 37, 41, 47, 81, 82; Reg. Wittich; Res- Feldart.- Regimenter Nr. 1, 5, 7, 13, 25, 44; 2. Landst.- Batterie des III. Armeekorps  .

Fußart.- Regimenter Nr. 1, 18, 20; Res.- Fußart.- Reg. Nr. 25. I. Garde- Pion.- Batl.; Pion  .- Regimenter Nr. 23, 30; Pion  .­Bataillone: I. Nr. 1, I. und II. Nr. 2, I. und II. Nr. 4, 1. Nr. 5, I. Nr. 6, I. und II. Nr. 8, I. und II. Nr. 9, I. Mr. 10, II. Nr. 11, I. Nr. 14, I. Nr. 15, II. Nr. 16, III. Nr. 16( Weber), I. Nr. 21, I. Nr. 26, I. Nr. 27; Pion.- Ers.- Batl. Nr. 21; 52. Res.- Pion.- Komp.; 2. Landw.- Pion.- Komp. des IV. und 2. des XV. Armeekorps. Ref.- Eisenbahn- Baufompagnien Nr. 4 und 25; Immobile Landw.- Eisenbahn- Bautomp. Nr. 1; Fernsprech- Abt. des Garde­Reserveforps; Feldluftschiffertruppe."

Res.- Art.- Munitionsfolonne Nr. 40 des IV. Reservekorps; Art.­Munitionskolonne Nr. 2 und 3 des XX. Armeekorps; Munitions­kolonne Nr. 4 des Korps P.

Fortifikation Met- Ost; I. Arbeiter- Batl.; Arbeiter- Komp. der 9. Armee; Arbeiter- Truppe Königsberg   i. Pr. Sanitäts- Komp. Nr. 1 des V. und Nr. 2 des XIV. Armee­forps; Landw.- Feldlazarett Nr. 1 des Garde- Reservekorps; Gar­ nison  - Lazarett Gumbinnen  ; Kriegslazarett- Abt. II des Garde­Reserveforps.

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Die Begründung hält für offenbar unbillig" die Aussetzung nur, wenn sie gegen Tren und Glauben in gröblichster Weise verstößt und dies sich einer unbefangenen Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse sofort aufdrängen muß. Das ist fast Fuhrpark- Kolonne Nr. 5 des XVII. Armecforps und Nr. 46 wörtlich dem Kommentar der R.- G.- Räte zum B. G. B.§ 319 des XXIII. Reserveforps; Reserve- Fuhrpark- Kolonne Nr. 5 der Abs. 1 entnommen. Die Begründung fügt hinzu, daß hierbei die 3. Reserve- Division; Magazin- Fuhrpark- Kolonne Nr. 50 der Interessen der Kriegsteilnehmer im Vorder- 9. Armee; Feldbäckerei- Kolonne Nr. 1' des XX. Armeekorps. grunde zu stehen hätten, denen selbst ein erheblicher Gefangenenlager om Quenzfee bei Brandenburg   a. H. Nachteil des Gegners regelmäßig weichen müsse. ein so strenger Maßstab angelegt, dann erscheint Anwendung der Vorschrift nur selten möglich. Die bayerische   Verlustliste Nr. 145 meldet Verluste des Wortlaut der VO. stügt solche einschränkende Beurteilung nicht: er bedingt nur, daß die Aussetzung Inf.- Leib- Reg. München  ; 2., 4., 5., 6., 10., 11., 12., 13., 15., 17., unbillig" sei, 5. h. wohl, daß die Verhinderung der Prozeß- 18., 19., 21., 22. Inf. Reg.; Res. Inf.- Regimenter Nr. 2, 5, 6, 7, 10, fortführung wider Treu und Glauben verstoße( vergleiche§§ 157, 11, 21; Brig.- Erf.- Batl. Nr. 12; Landst.- Inf.- Batl. Weiden  ; Res.­Kav.- Reg. Nr. 5; 1. und 10. Feldart.- Reg.; Res.- Munitions­162, 242, 320, 815( B. G. B.), und daß diese Unbilligkeit offen- Kolonnen- Abt. V; 2. und 3. Fußart.- Reg.; Res.- Fußart.- Reg. Nr. 1; bar" sei." Pion  .- Reg.; 1. Pion.- Batl. München  ; 1. Landw.- Pion.- omp., Trotz aller Hoffnungen, die der Senatspräsident darauf fest, III. Armeekorps; Leichter Festungsscheinwerferzug u. A. Nr. 3, daß die neue Verordnung nur den in Wahrheit wirtschaft- 1. Reserve- Korps; Res.- Sanitäts- Komp. Nr. 6; Sanitäts- Komp. der lich starten Kriegsteilnehmer trifft" durchzieht den Aufsatz Ers.- Division; Berichtigungen früherer Verlustlisten. die unseres Erachtens voll berechtigte und sofort nach Erlaß der Verordnung von uns zum Ausdruck gebrachte Befürchtung, daß die Verordnung in manchen Fällen zum Nachteil schußbedürftiger Kriegs­teilnehmerfamilien ausschlägt. Diese Befürchtung würde insbesondere dann zutreffen, wenn auf Grund der Verordnung etwa in Ermissionsprozessen dem im Felde befindlichen an Zahlung behinderten Kriegsteilnehmer ein Vertreter" bestellt würde.

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Die sächsische Verlustliste Nr. 101 veröffentlicht Verluste der Inf.- Regimenter Nr. 100, 106, 107, 133, 139, 177, 178, 179, 181; Res- Inf.- Regimenter Nr. 102, 103, 104, 243; Landw.- Inf.- Regi­menter Nr. 106, 133; Brig.- Ers.- Bataillone Nr. 47, 48, 64, 88, 89; Jäger- Batl. Nr. 12; Ref.- Jäger Nr. 12; Maschinengew.- Abt. Nr. 8; Garde- Reiter; Karabinier- Reg.; lanen Nr. 17; Husaren Nr. 19. Die württembergische Verlustliste Nr. 105 enthält Ber­Lufte des Gren.- Reg. Nr. 119, Stuttgart  ; Berichtigungen früherer Verlustlisten.

Aus der Partei.

Wie groß die Aufgabe aber ist, die der Kriegsgetreide­Gesellschaft harrt, möge am folgenden Beispiel erläutert werden: Die Verordnung ist auf Drängen aus Hausbesizerkreisen Die Begründung jagt flar, Selbst wenn man annimmt, daß nach§ 26a ein größerer Teil der ergangen. daß wesent die Kommunalverbände das in ihrem Bezirk befindliche Getreide bis lich Rücksicht auf Unbilligkeiten, Unbilligkeiten, die bei Miets­haben, die herausgestellt Verordnung zur Höhe des auf sie entfallenden Bedarfsanteils in eigenem Be- streitigkeiten sich siz behalten werden, so ist doch immerhin anzunehmen, daß eine ins Leben gerufen hat. Und doch verlangen andere Menge von 3 Mill. Tonnen Protgetreide von der Kriegsgetreide- Rechtsverhältnisse viel cher eine Einschränkung des Schutzes Eine Versammlung Berliner   Gewerkschaftsfunktionäre. solche nicht wvic wir Gesellschaft übernommen und bewegt werden muß. Wenn diese von Kriegsteilnehmern, wenn Am 27. Januar fand auf Einladung der Berliner   Ge= will. So find Arbeit in der Zeit vom 1. Februar bis 31. März geleistet werden grundsäglich ablehnen Fälle be werkschaftskommission eine Versammlung der Berliner: sollte, so müßten für diesen Zwed bei einer täglichen zehnstündigen fannt, in denen Arbeitern die Zahlung des Lohnes verweigert war, Gewerkschaftsvorstände statt. Die Tagesordnung lautete: Warum Arbeitszeit der Striegsgetreide- Gesellschaft pro Stunde 15 Eisen- weil der Vertreter des im Felde Stehenden sich auf das Schutzgesetz müssen sich die Gewerkschaftsfunktionäre mehr bahnzüge zu 40 Waggons kaufmännisch bearbeitet werden, d. h. berief. So lehnte cin Inspektor Auszahlung der Arbeiterlöhne ab, am inneren Parteileben beteiligen? Das Referat alle vier Minuten ein Eisenbahnzug von 40 Waggons. Alle hier- weil der Gutsbesizer im Felde stand! Es bedarf aber zur Be- hatte Genosse Karl Legien  , der Vorsitzende der Generalkommis­mit verbundenen handelstechnischen Vorgänge, wie Einkauf, Ab- seitigung dieser offenbaren Unbilligkeit keiner Durchbrechung des sion, übernommen. Zu unserem Erstaunen verschickte die Inter­rechnen, Disponieren, Einlagern usw. ist zu leisten. Schutzgesetzes vom 4. August 1914. Ein Inspektor, der so wie ge- nationale Korrespondenz" über diese interne Sigung einen aus­Bei der Verteilung des aus dem Brotgetreide hergestellten schildert handelt, macht sich durch Annahme der Arbeiter mit der führlichen Bericht, den einige Parteiblätter nunmehr wieder­Den Hauptteil des Referats des Genossen Legien Mehls an die Kommunen erwächst nochmals eine ähnliche Arbeit. Absicht, nicht zu zahlen, des Betruges oder der Teilnahme geben. Obgleich die Kriegsgetreide- Gesellschaft bisher nur in einem Teil am Betrug schuldig. Zivilrechtlich wird er deshalb selbst für den bildeten Angriffe auf den Borwärts", ähnlich denen, die der preußischen Monarchie in einem beschränkten Maße gearbeitet von ihm herbeigeführten Schaden verantwortlich.

in den bekannten Berhandlungen der Generalfommission,