durch Vermeidung des Konkurses erreichen, daß Sent Sparern, die p meist kleine Leute sind, welche sich vielfach durch Abdarbung einige tausend Mark für vorkommende Notfälle und für das Alter gespart haben, um nicht der Armenverwaltung zur Last zu fallen, statt der bei einem Konkurs höchstens 20-30 Proz. betragenden Rüdzahlung wenigstens 60-80 Broz. zu sichern.
Wenn dieses durch die Garantieübernahme der Stadt erreicht wird, ohne daß die Stadt selbst Schaden dabei erleiden kann, so liegt solch eine Handlung m. E. nicht nur im Interesse der Stadt ( Vermeidung von größeren Armenlasten), sondern stellt eine direfte Selbstverständlichkeit dar.
Auf Grund dieser meiner Auffassung wird es mir mancher nachfühlen können, wenn ich die Verneinung unter allen UmStänden für unmenschlich und nicht im Interesse der Stadt liegend bezeichnet habe. Mit einem bloßen Bedauern kann eben eine Tausende von Einwohnern tiefberührende Sache nicht gut abgetan werden."
Keine Eintrittskarten für die nächsten Reichstagsverhandlungen.
Genosse Ewald bittet uns, mitzuteilen, daß die EintrittsGenosse Ewald bittet uns, mitzuteilen, daß die Eintrittskarten für die Eröffnungssigung des Reichstags im März bereits vergriffen sind.
3wölf Arbeiter der Firma Gebrüder 3srael hatten am Fret. tag, den 1. Januar, am Neujahrstage also, zu arbeiten. Sie waren regulär Freitags, während die Tagschichtarbeiter Sonnabends der Nachtschicht zugeteilt. Für diese erfolgte die Lohnzahlung Röhnung erhielten. Am Neujahrstage erfolgte an die Kläger teine Zahlung. Aus diesem Grunde gingen sie um 12 Uhr nachts weg, obgleich ihre Arbeitszeit erst am Morgen um 6 Uhr zu Ende war. Sie meinten, wenn sie an einem Feiertage keinen Lohn erhalten können, daß sie dann auch Feiertags nicht zu arbeiten brauchen. Als sie am Sonnabend rechtzeitig wieder im Betrieb erschienen, wurden sie nicht zur Arbeit gelassen. Ihre Papiere erhielten sie jedoch erst am Montagmittag. Für den dadurch hervorgerufenen Lohnausfall wollen die Kläger mit je 20 M. entschädigt werden.
Das Gericht erblickte in dem Berhalten der Firma nur eine Lohnverzögerung, die namentlich im Hinblick auf die Zeit“ und daß es sich um einen Feiertag handelte, nicht einen Grund zum sofortigen Verlassen der Arbeit bilde. Auf Anraten des Gerichts nahmen die Kläger ihre Klagen zurück.
Die Ansicht des Gerichts findet in dem Gesetz keine Stüße. Wir möchten bezweifeln, ob ein Fernbleiben von der Arbeit vom Gericht ebenso falsch beurteilt würde.
Zur Akkordarbeit.
Kein Konserven, sondern Gefrierfleisch. Nach einer Mitteilung der Allgemeinen Fleischerzeitung" hat fich der Vorstand des Zweckverbandes für das Fleischergewerbe in Groß- Berlin und Umgegend in einer am Montag abgehaltenen Sigung dahin ausgesprochen, daß, wenn die Abschlachtung großer Schweinebestände erforderlich ist, es nicht zu empfehlen fei, das Fleisch derselben zur Fabrikation von Konserven oder zur Anfertigung von Dauerwaren zu verwenden, da sich hierzu das meist bon jungen, unreifen Tieren herrührende Fleisch nicht eignet. Zweifellos würde eine derartige unzweckmäßige Verwendung große Soweit Genoffe John. Was er sagt, kann unsere Darlegungen Verluste im Gefolge haben. Als einziger Weg, um das aus solchen in feiner Weise erschüttern. Die Tatsache, daß die Genossen- Massenschlachtungen stammende Fleisch zu konservieren, empfiehlt sich, schafter der Bant, die Stadtverordnete find, an der Sache direkt es in Gefrierhäusern in gefrorenen Zustand zu versetzen und dort und materiell intereffiert sind, ist nicht aus der Welt zu schaffen, bis zur späteren Verwendung unterzubringen. auch nicht durch Hinweise auf die auch uns bekannten Kommentare der Städteordnung von Certel und Ledermann. Im GegenEin irrsinniger Schuhmann auf der Spionenjagd. feil: Man muß sich wundern, daß es überhaupt noch Leute gibt, die die hier zutage tretende Interessenkollision nicht selber emp- Ein aufregender Vorgang, der zu den wildesten Gerüchten Ver finden und um eine Mitberatung in eigener Sache direkt kämpfen. anlassung geben sollte, hat sich gestern in der Nähe des Wittenberg - Einen Affordrest in Höhe von 15,62 M. flagte ein Schlosser Was die Sache selber betrifft, so hatten wir nur nebenbei plages abgespielt. Ein Fuhrwerk der Vereinigten Glasindustrie, gegen die A. E. G. ein. Der Kläger wurde längere Zeit hindurch uns zu der Angelegenheit geäußert. Genosse John findet den von vorm. Thümler u. Schwartte G. m. 6. H., war in die Bayreuther mur halbe Tage beschäftigt. Als Grund wurde Materialmangel uns gezogenen Vergleich hinkend. Es sei etwas anderes, wenn 20 000 Sparer in Frage kommen oder ein in finanziellen Nöten Straße eingebogen, als plötzlich ein Schuhmann mit vorgehaltenem angegeben. Diese geringe Verdienstmöglichkeit zwang den Mann, Natürlich war er nun sich befindender Fabrikbejizer. Wir möchten darauf hinweisen, Revolver herantrat und den Kutscher aufforderte, sofort vom Bod anderweit in Beschäftigung zu treten. daß dieser Vergleich durchaus zutrifft. Es tann auch einer Ge- herunterzukommen. Er müsse ihn verhaften, da er ein Spion sei. außerstande, den angefangenen Afford fertigzustellen. Das be feindlichen Landes sorgten seine Kollegen. Es ergab sich ein Ueberschuß, der, auf die meinde nicht gleichgültig sein, wenn ein am Orte befindliches Der Kutscher stehe in Diensten eines Arbeitszeit des Klägers berechnet, die geforderte Summe ergibt. großes Fabrikunternehmen infolge finanzieller Scavierigkeiten und auf dem Wagen seien Bomben. Noch hatte der Kutscher Die Firma berief sich auf ihre Arbeitsordnung. Darin steht: die Pforten schließen muß und Hunderte oder gar Tausende von den Wagen nicht verlassen, als plöglich zwei Schüsse Wenn der Arbeiter vor Beendigung des übertragenen Affords Familien um Bohn und Brot kommen und ins Glend gestoßen trachten. Jm nächsten Augenblick brach das Handpferd des aufhört, dann wird ihm die aufgewendete Arbeitszeit mit dent werden. In einem solchen Falle würde es sich sogar vielfach um Wagens tot zusammen. Der Schußmann hatte es mit seinem Dienst durchschnittlichen Stundenlohn entschädigt. Die Beweisaufnahme mittellose Leute handeln. Aber auch hier muß auf andere Weise Rat geschaffen werden, als daß die Gemeinde eintritt, sonst revolver erschossen. Auf die Schüsse hin eilten große Menschenmengen ergab, daß der Kläger dem Meister gegenüber seine Absicht, aufzufame fie ins Uferlose. Was heute den Genossenschaftern der Bank herbei, und als der Beamte feine Vorwürfe gegenüber dem Kutscher hören, falls der Materialmangel andauere, nicht fundgegeben hat. recht it, muß morgen einem verfrachten Rabattſparverein billig wiederholte, entstanden allerlei Gerüchte. Es kam dann ein zweiter teil. Der Kläger hätte dem Meister die Möglichkeit bieten müſſen, Auf diesen Umstand stützte das Gericht sein abweisendes Ürsein. Es muß schon ein anderer Weg gefunden werden, den Be- Beamter hinzu, und nun wurde der Kutscher als Verhafteter zur für Abhilfe zu sorgen. teiligten zu helfen, als den durch die Gemeinde. Wache gebracht. Eine große Menge folgte dem Transport. Erst auf der Wache stellte sich heraus, daß es sich um die Tat eines Geistestranten handelte. Der Schugmann war während des Dienstes plöglich irrfinnig geworden und hatte in seinem Zustand den Kuticher sofort wieder auf freien Fuß gesetzt. für einen Landesverräter gehalten. Natürlich wurde der Verhaftete
In seinen weiteren Ausführungen äußert sich Genosse John über die Vorgänge in der Fraktion, über das Abstimmungsverhältnis und schließlich über die Gründe seiner Veröffentlichung im feit weniger von Belang find. Wir verzichten deshalb darauf, diese Lichtenberger Tageblatt", Bemerkungen, die für die Deffentlich Einzelheiten wiederzugeben.
Mietsnachlaß für Kriegerfamilien in Charlottenburg . Vom Charlottenburger Magistrat erhalten wir folgende Zuschrift: Es ist vorgekommen, daß Hausbefizer, die einen Mietsnachlaß für Kriegerfamilien rechtsverbindlich gewährt haben, den nachgelaffenen Betrag später von den Kriegerfamilien erhoben haben bezw. erheben wollten. Ganz abgesehen davon, daß dieses Verfahren verwerflich ist, entspricht es auch nicht den an die Zahlung einer erhöhten Mietsbeihilfe durch die Stadt geknüpften Voraus setzungen. Die Unterstützungskommissionen in Charlottenburg werden folchen Fällen gewissenhaft nachgehen; es werden dann den Vermietern die zu Unrecht eingezogenen Beträge von der ihnen zu zahlenden Miete einbehalten oder die Mietszahlung an sie eingestellt werden. Erforderlichenfalls tritt Veröffentlichung des Namens des Hausbesizers ein.
Die Charlottenburger Schulzahnklinik während des Krieges.
Der Krieg hat dem Besuch der städtischen Schulzahnklinit in Charlottenburg erfreulicherweise feinen Abbruch getan. Der Besuch war im legten Vierteljahr des Jahres 1914 nicht weniger rege als in den entsprechenden Monaten des Vorjahres. In der Zeit vom 1. Ditober bis 31. Dezember 1914 wurden insgesamt 3422 Stinder behandelt. 3880 Zähne wurden gefüllt, 2963 gezogen und in 416 Fällen der Nerv getötet.
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Auch dieses Urteil ist mit dem flaren Wortlaut des Ge
jeges unvereinbar.§ 293 des Bürgerlichen Gesetzbuchs schreibt feges unvereinbar.§ 293 des Bürgerlichen Gesetzbuchs schreibt vor:„ Der Gläubiger kommt in Verzug, wenn er die ihm angebotene Leistung nicht annimmt." Verzug liegt ohne ein Berschulden des Arbeitgebers vor: die Tatsache des Materialmangels hat er zu vertreten.
Parteiveranstaltungen.
Todesfprung eines Berliner Sportschriftstellers. tragisches Ende hat am gestrigen Dienstagvormittag der in den Berliner Sportkreisen bekannte Begründer und Schriftleiter der Allgemeinen Automobilzeitung" Franz Xaver Moestl gefunden. Bierter Gahlkreis. Am Donnerstag, den 4. Februar, abends M., der in Steiermark geboren ist, gründete im Jahre 1900 in 8, Uhr, im Glysium, Landsberger Allee 40: Großer Lichtbildervortrag des Berlin die Allgemeine Automobilzeitung", deren Verleger er bis Reichstagsabgeordneten Genossen R. Schmidt über Bilder vom öst1904 war. Später war er Chefredakteur dieses Blattes und seit lidhen Striegsschauplab." Nenkölln. Heute abend 8%, Uhr findet bei Bartsch, Hermannstr. 49, 1905 auch im Generalsekretariat des Kaiserlichen Automobilklubs tätig. Moestl war seit einiger Zeit kränklich und wollte deshalb die Versammlung der Jugendsektion statt. Auf der Tagesordnung steht auch von seinen Aemtern zurücktreten. Am gestrigen Vormittag der 2. Vortrag des Genossen Dr. Dunder über:„ Die verschiedenen Moralbenutzte er einen Augenblic, als er sich allein im Zimmer befand, um aus dem Fenster zu springen. Er erlitt so schivere äußere und inneve Verlegungen, daß der Tod auf der Stelle eintrat,
Ein Straßenunfall ereignete sich Montag vormittag an der Endhaltestelle der Straßenbahn in der Gothenstraße. Dort wollte ein Herr Weinstock furz vor einem rangierenden Bahnwagen der Linie 28 das Gleis überschreiten. Unmittelbar vor dem Waggon fam er jedoch zu Fall und geriet unter die Vorderplattform. Glücklicherweise wurde W. vor der Schußvorrichtung aufgenommen, so daß er mit einem Bruch des linken Oberschenkels dabonkam. Der Verunglückte fand im Schöneberger städtischen Krankenhause Aufnahme.
systeme."
Jugendveranstaltungen.
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Tempelhof Mariendorf . Heute, abends 8, Uhr: Bortrag: Sonn Der deutsche Bauernfrieg". Vortragender: Herr G. Eberlein. abend, den 6. Februar: Distutierabend.
Sigungstage der Stadt- und Gemeindevertretungen. Rosenthal. Donnerstag, den 4. Februar cr., abends 6 Uhr, im Ver waltungsgebäude, Hauptstr. 94. Diese Sigungen sind öffentlich. Jeder Gemeindeangehörige ist be. rechtigt, ihnen als Zuhörer beizuwohnen.
Briefliche
Raubanfall auf ein Dienstmädchen? Nach Meldung einer Korrespondenz ist gestern am hellen Tage in dem Haufe Burgstraße 22 ein Raubanfall verübt worden. Ein dort in Diensten In der letzten Gemeindevertretersizung von Stralau wurde der stehendes Mädchen wurde vom Einholen kommend auf der HinterBriefkasten der Redaktion. bisherige Amisvorsteher Kracht wiedergewählt. Die Abholung der treppe von einem jungen Mann verfolgt. Als sie die Hintertür er- Die juristische Sprechstunde findet für Abonnenten Lindenstr. 3, IV. Sof Küchenabfälle wurde den Molkereibejizern Kaiser u. tothe über- reicht batte und eben im Begriff war, fie aufzuschließen, versezte er rechts, parterre, am Montag bis Freitag von 4 bis 7 Uhr, am Sonnabend tragen, die die pünktliche Abholung zu besorgen haben. Ein dem Mädchen plöglich einen so wuchtigen Schlag auf den Kopf, daß von 5 bis 6 Uhr statt. Jeder für den Brieftast en bestimmten Anfrage Antrag der Allgemeinen Ortstranfenfasse Niederbarnim auf Ueber- es die Besinnung verlor. Wieder zu fich gekommen, entdeckte die ist ein Buchstabe und eine Zahl als Mertzeichen beizufügen. Anfragen, denen teine Abonnements quittung nahme einer Meldestelle wurde entgegen der ablehnenden Haltung Ueberfallene sofort, daß ihr das Portemonnaie, das 98 M. enthielt, antwort wird nicht erteilt. beigefügt ist, werden nicht beantwortet. Eilige Fragen trage man in der unferes Vertreters angenommen. Ein Antrag des Tierschutzvereins fehlte. Der Räuber war aber bereits spurlos verschwunden. Nach Sprechstunde vor. Verträge, Schriftstücke und dergleichen bringe man in die auf Erlaß der Hundesteuer für die Kriegsteilnehmer wurde ein- der Darstellung des Mädchens ist der Räuber etwa 18 bis 20 Jahre Sprechstunde mit. stimmig abgelehnt. alt, hat ein pocennarbiges Geficht und eine aufgestülpte Rase, eine sogenannte Himmelfahrtenase, und trug ein dunkelgrünes Jackett, ein gelbliches Knüpftuch und eine helbraune Schiebermüße" mit großem Schirm.
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A. M. 400. Es wird als Pflicht erachtet, daß jedermann das Goldgeld in Sturs bringt oder der Reichsbant abliefert. Paul B. 162. Nur soweit der Lohn 1300 M. jährlich übersteigt. K. M. 85. Nein, Sie tönnen nichts von der Miete abziehen. 5. 2. 22. Zum Jahrgang 1915 geboren diejenigen, die in diesem Jahre 20 Jahre alt werden. .. 35. Zurückgestellt wegen Erkrankung der Augen. 1. 3. 31. Wegen hochgradioer Schwerhörigkeit dienstuntauglich.- 5. E. 1853. Das C. P. 53. Wöchnerinnemumterftüßung wird entscheidet der Militärarzt. nur den Striegerfrauen gewährt. Wenden Sie sich an die Frauenilinik in G. F. 300. Die Kriegsunterſtüßung muß weiter der Artillerieſtrage. Witwen- und Waisenrente ist beim Bezirkskommando zu stellen.
Die Gemeinde beabsichtigt, in ihrem Gebiet belegenes Brach land an Gemeindeangehörige unter der Bedingung unentgeltlich abzugeben, daß der Ertrag der landwirtschaftlichen Nutzung nur für eigene Zwecke verwendet wird. Diejenigen Einwohner, die von diesem Anerbieten Gebrauch machen wollen, fönnen sich bis zum 6. d. M. schriftlich an den Gemeindevorstand wenden oder fich bis zum gleichen Zeitpunkt in eine im Zimmer 16 des Rathauses aus getidelt war, wurde deshalb von der Polizei beschlagnahmt und gezahlt werden, bis die Witwenrente in Kraft tritt. Der Antrag auf
gelegte Liste eintragen.
Eine weitere wichtige Maßnahme besteht darin, daß die Gemeinde versuchen will, zur Erhaltung des Viehbestandes die Küchenabfälle verwertbar zu machen. Um einen Ueberblick über die Zabl der Abnehmer der Küchenabfälle zu erhalten, ist es notwendig, daß sich die Viehhalter beim Gemeindevorstand schriftlich oder mündlich Bimmer 16 des Rathauses- melden.
Das neugeschaffene Mieteinigungsamt hält am Donnerstag, den 4. d. M., nachmittags 5 Uhr, im Sigungssaale des Rathauses seine erste Sigung ab. In dieser wie auch in jeder ferneren Sigung fönnen Mietstreitigkeiten auch ohne vorherige Anmeldung zur Verhandlung fommen, sofern die Parteien anwesend find.
Mit einem sonderbaren Armenunterstügungsgesuch beschäftigte fich die Gemeindevertretung in Petershagen . Der zu Unterstübende besitzt ein erheblich gropes, schuldenfreies Grundstück und erhält außerdem noch die Zinjen eines 12 000 2. betragenden Sapitals. Das Gesuch wurde abgelehnt. Nochmals beschäftigte sich die Gemeindevertretung mit der Uebernahme der beim Grundbefizerverein Stienissee" hinterlegten Pflasterkosten. Da mur 5000 M. zur Verfügung stehen, aber 18 000 M. zu fordern sind, so lehnte die Sigung die Uebernahme ab. Sie beschloß außerdem, daß die vom genannten Verein gepflasterten Straßen als nicht den Vorschriften entsprechend zu betrachten seien. Bei eventuellen Baugesuchen müssen an den in Betracht kommenden Straßen jetzt die üblichen Pflasterkosten voll entrichtet werden.
Die Leiche eines neugeborenen Kindes wurde Montag nachmittag auf dem Grundstück Lange Straße 67 gefunden. Ob das Kind eines natürlichen Todes gestorben oder ob Kindesmord vorliegt, ließ sich noch nicht feststellen. Die kleine Leiche, die in mehrere gestreifte Schürzen und in einen schwarzen Rock einnach dem Schauhause gebracht.
Eine Störung im Straßenbahnbetriebe trat am gestrigen Morgen im Stadtteil Moabit ein. Um 7,40 Uhr entgleiste an der Ecke der Straße Alt- Moabit und Werftstraße die Kontaktstange eines Straßenbahnwagens, wodurch der Fahr- und Schußdraht schmolz und zur Erde fiel. Infolgedessen war der Betrieb in der Richtung nach dem Königplab bis 8 Uhr gestört. Um dieje Zeit war die Störung durch Mannschaften der Oberleitungsstation der Straßenbahn beseitigt. Infolge des Drahtbruches waren für die oben erwähnte Zeit auch die beiden Speisepunkte 27 und 28 stromlos, wodurch eine Betriebsstörung eintrat, die sich auf FriedrichKarl- Ufer, Karlstraße und Zuisenstraße erstrecte.
Ein gefährlicher Brand alarmierte die Feuerwehr in der Nacht zum Dienstag nach der Holzmarktstraße 3. Dort brannten in einer Strumpfwarenfabrik( F. Becker) Wollwaren, Kartons, Fußböden, Schaldecken u. a. Gs gelang der Feuerwehr, eine weitere Ausdehnung zu verhüten.
Amtlicher Marktbericht der städtischen Markthallen- Direktion über ( Ohne Berbindlichkeit.) den Großhandel in den Zentral- Markthallen. Dienstag, den 2. Februar. Fleisch: Rindfleisch pez 50 kg, Ochien fleich Ia 80-90, bo. Ila 78-79, bo. IIIa 69-72; Bullenfleisch la 78-83, bo. Ila 69-77; Stübe, fett 63-68, do. mager 58-59, do. dänische 50-55; Frejser 56-70, Fresser, dänische, 42-55, Bullen, dänische, 54-66; Stalbfleisch, Doppellender 125-185; Mastfälber la 90-100, do. Ila 65-88 Sammelfleisch: Mastlämmer 90-96; Hammel Stälber ger. gen. 45-55.
la 85-90, bo. Ila 78-84; Schafe 80-85. Schweinefleisch: Schweine Gemüse, fette 90-96, sonstige 80-89, dän. Sauen 72-76, inländisches: Kartoffeln, Dabersche 50 kg 0,00; weiße Staiferfronen 0.00; Magnum bonum 0,00; Boltmann 0,00-0,00; Borree, 0,50-1,00; Sellerie, Schoo 4,00-7,00; Spinat 50 kg Schock 15,00-28,00; Mohrrüben 3,00-4,50; Wiringtohl Schod 5,00-11,00; Weißlohl Schod 5,00-11,00, Weißfohl Birsingfohl 50 kg 6,50-7,00; Roifehl 50 kg 6,50 bis 50 kg 7,00-7,50; Rotfohl, Schod 5,00-11.00; 7,00; Grünfohl 50 kg 6,00-10.00; Stohlrüben 50 kg 4,50-7,00; Teltower Rüben 50 kg 12,00-16,00, Märkische Rüben 50 kg 4,00-12,00; Rosenkohl 50 kg 20,00-30,00, Meerrettich Schod 6,00-14,00; Petersilienwurzel Schockbund 1,00-3,00; 8wiebeln 50 kg 14,00-14,50, Kammermusikabend der Stadtgemeinde Neukölln. Apfelfinen: italienische 50 kg 8,00-11,00, dito 200 Stüd 8,00-9,00. Murcia 200 St. 8,00-13,00, dito 300 Sid Donnerstag, den 4. Februar d. J., abends 81, Uhr, veranstaltet 300 St. 9,00-10,00, die Stadtgemeinde Neukölln mit der Berliner Trio- Vereinigung, 8,00-14,00, Messina 160 St. 10,00-12,00, 200 St. 7,00-9,00, 300 t. Messina Blut- 80 St. 8,50-9,00, do. 100 St. 7,00 8,75, do. Professor Mayer- Mahr. Professor Grünfeld und Professor Deffau, 8,00-10,00. den dritten und legten diesjährigen Kammermusikabend in der Aula 150 St. 7,00-10,00. Spanische 420 St. 15,00-21,00, bo. 714 St. 18,00 der Realschule Boddinſtr. 34-41. Es gelangen Werke von Schubert, bis 25,00, do. 1064 St. 24,00-36,00, do. 420 St. large 23,00-30,00. Beethoven , Wagner, Haydn u. a. zur Aufführung. Eintrittskarten
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Die Hochstapeleien des Pfarrer Mirbt, der bekanntlich zur Beaum Preise von 50 Pf. für Saalpläge und 30 Bf. für Balkonpläge Wetteraussichten für das mittlere Norddeutschland bis obachtung seines Geisteszustandes in einem hiesigen Krankenhause sind u. a. in den Vorwärts"-Expeditionen Nedarstr. 3 Donnerstagmittag: Zeitweise nebelig, jonit vielfach heiter, bei mäßigem Frost. Später im Westen beginnende neue Erwärmung und zunehmende interniert worden ist, dürften nunmehr die Gerichte beichäftigen. Ob- und Siegfriedstr. 28/29 sowie an der Abendkasse zu haben. Bewölkung, westlich der Oder auch vereinzelt geringe Niederschläge.
Soziales.
Lohnvorenthaltung.
gleich sogenannte Dämmerungszustände und zeitweilig getrübtes Betoußtsein festgestellt worden ist, findet der§ 51 des R. G. St. auf ihn feine Anwendung, so daß die Verantwortung für die von ihm begangenen Beruntreuungen von dem früheren Schöneberger Seelforger zu tragen ist. Die Kriminalpolizei ist mit den Erhebungen in der Betrugsfache soweit fortgeschritten, daß die Angelegenheit der Staatsanwaltschaft bald überwiesen werden dürfte. Die Kirchenbehörde scheidet als Nebenflägerin vollständig aus, da Mirbt unDie Gewerbeordnung gibt dem Arbeiter ausdrücklich das mittelbar nach seiner in Dresden erfolgten Verhaftung dem Oberfirchenrat gegenüber die Erklärung zu Protokoll gegeben hatte, das Recht, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Arbeit er sich nicht mehr als Geistlicher Betrachte. Insaefamt belaufen sich niederzulegen, falls der Bohn nicht in der bedungenen Weise die durch Vorspiegelung falscher Tatsachen von Mirbt erschwindelten gezahlt wird. Dieses Recht mißachtete eine gestern vor der Darlehen" bisher auf etwa 850 000 2. Kammer 5 des Gewerbegerichts getroffene Entscheidung.
starme Kranke trinker wahrend der Reconvalescenz
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150 u.2 Mk
Nachahmung bitte zurückweisen