Nr. 36.- 32. Jahrg.
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Berliner Volksblaff.
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Freitag, den 5. Februar 1915.
Berschärfung des Handelstrieges gegen England.
Die Verhängung
Die Meldung des Großen Hauptquartiers Endlich hat sie die ganze Nordsee zum Kriegsschauplat cr Amtlich. Großes Hauptquartier, den offene Meer zwischen Schottland and Norwegen wenn nicht
der Unterseeboots- Blockade. 4. Februar 1915.( 23. T. 3.)
Westlicher Kriegsschauplah.
Amtlich. Berlin , 4. Februar. ( W. T. 6.) Der„ Reichsanzeiger" veröffentlicht im amt- fanden nur Artilleriekämpfe statt. An der Front zwischen Nordsee und Reims lichen Teil folgende
Bekanntmachung.
flärt und der neutralen Schiffahrt die Durchfahrt durch das unmöglich gemacht, so doch aufs äußerste erschwert und gefährdet, so daß sie gewissermaßen eine Blockade neutraler Rüften und neutraler Häfen gegen alles Völkerrecht eingeführt hat. Alle diese Maßnahmen verfolgen offensichtlich den Zweck, durch völkerrechtswidrige Lahmlegung des legitimen neutralen
Handels nicht nur die Kriegführung, sondern auch die Volks. abge- Wege der Aushungerung das ganze deutsche Volk der Verwirtschaft Deutschlands zu treffen und letzten Endes auf dem nichtung preiszugeben.
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1. Die Gewässer ringsum Großbritan Nördlich und nordwestlich Massiges Die neutralen Mächte haben sich den Maß nien und Irland einschließlich des gesamten Truppen gestern an, stießen im Sturm über drei und ganzen gefügt; insbesondere haben sie es nicht er ( nordwestlich St. Menehould) griffen unsere nahmen der britischen Regierung im großen englischen Kanals werden hiermit als Kriegs- hintereinander liegende feindliche Grabenlinien reicht, daß die von ihren Schiffen völkerrechtswidrig weggebiet erklärt. Vom 18. Februar 1915 an durch und setzten sich in der französischen Haupt- Regierung herausgegeben worden sind. Auch haben sie sich wird jedes in diesem Kriegsgebiet angetroffene stellung in einer Breite von 2 Kilometern feft; in gewisser Richtung sogar den mit der Freiheit der Mecre feindliche Kauffahrteischiff zerstört sämtliche Gegenangriffe der Franzosen , die auch unvereinbaren englischen Maßnahmen angeschlossen, indem werden, ohne daß es immer möglich sein nachts fortgesetzt wurden, sind abgeschlagen fic, offenbar, unter dem Druck Englands, die für friedliche wird, die dabei der Besahung und den Mann gefangen und eroberten neun Maschinen- Bergebens hat die Deutsche Regierung die neutralen Mächte worden. Wir nahmen sieben Offiziere, 601 3wecke bestimmte Durchfuhr nach Deutschland auch ihrerdurch Ausfuhr- und Durchfuhrverbote verhindern. Passagieren drohenden Gefahren abgewehre, neun Geschüße kleineren Kalibers und darauf aufmerksam gemacht, daß sie sich die Frage vorlegen zuwenden. viel Material.
2. Auch neutrale Schiffe laufen im Kriegsgebiet Gefahr, da es angesichts des von der Britischen Regierung am 31. Januar angeordneten Mißbrauchs neutraler Flaggen und der Zufälligkeiten des Seekriegs nicht immer vermieden werden kann, daß die auf feindliche Schiffe berechneten Angriffe auch neutrale Schiffe treffen.
3. Die Schiffahrt nördlich um die Shetlandsinseln, in dem östlichen Gebiet der Nordsee und in einem Streifen von mindestens 30 Seemeilen Breite entlang der niederländischen Küste ist nicht gefährdet.
Der Chef des Admiralstabes der Marine v. Pohl. Zur Erläuterung dieser Bekanntmachung wird den Ver
bündeten, den neutralen und den feindlichen Mächten die nachstehende Denkschrift mitgeteilt:
Denkschrift der Kaiserlich Deutschen Regierung über Gegenmaßnahmen gegen die völkerrechtswidrigen Maßnahmen Englands zur Unterbindung des neutralen Seehandels mit Deutschland .
müsse, ob sie an den von ihr bislang streng beobachteten
Sonst ist nur erwähnenswert, daß in den Bestimmungen der Rondoner Erklärung noch länger festhalten Mittel- Vogesen das erste Gefecht einer Schnee- fönne, wenn Großbritannien das von ihm eingeschlagene huhtruppe gegen französische Jäger erfolgreich Verfahren fortsetzen und die neutralen Mächte alle, dieſe Neufür uns verlief.
Deftlicher Kriegsschauplah.
griffe gegen unsere Stellungen südlich der In Ostpreußen wurden schwache russische AnMemel abgewiesen.
tralitätsverletzungen zuungunsten Deutschlands länger hinnehmen würden. Großbritannien beruft sich für seine völferrechtswidrigen Maßnahmen auf die Lebensinteressen, die für
also tatsächlich Lebensinteressen von Kriegführenden als hindas Britische Reich auf dem Spiele stehen, und die neutralen
Mächte scheinen sich mit theoretischen Protesten abzufinden,
reichende Entschuldigung für jede Art von Kriegführung gelten zu lassen.
für sich anrufen. Es sieht sich daher zu seinem Bedauern zu
In Polen nördlich der Weichsel fanden im Anschluß an die gemeldeten Kavalleriekämpfe Solche Lebensinteressen muß nunmehr auch Deutschland Plänkeleien kleinerer gemischter Truppenabteilungen statt. militärischen Maßnahmen gegen England gezwungen, die das An der Bzura südlich Sochaczew brach ein biet zwischen Schottland und Norwegen als Kriegsschauplat englische Verfahren vergelten sollen. Wie England das Gerussischer Nachtangriff unter starken Verlusten bezeichnet hat, so bezeichnet Deutschland die Gewässer rings des Feindes zusammen. Unser Angriff östlich um Großbritannien und Irland mit Einschluß des gesamten Bolimow macht trotz heftiger Gegenstöße des englischen Kanals als Kriegsschauplatz und wird mit allen Feindes Fortschritte. Die Zahl der Gefangenen ihm zu Gebote stehenden Kriegsmitteln der feinderhöht sich. lichen Schiffahrt daselbst entgegentreten. Zu diesent. In den Karpathen kämpfen seit einigen Stauffahrteischiff, das sich auf den Kriegsschauplatz begibt, zu 3wed wird es vom 18. Februar 1915 an jedes feindliche Tagen deutsche Kräfte Schulter an Schulter mit zerstören suchen, ohne daß es immer möglich sein wird, die den österreichisch- ungarischen Armeen. Die ver- dabei den Personen und Gütern drohenden Gefahren abzubündeten Truppen haben in dem schwierigen und wenden. Die Neutralen werden, daher gewarnt, verschneiten Gebirgsgelände eine Reihe schöner Erfolge erzielt.
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Oberste Heeresleitung.
Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabs. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.
solchen Schiffen weiterhin Mannschaften, Passagiere und Waren anzuvertrauen. Sodann aber werden sie darauf aufmerksam gemacht, daß es sich auch für ihre eigenen Schiffe dringend empfiehlt, das Einlaufen in dieses Gebiet zu ver meiden. Denn wenn auch die deutschen Seestreitkräfte Anweisung haben, Gewalttätigkeiten gegen neutrale Schiffe, soweit sie als solche erkennbar sind, zu unterlassen, so kann es Soch angesichts des von der Britischen Regierung angeordneten Mißbrauchs neutraler Flaggen und der Zufälligkeiten des feindliche Schiffe berechneten Angriff zum Opfer fallen. Dabei wird ausdrücklich bemerkt, daß die Schiffahrt nördlich um die Shetlandsinseln, in dem östlichen Gebiete der Nordsee und in einem Streifen von mindestens 30 Scemeilen Breite entlang der niederländischen Küste nicht gefährdet ist.
Der österreichische Generalstabsbericht. Seit Beginn des gegenwärtigen Krieges führt Groß- Wien, 4. Febrnar.( W. T. B.) A mtlich wird verlautbritannien gegen Deutschland den Handelstrieg in bart: 4. Februar 1915 mittags: einer Weise, die allen völkerrechtlichen Grund- In Polen und West galizien keine besonderen Erfähen Hohn spricht. Wohl hat die Britische Regierung cigniffe. Die Kämpfe in den Karpathen dauern mit unver- Strieges nicht immer verhütet werden, daß auch sie einem auf in mehreren Verordnungen die Londoner Seekriegs - Erklärung minderter Heftigkeit an. als für ihre Seeftreitkräfte maßgebend bezeichnet; in Wirk- Im westlichen Frontabschnitt wurden feindliche Angriffe lichkeit hat sie sich aber von dieser Erklärung in den wesent- abgewiesen. Den im mittleren Waldgebirge vordringenden lichen Bunkten losgesagt, obwohl ihre eigenen Bevollmächtigten eigenen Kolonnen gelang es auch gestern, erneut Raum zu geauf der Londoner Seefriegsrechts- Konferenz deren Be- winnen und einige hundert Gefangene zu machen. schlüsse als geltendes Völkerrecht anerkannt hatten. Die Britische Regierung hat eine Reihe von Gegenständen auf die Liste der Konterbande Konterbande gesetzt, die nicht oder doch nur sehr mittelbar für kriegerische Zwecke verwendbar sind und daher nach der Londoner Erklärung, wie Verwendung der Wegnahme unterwirft. Sie scheut sich so nach allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechts über gar nicht, die Pariser Seerechtsdeklaration zu die Lebensinteressen Deutschlands nicht weniger als die Enghaupt nicht als Stonterbande bezeichnet werden dürfen. Sie verlegen, da ihre Seestreitkräfte von neutralen Schiffen lands berücksichtigen und dazu beitragen werden, ihre Angehat ferner den Unterschied zwischen absoluter und relativer deutsches Eigentum, das nicht Konterbande war, weg- hörigen und deren Eigentum vom Kriegsschauplatze ferns Stonterbande tatsächlich beseitigt, indem sie alle für Deutsch genommen haben. Ueber ihre eigenen Verordnungen zur Londoner zuhalten. Dies darf um so mehr erwartet werden, als land bestimmten Gegenstände relativer Konterbande ohne Erklärung hinausgehend, hat sie weiter durch ihre Seestreit- den neutralen Mächten auch daran liegen muß, den gegenRücksicht auf den Hafen, in dem sie ausgeladen werden fräfte zahlreiche wehrjähige Deutsche von neutralen Schiffen wärtigen verheerenden Krieg sobald als möglich beendigt zu sollen, und ohne Rücksicht auf ihre feindliche oder friedliche wegführen lassen und sie zu Kriegsgefangenen gemacht. sehen.
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