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Bagt ihr, daß fie felbft bie Jozialdemokratische Zeitung abonnieren) und lesen, und wenn gelesen, ihrem Mann als Feldpostbrief nach­senden soll. Die Versendung macht ihr dann also durchaus keine weiteren Infosten und beide, Mann und Frau, sind durch das Lesen ihrer Parteizeitung um so inniger miteinander verbunden.

Leichtes sein, daß jede von Euch mindestens eine der Kriegerfrauen

vermögens auf einem Auge nicht so sehr ins Gewicht(?), zumal im Laufe der Jahre eine Gewöhnung eingetreten sei. Er halte cine Rente von 20 Proz. für durchaus ausreichend und wohl­wollend.(!)"

dienen, jedoch vergeblich. Nach einer langen Zeit des Hungerns wurde sie schließlich von der Verzweiflung gepackt. Sie öffnete des Nachts heimlich die Gashähne, um mit ihrem Kinde in den Tod zu gehen. Hausbewohner, die durch den Gasgeruch aufmerksam Die Verletzte ist nunmehr 77 Sahre alt geworden, geworden waren, benachrichtigten die Polizei, welche die Tür ein­nach allgemeinen Erfahrungen auf dem allgemeinen Arbeits- schlug und Mutter und Kind zum Glück noch lebend antraf. Beide markt als verbraucht anzusehen, und trotzdem hält das Ober- wurden mit dem Sauerstoffapparat behandelt und kamen bald wieder zum Bewußtsein. Diese Verzweiflungstat hatte zur versicherungsamt eine eingetretene Gewöhnung für vorliegend. Folge, daß die Angeklagte unter dem Verdachte des Mordverfuchs Hiermit hat sich dasselbe u. E. auch mit der Entscheidung verhaftet wurde. Tas Gericht hob aber dann selbst den Haftbefehl des Reichsversicherungsamtes in Widerspruch gesetzt. Leider auf. Zu der Verhandlung vor den Geschworenen ist vom Rechts­ist es nicht möglich, die Entscheidung des Oberversicherungs- amwalt Dr. Frey der behandelnde Arzt der Angeklagten geladen amtes anzufechten, da nach den neueren Bestimmungen der worden, der bekunden soll, daß die seit Jahren an Nervenschwäche Bei der Erfüllung dieser Aufgaben brauchen wir Stärfe Reichsversicherungsordnung§ 1700 3iffer 8 wegen Neu- leidende H. die Tat offenbar in einer durch Not und Verzweiflung und Geschlossenheit der Organisation und festsetzung von Dauerrenten der Refurs ausgeschlossen ist. hervorgerufenen geistigen Verwirrung begangen habe. Stärke und Schlagfertigkeit der Presse.

Eine außerordentliche Freude würden damit die Kriegerfrauen ihren Männern machen. Und Euch Genoſſinnen wird es doch ein Eurer Nachbarschaft, Eures Bekanntenkreises zum Abonnement und Versand der Parteipresse veranlaßt. Die Partei hat große ge­waltige Aufgaben zu erfüllen; während des Krieges, beim Abschluß des Friedens, und nach dem Friedensschluß auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens.

Genossinnen! arbeitet deshalb unter Hingabe und Fleiß mit daran, daß diese Vorausseßungen für die Lösung der geschichtlichen Aufgaben der Sozialdemokratie erhalten und immer mehr ge­schaffen werden.

Das Bewußtsein treuer Pflichterfüllung, der Danf unserer Ge­noffen in den Schüßengräben und der Gesampartei wird reichlicher Lohn für Eure Mühen sein. Luise 3icks.

Soziales.

Gewöhnung an Unfallfolgen bei einer 77jährigen Greisin. Die Arbeiterin G. erfitt, im 67. Lebensjahre stehend, einen Betriebsunfall, bestehend in einer schweren Verlegung der Hornhaut des linken Auges.

Für die Folgen dieses Unfalles wurde zunächst eine Rente von 50 Proz. durch die Brandenburgische landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft festgesetzt, die dann im April 1906 auf 30 Proz. herabgesetzt wurde. Im Juni 1909 wurde von der Genossenschaft ein weiterer Versuch, die Rente auf 20 Proz. herabzusetzen, gentacht. Das Schiedsgericht für Arbeiter­versicherung für den Regierungsbezirk Potsdam gab dem Ver­langen der Genossenschaft statt, während das Reichsversiche­rngsamt der Verletzten die Rente wieder zusprach.

In der Entscheidung des Reichsversicherungsamtes vom Jahre 1910 heißt es:

Es kann aber bei dem Umstande, daß die bejahrte Klägerin nur bei einer ungewöhnlichen und gezwungenen Kopfhaltung mit dem verletzten linken Auge etwas zu sehen vermag, auch eine weitere Gewöhnung und Anpassung an den Zustand nicht als ausreichend erwiesen angesehen werden."

Troß dieser Entscheidung und Begründung ruhte die Ge­nossenschaft nicht und nahm im September 1914 eine aber­malige Herabseßung der Rente auf 20 Proz. vor. Diesmal aber mit besserem Erfolge. Die Berufung der Verletzten wurde dieser Tage vom Oberversicherungsamt Potsdam zu rüdgewiesen. In der Begründung heißt es:

Nach dem ärztlichen Gutachten ist der ana­tomische Befund derselbe wie früher. Beim landwirtschaftlichen Arbeiten falle der Verlust des Seh­

Bei den Kämpfen im Osten sind folgende Kollegen gefallen:

Graveur Alfred Jaehn

Eriat Reservist, am 30. Januar.

Mechaniker Oskar Kramer

Gefreiter der Reserve. am 31. Januar.

Arbeiter Karl Kurth

Unteroffizier der Reserve.

1148b

Wir werden denselben ein ehrendes u. dauerndes Andenken bewahren. Die Kollegen der Gesellschaft für drahtlose Telegraphie m. b. H.( Telefunken).

Am 8. Februar fiel in Rußland nach treuer Pflichterfüllung, von Anfang des Krieges im Westen und Dsten, unser lang. 682 jähriger Regelbruder

Leopold Caccia

Unteroffizier im Reserve- Infanterie- Regiment Nr. 48, 12. Stonipagnie.

Ehre seinem Andenken.

Die Regelbrüder des Klubs Schwarzer Punkt".

Sozialdemokratischer Wahlverein

f. d. 6. Berl. Reichstagswahlkreis.

14. Abt. Bez. 698.

Am Sonnabend, den 20. Februar, verstarb an feinen im Felde. er haltenen Bunden unser Genosse, dez Mechanifer

Otto Goile

Beusselstraße 39.

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet heute Dienstag, den 23. Februar, nach­mittags 3, Uhr, auf dem Gar­nison- Kirchhof in der Hasenbeide ftatt. 262/14 Um rege Beteiligung ersucht Der Vorstand.

Hierdurch die traurige Nach richt, daß mein lieber Mann und guter Vater, der Buzer Wilhelm Schröder

am Sonnabend, im 45. Lebens­jahre, nach furzem Leiden sanft 11476 entschlafen ist.

Im tiefsten Schmerz Witwe Elise Schröder nebst Tochter.

am

Die Beerdigung findet Mittwochnachmittag 3 Uhr, von der Kapelle des Gethsemane­Kirchhojes aus statt.

Alzu früh und fert von seinen Rieben starb den Heldentod in Rußland mein lieber Mann, unser guter Sohn, Bruder u. Schwager, Der Reservist

Theodor Richtsteig

141A

im Alter von 27 Jahren. Ich hab ein schönes furzes Glid besessen, Jetzt schlummert es auf ewig un­

vergessen.

Ruhe sanft:

Deutscher Holzarbeiterverband.

Zahlstelle Berlin .

Den Mitgliedern zur Nach­richt, daß unser Kollege, der Maschinenarbeiter

Franz Wenzel

Melchiorstraße 13

im Alter vor 36 Jahren ge­storben ist.

Ehre seinem Andenken!

Die Beerdigung findet am Mittwoch, den 24. Februar, nach mittags 3 11hr, von der Leichen­halle des Friedhofes der Thomas­Gemeinde aus statt. 97/8

Die Ortsverwaltung.

Schwimmverein Vorwärts" Berlin 1897.

Den Mitgliedern die fief betrübende Nachricht, daß unser lieber und braver Schwimmgenoffe Fritz Rex ( Abteilung Schillingsbrüde) am 5. Februar im Alter 24 Jahren auf dem westlichen Kriegsschauplatz gefallen ist.

bon

Wir werden ihm allezeit ein ehrendes Andenken bewahren. 293/2 Der Vorstand.

Am 23. Dezember 1914 fiel im Diten unser langjähriger lieber Kollege, der Wehrmann

Otto Zesch

im Alter von 36 Jahren.

572

Ehre seinem Andenken!

Die Schleifer

der Firma Baer& Stein.

Aus dem Gewerbegericht.

Die Fortsetzung des Lehrverhältnisses, im Falle, daß ausschließ­lich Kriegsmaterial angefertigt wird, kann dem Lehrling nur unter der Voraussetzung zugemutet werden, daß keine genügenden Auf­träge auf solche Materialien zu erlangen sind, auf welche sich das Lehrverhältnis bezieht. Diesen Standpunkt hat die Handwerks­fammer in einem Gutachten vertreten, das gestern in einer Ver­handlung vor der Kammer 5 des Gewerbegerichts zur Verlesung fam.

Ein Lehrling der Firma Groß u. Co., Maschinenbauanstalt, hatte auf Veranlassung seines Vaters das Lehrverhältnis gelöst, weil seine Ausbildung gröblich vernachlässigt und er an dem Besuch der Fortbildungsschule oftmals verhindert wurde. Das Gutachten der Handwerkskammer bestätigte die Auffassung des Klägers, der die Lösung des Lehrverhältnisses als zu Recht erfolgt durch Urteil festgestellt haben wollte. Im Betrieb war seit Mai kein Meister vorhanden. Der Firmeninhaber ist nicht technisch ausgebildet. Die Anfertigung von Kriegsmaterial sei wahrscheinlich lediglich aus dem Grunde aufgenommen, weil es überaus gewinnbringend sei. Dagegen müsse gesagt werden, daß sehr wohl Aufträge auf elet­trische Maschinen zu erlangen gewesen wären, wenn sich der Be­klagte darum bemüht hätte.

Unter diesen Umständen ging der Beklagte vergleichsweise auf die Klageforderung ein und gab sich zufrieden, daß ihm rund 10 M. freiwillig gezahlte Stranfenfassenbeträge vom klägerischen Lehrling zurüderstattet würden.

Gerichtszeitung.

Eine Verzweiflungstat.

Gin Opfer der zu Kriegsbeginn erfolgten massenhaften Ent­lassungen von Angestellten ist die ledige Arbeiterin Anna Hoppe ge­worden, die sich in der demnächst unter Vorsiz des Landgerichts­direktors Banjura beginnenden Schwurgerichtsperiode des Land­ gerichts III wegen einer von ihr verübten Verzweiflungstat zu verantworten haben wird. Die Angeklagte ist Mutter eines zehnjährigen Knaben, für den sie stets allein gesorgt hatte. Sie galt als eine stille, fleißige Arbeiterin, die sich ehrlich durchs Leben schlug. Anfang August v. J. wurde sie plöblich entlassen, da ihr Arbeitgeber keine Aufträge mehr erhielt. Sie versuchte auf alle mögliche Weise, für sich und ihr Kind den Lebensunterhalt zu ver=

Zentral- Kranken- u. Sterhekasse der deutschen Wagenhauer.

E. V. Berlin 6. Am Freitag, den 19. Februar, starb unser Mitglied

Richard Schulze

am

im Alter von 40 Jahren. Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet Dienstag, den 23. Februar, nach­mittags 3 Uhr, von der Leichen­balle des Philippus- Apostel- Kirch hofes aus nach dem städtischen Friedboje in der Müllerstraße, Ede Seestraße, statt.

Um rege Beteiligung ersucht 259/1 Die Ortsverwaltung.

Allzu früh und fern von seinen Rieben fiel als Opfer des Belt­frieges am 13. Februar, kurz vor seinem 27. Geburtstage, mein über alles geliebter, unvergeß­licher Mann, meines Söhnchens guter Vater, der Ersatz- Reservist

Wilhelm Hennig

( Inf. Reg. Nr. 24, 7. Stompagnie) infolge emner in Frankreich er­littenen Granatberlegung.

Dies zeigt mit schmerzerfülltem Herzen an Gertrud Hennig geb. Born, Faldensteinstr. 31. Ich hab ein schönes furzes Glüd besessen,

Jetzt schlummert es auf ewig un vergessen.

Ruhe fanft in fremder Erde!

Verh.d. Schneider, Schneiderinnen und Wäschearbeiter Deutschlands

Filiale Berlin . Unseren Mitgliedern hiermit zur Nachricht, daß die Kollegin ( Branche Damenkonfektion)

Luise Sachs

am 20. Februar im 49. Lebens. jahre verstorben ist.

Ehre ihrem Andenken!

Die Beerdigung findet am Mittwoch, den 24. Februar, nach mittags 3 11hr, von der Halle des Gemeinde- Friedhofes Friedrichs­ felde aus statt. 166/1

Die Ortsverwaltung.

Nachruf.

Am 7. Februar starb fürs Bater land in Rußland unser lieber Freund und Raubenkolonist

Georg Pohl.

Sein allezeit zuvorkommender und hilfsbereiter Charafter fichern ihm ein dauerndes chrendes An denken.

Die Kolonisten der Kolonie Zum ehrlichen Seemann.

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Verkäufe.

Ein Artistentrio als Einbrecherbande. Zurückgehaltene und versteckte Goldstücke bildeten den Teil einer Diebesbeute, welche eine Einbrecherbande auf einem Lauben­terrain in der Nähe von Siemensstadt gemacht hatte. Dieser Ein­bruchsdiebstahl bildete gestern den Gegenstand einer Verhandlung vor der ersten Straffammer des Landgerichts III. Angeklagt war der Artist Gustav Sohn. Der Angeklagte, der Schlangenmensch" ist, war mit einer Artistentruppe lange Zeit im Auslande gewesen und nach Ausbruch des Krieges wieder nach Deutschland zurück­gekommen. Da er hier keine Stellung fand, hatte er sich mit zwei Kollegen, einem Reifenschlüpfer und einem Zauberkünstler, zu­sammengetan, mit denen er durch die Lokale zog und sich so den Lebensunterhalt verdiente. Eines Abends erschien das Artisten­fleeblatt in Siemensstadt , um in den dortigen Lokalen seine Künste zu zeigen. Wie sich später ergab, hatten sie dabei gleichzeitig einer Laube einen Besuch abgestattet und in dieser eine unerwartet reiche Beute gemacht. Neben einem Bankbuch der Dresdner Bank über 700 M. fanden sie etwa 300 M. in Goldstücken vor, die der alizu ängstliche Inhaber der Laube dort versteckt hatte. Komplicen des Angeklagten wurden später abgefaßt, als sie mit dem erbeuteten Buch in einer Filiale der Dresdner Bank erschienen und das Geld abheben wollten. Während sie inzwischen schon ab­geurteilt worden sind, konnte gegen den bisher unauffindbaren An­Vom Rechtsanwalt geklagten erst jetzt verhandelt werden. Dr. Frey wurde als Verteidiger des Angeklagten auf die Notlage als strafmildernd hingewiesen, auch liege allenfalls nur Hehlerei vor, da eine direfte Beteiligung an dem Diesstahle nicht nachweis­bar sei. Das Gericht nahm auch nur Hehlerei an und verurteilte den Angeklagten zu 2 Monaten Gefängnis.

Eingegangene Druckschriften.

-

Die beiden

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Berantwortlicher Redakteur: Alfred Wielepp, Neukölln. Für den Inseratenteil verantwo.: Th. Glode, Berlin . Drud u. Verlag: Vorwärts Buchdruckerei u. Berlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin SW.