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Nr. 54. 32. Jahrgang.

2. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt. Dienstag, 23. februar 1915.

Verlustlisten.

Die Verlustliste Nr. 156 der preußischen Armee enthält Berluste folgender Truppen:

Fachkundige aus ihrer früheren Tätigkeit bei den einzelnen Kaffen, nicht unbekannt geblieben sei, daß wichtige. die Allgemeine Orts­frankenkasse, insbesondere die Versicherten interessierende Auge­legenheiten ihrer Erledigung harren.

War die Antwort des Versicherungsamts eine ablehnende, so Stab der 13. Rej.- Diviſion; 2. Garde- Reg.; Garde- Füsilier- versuchte sic doch noch immerhin, sich dent. Rechtsgefühl der Be­Reg.; Garde- Jägerbat.; Grenadier - bezw. Infanterie- bezw. Füsi- schwerdeführer, soweit es sich um die Notwendigkeit der Mitwir lier- Reg. Nr. 11, 14, 22, 24, 29, 36, 38, 39, 40, 41, 43, 47, 57, fung der Vertreter der Versicherten handelt, anzupassen. Die Ant­158, 59, 64, 67, 69, 71, 72, 73, 79, 80, 81, 86, 87, 88, 98, 111, mort des Regierungspräsidenten hat durch Form und Inhalt bei 114, 115, 129, 143, 147, 152, 158, 161, 163, 164, 168, 170, 172; den Betenten sehr verschnupft. Sie lautet: Inf. Reg. Gropp; Res.- Juf.- Reg. Nr. 1, 3, 10, 13, 16, 19, 23, 25, 29, 37, 55, 66, 71, 72, 75, 76, 80, 82, 94, 99, 111, 204, 210, 211, 213, 214, 215, 229; Landw.- Inf- Reg. Nr. 18, 27, 38, 52, 55, 72, 74, 78, 81, 84, 109, 110; Landst.- Bat. 11. Beuthen , 1. I. Breslau , Burg, Kattowiß, II. Lözen, 2. Mosbach , Soest , Striegau , Wohlau und Nr. 52; Landst.- Ersatz- Bat. Nr. 4 des 7. Armeeforps und Nr. 11, Halle a. S.; Jägerbat. Nr. 2; Res.- Jägerbat. Nr. 3 und 15; Festungs- Maschinengewehr- Formation VI Bojen.

Husaren Nr. 1, 13; Jäger zu Pferde Nr. 6. Feldart.- Reg. Nr. 7, 27, 34, 35, 39, 50, 51, 60, 75, 76; Res. Feldart.- Reg. Nr. 13, 25, 36, 44; 1. Landst.- Batt. des 3. Armeekorps. Fußart. Reg. Nr. 8, 10, 13; Res- Fußart.- Reg. Nr. 8, 16; Landw.- Fußart,-Bat. Nr. 8.

Pionier- Reg. Nr. 29; Pionier- Bat.: I. Garde- Bat.; Bat. II. Nr. 15; 1. Nr. 16, I. Nr. 17; Pionier- Ersatz- Bat. Nr. 9, 14; 84. un 86. Res.- Pionier- Komp.; 1. Landw.- Pionier- Komp. des 9. Armeekorps; Pionier- Abt. der 3. Kavalleriedivifion.

Eisenbahn- Reg. Nr. 1; Eisenbahn- Bautomp. Nr. 27; Eisen­ban- Magazin- Arbeiterkomp. Nr. 3; Festungskraftwagenpark Cöln. Munitionsfolonne Nr. 6 des 15. Armeekorps. Sanitätskomp. Nr. 2 des Gardekorps und Nr. 2 des 7. Armec­forps; Res.- Sanitätskomp. Nr. 19 dcs 5. Reserveforps; Lazarett Breslau ; Freiwillige Krankenpflege( Rotes Kreuz). Train- Abt. Nr. 4, 5, 6 und 8; Fuhrparkkolonnen Nr. 14, 63; Magazin- Fuhrparkfolonne Nr. 42 der 8. Armice." Bezirkskommando Hirschberg.

Die sächsische Berlustliste Nr. 11 bringt Verluste der. Inf.­Reg. Nr. 100, 104, 107, 108, 139, 182; Res- Inf.- Reg. Nr. 102, 103, 104, 133, 244, 245; Landiv.- Inf.- Reg. Nr. 133; Brigade - Ersatz­Bat. r. 46, 48, 63; Landw.- Brigade- Ersatz- Bat. Nr. 47; Ersatz­Bat.: Res.- Juf.- Reg. Nr. 102; Res. Jägerbat. Nr. 25.

Volksernährung während des Krieges. Mit diesem Thema beschäftigten sich heute abend 24 Ber­sammlungen, die in Groß- Berlin einberufen sind. Alle Kreise der Bevölkerung, insbesondere aber die erwerbstätige, haben an der Ernährungsfrage das stärkste Interesse, weil alle un­mittelbar berührt werden. Der Inseratenteil gibt Auskunft über die Orte und Lokale, in denen Versammlungen statt­

finden.

Steuerreklamationen rechtzeitig einreichen! " Ihre Beschwerde weise ich als unbegründet zurück. Wie in Dem Betitionsausschuß der Berliner Stadtverordneten dem Bescheid des Königl. Versicherungsamts hervorgehoben ist, lagen in seiner letzten Sizung unter anderm mehrere Steuer konnte ein Einspruch gegen die Wahl, die am 27. Juni v. J. petitionen vor. Die Gesuchsteller baten um Erlaß von Steuern, stattgefunden hat, noch nicht erledigt werden, weil der Beschwerde- teils weil sie zur Zahlung nicht imstande seien, teils weil man sie führer zu den Fahnen einberufen ist. Selbstverständlich wird die überhaupt irrtümlich veranlagt habe. Ein Gewerbetreibender, der Eriedigung erfolgen, jobald dies möglich ist. Bevor aber eine in Berlin und auch in Neukölln je zur vollen Gemeindeeinkommens Verhandlung nicht stattgefunden hat, kann auch eine Einberufung steuer veranlagt worden war, wünschte Rückzahlung der in Berlin des Vorstandes nicht stattfinden. Ein Recht darauf, auf Mit­

Im übrigen bemerke ich, daß uns der Einspruch vorgelegt ist und an sich zulässig erscheint.. Es muß daher bei der erwähnten Verfügung des Königl. Ver­sicherungsamts sein Bewenden haben.

In Vertretung( Unterschrift unleserlich)."

Damit wissen also alle Mitglieder der Allgemeinen Orts­frankenkasse des Kreises Niederbarnim , daß sie vorläufig auf eine Vertretung aus ihren Reihen nicht zu rechnen haben.

die durch

für

teilung des Einspruchs oder seiner wesentlichen Gründe, steht zu viel gezahlten Steuern. Ein aus Berlin nach Schöneberg nach den Bestimmungen der Wahlordnung weder Ihnen( dem die verzogener Steuerzahler, der sich nicht bei der Berliner Beschwerde zuerst Unterzeichneten. D. B.) noch den anderen bis- Steuerbehörde abgemeldet hatte, flagte, daß er nun her gewählten Vorstandsmitgliedern zu. einen Monat auch an Berlin noch Steuern zahlen soll. Um Erlaß der Hundesteuer bat der Hundesteuer bat eine 67jährige Blätterin, Mit derselben Bitte kam eine Kriegerfran, die nach Einberufung den Strieg in pekuniäre Bedrängnis geraten ist. Ein ihres Mannes die Hundesteuer nicht mehr zahlen kann. Gemeindeschullehrer, der trotz seinem Vorrecht der Befreiung von Gemeindeeinkommensteuer irrtümlich auch zu dieser Steuer ver anlagt worden war und nicht reklamiert hatte, bat um Nieder­schlagung. Viel Erfolg versprechen solche an die Stadtverordneten in der Regel nicht. versammlung gerichteten Steuerpetitionen ablehnend verhalten zu sollen glaubt. Zumeist müssen aber auch Dieser Ausweg wird ja nur gewählt, wenn die Steuerhehörde sich Petitions ausschuß und Plenum der Stadtverordnetenversammlung sich den prinzipiellen Gründen" der Steuerbehörde anschließen und Und wenn er nicht zurückkehrt und der Krieg noch wer weiß die Ablehnung für gerechtfertigt erflären. Auch dies wie lange dauern kann, was dann? Dann wird eben die Orts- mal entschied der Ausschuß sich in fast allen Fällen dafür, Erledi­krankenkasse Niederbarnim administrativ weitergeleitet! gung durch Uebergang zur Tagesordnung zu empfehlen. Der in Wir fragen im Ernst: Wie lange soll dieser Zustand der Recht- in Neukölln reklamiert und tat das auf Grund eines von dort er­Berlin und in Neukölln voll veranlagte Steuerzahler hatte zunächst losigkeit vor den Toren Berlins noch andauern?

Weil ein Beschwerdeführer, der zufällig im Felde steht und von seine Beschwerde stützt, diese erhoben hat, müssen nach der Meinung dem niemand, außer der Behörde, weiß, auf welche Vorgänge er der Aufsichtsbehörden die Tausende von Mitgliedern, deren Inter­esse an der Selbstverwaltung ungleich höher steht, solange warten, bis dieser zurückgekehrt sein wird.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen beträgt die Frist, in der haltenen Bescheides nachher auch in Berlin , aber da war es schon Beschwerde gegen die Gültigkeit von Wahlen erhoben werden kann, zu spät. Den nach Schöneberg verzogenen Steuerzahler traf felber einen Monat. Es ist ein Mangel im Gesetz, daß nicht auch die Be- die Schuld, da er seinen Wegzug hätte rechtzeitig melden müssen. hörden an eine solche Frist gebunden sind, innerhalb deren sie bei Für die 67jährige Blätterin glaubte der Ausschuß nichts tun zu

Die Ortskrankenkasse für den Kreis Niederbarnim noch immer ohne geseh erstmaligen Wahlen des Ausschusses und des Vorstandes verpflichtet fönnen; der Magistratsvertreter erklärte, daß ein Schritt vom Wege

mäßige Vertretung.

Auf Grund der Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung murden am 1. Januar 1913 sämtliche bis dahin bestandenen Orts­

kassen im Kreise Niederbarnim , mit Ausnahme der Ortskassen Lichtenberg, Pankow und Weißensee , aufgelöst und zu einer All­gemeinen Ortsfranfenfasse für den Kreis Niederbarnim " vereinigt. Diese an sich vernünftige und gut zu heißende Maßnahme hat für die Mitglieder der Kasse leider nicht das gebracht, was man von cincr zentralisierten Ortsfranfenfasse erwarten durfte.

Bereits im Vorjahre ist von uns zu verschiedenen Malen, auf die mannigfachsten Mißstände hingewiesen worden, die sich bei der Organisierung der Auszahlung des Krankengeldes, der Behandlung der Patienten durch die Aerzte usw. ergeben haben.

Eine Verbesserung dieser Zustände erhoffte man, wenn erst der durch die Mitglieder gewählte Ausschuß und Vorstand der Kasse in sirksamkeit treten werde.

Aus Groß- Berlin.

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"

sind, die Konstituierung vorzunehmen. Vom 27. Juni bis zum in diesen Dingen die unabsehbarsten Folgen nach ziehen könnte." Kriegsausbruch, volle fünf Wochen, war wirklich Zeit genug, cut- us prinzipiellen Gründen" fand auch die Kriegerfrau mit ihrent Wahlen für ungültig zu erflären. weder die Konstituierung des Vorstandes vorzunehmen oder die Gesuch keine Gnade. Nur der Gemeindeschullehrer hatte den Erfolg, daß sein Gesuch dem Magistrat zur Berücksichtigung überwiesen werden Es wird notwendig sein, daß höheren Ortes im Interesse der soll. Dieser Fall liegt insofern eigenartig, als dem Magistrat seine Versicherten und des sozialen Friedens schleunigst Abhilfe ge- irtümliche Beranlagung gar nicht zu Gesicht gekommen sein schaffen würde. soll. Sie soll einer Aufwärterin eingehändigt worden sein, die ihm dann feine Mitteilung davon machte. Da aber der Lehrer gar keine Ver­anlagung zur Gemeindeeinkommensteuer erwarten konnte, so ver mißte er das Veranlagungsschreiben nicht. Und sie erlangte dann Rechtskraft, ohne daß er von der ganzen Sache eine Ahnung hatte. Der höher gehängte Brotkorb. Im Ausschuß machte der Magistratsvertreter geltend: die Steuer­deputation müsse daran festhalten, zu verlangen, daß die Ein Nun hat jeder, der in Groß- Berfin über einen festen mendungen auch bei irriger Veranlagung stets Wohnsiz verfügt, ob Mann oder Frau, Greis oder Säugling, frist gemäß vorgebracht werden, da sonst in das sein täglich Brot in Papier . Es ist jedem der Millionen Veranlagungsgeschäft eine gewisse Unsicherheit und Unruhe Groß- Berliner Einwohner schwarz auf weiß verbürgt, daß hineingetragen würde". Steuerzahlern wird sich hier der er Brot erhält, wenn... ja, wenn er das nötige Kleingeld Wunsch aufdrängen, daß nicht die Steuerbehörde selber Diese Hoffnungen haben sich leider bis heute nicht erfüllt. So dazut hat und wenn der Bäcker oder Mehlhändler soviel geben durch irrtümliche Veranlagung eine bedauerliche Unsicherheit unglaublich es erscheinen mag: die Allgemeine Ortsfann, als die papierne Brotfarte zum Einkaufen berechtigt. in das Veranlagungsgeschäft hineintragen möge. Es ist eine Härte, frankenkasse für den Kreis Niederbarnim ist noch Die neugeschaffene Situation war zum Teil troß allen bitte- daß für Versehen der Steuerbehörde der Steuer bente ohne jede gesezmäßige Vertretung; ihre Ge- ren Ernstes recht ergößlich. Viele Ueberängstliche liefen vor zahler büßen soll, der nicht rechtzeitig die ihm hiergegen zur schäfte werden noch heute nicht durch die in der Reichsversicherungszeitig zum Hauswirt, ob er denn noch immer feine Brot- Verfügung stehenden Rechtsmittel angewendet hat und sie vielleicht ordnung vorgesehenen Organe der Selbstverwaltung, sondern im farten habe. Sie machten es sich gar nicht klar, daß jeder gar nicht anwenden konnte. Im Hinblick auf solche Vorkommnisse Verwaltungswege durch die kreisbehördlichen Organe wahrge einzelne, der zum Hausstand gehört, mit der Brotfarte un- fönnen wir nur allen Steuerzahlern empfehlen, Steuerveranlagungen fofort nach Empfang sorgfältig zu prüfen und nötigenfalls schleunigst Nachdem im Jahre 1913 die Wahlen der Vertreter zum Aus- bedingt bedacht werden muß. Einspruch dagegen zu erheben. schuß der Kasse immer und immer wieder hinausgeschoben worden waren, fanden dieselben endlich am 4. Januar 1914 statt. Won 40 zu wählenden Vertretern aus dem Kreise der Arbeitnehmer fielen auf die Liste der organisierten Arbeiterschaft inklusive einer am 4. Mai stattgefundenen Nachwahl 34 Vertreter. In einem Ab­stimmungsbezirk siegte eine gegnerische Liste nur aus Zufall, in cinem zweiten, rein ländlichen Bezirk, blieb die Liste der organi­fierten Arbeiterschaft in der Minderheit. Auf Grund dieses Wahl ergebnisses fand am 27. Juni 1914 die Wahl des Vorstandes statt, mit dem Resultat, daß die Liste der organisierten Arbeiterschaft ge­wählt wurde. Die Einberufung des Vorstandes, die erwartet wurde, blieb aus. Gegen diese wochen- und monatelange Verzögerung er­Hoben die Arbeitnehmervorstandsmitglieder im Monat Oftober Be­schwerde beim Versicherungsamt Niederbarnim , das unter dem 7. November 1914 diesen Bescheid erteilte:

nommen.

Mit gewichtiger Amtsmiene, seiner neuen Würde sich voll bewußt, trug der sonst außerhalb des Monatsersten oft so un­Brotzettel und die Unterschriftslisten in jede Wohnung: Ich nahbare Hauswirt persönlich oder der Hausverwalter die bringe Ihnen Kriegsbrot... bitte, quittieren Sie!" In die Beletage ging er. in die Dachstube und in den Keller. und so waren wir Menschenfinder unter dem Drucke der Zeit mit einem Schlage alle gleich geworden auf dem Brot­papier. An Nörglern und Luerföpfen, die dem Zwange der Not fein Verständnis entgegenbringen wollten, hat es leider nicht gefehlt. Den Hausbesitzern, die sich zum Verteilen der Starten für zu schade hielten, wird hoffentlich der Standpunkt gründlich flargemacht werden.

Achtung, Wöchnerinnen!

Für die Kriegerfrauen besteht bekanntlich seit dem 2. De­sember 1914 eine Wöchnerinnenfürsorge, die Arzt- bezw. Heb­ammenhilfe, Wochengeld und Stillgeld vorsicht und von der Strankenkasse, bei welcher der Mann oder die Frau Mitglied ist, gezahlt wird. Einer Striegerfrau, die vor dem 2. Dezember 1914 entbunden hat und deshalb von der Krankenkasse noch feine Hebammenhilfe, wohl aber Wöchnerinnen- und Still­geld erhielt, wurde von der Armenverwaltung für die letzten drei Wochen das Stillgeld gesperrt. Man verlangte von ihr, für den unentgeltlich verabfolgten Hebammenschein 15 M. zu zahlen. Inzwischen sind auch schon Doktorfragen" über die Aus- Da offenbar ein Irrtum vorlag, wendete sich die Leiterin der legung des Begriffes Nicht übertragbar" aufgetaucht. Viel sozialdemokratischen Wöchnerinnenhilfe" an den Herrn Bürgers Die Wünsche der Vorstandsmitglieder nach einem baldigen fach glaubt man, daß zwar nicht die Brotfarten oder einzelne meister Reicke, der auch umgehend antwortete das Stillgeld Zusammentritt des Vorstandes der Allgemeinen Ortstrantentasse Abschnitte derselben, wohl aber die eingekauften Backwaren sei freigegeben. für den Kreis Niederbarnim werden hier geteilt, zumal die auf einen anderen übertragen, ihm also geschenkt oder ver­Sollten ähnliche Fälle vorgekommen sein, können sich die Wahrnehmung dieser Geschäfte eine erhebliche Arbeitslast und fauft werden können. Es ist, um allen Scherereien und Möq- Frauen ebenfalls an die Leiterin der Gruppe Wöchnerinnen Verantwortung aufbürdet. lichkeiten der Bestrafung zu entgehen, dringend anzuraten, hilfe", an die Genossin Luise Kähler, Engelufer 21 Die Einberufung des Vorstandes konnte bisher nicht erfolgen, feinen Zwischenhandel, sei es auch ohne jeden Preisaufschlag,( Bureau der Hausangestellter), wenden. da eine Reihe von Einsprüchen vorlagen, die jetzt bis auf einen erledigt sind. Dieſem hier noch zur Entscheidung vorliegenden zu treiben. Man soll sich aber auch in diesen schweren Tagen Einspruch wird, soweit es sich bisher übersehen läßt, die Berechti- vor unwürdigen Denunziationen aus Brotneid hüten. Manche gung nicht ganz versagt werden können, so daß es nicht ausge- Schwierigkeiten werden sich ergeben, werden hoffentlich aber schlossen erscheint, daß Neuwahlen vorzunehmen sind. überwunden werden.

Eine Verhandlung über diesen Einspruch ist sehr erschwert, da der Beschwerdeführer zu den Fahnen einberufen ist. Indessen hoffe ich, daß in der Angelegenheit eine baldige Entscheidung her­beigeführt werden kann.

( Unterschrift unleserlich.) Regierungsrat.

Nur gegen Brotkarte.

Um einen Pfennig teurer.

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Die Erhöhung der Bierpreise in den Restaurants hat bereits am Sonntag begonnen. In zahlreichen Gastwirtschaften des Zentrums, des Westens und der Friedrichstadt sind Plakate ausgehängt worden des Inhalts, daß vom 20. d. M. ab die Preise für helles Bier wie Der Magistrat gibt befannt: Trotz der unzweideutigen Be- folgt festgesezt sind: für ein gewöhnliches Glas hellen Bieres, das bisher stimmungen über den Gebrauch der Brotkarten macht sich die 10 Pf. fostete, werden fortan 11 Pf. berechnet; für das bisherige Reigung bemerkbar, für das Frühstück der gesamten Woche alle Ab: Glas Bier zu 15 Pi . beträgt der Preisaufschlag 1 Pf., für den Nun wußten die Vorstandsmitglieder wenigstens, woran fie fnitte am Anfang oder Schluß der Woche gleichzeitig abzutrennen. Schoppen zu bisher 20 Pf. werden 21 Pf. verlangt. Damit ist die waren. Auf Grund welcher Vorgänge die Wahl beanstandet wor- Ein solches Verfahren ist gesetzwidrig und strafbar. Es verlegt den Kupferwährung in den Restaurants und Bierwirtschaften in den ist, wurde ihnen nicht mitgeteilt. In der Meinung, daß ein wichtigsten Grundsatz der gesamten Regelung, daß jede Abgabe Permanenz erklärt. Schlecht kommen dabei die Kellner fort, die solcher Zustand nicht andauernd gehen könne, daß wegen der Be- und Entnahme von Brot ohne Vorlegung der Brotkarte unzulässig statt des üblichen Trinkgeldes von 5 Pf. in den allermeisten Fällen schwerde eines einzigen, dessen Wiederkommen aus dem Feldzuge ist. Dies gilt selbstverständlich auch, wenn die Backware in das sich mit dem Obolus von 4 Pf. werden begnügen müssen. obendrein doch immerhin fraglich ist, die gesamten Mitglieder der Haus geschickt wird. Soweit sich dies praktisch etwa mit den er­Um dem Kriegskuchen. Kasse um ihr Selbstverwaltungsrecht geschmälert werden, wandten laffenen Vorschriften nicht durchführen läßt, müßte daher das Zu­sich die Vorstandsmitglieder an den Regierungspräsidenten nach tragen unterbleiben. Zwischen der Berliner Konditor- Innung und dem Verein der Potsdam mit einer weiteren Beschwerde. In dieser Beschwerde Auch wegen der belegten Brote sind Zweifel entstanden, ob selbständigen Konditoren von Berlin und Brandenburg ist eine murde erneut darauf hingewiesen, daß seit den Vorstandswahlen ihre Abgabe mur gegen Vorlegung der Brotkarte und Abtrennung heftige Auseinandersetzung entstanden wegen des Mehlzusatzes von zirka fünf Monate verstrichen wären, ohne daß die Gewählten zu von Abschnitten erfolgen darf. Die Frage ist ohne weiteres zu be- 10 Proz. zu den Kriegskuchen. Die Mitglieder der Innung wollen einer Vorstandssitzung oder zur Konstituierung des Vorstandes zu- jahen. den Beweis erbringen, daß es nicht möglich ist, alle Konditorkuchen sammenberufen worden wären. Die Beschwerdeführer erhöben Seltsamerweise haben einige Bädermeister selbst die Karte mit 10 Prog. Weizen- und Roggenmehl herzustellen, während die daher Protest dagegen, daß sie von ihren Aufgaben, die ihnen Ge- zurückgewiesen, da sie deren nicht bedürften. Sie sind hierin im Vereinsmitglieder sich bereit erklärt haben, die Bestimmungen der sez und Sazung vorschreibt, dauernd ferngehalten würden, ohne die Irrtum, denn auch für das Brot und Mehl, das sie an ihren Haus- Bundesratsverordnung zu befolgen. Gründe zu wissen, wodurch sich eine solche Maßnahme rechtfertige. halt oder an. Angestellte abgeben, sind sie verpflichtet, Brotfarten- Die Behörden hat diese Opposition der Innung peinlich berührt, Es wurde weiter darauf hingewiesen, daß den Beschwerdeführern, abschnitte abzutrennen. zumal es im Berliner Konditorgewerbe bereits zu Denunziationen