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Pflichten aufzuflären. Zur Befprechung und Klärung etwaiger Zweifelfragen soll bis auf weiteres allwöchentlich eine Zusammenkunft stattfinden.

Ein größerer Brand alarmierte gestern früh um 8 Uhr die Berliner Feuerwehr nach der Urbanstraße 87, wo in einer Militär­effettenfabrik Helme und Helmföpfe usw. brannten. Das Feuer ist angeblich durch einen Trockenofen entstanden und konnte innerhalb einer halben Stunde gelöscht werden.

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Kleine Nachrichten. Die 18jährige Paula Sch., die bei dem Ober­lehrer Dr.B. in der Kaiser- Friedrich- Straße in Neukölln   in Stellung war, wurde von ihrer Dienstherrin in leblosem Zustande in der Küche liegend aufgefunden. Neben der Lebensmüden lag eine bis auf den letzten Tropfen geleerte Lysolflasche. In hoffnungslojem Zustande wurde die Sch. nach dem städtischen Krankenhause gebracht. In der Chauffeestraße in Mariendorf   trat eine Frau Schulz turz vor einem in der Richtung nach Berlin   fahrenden Straßenbahnwagen der Linie 96 auf das Gleis und wurde umgestoßen; sie erlitt eine leichte Ge­hirnerschütterung und wurde nach dem Briger Krantengaus gebracht. Der Kutscher Gustav Winkler   wurde in der Markitraße in Reinickendorf   beim Ueberschreiten des Fahrdammes von einem Straßenbahnwagen der Linie 32 erfaßt und umgestoßen. Winkler trug einen doppelten Bruch des linken Unterarmes davon; er fand im Rudolf- Virchow- tranfenhause Aufnahme. Für 3000 M. Militär- Ferngläser erbeuteten Schaufenstereinbrecher in der Nacht zum Donnerstag auf dem Grundstück Mittelstr. 9-10. Sie schlugen dort ein großes Loch in die Schaufensterscheibe der Rathe­ nower   Optiker  - Kompagnie und räumten alles aus, was sie bequem erreichen fonnten. Die gestohlenen Gläser haben zum Teil schwarze, zum Teil feldgraue Gehäuse. In einem Straßenbahnwagen der Linie 45 wurde Mittwoch abend ein unbekannter Mann vom Tode überrascht. Rechnungen, die man bei ihm fand, lauten auf den Namen eines Maurers Neuendorf. In einer Stanfwirtschaft in dem Hause Richardstr. 162 starb plößlich der 65 Jahre alte Handels­mann Albert Zipfel aus dem Hause Nr. 24. Ein Herzschlag hatte seinem Leben ein Ende gemacht.

Volkskunftabend in Tempelhof  . Sonnabend, den 27. Februar, abends 8 Uhr, findet in der Aula  

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der 1. Gemeindeschule, Manteuffelstr. 66, der nächste Volkskunstabend statt. Mitwirkende: Resi Langer   Rezitation; Lois van Laar Bioline; Leo Kestenberg  - Klavier; Gottfried Zeelander- Violon­Eintrittstarten a 20 f. find in den örtlichen Verkaufs­läden der Konsumgenossenschaft und an der Abendkasse zu haben.

cello.

Gerichtszeitung.

Bäckermeister und Landwirte vor Gericht. Vergehen gegen die Verordnungen, die zur Sicherung unserer Volfsernährung erlassen sind, kamen gestern vor der Straffammer des Landgerichts III   zur Verhandlung. Der Bäckermeister Josef Langer zu Charlottenburg   war ange­flagt, gegen die am 5. Januar erlassene und am 15. Januar in Kraft getretene Verordnung über die Bereitung von Badware ver­stoßen zu haben, indem er am 15. Januar sogenannte Knüppel" feilbot, zu deren Herstellung er nur Weizenmehl verwendet hatte, während nach§ 3 jener Verordnung 30 Proz. Roggenmehl darin enthalten sein müssen. Die Anzeige war von einem Fachkollegen und Konkurrenten erstattet worden, der sich darüber ärgerte, daß die Knüppel in dem Geschäft des Angeklagten äußerlich viel zarter und weißer aussahen, als es nach der Verordnung möglich war. Der Angeklagte gab zu, etwa für 1,50 M. Weizenbrot dieſer Art ohne Verwendung von Roggenmehl in Verkehr gebracht zu haben, ent­schuldigte sich aber durch besondere Umstände, die daran schuld ge­wesen sein sollen. Staatsanwaltschafts- Assessor Erich nahm den Anzeigenden gegen das Odium, das einem folchen vielfach anhaftet, in Schuß: es liege im Interesse der Sache, daß die Bädermeister, die solche Verfehlungen bemerken, sie zur Anzeige bringen, dann werden wir Erfolg haben mit den Gefeßen, die zum Wohl des Vaterlandes auf dem Gebiete der Ernährung des Volfes erlassen sind. Dem An­trage des Staatsanwalts entsprechend wurde der Angeklagte zu 50 M. Geldstrafe verurteilt.

Vor derselben Straffammer standen die 2 andwirte Julius Riez und Paul Weber aus Münchehofe  wegen Vergehens gegen die Verordnung vom 5. Januar d. J., monach mahlfähiger Roggen und Weizen nicht mehr verfüttert und nicht zur Futterbereitung verwandt werden darf.

Bei einer auf ihren Höfen am 17. Januar vorgenommenen Revision fand man in der Futterfiste und an der Häckselmaschine deutliche Zeichen, daß die Verordnung nicht befolgt worden war. Das Urteil lautete auf 40 M. bezw. 50 M. Geldstrafe.

Hier haben Sie das Geld, aber ich stelle Strafantrag." Eine Schöffengerichtsverhandlung in Striegau   i. Schl. brachte einen recht unerfreulichen Vorfall an die Deffent­lichkeit.

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Der Sohn des Arbeiters Herrmann hatte im Herbst Aepfel von den Bäumen geworfen. Der Amtsvorsteher Nickel   sandte darauf der ihr Mann lag um diese Zeit verwundet Striegerfrau Herrmann im Bazarett, während sie selbst hochschwanger war und für sechs Kinder zu sorgen hatte einen Strafbefehl über 10 M. Als die Frau nicht zahlen konnte, zog ihr der Amtsvorsteher, entgegen den gefeßlichen Bestimmungen, die 10 M. von der Kriegsunterstügung ab. Der verwundete Herrmann suchte Hilfe beim Bezirkskom­mando. Von hier aus wurde dem Amtsvorsteher klar gemacht, daß er der Frau die zurüdbehaltenen 10 M. zuzustellen habe. Als die Kriegerfrau trotzdem 14 Tage vergeblich auf das Geld wartete, ließ fich Herrmann vom Arbeitersekretär Daubenthaler einen Brief an den Amtsvorsteher auffezen, in dem in entschiedener Weise die Zu­stellung des Geldes an die arme Familie gefordert wurde. Als sich die Familie endlich das Geld holen konnte, warf der Amtsvorsteher dem verwundeten Landwehrmann das Geld auf den Tisch mit den Worten: So, hier haben Sie das Geld, aber ich stelle Strafantrag. Und so geschah es.

Der Krieger wurde wegen des an sich berechtigten Mahnbriefes wegen Beleidigung zu 10 M. und der Arbeitersekretär zu 15 M.

berurteilt.

Die Kriegsrente, die der verurteilte Vaterlandsverteidiger be­zieht, beträgt monatlich 10 M. Hoffentlich spricht ihn die Be­rufungsinstanz von Strafe und Kosten frei. Hindern sie daran for­male Rechtsnormen, so wird sich der zuständigen Instanz die Frage aufwerfen, ob Vorschriften einer Anklage gegen den Amtsvorsteher wegen des unberechtigten Abzugs von der Kriegsunterſtüßung ent­gegenstehen.

Der vorstehende Fall sollte dem Reichstag   Veranlassung dazu geben, die Nichtauszahlung der Kriegsunterstüßung unter Strafe zu stellen, und den Beteiligten endlich ein Recht auf Einklagung der Unterstüßungen zu geben.

Kleine Nachrichten.

Vereitelter Mordanschlag.

Messina   Blut­

Gemüse, inländisches: Kartoffeln, Daberse 50 kg 0,00; meiße Raiserfronen 0,00; Magnum bonum 0,00; Woltmann 0,00-0,00; Porree, Schoo 0,70-1,50; Sellerie, Schoď 5,00-10,00; Spinat 50 kg 15,00-25,00; Mohrrüben 6,00-7,50; Wirsingkohl Schod 8,00-14,00; Wirfingfohl 50 kg 9,00-10,00; Weißtohl Schod 8,00-14,00, eißkohl Einen Doppelraubmord, den zwei Berliner   Verbrecher 50 kg 9,00-10,00; Rottohl, Schod 8,00-15.00; Rotfohl 50 kg 9,00 bis in Leipzig   verüben wollten, fonnte die Leipziger   Kriminalpolizei noch in 10,00; Grünkohl 50 kg 10,00-14.00; stoblrüben 50 kg 5,00-6,00; Teltower  Rüben 50 kg 12,00-16,00, Märkische Rüben 50 kg 4,00-12,00; legter Stunde vereiteln. Bei einer alleinstehenden Dame, die am Rofentohl 50 kg 20,00-30,00, Meerrettich Schod 6,00-14,00; Postplage in Leipzig   wohnt, hatte ein Mann, der eine auffallend Beteriilienwurzel Shodbund 4.00-6,00; 3miebeln 50 kg 15,00-16,00, schwere Taiche bei fich trug, ein Zimmer gemietet. Da die Rhabarber, Hamburger, 100 Bd. 8-14. Apfelsinen: italienische 50 kg 16,00-18,00, dito 200 Stüd 8,00-9,00. 300 St. 9,00-10,00, Murcia  Wohnungsinhaberin Verdacht schöpfte, machte sie die Kriminal- 200 St. 13,00-18,00, dito 300 Stüd 10,00-15,00, Messina   160 St. polizei aufmerksam, die in Abwesenheit des Mieters die Tasche 10,00-12,50, 200 St. 8,00-13,00, 300 St. 8,00-13,00. durchsuchte. In dieser befanden sich zwei schwere Hammer, 80 St. 8,50-900, bo. 100 St. 7,00 8,75, do. 150 St. 7,00-10,00. ein Dolchmesser und eine Schlinge. Als der Mieter in der Spaniſche 420 St. 22,00-30,00, do. 714 St. 26,00–30,00, do. 106 ± St. 28,00-32,00, do. 420 St. large 23,00-40,00. Wohnung erschien, wurde er verhaftet. Nach beharrlichem Zeugnen legte der Verbrecher schließlich ein volles Geständnis ab. Es handelt sich um den 32 Jahre alten Musiklehrer Bergemann aus Berlin  , der erst im vergangenen Jahre aus der Strafanstalt in Die turistische Sprechstunde findet für Abonnenten Lindenstr. 8, IV. Dot Blögensee entlassen worden war. Bergemann hatte, wie er ein rechts, parterre am Montag bis Freitag von 4 bis 7 Uor, am Sonnabend gestand, in Gemeinschaft mit einem Manne, den er nicht näher kennen von 5 bis 6 Uhr statt Jeder für den Briefkasten bestimmten Anfrage will, den Plan gefaßt, einen vermögenden Berliner   Privatmann nach ist ein Buchstabe und eine Zahl als Merkzeichen beizufügen. Antwort wird nicht erteilt. Leipzig   zu locken und ihn dann in einem eigens dazu gemieteten beigefügt ist, werden nicht beantwortet. Eilige Fragen trage man in der Zimmer zu ermorden und zu berauben. Vorher gedachten Sprechstunde vor Verträge, Schriftstücke und dergleichen bringe man in die die Verbrecher die Zimmervermieterin beiseite zu schaffen. Der Privat- Sprechstunde mit Kinooperateur 32. Das fommt ausschließlich auf die Solidität der mann war gestern in Leipzig   angekommen. Durch das rechtzeitige Eingreifen der Leipziger   Polizei wurden die geplanten Mordtaten Baan.-P. 61. Erhalten Sie in unserer Buchhandlung, Lindenstr. 3. verhindert.

Der verhaftete Bergemann hatte, wie weiter berichtet wird, in einer Leipziger   Tageszeitung ein Jnierat erlassen, wonach eine alleinstehende Dame bei einer ebenjolchen ein möbliertes Zimmer fuche. Es meldete sich unter anderen auch die erwähnte Wohnungs­inhaberin. Bald darauf erschien bei ihr Bergemann, der das Zimmer angeblich für seine Arbeitgeberin mieten wollte. Er erkundigte sich zunächst, ob die Dame die Wohnung auch ganz allein inne babe und ließ eine Handtasche zurück, die er dort einige Tage laffen wollte. Diese enthielt die erwähnten Werkzeuge, aus denen die Kriminal­beamten ersaben, daß ein Mord geplant war. Schließlich wurde er

auf der Straße von Beamten beobachtet, wie er in ein Haus der Karlstraße zu feiner Geliebten ging.

Dort wurde er auch feiner Ber­Zunächst leugnete Bergemann nach verhaftet. Straftat irgendeine geplant haben. U Dann haftung, gab er unter der Wucht der Beweise zu, in Berlin   von einem Un bekannten zu der Tat angestiftet worden zu fein. Die beiden hatten in Berlin   in der Tagespresse Inserate erlassen, nach denen Berge mann Vertrauensstellungen zu bergeben hatte. Der Zwed dieſer Annoncen sollte sein, einen vermögenden Privatmann nach Leipzig  zu loden, wo er beraubt und ermordet werden sollte. Der ein­getroffene Herr hatte denn auch 10 000 M. in Wertpapieren bei fich und war fest entschloffen, die Vertrauensstellung mit Deponierung der Kaution von 10 000 m. anzunehmen.

Ein großer Steuerhinterziehungsprozek bereitet sich in Eitorf   bei Köln   vor. Dem Epritfabrikanten G. Boetticher werden Steuer hinterziehungen in Höhe von mindestens 15 Millionen Mark vorgeworfen, die sich auf 18 Jahre verteilen. Für einen Zeitraum von 33 Monaten ſteht die Summe von 2300 000 M. ziemlich genau fest. Die Untersuchung, die noch einige Monate dauern wird, wurde dadurch erschwert, daß die Geschäfts­bücher angeblich bei einem Brande im Jahre 1913 vernichtet wurden. Als man die Versandbücher der Güterabfertigung Eitorf   beran­ziehen wollte, ergab sich. daß eigentümlicherweise gerade die Bücher, die auf Boettichers Spritversand Bezug haben, gestohlen waren. Boetticher wurde verhaftet, aber gegen eine Staution von 1 Million Mart freigelassen. Diese Million wurde vom 8olfistus mit Be­ichlag belegi. Mehrere Wochen befand sich der Angeschuldigte in reiheit. Da wurde plötzlich das Versteck der angeblich vernichteten Geschäftsbücher entdeckt. Damit waren die Beweise geliefert und Boetticher wurde aufs neue verhaftet.

Briefkasten der Redaktion.

denen Anfragen,

Briefliche

feine Abonnementsauittung

5. M. 29. 1. u. 2. Werden Sie sich an den Deutsch  - Ruifiichen Berein, Berlin   SW. 11, Hallesche Str. 1 I, in der Zeit zwischen 9-4 Uhr. G. 17( oder C. 17). Tragen Sie Ihre Wünsche dem Chefarzt vor. Nur dieſem ſteht das Recht der Entscheidung zu. F. S. 1915. 1. Nach für immobile, sondern für mobile Truppen. 2. Welches Lowiß ist gemeint? Informationen, die wir erhalten haben, gilt der Betrag von 15,90 nicht 3. Nur mit militärischer Genehmigung. schreiben. Es gibt keinen arderen Weg, als an die angegebenen Stellen sich nochmals um Auskunft zu wenden.

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D. M. 4. Ja, sie dürfen

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M. O. 87. Nein. E. P. 700. De Wartezeit für die Eingebung der Ehe nach dem Tode des ersten Ehemannes beträgt zehn Monate. Es kann aber Verfürzung diefer Wartezeit erwirkt werden. Die Frau muß dann ein Zeugnis einer Hebamme beifügen und einen diesbezüglichen Antrag an das Amtsgericht einreichen. Die Anmeldung beim Standesamt kann durch Ihre Braut bicheben unter Borlegung der Geburtsu- funden, der Heiratsurkunde und des Totenscheins. 5. G. 50. Das Mädchen gilt als Handelsangerellte und hat, wenn nichts vereinbart ist, eine sechswöchige Kündigung Quartalseriten. Klagen zum Sie beim Kaufmannsgericht 7. S. 36. Die zweite Ausmusterung bedeutet: Dienstuntanalich Eine patere wegen Steijbeit oder Krümmung eines Fingers. M. 9. Ja. Einziehung ist aber immer noch nicht ausgeschlofen. Edith 16. Die Erlaubnis wird nicht so schnell erteilt werden. Sie fönnen's aber mit einer Eingabe beim Justizminister versuchen. 5. 3. 30. Sie fönnen unter Beibrin jung eines Attestes der Gesundheits­polizei auf Lösung des Vertrages flagen, wenn der Wirt Sie nicht vom Vertrag entbindet... W W. 7. 1. Eine Verpflichtung besteht für die Wirtin nicht. 2. Sie muß ern flagen. Sie haften aber für Laden- und Wohnungsmiete. 2. O. 45. Der Anspruch auf Alimentation lann auch während diefer Beit geltend gemacht werden. Berlin   100. 1. Da wir den fommunalen Steuerzuschlag von dem Orte nicht kennen, fönnen wir Ihre Frage nicht beantworten. 2. Ja. 3. Stommunale Steuern müssen Sie auch dort zahlen, nur Staatssteuern nicht. M. 3. A. Wegen Hauterkrankungen dienstunfähig. F. W. 79. Wegen Herz­erfianfung dienstunfähig.- 6. 17. 1. Sie muß alle Unternügungs­bezüge angeben. 2. Leider ist dagegen nichts zu machen. D. R.   Ja. G. Sch. 2. Sie geiten als Handelsangestellte und fönnen nur iechs Wochen vorher zum Quartalsschlußz kündigen 2. G. 7. 1. Ein An spruch auf eine solche Einrichtung in der Wohnung haben Sie nicht. 2. Reflamieren Sie bei der Landesversicherungsanstalt wegen Ihres Ge fuchs. Ohne weiteres zahlt die Driskrankentasse nichts dazu. Sie müssen vorber erst die Zustimmung der Stasse einholen.- H. S. 30. Verjährung tritt ein, wenn die Scheidungstlage nicht innerhalb 6 Monate von dem Zeits punite an erhoben wird, in dem der Ehegatte vom Ehebruch Stenntnis erlangte.

Wetteraussichten

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für das mittlere Norddeutschland

bis

Sonnabendmittag: Zunächst im Diten noch vorwiegend trübe und öfter Aufbeiterung des Betters; nachts wieder an den meisten Orten Froit. wiederholte, im allgemeinen geringe Niedersa läge; im Westen allmäaliche

Sozialdemokratischer Wahlverein f. d. 6. Berl. Reichstagswahlkreis.

4. Abt. Bez. 541. Nachruf!

Am Sonnabend, den 20.Februar, verstarb durch Unfall unser Ge noffe, der Bauarbeiter

Lettestr. 2.

Ehre seinem Andenten!

Ein fiebenjähriges Kind als Lebensretter. Aus der italienischen Provinz Sondrio   wird über eine interesante Lebensrettung berichtet. Eine Frau, Giuditta Ronco, die die Auf­gabe hat, den Zollmächtern auf dem Baß Fescagno die Lebensmittel zu bringen, machte fich trot bohen Schnees im Schlitten mit ihrem Emil Reinholz siebenjährigen Knaben auf den Weg, wurde aber von einem heftigen Schneesturm überrascht und mit dem Handschlitten in eine Felsipalte Dem Knaben gelang es, sich aus dem Schnee herauss geschleudert. zuarbeiten, und allein, in finsterer Nacht, machte sich das Kind auf den Heimweg, verirrte sich dabei und seine Hilferufe wurden nach achtstündigem Steigen in Schnee und Sturm in der Nähe des elter­lichen Hauies gehört. Das Kind, aufs äußerste erschöpft, ging mit dem Vater und mehreren Zollwächtern zurüd und fand richtig die Stelle, wo die Mutter im Schnee begraben war. Es gelang, die schon Bewußtlose ins Leben zurüdzurufen, und sie ist jetzt außer Gefahr.

Raubmord in Kalkutta  .

Nach einer Meldung der Central News" aus Raltutta brangen am 22. d. M. Banditen in das Geschäft eines Reishändlers ein, erschossen ihn und stablen 1833 Pfund Sterling. Ein Kraftwagenführer, der sich weigerte, fie in Sicherheit zu bringen, wurde ebenfalls erich offen. Bisher wurden feine Ber­haftungen vorgenommen.

Parteiveranstaltungen.

Die Beerdigung hat am 24. Februar in Stottbus bereits stattgefunden.

262/16 Der Vorstand.

Sozialdemokratischer Wahlverein

Kreis Niederbarnim  .

Bezirk Pankow  .

Am Montag, den 22. Februar, berstarb nach langem schwerem Leiden unser Genosse, der Tischler Paul Hoffmann im 51. Lebensjahre.

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet heute Freitag, nachmittags 4, Uhr, bon der Halle des neuen Pantomer Friedhofes in Schönholz aus statt. Um rege Beteiligung ersucht Die Bezirksleitung.

Tempelhof  - Mariendorf  . Die Jugendsektion hält heute abend im 242/11 Sonntag, den 28. Februar: Jugendheim einen Distutierabend ab. Wanderung nach Dahlemiz, Rangsdorf  . Abfahrt 7 Uhr vom Bahnhof Marienfelde  . Fahrgeld 40 Pf.

Jugendveranstaltungen.

Tempelhof  - Mariendorf  . Sonntag, den 28. Februar: Wande. rung nach Wannsee  , Catrow, Nedlig, Votsdam, Wannsee  . Treffpunkt für Tempelhof   17 Uhr Fr.- Karl- Straße, für Mariendorf   7 Uhr Bahnhof Marien­ dorf  . Fahrgeld 50 Bf.

Adlershof  . Sonntag, ben 28. Februat, findet eine Partie unferer Jugendlichen nach Fredersdorf- Rüdersdor- Ertner statt. Fahrgeld 80 Pf. Abfahrt pünftlich 6.36 früh vom Bahnhof Adlershof  .

Amtlicher Marktbericht der städtischen Markthallen Direktion über den Großhandel in den Bentral- Martthallen.( Ohne Verbindlichkeit.) Donnerstag, den 25. Februar. Fleisch: Rindfleisch per 50 kg, Dchsen­fleisch Ia 80-93, do. Ila 72-82, bo. IIIa 65-70; Bullenfleisch la 72-84, do. Ila 68-72; ühe, fett 62-68, do. mager 51-58, do. dänische 48-55; Fresser 60-70, Fresser, dänische, 48-60, Bullen, dänische, 53-64; Ralbfleisch, Doppellender 120-130; afttälber la 80-95, do. IIa 65-75; Stälber ger. gen. 45-55. Hammelfleisch: Maftlämmer 88-98; Hammel la 81-86, bo. IIa 78-80; haie 80-87. Schweinefleisch: Schweine, fette 96-111, sonstige 84-95, dän. Sauen 72-75, dän. Schweine 75-80.

Henkel's Bleich- Soda

Zentral- Verband der Töpfer

a. Berufsgenossen Deutschlands  .

Filiale Groß- Berlin. Am 22. Februar ist unser Kollege

Paul Hoffmann ( Bezirk Bantom)

im Alter von 51 Jahren einem Lungenleiden erlegen.

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet heute Freitag, den 26. Februar, nach­mittags 4%, Uhr, auf dem Ges meinde Friedhof Pankow   in der

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Deutscher   Bauarbeiterverband. Zweigverein Berlin  . Bezirk Wedding  . Am 23. Februa: starb unser Mitglied, der Maurer

Fritz Kohnert

im Alter von 59 Jahren.

am

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet Sonnabend, den 27. februar, nach­mittags 4 Uhr, von der Halle res Gnaden- Kirchhojes, Barfus. straße, aus statt. 145/19

Der Vorstand.

Deutscher   Metallarbeiter- Verband Verwaltungssteile Berlin. Nachruf!

Den Kollegen zur Nachricht, daß unser Mitglied, der Bau­anschläger

Paul Rast

am 20. d. Mts. an Gehirnschlag gestorben ist.

Ehre seinem Andenken! 132/16 Die Ortsverwaltung.

Beerdigungsverein

der Zimmerleute Groß- Berlins. Den Mitgliedern zur Nachricht. daß unser Kamerad

Rob. Küchenmeister

Riefestr. 8

am Dienstag, den 23. Februar, abends gegen 9 Uhr, nach langem, schwerem Leiden im Alter von 76 Jahren an Lungenschwindsucht verstorben ist.

Ehre seinem Andenken!

Die Eindscherung erfolgt am Sonntag, den 28. februar, mit­tags 12 Uhr, im städtischen Are matorium, Gerichtstraße 37/38. Der Vorstand. 11666

Schönholzer Heide  , Bahnhofftrahe Reuters   Werte

Um rege Beteiligung ersucht

Der Vorstand.

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Berantwortlicher Redakteur: Alfred Wielevy, Neukölln. Für den Inseratenteil verantw.: Tb. Glode, Berlin  . Drud u. Verlag: Borwärts Buchdruderet a. Bertagsanstalt Paul Singer& Co, Berlin   SW.