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Nr. 58. 32. Jahrgang.

2. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt. Sonnabend, 27. Februar 1915.

Abonnementseinladung.

gung

Staates

fügung der höheren Verwaltungsbehörde ohne Entschädi- vom Berliner Magistrat festgesetzten Preise für die städtischen des zugunsten eingezogen werden Kartoffeln bleiben bestehen und es müssen, wie wir an anderer fönnen. So einschneidend diese Maßregel erscheint, so ist jie Stelle unseres heutigen Blattes darlegen, unter allen Um­doch als Zwangsmittel gegenüber solchen Perionen, die die ständen Abhilfemaßnahmen getroffen werden. Eine Zeitung gehört zum Leben eines Kulturmenschen Interessen der Allgemeinheit den Rüdsichten auf ihre eigene Bequem­wie das Brot zur täglichen Nahrung. Das politische und lichkeit hintanießen, gerechtfertigt. wirtschaftliche Leben ist so weitschichtig, so vielgestaltig, die Kenntnis aller Vorgänge in der Oeffentlichkeit so erforder­lich, das ohne eine Zeitung nicht auszukommen ist. Gerade die jebige Zeit mit ihren großen wirtschaftlichen und politi­schen Umwälzungen, mit den gewaltigen Kämpfen auf den Kriegsschaupläßen macht das Halten einer Zeitung zu einem nnabweisbaren Bedürfnis.

Nicht jede Zeitung ist für jeden Leser geeignet. Nicht jede Zeitung hat die gleichen Bedürfnisse zu erfüllen, und jede Zeitung hat ein anderes Lesepublikum. Der Vorwärts" ist von jeher das Blatt der Berliner Arbeiter schaft gewesen. Er bemüht sich, die Wünsche der erwerbs. tätigen Bevölkerung zu berücksichtigen, soweit das in der gegenwärtigen Zeit überhaupt möglich ist, aber er kennt die Leiden und er kennt die Lage der breiten Massen.

Der Vorwärts" erscheint täglich und kostet pro Monat 1,10 M. Der Vorwärts" kann auch im Wochenabonnement be­zogen werden und kostet pro Woche 25 Pf.

Bestellungen können bei jeder Botenfrau, bei unseren Zeitungsspeditionen und auch in der Hauptexpedition unseres Blattes, Lindenstraße 3, aufgegeben werden.

Den billigen Ansprüchen derjenigen Automobilbesizer, die in­folge des unmittelbaren in der neuen Verordnung begründeten Ein­griffs außerstande gefekt werden, die von ihnen gelöste Steuerkarte auszunuzen, wird durch einen zurzeit in Vorbereitung befindlichen Beschluß des Bundesrates Rechnung getragen werden.

Aus der Gewerbedeputation.

Städtische Kartoffelpreise in Neukölln. Nachdem der Oberbefehlshaber in den Marken die festgesetzten. Höchstpreise für den Kleinverkauf von Speisekartoffeln in Groß- Berlin aufgehoben hat, könnte bei den Kartoffelhändlern, welche aus städtischen Beständen versorgt werden, dic Meinung bestehen, daß sie in dem Verkauf der Kartoffeln an unsere Bevölkerung hinsichtlich der Preise keiner Beschränkung mehr unterworfen sind. Wie 11113 vont amtlicher Seite Dic Um hervorgetretenen Mißständen auf dem Gebiete des Aus- mitgeteilt wird, ist eine solche Annahme unzutreffend. Kartoffeln stellungswesens, insbesondere bei sogenannten Schwindelausstellungen, Kartoffelhändler, die aus städtischen Beständen entgegenzutreten, soll eine Preisgerichtsordnung zur Einführung ge- entnehmen, sind vielmehr verpflichtet, an unsere Bevölkerung die 30 Pf. je 10 Pfd. langen. Ein vom Oberpräsidenten der Deputation zur Begutachtung Kartoffeln nach wie vor zum Preise von höchstens 60 vorgelegter Entwurf wurde seinerzeit einer Kommission zur weiteren Erledigung überwiesen, die in der letzten Sizung Bericht erstattete. abzugeben. Kartoffelhändler, welche gegen dieſe Grundsätze ver­stoßen, oder aber sich zu den städtischen Gutscheinen auf Startoffel­Der Preisgerichtsordnung- Entwurf fand im allgemeinen die Zu- stoßen, oder aber sich zu den städtischen Gutscheinen auf Kartoffel­lieferungen noch Beträge zuzahlen lassen, haben bei Erstattung einer Stimmung der Deputation. Anzeige hierüber zu gewärtigen, daß ihnen die Ausweistarte ents zogen wird, und sie infolgedessen aus städtischen Beständen keine Kartoffeln mehr erhalten. Die Verkaufsstellen für städtische Kar­toffeln sind durch rote plakate gekennzeichnet.

Die Spekulation auf hohe Preise.

Zur Erörterung über die Frage der Zuständigkeit der Gewerbe­deputation betreffend die Aufsicht über die Innungs- Fortbildungs­Der Vorwärts" ist eifrig bestrebt, auf dem Gebiete der schulen war ebenfalls eme Kommission eingesetzt worden. Auf Vor­Berichterstattung sich die größte Objektivität aufzuerlegen. icblag dieser Kommission wurde beschlossen: Die Aufsicht über jämt Gerade dadurch glaubt er, auch der Allgemeinheit am wirkliche Innungsfachschulen wird. a) in allen Unterrichtsfragen und schultechnischen Angelegenheiten von der Fachschuldeputation, b) in samsten zu dienen und am besten zu nüzen. allen anderen Angelegenheiten von de Gewerbe deputation ausgeübt. Es wurde bei diesem Punkte der Tagesordnung ferner beschlossen: In einer Versammlung der Schöneberger Bädermeister hat ein Die gemäß§ 96 der Gewerbeordnung der Gewerbedeputation als Sachverständiger nach einem Bericht der Schöneberger Zeitung" Aufsichtsbehörde zustehenden Rechte( Ueberwachung der Befolgung ausgeführt: Ein Berliner Kartoffelgroßhändler, der über 1 350 000 gesetzlicher und statutarischer Vorschriften) werden, soweit es sich auf Entsendung von Vertretern zu den Innungsprüfungen handelt, auch Sentner Kartoffeln einkaufte, diese ursprünglich mit 2,50 M. für den auf schultechnisch gebildete Personen ausgedehnt. Bisher war die Zentner verkaufen wollte, schob die Verhandlungen hinaus, bis die Pragis, daß nur die Mitglieder der Deputation selbst solche Ver- Höchstpreise hinaufgelegt wurden. Und nun fordert er für den tretungen wahrnahmen. Diese Anregung bedarf noch der Bestätigung Zentner 5,75 M.( Hört! hört.) Es müßte tatsächlich ein Lebens­des Magistrats. mittelwuchergesetz in Straft treten, wonach diese Wucherer als Landes­Vom Vorstand und Aufsichtsrat der Handwerker- Verbandskasse verräter zu bestrafen wären. Groß- Berlin lag ein Antrag vor, die Garantieverpflichtung zugunsten einer Kommission, die zunächst den Umfang des Darlehnsgeschäfts dieser Kasse zu übernehmen. Die Deputation beschloß die Einsegung bei den einzelnen der Verbandskasse angeschlossenen Genossenschaften der auf dem Platz an der Rubensstraße ein so schnelles Ende fand prüfen und Vorschläge über die Höhe der von der Stadt Berlin und den Verein der Schöneberger Obst- und Gemüsehändler über­etwa zu übernehmenden Garantiesunime machen soll. In diese tragen wurde, ist auch diesem Verein jezt entzogen worden, da die Kommission wurde auch Genosse Ritter gewählt. Stadtverordnetenversammlung beschlossen hat, daß Schöneberg den Berkauf auch fernerhin in eigenem Betriebe fortseßen solle. Schöneberger Rieselgut in Deutsch- Wusterhausen fann Kartoffeln nicht mehr liefern. Die Lebensmittelabteilung des Magistrats befaßt sich jetzt mit dem Plane, schleunigst an anderer Stelle Kartoffeln zu erhalten, die an verschiedenen Punkten der Stadt verkauft werden follen. Die große Entfernung des Verkaufsplatzes an der Rubens­straße im Friedenauer Ortsteil Schönebergs von den älteren Teilen der Stadt, z. B. von Alt- Schöneberg und von der Gegend am

Beim Ausbleiben oder bei verspäteter Lie­ferung einer Nummer wollen sich die Postbezieher stets nur an den Briefträger oder die zu ständige Bestell- Postanstalt wenden. Erst wenn Nachlieferung und Aufklärung nicht in angemessener Frist er­folgen, wende man sich unter Angabe der bereits unter­nommenen Schritte an unseren Verlag.

Feldpost- Abonnements.

Wir weisen unsere Leser darauf hin, daß unsere sämtlichen Filialspeditionen wie die Haupt­expedition Feldpost- Abonnements auf den Vorwärts" zum Preise von

Der städtische Kartoffelverkauf in Schöneberg ,

Das

Die Deputation beschäftigt sich seit längerer Zeit mit der Frage: inwieweit der Krieg das Handwerk wirtschaftlich beeinflußt hat. Es wurde Kenntnis genommen von einem Fragebogen, der von einer hierzu besonders eingesetzten Kommission ausgearbeitet worden ist. Wiederholt ist an dieser Stelle über das gesetz- und statuten widrige Verhalten des Vorstandes der Berliner Schlofferinnung gegenüber dem Gefellenausschuß der genannten Jnnung berichtet worden. Die Schloſſerinnung unterhält einen Arbeitsnachweis, der dem bekannten Arbeitsnachweis der Berliner Metallindustriellen an geschlossen ist. Der Arbeitsnachweis der Berliner Metallindustriellen ist ein Nollendorfplatz herum, wurde von den Stadtverordneten lebhaft reiner Arbeitgebernachweis, bei dem nach den Sagungen die Mit- bemängelt, und die Errichtung mehrerer Verkaufsstellen wurde an­mirfung der Arbeitnehmericaft grundsäglich ausgeschlossen ist. geregt. Siach§ 95 der Gewerbeordnung ist der Gesellenausschuß an allen Einrichtungen zu beteiligen, für welche die Gefellen Beiträge ent­

1,10 Mark monatlich entgegennehmen. Die Zeitung wird den im Felde Stehenden von unserer Hauptexpedition als Feldpostbrief täglich nachrichten oder welche zu ihrer Unterstützung bestimmt sind. Dazu ge gesandt.

Bei Bestellung des Abonnements ist genau anzugeben, s welchem Armeekorps, Division, Brigade, Regiment, Bataillon, Kompagnie usw. der Empfänger angehört.

Einschränkung des Verkehrs mit Kraftfahrzeugen.

Die Norddeutsche Allgemeine Zeitung" schreibt:

Städtische Kartoffelversorgung in Charlottenburg .

Die Kartoffelversorgung der Charlottenburger Bevölkerung wird hört nach§ 81a Ziffer 2 der Gewerbeordnung auch die Fürsorge für Die Schlosserinnung pfeift auf diese der Magistrat in der Weise sicherstellen, daß er von jetzt ab einer den Arbeitsnachweis. geießlichen Bestimmungen, wobei sie offenbar durch den Anzahl von Händlern Kartoffeln liefert, die unter städtischer Aufsicht Verband der Berliner Metallindustriellen indirekt unter- und Kontrolle in Mengen an die Bevölkerung abgeben ſtützt wird, denn sonst hätte lettere Organisation ihr werden und zwar zu einem vom Magistrat festgesezten Preise. Um Verhältnis mit der Berliner Schlofferinnung längst lösen können. preisregulierend auf den Kartoffelkleinhandel zu wirken, ist der Preis Bei der offenkundigen andauernden Verlegung der gesetzlichen und für diese Kartoffeln auf 55 Pf. für 10 Pfd. bemessen. Da der statutarischen Bestimmungen hatte die Innung noch den Mut, wiederholt bei der Gewerbedeputation den Antrag zu stellen, die Magistrat in nächster Beit erhebliche Kartoffelzufuhren zu erwarten vom Gesellenausschuß versagte Zustimmung zur Errichtung ihres hat, ist zu hoffen, daß der Startoffelmangel in Charlottenburg bald Arbeitsnachweiſes ergänzen" zu lassen. behoben sein wird.

Wiederholt hat die Gewerbedeputation ein solches gefezwidriges Anfinnen abgelehnt. Die Schlosserinnung fehrt sich indessen nicht daran. In der Sigung der Deputation wurde das Verhalten der Schlofferinnung in Sachen des Arbeitsnachweises scharf verurteilt und beschlossen:

Die Anordnung der Aufsichtsbehörde:

"

Brotpreiserhöhungen.

Wie das Schöneberger Tageblatt" mitteilt, haben die dortigen Bäckermeister in einer am Montag abgehaltenen Versammlung be­schlossen, die jetzt bestehenden Brotpreise zu erhöhen. Nach diesem Durch die der Anschluß des Innungsarbeitsnachweises an Beschluß müssen die Schöneberger Einwohner jegt für ein 2- Pfund­den Nachweis des Verbandes Berliner Metallindustrieller aus Brot 50 Pf., für 3 Pfund 75 Pf. und für ein 4- Pfund- Brot 1 M. formellen Gründen beanstandet und der Innung die Einbezahlen. Die Bäckermeister gaben zur Begründung ihres Vor­richtung des Arbeitsnachweiſes unter Begehens an, daß die Stadt Schöneberg jetzt für das Roggenmehl obachtung der§§ 32 Abi. 4 und 22 Abs. 1 ihres 44 M. pro Doppelzentner von den Bäckermeistern verlange, während

Durchführung zu bringen.

Auf Grund dieses Beschlusses ist die Schlosserinnung zunächst in eine Ordnungsstrafe genommen worden.

Auf Grund des§ 3 des Geieges über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen vom 4. August 1914 hat der Bundesrat unter dem 25. d. Mts. eine Verordnung erlassen, die eine Eirichränkung des Verkehre mit Kraftfahrzeugen zum Ziele hat. Die Notwendigkeit, mit den vorhandenen Vorräten an Gummi, Treiböl und Schmieröi hauszuhalten, rechtfertigt eine Maßnahme, die diese für unsere Industrien wichtigen Robstoffe einer in Kriegszeiten entbehrlichen Verwendung im Dienste des Statuts aufgegeben worden ist," es vordem 39 M. gekostet habe. Wer bis jetzt noch kein Mehl von Lurus und der Bequemlichkeit entzieht. Durch mit allen gefeßlichen Zwangsmitteln der Innung gegenüber zur der Stadt erhalten habe, bekomme 2 Sack zu 39 M. und 2 Sack die neue Verordnung wird der Verkehr von Kraftfahr­Danach kostet das Mehl im Durchschnitt 41,50 M. zeugen auf öffentlichen Straßen und Plägen von dem 15. März u 44 W. dieses Jahres ab von einer erneuten 3ulaffung abhängig ge­War bei dieſen Preisen eine Brotpreiserhöhung notwendig? macht, die nur erteilt werden darf, wenn für den Verkehr des Fabr- Nach§ 126 a der Gewerbeordnung kann bekanntlich die Be- Wir fagen Nein! Wir verweisen auf die Maßnahmen der Stadt­zeugs ein öffentliches Bedürfnis besteht. Diese fünftige Beschränkung fugnis zum Halten von Lehrlingen u. a. auch dann versagt werden, gemeinde Neukölln, die sie bis Ende Januar getroffen hatte. der Zulassung bezweckt vor allem die Ausschaltung aller er Fahr wenn gegen den Lehrherrn Tatsachen vorliegen, die ihn in sittlicher Die Stadtgemeinde hatte mehrere tausend Zentner Getreide zu zeuge, die iportlichen oder Vergnügungszwecken zu dienen bestimmt Beziehung zum Halten oder zur Anleitung von Lehrlingen un­find, verweist aber auch den öffentlichen Verkehr in gesteigertem geeignet ericheinen lassen. Auf Grund dieser Bestimmung hatte die östpreisen gekauft, und war bei diesen Preisen in der Lage Maße auf die sonstigen Transportmittel wie Eisenbahnen, Straßen- Deputation in einer früheren Sigung mit Stimmenmehrheit be- noch mit einem kleinen Gewinn das Mehl für 31,50 M. an die bahnen, Pferdebroichken usw. schlossen, einem Schneidermeister B. die Befugnis zum Halten von Bäckermeister abzugeben. Wird so einerseits Vorsorge dahin getroffen, daß von den rund Rebrlingen abzusprechen, weil dieser im Kontubinat lebte! Wir verpflichten, ein 3- Pfund- Brot für 45 Pf. zu liefern. Ist der Preis 50 000 Straftwagen, die zurzeit uoch im Verkehr sein dürften, in mögen uns dieser sonderbaren und philisterhaft anmutenden Deduktion des Mehles nur um ein Drittel gestiegen, so mußte es im gleichen Zukunft etwa die Hälfte von den Straßen vernicht anzuichließen; sie ist bisher unseres Wissens auch von keinem Verhältnis möglich sein, ein 3- Pfund- Brot für 60 Pf. zu liefern. schwinden wird, so sind doch anderseits Ausnahmen in ge- Kommentator der Gewerbeordnung vertreten worden. Der Preis für ein 3- Pfund- Brot ist ja auch schon längst durch die nügendem Umfang vorgesehen, um berechtigten Interessen auch Auf erhobene Beschwerde des Schneidermeisters hatte sich der Berliner Bäckermeisterversammlung auf 68 Pf. festgesetzt worden. fernerhin zu genügen. So soll der Verkehr mit Kraftomnibussen Stadtausichus mit der Angelegenheit erneut zu beschäftigen. Zuzu neuen Preissteigerungen liegt aber nicht der geringste Anlaß vor. und Straiteroichten, wenn auch in eingeschränktem Maße, einer Enticheidung ist es nicht gekommen, da inzwischen die Frau Es wird daher höchste Zeit, daß die Groß- Berliner Kommunen aufrechterhalten werden. Insbesondere werden bei der Zulassung verstorben ist. von Lastkraftfahrzeugen die Bedürfnisse des Gewerbebetriebes ange- Es wurde beschlossen, dem Stadtausschuß mitzuteilen, daß die Brot- und Gewichtpreis festsetzen, damit eine lebervorteilung der messene Berücksichtigung finden. Da gleichzeitig die Heeres- Deputation an der Aufrechterhaltung der Anordnung fein Interesse Bevölkerung vermieden wird. verwaltung es sich angelegen sein lassen wird, den militärischen mehr habe.

Kraftfahrzeugverfehr im Heimatverkehr so weit einzuschränken, als Vor Eintritt in die Tagesordnung erfolgte die Einführung des die militärude Notwendigkeit es irgendwie zuläßt, darf mit einer Stadtv Rettig und des Bürgerdeputierten Schlossermeister Winter wesentlichen Ersparnis an Gummi, Treiböl und Schmieröl für die an Stelle der bisherigen Mitglieder Stadtv. Förster und Bürger- in Zukunft mit Sicherheit gerechnet werden. deputierten Steuer.

Aus Groß- Berlin. Zur Kartoffelnot.

Die Bäckermeister mußten sich aber ver­

Kurse für stotternde Schulkinder.

Die städtische Schuldeputation hat im Schuljahr 1913/14 12 Schulfreisen insgesamt 29 Heilkurse für stotternde Ge­meindeschulkinder eingerichtet. An diesen Kursen waren Da als Zeitpunkt, nach dem der Verkehr nur auf Grund 365 Schüler, und zwar 295 Knaben und 70 Mädchen, be­erneuter Zulassung gestattet ist, erst am 15. März d. Js. fest­teiligt. Die Leitung der Kurse lag in den Händen des gesezt worden ist, die Erneuerungsanträge indessen schon jetzt zulässig sind, ist die Gewähr gegeben, daß, von vereinzelten Aus­Direktors Schorsch von der städtischen Taubstummenschule. nahmen abgesehen, eine rechtzeitige Entscheidung über die Anträge Die Abschlußprüfungen fanden im März in Gegenwart erfolgen wird. Immerhin kann allen denjenigen, die auf die fernere Es der Schulinspektoren, Schulärzte und Rektoren statt. Zulassung ihres Fahrzeuges nach Maßgabe der neuen Bestimmungen wurden 332 Kinder geprüft. 221 Stinder fonnten als völlig glauben rechnen zu dürfen, in ihrem eigenen Interesse nur die Die Aufhebung der für Berlin festgesezten Kleinhandels- geheilt bezeichnet werden, das sind 66,8 Proz. Die ent schleunige Stenung des Antrags bei den mit der Ausführung dieser Berordnung betrauten höheren Verwaltungsbehörden in Berlin preise für Startoffeln hat in weiten Streisen überrascht und eine sprechenden Ziffern der Jahre 1911, 1912 und 1913 lauten dem Polizeipräsidenten angeraten werden. Diese höheren Ver- Reihe Händler, die sich schon bisher nicht an die vorgeschriebenen auf 62, 62 und 66 Proz. Nur bei 3 Kindern war die Be­waltungsbehörden sind diefelben Stellen, die nach der Verordnung Preise gehalten haben, beeilen sich, die Kartoffelpreise in die handlung erfolglos geblieben. Bei 108 Schülern war eine vom 3. Februar 1910 über die Zulassung der Kraftfahrzeuge zu ent Höhe zu schrauben. Schon gestern wurden 70, 75 Pf. bis erhebliche Besserung eingetreten, und eine erhebliche Anzahl scheiden haben. 1 Mart für 10 Pfund Kartoffeln verlangt und auch bezahlt. dieser als gebessert bezeichneten Kinder ist dann noch im Nach­Eine selbständige. Strafbestimmung enthält die Verordnung nicht, da ein Verstoß gegen ihre Bestimmungen schon auf Grund Die Leute sind froh, überhaupt Kartoffeln zu bekommen. All- turius völlig geheilt worden. Es haben auch Versuche mit bes§ 23 des Gesetzes vom 3. Mai 1909 strafbar wäre. Indessen gemein wird gejammert über diese hohen Preise und gefragt, einer neuen Heilmethode stattgefunden, doch hat sich ergeben, fieht die Verordnung vor, daß solche Straftfahrzeuge, die ohne was das noch werden soll, wenn dieser Preistreiberei kein daß die Erfolge mit dieser Methode weit geringer waren, als eine erneute Zulassungsbescheinigung nach dem 15. März Riegel vorgeschoben wird. Die Folge dieser hohen Preise muß die Erfolge, die mit den in den städtischen Kursen angewandten auf öffentlichen Straßen oder Blägen verkehren, durch Ver eine noch stärkere Unterernährung der Bevölkerung sein. Die Methoden erzielt werden.