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Bertreter ous, hätten seine Freunde davon abgeſehen, die Arbeiter- in der Hauptsache Sandarbeiter-- wurden bei der Krieg

Ein wesentlicher Unterschied ist zwischen diesen beiden Er­flärungen nicht zu erblicken. Beide Parteien wollen für den Augenblick von einer Wahlrechtsreform nichts wissen, beide greifen zu derselben willfommenen Ausflucht, die einen, weil fie Gegner des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts sind, die anderen, weil sie zwar in der Theorie dafür eintreten, in der Praxis aber bisher im entscheidenden Moment noch immer versagt haben.

Krieg und und die Kolonien. Englische Blockade der deutsch­ostafrikanischen Küste.

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verschiedenen inneren Fragen und auch die Wahlrechtsfrage Ausbruch des Krieges in Deutschland zurüdgehalten, und aufzurollen. Da die Frage aber einmal angeschnitten sei, gleichzeitig wurde ihnen verboten, den Ort ihrer Arbeits­halte er es für erforderlich, zu erklären, daß seine, Bartei noch stätte zu verlassen. Dies Verbot besteht noch, es wird bis auf auf ihrem früheren Standpunkt stehe, der so flar wie mög- weiteres aufrechterhalten. Auf den ersten Blick könnte diese lich sei. Maßnahme als durch den Krieg geboten erscheinen, im Haag, 27. Februar. ( W. T. B.) Der Staatscourant" Grunde genommen aber handelt es sich um die Einführung schreibt: Der Minister des Aeußern bringt zur Kenntnis, daß die eines Arbeitszwanges für russische Arbeiter. Die russischen schreibt: Der Minister des Aeußern bringt zur Kenntnis, daß die Arbeiter bedürfen nämlich, wenn sie in Deutschland arbeiten britische Regierung mit Beginn der Mitternacht zwischen wollen, einer sogenannten Inlandslegitimation. Diese wird dem 28. Februar und dem 1. März die Blodabe der Küste ihnen aber nur dann ausgestellt, wenn sie einen neuen Ver- bon Deutsch Ostafrika und der anliegenden Jufeln an trag mit ihrem früheren oder einem anderen Arbeitgeber ein- gekündigt hat. Sie soll sich erstrecken zwischen 4 Grad 41 Minuten gegangen find. Weigern sie sich, so haben sie ihre In üblicher Breite und 10 Grad 40 Minuten südlicher Breite. Binnen haftierung zu gewärtigen, sie stehen also vor der Wahl, vier Tagen vom Inkrafttreten der Blockade ab gerechnet dürfen Weit offenherziger war der freifonservative inhaftiert zu werden oder aber Arbeit zu Bedingungen anzu- neutrale Schiffe das blockierte Gebiet ungehindert verlassen. Redner, der unumwunden zugab, daß gerade durch den nehmen, bei deren Festlegung sie nicht mitzureden haben. Krieg die Gegnerschaft seiner Freunde gegen eine Wahlreform Kennzeichnend ist es, daß sich von allen Mitgliedern der Kom­eine Verschärfung erfahren habe. Mit aller Entschiedenheit mission grundsäglich wieder nur der Vertreter der Sozial. trat er der Auffassung entgegen, daß die Erfahrungen des demokratie gegen eine solche Pragis aussprach. Wie Prieges auf eine völlige Demokratisierung unseres Wahl- vorauszusehen war, predigte er tauben Ohren. rechts hinweisen. Die Erfahrungen gingen vielmehr nach) Auch mit seinen weiteren Beschwerden über rigorose unter Befehl des Generals Botha bis auf einige von der Station Roessing vor. Die Truppen besetzten einer ganz anderen Seite; nicht die Demokratic, Handhabung des ohnehin schon fast völlig beseitigten Ber- Goanifontes, das ein wichtiger Bunft ist, weil sich dort gutes Wasser sondern eine starfe Staatsgewalt muß die Folge sammlungsrechts, über das Verbot der Niederlegung Goanikontes, das ein wichtiger Punkt ist, weil sich dort gutes Wasser des Strieges fein. Seine Freunde hätten zwar immer eine von Kränzen mit roten Schleifen, wie es noch jetzt in Breslau befindet, sowie ferner den Polizeiposten Nonidas, der sechs Meilen Der Feind hatte während der Nacht das der heutigen Entwvidelung entsprechende Reform des Wahl- besteht, und über die noch immer in Blüte stehende polizeiliche stromabwärts gelegen ist. rechts verlangt, sie hätten aber andererseits die Einführung ueberwachung von Angehörigen der sozialdemokratischen Lager verlassen. Das Postamt in Richthofen wurde durch den Feind eines gleichen Wahlrechts für Breußen von jeher als ein 1 n- Partei fand der Vertreter unserer Partei weder bei der Re­glii o bezeichnet. An dieser Auffassung habe der Krieg auch nicht das mindeste geändert.

Die Konservativen ich wiegen, man wird aber wohl nicht fehlgehen in der Annahme, daß ihr Stand­punft sich dem der Freikonserbatiben nähert.

Die Aufgabe, in entschiedener Weise die Rechte des Bolfes zu vertreten, war dem sozialdemokratischen Redner zugefallen. Zweifellos in llebereinstimmung mit der Gesamtpartei hob er hervor, daß seine Freunde keine Ver­anlassung hätten, sich der Auffassung anzuschließen, daß mit der Reform des Wahlrechts bis nach dem Kriege zu arten fei. Eine solche Zurückstellung dieser ungemein dringenden Aufgabe sei weder aus politischen noch aus techni­schen Gründen nötig. Technisch erfordere die Ausarbeitung eines Wahlreformgefeßes im Sinne der Demokratie weniger Mühe, als die tausend Maßnahmen äußerst komplizierter Art, die jetzt auf den verschiedensten Gebieten von der Regierung ergriffen sind, und was die politische Seite anbetreffe, so sei er erstaunt, daß man so offen bekenne, daß in dieser Frage die schwersten Meinungsverschiedenheiten heute noch herrschen. Gewisse allgemeine Redewendungen, die heute von der Presse und auch manchen offiziellen Vertretern des Staates gebraucht werden, müßten doch eigentlich dazu führen, daß man gar nicht mehr versteht, daß irgend jemand in Breußen und in Deutschland meinen könnte, daß uns das allgemeine Wahl­recht auch nur noch einen Tag verweigert werden dürfe. In der Zat sei alles beim alten geblieben, trotz der veränderten Verhältnisse hätte sich die Stellung der bürgerlichen Parteien zur Wahlrechtsfrage auch nicht um einen Deut geändert. Er dante dem Minister für seine Offenherzigkeit; freilich hätte er gar nichts anderes erwartet. Diese Offenherzigkeit werde nüßlich sein für die Entwickelung der politischen Verhältnisse

gierung noch bei der Kommission Entgegenkommen.

Paul Hirsch , Mitglied des Abgeordnetenhauses.

Zum Untergang des Dampfers Regin".

Kristiania , 26. Februar.( W. Z. B.) Aus den telegra phischen Aufklärungen, die das Ministerium des Aeußern von der Londoner Gesandtschaft erhalten hat, geht hervor, daß der Dampfer Regin" sich in einem britischen Minenfelb befunden hat, das Generalkonsulat in London nimmt an, daß das Schiff auf eine Mine gestoßen ist. das Schiff auf eine Mine gestoßen ist.

Amerika und der Unterseebootskrieg.

Zur Lage in Deutsch- Südwestafrika . London , 26. Februar.( W. T. B.) Ueber die Besetzung von Nonidas und Goanikontes meldet das Reuteriche Bureau: Bon Swakopmund aus operierend, rückte die nördliche Streitmacht

verbrannt.

Die Duma- Abgeordneten

verurteilt.

Die

Petersburg , 27. Februar. ( W. T. B.) Das Kriminalgericht verurteilte mehrere Sozial. demokraten, unter denen sich fünf Duma- Mit­glieder befanden, zum Verluste aller bürgerlichen Rechte und zu Verbannungsstrafen. Duma- Mitglieder waren angeklagt, in ihrer Eigen­schaft als Mitglieder der sozialdemokratischen Partei cine Agitation gegen den Krieg eingeleitet zu haben und für die Verbreitung des Gedankens, alle europäischen Staaten, mit Einschluß Rußlands , in demokratische Republiken umzugestalten, in Arbeiterkreisen eingetreten zu sein.

London , 26. Februar.( W.T.B.) Die ,, Times" melden aus Washington : Die amerikanische Brefie schreibt, daß der Präsident, falls seine Borstellungen bei Deutschland und England scheitern, vielleicht geneigt sein werde, alle Ausfuhr nach den krieg Die russische Regierung hat also, wie aus diesem Urteil führenden Staaten zu verbieten. Ferner wird erklärt, hervorgeht, zum zweiten Male ein Attentat gegen die parla der Präsident fönne drohen, den Handel in konterbande zu ver- mentarischen Vertreter der russischen Arbeiterklasse vollbracht. bieten, um England zu nötigen, die Einfuhr von Nahrungsmitteln Nach den 37 sozialdemokratischen Abgeordneten, die dem ersten nach Deutschland zuzulassen. Die Bewegung zugunsten eines Ber - ,, Hochberratsprozeß" im Jahre 1907 zum Opfer fielen, find bots der Ausfuhr von Konterbande wird von der deutschen Bropa- nun die fünf Mitglieder der bolschewistischen" Fraktion in ganda in der Union unterstützt, gewinnt beim Bublifum Boden und der Duma von willfährigen Richtern zum Verlust aller nimmt an Bedeutung zu. Infolge der Aufhebung der Staats- bürgerlichen Rechte und zu lebenslänglicher Deportation ber­versicherung für Schiffe, die nach nordeuropäischen Häfen bestimmt urteilt worden. Während die Blüte der russischen Arbeiter­aus herausgerissen dem Kampf unt die sind, vermutet man, daß die Prämien bei der Wiedereröffnung be- klasse, und politische deutend steigen werden. Das New Yort Journal of Commerce" soziale des Befreiung Proletariats, Blut dent auf vertritt die Anficht, daß der Passagierverkehr wahrscheinlich ziemlich ihr Schlachtfelde bergießen muß, aufhören, daß aber die Warenausfuhr von New York feine Ber - erhob der Zarismus sein Richtbeil gegen die parlamentarischen minderung erfahren wird. Vorfämpfer dieser zum Kriegsdienst gepreßten Proletarier, die in schwerster Zeit mutig und tapfer ihre Aufgaben erfüllten. in Deutschland , auch für die Entwickelung der Verhältnisse Eine neue amerikanische Note an England. Die nun verurteilten Genossen haben tros des über der während des Krieges. Unsere grundsätzliche Forderung bleibe Sozialdemokratie lastenden Ausnahmegesezes, das die Partei London , 27. Februar.( W. Z. B.)" Central News" er- zur illegalen" Eristenz verurteilt, nie ihre Zugehörigkeit zur aufrechterhalten, der Wunsch nach dem Wahlrecht werde neue Nahrung gewinnen, und zwar mit viel größerer Geschwindig- fährt, daß gestern im Auswärtigen Amt eine neue Note Partei verleugnet. Sie sind auch in ihrem Kampf gegen den feit als die Gegner meinen. des Präsidenten Wilson eingegangen ist. Man glaubt, Strieg nur die Willensvollstrecker der organisierten Arbeiterschaft In der Tat hat die Debatte gelehrt, daß sich in der daß sie unverbindliche Borschläge bezüglich der gewesen, eingedenk der Pflichten, die die Parteikongresse und Stellung der Parteien und der Regierung zu der wichtigsten Haltung Englands gegenüber der Einfuhr von die Beschlüsse der Internationalen Kongresse hnen auf­Frage der Gegentart nichts geändert hat. Sache des Pro- ebensmitteln nach Deutschland enthält. erlegten. Ietariats mird es fein, zu geeigneter Beit die Bestrebungen für ein freies Wahlrecht in Preußen da aufzunehmen, wo es sie wegen der friegerischen Ereignisse zu unterbrechen ge­zwungen war.

Erhöhung der Kriegszulage

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Aber nicht nur die Wahlrechtsdebatten, sondern auch die für die norwegische Schiffahrt nach Lübeck . der Sozialdemokratie ein jähes Ende bereiten wird. Lorichte

Kristiania , 26. Februar.( W. Z. B.) Die Soenden

Berhandlungen über die übrigen mit dem Etat des Mi­nisteriums des Innern im Zusammenhang stehender Fragen fiaeldsche Dampffiffsgefellshaft und die Jeloe­lehren ims, daß in Preußen alles beim alten bleibt. Recht charakteristisch sind in dieser Hinsicht die Debatten über die Behandlung russischer Arbeiter. Die russischen

Sind die Haager Beschlüsse

rechtsverbindlich?

linie gibt, wie das Morgenbladet" meldet, bekannt, daß die Kriegszulage für die Schiffahrt nach bed am 1. März um 50 Pro3. erhöht werden wird.

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außer Kraft gesezt sind. So lange man erkennt, daß die Be­stimmungen des Bölkerrechts sogar rechtsmäßig verlegt werden können aus Notwehr, in Rotstand, als Represalie, ist es in der Tat durchaus unerheblich, ob die im Saag beschlossenen Ver­einbarungen im gegenwärtigen Kriege formell verbindlich sind. lebrigens wäre, um jenem Streit der Jesuiten zu genügen, wenig Es ist neuerdings, nachdent so ziemlich alle bölferrechtstens die Landfriegsordnung von 1899- die neue Fassung von 1907 lichen Vereinbarungen im stürmischen Wettbewerb der meicht im großen ganzen nur unwesentlich ab unter allen Ilm­Vertragsmächte verlegt worden sind, die Frage aufgeworfen worden, ständen auch den Buchstaben nach in diesem Weltkrieg rechts nb bie Saager Beschlüsse überhaupt im heutigen Kriege verbindlich wirksam, da jene älteren Beschlüsse alle Kriegsparteien ratifiziert sind, und die Frage ist deutschoffiziös, unter Silfeleistung gewiffer haben und fie so lange in Kraft bleiben, bis die neuere Fassung Bölferrechtsprofessoren, berneint worden. allgemeine Rechtstraft erlangen würde.

In einer Bolemit mit dem Reichsgerichtsrat bon Neutamp verficht eben wieder der Berliner Wölferrechtsprofeffor von Rifat seine Anschauung, daß wegen der" Solidaritätsklausel" der größte Teil der Abkommen, die im Saag getroffen worden sind, nicht rechtsverbindlich seien. Diese Stlaufel lautet: Die Bestimmungen dieses Abkommens finden nur zwischen den Vertragsmächten An­wendung und nur dann, wenn die Kriegführenden sämtlich Ver­tragsparteien sind." Liszt folgert daraus( Leipziger Zeitschrift für Deutsches Recht" 1915, Nr. 3): Auch zwischen Vertragsmächten gelten die Abkommen nur dann, wenn die Kriegführenden Ver­tragsparteien sind. Man fann es bedauern, daß diese weitere Voraussetzung aufgestellt worden ist; man kann es vielleicht noch mehr bedauern, daß die Vertragsmächte seit dem Jahre 1907 fo gar nichts getan haben, um die Staaten, die nicht unterzeichnet oder ratifiziert haben, zum Anschluß an die Abmachungen zu ver­anlassen. Aber alles Bedauern hilft über die Tatsache nicht hin­weg, daß die Abkommen für die Kriegführenden nicht verbindlich find oder unverbindlich werden, wenn oder sobald ein einziger Staat am Kriege sich beteiligt, der nicht Vertragspartei ist." Da nun Serbien und Montenegro die Abkommen von 1907 nach Lisat­nicht unterzeichnet haben, brauchte sich im gegen wärtigen Striege niemand um sie zu fümmern. Dagegen zürnt der engere juristische Fraktionsgenosse Liszts, Ernst Müller- Meiningen ( Weltkrieg und Völkerrecht", Berlin 1915): Die ganze bölferrechtliche Geltung aller Abkommen und insbesondere die Landkriegsordnung von 1907 für die Heere der Ratifitationsstaaten abhängig zu machen von Montenegro und Serbien , wäre geradezu cine Lächerlichmachung des ganzen Völker rechts! Weil Montenegro nicht ratifizierte, follen die zeitweise auf dem ratifizierten Abkommen von 1899 basierenden, von den Groß­mächten unterzeichneten Humanitätsfäße von 1907 im Kriege zu Land und zu Wasser zwischen Deutschland und England oder Daran hat Frankreich und Deutschland keine Geltung haben? ficherlich kein Mensch gedacht. Jede Macht hätte diesen Gedanken als praktisch unmöglich zurüdgewiesen. Solcher Formalismus würde zum Unsinn."

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Gs fönnte als ein sehr müßiges Spiel des Verstandes und Biges erscheinen, die formelle Viechtsverbindlichkeit der Haager Be­fluffe zu untersuchen, nachdem fic praktisch im weiten Umfang

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Indeffen die Solidaritätstlausel" hat durch eine andere Bestimmung auf die man sich im Haag geeinigt hat, über­haupt ihre Bedeutung verloren. Moralisch fönnen die großen Stulturvölker nicht von den Beschlüssen, die sie selbst feierlich unter­schrieben haben, entbunden werden, bloß weil aufällig Monte­negro nicht mitgetan hat. Aber auch im strengsten Sinne formal rechtlich wird von den Leugnern der Verbindlichkeit der Haager Abkommen eine sehr merkwürdige, scheinbar ganz unlogische, in Wirklichkeit aber entscheidend bedeutsame Bestimmung der Haager Konvention übersehen.

Die russische Regierung und der gesamte bürgerlich junkerliche Mischmasch, der sie stüßt, gibt sich wohl der Hoff­nung hin, daß das nun statuierte Erempel" der Agitation Hoffnung! Die Haltung der übergroßen Mehrheit der Sozial­demokratie Rußlands , wie namentlich der Kampf der in der Duma zurückgebliebenen zweiten sozialdemokratischen Fraktion gestatten feinen Zweifel, daß das Wert der berurteilten Ab­geordneten weitergeführt werden wird. Mehr noch. Wie der Prozeß gegen die Fraktion der zweiten Duma auf Jahre

In letzterem Falle gilt also anscheinend die ganze Konben tion nicht, somit auch nicht die angeführten Säße der Einleitung über die allgemeine völkerrechtliche Verbindlichkeit. Aber jene Säße sollten ja gerade feststellen, wie die Aufhebung der Verbindlichkeit in Artikel 2 gemeint sei. Welchen Sinn hätte es, folche Gr läuterung des Artikels 2 zu vereinbaren, wenn im Fall, daß die Bedingungen des Artikels 2 eintreten, auch die Erläuterung selbst außer Straft tritt. Das wäre der vollendete Unsinn, von dem man nicht annehmen kann, daß ihn alle großen Kulturstaaten der Welt besiegelt hätten.

Mit anderen

Der in der Einleitung aufgestellte Grundsak hat in Wirklich­teit die Bedeutung, daß er unter allen Umständen ber bindlich ist, und gerade dann, wenn der Fall des Artikels 2 ein­tritt, wenn die in der angefügten Landkriegs ordnung enthalte­nen Ginzelbestimmungen unverbindlich werden. Worten: die Konvention selbst, das Abkommen soll unter allen Umständen für die Vertragschließenden verbindlich sein, auch wenn das die einzelnen Fälle behandelnde Reglement, die Ordnung, unter den Umständen des Artikels 2 unwirksam werden sollte. Es würden dann eben alle Einzelheiten der Kriegs­führung als die in Ermangelung eines schriftlichen Ueberein­tommens" nicht vorgesehenen Fälle" gelten, die nach der Absicht der Haager Vertragsmächte gleichwohl nicht der willtür­lichen Beurteilung der militärischen Befehls= haber überlassen bleiben sollen".

In der Einleitung des Abkommens über die Gefeße und Gebräuche des Landkrieges vom 29. Juli 1899, die auch in die Beschlüsse von 1907 übernommen wurden, heißt es: Solange, bis ein vollständiges Kriegsgesetzbuch festgestellt Hätten demnach die Haager Kriegs reglements, bei der werden kann, halten es die hohen vertragschließenden Teile für Zusammensetzung der Kriegsparteien im gegenwärtigen Striege, in zweckmäßig, festzusetzen, daß in den Fällen, die in den den einzelnen Bestimmungen keine formelle Rechtsgültigkeit, fo von ihnen angenommenen Bestimmungen nicht würden an deren Stelle dann die allgemeinen herrschenden Grund­vorgesehen sind, die Bevölkerungen und Kriegführenden fäße" des Völkerrechts treten, wie sie sich aus den unter gesitteten unter dem Schuße und den herrschenden Grundsäßen Staaten geltenden Gebräuchen, aus den Gesezen der Menschlichkeit des Völkerrechts bleiben, wie sie sich aus den und aus den Forderungen des öffentlichen Gewissens herausgebildet Gefeßen der Menschlichkeit und aus den Forde haben". Da nun der Niederschlag der herrschenden völkerrechtlichen rungen des öffentlichen Gewissens heraus- Grundsätze die Haager Kriegsordnungen sind, so verpflichten jene gebildet haben. Sie erflären, daß namentlich Vereinbarungen eben doch, auch wenn Montenegro sie nicht unter­Art. 1§ 2 der angenommenen Bestimmungen in zeichnet hat. Gher könnte man, bei der Anerkennung jenes for­diesem Sinne zu verstehen sind. mellen Einwandes, auf Grund der allgemeinen Anschauungen des öffentlichen Gewissens zu noch schärferen Einschränkungen der Striegsführung gelangen.

Zu dieser Forderung des öffentlichen Gewissens gehört ganz besonders auch die 1907 auf deutschen Antrag beschlossene schaden­erfaßpflichtige Haftung der Bertragsstaaten für Völkerrechts­verlegungen. Diese Haftpflicht, deren Erfüllung auch die am Die Borschriften der im Artikel 1 genannten Bestimmungen Kriege nichtbeteiligten Staaten garantiert haben, dürfte beim kom­find für die vertragschließenden Mächte nur bindend im Falle menden Friedensschluß eine große Bedeutung haben. Auf diese cines Krieges zwischen zwei oder mehreren von ihnen. Diese Vereinbarung hat offenbar der Präsident der Vereinigten Staaten Bestimmungen hören mit dem Augenblid auf gezielt, wenn er wiederholt ein vorzeitiges Schiedsrichteramt verbindlich zu sein, wo in cinem Kriege zwischen mit dem Hinweis ablehnte: Am Tage, wo die Völfer Europas sich mei Bertragsmächten cine Richtvertragsmacht zum Friedensschluß vereinigen, wird die Verantwortung festgestellt werden! fich anschließt.

Artikel 1 verpflichtet die Vertragschließenden, den Landheeren Verhaltungsmaßregeln im Sinne der Haager Beschlüsse zu geben; leider ohne die Verpflichtung hinzuzufügen, daß diese den Truppenführern erteilten Ausführungsinstruktionen veröffent licht werden müffen. Artifel enthält jene" Solidaritätsflaufel", die 1899 folgenden Wortlaut hatte: