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Nr. 59. 32. Jahrgang.

3. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt. Sonntag, 28. februar 1915.

Verlustlisten.

die selbst versicherungspflichtig sind und Martenbeiträge fleben- Arbeits- und Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt werden, wenn der wurde in 1042 Fällen gefordert; in 749 Fällen wurde den An- Berstümmelte willens- und tatkräftig sich bemühe, seine Glieder trägen stattgegeben; endlich wurde in 27 Fällen die Waisenaus- wieder zu gebrauchen. Daß etwa Kriegsverstümmelte billiger steuer gefordert, die in 8 Fällen genehmigt wurde. Der Jahres- arbeiten müssen als gesunde Arbeiter, dem solle vorgebeugt werden. Die Berlustliste Nr. 161 der preußischen Armee enthält beitrag einer Witwen- bzw. Witwerrente betrug im Durchschnitt Die gesunden Arbeiter werden ihren verstümmelten Arbeits­Verluste folgender Truppen: 79,80 M. bziv. 89,40 M. Am Schlusse des Jahres 1913 zählte die genossen denselben Lohn gönnen, das zu tun, werde ihnen eine

9. Armee, Feldvermessungstrupp.

1. und 5. Garde- Reg.; Garde- Regimenter Alexander und Franz; Garde- Jäger- Bat.; Gren. bzw. Inf. bzw. Füs.- Regi­menter Mr. 3, 4, 6, 9, 11, 12, 21, 22, 30, 39, 41, 42, 43, 45, 52, 53, 55. 56, 59, 65, 66, 76, 78, 81, 84, 85, 86, 88, 89, 92, 93, 95, 99, 110, 113, 116, 117, 118, 128, 139, 140, 144, 154, 164, 165, 169, 170, 171, 173, 175; Sombiniertes Inf. Reg. v. Weber; Rej.­Inf. Reimenter Nr. 5, 7, 11, 16, 17, 18, 19, 21, 25, 26, 27, 35, 37, 40, 51, 52, 55, 56, 65, 66, 67, 68, 74, 79, 82, 83, 86, 87, 88. 91, 111, 130, 201, 204, 205, 208, 209, 215, 220, 222, 225, 226, 227, 229, 231, 232, 234, 235, 250; Landw.- Inf.- Regimenter Nr. 22, 30, 16, 78, 110, 116; Landw.- Erf.- Regimenter Nr. 1, 2; Brig.- Ers. Bataillone Nr. 16, 37, 39, 43, 49, 50, 86; Landw.- Brig. Ers.­Bataillone Beuthen   i. Ob.- Schles., 2. I Breslau, Bruchsal  , 2. Karls rube, attowib, II und III Münster, Neiße  , Neufahrwasser, 2. und 3. Posen und Kr. 52; Landst.- Erf.- Batailloue Altengrabow, Guben  , Mch; Jäger- Bataillone Nr. 2, 5, 11; Res.- Jäger- Bataillone Nr. 4, 10, 21; 1. Erf.- Maschinengew.- Komp. des 6. Armeekorps. 1. Garde- Drag.; Kür. Nr. 7; Dragoner Nr. 9, 13, 17, 18; Husaren Nr. 8; Res.- Ulanen Nr. 4, 5; Jäger zu Pferde Nr. 3, 5, 7; Ref.- Erf.- Est. des 20. Armeekorps.

Felbart. Regimenter πr. 5, 6, 7, 16, 25, 31, 33, 34, 36, 39, 40, 51, 60, 67, 72, 73, 76, 80, 81 83; Res- Feldart.- Regimenter

Nr. 14, 16, 22.

Pion. Bat. Nr. 6.

Anstalt 758 Witwen- und 2025 Waisenrentner.

Invaliditätsurfachen.

26

20 21 22 23 24 25 27 75,00 73,33 67,50 53,70 61,54 42,19 44,78 60,00 28 29 30 81 32 33 35 84 51,16 42,86 31,25 26,87 33,33 34,25 31,25 40,00

Pflicht sein.

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Die Reihe der Lichtbilder wurde eröffnet durch eine Neben­Forscht man den Ursachen, die zur Invalidität führen, nach, einanderstellung des Invaliden von chedem, der den Leierkasten Dann zeigt sich das folgende Bild. An erster Stelle steht die dreht, und eines Krüppels ohne Hände und Füße, der mit Hilfe Gruppe der durch Entkräftung, Blutarmut und Altersschwäche er­wersunfähig Gewordenen mit 2587 Personen von Ersatzstücken als Drechsler arbeitet. Weiter sah man Bilder 28,11 Broz. aller Rentenempfänger, dann folgt die Gruppe der durch Zungentuber. von Arbeitern, die mit Armstümpfen oder Ersatzstüden als Schloffer, tulose erwerbsunfähig Gewordenen mit 955 Personen= 10,38 Pro- Tischler, Schneider, Korbmacher, Landarbeiter tätig sind; auch zent aller Rentenempfänger; insbesondere werden die jüngeren eines Lehrers, der mit zwei Armstümpfen die Feder hält und Jahrestlaffen von dieser grauenvollen Strankheit schwer getroffen. schreibt. Es folgten dann ein paar Films. Der eine zeigte einen Von je 100 Rentenempfängern wurden durch Tuberkulose criverbs- einarmigen Tischler, der mit Hilfe eines Ersatzstückes den Hobel, unfähig in den Jahresklassen: den Hammer, die Säge usw. wie ein gesunder handhabt. Der andere Film ließ uns einen Mann ohne Hände und Füße bei seinem Tagewerk beobachten. Mit seinen Armstümpfen legt er selber sich die Ersatzstücke an, zieht sich Hosen und Stiefel an, wäscht sich, trocknet sich ab, kämmt sich und zieht einen schnur­oder im Durchschnitt: von 100 Rentenempfängern wurden in den Senopf zu, nimmt seinen Staffee und seine Frühstückssemmel zu geraden Scheitel, legt Weste und Rock   an, Inöpft gewissenhaft jeden 20 Jahrgängen 52,88 Broz., in den 30 Jahrgängen 33,02 Broz. fich, zündet sich eine Zigarre an, stülpt den Hut auf und geht und in den 40 Jahrgängen 20,54 Proz. durch Lungenschwindsucht erwerbsunfähig. An dritter Stelle folgt dann die Gruppe der durch davon, die Hände" in die Tasche steckend. Nachher sieht man ihn Erkrankung des Herzens und der großen Blutgefäße erwerbsun- in der Werkstatt, wie er am Schraubstock und an der Drehhank fähig Gewordenen mit 849 Personen Fugart- Regimenter Nr. 6, 9, 11; Res- Fußart.- Reg. Nr. 2. empfänger; dann folgen die Gruppen der durch Gelenkrheumatis ein, wobei er Löffel, Gabel und Messer mühelos benutzt. 9,23 Proz. aller Senten- gewandt hantiert. In der Mittagspause nimmt er sein Mahl Diesen Bion.- Regimenter Nr. 20, 29; Bion.- Bataillone: I. Garde, mus und Gicht erwerbsunfähig Gewordenen mit 627 Personen Vorbildern nachzueifern, sei Pflicht der Verwundeten, sagte der I. Nr. 1, II. Mr 2, I. Nr. 3, I. Nr. 5, 1. Nr. 10, I. Nr. 17; Ers- gleich 6,83 Proz. aller Rentenempfänger; die durch die Erfran- Vortragende. Es müsse ihnen zum Bewußtsein kommen, daß fic, Eisenbahn- Bautompagnien Nr. 15 und 29; Belagerungs- fungen der Blut- und Lymphgefäße mit 507 Personen 5,51 Bro- nachdem sie Helden im Schützengraben waren, jezt Helden der Telegraphen- Abt. des 2. Armeekorps. aller Rentenempfänger; die der Geisteskranken mit 468 Per- Arbeit sind. Juf.- Munitions- Kol. Nr. 2 des 11. und Art.- Munitions- Kol.heiten( ausschließlich der Lungentuberkulose) mit 459 Personen jonen 5,09 Proz. aller Rentenempfänger; die der Zungenkrank- Ein paar Krüppel in Person wurden von Professor Biesalsfi, Nr. 5 des 1. Armeekorps. und Neurasthenie erwerbsunfähig Gewordenen mit 433 Personen 4,99 Proz. aller Rentenempfänger; der durch Epilepsie, Syfterie 4,71 Broz. aller Rentenempfänger usw. Brandenburg   auch im Jahre 1913 von der nach§ 1269 der Reichs Ueber das Heilverfahren sagt der Bericht, daß die Anstalt versicherungsordnung gegebenen Befugnis im weitesten Umfange Gebrauch gemacht hat. In allen Fällen, in denen mit einiger Sicherheit zu erwarten war, daß durch Uebernahme des Heilver­fahrens für längere Zeit der Eintritt der Invalidität verhindert würde, ist den Anträgen der Versicherten stattgegeben. Bedauert wird indessen, daß in vielen Fällen die Kranken operative Ein­griffe, die völlig gefahrlos ausgelaufen wären, verweigerten. Die Kammer 7 des Gewerbegerichts stellte sich gestern in einem Urteil ganz unzweideutig auf den von uns dent Die Kosten des Heilverfahrens betrugen für den Zahnersat insgesamt 254 257,50 M. Davon wurden der Anstalt von den Gesez entsprechend stets vertretenen Standpunkt, daß näm­Krankenkassen und Versicherten zusammen 150 357,79 M. zurücklich die durch den Krieg geschaffene ungünstige Lage in ver­erstattet. Für die Lungentuberkulose wurden insgesamt 1156 154 schiedenen Gewerben als Unternehmerrisiko" 31 Mart aufgewendet; von dieser Summe wurden der Anstalt 265 362 betrachten ist und nicht durch Lohnabzüge auf den Die Verlustliste Nr. 20 der Kaiserlichen Marine wird Rottbus, in der nur weibliche Kranke behandelt werden, entrollt Mark durch Dritte zurückerstattet. Neber die Lungenheilstätte Arbeiter abgewälzt werden darf. veröffentlicht. Die württembergische Verlust liste Nr. 126 enthält fchwindsucht unter den jungen Mädchen und Frauen der arbeiten der Bericht ein entsetzliches Bild von dem Würgen der Lungen­Berluste der Brig.- Erf.- Bataillone Nr. 52, 54; Landw.- Juf.- Reg. den Bevölkerung. Von den daselbst behandelten Kranten standen Nr. 119; Inf.- Reg. Nr. 120; Res.- Inf.- Reg. Nr. 120; Landw.- Inf.- 59 im Alter von 16 bis 20, 126 im Alter von 21 bis 25 und 86 im Regimenter Nr. 120, 121; Füs.- Reg. Nr. 122; Landw.- Inf.- Reg. Alter von 26 bis 30 Jahren. Welch eine Unsumme von vernichte­Nr. 125, 126; Landst.- Inf.- Bat. Eßlingen  ; 2. Landw.- Pion.- Nomp.; tem Menschenglück und Lebensfreude liegt in diesen Ziffern. Den Etappen- Fuhrpark- Stolonne Nr. 1. Berufen nach gegliedert, werden von dem Würgeengel Lungen­tuberkulose in erster Linie die Textilarbeiterinnen mit 62 be­troffen, dann folgen die Schneiderinnen und Puhmacherinnen mit 29, die in elektrischen Fabriken mit 26, in anderen Fabriken mit 20; die Wirtschafterinnen, Stügen u. dergl. und die Buch halterinnen mit je 17, die Dienstboten mit 72.

Fortififation Namur  ; Armierungs- Bauleitung, Abt. Gläser; Armierungs- Bataillone Nr. 8 und 15; Armierungs- Kompagnien Rr. 17a und 18; Arbeiter- Komp. Nr. 2.

Landw. San. Komp. Nr. 21; Feldlazarette Nr. 5 und 7 des 2., Nr. 9 des 17. Armeekorps und Nr. 19; Feftungs- Lazarett Meg. Magazin Fuhrpart- Stol Nr. 6 des 10. Referbekorps; Pferde­sammelstelle der 1. Kav.- Div.

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Die bayerische   Verlustliste Nr. 157 bringt Verluste des 1., 3., 8., 11., 12., 13., 15., 16., 19., 20., 21. Juf.- Reg.; Ref.- Inf. Regimenter Nr. 2, 3, 4, 6, 10, 15; Landw.- Inf.- Regimenter Nr. 4, 15; Erf.- Inf. Reg. Nr. 4; Landſt.- Inf.- Bataillone Aschaffenburg  , Kempten  , Ludwigshafen   a. Rh., 5. und 6. Feldart.- Reg.; Res-- Fuß­art.- Reg. Nr. 3; Landw.- Fußart.- Bat. Nr. 3; 1., 2. und 3. Pion.­Bat.; 1. und 2. Landw.- Bion.- Komp.; Res.- Train- Abt. Nr. 1; Etappen- Munitions- Kol. Nr. 1.

Die Landesversicherungsanstalt Brandenburg   im Jahre 1913.

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haben.

Den Verwundeten wolle er das als einen Trost mitgeben, daß sich dem Direktor des Ostar- Helene- Heims für Krüppel, vorgeführt. niemand niederdrücken zu lassen brauche. Das Charakteristische für Gin Berstümmelter könne mit Grjazstücken ausreichend arbeits alle Krüppel fei, daß man dort Vergnügte und Fröhliche sehe. fähig werden. Und Arbeit für Kriegsverstümmelte zu schaffen, werde eine planvolle Organisation sich bemühen.

Gehaltsabzüge sind gesetzwidrig.

Dem Hausdiener St. der Tapetenfabrik Lied u. Heider war bei worden. Unter dem Zwange der Verhältnisse" hat er sich unter­Kriegsausbruch der Wochenlohn von 22,50 M. auf 16 M. gefürzt schriftlich mit der Kürzung einverstanden erklärt. Bei der Lösung des Arbeitsverhältnisses forderte er nun für die ganze Zeit, das find 16 Wochen, den gekürzten Betrag mit insgesamt 101,50 M. ein. Er machte geltend, daß von ihm Arbeitsleistungen verlangt wurden, die, abgesehen von der ersten Kriegswoche, sogar erheblich größer waren als zu der Zeit, in der er noch den vollen Lohn erhielt. Das Gericht verurteilte die beklagte Firma zur Zahlung der vollen Klageforderung aus den eingangs erwähnten Gründen,

Das Gewerbegericht gab sämtlichen Anträgen auf Berurtei

Ueber das Genesungsheim Hohenelse" bei Rheinsberg   in der Schlechter Geschäftsgang ist kein Grund zur Entlassung. Mart wäre furz folgendes zu sagen. Die ärztliche Hilfe Diesen Grundfab betätigte bas Gewerbegericht Köln in eince Die Landesversicherungsanstalt Brandenburg umfaßt alle die wird weiter von den Aerzten, die in Rheinsberg   ihren Sie haben, Entscheidung, die von 14 Buchbrudergehilfen herbeigeführt wurde. jenigen Personen, deren Beschäftigungsort in der Proving Bran- ausgeführt. Diesen Zustand halten wir für außerst unglüdlich. Der verklagte Arbeitgeber hatte die Gehilfen ohne, Kündigung ent­benburg liegt, soweit sie nicht einer der vom Bundesrat zuge- Bileglinge zumindest einen Arzt in der Anstalt anstellen. Im all­Der Vorstand sollte doch im Interesse der sozialen Fürsorge für die lajsen. Zu einer Zahlung über den Tag der Beschäftigung hielt Tassenen Kaffeneinrichtungen( Breußisch- Hessische Eisenbahn­gemeinschaft, Norddeutsche Snappschaftspensionskasse( Stnappschafts- gemeinen scheinen sich die Zustände in" Hohenelfe" gebeffert zu er sich nicht für verpflichtet, weil er für die Buchdruder keine weitere Arbeit gehabt hätte. Bundesrats die in der Provinz Brandenburg   wohnenden Haus- wird auch die körperliche Betätigung angewandt. Die Beschäfti­Zur Behandlung und Erholung der Bffeglinge in Hohenelje" gewerbetreibenden der Tabakfabrikation und der Textilarbeiter. Bolnische Arbeiter russischer oder österreichischer Staatsangehörig- gungsdauer der Pfleglinge wird nach den Bestimmungen der Aerzte feit sind, sofern sie in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben angeordnet; sie schwankt zwischen 1 bis 3 Stunden täglich; indeſſen oder in deren Nebenbetrieben beschäftigt werden, von der Versiche in einzelen Fällen( 6) währte sie 4 und 5 Stunden täglich. Krieg unterbunden ist und ob der Beklagte auch fällige Guthaben rungspflicht befreit, jedoch haben die Arbeitgeber, welche solche Ausländer beschäftigen, den auf sie entfallenden Beitragsanteil in bar an die Versicherungsanstalt zu zahlen. Die Zahl der Versicher­ten läßt sich nicht genau feststellen. Rechnet man nach der Zahl der verschleißten Beitragsmarken auf den Versicherten durch­schnittlich zu 45 Wochenmarken, dann zählte die Anstalt Branden­ burg  

1 125 000 Versicherte.

Alters- und Invalideurenten.

Pfleglinge 20 035,5 Stunden, in der Werkstatt 5026 Pfleglinge Vordergrund steht die Feld- und Gartenarbeit. Hier haben 11 751 38 609,5 Stunden für die Anstalt gewinnbringende Arbeit geleistet. 9768 Stunden gearbeitet. Insgesamt haben 21 487 Bffeglinge offentlich find die Pfleglinge in der Garten- und Feldarbeit nicht wieder zum Mistfahren verwendet worden. Die Kritik, die hier geübt wurde, hat demnach erzieherisch auf die Hausverwaltung in

Hohenelse gewirkt.

Aus den finanziellen Ergebnissen sei folgendes erwähnt. Im Im Jahre 1913 wurden 1079 Anträge auf Lewilligung der Jahre 1913 wurden 63 077 Betriebe und Haushaltungen kontrolliert, Alters- und 12938 Anträge auf Bewilligung der Invalidentente durch diese Kontrolle wurden der Anstalt 186 691,86 M. zugeführt. gestellt. Hierzu kommen noch aus dem Vorjahr 14 unerledigt ge- Die Kosten der Kontrolle betrugen 109 774,23 M. An Strafgeldern bliebene Alters- und 816 Invalidenrentenanträge. Insgesamt von den durch die Kontrollbeamten festgefekten Strafen Tagen demnach 1093 Anträge auf Bewilligung der Alters- und flossen der Versicherungsanstalt weitere 19 637,41 W. zu. Für Bei­13 754 Anträge auf Bewilligung der Invalidenrente vor. Von tragsmarten wurden 16 845 308,14 W., für Barbeiträge das sind 1093 Altersrentenanträgen wurden 888= 81,24 Prog. bewilligt diejenigen, die von den landwirtschaftlichen Unternehmern für die und 52 4,75 Broz. abgelehnt. Die Ablehnung mußte in allen von ihnen beschäftigten polnischen, russischen und galizischen Ar­Fällen wegen Nichterfüllung der Wartezeit erfolgen. Von beiter, weil diese Arbeiter nicht versicherungspflichtig sind, geleistet 100 Altersrentnern entfallen 88,2 Proz. auf die Männer und 11,8 werden müssen 124 379,53 M., an Zinsen 3 650 474,33. ver­Brozent auf die Frauen. Am Schluß des Jahres 1913 zählte die einnahmt. An Ausgaben stehen demgegenüber für Renten Anstalt Brandenburg 7017 Alterstentner. Die Höhe einer Alters- 7050 030,16., für einmalige Leistungen, Witwengeld, Waisen­rente schwankt zwischen 110,40 bis 230,40 m. ausstener( Beitragserstattungen noch aus Anträgen vor Inkraft treten der Reichsversicherungsordnung) 12 477,55.. für Hausgeld 115 183,36 M., für das Heilverfahren 1 450 879,81.

106 607 811,27 M.

Soziales.

Von den 13 754 Invalidenrentenanträgen wurden 9774 gleich rund 71 Proz. bewilligt und 2060 15 Broz. abgelehnt. Die 1r sache für die Ablehnung war allein in 1688 Fällen= 80 Broz. aller Zieht man das Resumee, dann steht fest, daß die Anstalt Bran­Ablehnungen- noch nicht vorliegende Invalidität. Invalidität denburg noch nicht einmal die Hälfte der für Beitragsmarken ein­wird nicht als vorliegend erachtet, wenn der Arzt erklärt, daß der genommenen Summe für Alters, Invaliden-, Witwen- und Waisen Batient immer noch das gefenliche Lohndrittel auf dem allgemeinen rente zahlte. Dafür ist das Vermögen der Anstalt im Jahre 1918 Arbeitsmarkt verdienen kann. Das Lohndrittel in der Proving indessen ganz enorm gewachsen. Die Landesversicherungsanstalt Brandenburg   schwankt zwischen 60 Pf. bis 1,20 M. Diese Art der Brandenburg   hatte am 31. Dezember 1913 ein Vermögen von freisärztlichen Begutachtung erfährt eine eigentümliche Beleuchtung durch die Tatsache, daß in 264 Fällen im Berufungsverfahren die Ablehnungsbescheide der Versicherungsanstalt durch die Oberver­sicherungsämter aufgehoben und den Rentenbewerbern die Juva­lidenrente zuerkannt wurde; in weiteren 171 Fällen ließ es die Anstalt erst gar nicht zu einer Entscheidung kommen, sondern er- Zur Erwerbsfähigkeit der Kriegsverstümmelten. Tannte die Invalidität an. Diese Tatsache illustriert das Er­werbsfähig"-schreiben durch die Kreisärzte in genügender Weise. In kann man Handarbeitern nach Verlust von Händen oder Füßen Wie können Kriegsverstümmelte erwerbsfähig gemacht werden? 214 Fällen erfolgte die Ablehnung der Invalidenrente wegen Nichterfüllung der Wartezeit. Von 100 Invalidenrentnern ent- noch eine Arbeitsmöglichkeit schaffen? Die Friedensarbeit der fallen auf die Männer 57,3; auf die Frauen 42,7. Am Jahres- Strüppelfürsorge hat vieles erreicht, was jetzt den Opfern des schluß 1913 zählte die Anstalt Brandenburg   64 359 Invaliden- Strieges zugute kommen soll. Wieviel da geleistet werden kann, rentner. Der Jahresdurchschnitt einer Invalidenrente schwankt wurde gestern in einer Versammlung verwundeter Soldaten( im zwischen 116,40 bis 281 0. Kaiserin- Friedrich- Haus) durch einen Lichtbildervortrag gezeigt. Der Vortragende, Generalarzt Dr. Brettner, wies in einer Insgesamt lagen im Berichtsjahr 1319 Anträge auf Bewilli- Ansprache an die Verwundeten darauf hin, daß nach dem Stampf gung der Witmen bzw. Witwerrenten vor; davon wurden 509 be- fürs Vaterland ihnen ein neuer Kampf, der Kampf ums Dasein, willigt und 272 abgelehnt. Anträge auf Bewilligung der Waisen bevorstehe. Aber die Zeiten, wo man für die Invaliden schlecht rente lagen 1727 vor; davon wurden 1432 anerkannt und 58 abge- forgte und ihnen als Gnadengeschenk den Leierkasten gab, feien lehnt. Auszahlung des Witwengeldesan Witwen bzw. Witwer, vorüber. Durch künstlichen Ersatz von Hand oder Fuß könne die

Hinterbliebenenversicherung.

lung des Arbeitgebers zur Zahlung des Lehnes bis Ablauf der Kündigungsfrist statt. In der Begründung heißt es: Es mag dahingestellt bleiben, ob die Fortsetzung des Betriebes durch den flagten weder nach dem Gesetz noch nach dem mit den Klägern von seinen Kunden nicht erhält. Dieser Umstand gibt dem Be­geschlossenen Arbeitsvertrag ein Recht, die Kläger ohne weiteres zu entlassen. Die Fälle der berechtigten Entlassung sind in der Gewerbeordnung einzeln aufgeführt. Nach dem Gesetz ist es abec ein Grund, Gehilfen deshalb sofort zu entlassen, wenn durch Krieg der Betrieb für den Arbeitgeber nicht mehr lohnend ist. Aus diesem Grunde rechtfertigt sich die Verurteilung des Beklagten.

Gerichtszeitung.

" Ziehleute" als Erpresser.

Die Richtigkeit des alten Sprichwortes: Dreimal um­gezogen gleich einmal abgebrannt", bewahrheitete sich wieder einmal in einer Verhandlung, welche die 3. Straffammer des Landgerichts   I unter Vorsitz des Geheimen Justizrats Unger beschäftigte.

"

Angeflagt wegen Erpressung war der Fuhrherr Paul Witte. einen Möbelwagen bestellt und war nach langem Hin und Her Eine Frau N. Hatte bei dem Angeklagten zum 1. Januar d. d. mit W. dahin einig geworden, daß sie für den Umzug 25 M. zahlen sollte. Anstatt, wie vereinbart, um 1 Uhr mittags famen die Siehmänner" schon um 11 Uhr an, so daß sie die Zengin noch mitten in der angenehmen Beschäftigung des Einpadens an­trafen. Die Sachen wurden nun, nur notdürftig verpact, auf die Straße getragen, eingeladen und nach der neuen Wohnung trans­portiert. Schon hierbei ließ der Angeklagte Bemerkungen, wie biel   zu billig" u. a. fallen, und ging nicht gerade sehr vorsichtig mit den Möbeln um. Die Sachen wurden vor der neuen Wohnung auf die Straße gestellt und der Angeklagte mit den Zichleuten ver­schwand in einer nahen Destille, wo Striegsrat" gehalten wurde. verpackten Sachen vollständig verdorben wurden. Es begann zu schneien, und Frau N. lief händeringend auf der Straße umber, da die Gefahr vorlag, daß ihre nur notdürftig Nach einiger Zeit erschien aus der Destille ein Parlamentär", welcher der schon halbverzweifelten Frau mitteilte, daß beschlossen worden wäre, 50 W. für den Umzug zu verlangen, andernfalls die Sachen auf der Straße stehen bleiben würden. Als Frau N. diese Forderung ablehnte, trottete der Abgesandte wieder in die Kneipe zurüd. In ihre Sachen vor dem sicheren Verderben zu bewahren, erklärte sich) die Beugin schließlich bereit, die verlangten 50 M. zu zahlen. Der Staatsanwalt beantragte 6 Monate Gefängnis gegen den An­hinaus, da es sich um eine ganz gemeine und schamlose Erpressung geflagten. Das Gericht ging jedoch weit über diesen Antrag handele und verurteilte den Angeklagten zu 1 Jahr Gefängnis. Außerdem wurde W. sofort verhaftet.