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2. Beilage zum ,, Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 57.

Februar.

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Unterm nenen Kurs.

1. Oberberg . Von dem Landgericht in Prenzlau wurde Genosse Künete von der Verlegung des§ 153 der Gewerbe- Ordnung- Verrufserklärung freigesprochen. Plauen . Wegen Richterbeleidigung, begangen in einem im Arbeiter- Bildungsverein gehaltenen Vortrage, Genosse Niese, 3 Monate Gefängniß.

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Weimar . Ter Beleidigung zweier Polizeibeamte wird der Genosse Messing von dem Landgericht schuldig Den Beamten befunden. Buße, 1 Monat Gefängniß.

war der schwere Vorwurf der Verlegung der Eidespflicht gemacht.

Leipzig . Die gegen den Genossen Wetter erkannte dreimonatliche Gefängnißstrafe wegen durch die Presse be gangener Beamtenbeleidigung in 3 Fällen ist rechtskräftig geworden. Das Reichsgericht verwarf die Revision.

3. Neustadt- Oberschlesien . Genosse Recker, Vorsitzender

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Freitag, den 9. März 1894.

16. München . Wegen unehrerbietigen Betragens vor Ge richt Genosse Cohn 5 M. Geldstrafe. Beim Weggang be­deckte Genosse Cohn das Haupt, ehe die Thür des Amts: zimmers fich hinter ihm geschlossen hatte.

du sobim

11. Jahrg.

die Arbeitslosigkeit in unserer Branche ist, lasse ich die Zahlen der Arbeitsuchenden hier folgen, im Monat Dezember 38, im Monat Januar 74, und dieses nur in einer Filiale, während wir für Berlin und Umgegend deren 4 haben. Diese Zahlen 17. Kaffel. Der Redakteur des" Hessischen Volksblattes", reden eine beredte Sprache. Wir müssen aber auch an Euch die Genosse John, erhält wegen Bürgermeister- Beleidigung Aufforderung richten, zum Agitationsfonds Euer Scherflein bei­meine Geldstrafe von 60 M. auch in zweiter Instanz zu zutragen, damit wir die arbeitslosen Kollegen, die an uns heran­erkannt. treten, unterstützen und andere Pflichten erfüllen können. Dortmund . Zu je 10 M. Geldstrafe die Genossen Block Alle Vertrauensmänner und auch diejenigen Kollegen, welche und Voigt wegen Beleidigung eines Buchdruckereibesitzers bei der früheren Agitationskommission Vertrauenspersonen waren, in Wattenscheid. werden ebenso dringend gebeten, am Sonntag, den 11. b. M., Vormittags 10 Uhr, beim Genossen Friz Wilke, Andreasstr. 26, pünktlich zu erscheinen. Der Vertrauensmann. Achtung, Schneider! im Streit. Da unsere wirthschaftliche Misere nicht länger zu Rendsburg . Hierorts befinden sich die Schneidergesellen ertragen war, forderten wir eine 15 prozentige Lohnerhöhung und die Beseitigung der Nachtarbeit. Diese geringen Forde­fich die Inhaber der zwei größeren Werkstellen Feldbusch und rungen wurden von den Kleinmeistern bewilligt, dagegen weigern Thomsen, wo 12 Gesellen beschäftigt werden, die Forderung zu allerorts, haltet den Zuzug nach hier fern, damit wir den Sieg bewilligen, wodurch die Arbeitsniederlegung erfolgte. Kollegen erringen, denn unser Sieg ist Euer Sieg.

Die Revision des Genossen Block gegen das auf 100 M. Geldstrafe lautende Urtheil wegen Beleidigung der Gendarmerie von Wickede wurde von dem Reichsgericht verworfen.

Breslau . Der Tischler Robert Kornetti wegen Majestätsbeleidigung und Beleidigung eines Sicherheits­beamten 10 Monate Gefängniß. 18. Stendal . Sieben Vorstandsmitglieder des Arbeiter­Bildungsvereins wegen Verstoß gegen das Vereinsgesetz je des Arbeiter- Bildungsvereins, von der Antlage der Be- 10 M. Geldstrafe.- Von der gleichen Anklage der Be­amtenbeleidigung freigesprochen. Die Kosten des Ver- vollmächtigte des Maurerverbandes freigesprochen. fahrens wurden der Staatskasse auferlegt. Dresden . Wegen groben Unfugs wurden die Genossen Hamburg . Von der Anklage, einen Fabrikanten beleidigt Kühne, Knoch, Wießner, Pezold und Frau zu haben, Genosse Pfannkuch freigesprochen. Auch Hanisch zu 15 M. Geldstrafe und 2 bis 3 Wochen erkannte das Gericht auf Erstattung der gehabten Selbst. Haft verurtheilt. Genoffe Hennig erhielt 14 Tage Haft. auslagen. Kottbus. Töpfer Albert Hartwig wegen Majestäts­beleidigung 6 Monate Gefängniß.

6. Halle a. S. Das Landgericht als Berufungsinstanz sprach den Genossen Methe von der Anklage des Haus friedensbruchs frei. Methe hatte in Priestes die Wahl tontrollirt. Er wurde, trotzdem er sich als Wähler aus weisen konnte, von dem Wahlvorsteher aufgefordert, das Lokal zu verlassen, weil die Identität nicht nachgewiesen abi sei. Das Landgericht begründete sein Urtheil: Der Jdentitätsnachweis werde in dem Gesetz nicht verlangt. Magdeburg . Wegen Berübung groben Unfugs, begangen durch Boykottaufforderung drei Genossen je vier Wochen 21 Haft.

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Deffan. Genosse Schöp3, Redakteur des Anhalter Bolksblatt", wegen Unternehmer- Beleidigung 50 M. Geldstrafe.

8. Weimar . Die Boykott- Androhung, zwecks Rückgängig. machung mehrerer Arbeiterentlassungen, sieht das Land gericht als Erpressungsversuch an, und verurtheilt den Genossen Meyer wegen 2 Fällen zu 6 Wochen Ge­fängniß. Beantragt waren 42 Monat und Verlust der Ehrenrechte auf die Dauer von 3 Jahren. München . Genosse Schmidt, Redakteur der Münchener Post", wegen Beleidigung elfässischer Richter 4 Monate Gefängniß. Die Klage war eine private.

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Hamburg . Der verantwortliche Redakteur des Ham­burger Echo" wegen Beleidigung des Altonaer Magistrats 600 M. Geldstraje. Antrag: 2 Monate Gefängniß.

, Magdeburg . Fünf Genossen von der Anklage, groben Unfug verübt zu haben, freigesprochen. Die Strajthat bestand in den Worten Protestversammlung gegen den Sedansrummel", welche Plakate trugen.

" Dessau . Redakteur und Verleger des Anhalter Volts­blatt", die Genossen Peus und Frante, wegen Ber leidigung eines Gendarmen je 30 M. Geldstrafe.

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Nordhausen . Genosse Glocke aus Berlin wegen Haus friedensbruch 50 M. Geldstrafe, und Genosse Lucius 1 Monat Gefängniß wegen Widerstand gegen die Staats­gewalt. Die Straftyaten resultiren aus dem Besuch einer antisemitischen Versammlung.

Schkendin. Genosse D. Sillier wegen Beleidigung und Berrufserklärung 2 Monate Gefängniß.

Gera . Verworfen wurde die Revision gegen das Urtheil, das den Genossen Trognig, Redakteur der Reußischen Volkszeitung", wegen Beleidigung zu 3 Monaten, und Hermann Rhenderlein wegen Verbreitung frag­licher Zeitung zu 4 Monaten Gefängniß verurtheilt.

8. Kirchheimbolanden . Für die ostentative Niederlegung eines Kranzes auf das Grab eines Verstorbenen" muß ein Genosse 2 M. Sühne zahlen.

12. Berlin . Genosse Schröder, Redakteur des Vorwärts", wegen Beleidigung der Verwaltung des Leibregiments Nr. 100 in Dresden 1000 W. Geldstrafe. Antrag der Staatsanwaltschaft 3 Monate Gefängniß.

Genosse Enders, Redakteur des Vorwärts", 6 Wochen Gefängniß wegen Beleidigung der Postbehörde. In beiden Fällen hatten sich die Korrespondenten als unzuverlässig erwiesen.

. Johannisthal . Die Genossen Wegner und Elze jr. dwegen Veranstaltung einer öffentlichen Tanzmusit, wozu die polizeiliche Erlaubniß verjagt war, je 15 Mark Geldfrafe. Wegen des gleichen Vergehens wurden die Genossen John und Garlipp freigesprochen.

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Zwenkan. Das Landgericht Leipzig bestätigte das schöffengerichtliche Urtheil, welches einen jungen Genossen, wegen Tragens republikanischer Abzeichen, rothe Federn auf dem Hut, zu 3 Tagen Gefängniß ver­urtheilte. 13. Berlin .

Der Redakteur des in polnischer Sprache er­scheinenden Parteiblattes, wegen Verächtlichmachung von Staatseinrichtungen, 4 Monate Gefängniß. Der Staats: anwalt hatte nur 2 Monate beantragt. Eine aus gleicher Ursache erhobene Anklage gegen den Genossen Reßler, Redakteur des Voltsblattes für Teltow - Beeskow ", endete mit Freisprechung des Angeklagten.

Mülhausen . Wegen unerlaubten Druck von Plakaten bezw. der Beihilfe, die Genossen Martin 80 und Ge­noffe Kranz 40 M. Geldstrafe. Genosse Doppler wurde freigesprochen.

14. Leipzig . Genosse Wittich war vom Schöffengericht wegen Beleidigung des Rechtsanwalts Dr. Hans Blum zu einer Geldstrafe von 500 m. verurtheilt. Das Land­gericht sette die Strafe auf 150 M. herab.

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Mannheim . Das Landgericht verurtheilte den Genossen Albert Süßkind wegen Beleidigung des Großherzogs zu 2 Monaten Gefängniß. Die Beleidigung war in der 5 Hiße des Wahlkampfes gefallen.

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19. Bochum . Der Vorstand des Verbandes deutscher Berg­arbeiter wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz frei gesprochen. Schröder und Bunte waren aus der Strafhaft vorgeführt.

20. Erfurt . Genoffe Hülle wegen Fabrikantenbeleidigung 14 Tage Gefängniß.

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Deffau. Wegen Beleidigung durch die Presse Genosse Schops 100 M. Geldstrafe und ein Genosse aus Göthen 1 Monat Gefängniß.

21. Mittweida . Wegen Verstoßes gegen das Vereinsgefeß Genosse 3erche 20 M. Geldstrafe. Dresden . Genoffe Gottlieb Knöfel wegen Be­leidigung des Gemeinderaths Berggießhübel 1 Monat Gefängniß.

22. Erfurt . Von zwei Anklagen wegen Majestätsbeleidigung Genosse Hülle freigesprochen. Der Staatsanwalt hatte 9 Monate für den Einzelfall, und eine Gesammtstrafe von 1 Jahr 3 Monaten beantragt. Eine Beleidigung von Militärpersonen trug Hülle eine Strafe von 50 M. ein. Antrag 1 Monat Gefängniß.

23. Wahlershausen bei Kaffel. Mittels Boykotts groben Unjug verübt zu haben, kostet dem Genossen Hohmann 40 M. B..ße.

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Erfurt . Genosse Hülle wurde von der Anklage der Gendarmenbeleidigung freigesprochen, dagegen wegen Be­leidigung eines Polizeibeamten zu einer Geldstrafe von 100 M. und wegen des gleichen Vergehens, begangen gegen einen städtischen Beamten, zu 300 M. Geldstrafe verurtheilt.

Berlin . Eine in seiner Eigenschaft als Redakteur des Teltower Volksblattes" begangene Bürgermeisterbeleidigung trägt dem Genessen Gustav Kepler eine Geldstrafe von 50 M. ein. Antrag 3 Monate Gefängniß. Düsseldorf . Die Genossen Gewehr and Linyweiler

Die Streitkommission. Aufruf!

Die Lage der Budapester Silberbesteck- Arbeiter war infolge der niedrigen Akkordpreise eine unhaltbare. Sie stellten an ihre Arbeitgeber die Forderung einer 15 prozentigen Lohnerhöhung, die jedoch ohne weiteres zurückgewiesen wurde.

Kollegen und Parteigenossen! Bei 80 Arbeiter, zumeist Familienväter, sind wie ein Mann in den Lohnkampf getreten und dieses solidarische Zusammengehen verdient unsere An­erkennung, legt uns aber auch die Pflicht auf, fie in ihrem Kampfe nach Möglichkeit zu unterstüßen und ihren gerechten For derungen zum Siege zu verhelfen. Unser Wahlspruch: Einer für alle, alle für einen, muß sich hier bethätigen; niemals hat uns Kollegen ein gleicher Ruf falt gelassen, so wollen wir auch diesmal das Gleiche erhoffen und auf Eure thatkräftige Unter­flüßung rechnen. Gin jeder trage sein Scherflein bei und der Sieg ist ein sicherer.

Ein Streiffomitee hat sich konstituirt, worunter Karl Gärtner zum Kassirer bestimmt wurde, an dessen Adresse VIII Vig- utcza Nr. 4 etwaige Briefe und Gelder zu senden sind. Mit kollegialem Brudergruß

Das Romitee.

Der Streit der Spremberger Weber ist beendet und war zu ungunsten der Arbeiter. Es haben sich leider genügend Frauen und Mädchen gefunden, die die Arbeit bedingungslos aufgenommen haben. Es ist dies von neuem eine Lehre, wie viel unter den arbeitenden Frauen noch zu thun ist, um zu ver­hindern, daß sie sogar bei Lohnkämpfen als Streitbrecherinnen auftreten. Damit nun aber auch die Arbeiter, die es wagten, gegen die beabsichtigte Lohnvertürzung um 10 Prozent zu murren, für ihre Frivolität" gezüchtigt feien, hat der Herr Fabrikant an alle Fabriken Sprembergs, vielleicht auch an auswärtige, folgenden Brief gesandt: Mittheilung

der Firma Louis Blüth u. Co. Spremberg, den 5. März 1894. je 30 M. Geldstrafe wegen Beleidigung eines Polizei- Namen derjenigen Arbeiter anzugeben, von denen wir glauben, Hiermit erlauben wir uns Ihnen höflichst untenstehende

beamten.

24. Breslau . Von der Anklage, Gebräuche und Einrichtungen daß dieselben als Rädelsführer der bei uns erfolgten Arbeits­der katholischen Kirche öffentlich beschimpft zu haben, der einstellung anzusehen sind. ( Folgen 10 Namen.) Genoffe Josef Austler aus Pöpelwitz freigesprochen. Also die schwarze Liste par excellence. Arbeiter sind schon Hannover . Sechs Genossen aus Hameln wegen Ber­gebens gegen die Sabbathordnung angeklagt, freigesprochen. häufig genug wegen einfacher Verrufserklärungen hinter Schloß Delift: Flugblatt Vertheilung während des Gottesdienstes. und Riegel gebracht worden, und da wir in einem Rechtsstaat 26. Wurzen . Tie früheren verantwortlichen Redakteure der wohnen, wo vor dem Gesetze alle gleich sind, werden wir Herrn Wurzener Zeitung", die Genossen A. Thiele und Blüth wohl bald im Gefängniß sehen oder nicht? 2. Diehl, je einen Monat Gefängniß wegen Beleidigung eines Rathssekretärs.

27. Kiel . Die Genossen Ströbel und Klüß als verant wortliche Redakteure der Schleswig- Holst. Volts- 3tg.", je eine Woche Gefängniß, Ersterer wegen Bürgermeister- und Letzterer wegen Fabrikantenbeleidigung. Markraustädt. Wegen Bürgermeisterbeleidigung Genosse Gustav Schubert 2 Wochen Gefängniß. Königsberg . Genosse Denkmann, Redakteur der Bolts- Tribüne", wegen Majestätsbeleidigung 5 Monate Gefängniß. Antrag 8 Monate.

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28. Altona. Bon der Anklage der Majestätsbeleidigung Ge­noffe Franz Dietrich, Hamburg , freigesprochen. Strafantrag 4 Monate Gefängniß.

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Dresden . Mittels Strasbefehls wurden dem Redakteur der Sächsischen Arbeiterzeitung", Genossen Eichhorn, 6 Tage Haftstrafe diftirt. Delitt: Grober Unfug durch Boykotterklärung.

Bremen .

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Zur Lohubewegung der Schneider. Wie wir der ,, Fränk. Tagespost " entnehmen, haben bereits mehrere große Firmen in Nürnberg die Forderungen der Schneider bewilligt und den Lohntarif unterzeichnet.

Eine Hebammen- Organisation ist vorige Woche in Zürich gegründet worden. Gegen 200 Vertreterinnen dieser schwierigen Kunst hatten sich aus allen Theilen der Schweiz zusammen­gefunden. Der neue Verein bezweckt, den Stand nach außen zu vertreten, demselben Achtung und Ansehen zu verschaffen, an gemessene Bezahlung der Dienste herbeizuführen, Bildung und Förderung von Lokalfektionen, Fürsorge für Alter und Krankheit der Mitglieder und Unterstützung bedrängter Kolleginnen. Diese Zwecke sollen erstrebt werden durch Fachvorträge seitens der Herren Aerzte, Verbreitung und Förderung des Vereinsorganes Schweiz . Hebammen- Zeitung", durch einen alljährlich statt findenden Hebammentag und durch Gründung einer Kranfen, Sterbe, eventuell Alterskasse. Ein Zentralvorstand aus 8 Mit­gliedern wurde gewählt; der Sitz desselben ist in Zürich .

Offenburg . Der Vormittag trug dem Genossen Nedakteur Adolf Geck 6 Wochen und der Nachmittag 14 Tage Gefängniß ein. Beide Strafen wurden wegen Fabrikanten- Kein Vergnügen ohne- Polizei. Jn Crimmitschau soll der Rath beschloffen haben, daß vom 1. Juli ab jeder Verein beleidigung erkannt. 1 Monat Gefängniß Genosse Julius nur einmal jährlich Genehmigung zur Abhaltung eines öffent Bruhus als verantwortlicher Redakteur der Bürgerlichen Vergnügens erhalten soll und zwar mit der Bedingung, zeitung" wegen Beleidigung des Redakteurs des Bremer daß der Ertrag des Vergnügens zu wohlthätigen Zwecken abge­Courier". liefert wird. Ueber die Einnahmen und Ausgaben des Vereins Nenstadt Schl. Von der Anklage, Flugblätter öffent- ist binnen acht Tagen nach dem Vergnügen Rechnung abzulegen. lich ohne polizeiliche Genehmigung verbreitet zu haben, wenn ein Verein diese Abrechnung unterläßt oder zu wenig Ueberschuß erzielt, bekommt er überhaupt feine Erlaubniß Genosse Höflich freigesprochen. wieder. Selbst die Thatsache, daß die Nachricht aus Sachfen Leipzig . Durch Verwerfung der eingelegten Revision ist das gegen den Genossen Schmidt aus Osberghausen, tommt, fann uns nicht veranlassen, ihr ohne weiteres Glauben wegen Fabrikantenbeleidigung auf 14 Tage lautend, rechts zu schenken. träitig geworden. Das gleiche ist der Fall mit dem auf 2 Monate Gefängniß lautenden Urtheil gegen den Genossen Karl Raue in Iserlohn , Redakteur der Märkischen Arbeiter- Zeitung", wegen Beleidigung einer Anzahl Fabrit meister Iserlohner Fabriken.

Insgesammt wurde erkannt auf 3202 Mark Geld und Jahre, 8 Monate, 1 Woche und 2 Tage Gefängnißstrafe. Der Parteivorstand.

Soziale Lebericht.

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Verbesserungen auf dem Gebiete des Schulwesens- allerdings recht eigenthümlicher Art werden gegenwärtig in Plauen i. V. vorgenommen. Der Stadt Gemeinderath hat 300 M. bewilligt zur Errichtung eines Rargers behufs fo= fortiger Bestrafung renitenter Fortbildungsschüler". Statt Prügel Einsperren immerhin ein Fortschritt. trisur Durch Beschränkung der Tanzluftbarkeiten sucht man jetzt allerorten die" Sittlichkeit zu heben". Für Braun­ich weig und Umgegend ist bestimmt worden, daß öffent licher Tanz nur alle 14 Tage stattfinden dürfe. Klubs und Vereine sollen zwar von dieser Verfügung nicht berührt werden, An alle in Holzbearbeitungs- Fabriken und auf Holz- d. b. wenigstens nicht dann, wenn nicht jedermann Zutritt hat und nicht nach Ueberzeugung des Ortsvorstehers eine Umgehung plähen beschäftigten Arbeiter! Kollegen! Unsere Lohn der Verfügung der Zweck der Vereinigung ist". Aber wie leicht Berlin . Einer Beleidigung des Ministers v. Berlepsch und Arbeitsbedingungen sind so schlecht, daß wir mit allen uns tann in der Phantasie des Ortsvorstehers ein solcher Zweck vor­wird Genosse Schröder, Redakteur des Vorwärts", zu Gebote stehenden Mitteln eine Besserung derselben erstreben schuldig befunden, und zu einer Geldstrafe von 150 M. müssen. Wir sehen auf der einen Seite das stetige Wachethum liegen, und wir kennen zur Genüge den ausgeprägten Spürsinn verurtheilt. des Rapitals in immer weniger Händen und auf der anderen der Herren Gemeindevorsteher, namentlich wenn Arbeitervereine in Betracht kommen. Seite die Proletarisirung der Arbeiter. In innigem Zusammen­hange damit steht das Anwachsen der Reserve- Armee, die unsere Lage immer unerträglicher macht.

16. Düsseldorf . In seiner Eigenschaft als verantwortlicher Redakteur, sollte sich Genosse Lingweiler einer Be­schimpfung der christlichen Kirche schuldig gemacht haben, wofür der Staatsanwalt eine Sühne von 6 Monaten Ge fängniß für nöthig erachtete. Der Gerichtshof erkannte auf Freisprechung.

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16. Hamburg . Genosse Gustav Stengele , Redakteur des Hamburger Echo", wegen Beleidigung der Polizei­verwaltung in Gelsenkirchen , begangen in einem Häsonne ment über Polizeimaßregeln während des letzten Berg­arbeiterausstandes, 6 Monate Gefängniß. Der Staats­anwalt batte 4 Monate beantragt.

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Gewerbestatistisches aus Preußen. Im Etatjahr 1893/94 waren in Preußen gewerbe- und betriebssteuerpflichtig u. a.: Darum, Kollegen, organisirt Euch, und denke keiner, es gehe 3389 Gewerbetreibende mit einem Geschäftsertrag von 50 000 m. auch ohne ihn. Gedenket der Worte unseres Karl Mary: Prole- und darüber oder wenigstens 1 Million Mark Anlagekapital, tarier aller Länder, vereinigt Euch!" Um zu beweifen, wie groß 8854 Gewerbetreibende mit 20-50 000 Mart Ertrag oder 150 000

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