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bleM aufrecht. Zur Erzmiguug von Kakes darf von Weizen- und Roggenmevl nur ein Maximum von 3t) Prozent des Teiggewichts verwendet werden. Die Erzeugung von Kakes kann zeitlich einge- schränkt werden. Die politischen Landesbchörden werden weiter ermächtigt, die gewerbsmäßige Erzeugung von Konditorwaren von Butterteig zu untersagen. Die neue Bäckereiverordnung ist als Vorläufer der umfassenden Neuregelung des Verkehrs mit Mehl und Brot anzusehen, die zur Durchführung der Kaiserlichen Ver- ordnung vom 21. Februar 1915 bevorsteht. In dieser Beziehung sind alle erforderlichen Borbereitungen bereits abgeschlossen und die Oeffentlichkeit wird darüber in Kürze in allen Einzelheiten unter- richtet werden. Die sofortige Herausgabe der bereits fertiggestell- ten neuen Vorschriften ist deshalb untunlich, weil die Herstellung der Brotkarten in einer Auflage von mehreren Millionen noch einige Zeit in Anspruch nimmt.

Erfunöene Greueltaten. Seit Monaten schwirren durch Ostpreußen und andere deutsche Gebiete die schauerlichsten Nachrichten über russische Greuel in Ostpreußen . Gewiß sind in Ostpreußen eine große Anzahl schwerer Aus- schreiiungen russischer Soldaten zu verzeichnen. Es sind Roheiten vorgekommen, und eine erschreckend große Zahl von schuldlosen Menschen getötet worden. Ist es doch Tatsache, daß russische Heerführer die oft preußische Bevölkerung vor den Truppen aus dem crsiatischen Rußland ö f f c n t- I i ch gewarnt haben. Dann aber sind viele Nachrichten über entsetzliche Greuel direkt erfunden, und es ist Pflicht der Presse, solchen Phantafieprodukten hysterischer Menschen entgegenzutreten. Da hatte ein Soldat in Ostpreußen eine große Anzahl Greuel- geschichten, die von Mund zu Mund gegangen und ihm zu Ohren gekommen waren, niedergeschrieben und sie seinen Verwandten als Tatsachen mitgeteilt. Einem Redakteur derKönigsberger V o l k s z c i t u n g" wurde das Schreiben zur Verfügung gestellt, und da in den meisten Fällen genauere Angaben über die Ortschaf- ten gemacht waren, so setzte er sich mit den Behörden in Ver- bindung, um die Wahrheit zu ermitteln. Dabei wurde das fol- gende recht interessante Ergebnis festgestellt: In Korschen sollten Kosaken dreißig Schulkindern die Finger lveggehackt haben. Das Amt in Korschen antwortete auf die Anfrage am 5. März: Dem Herrn Fragesteller mit dem Erwidern crgebenst zurück- gesandt, daß das Gerücht jeder Begründung entbehrt. Während des Russeneinfalls ist kein Kind hier zurückgeblieben; alle Einwohner hatten rechtzeitig flüchten können. Der Amtsvorsteher." In Udcrwangen sollten Kosaken neun Frauen vergewal- tigt. ihnen den Leib aufgeschnitten und dem Gendarmen Nase und Ohren abgeschnitten haben. Der Pfarrer von Uderwangen gab am 3. März zur Antwort: Das Gerücht ist nicht wahr, Wie so viele in dieser Zeit. Uderwangen ist sehr verbrannt, aber Grausamkeiten sind hier nicht verübt, schon weil sämtliche Einwohner sich hier fort- begeben hatten." Im Jnsterburger Kreise sollte eine Frau von 69 und ein Mädchen von 40 Kosaken vergewaltigt worden sein. Beide Frauen sollten nach dem Jnsterburger Krankenhause gebracht worden sein. Auf eine Anfrage in diesem Krankenhause wurde am 6. März fol­gender Bescheid erteilt: Derartige Kranke befinden sich nicht im Krankenhaus e." Im Kreise W e h l a u sollte ein Offizier seine Frau und seine Kinder auf den Tisch angenagelt vo»gefunden haben. Der Landrat des Kreises Wehlau hat unter dem 15. März dem Fragesteller ge- geschrieben: Hier ist über den erwähnten Vorfall nichts bekannt ge- worden." Ein Kalmücke sollte überführt worden sein, einer Frau nach der Vergewaltigung die Brüste abgeschnitten zu haben. Bei ihm sollten einige Tausend Mark und 17 Finger mit Ringen, die er den Getöteten abgeschnitten hätte, gefunden worden sein. In Gutt- stadt wäre er dann gehängt worden. Die Polizeiverwaltung in G u t t jta d t schrieb am 8. März, daß in Guttstadt amtlich von dein Vorfall nichts bekannt sei. Mit einem Gefangenentransport sei ein Kalmücke mitgekonrmen. Falls der Fragesteller Interesse habe, stelle die Polizeiverwaltung anheim, sich an die Heeresleitung zu welchen. Wenn in der Stadt Guttstadt amtlich von dem Vorfall nichts bekannt ist, so wird er auch nicht vorgekommen sein, und die Heeres- lcikung würde einen anderen Bescheid auch nicht erteilt haben. Der Nachweis, daß all diese Greuelgeschichten erfunden sind, ist gewiß ganz interessant. Er beweist, daß man solche Darlegungen recht vorsichtig aufnehinen muß.

kriegsbekanntmachungen. Keiue Osterliebesgaben! Amtlich. Berlin , 22. März. C3B. T. B.) Die Heeres- Verwaltung macht wiederholt darauf aufmerksam, dag es nicht angängig ist, besondere Ost erliebes- gaben-Sendungen an d i e Fr o n t zn schicken. Weder die Militärpaketdepots noch die Güterabfertigungsstellen über- nehmen die Vorführung derartiger Transporte. Eine Massen- auflieferung von Osterpaketsendungen würde eine Sperrung der Militärpaketdepvts nach sich ziehen können. Soweit Sammlungen für Osterliebesgaben bereits im Gange sind, sind die Pakete aus dem einzigen zulässigen Wege, nämlich durch die in: Bezirke jedes stellvertretenden Generalkommandos er­richteten amtlichen Abnahmestellen vorzuführen. Diese Abnahmestellen sorgen für die Weiterleitung unter Berück- sichtigung des Bedarfs und der Möglichkeit der Weiterver- frachtung. ohne sich jedoch an einen bestimmten Zeitpunkt, wie das Osterfest, binden zu können. Perbrannte Feldpostsenduug. Amtlich. Berlin , 22. März.(23. T. B.) Schon wieder ist. wie aus dem Felde telegraphisch gemeldet wird, eine größere Feldpost- ladung, offenbar infolge Selbstentzunrung einer oder mehrerer Sendungen, die entgegen dem bestehenden Verbot feuergefährliche Gegenstaade enthielten, während der Eisenbahnfahrt und zwar am 19. März verbrannt. Es bandelt sich um 200 Säcke Feldpost für die 17. im# 18. Infanterie-Division und das S. Armeekorps. Die in Betracht kommenden Truppenteile sind hiervon sogleich ver- ständigt worden. Die verbrannten Sendungen rührten aus den Oberpostdireklionsbezirken Hamburg, Bremen , Kiel und Schwerin her. Angesichts der neuerdings durch grobe Fahrlässigkeit einzelner Absender leider sich häufenden Brände von Feldposten wird vor der Versendmig feuergefährlicher Gegenstände durch die Post nochmals dringend gewarnt.

Die Souderverkustliste derUnermittelten". Amtlich. Berlin , 20. März.(W. T. B.) Am 2. März er- schien in der Spitze der 163. Preußischen Verlustliste die erste S o n d e r- V e r l u st l i st e" des Deutschen Heeres(Unermittelle). Auf die Bedeutung dieser Sonder-Verlustlistcn sei erneut hinge- wiesen. Sie sind dazu bestimmt, über das Schicksal vieler, die bis- her vermißt waren, Klarheit zu schassen, und sollten daher in wei- testem Maße nachgedruckt und von jedem gewissenhaft durchgesehen werden, der einen �Angehörigenvermißt". Wer glaubt, in einem der Zlusgefiihrten einen Angehörigen entdeckt zu haben, wende sich schriftlich oder mündlich an das Zentral-Nachweise-Bu- rcau, Berlin NW. 7, Dorotheenstraße 48.

Jus öer Partei. Die Internationale und der Krieg. Die Geschäftsleitung der schweizerischen Sozialdemokratie hat in einer Sitzung vom vorigen Donnerstag beschlossen, auf die Ein- berufung einer Sitzung des Internationalen Sozialistischen Bureaus zu dringen, von der Einberufung einer Konferenz der Sozialisten der neutralen Länder, wie dies unter Zustimmung auch der Vertreter der schweizerischen Partei die seinerzeilige Konferenz von Lugano verlangte, aber abzusehen.

Gewerkschaftliches. Kriegskrüppelfürsorge unö Gewerkschaften. Mit der Richtung der Bestrebungen, die schon seit Wochen und Monaten im Gange sind, die Kriegskrüppel wieder e r- werbsfähig zu machen und sie möglichst vollzählig ihrem alten Beruf wieder zuzuführen, können die organisierten Ar- beiter sich durchaus einverstanden erklären. Und soweit den Gewerkschaften bisher Gelegenheit gegeben worden ist, sich in der Sache zu äußern, haben sie es an ihrer Bereitwilligkeit an der Kriegskrüppelfürssrge in diesem Sinne nach Kräften mitzuwirken, nicht fehlen lassen. Die Fürsorge darf aber nicht an dem Zeitpunkt aufhören. wo die Kriegskrüppel durch Lazarett- und Anstaltsbehand- lung wieder erwerbsfähig gemacht sind, sondern es muß gleich im Anfang auch daran gedacht werden, dem wieder im Beruf beschäftigten Verstümmelten gegen Lohndruck und inhumane Behandlung durch Unternehnier einen angemessenen S ch u tz gewähren. Wegen seiner durch den Krieg herbeigeführten Erwerbsbeschränkung bedarf der Verstüminelte dieses Schutzes in erhöhtem Maße, weil mit der Beeinträchtigung seiner Er- werbsmöglichkeit auch seine Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Unternehmer herabgesetzt ist. Die Gewerkschaften als Vertretung der wirtschaftlichen Interessen der Arbeiter haben die Aufgabe, den ganz oder teilweise ertverbsfähig ge- machten Kriegskrüppeln diesen Schutz der Berufsorganisation in besonderem Maße zu gewähren. Mit Freude muß es begrüßt werden, daß sich die Mei- nung bereits durchgesetzt hat, die jetzige Kriegskrüppelfür- sorge nicht etwa der privaten Wohltätigkeit zu überlassen, son- dern sie zur Reichssache zu machen und als Pflicht des Staates zu erklären. Hievüber hätte eigentlich gar kein Zweifel erst auftauchen dürfen. Reich und Bundesstaaten haben inzwischen mit der Ml- dung einer Fürsorgeorganisation bereits begonnen. Es wer- den überall für die einzelnen Provinzen und Bezirke beson- dcre Ausschüsse gebildet. Zu allen diesen Organen für die Durchführung der Kriegskrüppelfürsorge zugezogen zu werden, haben die Gewerkschaften aus dem angegebenen Grunde ein lebhaftes Interesse, und es sollte nach Lage der Dinge erwartet werden dürfen, daß ihr berechtigter Wunsch in dieser Hinsicht bei den matzgebenden Stellen Berück- sichtigung findet. Ebenso sind bei der Berufsberatung, bei der planmäßigen Verteilung der für den eckten Berus nicht mehr verwandbaren Kriegskrüppel auf die einzelnen Gewerbe und bei der Arbeitsvermittlung neben den Unter- uehmervertretern und anderen Sachverständigen auch die Vertreter der Gewerkschaften mit heranzuziehen. Bei dem nützlichen Einslutz, den die Gewerkschaften auf die Arbeiter im allgemeinen auszuüben in der Lage sind, wird ihre Be- teiligung an der ganzen Organisation der Kriegskrüppel- fürsorge für alle Teile von Vorteil sein. In bezug auf den notwendigen Schutz fiir die dem Er- werbslsben wieder zugeführten Verstümmelten darf aber den Gewerkschaften die schwierige Aufgabe nicht allein überlassen bleiben, sondern es mutz verlangt werden, daß die zuständigen Behörden des Reiches, sobald als möglich nach dieser Richtung gewisse einheitliche Vorschriften erlassen oder Grundsätze auf- stellen. Es mutz in erster Linie Vorsorge getroffen werden, daß kein Unternehmer die dem Verstümmelten gewährte Rente sich selbst Muutze machen kann dadurch, daß er den Arbeits- lohn nach der Höhe der Rente bemessen möchte. Es mutz ver- hindert werden, daß einem Kriegskrüppel nur der Rente wegen ein niedriger Lohn gezahlt oder gar eine Lohn- Herabsetzung direkt oder indirekt mit der Drohung- versucht wird, daß im Weigsrunssfalle sine Kürzung der Rente her- beigeführt werde. Das Reich müßte den Grundsatz aufftellen, daß im allge- meinen jeder Verstümmelte wegen seiner dem Vaterland dar- gebrachten Opfer und andererseits auch als Ausgleich für die durch seine Verstümmelung herbeigeführte Beeinträchtigung seiner Lebensführung(Mehrausgabe für häusliche Pflege, für Fahrgeld usw.) Anspruch darauf hat, daß sein Einkommen an Rente und Arbeitslohn das reine Lohneinkommen der übrigen Arbeiter in angemessener Höhe übersteigt. Jeder Verstoß gegen diesen Grundsatz sollte als unsittlich und straf- bar erklärt werden. Die Zulassung einer eigensüchtigen Ausnützung der Notlage der Verstümmelten, die nach dem Kriege, wenn die jetzige vaterländische Begeisterung wieder abgekühlt ist, Wohl befürchtet werden darf, würde nicht nur ein Unrecht gegen die Kriegskrüppel fein, sondern würde auch ihr Zusammenarbei- ten mit den übrigen Arbeitern in den Betrieben stören und zu einem allgemeinen Lohndruck führen können. Hierüber hinaus müßte ferner, um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Verstümmelten nicht durch die Auf- regung des Kampfes um die Rente leiden zu lassen, auch das Verfahren bei der Rentenfestießung entsprechend ge- regelt werden. In der Regel sollte die einmal festgesetzte Rente nicht herabgesetzt werden, oder zum mindesten solange keine Herabsetzung erfolgen dürfen, als der Arbeitsverdienst des Verstümmelten noch nicht die im Berufe des Renten­empfängers ortsübliche Höhe erreicht hat. Zum Schutze der Kriegskrüppel und auch der übrigen Arbeiter gegen die erwähnte Gefahr des Lohndrucks und der inhumanen Behandlung sollten für olle in Frage kommenden

Gewerbe besondere Aufsichts- und Beschwerde-« i n st a n z e n geschaffen werden, die nach dem Muster der in den bestehenden Tarifverträgen vorgesehenen Schlichtungn- organe aus Vertretern der Unternehmer und der Arbeiter paritätisch zusammengesetzt sein müßten. In den Berufen und Betrieben, für welche Tarifverträge bestehen, hätten deren Vorschriften auch für die Kriegskrüppel zu gelten. Bezüglich der Wiederbeschäftigung der Verstümmelten nach ihrer Entlassung aus der Anstaltsbehandlung mutz von den Unternehmern verlangt werden, daß sie nach Mög- lichkeit ihre alten Arbeiter, die vor dem Krieg bei ihnen be- schäftigt waren, trotz der Verstüinmelung wieder einstellen. In allen st a a t l i ch e n und gemeindlichen B e t r i c- b e n aber müssen alle diese Grundsätze i n erster Linie zur Anerkennung gebracht werden, allein schon aus dem Grunde, um durch das gute Beispiel auf die privaten Unter- nehmer im gleichen Sinuc einzittvirken. Die Pflicht der Dankbarkeit gegen die im Felde stehenden Verteidiger des Vaterlandes wird heute soviel her­vorgehoben. Lassen wir dieses schöne Gefühl den leider schon jetzt so überaus zahlreichen Kriegskrüppeln dauernd in reich- stem Matze zugute kommen, aber auch in einer Weise, daß sie und die Gesamtheit wirklich praktischen Nutzen davon haben.

Serlin und Umgegenü. Die Zahl der Arbeitslosen hat in Berlin Weiter abgenommen; sie betrug am 15. März bei 38 Verbänden, die an das Statistische Amt der Stadt Berlin berichteten, 6729 gegen 7804 der Vorwoche. Da die Zahl der Weiblichen Arbeitslosen konstant geblieben ist. die Zahl der Weiblichen Versicherten in den Krankenkassen sogar zunahm, ist der Rückgang der Anzahl bei den männlichen Arbeits- losen wohl auf die Einberufungen zurückzuführen. Eine Besserung des Beschäftigungsgrades muß trotzdem eingetreten sein, denn die Zahl der weiblichen Beschäftigt ei, nahm derart zu, daß trotz der Einberufungen die Gcfamtzahl der Krankenkassenverficherten stieg. Die Sargtischler erhalten in einer Anzahl von Betrieben noch nicht die ihnen seit längerer Zeit zustehende tarifmäßige �Lohn­erhöhung, Die beim Ausbruch des Krieges eingetretene äußerst ungünstige Geschäftslage gab den Unternehmern die Möglichkeit, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu umgehen. Jetzt herrscht in der Sargtischlerei eine so günsrige Geschäftslage, daß eingearbeitete Sargtischler gar nicht zu haben sind. Äsgünstigt durch die gute Konjunktur, haben die Arbeiter in drei Betrieben jetzt erreicht, daß ihnen die tariflichen prozentualen Zuschläge gewährt Werden. Auch in den übrigen Betrieben soll Wie eine Branchenver- sammlung der Sargtischler am Sonntag bestimmte die unbe­dingte Gewährung der tariflichen Lohn- und Arbeitsbedingungen durchgesetzt Werden. Deutsches Neich. Gewerkschaftliche Kriegsfragen. Eine Konferenz der Gcwerkschaftskarteüe im rechtsrheinischen Bayern , die am Sonntag in Nürnberg abgehalten Wurde, beschäftigte sich mit der Frage der Einschränkung der Freizügigkeit der länd- lichen Arbeiter und mit der Frage der B i e r p r e i S- e r h ö h u n-g in Bayern , lieber die erste Frage referierte Landtags- abgeordneter G e n t n e r, über die zweite Frage referierte Kurth- München . Nach dreistündiger Beratung der Konferenz, die unter dem Vorsitz des Gewerkschaftssekretärs Bohl- Nürnberg tagte, wurden zwei Resolutionen angenommen. Die erste Resolution nimmt Bezug auf die Verfügung des stellvertretenden Generalkommandos des 1. bayerischen Armeekorps, die in der Sonnabendnummer des Vorwärts" bereits abgedruckt ist, und die vom stellvertretenden Generalkommando des 3. bayerischen Armeekorps ebenfalls aus- gegeben Wurde. Sie erkennt an, daß die Sicherung der kommenden Ernte unter den schwierigen Verhältnissen des Krieges besondere Maßnahmen erfordere. Dann fährt die Resolution wörtlich fort: Diese Verordnung, die jetzt sicherlich nur nn Interesse der Abwehr unserer Feinde erfolgt ist, kann, Wenn ihre Ergänzung ausbleibt, vielen zehnöausenden Arbeitern und Arbeiterinnen eine schwere Schädiguieg nicht nur ihrer Bewegungsfreiheit, sondern auch ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage, ins- besondere ihrer Einkommensbedingungen bringen. Durch die Verordnung des hohen Kriegsmiinjteriums sind den?lrbeitern und Arbeiterinnen alle Garantien und Abwehrmöglichkeiteu gegen das Herunterdrücken der Löhne restlos genommen. Das können..... Grundbesitzer zur Ausnutzung der sozialen Ausmchnrestellllngen benutzen, die ihnen durch die Verordnung des bayerischen Kriegömwisteriums eingeräumt Wurde. Eine derartige Wirkung des Erlasses kann weder von dem Kriegs- ministerium auch' nur im entferntesten beabsichtigt sein, noch kann sie dem Zweck, de» das Kricgsministerium im Auge hat, irgendwie diene«.... Durch die Ergänzung der Verordnung in der von uns ins Auge gefaßten Richtung wird es ermöglicht Werden, das Zurückfluten städtischer, aber aus der Landwirtschaft stammender Arbeiter zur landtv-irtschaftlichen Arbeit herbei- zuführe,:." Die Resolution bittet dann das Königlich Bayerische Kriegs Ministerium um baldigste Ergänzung der Verordnung über die landwirtschaftlichen Dienstbote« und landwirtschaftlichen Arbeiter un-d fordert dann, daß 1. den landwirtschaftlichen Arbeitern zur Erledigung der Erntoarbeiten Wohl der Wechsel des landwirt- sch astlichen Unternehmens, nicht aber der Wechsel des Berufes gestattet werde; 2. daß Mindestlöhne, die mit Rücksicht auf die erhöhten Kosten der Lebenshaltung notwendig sind, von einem hohe« königlich bayerischen Kriegsministerium für die Gebiete der smzedien Bezirksämter nach Anhörung von Vertretern der Arbeiter festgesetzt werden; 3. daß örtliche oder distriMiche Einigungsämter für Streitig- ketten, die aus diesen Verhältnissen entstehen, unter Zu- ziehuug von Arbeitern und Unternehmern errichtet Werden. Zu der B i e r p r e i s e r h ö h u n g Wurde eine Resolution angenommen, in der das Kriegsministerium gebeten Wird, die Bier- preise für ganz ttiatiern entsprechend dem Preise des Bieres im Jahre 1914 als Höchstpreise festzusetzen. Beide Resolutionen gehen an das Kriegsmmisterium. Ferner Wurde in der Konferenz �angeregt. Wegen der Schwierigkeit der Versorgung der großen Städte mit Milch auch Stellung zn nehmen zu der M i l ch p r e i s f r a g c. Bei der Verschiedenartig- keit der örtlichen Verhältnisse Wurde jedoch von einer bestimmten Stellungnahme vorläufig abgesehen; es sollen aber die Milchpreis- Verhältnisse dauernd beobachtet und im Auge behalten Werden. Die Konferenz War von Delegierten aller Wichtigen Industrie- orte des rechtsrheinischen Bayern besucht. Der Abgeordnete G e n t n e r Wurde beauftragt, über die Einschränkung der Freizügigkeit der landwirtschaftlichen Arbeiter eine Denkschrift auszuarbeiten, die auch zur Begründung der Rc- solntion an das Kriegsministerium gehen soll.

Pom Gutenbergbund. Jenes eigenartige organisatorische Gebitde in, Buchdruck- gewerbe, das nach längerem»suchen vor Jahren endlich Anlehnung an die christlichen Gewerkschaften fand, macht in neuerer Zeit Wieder einmal von sich reden. Der Breslauer Gauleiter des Buch- druckerverbandes sieht sich genötigt, folgende Tatsachen der Oeffent- lichkeit zu unterbreiten: Der Buchdruckereibesitzer Wenske in Königshütte Wandte sich im Jahre 1912 an den besagten Gauleiter mit dem Ersuchen um brauchbare Arbeitsträste, die den» tatsächlich auch eingestellt