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Nr. 84. 32. Jahrgang.

1. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt. Donnerstag, 25. März 1915.

Das Kriegsziel.

Unerhörte Preffehehe.

Ju Tag" beschwert sich C. Bornhock darüber, daß ein Erfreulicherweise hängt das Schicksal des schwergeprüften gemeingefährliches Flaumachertum" immer wieder die Dis- Belgien nicht von den meschenfreundlichen Absichten des Herrn kussion über das Kriegsziel entfessele. Einen Beweis dafür Bornhat ab. bermag er allerdings ebensowenig zu bringen wie alle anderen Anhänger der Annektionspolitik, die die gleichen Klagen erheben. Dagegen ist es unbestreitbar, daß die rechts­stehende Presse fortgesetzt für die Erweiterung der Machtsphäre Deutschlands   Propaganda macht. Wir erheben gegen die Erörterung des Kriegsziels selbstverständlich keinerlei Ein­spruch. Aber wenn die Wünsche alldeutscher Kreise laut werden, müssen wir natürlich auch unsere Auffassung dazu aussprechen können.

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weiter ungehindert in die Welt gehen sollten, wäre zurück­Ein militärisches Arbeitsnachweisbureau haltendes Schweigen nicht am Blaze. Sonst müßte ein ganz foll nach einem Vorschlage von Prof. Gaupp- Tübingen das falsches Bild von der herrschenden öffentlichen Meinung ent- stellvertretende Generalfommando jedes Armeekorps bilden. Dort stehen." solle, wie in der Münchener medizinischen Wochenschrift" aus­geführt wird, bekanntgegeben werden, welche Arbeitskräfte im Be­reich des Armeekorps benötigt werden, und von hier aus sollen dann nach Vorschlägen der Fachärzte die Nervösen oder sonst be­schränkt Tauglichen, aus den Lazaretten Entlassenen zugeteilt wer­den. Es würden auf diese Art viele Arbeitskräfte mobil bleiben, auch manche gesunden, für den Feld- und Garnisondienst voll taug­lichen Leute dadurch frei werden, daß ihnen ihre jetzige Tätigkeit in Etappen- und Heimatdienst von diesen Halbtauglichen abgenom men wird. Gaupp verlangt deshalb von den Aerzten der Reserve­lazarette, daß sie die Kranken daraufhin beobachten, wozu der ein­zelne in der großen militärischen Gesamtorganisation zu ber­wenden wäre. Hierzu muß man natürlich den einzelnen genau kennen, seinen Zivilberuf, seine Familienverhältnisse, seine Be­gabung berücksichtigen. Man möge also genau angeben, was der einzelne Brauchbares leisten kann und nicht etwa in den Fehler berfallen, alle Halbbrauchbaren zu Schreibern machen zu wolle Fürsorge für erblindete Kriegsteilnehmer.

Das Voltsblatt für Anhalt" schreibt: " In Breslau   sind bekanntlich die Abgeordneten Bauer und Bernstein   gewählt. Bernstein  , der Vater des Revistonismus, hat gegen den Etat gestimmt. Sein unsicheres Schwanken muß ihn um allen Kredit bringen."

Wir bemerken, daß das Volksblatt", das so gegen einen sozialdemokratischen Abgeordneten Stimmung macht, sich zur Der freikonservative Abgeordnete v. 3edlik lebt jetzt Parteipreffe zählt. Uebrigens sollte das Boltsblatt" wissen, in lauter historischen Erinnerungen, die er in der" Post" daß Genosse Bernstein   nicht gegen den Etat gestimmt, der Deffentlichkeit zum besten gibt. Ob seine Darstellung sondern sich nur der Stimme enthalten hat. immer historisch treu ist, wollen wir nicht nachprüfen. Herr b. Zedlig selbst legt offenbar wenig Wert darauf; ihm Keine Herabsehung der Krieger- Familienunterstützung. liegt nur daran, die Lehren" und Anwendung daraus für In Uebereinstimmung mit den Wünschen des Reichstags wird Der Westpreußische   Provinziallandtag beschloß die Erbauung den gegenwärtigen Krieg zu ziehen. Aber damit hapert es die Reichsregierung demnächst eine Abänderung der in dem Gesetz eines Kriegsblindenhauses Hindenburghaus", in dem 40 erblindete erst recht. Aus dem Prager Frieden  , dem Ab- über die Familienunterstützungen vom 4. August 1914 festgesetzten Strieger untergebracht werden sollen. Die Kosten belaufen sich auf schluß des Krieges von 1866, folgert er zum Beispiel, Unterstützungen vornehmen. Nach§ 1 Abschnitt 4 sollen die Unter- 220 000 Mart. daß Deutschland   Machterweiterungen auf europäischem stügungen mindestens betragen für die Ehefrau in den Monaten Boden erstehen müsse. Im Prager Frieden wurde bekannt- Mai bis einschließlich Oktober monatlich 9 M., in den übrigen Mo­lich das besiegte Desterreich zu keinerlei Gebietsabtretungen naten 12 M. Danach müßte vom 1. Mai ab die bisher in den gezwungen, und nur Preußens Gebiet durch Einverleibungen Wintermonaten gezahlten Unterstützungen um 3 M. monatlich herab norddeutscher Staaten abgerundet. gelegt werden. Diese Herabsetzung soll mit Rüdsicht auf die durch Ueber die Form jener Angliederungen mag man streitenden Strieg gesteigerten Kosten der Lebenshaltung nicht eintreten, das Ziel selbst war jedenfalls aus ökonomischen und politischen Den Gemeinden wird daher durch die Bundesregierungen die An­Gründen unumgänglich. Heute fann natürlich von einer weisung zugehen, den höheren Unterstützungssatz für die Winter­Eingliederung fremdsprachiger Gebiete nur solche monate auch in den Sommermonaten weiterzuzahlen. kommen in Frage im Westen und Osten keineswegs be­hauptet werden, sie sei für die wirtschaftliche Entwicklung Deutsch­ lands   eine Lebensfrage", nachdem Deutschland   in 40 Friedens­jahren auf der Basis des gegenwärtigen Gebietsumfanges eine beispiellose Entwicklung durchgemacht hat.

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v. Oldenburg- Januschau für höhere Nahrungsmittel­preise.

Die Cholera erloschen.

Cholera, durch Russen eingeschleppt, vorgekommen. Das Kaiserliche In einigen Gefangenenlagern waren vereinzelte Fälle von Gesundheitsamt ist jetzt in der Lage, festzustellen, daß seit dem 13. März weder unter der einheimischen Bevölkerung noch unter den Striegsgefangenen ein einziger Fall von Cholera festgestellt worden ist.

Unter Zwangsverwaltung befanden sich im gesamten Reichsgebiet bis zum 1. März 14 674 Handels- und Industrieunternehmungen feindlicher Staatsange­

Auf der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer von West- höriger. Herr v. Zedlig polemisiert aber nicht nur gegen die preußen hat Herr v. DIdenburg Januschau die wirtschaft­angebliche Prinzipienreiterei" des Vorwärts"; er lichen Kriegsmaßnahmen der Regierung lebhaft fritisiert. Seine

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wendet sich zugleich gegen allzu phantastische Wünsche der Beſſerungsvorschläge verdienen indeſſen ſelbſt die schärfte zurüid- Verhütung offenbarer Unbillig­

bürgerlichen Imperialisten:

Auf der anderen Seite werden wir uns über den so( durch Annektionen auf europäischem Boden) gewonnenen festen Rahmen unserer Friedensbedingungen weder durch Gefühls romantit noch durch noch so anmutende Gebilde der Phantasie hinaustreiben lassen dürfen." Die Phantasten unter den Annektionspolitikern sind nun weiter nicht gefährlich; sie werden von Herrn v. 3 e dlik, der liberalen Presse, und der Regierung zur Genüge ab- Soweit Herr v. Oldenburg   die Höhe der Mehlpreise geschüttelt. Viel bedenklicher erscheint es uns, daß die ge- fritisiert, fönnten wir ihm zustimmen. Aber er will ja gar nicht mäßigten" Wünsche des Bürgertums das Kriegsziel bestimmen eine Ermäßigung der Mehlpreise, sondern eine entsprechende Er­könnten. In diesem Zusammenhang erhält die Schlußrede höhung der Getreidepreise, um die Spannung zwischen Herrenhauspräsidenten b. Wedel vom Mehl- und Getreidepreisen zugunsten der Landwirte aus 15. März im Landtage erhöhte Bedeutung. v. We del führte zugleichen. dort nach dem amtlichen Stenogramm aus:

des

Nun, meine Herren, ivas ist erreicht zur Erlangung dieses Zweckes( Abwehr des Angriffs)? Wir haben den größten Teil unserer Kolonien verloren. Das ist schmerzlich, aber nicht von entscheidender Bedeutung. Dagegen ist der deutsche   Boden mit Ausnahme einiger Dörfer im Oberelsaß frei von Feinden, und wir sind in der Lage, Belgien  und

Sozialdemokratische Wünsche.

Feiten.

Die Bundesratsverordnung vom 14. Januar 1915

weisung. So forderte Herr v. Dldenburg u. a. einen Kartoffel­Höchstpreis von 8,50 M. pro Zentner mit der famosen Begründung, das deutsche   Volk würde immer noch die Kartoffeln im Durchschnitts­preise von 4 M. für den Zentner gehabt haben, denn dieser ergibt durchbricht für Ausnahmefälle den Grundsatz des Gesetzes sich, wenn man 4 Jahr 2,50 M. und Jahr 8,50 m. zahlt. Vielleicht verrät uns Herr v. Oldenburg  , in welchen vom 4. August 1914, der die Unterbrechung des Verfahrens Orten die Konsumenten 9 Monate hindurch für den Zentner Kar- in Prozeßfachen gegen zur Fahne einberufene Kriegsteilneh­mer anordnet. Es soll nach der Verordnung das Gericht die toffeln nur 2,50 M. zahlen brauchten. Bestellung eines Vertreters und die Durchführung eines Pro­effes gegen einen Vertreter anordnen können, jedoch nur in Ausnahmefällen. Die Verordnung erklärt ausdrücklich, daß dieser Ausnahmefall nur vorliegt, wenn er zur Ver­hütung offenbarer Unbilligkeiten erforderlich" ist. Neulich haben wir zwei Fälle angeführt, in denen in Mietsachen unter Verkennung des Begriffes Verhütung offenbarer Unbillig­feiten" eine Vertretung von der 67. Abteilung des hiesigen Amtsgerichts angeordnet war. In beiden Fällen wird das Landgericht wohl die amtsgerichtliche Verfügung aufheben. Inzwischen sind uns Beschlüsse vorgelegt, in denen Amts­gerichte ähnliche Anträge von Vermietern durchaus der Ver­ordnung und dem Gesetz entsprechend zurückgewiesen haben. Einige Hausbesitzer drängen nämlich dahin, die Verordnung auch in solchen Fällen zur Anwendung zu bringen, in denen es sich um wirtschaftlich schwache Kriegsteilnehmer handelt. Das widerspricht der Absicht und dem Wort­Senatspräsidenten Ring in der Deutschen Juristen- Zeitung" laut der Verordnung. Das ist unter anderem auch von anerkannt. Nach der in der Nordd. Allg. 3tg." veröffent­lichten- Begründung der Bundesratsverordnung soll der Ausnahmefall nur zur Anwendung kommen, wenn es sich um grundlose Verweigerung der Zahlung von unbe­ftrittenen Forderungen gegen in günstigen wirt­fchaftlichen Verhältnissen befindliche Kriegsteil­nehmer handelt und ferner sollen bei der Prüfung der Frage, ob eine offenbare Unbilligkeit vorliegt, die Interessen der Kriegsteilnehmer im Vordergrund. stehen. Wir veröffentlichen nachstehend den Wortlaut des allgemeinen Teils der amtlichen Begründung zur Bundesratsverordnung.

Im Lippischen Landtage gab der sozialdemokratische Vertreter eine Erklärung ab, die die Einigkeit des deutschen Boltes hinsichtlich der Notwendigkeiten der Kri szeit betont. Im Anschluß Sinne unserer nächsten Forderungen vor, in dem es heißt: daran legte Abg. Schmuck der Regierung ein Arbeitsprogramm im Vorsorgende Maßnahmen für die Voltsernährung in der Richtung, daß eine jede Not ausschließende Verteilung der vorhan­denen Nahrungs- und Genußmittel gesichert wird. Ausdehnung und Erhöhung der Kriegsunterstügungen, wie schnellste Erledigung aller erhobenen Ansprüche.

einen großen Teil von Frankreich   und Polen  als in unserer Macht befindlich zu betrachten. Man kann aussprechen, daß damit das Vorhaben unserer Feinde, Deutschland   zu vernichten, zuschanden geworden ist, daß wir insofern als Sieger dastehen. Und wenn wir nichts Umfaffende Fürsorge für die Hinterbliebenen Gefallener und für weiter wollten, als diesen Angriff abschlagen, so glaube ich, würde Belebung des Wirtschaftsmarktes durch Ausführung von Staats. es nicht allzu schwer ſein, einen Frieden in kurzer Frist zu erarbeiten und durch entsprechende Einwirkung auf die Gemeinden langen. Damit kann aber Deutschland   sich nicht befriedigt erklären. und die Privatunternehmer. ( Lebhaftes Bravo.)

Nach den ungeheuren Opfern, die wir gebracht haben, an Menschen sowohl wie an Hab und Gut, müssen wir mehr fordern. Wir können das Schwert erst wieder in die Scheide stecken, wenn

Deutschland   eine Sicherung erlangt hat dagegen, daß in ähnlicher Weise wie dieses Mal die Nachbarn wieder über uns Herfallen. Worin diese Sicherung bestehen soll, meine Herren, das bermag ich nicht auszusprechen. Wenn man das aussprechen wollte, müßte man in eine Diskussion der Friedensbedingungen eintreten, und das würde ich im jezigen Augenblick, wo die Ent­scheidung noch so ungewiß ist, den deutschen   Interessen nicht förderlich halten."

die Verletzten.

Vorbereitende Tätigkeit auf die Zeit nach Friedens schluß, in der namentlich auch allen heimkehrenden Kämpfern aus­reichende Verdienstmöglichkeit geschaffen werden muß.

Lohnerhöhungen für alle Arbeiter und gering befoldeten Angestellten in Staatsbetrieben daneben Einwirkung auf die Ge­meinden und private Unternehmer in gleicher Richtung. In finanzieller Beziehung: Stärtere Besteuerung aller Kriegsgewinne und Deckung von Fehlbeträgen durch die Heranziehung der großen Einkommen und der großen Vermögen. Mit Rücksicht auf dringliche Bedürfnisse nach Friedensschluß: Baldmöglichen Erlaß eines Fortbildungsschulgesetzes und einer Bau­ordnung!

Schließlich gebe ich der Hoffnung Ausdruck, daß auch die Diese Definition des Kriegsziels steht zweifellos im Wider- politik betreibt, vor allem nach der Richtung, daß der freien lippische Regierung eine Neu orientierung der lippischen spruch zu den Ausführungen des Reichskanzlers bei Kriegs- Mitarbeit aller Kräfte nichts mehr im Wege steht und daß das ausbruch. Wie auch die heutige Stellung der Reichsregierung Selaffenwahlrecht zum Landtage einem wirklich zeitgemäßen Wahl­zu den Worten Bethmann Hollwegs vom reinen Ver- recht Platz macht. teidigungstrieg sein mag, in der gekennzeichneten Be­arbeitung der Deffentlichkeit und der Regierung durch Bro­schüren, Presse, Parlamentsreden und Kommissionsverhand- Die Landtage aller deutschen   Staaten haben in der Kriegszeit lungen im Sinne v. Wedels liegt nach unserer Auffassung getagt, um zu den vielen durch die kriegerischen Zustände auf­eine Gefahr, die uns zu entsprechenden Gegenäußerungen getauchten verwaltungstechnischen, wirtschaftlichen und sozialen zwingt.

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Politische Uebersicht.

Das Schicksal Belgiens  .

Die bayerische Regierung rührt sich nicht.

Fragen Stellung zu nehmen, möglichst einheitliche Grundsätze für das ganze Land aufzustellen und die staatlichen Beihilfen für die Gemeinden im Unterstüßungswesen zu regeln. Bayern   machte bis jetzt eine Ausnahme. Am 10. März hat nun die Regierung mit Abgeordneten verschiedener Fraktionen eine Aussprache gehabt wegen der Absicht, den Landtag zu einer außerordentlichen Tagung ein­In dem vorstehend abgedruckten Artikel Bornhaks zuberufen. Alle Abgeordneten sollen sich für eine Tagung ausgesprochen ( im Tag") wird in der Polemik gegen die Großmut"( was haben. Man konnte die Hoffnung haben, daß die Regierung sich doch doch nur wohlverstandenes eigenes Interesse Deutschlands   noch dazu entschließen werde, die Bolksvertretung zu hören. Daher ist) der Gegner von Annektionen über das Schicksal Bel- brachten auch verschiedene bürgerliche Blätter die Mitteilung von einer Einberufung des Landtags zu Ende April. Die Hoffnung ist giens gesprochen: So wird in behaglicher Großmut erörtert, daß wir im nun wieder dahin. Abg. Held, der Vorsitzende der allmächtigen Interesse der europäischen   Kulturgemeinschaft teine Gebiets- Sentrumsfraktion im bayerischen Landtag, erklärt in seinem Blatte, erweiterungen Deutschlands   in Europa   vornehmen dürften. dem Regensburger Anzeiger", aufs bestimmteste, daß der Land­Allenfalls für einige Feßen Afrikas   dürfe das Blut ungezählter einberufen wird. Bayern   wird also der einzige deutsche  tag zu einer außerordentlichen Tagung nicht Tausende von Deutschlands   besten Söhnen geflossen sein. Die Unabhängigkeit Belgiens   müsse wieder hergestellt Bundesstaat sein, in dem die Volksvertretung zur Untätigkeit werden, da wir die Belgier nicht im Reichstage brauchen während des Krieges verdammt ist. fönnten- als ob irgend ein vernünftiger Mensch daran gedacht hätte, den Belgiern jetzt oder in absehbaren Zeiten

Abgeordneter Graß gestorben.

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das Reichstagswahlrecht zu geben, und nicht andere Am Mittwoch ist in 8wethan der freikonservative Formen der Vereinigung mit militärischer, politischer und wirt- tagsabgeordnete Gutsbefizer Otto Graß im Alter von schaftlicher Beherrschung möglich wären. Frankreich   dürften wir 71 Jahren gestorben. Er gehörte dem preußischen Abgeordneten­durch keinerlei Gebietsabtretung tränken, da sonst die Gefühle der hause als Vertreter des Wahlkreises Torgau  - Liebenwerda feit Revanche nicht absterben würden. Falls solche Aeußerungen 1897 an.

Sie lautet:

" Das Gesez, betreffend den Schuß der infolge des Krieges an Wahrnehmung ihrer Rechte behinderten Personen, vom 4. August 1914 unterwirft die Rechtsverfolgung gegen Kriegs­teilnehmer erheblichen Beschränkungen. In bürgerlichen Rechts­streitigkeiten, in denen ein Kriegsteilnehmer Partei ist, wird das Verfahren von Gesetzes wegen unterbrochen(§ 2). Ist der Kriegs­teilnehmer durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten, oder hat er einen anderen Vertreter, der zur Wahrnehmung seiner Rechte berufen ist, so tritt zwar eine Unterbrechung kraft Gesezes nicht ein; das Gericht hat jedoch auf Antrag des Vertreters die Aus­segung des Verfahrens anzuordnen(§ 3).

Diese Vorschriften sind in einer Reihe von Fällen aus Bös­willigkeit dazu mißbraucht worden, um die Erfüllung be­stehender Zahlungspflichten ohne Grund zu verweigern. Unter Berufung auf das Gesetz haben Kriegsteilnehmer, die in günstigen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, die Zahlung unbestrittener laufender Verbindlichkeiten, insbesondere der Mietschulden, mit Erfolg abgelehnt. Ehefrauen, die das Geschäft ihres zur Fahne einberufenen Mannes in dem bisherigen Umfang mit gutem Erfolge weiterführen oder das Ein­kommen des Mannes unverkürzt fortbeziehen, sind namens ihres Mannes gegen dessen Schuldner gerichtlich vorgegangen, haben sich aber, wenn sie ihrerseits von Vermietern oder Geschäftsgläu­bigern gerichtlich in Anspruch genommen wurden, der Zahlung der Schulden entzogen. Besonders schwer sind die Mißstände empfunden worden, wenn der Kriegsteilnehmer, wie es mehrfach vorgekommen ist, in seinem Heimatsorte verwendet wurde, oder wenn der benachteiligte Gläubiger selbst zu den Kriegsteilneh­mern gehörte. In der Oeffentlichkeit sind hierüber in steigendem Maße lebhafte Klagen geführt, auch aus den Kreisen des Reichs­tags ist allgemein eine Einschränkung des Gesetzes vom 4. August 1914 als notwendig bezeichnet worden.

Der Entwurf sucht diese Unzuträglichkeiten zu beseitigen. Er läßt in Ausnahmefällen eine Rechtsverfolgung gegen einen Kriegsteilnehmer zu, indem er im§ 2 die Möglichkeit eröffnet, einen gemäߧ 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 4. August 1914 gestellten Antrag auf Ausseßung des Verfahrens abzulehnen. Die Ableh­nung soll jedoch, dem Ausnahmecharakter der Maßregel entsprechend, nur in vermögensrechtlichen Streitigkeiten und nur dann zulässig sein, wenn die Aussehung nach den Um­ständen des Falles offenbar unbillig ist. Als offenbar unbillig wird die Ausfeßung nur gelten können, wenn sie gegen