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Nr. 84. 32. Jahrgang.

2. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt. Bonerstag, 25. Märy 1915.

Abonnementseinladung.

Eine Zeitung gehört zum Leben eines Kulturmenschen wie das Brot zur täglichen Nahrung. Das politische und wirtschaftliche Leben ist so weitschichtig, so vielgestaltig, die Kenntnis aller Vorgänge in der Oeffentlichkeit so erforder. lich, daß ohne eine Zeitung nicht auszukommen ist. Gerade die jetzige Zeit mit ihren großen wirtschaftlichen und politi­schen Umwälzungen, mit den gewaltigen Kämpfen auf den Kriegsschaupläßen macht das Halten einer Zeitung zu einem unabweisbaren Bedürfnis.

Nicht jede Zeitung ist für jeden Leser geeignet. Nicht je de Zeitung hat die gleichen Bedürfnisse zu erfüllen, und jede Zeitung hat ein anderes Lesepublikum. Der ,, Vorwärts" ist von jeher das Blatt der Berliner   Arbeiter­schaft gewesen. Er bemüht sich, die Wünsche der erwerbs. tätigen Bevölkerung zu berücksichtigen, soweit das in der gegenwärtigen Zeit überhaupt möglich ist, aber er kennt die Leiden und er kennt die Lage der breiten Massen.

Der Vorwärts" ist eifrig bestrebt, auf dem Gebiete der Berichterstattung sich die größte Objektivität aufzuerlegen. Gerade dadurch glaubt er, auch der Allgemeinheit am wirk. samsten zu dienen und am besten zu nüßen.

Der Borwärts" erscheint täglich und kostet pro Monat 1,10 M.

Der Vorwärts" kann auch im Wochenabonnement be­zogen werden und kostet pro Woche 25 Pf.

Bestellungen können bei jeder Botenfrau, bei unseren Zeitungsspeditionen und auch in der Haupterpedition unseres Blattes, Lindenstraße 3, aufgegeben werden.

Beim Ausbleiben oder beiberspäteter Lie­ferung einer Nummer wollen sich die Postbezieher stets nur an den Briefträger oder die zu­ständige Bestell- Postanstalt wenden. Erst wenn Nachlieferung und Aufklärung nicht in angemessener Frist er­folgen, wende man sich unter Angabe der bereits unter­nommenen Schritte an unseren Verlag.

Feldpost- Abonnements.

Wir weisen unsere Leser darauf hin, daß unsere sämtlichen Filialspeditionen wie die Haupt­expedition Feldpost- Abonnements auf den Vorwärts" zum Preise von

1,10 Mark monatlich entgegennehmen. Die Zeitung wird den im Felde Stehenden von unserer Hauptexpedition als Feldpostbrief täglich nach­gesandt.

Bei Bestellung des Abonnements ist genau anzugeben, welchem Armeekorps, Division, Brigade, Regiment, Bataillon, Kompagnie usw. der Empfänger angehört.

Verlustlisten.

Die Verlustliste Nr. 182 der preußischen Armee enthält Verluste folgender Truppen:

Stab der 11. Reserve und der 15. Inf.- Div.; 5. Garde- Inf.­Reg.; Garde- Gren.- Regimenter Elisabeth und Nr. 5; Garde- Füſ.­Reg.; Gren. bzw. Inf. bzw. Füs.- Regimenter Nr. 1, 9, 16, 18, 21, 23, 24, 25, 26, 27, 37, 40, 44, 45, 49, 51, 53, 57, 58, 61, 67, 68, 69, 71, 72, 73, 74, 77, 80, 86, 87, 88, 94, 99, 109, 113, 128, 135, 136, 140, 147, 148, 150, 158, 159, 160, 162, 163, 164, 165, 169, 170, 171, 172, 173, 175; Res- Inf.- Regimenter Nr. 2, 8, 17, 18, 22, 23, 26, 28, 29, 37, 38, 39, 46, 48, 55, 57, 66, 67, 68, 69, 73, 75, 79, 80, 84, 87, 93, 99, 128, 130, 140, 201, 202, 204, 206, 207, 211, 212, 217, 219, 221, 225, 226, 227, 228, 229, 233, 235, 238, 239, 262; Erf.- Inf.- Reg. Königsberg III; Res.- Ers.- Reg. Nr. 4; Landw.- Inf.- Regimenter Nr. 2, 4, 7, 11, 21, 22, 25, 26, 31, 36, 37, 56, 61, 75, 77, 78, 85, 118, 128; Landw.- Ers.- Reg. Nr. 2; II. Refruten- Bat. der 14. Inf.- Div.; Ueberplanmäßiges Landw.­Inf.- Bat. Nr. 3 des 4. Armeekorps; Brig.- Ers.- Bataillone Nr. 8, 9, 15, 55, 81, 83; Landw.- Brig.- Erf.- Bataillone Nr. 10, 21; Landft.­Bataillone 2. Aachen, V Darmstadt  , Deuz, Düren  , Eisenach  , 1. Essen, 3. Frankfurt   a. O.,   Gera, III Gleiwik, Glogau  ,   Hamburg, Insterburg  , III Königsberg, Konib, Kulm, I Lauban, Mannheim  , I Posen, Saarbrüden, 4. Trier  ; Landst.- Ers.- Bataillone 3. Elber­  feld und Karlsruhe  ; Jäger- Bataillone Nr. 2, 4; Res.- Jäger- Bat. Nr. 5; Radfahrer- Komp. NO Leibitsch bei Thorn; Garde- Waschinen­gewehr- Abt. Nr. 1; Festungs- Maschinengewehr- Abt. Nr. 6; Unter­fiziervorschul. Jülich  .

Kürassiere Nr. 7, 8; Grenadiere zu Pferde Nr. 3; Drag. Nr. 22; Husaren Nr. 14; Ulanen Nr. 4, 7, 15; Res.- Ulanen Nr. 4; Res.­Kab. Abt. Nr. 75.

125, 127, 180; Ulanen- Reg. Nr. 20; Feldart.- Reg. Nr. 13; II. Abt. geltend gemacht worden sind, haben die Veranstalter von der Aus­des Res.-- Feldart.- Reg. Nr. 29; Res.- Felbart.- Reg. Nr. 54; 3. Feld­pionier- Komp.; 3. Res.- Pion.Komp.; Scheinwerferzug; Freiwillige Sanitätstolonne Ravensberg; I. Train-   Abt.; II. Train- Abt.; Res.­Pferde- Depot Nr. 27.

Aus Groß- Berlin.

Mehr Kinderschuh.

Der Krieg hat in vielen Fällen eine vermehrte Verwendung der Kinder zu gewerblicher Arbeit im Gefolge gehabt. Das Kinder­schutzgesetz ist in vielen Fällen außer Kraft gefeßt worden. Ueber die Notwendigkeit des Kinderschutzes ist an dieser Stelle oft ge­schrieben und immer wieder betont worden, wie lückenhaft der heutige Kinderschutz ist. Besonders die Lehrer wissen das am besten und es ist sehr erfreulich, daß auch in heutiger Zeit sich Leute finden, die sich des Schutzes der Kinder besonders annehmen. Unter dem Titel: Mehr Kinderschutz" lesen wir im Scherlschen Tag" folgende bemerkenswerten Ausführungen des Berliner Lehrers Herrn Menzel:

" Der Krieg lehrt uns aufs neue und deutlicher als alle Beobachtungen vor ihm, daß das deutsche   Volt alle Mittel an­wenden muß, die die Erhaltung und Vermehrung seiner geistigen und körperlichen Kraft gewährleisten. Die Grundlage dafür bildet die natürliche Vermehrung und der Schuh der Jugend. Die deutsche Vereinigung für Säuglingsschuß hat in diesen Tagen auf ihrer außerordentlichen Versammlung eine Reihe wichtiger Forderungen begründet, um die durch den Krieg ge­fährdete Volksvermehrung sicherzustellen. Zwar hat man als Folge früherer Kriege ein starkes Emporsteigen der Geburten­ziffern beobachtet, ob aber auch der jetzige Krieg diese Wirkung haben wird, darf in Rücksicht darauf, daß er einen ungleich größeren Teil der männlichen Bevölkerung vernichtet, als alle Kriege vor ihm, mit Recht bezweifelt werden.

führung ihres Planes Abstand genommen. Bemerkenswert ist aber, daß die Ankündigung dieser Festwoche mit den Namen verschiedener bekannter Persönlichkeiten unterzeichnet war, die von der Sache gar keine Kenntnis hatten. Der Oberbürgermeister Wermuth, dessen Name unter der Ankündigung stand, hat auf Anfrage ers flärt, daß das geschehen sei, ohne daß zuvor irgendwie mit ihm Fühlung genommen worden sei, wenn das aber geschehen wäre, er es ab­gelehnt hätte, seinen Namen herzugeben. In Rücksicht hierauf hat die Zentrale für private Fürsorge sich an den ebenfalls als Mitglied des Ausschusses für die Rote- Kreuz- Woche" genannten Fürst Hazfeld, Herzog zu Trachenberg   gewendet, mit der Anfrage, ob etwa auch sein Name in gleicher Weise wie der des Herrn Wermuth mißbraucht worden sei. Darauf hat der Fürst Hayfeld folgende telegraphische Antwort erteilt::

.

" Ihr Schreiben soeben erhalten. Hörte erst heute zufällig, daß mein Name unter dem fraglichen Aufruf steht. Dies ist ohne mein Wissen geschehen. Diejenigen, denen es versagt ist, mit den Waffen in der Hand zu kämpfen, haben die Pflicht, dem Vaterlande in anderer Weise als durch Feiern von Festen zu dienen."

Die Antwort ist sehr verständig; sie zeigt aber, in welcher Weise Unterschriften für bestimmte Veranstaltungen zusammen kommen. Die Berliner  

Umsatzsteuer.

Zu der unter dieser Ueberschrift am letzten Sonntag ge­brachten Mitteilung des Nachrichtenamts der Stadt   Berlin schreibt uns unser Berichterstatter:

Zu unserm Bericht über einen Umsatzsteuerstreit gegen die Stadt   Berlin erklärte das Nachrichtenamt der Stadt, daß ein anderer Senat des Oberverwaltungsgerichts vor Jahres­frist bei gleichem Tatbestande einen Standpunkt eingenommen. habe, der dem jetzt vom Oberverwaltungsgericht vertretenen entgegengesetzt gewesen sei. Dann fügt das Nachrichten­amt hinzu:

"

Es ist zurzeit auch noch nicht ersichtlich, weshalb unter diesen Umständen dem( jetzigen) Urteil nicht ein Plenarbeschluß des Oberverwaltungsgerichts vorausgegangen ist."

merken:

Der in der genannten Vereinigung geforderte Säuglings­schutz( Mutterschaftsversicherung, gesetzliche Regelung des Halte finderwesens, Wochenhilfe durch das Reich, Kinderzulagen und dergleichen) ist darum durchaus nötig. Aber man soll auch hier das eine tun und das andere nicht lassen. Und dieses andere ist der Schutz der heranwachsenden Jugend vor der regelmäßigen gewerblichen Arbeit. Nach dem letzten Heft der Statistik des Diese Bemerkung geht von der Tatsache aus, daß nach Deutschen Reichs" gab es im Jahre 1913 120 831 gewerbliche der Geschäftsgebarung des Oberverwaltungsgerichts ein Plenar­Betriebe mit mindestens zehn Arbeitern, die jugendliche Arbeiter beschluß sämtlicher Senate herbeizuführen ist, wenn ein Senat beschäftigten. Deren Gesamtzahl betrug 571006, gegen 552 204 grundsäglich von einer Rechtsauslegung durch einen im Jahre 1912. Davon waren unter 14 Jahren 8008 Knaben anderen Senat abweichen will. Hierzu ist zu be­( 1912: 7780) und 6158( 6133) Mädchen. Die jugendlichen Ar­Falls es sich wirklich bei der neuen Ent­beiter von 14 bis 16 Jahren bestanden aus 376 481( 358 327) Arbeitern männlichen und 180 539( 179 964) weiblichen Ge- scheidung um eine Abweichung von einer früheren Ent­* schlechts. Allein in der Textilindustrie waren 30,9 Proz. aller scheidung des 7. Senats unter Dr. Struk handelt, so gewerblich beschäftigten Kinder unter 14 Jahren tätig, in der war doch vorliegend nicht erforderlich, daß der jezigen Metallindustrie noch 11,7 Proz. In der Gewerbegruppe Berg Entscheidung des 2. Hilfssenats ein Plenarbeschluß voraus bau-, Hütten- und Salinenwesen, Torfgräberei" entfallen auf ging. Denn der 2. Hilfsfenat, einer der neugebildeten Senate, einen Betrieb durchschnittlich 24,3 jugendliche Arbeiter. hat einfach in Umsatzsteuersachen sozusagen die Erbschaft des Daß die Zustände in Wahrheit viel schlimmer sind als uns 7. Senats angetreten. Die Umsatzsteuersachen sind nach seiner diese Zahlen verraten, weiß namentlich die Lehrerschaft der großen Städte und Industriezentren. Schon wenn die Statistit Gründung auf ihn übergegangen. Unter diesen Umständen sich entschließen möchte, alle Betriebe, also auch diejenigen mit ist nach der Praris des Oberverwaltungsgerichts keine Plenar­weniger als zehn Arbeitern in Rechnung zu stellen, würden die entscheidung bei Abweichung von einer früheren Entscheidung Zahlen wesentlich steigen. Und der Hamburger Rektor Struve des 7. Senats nötig, sondern die Sache so anzusehen, als schreibt in der Hamburger   Schulzeitung":" Jetzt ist es Zeit, ob der 7. Senat, der Rechtsvorgänger des 2. Hilfs­der Kinderarbeit vor der Schulzeit ein Ende zu machen. Durch fenats, selber von seiner früheren Entscheidung abgegangen das Gesetz ist sie längst verboten, in Wirklichkeit besteht sie noch. wäre. Jeden Morgen kann man die armen Kinder mit Brot, Milch und Zeitungen schleppen sehen. Ich bin gar kein Gegner jeder Kinderarbeit, in mäßigen Grenzen kann sie erziehlich von hohem Wert sein. Aber die Kinderarbeit vor der Schulzeit ist Raubbau an der Jugendkraft unseres Volfes, jeder vor der Schulzeit ver- meines Backverbot für Kuchen, die aus Hefe oder mit Hilfe von diente Pfennig kostet dem Kinde später eine Mart. Erschöpft Backpulver hergestellt werden, zu erlassen, und zwar für Groß kommt es zum Unterricht; es kann ihm nicht folgen; es bleibt   Berlin. Um zu ereichen, daß auch die Haushaltungen von diesem in der geistigen Entwickelung zurück; seine spätere Griverbs- Verbot betroffen werden, soll der Verkauf von Hefe und Backpulver tätigteit with beeinträchtigt. Bielleicht fällt in der Jektzeit verboten werden. Diese Bestimmungen sollen ereichen, daß wäh­mit ihrer Opferwilligkeit die Mahnung auf fruchtbaren Boden, rend der Ostertage mit Mehl gespart werden soll. In Verbindung endlich rücksichtslos mit diesem Schandfleck unserer Volks- hiermit steht folgende Bekanntmachung des Nachrichtenamts der erziehung aufzuräumen." Und dann schildert er, wie er den Stadt   Berlin über die Zusammensetzung der Kuchenwaren in Haus­Verein für Jugendschuß und Jugendwohlfahrt um Hilfe ange­gangen, wie er die Polizeibeamten auf die Zeitungsträger hin­gewiesen hat alles umsonst. Die sozialdemokratische Kinder­schußkommission Hamburgs   hat im Jahre 1913/14 rund 1300 Kinder zwischen 6 und 14 Jahren bei dieser Morgenarbeit ge­zählt. Die Eltern übernehmen die Arbeit, geben sie an die Kinder ab, und die Gewerbetreibenden erklären dann, nichts davon zu wissen. Selbst bei schuldhaftem Vorgehen ist die Mög­lichkeit des Entschlüpfens gegeben. Vom Schöffengericht zu Elmshorn   waren drei Gärtnereibesizer zu je drei Mark(!) Strafe verurteilt worden, weil sie Kinder unter 14 Jahren über das zulässige Maß beschäftigt hatten. Das Altonaer Landgericht aber sprach sie frei, weil die Gärtnereien vorwiegend landwirt­schaftliche Betriebe seien und auf diese die Bestimmungen des Kinderschutzgesetzes keine Anwendung finden.

Das ist nicht die erste Lücke in diesem Geseb. Es öffnet sich eine nach der andern. Die geseßgebenden Körperschaften werden darum auch an dieser Stelle dafür sorgen müssen, daß Deutschland   unüberwindlich stark bleibe."

Das bevorstehende Kuchenbackverbot

Es wird immer wahrscheinlicher, daß beabsichtigt ist, ein allge­

haltungen:

An einzelnen Stellen, auch in Haushaltungen, werden, wie vielfach festgestellt worden ist, noch sogenannte Osterstollen und ähnliche Kuchen hergestellt. Hierbei wird die gesetzliche Bestim= mung gänzlich außer acht gelassen, daß der Zusatz an Getreide­mehl höchstens 10 Proz. des Kuchengewichts betragen darf. Diese Vorschrift gilt nicht nur für den von Bäckern und Kon­ditoren, sondern in gleicher Weise auch für den in Haushaltungen hergestellten Kuchen. Es muß daher dringend vor der Bereitung der Stollen oder ähnlichen Gebäcks gewarnt werden, und es wäre bedauerlich, wenn Bestrafungen wegen Uebertretung der zur Schonung unserer Mehlvorräte erlassenen Vorschrift erfolgen müßte.

Eine Familientragödie.

Gegen hohe Eierpreise.

In einem Anfall von Geistesgestörtheit hat gestern die in der Wilhelmstraße 3 in Lichtenberg   wohnende Ehefrau Raschte ihrem zweijährigen Knaben die Kehle durchschnitten. Die Unglückliche ver­Zu diesen Darlegungen sei bemerkt, daß in   Berlin die Kinder- suchte darauf sich selbst zu erhängen, wurde jedoch von ihrem älteren schutzkommission der Berliner   Arbeiterschaft sich seit Jahren um Sohne überrascht und an ihrem Vorhaben gehindert. Sie brachte einen erweiterten Kinderschutz bemüht. Ihre Veröffentlichungen sich dann mit einem Messer eine schwere Halswunde bei. Die fo­über die Kinderarbeit in   Berlin haben diese Notwendigkeit längst fort herbeigerufene Polizei verhaftete die Frau, die jetzt schwerkrank erwiesen, obwohl naturgemäß die angestellten Ermittelungen über im Krankenhause liegt, aber wahrscheinlich mit dem Leben davon­den Umfang der Verwendung von Kindern zu gewerblicher Arbeit tommen wird. nur einen Teil der tatsächlichen Verhältnisse erfassen konnten. Die Verstadtlichung der B. E. W. Eine öffentliche Warnung an die Hausfrauen Berlins   erläßt der Der von der Stadtverordnetenversammlung eingesetzte Ausschuß Verein der Berliner   Eierimporteure, indem er bekannt gibt, daß in­Fußart.- Regimenter Nr. 5, 6, 7, 9, 13; Ref- Fußart.- Re- zur Vorberatung der Elektrizitätsvorlage hat einstimmig beschlossen, folge des Eintreffens von großen Zufuhren frischer Eier die Preise gimenter Str. 3, 9, 11, 16; Landw.- Fußart.- Bataillone Nr. 2, 8; der vom Magistrat vorgeschlagenen Uebernahme der B. G. W. in für Eier herabgesetzt worden sind. Der Verein warnt die Haus­Park- Bat. Nr. 4 des 8. Armeekorps; Schwere 12- Zentimeter- Batt. das Eigentum und den Betrieb der Stadt   Berlin zuzustimmen, frauen dringend, selbst bei großer frischer Ware mehr als 10 bis Bösenberg. ebenso der Aufbringung der hierfür erforderlichen Mittel im 12 Pfennig für das Stück zu zahlen, da viele Händler eine speku­Pion.- Regimenter Nr. 23, 25; Garde- Pion.- Erf.- Bat.; Pion.- Betrage von 130 Millionen Mark durch eine Anleihe. Dieser lative Hausse betreiben und dem Publikum außergewöhnlich hohe Bataillone: 1. Nr. 4, I. Nr. 6, I. Nr. 7, II. Nr. 14, III. Nr. 16, Beschluß ist von weittragender Bedeutung für die zukünftige Ent- Preise abfordern. I. Nr. 27, I. Nr. 28; Ref.- Pion.- Bat. Nr. 39; 51., 78. und 79. Res.- wickelung Berlins  , und es ist kein Zweifel, daß die Stadtverordneten­Pion. Komp.; 1. Landw.- Pion.Komp. des 10. Armeekorps. Eisenbahn- Baukomp. Nr. 15; Kraftfahr- Bat.

1. Garde- Res- Feldart.- und 5. Garde- Feldart.- Reg.; Feldart. Regimenter Nr. 18, 20, 27, 33, 38, 58, 59, 75; Res.- Feldart.- Re­gimenter Nr. 5, 15, 17, 49, 61, 62; 1. Landw.- Feldart.- Batt. des 11. Armeekorps.

Inf.- Munitionstol. Nr. 3 des 21. Armeekorps; Art.- Munitions­Kolonne Nr. 6 des. 14. Armeekorps. Sanitäts- Komp. Nr. 3 des 20. Armeekorps; Res.- Feldlazarett Kriegsbekleidungsämter des 8. und 17. Armeekorps.

Nr. 80.

*

Die baherische Verlustliste Nr. 165 bringt Verluste der 6. Inf.- Brig.; Inf.- Leibreg.; Inf.- Regimenter Nr. 2, 3, 4, 7, 8, 9, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21; Ref.- Inf.- Regimenter Nr. 5, 6, 7, 10, 11, 18, 22; Landw.- Inf.- Regimenter Nr. 1, 4, 10, 12.

V

versammlung diesen Beschluß zu dem ihrigen machen wird. Die Walhalla Theater. Uebernahme der Werke erfolgt bereits am 1. Oktober dieses Jahres. Es find alle Vorbereitungen im Gange, um das große Wert in den Auch werden alle Schritte einge­Besiz der Stadt überzuführen. leitet, um der Bürgerschaft mehr entgegenzukommen, als die B.E.W. das getan haben. Es müssen neue Tarife für den Bezug von elek­trascher Kraft und elektrischem Licht ausgearbeitet werden, und es find auf dem Gebiete der Tarifpolitik verschiedene Erleichterungen vorgesehen. Wir bezeichnen den Beschluß als die Erfüllung einer Forderung, die die sozialdemokratische Fraktion seit Jahren als eine dringliche Aufgabe der Stadt immer wieder bezeichnet hat.

Wie Unterschriften zusammenkommen. Die württembergische Verlustliste Nr. 142 enthält Ver­Iufte des Gren.- Reg. Nr. 119; Ref.- Inf.- Reg. Nr. 119; Inf.- Re- Nachdem von den verschiedensten Seiten Bedenken gegen die für Mai gimenter Nr. 120, 121; Füs.- Reg. Nr. 122; Jnf.- Regimenter Nr. 124, geplante Abhaltung einer Roten- Kreuz- Woche für Groß- Berlin

Die Jagd nach dem Glüd" nennt Rudolf Schwarz   Reiflingen sein neuestes Aus­ſtattungsstück, das er nach dem Rezept von Sherlock   Holmes aus bekannten Possen, Schwänken, Detektivgeschichten usw. recht geschickt und wirksam, wie uns dünkt, zusammengestellt hat. Eine Kindes­entführung, bei der die Mutter, eine schmucke junge, geschiedene Frau, und deren Jugendgeliebter den Bund fürs Leben schließen, bildet den Drehpunkt für die ganze Feerie. Ju zwölf großenteils guten Landschafts- und Städtebildern, bie wandelnd über die Bühne ziehen, wird der Zuschauer vom   Rhein nach Aegypten  , von da über den großen Teich" nach und durch Amerika   geführt. Daß man dabei auch einen torpedierten Passagierdampfer sieht, ist angesichts des Weltkriegs nicht verwunder lich. Ferner wird ein Panorama der Niagarrafälle, natürlich mit Beziehung zu der Kindsentführung, aufgetan. Ein Duell muß schließlich als aufregender Knalleffekt" hingenommen werden; denn dahinter winkt ja das Glück der Liebe. Es wird