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daß dadurch eine Prämie auf Rebellion ausgestellt werde. Smuts  | Auf Grund des§ 5 des Gesezes, betreffend Höchstpreise, bom bestritt, daß die zu Gefängnis verurteilten Bürger, die sich ge- 4. August 1914( Reichsgesetzbl. S. 339) in der Fassung der Bekannt weigert hatten, gegen Deutsch- Südwestafrika   zu Felde zu ziehen, machung vom 17. Dezember 1914( Reichs- Gesetzbl. S. 516) hat der beim Bau der Bahn Prieska- Upington arbeiten müßten. Er er- Bundesrat folgende Verordnung erlassen: flärte, daß diese Gefangenen als freie Bürger an Transporten über den Oranjefluß arbeiteten, und fügte hinzu, daß sich seitdem viele als Freiwillige meldeten.

Der

chinesisch- japanische Konflikt.

Artikel 1.

In der Bekanntmachung über Höchstpreise für Roggen, Gerste und Weizen vom 19. Degentber 1914( 9eichs- Gefeßbl. S. 528) wird dem§ 8 als Absab 5 hinzugefügt:" Die Kriegsgetreide- Gesellschaf: m. b. H. in Berlin   und die Kommunalverbände sind berechtigt, bei freihändigem Erwerbe von beschlagnahmtem Roggen und Weizen Loudon, 26. März.( W. T. B.) Daily Telegraph  " in Fällen besonderen Bedürfnisses den Zuschlag( Abs. 4) bis auf meldet aus Beting: Die Besorgnis im Lande tu a cft, fieben Wark zu erhöhen und bei Weiterverkäufen den erhöhten zu da man glaubt, daß die nachgiebige Haltung der Chinesen in Anschlag in Anrechnung zu bringen." betracht des Umstandes, daß Japan   darauf ausgeht, eine Art Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Euzeränität über China   zu erlangen, nuplos sein wird. Da Der Bundesrat bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.

Artikel 2.

9,06 Milliarden Anleihe.

60 000 Mann japanische Truppen mit zahlreicher schwerer Artillerie über das Land verteilt sind und die japanischen Siedlungen sich offen darauf vorbereiten, wenn nötig, als Agents provocateurs zu handeln, ist die Lage nichts Das genaue Ergebnis der Zeichnungen auf die zweite weniger als ermutigend. Die leitenden japanischen und chinesischen Kreise sind beide überzeugt, daß ein etwaiger Kriegsanleihe beziffert sich auf 9 060 000 000 M. und Kabinettswechsel in Japan   nichts an der ändern seht sich zusammen aus

B

6610 Millionen Zeichnungen auf Anleihe stücke 1675 Anleihe mit Schuld­bucheintragung Reichsscha­anweisungen.

775

Das Ergebnis wird sich noch erhöhen durch die Zeich­

wird. Alle Japaner sind einig, die gegenwärtige Gelegen heit zu benutzen, um die ersten Schritte zu einer vollständigen Kontrolle über die Mandschurei und Shantung zu tun. Wie sich auch immer die Verhandlungen entwickeln mögen, eine militärische Aktion ist sicher im Laufe des April zu erwarten. Im ganzen Lande kommen zahlreiche Kleine Zwischenfälle vor, wie lleberfälle und Boykottbewegungen, die zu ernsteren Ent­wicklungen führen müssen. Unter diesen Umständen ist es unbedingt nungen der Truppen im Felde, für dic, soweit sie den Betrag notwendig, die Klaufeln des englisch  - japanischen Bünd- von 10 000 m. nicht übersteigt, Verlängerung der Zeichnungs­nisses in Erinnerung zu bringen, die einen offenen Gedanken frist bis zum 10. April betvilligt worden ist. Die Zeichner austausch, besonders für einen Fall, wie den gegenwärtigen, erhalten Zuteilungsschreiben von der Stelle, bei der sie ge­vorsehen. Wenn nicht die ganze Zukunft Chinas   unwiderruflich aufs Spiel gefegt und die alteingesessenen britischen Handels- zeichnet haben. Es wird volle Zuteilung auch auf die Schatz­gesellschaften nicht an den Rand des Ruins gebracht werden anweisungen erfolgen. Zahlungen können bekanntlich vom follen, muß vorgebeugt werden, ehe es zu spät ist. Dieses un 31. März ab geleistet werden. gewöhnliche politische Geschäft ist schon zu sehr in die Länge gezogen worden. Jeder weitere Tag vermehrt die Gefahr. Die Klugheit ver langt, daß wir nicht nur sofort das Entstehen einer neuen asiatischen Frage anerkennen, sondern auch eine Politik machen, die den ver­änderten Umständen gerecht wird. Ein wichtiger Schritt sollte von amtlicher Seite fofort angekündigt werden, nämlich, daß die britischen Börsen für alle, die den Geist der britischen Verträge ignorieren, und die Grundprinzipien, die den britischen Handel, die Industrie und die Diplomatie beseelen, mit Gleichgültigkeit behandeln, dauernd verschlossen bleiben. In der Konferenz am Dienstag wurden fünf Artikel der mandschurischen Gruppe, die sich mit den Eisenbahnen, Bergbau und Anleihen befassen, beraten. Die wichtigsten Artikel 2 und 3 sind noch unerledigt. Die Frage der Bergiverke am Yangtse wurde auch besprochen, führte aber zu feinem Ergebnis.

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Amerikas   Stellung zur ostasiatischen Krise.

Zur Handhabung der Zensur.

Gegenüber den Beschwerden über die Handhabung der Zensur berties der Staatssekretär Delbrück   im Reichstag auf einen Erlaß, den der preußische Minister des Innern hat ergehen lassen. Die wichtigsten Säße dieses Erlasses lauten nach den Mitteilungen des Staatssekretärs:

Eine Präventivzenjur ist allgemein vorges schrieben lediglich für militärische Artikel. Von ihrer Ein­führung für politische Artikel oder den sonstigen Inhalt der Zeitungen wird falls der zuständige militärische Befehls­nach den während haber nicht andere Anordnungen trifft

des Krieges in dieser Hinsicht gemachten Erfahrungen in der Regel abzusehen sein. Grheblichere oder häufigere Verstöße gegen den Burgfrieden können unter Umständen zur Verhängung

Krise. der politischen Präventivzenjur über bestimmte Blätter führen.

London  , 26. März.( W. T. B.) Daily Telegraph  " meldet aus New York  , die Meldung, daß die Vereinigten Staaten   bei Japan   wegen der chinesischen   Frage Protest eingelegt hätten, sei ungenau. Präsident Wilson habe erklärt, die Bereinigten Staaten hätten nicht protestiert, sondern an Japan   eine Anfrage über die Natur seiner Forderungen gerichtet. Darauf sei noch keine Antwort eingetroffen. Die Vereinigten Staaten   hätten also über die zu befolgende Politik noch keine Beschlüsse faſſen

fönnen.

Ausnahmegesetze für 16 indische Distrikte.

London  , 26, März.( W. T. B.) Die Morning Post" meldet aus Kalkutta  : Der Absatz 3 des indischen Landesver= teidigungsgesezes, der die Errichtung von Ge richten mit drei kommissaren vorfiebt, die mit besonderen Machtbefugnissen zu summarischer burteilung ge= wisser Verbrechen ausgestattet find, wird nach amtlicher Mit­teilung in 16 Distritten bon Lahore  , Jullunder und Multan   in Kraft gesetzt.

Zwei Verordnungen des Bundesrats.

Berlin  , 26. März.( W. T. B.) Bekanntmachung betreffend den Ausschank und Verkauf von Branntwein oder Spiritus bom 26. März 1915.

Der Bundesrat hat auf Grund des§ 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914( Reichsgejetbl. G. 327) folgende Verordnung erlassen: § 1.

Die Landeszentralbehörde oder die von ihr bezeichnete Be= hörde kann den Ausschant und den Verkauf von Branntivein oder Spiritus ganz oder teilweise verbieten oder beschränken; jie kann auch Bestimmungen über die Größe und Beschaffenheit der zum Ausschant oder zum Verkaufe dienenden Gefäße und Flaschen er lassen und Mindestpreise vorschreiben. § 2.

Ausschant- und Verkaufsräumlichkeiten, die ausschließlich dem Ausschant oder Verkaufe von Branntwein oder Spiritus dienen, müssen in Zeiten, in denen der Ausschank oder der Verkauf auf Grund des§ 1 verboten ist, geschlossen gehalten werden. Räum lichkeiten, die vorzugsweise diesem Ausschant oder Verkaufe dienen, können durch Anordnung der Polizeibehörden für die Zeiten eines Verbots geschlossen werden.

§ 3,

Mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark wird bestraft, wer der Vorschrift im§ 2 Sab 1 oder den auf Grund der§§ 1, 2 erlassenen Bestimmungen zuwiderhandelt.

§ 4.

Beigen sich Juhaber oder Betriebsleiter von Betriebs- und Verkaufsräumlichkeiten in Befolgung der Pflichten unzuverlässig, die ihnen durch diese Verordnung und die dazu erlassenen Bestim­mungen auferlegt sind, so kann die Polizeibehörde die Geschäfte schließen und die Vorräte einziehen. § 5.

Gegen Verfügungen der Polizeibehörde(§§ 2, 4) ist Beschwerde zulässig, sie hat feine aufschiebende Wirkung. Ueber die Beschwerde entscheidet die Aufsichtsbehörde endgültig.

§ 6.

durchaus anerkennenswerten Bestrebungen hervor, die um ihre Eristenz gebrachte Bevölkerung der okfupierten Teile Polens  nicht verhungern zu lassen.

Die geistige Einheit Belgiens  .

Mit auffälliger Absichtlichkeit wird in der alldeutschen Kreisen nahestehenden Presse der Unterschied zwischen den Wallonen ( Belgiern französischer Abstammung) und den Flämen( Belgiern deutscher   Abstammung) unterstrichen. Dabei wird mit gewisser lebertreibung es so dargestellt, als ob die Flämen von den Wallonen völlig unterdrückt worden wären und erst jetzt unter Tat­deutscher Verwaltung wieder zu ihrem Rechte tämen. fächlich bestanden zwischen Wallonen und Flämen Gegen­säge, die aber nicht so groß sind, daß von einer unüberbrückten Kluft reben könnte. Objektive Beobachter Belgiens  wissen, daß gerade jetzt im Kriege das ganze belgische Wolk eine stärkere Einheit bildet als je zuvor.

man

Vor kurzem hat May Hochdorf( Brüssel  ) im Berliner Tageblatt" in etwas ideologischer Sprache diese Gemeinsamkeit der belgischen Gesamtbevölkerung betont:

"

Solcher Urteile... muß man sich bewußt sein, um das Entstehen des belgischen Voltsgeistes zu begreifen. Ihn schaffen Menschen, deren Füße und Knochen, deren Bruſt­umfang und Haarfarbe ein wenig verschieden sind; aber der Boden, der sie beherbergt, die Sonne, die sie bescheint, der viel zu reiche Regen, der sie durchnäßt, all dies Naturelement ist im ganzen Land das gleiche. In die wallonischen Koblengruben friechen ebenso viele Flämen wie Wallonen. Die flandrische Acker­scholle ist von der wallonischen kaum verschieden. Es wird nur anders geredet längs der Schelde als z. B. längs der Maas  . Das hat, wenn man's genauer prüft, überraschend wenig zu bedeuten. Es sind nur verschiedene

8ungen."

Zu einem ähnlichen Urteil kommt Ulrich Rauscher  ( in der " Frankf. 8tg."); auf Grund seiner Studien in Belgien   urteilt er:

" Sicherlich sind die Flämen ursprünglich aus derselben Wurzel gewachsen wie wir; aber wir haben sie immer weiter abtreiben lassen, wir haben keinen Finger für sie gerührt; feit zum letzten Male ein staatliches Band zwischen ihnen und uns bestand, sind sie zu politischen Katholiken und das Deutsche Reich( wenigstens im schiefen Schlagwort) zur prote= stantischen Bormacht" geworden. Sie haben mit den Wallonen wirt­schaftliche Interessen, eine lange Geschichte, die Neligion und heut ein schweres Schicksal gemeinsam. das wird auch ein gegenseitiger Haß nicht von einem Tag auf den andern einreißen. Dazu kommt die unglücklich widerfinnige Wendung, daß Flamland, durch den Kampf um Antwerpen  und die Riesenschlacht in Westflandern  , weit mehr leiden mußte als Wallonien  , Werden wir uns vor Jdeologien einst genug zu hüten wissen, an denen unsere Politik immer wieder leidet, manchmal scheitert, des öfteren lächerlich wird? Blut mag dicker sein als Wasser, aber sicherlich sind Zeit und Ent­wöhnung stärker, als die Eintragung ins Kirchenbuch. Wir haben in Deutschland   ein paar spaßige Spezialisten, die längst nach gewiesen haben, Jefus von Nazareth   sei ein Germane gewesen; man möge sie von dem Rückschluß abhalten, daß alle Ger­manen draußen, bei der ferneren und näheren Verwandtschaft, als Messiasse begrüßt werden!"

-

speit

Bezüglich der Art und Weise der Handhabung der Zenfur und der Kontrolle ist grundsäglich davon auszugehen, daß dabei alle fleinlichen Gesichtspuntte unbedingt ver mieden und daß nur da eingegriffen wird, wo wichtige staat­Diese ruhigen Urteile beweisen, daß die zukünftige Gestaltung lich zu schüßende Interessen es notwendig fordern. Aenderungen und Streichungen werden sich, wenn diesen Gesichtspunkten ent- Belgiens  , wie sie sich Herr Bornbat im Tag", die Kreuz- Zeitung  " von allem anderen abgesehen sprechend gehandelt wird, auf eine sehr geringe Zahl von Fällen und andere vorstellen, doch beschränken. Insbesondere ist nach Möglichkeit zu vermeiden, größeren Schwierigkeiten begegnen würde, als sie bei wirklicher daz Abdrücke oder Auszüge aus an anderen Orten erscheinen- nationaler Gemeinschaft zwischen Deutschen   und Flämen ein­den großen deutschen   Zeitungen im ganzen oder im einzelnen treten würden. Es kommt hinzu, daß die( französischen  ) wallonen beanstandet werden. Wenn auch die polizeilichen Zensurbehörden zu solchen Beanstandungen unzweifelhaft berechtigt find, so ist heute auf einer höheren Bildungsstufe stehen als die Flämen. Nach cs doch im allgemeinen nicht gut angängig, die Wiedergabe der einer Statistik, die wir der Rhein  - Westf. Stg." entnehmen, waren Aeußerungen eines in ganz Deutschland   frei verbreiteten im Jahre 1911 von den zum Heeresdienst eingezogenen Wallonen Blattes an einzelnen Orten zu verbieten oder nur in abge- 5,66 Broz. ohne jede Schulbildung, von den Flämen dagegen doppelt änderter Form zu gestatten. Die durch besondere örtliche Ver- so viel( 10,26 Pros.). Höhere Schulbildung hatten 14,56 roz. der hältnisse gebotenen Ausnahmen werden zu den Seltenheiten Flämen  , aber 24,22 Broz. der( französischen  ) Wallonen genossen. Auch gehören. das sind Unterschiede, die erklären, daß die Wallonen gerne nach Weiterhin werden bei der Ausübung der Zenfur und Non- Frankreich schauen, während die innerlichen Beziehungen zwischen trolle die technischen Einrichtungen, insbesondere der kleineren Presse, möglichst zu berücksichtigen und Anordnungen zu ver- den Flämen und Deutschland   recht geringe sind. meiden sein, die den Betrieb erheblich zu stören oder unmöglich zu machen geeignet sind( z. B. Streichung einzelner Stellen bei Kopf- oder Plattenzeitungen usw.). Auch wird überall Für­forge dafür zu treffen sein, daß die Ausübung der Zensur hin­sichtlich der Zeit der Einreichung, der Prüfung und der Rück­gabe der betreffenden Presseartikel sich den Einrichtungen des Redaktions- und Expeditionsbetriebes nach Möglichkeit anpaßt.

Letzte Nachrichten.

Der französische   Tagesbericht.

Ich erfuche, die in Betracht kommenden Polizeibehörden der dortigen Provinz anzuweisen, nach diesen Grundsäßen Paris  , 26. März.( W. T. B.) Nachmittags 3 1hr soweit nicht anderweite Anordnungen der zu= ständigen Militärbefehlshaber entgegenstehen wurde amtlich bekanntgegeben: Der 25. März war auf -zu verfahren. Die stellvertretenden kommandierenden Ge- dem größten Teil der Front ruhig; es. herrschte fast ununter­nerale, Gouverneure usw. bitte ich von dem Inhalt dieses Er- brochen Regen. Zwischen Maas   und Mosel   wurden Angriffs­laffes zu verständigen. Es wäre außerordentlich er wünscht, versuche des Feindes sofort mühelos zurückgeworfen, und wenn auch die die Zenjur unmittelbar ausübenden militä- war zwei im Walde von Consenvoye und im Walde von rischen Dienststellen nach diesen Grundsäßen verfahren Caures( nördlich Verdun), drei bei Eparges und zwvei im Priesterwalde.

würden."

Nach einer weiteren Mitteilung des Staatssekretärs hat der stellvertretende Striegsminister Veranlassung genommen, eine Empfehlung dieser Grundsätze auch an sämtliche stellvertretenden kommandierenden Generale ergehen zu lassen. Wenn die Zensur tatsächlich über all im Rahmen der im Erlaß dargelegten Grund. fäße gehandhabt würde, wäre das eine Besserung der augenblic­lich bestehenden Zustände.

Eine Predigt des Hasses.

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Ein deutsches Flugzeug über Pont- à- Mousson  .

Paris  , 26. März.( W. T. B.) Der Temps  " meldet: Eine von einem deutschen   Flugzeug über Pont- à- Mousson  abgeworfene Bombe richtete großen Schaden an. An der St. Laurentkirche zersprangen alle Fenster, auch das Mauerwerk soll gelitten haben. Verletzt wurde niemand.

Zum Fliegerangriff auf den holländischen Dampfer " Zevenbergen".

Herr Karl Peters   entrüstet sich in der Post", daß in Deutschland   ein Komitee gebildet worden ist, um die durch den Krieg ins Elend geratene Bevölkerung der okfupierten Gebietsteile Russisch- Polens zu unterstüßen. Haag, 26. März.( W. T. B.) Salbamtlich wird ge­meldet, daß die niederländische Regierung ihren Gesandten in Russisch- Polen schreibt er ist... ebensogut Rußland  . Berlin   beauftragt habe, bei der deutschen   Regierung um wie jeder andere Teil des großen Slawenreiches, und ich habe Aufklärung über die Beschießung des niederländi­noch nicht erlebt, daß sich dort noch irgendeine Aeußerung von deutschfreundlicher Gesinnung gezeigt bat. Wenn solcher unwür- chen andelsschiffes 3ebenbergen" durch digen Sammlung etwa die pfiffige Idee zugrunde liegen follte, ein deutsches Flugzeug zu ersuchen und die An daß man dadurch vielleicht eine feindliche Probing deutschen   Sym- stellung einer amtlichen Untersuchung zu be pathien zugänglich machen könnte, so heißt dies ein völliges Ver- antragen. fennen der Lehren der Geschichte, und für solche Leute ist auch der gegenwärtige Strieg mit seinen Opfern völlig nuglos."

Beschlagnahmte schwedische Dampfer.

Nach längeren Ausführungen über die Verderblichkeit der London  , 26. März.( W. T. B.)( Meldung des Reuterschen " Sentimentalität den Ausländern gegenüber" und die Not­wendigkeit von Repressalien als Antwort auf die be- Bureaus.) Die schwedischen Dampfer Vera" und" Jeanne", haupteten Grausamkeiten der Franzosen   den deutschen   Zivil- bie mit Reisladungen Glasgow   anliefen, wurden von der britischen Zollbehörde beschlagnahmt; angeblich hatten sie ihre für schwedische Ueberall liest man zurzeit in Deutschland  : Gott strafe Häfen bestimmten Ladungen von einem deutschen   Dampfer bei England", oder: Wir haben lang genug geliebt und wollen Bigo empfangen. endlich hassen!" Aber ich vermisse das Umsetzen solcher natürlichen Empfindungen in reale Taten."

Die Landeszentralbehörde bestimmt, wer als Polizeibehörde im gefangenen gegenüber erklärt Herr Peters: Sinne dieser Verordnung anzusehen ist. § 7.

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkraft­

tretens.

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Sechs deutsche Gelehrte freigelassen. Diese Verherrlichung des Hasses mag zwar mit den Mailand  , 26. März.( T. U.) Sechs deutsche Gelehrte, die bei natürlichen Empfindungen" des Herrn Peters im Einklang Ausbruch des Krieges auf einem Kongreß in Australien   waren stehen, von der übergroßen Mehrheit des deutschen   Volkes und von England gefangen genommen wurden, find jetzt durch die wird sie aber auf das schrofffte abgelehnt. Zu welchen für Vermittelung der italienischen Regierung, an die sie sich als Mit­vom 19. Dezember 1914( Reichs- Gesetzbl. S. 528). Vom 26. März Deutschlands   Ehre schädlichen Konsequenzen sie führt, geht aus glieder der römischen Academia bei Lincei   gewandt hatten, frei­dem unqualifizierbaren Angriff des Herrn Peters gegen die gelassen worden.

über die

1915,

Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Bekanntmachung Höchstpreise für Roggen, Gerfte und Weizen,