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Gerichtszeitung.

Ein Schuhmann als Angeklagter.

Das Landgericht I in Berlin   hat, wie unseren Lesern erinner lich, am 21. Januar den Schußmann Hermann Thinius wegen Bergehens gegen§ 1497 der Reichsversicherungsordnung zu Strafe verurteilt, weil er bereits verwendete Versicherungsmarken noch­mals verwendet hat. Der Zeuge P. war früher als Rutscher tätig und entsprechend versichert. Als er Gastwirt wurde, beschloß er, die Versicherung freiwillig weiterzuführen und gab dem Ange tiagten feine Quittungstarte. Dieser klebte dann 30 Marken auf, die schon einmal verwendet und mit Tintenstift entwertet waren. Mit dider Tintenschrift schrieb der Angeklagte dann einen neuen Entwertungsvermerk auf die Marken. Die Revision des Ange: flagten wurde am Dienstag vom Reichsgericht als unbegründet Unkenntnis von Anordnungen der Generalfommandos schükt

verworfen.

nicht vor Etrafc.

Diese recht bedenkliche Entscheidung hat jezt das Kammer­gericht in folgendem Falle getroffen: Das Generalfommando in Münster   hatte auf Grund des Be­lagerungsgesetzes eine Anordnung getroffen, die dahin geht, daß alle russischen Arbeiter im Alter von 15 bis 45 Jahren sich am Orte ihrer bisherigen Stelle aufhalten müssen und ohne Erlaubnis die Grenzen des Ortspolizeibezirks nicht überschreiten dürfen. Diese Vorschrift hatten die russischen Arbeiter Maschwinsti und Starostfa übertreten, indem sie den Bezirk ihres bisherigen west­fälischen Aufenthaltsortes verlassen hatten. Sie waren deshalb angeklagt worden. Zu ihrer Entschuldigung machten sie geltend, daß sie den Lefehl des Stellvertretenden Generalfommandos in Münster   nicht gefannt hätten.

und so fam es, daß erst ant 27. Soßember 1914 beschlossen wurde, Termin gegen Henschte anzusehen. Gegen das Urteil vont 13. Januar 1915 hatte Henschte Revision eingelegt, in welcher er darauf hinwies, daß länger als 6 Monate feine richterliche Handling gegen ihn vorgenommen worden sei. Auf Antrag des Reichsanwalts stellte am Dienstag das Reichsgericht das Ber­fahren wegen Verjährung als unzulässig ein.

Friedrichshagen  . Das neue Jugendheim befindet sich Scharnweber. ftraße 59, part. Geöffnet Mittwochs und Sonnabends von 8-9 Uhr. Sonntags von 6-9% Uhr.

Sihungstage der Stadt und Gemeindevertretungen.

Adlershof  . Heute Donnerstag: Dringende Sigung im Sizungssaal des Gemeindeamts, Bismard ſtr. 1.

Diese Sihungen sind öffentlich. Jeder Gemeindeangehörige ist bes zechtigt, ihnen als Zuhörer beizuwohnen.

Briefkasten der Redaktion.

Die juristische Sprechstunde findet für Abonnenten Lindenstr. 3. IV. Sof bon 5 bis 6 Uhr statt. Jeder für den Brieftasten bestimmten Anfrage

Bestrafung wegen Verfütterns von Brotgetreide. Landgericht Berden neben fünf Mitangeflagten der Stellenbejizer Wegen Verfütterns von Brotgetreide ist am 26. Februar vom Johann Brasen zu einer Geldstrafe von 50 m. verurteilt worden. Die in Frage kommenden Straftaten sind im Dezember 1914 be­gangen worden. Brasen hat Roggenschrot verfüttert und dem Vich Roggenmehl zu fressen gegeben. Brasen machte vor Gericht geltend, reis, parterre, am Montag bis Freitag bont 4 bis 7 Uýr, am Sonnabend der Roggen, den er allerdings als Brotgetreide gekauft habe, sei ist ein Buchstabe und eine Sahl als Wertseichen betzufügen. Briefliche derart ausgewachsen gewesen, daß er sich zur Brotbereitung nicht antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen leine Abonnementsquittung geeignet habe. Es sei ein Versuch damit gemacht worden, aber beigefügt ist, werben nicht beantwortet. Eilige Fragen trage man in der niemand habe dieses Brot essen können. Ein Sachverständiger, Sprechstunde vor. Verträge, Schriftstücke und bergleichen bringe man in die Vertreter einer Großmühle, hat sich dahin ausgesprochen, daß aus Sprechstunde mit. gewachsener Roggen, mit gutem Roggen bermahlen, sich doch zu Brot verwenden lasse, welches durchaus genießbar sei. Das Gericht hat deshalb angenommen, daß der Angeklagte Brasen der Ver­ordnung des Reichskanzlers vom 28. Oftober 1914 zuwider Brot­getreide verfüttert hat. Das Reichsgericht verwarf ant Dienstag die Rebifion des Angeklagten als unbegründet.

Aus aller Welt.

Frühling in Suwalki  .

M. R. 56. Urlaub fann 3hr Mann nur auf dem vorschriftsmäßigen Bege durch seinen Truppenreil erlangen. 2. D. 10. Generalstabs­arzie gibt es nicht, wohl aber Generalärzte in Armee und Marine; beint Landheere gibt es auch Obergeneralärzte im Range eines Generalmajors. Baubt 100. 1. Ungefähr 70 Millionen. 2. leber 50 Millionen.

W. Sch. C. 95. 1. Ja. 2. Nein. 3. 3ft uns nicht bekannt.

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E... 49. Geben Sie Ihrem Wunsche dort Ausdrud, daß es unterbleiben soll. 1. 101. 3ft anzunehmen, aber bestimmte Zusicherung fönnen wir auch nicht geben. K. B. 42. Auf diesem Gebiete sind wir leider nicht bewandert. Ein Gärtner fönnte Ihnen sachmännischen Rat geben. K. G. 7. Benden Sie sich an die Prüfungsstelle für Einjährig Freiwillige, Invalidenftr. 52. Alwine 27. Fragen Sie per franficrient Brief oder Starte au beim Roten Kreuz in Kopenhagen  . E. R. 10. Eine nähere Adresse ist uns nicht bekannt, ist aber auch nicht erforderlich. Suwalfi, den 15. April 1915. Berkäuferin 50. Die Gesellschaft ist zur Ausstellung des Zeugnisses Die Straffammer in Paderborn   nahm an, daß ihnen nicht Nach einem Besuch in Berlin   fize ich nun längst wieder hier attest beibringen fönnten, würde ein Besuch auf Zurüdnahme Ihrer Meldung nicht mehr verpflichtet. zu widerlegen sei, daß sie keine Kenntnis von der Anordnung ge- in meinen guten Quartier an einemt zierlichen Salonmöbel, das vielleicht Erfolg haben. Sonst werden Sie der Aufforderung Folge leisten J. D. Nowawes  . Wenn Sie ein ärztliches habt hätten. Sie sprach deshalb die Angeklagten frei, indem sie mir als Schreibtisch dient. Nichts deutet in Suwalki   darauf hin, müſſen. B. K. 77. Sie haben Anspruch auf 6 Bochen Lohn.  annahm, unter diesen Umständen hätten sich die Angeklagten nicht daß die Heeresleitung sich mit der Absicht trüge, den Ruffen hier.. 34. Oberflächliche, nicht hinderliche Narbeit von erlittenen Ber­strafbar machen können, weil sie nicht eine Strafrechtsnorm, son- die Herrschaft wieder einzuräumen. Im Gegenteil, man richtet lekungen und Operationen dienstpflichtig. Bei der zweiten Musterung find dern nur eine Verwaltungsmaßnahme übertreten hätten. Das Kammergericht als Revisionsinstanz hob am 19. d. M. dies sich in dem hübschen Gouvernementsstädtchen immer wohnlicher ein. Sie wegen schlechter Zähne und Krankheiten der Unterleibsorgane zurüd­Auf den Straßen winden sich promenierende Damen durch die gestellt worden. 21. B. 10. Sie sind an den Kontrakt gebunden. Urteil auf und verwies die Sache zu nochmaliger Verhandlung Züge von Soldaten. Die da lustuvandeln, sind zum Teil noch mit. B. Rai. Sie müßten sich an die Gesundheitspolizei, Polizeipräsidium an die Strafkammer zurück. Begründend wurde ausgeführt: Der in Berlin  , wenden. G. 2. 99. Wegen Herzleiden dienstuntanglich. Senat sei zuständig, weil lediglich die Verletzung der Anordnung toilette. Auch die Stadt selbst legt ein freundliches Gewand an. sich nicht zu melden, nur wenn Sie persönliche Gestellungsorder befomunen, Belzwerk überladen, andere zeigen sich bereits in leichter Frühjahrs. 67.' Rein. E. 5. 101. Zur Kontrollversammlung brauchen Sie des Generalfommandos gerügt worden sei von der Staatsanwalt viele Sände sind geschäftig dabei. überall Ordnung zu schaffen; müssen Sie dieser Folge leisten. Wegen der anderen Frage wenden Sie schaft. Das Urteil der Borinstanz sei verfehlt. Die Anordnung, der Schmuh verschwindet von den Straßen und Plägen. Der Bart sich an einen Arzt. 21. D. 10. 1. Die Erbauseinandersehung mug die auf Grund des Belagerungsgeiebes erlassen worden sei, wäre als Teil des Gesetzes anzusehen. Es handle fich deshalb um eine vor der katholischen Kirche   in der Petersburger Straße fieht schon in dem Falle gerichtlich erfolgen. 2. Stein. ganz gepust, frühjahrsmäßig aus. Die gesäuberten und gestuzten A. 5. 59. Das sind rein militärische Zeichen, die mir nicht fenuen. Strafrechtsnorm. Somit könne die Nichtkenntnis der Angeflagten Bäume schauen auf hübschplanierte Wege und forrett abgestochene E. 23. 23. Begen chronischer Gicht dienstuntauglich.- A. R. Zu spät. von der Anordnung des Stellvertretenden Generalfommandos sie Rajenbeete. Das Straßenpflaster, das lange von einer Schmutz nicht straflos machen. Demzufolge müsse sich die Straffammer dede überzogen war, zeigt sich wieder in seiner mehr oder minder noch einmal mit der Sache befassen. Wetteraussichten für das mittlere Norddeutschland großen Holprigkeit. Die schadhafteren Stellen werden ausgebessert. Freitagmittag. Bon Best nach Dit fortschreitende Ausheiterung des Manche Einwohner sehen dem Treiben verwundert zu. Man geht Betters; zunächst ziemlich fühl und östlich der Oder noch wiederholt leichte mit deutscher Gründlichkeit zu Werke. Das Säubern und Ordnung Regenschauer. schaffen beschränkt sich nicht auf die Hauptstraßen und öffentlichen Pläße, auch auf den Höfen und in den Gärten sind Besen, Harken und Schippen in Bewegung: alter und junger Schutt verschwindet. Die einzelnen Höfe, ja alle Stadtteile bekommen ein anderes, freundlicheres, anheimelnderes Aussehen. Und es sind gefangene Russen, die unter der Aufsicht deutscher Soldaten der russischen Stadt das Kleid der Ordnung und Sauberfeit anziehen.

Nachklänge zum Krankenkassenstreit in Breslau  . Der Konflikt zwischen den Krankenkassen und den Aerzten in den Jahren 1913/14 war in Breslau   mit einer Vereinbarung bei­gelegt worden, nach welcher die bis dahin tätigen Nothelfer" von ihrer Kassentätigkeit gegen eine Abfindung zurücktraten. Nach Kriegsausbruch gaben diese in Breslau   verbliebenen Aerzte in unferm dortigen Parteiblatte bekannt, sie wollen ihre Arbeitskraft dadurch nüßen, daß sie die Frauen und Kinder zum Kriegsdienst cingezogener mittellofer Mannschaften unentgeltlich behandeln würden. Dieser anerkennenswerte Entschfuß, der auch bis zum heutigen Tage durchgehalten wurde, fand nicht den Beifall der ärztlichen Kollegen vom Leipziger   Verband, die eine Erklärung veröffentlichten, in der es hieß: Die Bekanntmachung erwedi den Anschein, als ob jene Aerzte dem Publikum durch die freie Behandlung ein besonderes Geschent machten, was aber durchaus unrichtig und sogar überflüssig ist, da alle Aerzte Breslaus   dasselbe tun, ohne hiervon ein besonderes Wesen zu machen. Es sind noch dazu gerade solche Herren, die sich von uns getrennt und durch die Krankenkaffen und die anderen Aerzte, ohne selbst zu arbeiten, er­halten laffen."

Dieser scharfe Angriff hatte zur Folge, daß die Silfsbereiten den Borjizenden der Aerztekammer für Schlesien  , Geh. Sanitätsrat Dr. Körner, wegen Beleidigung verklagten. Das Schöffengericht erfannte gegen den Beklagten auf 150 M. Strafe; das in der Be­rufung angerufene Landgericht ermäßigte die Strafe auf 50 m. Die Wahrnehmung berechtigter Intereffen fonnte nicht zugebilligt werden, da die Absicht der Beleidigung zu offen zutage lag.

Aus

5. M. 37. Nein.

bis

Verband der Brauerei- und Mühlenarbeiter

und verwandter Berufsgenossen. Zahlstelle Berlin  . Geschäftsstelle: C 54, Mulackstr. 10 1.

Fernspr.: Amt Norden 4518. Sonntag, den 25. April 1915, nachmittags 2 Uhr, im Gewerkschaftshaus, Engelufer 15, Saal 4:

General  - Versammlung.

Tagesordnung:

1. Geschäfts- und Kaffenbericht vom 1. Quartal 1315. 2. Verbandsangelegenheiten.

und träftig, lehnt an dem Zaun und bettelt mich um Zigaretten Rarte gestattet.

42/ 9*

An manchen Stellen muß erst ein mächtig dicker Schmukpelz entfernt werden. Auf dem Hofe meines Quartiers find zehn Russen, fast lauter junge Leute, bei der Arbeit. Ich kenne Sof und Garten kaum wieder, so haben sie sich während meiner Ab­wesenheit verändert. Ein mit einem Holzzaun umschlossenes Stück harrt noch der Säuberung. Mir war es als Mistlager in Grinne­rung. Als ich fürzlich in Urlaub ging, lag eine dicke Schneedecke darauf. Sie ist fortgeschmolzen; auch hier hat der Winter sich verabschiedet. Ob er nicht noch ein fleines Gastspiel gibt? dem faulen Stroh ragt allerlei Gerümpel heraus: Kisten, zer­brochene Möbelstüde, altes Geschirr usw. Nun geht es an das Ausheben; ungefähr ein Meter hoch ist die Mistschicht, dann fommt der Gartenboden zum Vorschein, ein guter Boben für Kartoffeln Sa in dieser Bersammlung für die Mitglieder fehr wichtige Fragen bes und Gemüse. Den Gefangenen behagt die Arbeit anscheinend ganz ausgezeichnet; sie sind sehr fidel dabei. Ein junger Mensch, großhandelt werden, ist das pünktliche Erscheinen aller Stollegen notwendig. Eintritt nur gegen Vorzeigung des Mitgliedsbuches oder an... Man überstürzt sich nicht mit der Arbeit. Die Ortsverwaltung. Russen östlich von Suwalfi die vor einiger Zeit aufgetauchten Ge­Wahrscheinlich haben die Meldungen über einige Angriffe der rüchte von dem Abmarsch der Deutschen   auffommen lassen. Dabei kamen die Angreifer aber nicht einmal bis an unsere eigentliche Unterschlagungen im Lustspielhaus. feste Verteidigungslinie heran. Abgesehen von einigen undebeu Beruntreuungen einer Angestellten des Lustspielhauses tenden Blänkeleien ist der Infanteriekampf auf beiden Seiten zum unterlagen gestern der Prüfung der 6. Straffammer des Stillstand gekommen, lediglich die Artillerie ist mäßig tätig. Heute 3. B. wurden auf der ganzen Front nur wenige Schüsse gewechselt. Landgerichts I  . Unter der Anffage der Unterschlagungen Ruffen scheint die Lust zur Offensive wenigstens borläufig und der Urkundenfälschung in mehreren Fällen ausgegangen zu sein, auch sie haben feste Stellungen angelegt oder stand die frühere Theatersekretärin Julia Kuhn Rarehn. find noch mit deren Ausbau beschäftigt. Auf unserer Seite war Die Angeklagte hatte beim Lustspielhaus einen Vertrauens- man wohl mit den Befestigungsarbeiten schon vollständig fertig. posten inne, den sie zur vollsten Zufriedenheit des Direktors Auf dem Wege von Mirunsten nach Suwalti begegneten mir Bolten- Bäder verjah, bis einige Unregelmäßigkeiten in der Tausende von Armierungsarbeitern, die nach Deutschland   zurüd­Kaffenführung ans Tageslicht famen, die dazu führten, daß sogen. Hier, an diesem Teil der Ostfront, gab es für jie nichts mehr Die Russen müßten schon ganz enorme Kräfte ansehen, fie zunächst ihres Amtes enthoben und auf Grund weiterer au tun. Ermittelungen in neun Straffällen die Anklage erhoben

wurde.

Am

8.

wenn sie die deutsche Stellung ernsthaft angreifen wollten. Aber nach den Erfahrungen, die man gemacht hat, scheint man dazu keine Nach der Anklage, die durch die Beweisaufnahme größtenteils große Reigung zu verspüren, obwohl es die Russen aus politischen Gründen nach einer Wiederbefehung Suwalfis erklärlicherweise bestätigt wurde, hat die Angeflagte verschiedene Geldbeträge, die stark gelüftet. fie empfangen, nicht an die Theaterfasse abgeführt, sondern für) Größere Operationen find zurzeit auch faum möglich. Auf den sich verwendet. Sie soll auch den Inhalt eines mit 130. gesicht grundlosen Wegen ist nur schwer vorwärts zu fommen und die füllten Portemonnais, welches ein Logenschließer eines Abends aufgeweichten Sümpfe erlauben ein frontales Vorgehen nicht. Was nach der Vorstellung in einer Loge gefunden und an sie abgeliefert es mit den russischen Wegen auf sich hat, erfuhr ich wieder mal hatte, bis auf einen kleinen Rest fich angeeignet haben. auf der Fahrt hierher. Kaum waren wir über die Grenze, da schwersten wurde sie nach folgender Richtung hin beschuldigt. Sie hatte unser Auto, das durch häßliche Löcher hopfen mußte, eine hatte in drei Fällen je 2000 M., in einem Falle 1000 M. auf das Banne und wir fuhren auf einer erstklassigen Straße! Wäh= Konto des Lustspielhauses bei der Depofitentasje O der Kommerz rend der Reparatur fand ich Gelegenheit, ein großes Lager von und Diskontobank einzahlen lassen. Sie soll dann nachträglich in landwirtschaftlichen Maschinen zu mustern, das die Russen in der dem Kontobuch die entsprechenden von der Bank gemachten Ein- Nähe von Filipowo angelegt hatten.... Ohne ihre Einwilligung tragungen durch Hinzufügung und Radierung in der Weise ge- waren hier die Firmen Gebrüder Kober, Wutha  ( Thüringen  ), fälscht haben, daß fie die eingetragenen Beträge um je 500 M. Edert- Berlin  , Th. Floeter- Gaffen, vorm. Kind, Wermte- Heiligen­erhöhte. In ihr Kaffenbuch trug fie jedesmal 2500 M. bzw. beil, sowie Maher u. Co.- Kalt im Rheinland   mit den verschiedensten 1500 M. als bei der Bank eingezahlt ein, und diese Daten wurden Maschinen vertreten. Man hätte sicher schon mit dem Zurüd­von der Buchhalterin Frau Baumgarten in das Hauptbuch über- schaffen der Maschinen nach Deutschland   begonnen, wenn auch nur tragen. Die Sache wurde entdeckt, als die Bank der Direktion mit der Möglichkeit gerechnet würde, das bejezte Gebiet wieder des Theaters den üblichen Staffelauszug übersandte. Es wird räumen zu müssen. Düwell, Ariegsberichterstatter. angenommen, daß die Angeklagte das Geld zur Beschaffung einer Aussteuer gebraucht; sie hat am 30. August v. 3. heiraten wollen, ihr Bräutigam ist aber im August im Felde gefallen. Die An­geflagte bestritt mit Entschiedenheit ihre Schuld. Nach eingehender Beweisaufnahme durch Vernehmung des Direktors Bolten- Bäder nunmehr auch der Großlaufmann und einer ganzen Anzahl von Angestellten des Theaters hielt der Staatsanwalt die Schuld der Angeklagten in acht Fällen für er triefen und beantragte 1 Jahr 6 Monate Gefängnis. Das Gericht sprach die Angeklagte in vier Fällen frei, vertagte einen Fall und verurteilte die Angeklagte zu 9 Monaten Gefängnis.

Ein verjährtes Pressedelift.

Die Beftechungsaffäre Goupil.

Der Matin" erfährt aus Marseille  : In der Affäre Goupil ist und Beltfabritant Bufferel verhaftet worden. Busserel hatte durch Schmier­gelder große Aufträge zu günstigen Bedingungen von Goupil cr halten. Bisher find sechs Personen berhaftet worden.

Jan Dumitrescu verhaftet.

Bularefter Meldung zufolge ist der Diener Jan Dumitrescu, der einen Anschlag auf den früheren Generaldirektor der rumänischen Das Landgericht III in Berlin   hat am 13. Januar den Theater, Alerander Davilla, verübt hat, verhaftet worden, er ist ge­Studenten Alfred Henschke  , der sich jetzt Schriftsteller nennt, wegen ständig. Davillas Zustand ist nach einer Operation an der Gehirn­Verbreitung einer unzüchtigen Schrift zu Strafe nerurteilt. Ürschale andauernd ernst. sprünglich waren gemeinsam angeklagt der Schriftsteller Alfred Kerr  , der Student Decke und der jezige Angeklagte. Da Henschke mitteilte, daß er nicht zur Hauptverhandlung fommen fönne, wurde

Jugendveranstaltungen.

Nach langem, schwerem Leiden beritarb ant 19. April meine inniggeliebte Frau, unsere gute und treusorgende Mutter Emilie Wiechert geb. Weihs Diesen schmerzlichen Berlust zeigen tiefbetrübt an

im 54. Lebensjahre.

Der trauernde Gatte nebst Sohn.

Wie wohl ist ihr nach ausge standenen Leiden.

A

Die Beerdigung findet am Donnerstag, nachmittags 4 Uhr, von der Leichenhalle des Sanft Georgen- Friedhofes, Landsberger Allee  , aus statt.

Deutscher Metallarbeiter- Verband

Verwaltungsstelle Berlin. Den Kollegen zur Nachricht, daß unser Mitglied, der Schlosser

Paul Schmidt

am 19. b. Mts. gestorben ist.

Die Beerdigung findet am Freitag, den 23. April, nach mittags 3/4 Uhr, von der Leichen halle   des Südwest- Kirchhofes in Stahnsdorf   aus statt.

Nachruf.

Den Kollegen ferner zur Nach­richt, daß unser Mitglied, der Rohrleger

Louis Jaene

am 17. d. Mts. gestorben ist. Ehre ihrem Andenken! 112/17 Die Ortsverwaltung.

Sozialdemokrat. Kreiswahlverein

Niederbarnim  .

Bezirk Waidmannsluft. Drtsgruppe Birkenwerder  . Den Mitgliedern zur Nachricht, daß am 19. April der Genosse

Otto Schulz nach langem, schwerem Leiden

verstorben ist.

Ehre feinem Andenken! Der Borstand.

Allzu früh und fern von seinen Lieben starb in treuer Pflicht erfüllung am 5. Dezember bei einem Gefecht mein inniggeliebter, berzensguter, unvergeßlicher Mann, unser lieber, guter Sohn und

Bruder, Schwiegersohn, Schwager und Neffe, der Reservist

Otto Lange

Ref.- Inf. Reg. Nr. 1, 5. Stomp. im blühenden Alter von 26 Jahren. Dies zeigen schmerzerfüllt an Frau Marg. Lange, geb. Runom. Ferd. Lange nebit Frau, als Glt. Anna Lange, als Schioester. Paul Lange, als Brüder, zurzeit in Felde. Familie Karl Runow. Familie Hermann Schubert.

Du bist dahin, den meine Seele liebtc,

Mein treuer Gatte und mein

höchstes Glüd.

Du bist dahin, der nie mein Herz betrübte, Und läßt mich hier mit meinem

Schmerz allein zurüd. Wir fonnten beide glücklich sein, Doch grausam griff das Schidsal cin Wer Dich gefannt, so gut, so brab, So schlicht im Leben, im Beruf, Bergißt Dich nicht.

Run ruh' in Frieden, du gutes Herz, Ewig beweint von deinen Lieben.

Sage hiermit allen, die meinen lieben unvergeßlichen Mann auf seinem legten Gang zur ewigen Ruhe begleitet haben, auf diesem Wege meinen herzlichsten tiefgefühltesten Dant.

15836

Alwine Lange geb. Böttcher.

Danksagung.

Für die Krangspende bei der Be erdigung meines lieben Mannes jage den Kollegen der A. E. G., Abteilung Meister Urich, meinen besten Dant.

A

Witwe Weingardt

nebst Kindern.

Blumen- und Kranzbinderei Don Robert Meyer,

Treptow  - Baumschulenweg. Sonntag, den 25. April: Banderung am 27. November 1913 gegen die beiden anderen verhandelt, nach Schöneiche  , 8 Uhr Abmarsch für beide Ortsteile von den bekannten melche freigesprochen wurden. Die Staatsanwaltschaft legte gegen Stellen. Treffpunkt 1 Uhr nachnittags in der Nähe des Manuschen Lokals dieses Urteil Revision ein und das Reichsgericht hob das Urteil in Schöneiche  . Gemeinsame Spiele daselbst. Endziel und Rüdfahrt auf. Es follte nun erst die Sache gegen Kerr erledigt werden, I Friedrichshagen. Fahrgeld 30 Bf Berantwortlicher Redakteur: Alfred Wielepp, Neukölln. Für den Inseratenteil verantw.: Th. Glode, Berlin  , Drud u.Berlag: Vorwärts Buchdruderei u. Berlagsanstalt Paul Singer& Co, Berlin   SW.

243/7

3nh.: P. Golletz Mariannenstr. 3. Tel. Mpl. 346