Nr. 119. 32. Jahrg.
Bezirks- Beilage des„ Vorwärts" für Norden- Ofen.
Der Arbeitsnachweis bei Abschluß
Verbände usw.
des Krieges.
Billiges Fleisch".
1. Mai 1915.
Durch einen eigenartigen betrügerischen Sniff hat der andler Julius Gorgs, der gestern wegen Betruges in sechs Fällen vor der 3. Straffammer des Landgerichts I stand, eine Anzahl von Schanfwirten geschädigt.
und Garde- Schüßen- Bataillon; Lehr- Inf.- Reg.; Grenadier - bzw. da sie annahm, daß ihrem Kinde irgendein Unglück zugestoßen sein Infanterie- bzw. Füsilier- Regimenter Nr. 3, 9, 10, 11, 12, 14, 16, mußte. Die Polizei ermittelte dann auch nach lleberwindung großer 18, 21, 23, 25, 28, 34, 35, 36, 40, 41, 42, 43, 44, 49, 50, Echwierigkeiten den gefährlichen Ent- und Verführer, und zwar fom oi, 53, 57, 58, 59, 61, 62, 64, 65, 66, 69, 70, 72, 78, 79, fie gerade zur rechten Zeit. Der Angeklagte, der selbst Vater von 80, 82, 85, 86, 87, 91, 93, 94, 95, 109, 110, 112, 114, 116, 118, 14 Kindern ist, hatte das Mädchen mit dem Verkauf von Zeitungen 129, 130, 138, 150, 152, 154, 157, 160, 167, 168, 169, 172, 174, beschäftigt und dabei durchblicken lassen, sie solle dabei HerrenIm Saal der Budgetkommission des Reichstage tagte gestern 175, 176; Rej.- Inf.- Regimenter Nr. 1, 2, 9, 15, 16, 18, 30, 38, 40, bekanntschaften zu machen versuchen. Das Mädchen war völlig ver eine Konferenz, um über die gesetzliche Regelung der Arbeitsber- 49, 51, 56, 61, 61, 65, 67, 71, 72, 77, 80, 81, 82, 86, 91, 109, wahrloit und sah außerdem„ Mutterfreuden" entgegen. mittelung für Kriegsteilnehmer zu beraten. Die Konferenz mar 111, 116, 203, 205, 212, 217, 219, 220, 223, 221, 225, Der Staatsanwalt beantragte eine Gefängnisstrafe von nenn außerordentlich zahlreich besucht. Es waren u. a. vertreten: Deut226, 227, 228, 229, 232, 233, 234, 235, 236, 249, 250, Monaten. Dos Gericht ging, da es sich um eine höchst gemeins scher Städtetag, Deutscher Handelstag, Landwirtschaftsrat, Hanja- 251, 258, 259, 262, 261; Erf.- Juf.- Regimenter Nr. 28 und Runge; und verwerfliche Tat handele, noch über den Antrag hinaus uns bund, Zentralverband Deutscher Industrieller, Bund der In- Rej.- Eri.- Reg. Nr. 4; Landwehr- Inf. Regimenter Nr. 2, 3, 10, 12, erkannte auf 1 Jahr Gefängnis. dustriellen, Vereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände, die Generalfommission der Gewerkschaften Deutschlands , die christ- 18, 21, 23, 24, 31, 32, 46, 52, 53, 60, 61, 66, 72, 75, 87, 99, 109; lichen und Hirsch- Dunderschen Gewerkvereine, die kaufmännischen Landwehr- Erjazz.- Reg. Nr. 1 somic Nr. 7 und Nr. 9 der Division v. Menges; Feld- Bat. Schwarz des Detachements Plantier; Ueberplanmäßiges Landwehr- Inf.- Bat. Nr. 4 des 4. Armeekorps; Bri gade - Erjak- Bataillone: 1. und 2. Mr. 5, Nr. 7, 10, 14, 29, 30, 41, 44, 56, 86; Landwehr- Brig.- Ersatz- Bataillone Nr. 25 und 26; Landturm- Bataillone: Burg, II Darmstadt, Emden , II Oldenburg, Schlawe , I Tiljit; Zanditurm- Grjak- Bataillone Nr. Der Angeflagte hatte erst vor furzem cine längere Freiheits20. Armeekorps, 3. Cassel; Jäger- Bat. Nr. 9; Maschinengewehr- ifrafe verbüßt. Er verstand es, auf folgende Weise zu Geld zu Abteilung Nr. 6 und Abteilung v. Stülpnagel der Brigade kommen: Er besuchte Gastwirtschaften in der Nähe des Vichhofes Brafferoit; deitungs- Waschinengewehr- Abt. Nr. 2; Rej.- destungs- und spielte sich mit der Behauptung auf, daß er in der Lage sei, durch Maschinengewehr- Abt. Nr. 3; Maschinengewehr- 3ug Nr. 121; Feld einen ihm bekannten Großschlächter billiges Fleisch zu erstehen. Maschinengewehr- Züge Nr. 11, 27, 132; Feitungs- Maschinen- doch wolle der Lieferant aus besonderen Gründen nicht genannt und befannt werden. Es wurde ihm nicht schwer, die Schantwirte für gewehr- Zug Nr. 131; Festungs- Maschinengewehr- Trupp Nr. 5. Stab der 22. Kavallerie- Brig.; Mürajjiere Nr. 1; Schwere Rej.- die Sache zu interessieren und sie zu veranlassen, ihm eine beReiter Nr. 3; Dragoner Nr. 4, 5; Husaren Nr. 4, 6; Res.- lanen timmte Summe zum Anfauf des Fleisches zu übergeben, wobei Nr. 5; Jäger zu Pferde Nr. 2, 3, 4, 5, 9; Savallerie- Reg. Nr. 1 ihnen freigestellt wurde, den Angeklagten bis zum Hause des an geblichen Lieferanten zu begleiten. Der Angeklagte wählte sich dann 3. Garde- Res- Feldart.- Reg.; Feldart.- Regimenter Nr. 1, 5, zum Ziel stets ein Haus aus, welches noch einen zweiten Ausgang 6, 7, 15, 33, 47, 74, 99, 108, 112; Rej.- Feldart.- Regimenter Nr. 9, batte und während draußen auf seine Aufforderung seine Opfer geduldig auf seine Rückkehr und die Uebergabe des Fleisches 11, 12, 17, 49, 57; Gebirgs- Kanonen- Batterien Nr. 1 und 2; warteten, verschwand er schleunigst durch den zweiten Ausgang und 2. Landsturm- Felbart.- Ersatz- Batterie des 7. Armeekorps. ward nicht mehr gesehen. Als er dieses Kunststüd sechsmal aus Nr. 2, 10; Landwehr- Fußart.- Reg. Nr. 10; Landwehr- Fußart.- 1 Jahr 6 Monate Gefängnis und 4 Wochen Haft, da sich der AngeFußart.- Regimenter Nr. 10, 13; Res.- Fußart.- Regimenter geführt hatte, wurde er abgefaßt. Der Staatsanwalt beantragte Bataillone Nr. 1, 14. flagte bei seiner Festnahme einen falschen Ramen beigelegt hatte. Garde- Pionier- Erjab- Bat.; Pionier- Regimenter Nr. 19, 29; Das Gericht erkannte auf 2 Jahre Zuchthaus, 4 Wochen Haft, die Pionier- Bataillone: I. Nr. 2, 1. Nr. 8, I. und II. Mr. 9, 1. Mr. 16, durch die Untersuchungshaft als verbüßt erachtet wurden, und 1. Nr. 17, I. Nr. 27, I. und III. Rr. 28; Pionier- Ersatz- Bat. Nr. 2; 900 m. Geldstrafe, evtl. noch 60 Tage Zuchthaus. 49. Rej. Pionier- Komp.; 3. Landwehr- Pionier- Komp. des 6. und 1. des 16. Armeekorps; Sandsturm- Pionier- Komp. des 15. Armeeforps.
Staatssekretär De I brid wies einleitend auf die Bedeutung des Arbeitsnachweises nach Abschluß des Krieges hin. Wir können nicht übersehen, welche Gestaltung der Arbeitsmarkt nach dem Friedensschluß haben wird. Eins aber wissen wir sicher, daß große Arbeitermaſſen nach Abschluß bes her mchen wir baba erscheinen werden, und daß auch ein Zurüd aus der Rüstungsindustrie zu verzeichnen sein wird. Wir müssen Borsorge treffen, den Arbeitern Gelegenheit zu geben, Nachweise zu haben, wo sie sich um Arbeitsgelegenheit bemühen fönnen. Weiter wollen wir nicht gehen. Ob es notwendig ist, Rotstandsarbeiten wieder in Angriff zu nehmen, bleibt dahingestellt. So wird wahrscheinlich die Eisenbahnverwaltung größere Aufträge zu vergeben haben. Eine Auseinandersetzung über die Neugestaltung des Arbeitsnachweises scheint jezt verfrüht, das muß späteren Erwägungen überlassen
bleiben.
Zur Beratung standen folgende Vorschläge:
1. Maßnahmen der Arbeitsnachweisverbände. a) Herausgabe von Adressenverzeichnissen der sämtlichen nicht gewerbsmäßigen Arbeitsnachweise des Pezirkes.
b) Anregung zur Errichtung und zum Ausbau öffentlicher Arbeitsnachweise an geeigneten Orten. c) Ausgleich der Arbeitsgesuche und Angebote im interlofalen Verfehr. Ausnutzung des weiter auszugestaltenden Arbeitsmarftanzeigers.
2. Maßnahmen der Arbeitsnachweise. a) Zusammenarbeiten aller an einem Ort befindlichen Arbeits. nachweise( Zentralausfunftsstellen). Enge Fühlung mit Bebörden, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden, Benuzung des Arbeitsmarktanzeigers.
b) Besondere Arbeitsvermittelung für Kriegsbeschädigte( mird besonders verfolgt).
3. Maßnahmen der Arbeitgeber.
a) Meldung der offenen Stellen an organisierte Arbeitsnach weise aller Art.
b) Wiedereinstellung früherer Arbeiter.
c) Beachtung des Beschäftigungsbedürfnisses der etwa zu entlassenden Ersatzkräfte.
4. Wünsche in bezug auf Verwaltungsmaßnahmen der Reichs-, Staats- und Kommunalbehörden, insbesondere der Heeres- und Marineverivaltung.
Die Herausgabe der Adressenverzeichnisse murde vielfach als ein nur fleines Mittel bezeichnet und das Verlangen ausgesprochen, daß dieses Adressenverzeichnis von einer Zentralstelle ausgegeben
wird, nicht etwa von den Arbeitsnachweisverbänden.
Der Forderung auf Errichtung öffentlicher Arbeitsnachweise wurde allgemein zugestimmt, aber von den Gewerkschaften mit Nachdruck die paritätische Verwaltung verlangt. Wenn also in nächster Zeit die Errichtung solcher Arbeitsnachweise betrieben wird, soll nicht vergessen werden, die Teilnahme der Arbeiter am Arbeitsnachweis zu sichern.
Der Ausgleich der Arbeitszufuhr und der Angebote wurde als sehr wichtig erachtet und der Wunsch ausgesprochen, daß die Angaben über Angebot und Nachfrage mehr dezentralisiert werden, der Arbeitsnachweisanzeiger des Statistischen Amts genügt dafür nicht. Notwendig wäre eine freie Gisenbahnfahrt zur Arbeitsstelle für den Arbeiter und Ermäßigung der Gebühren für Telephon und Telegraph.
Die Schaffung einer Zentralauskunftsstelle für alle Arbeitsnachweise am Ort wurde günstig aufgenommen. Diese Zentralausfunftsstelle sollte auch gutachtlich darüber zu hören sein, ob
des 6. Landwehrforps.
Feldfliegertruppe.
V.( 20.) Armierungs- Bataillon.
Ref.- Sanitäts- Komp. Nr. 19 bes 5. Reserveforpe.
Bestellung eines Vertreters für einen Kriegsteilnehmer.
Im Gegensatz zu der am 20. April von uns mitgeteilten Auffassung des hiesigen Landgerichts hat, wie wir der Deutichen Juristenzeitung" vom 1. Mai S. 524, 525 entnehmen. das Kammergericht am 12. April die Beschwerde zur Bestellung eines Vertreters für einen Kriegsteilnehmer für zulässig erachtet und die Bestellung der Ehefrau aufgehoben. Der Sachverhalt war folgender:
Der Schluß der bayerischen Verlustliste Nr. 177 bringt Verluste des 19., 20., 21. und 23. Inf. Reg.; 1. Jäger- Bat.; Schneeschuh- Bat. Nr. 1; Rej.- Inf.- Regimenter Nr. 4, 7, 10, 11, 12, 15, 19, 20, 21; Landwehr- Inf.- Regimenter Nr. 4, 10; Erjaz- Division; Landsturm- Inf.- Bataillone: Augsburg III, Kissingen , Wasserburg, Würzburg ; 3. Chevaulegers- Reg. Dieuze, 5. Chevaulegers- Reg. Saargemünd ; Ref. Kavallerie- Regimenter Nr. 1, 5; 1. und 8. Feldartillerie- Reg.; Res- Feldart.- Reg. Nr. 5; 1., 2. und 3. Fußart. Regiment; Rej- Fußart.- Regimenter Nr. 1, 2; Landwehr- fuzart.Bataillon Nr. 3; Pionier- Reg.; 1. Pionier- Bat., 2. und 3. Pionier Bataillon; Rej. Pionier- Bataillone Nr. 3 und 4; Ref.- EisenbahnBaufomp. Nr. 1; Sanitäts- Komp. 2, 3. Armee- Korps; Sanitäis Kompagnie 3, 3. Armee- Korps; Feldlazarett Nr. 12, 3. ArmeeKorps. Die württembergische Verluitlijte Nr. 169 bringt Bertreters cines Kriegsteilnehmers nicht fest( vgl. D.3.3. 1915, S. 137). lufte der Inf.- Regimenter Nr. 120, 125, 126, 127, 180; Res.- Inf. Regiment Nr. 248; Feldart.- Reg. Nr. 13; Res.- Feldart.- Reg. Nr. 26; Feldart.- Reg. Nr. 29; Felbart. Reg. Nr. 49; II. Pionier Bataillon Nr. 18; Pferdedepot Nr. 1.
10%
jot
Soziales.
Krieg und Arbeitsvertrag.
Mit einer Klage gegen einen Kriegsteilnehmer wegen einer Warenlieferung verband der Kläger , da die Ausschung des Verfahrens offenbar unbillig sei, den Antrag, dem Beklagten einen Vertreter zu bestellen. Als solchen schlug er die Ehefrau des Beflagten vor. Der Vorsitzende lud darauf diese vor, um sie über den Antrag zu hören. Als sie im Termin nicht erschien, bestellte der Vorsitzende der Zivilkammer die Ehefrau zur Vertreterin ihres Ehemannes gemäß der Bef. des B.R. v. 14. Januar 1915. vi erhobene Beschwerde der Ehefrau ist die Bestellung vom K.G. aufgehoben. Für zulässig ist die Beschwerde erachtet in entsprechender Anwendung des§ 567 3.P.O. Begründet aber ist sie. Die Beflagte febt einen Zwang zur Annahme der Stellung eines Be Der Vorsitzende des erstinstanzlichen Gerichts konnte somit die Guefrau des Beklagten nicht ohne ihre Zustimmung zur Bertreterin bestellen. Daraus rechtfertigt sich die Aufhebung der angefochtenen Anordnung, ferner aber auch gemäß§ 575 3.1.0. die Zurüd. hermeisung der Sache zur anderweiten Entscheidung an den Vorfizenden des eritinstanzlichen Gerichts. Dieser muß gemäß§ 1 ber Beflagten die Bestellung eines solchen Bertreters, der zur Ucher. nahme der Bertretung bereit und geeignet ist, beranlassen, menn er die Voraussetzung des§ 1 Abs. 2 der Beklagten für vorliegend erachtet, und zwar unter Beobachtung der Vorschrift des Sazzes 3 a. a. O., d. h. unter funlichster Anhörung von Verwandten des
Das Reichsgericht hat in einer von der Deutschen Kriegsteilnehmers oder anderer Personen, die mit dessen Verhält Juriſtenzeitung" vom 1. Mai S. 529, 530 mitgeteilten nissen vertraut sind.( Beschl. des 6. 3.S. 6. 1231/15 v. 12. April Entscheidung die von uns stets vertretene Ansicht als richtig 1915.) anerkannt, daß der Krieg dem Arbeitgeber fein Recht auf Aufhebun geines Arbeitsvertrages gibt, es sei denn, daß durch militärische Anordnungen, fein liche Einfälle oder dergl. die Fortführung des Geschäfts unmöglich gemacht ist. Die Deutsche Juristenzeitung" teilt über die Entscheidung das Folgende mit:
Aus aller Welt.
Schweres Eisenbahnunglück bei Briefen in der Marf. Drei Kinder tot, ein Kind schwer verletzt.
ausländische Arbeiter herangezogen werden können. Denn es sei fein erfreulicher Zustand, daß die Zahl der Ausländer so bedeutend zunimmt. Vor allem wird man unmittelbar nach dem Ariege den freien Zutritt hemmen müssen, bis erst in Deutschland wieder normale Verhältnisse eingetreten sind. Von einem Vertreter der Landwirtschaft wird hiergegen Einspruch erhoben, der Arbeitermangel für die Landwirt schaft wird äußerst groß sein. Staatsjefretär Delbrück glaubt, daß sich die Ausländerfrage durch die schon jetzt geschaffenen Einrichtungen regeln wird. Wie mustera bis 31. März 1915 untundbar angestellt. Ihre nach Aus Ein furchtbares Eisenbahnunglück hat sich am Donnerstag nachKläger war von der Beklagten als Entwerfer von Stidereimeit wir mit der Einwanderung ausländischer Arbeiter zu rechnen bruch des Krieges für den 31. August 1914 ausgesprochene Kündi: mittag in der Nähe der Station Briefen in der Mark ereignet. haben, ist heute nicht zu übersehen. Auf die Errichtung der Zen- gung wurde für unwirksam erflärt und dem Kläger das Recht Die drei Kinder des auf dem Bahnhof Briesen angestellten Stationstralstelle soll ein leiser 3wang ausgeübt werden, hoffentlich genügt zugesprochen, bis Ende März 1915 fein Gehalt zu fordern. In gehilfen Teinert, der 14jährige Hermann, der 12jährige Willi und es, um allenthalben diese Einrichtung zu treffen.- Die Vertreter den Gründen wurde ausgeführt: als ein wichtiger Grund werde der Arbeitgeberverbände erklärten, daß sie bemüht sein es in Friedenszeiten nicht angesehen, wenn der Prinzipal sein die 10 Jahre alte Gertrud, hatten mit dem 12jährigen Walter werden, soweit es möglich ist, die heimkehrenden Krieger wieder in Geschäft aufgebe oder vorübergehend schließe, möge er hierzu auch Senne, dem Sohn des ebenfalls auf der Station Briesen bediensteten ihre alte Stelle aufzunehmen. Staatssekretär Delbrüd be- durch Mangel an Geldmitteln oder durch unrentabilität des Be- Bahnwärters. in der Nähe des elterlichen Hauses, etwa merkte dazu, daß er es für selbstverständlich gehalten triebes gezwungen sein. Aber auch bei Betriebskrisen, die durch 10 Minuten vom Bahnhof entfernt, am Bahndamm gespielt. Gegen habe, daß die Unternehmer danach verfahren. den Krieg hervorgerufen, handele es sich lediglich um die Folgen 4 Uhr fam an jener Stelle ein Militärzug vorüber. Die Kinder Die Anforderung, daß die offenen Stellen an organisierte Ar- einer schlechten Konjunktur, die der Unternehmer tragen müsse, dem riefen und winften den Soldaten zu und liefen schließlich auf den beitsnachweise zu melden find, soll herbeiführen, daß die Umfrage im entgegengesetzten Falle auch die Vorteile einer besonders gün Bahnkörper, um sich mit ihnen unterhalten zu können. Der Militärder Arbeitslosen in den Betrieben vermieden wird. Allerdings ein stigen Konjunktur zuflösen. Solange die Stillegung des Betriebes Zwang zur Meldung soll damit nicht ausgesprochen sein, dazu fehlt durch einen freien Willensentschluß des Unternehmers erfolge, dürfe ug war noch nicht aus dem Gesichtskreis der Kinder entschwunden, er nicht die Folgen durch fristlose Kündigung auf seine Angestellten als plößlich auf dem Gleis, auf dem sich die Kinder befanden, ein Die Behörden wie auch viele Betriebe werden gezwungen sein, abwälzen. Nur wenn ihm die Fortstellung des Betriebes durch von Posen nach Berlin bestimmter Eilzug in voller Fahrt herandie jetzt angenommenen Ersatzkräfte zu entlassen. Es sollte hier außerhalb seines Willens liegende Ereignisse, z. B. feindliche Ein- nahte. Da an jener Stelle sich eine Kurve befindet, hatte der mit großer Schonung vorgegangen werden. fälle oder militärische Anordnungen, unmöglich gemacht werde, habe Lokomotivführer des Gilzuges die Kinder erst im letzten Augenblic er das Recht zur fristlosen Kündigung( Baum, Gem. u. Staufm.- bemerken fönnen, und so war es für ihn unmöglich, den Zug rechtGer. 19, 142; Certmann, das. 20, 6). Im einen solchen Fall handele zeitig zum Stehen zu bringen, obwohl er mit aller Macht bremste. es sich aber nicht.( urt. des 7. 3.S. 7 O. 306/14 v. 23. März 1915.) Alle vier Kinder wurden von der Maschine erfaßt. Der 14jährige Hoffentlich hört nun, nachdem das höchste deutsche Gericht Sermann Teinert und seine Schwester Gertrud sowie der 12jährige gesprochen, auch endlich die noch immer von einigen Kauf- Walter Henne gerieten unter die Räder und wurden auf der mannsgerichten betätigte, mit dem Gesez unvereinbare Braris Stelle getötet, während Willi Teinert zur Seite geschleudert auf, eine vorzeitige Kündigung wegen Verminderung der und schwer verlekt wurde. Der Gilzug wurde dann bold darauf Rentabilität für zulässig zu erflären.
es an einer gesetzlichen Handhabe.
bieten.
Bei der Frage der Arbeitsbeschaffung für Kriegsinvaliden wurde der Wunsch von den Vertretern der Gewerf schaften ausgesprochen, daß die Arbeitsvermittlung den bestehenden Arbeitsnachweisen übertragen werden muß. Vor allem solle man berhüten, daß den Striegsinvaliden geringerer Lohn ge boten wird. Von seiten der Arbeitgeber wurde betont, daß man nicht die Absicht habe, Striegsinvaliden geringeren Lohn zu Sie weit die Besprechung zu einem ersprießlichen praftischen Ergebnis führen wird, wird davon abhängen, ob die Regierung mit Nachdruck und unter Berüdsichtigung der Arbeiterinteressen die aufgestellten Grundsähe verfolgt. Es fann dabei hervorgehoben merden, daß die anregung zu einer besseren Regelung des Ar= beitsnachweises im Hinblick auf die Zustände nach Abschluß des Krieges von den freien Gewerkschaften ausge
Gerichtszeitung.
Berführung eines Kindes.
zum Stehen gebracht und beim Absuchen der Strecke fand man die schrecklich zugerichteten Leichen und den schwer verletzten Anaben. Letterer wurde, nachdem ihm ein hinzugeholter Arzt Notverbände angelegt hatte, in einem Automobil nach dem Krankenhaus in Fürstenwalde geschafft, während die drei Leichen polizeilich beschlagnahnit und in der Nähe der Unfallstelle untergebracht wurden.
Ter
Teinert, der Vater der drei verunglückten Kinder, zu der Zeit
gangen ist, der sich dann die übrigen Gewerkschaftsgruppen Eine an Mädchenhandel grenzende Entführungsgeschichte Das Befinden des kleinen Teinert ist sehr bedenklich, doch hegen die angeschlossen haben. Wenn auch die gesetzliche Regelung, die von eines 15jährigen Mädchens beschäftigte gestern die 1. Straf- Aerzte die Hoffnung, ihn am Leben erhalten zu können. unseren Gewerkschaften verlangt wurde, vorläufig nicht in Erfül- fammer des Landgerichts I. Aus dem Strafgefängnis Tegel, furchtbare Unfall erscheint um so tragischer, als der Stationsgehilfe lung geht, so dürfen wir wohl erwarten, daß wenigstens eine Reihe wo er eine jechsmonatige Strafe wegen Diebstahls verbüßt, gerade Dienst hatte und dem Gilzug nach Berlin selbst das Durchvon Maßnahmen getroffen werden, die geeignet sind, einer zwed wurde der Händler Ernst Ludwig von Böhn vorgeführt, um mäßigen Arbeitsvermittelung die entsprechende Förderung ange- fich wegen Verführung einer Minderjährigen zu verantworten. deihen zu lassen. sich wegen Verführung einer Minderjährigen zu verantworten. fahrtssignal gegeben hatte. Der Angeklagte ernährte sich zuletzt in Berlin als Straßenhändler mit Zeitungen. Anfangs Februar d. J. machte sich der Angeflagte an die in demselben Hause wie er wohnhafte 15jährige Elli G., deren Vater in Belgien im Felde steht, heran und überredete sie unter allen möglichen falschen Vorspiegelungen, ih: gestern morgen an den hochbetagten Eheleuten Moses LöwenElternhaus zu verlassen. Das junge Mädchen, welches sich mit ein ein Raubmord verübt. Die Frau ist tot. Der Mann, der dem Angeklagten schon eingelassen hatte, ging auch darauf ein und ebenfalls Erdrosselungsmerkmale aufweist und einige war eines Tages spurlos verschwunden. Die Mutter sekte sofort Rippen gebrochen hat, lebt noch. Als der Tat verdächtig wurden alle Hebel in Bewegung und gerict in die höchste Verzweiflung, deci Italiener verhaftet.
Verlustlisten.
Die Verlustliste Nr. 212 der preußischen Armee enthält Berluste folgender Truppen: Stab der 12. Res.- Juf- Division; 1., 2., 3. und 4. Garde- Reg. zu Fuß; 1. Garde- Rej. und Garde- Füfilier- Reg.; Garde- Jäger