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Dlmverstag, 13. Mail9!8.
Keine Halbheit in öer Mietfrage! Sehr erfreulich ist es, bofc der Reichstag sich in seiner ersten Sitzung nach der Wiederaufnahnre der Verhandlungen mit einer Vorlage zu beschäftigen hat, die sich auf die Mi et frage bezieht. nämlich mit dem Entwurf eine? Gesetzes zur Einschränkung der Verfügungen über Miet- und Pachtzinsforderungen. Jedoch er- scheint es ausgeschlossen, daß— wie es der Präsident auf der Tagesordnung ankündigt— der Reichstag in derselben Sitzung auf die erste Beratung des Entwurfs sofort die zweite folgen läßt, d. h. von der Beratung des Entwurfs in einem Ausschuh Abstand nimmt. Selbst dann, wenn über die in dem Entwurf varge- schlagenen Gesetzesänderungen Einmütigkeit bestehen sollte, wäre die Ueberweisung des Entwurfs an einen Ausschuh notwendig, damit die weiteren, unterkeinenUmständennochlänger aufzuschiebenden Mahnahmen in der Mietfrage endlich durchgeführt werden. Nach der Geschäftsordnung ist dieses Verfahren möglich, wenn die Vollversammlung dcS Reichstags dem Ausschuß ausdrücklich den Auftrag gibt, dem Entwurf noch die Gesetzesänderungen hin» zuzufügen, die zur Regelung der Metfrage erforderlich sind. Der Ausschuß kann sofort zusammentreten und in einer einzigen Sitzung die Verbesserungsvorschläge bestimmen, so daß der Reichs. tag die ganze Vorlage noch vor Pfingsten erledigen kann. Eine Verschleppung der Angelegenheit ist damit vermieden. Die Regierungen haben in der Begründung des jetzt vorliegen. den Entwurfs u. a. das angeführt, was dafür spricht, daß die Sin- schränkung der Verfügungen über Miet- und Pachtzinsforderungen herausgenommen wird aus dem Zusammenhang mft den anderen zur Bekämpfung der Wohnungsnot notwendigen Maßnahmen und ollein geregelt wird. Die Gründe find: Einmal handelt eS sich hier um einen Gegenstand, der in sich derart abgeschlossen ist. daß«ine Aenderung ohne tiefere Ein- griffe in das beftebende Recht ausführbar erscheint. Sodann läßt der Gang der Erörterungen in den beteiligten Kreisen und die Stellungnahme ihrer Vertretungen erkennen, daß in der den Gegenstand dieser Vorlage bildenden Einzelfrage allseitig eine weitgehende Ulbereinstimmung der Meinungen über die Not- wendigkeit und Dringlichkeit der iu Aussicht genommenen Aende- rungen besteht. Diese Gründe spreche» aber auch für die von unS geforderte Regelung der Mietfrage, soweit di« Mieter in Betracht kommen. Auch s i e kann leicht von den anderen Fragen getrennt werden, und auch über das, was hier geschehen muß, herrscht in weiten streifen Uebereinstimmung. Viele Familien der Kriegsteilnehmer sind mit ihren Mieten mehr oder weniger in Rückstand gekommen, weil auch in dieser Beziehung die Hilfe der meisten Gemeinden bei weitem nicht aus» reicht. Wenn die Kriegsteilnehmer glücklich in ihre Heimat zurück- kehren, können sie von den Hausbesitzern aus den Wohnungen ge. trieben werden, und die Hausbesitzer und sonstige Gläubiger können ihnen überdies alle nicht ganz unentbehrlichen HauShaltungSgegen- stände und Möbel pfänden und den Arbeitslohn, soweit er den Be- trag von 1S00 M. für das Jahr übersteigt, mit Beschlag belegen lassen.— Dasselbe Geschick kann einen Kriegsteilnehmer selbst dann treffen, wenn seine Familie sich während eines Krieges die Miete von der geringen Familienunterstützung abgespart hat. Ist er dann heimgekehrt, so fällt die Familienunterstützung weg. Wie geht es aber seiner Familie, wenn er nicht gleich Arbeit findet, sondern wochenlang ohne jedes Einkommen ist? Dann mutz er Schulden machen und ist damit seinen Gläubigern ausgeliefert, die ihn wirtschaftlich ganz zugrunde richten können. Ein solcher Dank des Vaterlandes für die geleisteten .Kriegsdienste ist selbstverständlich ganz unmöglich. Deshalb kann ' es keine Meinungsverschiedenheiten unter den Parteien und zwischen den Parteien und den Regierungen darüber geben, daß«in« solche Schädigung der Kriegsteilnehmer unbedingt verhindert werdvn muß. Ebenso müssen auch die anderen Familien, die durch den Krieg in Schulden gekommen sind oder noch kommen werden, gegen«in zu rücksichtsloses Vorgehen der Gläubiger geschützt werden. Dies wird besonders für die Zeit wichtig, wenn die Arbeiten für die Kriegszwecke beendet sind, der sonstige Geschäftsgang aber noch in- folge des Krieges sehr schlecht ist. Was zu geschehen hat, liegt klar auf der Hand: die Rechte der Glaubiger gegen die Schuldner müssen soweit aufgehoben werden, daß den Familien wenigstens das zur Erhaltung ihres Lebens und Haushalts Notwendigste bleibt. Die sozialdemokratisch« Fraktion hat denn auch in der Budgetkommission bereits am 12. März u. a. deantragt: llnpfändbar und dem Pfandrecht des Vermieters und Ver- Pächters entzogen sind Hauöhaltungsgegenstände und Möbel, Werkzeuge, Maschinen, Rohstoffe, fertige und halbfertige Waren im Werte biS zu 2<1<Z0 M. Das Recht auf Beschlagnahme des Arbeitslohnes der Arbeiter und Angestellten mit einem Jahresarbeitsverdienst bis zu 8000 Mark ruht während des Krieges und bis Ablauf des ersten Jahres nach Beendigung des Krieges. Sachliche Bedenken gegen die Anträge wurden von keiner Seite geltend gemacht. Ter Staatssekretär des Reichsjustizamtes versprach, daß diese Anregungen gründlich geprüft werden sollen; insbesondere stellte er den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Lohnbeschlagnahmegesetzes in Aussicht, hieran sei im Reichs- justizcnnt schon vor dem Ausbruch des Krieges gearbeitet worden. Da diese Angelegenheit nicht länger hinausgeschoben werden kann, ist wohl anzunehmen, daß die Herren im Reichsjustizamt in den acht Wochen die einzelnen Fragen genügend erwogen haben, zumal sie verhältnismäßig einfach sind und das von allen erstrebte Ziel auf einem anderen Wege nicht erreicht werden kann. Dabei ist anzuerkennen, daß es auch vielen Hausbesitzern gegenwärtig nicht gut geht und sie auf die Miete nicht verzichten tonnen, ohne daß sie selbst in die größte Schwierigkeit kommen. Ihnen muh die Gesamtheit in der Tat helfen, di« jetzige schlimm« Zeit zu überstehen— aber nicht dadurch, daß die verschuldeten Familien der Kriegsteilnehmer und der durch den Krieg arbeitslos Gewordenen in eine wirtschaftliche Notlage versetzt werden; sondern das Reich muß durch die Gemeinden die Miete in den Fällen aus» legen, in denen die Hausbesitzer die Notwendigkeit dazu nachweisen.
Die Hinterbliebenenversorgung in der Budgetkommission. Abg. Scheide mann ersucht, die Erklärung des Staats� sekretärs Dr. Helsferich über das Entgegenkommen der Regierung zu Protokoll zu geben. Ferner beantragt er, cun Freitag zu be- handeln: Die Frage der Zensur, die Angelegenheit des Abg. P e i r o t e s, der unter Polizeiaufsicht gestellt wurde und über den außerdem die Postzensur verhängt ist, Außerdem
muß gesprochen werden über die Behandlung der Dänen und der Polen , denen neuerdings wieder verboten wurde, in ihrer Muttersprache Briefe zu schreiben. Schließlich ist es notwendig, daß unser Verhältnis zu Italien besprochen wird. Gegen diese Vorschläge erhob sich kein Widerspruch. Diese Angelegenheiten wer» den also am Freitag zur Verhandlung kommen. Die Kommission wandte sich dann der Beratung über die Ver» sorgung der Kriegsteilnehmer und deren Hinterbliebenen zu. Zu der Höhe der Zusatzrenten sprach u. a. Abg. Hoch, der darauf hinwies, daß wirklich auskömmliche Entschädigungen gezahlt werden müssen. Insbesondere müßten für die Vollwaisen solche Beträge bewilligt werden, wie sie zum Lebensunterhalt und zur angemessenen Erziehung der Kinder notwendig find. Die Kommission behandelt dann die Frage des Rechtsweges. Abg. Graf W e st a r p hat Bedenken, die Lersicherungsbehörden mit der Entscheidung über die Rentenfestsetzung zu betrauen. Das müsse der Militärverwaltung überlassen bleiben. Abg. Dr. Pfleger(Zentr.) teilt diese Bedenken. General v. Langermann empfiehlt eine getrennte Festsetzung der Rente und der Zusotzrente, denn bloß letztere dürfte zu Differenzen führen. Abg. Bauer(Soz.) bekämpft den Vorschlag, für die Zusatz- rente ein besonderes Versahren einzuführen..Jetzt kommen Hunderttausende von Verletzten in Frage, die man unmöglich auf den seitherigen teueren Rechtsweg verweise» kann. Es müssen billige Sonder gerichte geschaffen werden, vor denen der Verletzte seine Ansprüche vertreten kann. Diesen Gerichten können Vertreter der Militärbehörden beigegeben werden. Die erstmalige Rentenfestsetzung kann der Militärbehörde überlassen bleiben, die Nachprüfung aber muß besonderen Instanzen überlassen bleiben. Für die Übergangszeit möge man auch solche Aerzt« hören, die von dem Verletzten benannt werden. Die Kosten dieser Gutachten hätte die Militärbehörde zu bestreiten. Ein Vertreter des K r i eg s m i« i steri um S erklärt, daß die Militärbehörde am besten die Interessen der Soldaten ver- tritt. Zibilärzte werden bereits heute gehört. Die Frage, ob eine Kriegsbeschädigung vorliegt, können am besten die dazu berufenen Offiziere und Militärärzte entscheiden. Abg. De. Spahn bemerkt, daß man auch im Armenrecht klagen könne. Ueber die Feststellung des Arbeitseinkommens darf der Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden. Die Ausschaltung der Mitwirkung der VeffichcrungSbehörden erscheine nicht angebracht. Die Fortschrittliche Volkspartei empfahl Einsetzung einer ge- mischten Kommission, die in einem bestimmten abgekürzten Beweis- verfahren die Interessen der Verletzten klarstellt. Die Erörterung führte zu dem Ergebnis, daß ein großer Teil der Kommission eine Neuordnung der Fesffetzungsorgane wie des Verfahrens für er- forderlich hält. In Vorschlag gebracht wurde, eine Resolution Gröber-Licsching in Erwägung zu ziehen, ob die über die Kriegsversorgung entscheidende Militärbehörde durch zwei nicht dem Miluürstand angehörige Mitglieder vermehrt und üver den Grund deS Anspruchs in einem kontradiktorischen Verfahren entschieden werden soll. Die Ansiedlung Kriegsgeschädigter unter Ge- Währung einer Kapitalabfinduna wurde von den bürgerlichen Ver- tretern sympathisch begrüßt. Die Sozialdemokraten bezeichneten die Maßnahme für wenig wirksam. Allgemein wurde anerkannt, daß mit großer Vorsicht vorgegangen werden müsse, damit nicht der landwirtschaftlichen Tätigkeit Ungewohnte oder Entwöhnte Ent- täuschung erleben oder Schiffbruch leiden. Das gleiche gelte für den Erwerb von Rentengütern durch Kriegshinterbliebene. Der Gedanke der Kapitalisierung von Renten führte zu allgemeinen Erörterungen des Für und Wider. Alle Erwägungen, die bei der Regelung der Frage in der Reichsversicherungsordnung auftauchten, kehrten hier wieder. Beschlossen wurde ein st immig, sämtliche An- träge und Resolutionen dem Reichskanzler als Mate- rial für die vom Reichsschatzsekretär sofort nach Friedensschluß in Aussicht gestellte Neuordnung zu überweisen. Zwischeitburch ging eine Debatte über die Denkschrift betr. die Behandlung der im Feindesland gefangenen Deutschen . Sie ergab die Befriedigung über die im allgemeinen zufriedenstellenden Zustände in Frankreich und England auf diesem Gebiet. Dagegen äußerte die Kommission ihre Empörung über die russischen Brutalitäten gegen unsere in die Gewalt Rußlands ge- ratcnen Landsleute. Von der Reichsregierung wurde hingewiesen aus die schier unüberwindlichen Schwierigkeiten, über die Lage in Rußland und die Wirkung privater, amtlicher und diplomatischer Hilfsaktionen sichere Nachrichten zu erhalten. Auch von Ver- geltungsuiaßnahmen könne man sich bei der russischen„Ordnung" nicht viel versprechen.— Es wurde aber auch aus der Kommission betont, daß auch die französischen und englischen Zustände schweres Unrecht und bittere Qualen für manche unserer dort gefangen ge- haltenen Landsleute mit sich bringen, wogegen auch durch Ver- geltungsuiaßnahmen kaum etwas auszurichten wäre. Zur Reform der Militärpensionsgesetzc wurde schließlich auch eine nationalliberal-Ionservative Resolution auf Er- richtung einer aus nichtbeamteten Sozialpolitikern und Sozial- reformern bestehenden Zentralstelle für soziale Kriegsfürsorge als Material überwiesen. Einstimmig angenommen wurde fol- gende Resolution: Die Kommission nimmt Kenntnis: l. von der Erklärung des Schatzsekretärs im Namen der verbündeten Negierungen, daß diese einer Berücksichtigung der Arbeitereinkommen bei der Versorgung von Kriegsteilnehmern und ihrer Hinterbliebenen neben den ihnen nach der bestehenden Gesetzgebung zustehenden Beträge grundsätz- lich zustimmen. II. Desgleichen der Erklärung des Schatzsckretärs, daß 1. die sich aus der Beratung der Kommission ergebenden Ge- sichtspunkte für die Durchführung der Maßnahmen bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfes eingehend erwogen und nach Mög- lichieit berücksichtigt werden sollen, 2. die grundsätzliche Zustimmung der verbündeten Regierungen zur Gewährung von Zusatzrenten für Kriegsteilnehmer und ihre Hinterbliebenen ihren praktischen Ausdruck darin finden werde, daß dem Reichstag ein die Neuord- nung enthaltender Gesetzentwurf so früh als möglich zugehen und der Schatzsekretär sich für Vorlegung dieses Gesetzes in der ersten Tagung des Reichstages nacli Friedensschluß einsetzen werde. 8. bis zur gesetzlichen Neuregelung die Folgerung zu l. unter Jnanspruch- nähme des beim Allgemeinen Pensionssonds eingereichten Kredits gezogen werden soll. Dem zukünftigen Gesetz soll rückwirkende Kraft für sämtliche Teilnehmer am gegenwärtigen Kriege und deren Hinterbliebene gegeben werden. politische Ueberftcht. Dr. Slolf über die Zukunft der Kolonie». Auf Einladung der Handelskammer nahm der Staatssekretär deS ReichskolonialamteS Dr. S o I f an einem Herrenabend im Uhlen- horster Fährhause teil. Dr. Solf sprach über den Gang der bisherigen deutschen Kolonialpolitik, indem er an der geschichtlichen Entwicklung des kolonialen Gedankens in Deutschland und an der Ausgestaltung der Verwaltung in den Kolonien nachwies, daß unsere Kolonialpolitik von Anfang an mit friedlichen Mitteln friedliche Ziele verfolgte und von jedem Konquistadorentum frei war und ist. In der darauf folgenden zwanglosen Aussprache über die durch den Krieg für unsere Kolonien entstandene Lage äußerte sich der Staatssekretär dahin, daß das Reich keineswegs gewillt sei, bei den Friedens- Verhandlungen feine durch deutsche Arbeit wertvoll gewordenen
Kolonien aufzugeben, sondern im Gegenteil versuchen werde, das Verlorene wiederzugewinnen und den deutschen Kolonial- besitz nach Möglichkeit zu stärken und auszubauen. Nach dem Kriege. Am Sonnabend hat in Magdeburg der ReichStagZabgeordnete P achnicke«ine Rebe über den Stand des Weltkrieges gehalten, in der er sich auch darüber ausließ, weis uns nach seiner Meinung die Zeit nach dem Kriege an Rüstungen und Steuern bringen wird. Nach dem ausführlichen Bericht der„Magdeburg . Zeitung" führte er dazu aus: „Die Kanonen, die Soldaten, die Zeppeline und alles da§. was zur Abwehr nötig ist, dies auf der Höhe zu erhalten und auf höchstmöglich« Höhe zu bringen, daraus wird es in Zukunft o, kommen, wie vir auch in der Vergangenheit nach dieser Regel ha.: arbeite» müssen. Nu« wird in bezug auf Armee und Marine manches Neue kommen müssen, was hier nur angedeutet zu werben braucht: FestungSbau auf neuer Basis, Ren- gestaltung der Kavallerie, Verbesserung der Ge- schösse und Geschütze und vieles andere. All die vielen Erfahrungen des Krieges werden wir nns zunutze machen müssen. Stellen Sie sich vor, welch ein Sturm auf die Wersten losbrechen wird, und zwar von allen Seiten; denn jeder Staat will nun so viel Tauchboote wie möglich haben, denn die Be- deutung dieser Boote war ihnen in dem Maße früher nicht bekam Damit bettete» wir zugleich das Gebiet der Finanzen. Steuern werden kommen in einer Zahl, von denen man sich heute noch nichts träumen läßt. Bon Einzelheiten nicht zu reden, die Steuern kommen ganz von selbst, aber w>i werden uns schon heute damit abzufinden haben. Die Lasten müssen sich vergrößern, weil wir e§ unseren Tapferen schuldig sind, für sie zu sorgen, wenn sie als Krüppel heimkehren, und für diejenigen zu sorgen haben, die al? Hinterbliebene unserer Kämpfer dastehen und m Rot gerate:, sind, weil sie den Ernährer verloren haben. Wir wollen dafür sorgen, da? Parlament ist bereit, das äußerste dafür zu tun, und ich glaube, auch daS Volk. Denn den Tapferen hat es alles zu danken. Für diese Tapferen muß es auch nachher Opfer zu bringen wissen. Die Opfer werden groß sein und die Verzinsung der Milliarden geht ins Gewaltige; Ziffern, die Schwindel erregen könnten. Die Höhe ist eine ganz ge- waltige, und wtt werden wahrscheinlich in eine Zeit der Mono- pole kommen; denn das alles ist mit direkten Steuern und den übliche» indirekten Steuern garnicht mehr zu decken. Wir müssen uns bannt zu befreunden haben, gewisse Bedenken, die man früher hegte, zurückzustellen. Auch hier spricht die Notwendigkeit ein ehernes: das mutz geschehen und es wird geschehen. Ueber die Form von Handelsmonopolen wird sich im Parlament um so eher eine Verständigung erzielen lassen."_ Kaiserliche Slnerkemmng für Falkenhay«. Der Kaiser hat an den Chef des Generalstabes v. Falkenhayn eine Kabinettsorder gerichtet, in der dem Generalstabschef für die Vorbereitung des Erfolges in Galizien Dank und Anerkennung aus- gesprochen wird. Gleichzeitig ist dem Generalstabschef der Schwarze Adlerorden verliehen worden._ Schutz gegen Stenerzettel. Der preußische Finanzminister hat wegen versehentlicher Zu» stellung von Steuerzetteln an Kriegerfamilien verfügt: 1. daß die Zustellung deS Steuerzettels fVeranlagungj xcer rechtswirksam sein kann, wenn sie an den Kriegsteilnehmer felbü erfolgt; 2. daß die Zustellung an den Kriegsteilnehmer vorderhand ausgeschlossen ist; 3. daß die Frist der Steuerreklamation zunächst nicht läuft; 1. daß zu einer Beunruhigung keine Veranlassung vorlieg:. da nach ß 10 des Einkommensteuergesetzes für Unteroffiziere um' Mannschaften des Beurlaubtenstandes, welche mit einem Ein lammen von nicht mehr als 8000 M. veranlagt sind, die veranlag:: Steuer für diejenigen Monate, in denen sie sich im aktiven Dienst befinden, ohnedies nicht zur Erhebung gelangt. Wer also den Steuerzettel für den Krieger erhält, sende ihn mit dem Vermerk„Zum Kriegsdienst eingezogen' zurück.
Die Witwen-«nd Waisenverstcherung. Die Budgetkommission deS Reichstags hat alle Anträge znr Versorgung der Invaliden, Witwen und Waisen dem Reichskanzler als Material überwiesen, nachdem der Schatzsekretär in bündigster Form erklärt hatte, daß die in diesen Anträgen niedergelegten Wünsche bei der Ausarbeitung des Gesetzes soweit als möglich b-- rücksichtigt werden sollen. ES ist nun gewiß von Jnteresie, die Tragweite der einzelnen Anträge zu vergleichen. I. Witwengeld: 1. nach Snttag Westarp: vom festgestellten Arbeitseinkommen «/«, als fingiertes Ruhegehalt, davon als. erweitertes Krieg? Witwengeld, dieses also SO Proz. deZ Arbeitseinkommens, 2. nach dem sozialdemokratischen Antrag: 10 Proz. des Arbeits- einkommens, g. bei der Unfallversicherung SO Proz. deS JahreSarbeitS- Verdienstes. II. Waisengeld: 1. Vollwaisen: a) Antrag Westarp: a/8 des erweiterten Witwengeldes— 20 Proz. deS Arbeitseinkommens, b) Antrag der Sozialdemokraten: SO Proz. de« ArbeitScin- kommen?, s) bei Unfallversicherung: 20 Proz. des JahreSarScitLverdienstcs. 2. Halbwaisen: a) Antrag Westarp:•/» d«S erweiterten Witwengeldes— 12 Proz. des Arbeitseinkommens, b) Antrag der Sozialdemokraten: 20 Proz. des Arbeitseinkommens. e) bei Unfallversicherung: 20 Proz. des JahrcSarbeitSderbiensteS. HI. Abfindung der Witwe bei Wieder- Verheiratung: 1. Anttag Westarp; Fünffacher Betrag des erweiterten Witwen- geldeS---- ISO Proz. des Arbeitseinkommens, 2. Anttag der Sozialdemokraten: Dreifacher Bettag des erweiterten Witwengeldes= 130 Proz. des Arbeitseinkommens, 8. bei Unfallversicherung: 3/s--- 60 Proz. des Jahresarbeit- Verdienstes._ Der Ortswechsel von Kriegerfumilien. Die Freizügigkeit der Kriegerfamilicn hatte bisher darin Nachteile, daß, wenn der Wegzug von einem Ort mit niedrigeren