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«on weiteren Maßregeln zwar vorläufig Abstand genommen forden. dem Ausschuß des Vereins aber durch die Polizei er- Öffner worden sei. daß die Behörden eine Einmischung Fremder in die inneren Angelegenheiten unseres Landes nicht dulden werden. Jeder Versuch. für die Grundsätze des Vereins nach außen Propaganda zu machen, sei es durch Verbreitung revo- lulionärer Schriften oder auf andere Weise, könnte die sofortige Ausweisung der Mitglieder des Vereins zur Folge haben. Zur Krisis in Holland . Es ist bekannt, daß die Regierung, als ein Amendement zur W a h l r e f o r m- vorläge, das die Zahl der neuen Wähler um ein Er- klccklichcs verringern würde, zur Annahme gelangte, ihren Entwurf zurückzog. Die Enttäuschung darüber ist groß im Lande. Hat die Zweite Kammer sich durch die lange De- batte, wobei die tollsten Vorschläge gemacht wurden, an- sangs lächerlich gemacht, so ist man jetzt geradezu entrüstet über die Frechheit, das Volk, nachdem die Behandlung des Wahlrechts schon so lange aufgeschoben ist, noch um sein erstes Recht zu betrügen. Die demokratischen Vereine und Radikalen entfalten eine rege Agitation für die Auflösung der Kammer und um gegen eine eventuelle Rekonstruktion des Ministeriums nach der konservativen Richtung hin zu protest'ren. Der Minister Tak van Poortoliet bekommt Telegramme, die Glückwünsche enthalten für seine korrekte Vertheidigung der Regierungsvorlage. In R o t t e r d a m ist der erste sozial- demokratische Wahlvcrein, und von Frauen ist ein nieder- läudischcr Verein für das F r a u e n w a h l r e ch t ge- gründet worden. Zum Schutze der französische» Gewerkschaften. Wie man uns aus Paris meldet, hat die Arbeitskommisfion soeben ihren Bericht über den von Sembat namens der sozialistischen Fraktion eingebrachten Antrag auf Abänderung des Syndikats- gesetzes vom 21. März 1884 fertiggestellt und darin folgende Modifikationen beantragt: 1. Dem Artikel 2 dieses Gesetzes, welcher bestimmt, daß alle Personen, die den nämlichen oder gleichartigen Beruf ausüben oder zur Herstellung bestimmter Pro dukte zusammenwirkende Verufsarten betreiben, sich frei zu Gewerkschaften konstituiren können, die Bestimmung hinzuzufügen, daß einerseits diejenigen, die ihren Beruf aufgegeben haben, in der Gewerkschaft weiter verbleiben können und andererseits alle jene Personen, die ihren Beruf mindestens S Jahre ausgeübt und denselben nicht länger als 10 Jahre verlassen haben, einer Gewerkschaft beitreten können; 2. der Schlußbestimmung de* Artikel 4, welche ausspricht, daß die Vorstandsmitglieder Franzosen und im Besitze ihrer bürgerlichen Rechte sein müssen, die Bestimmung hinzuzufügen, daß ein Drittel derselb: den Gewerkschaftsmitgliedern entnommen werden kann, die nicht mehr ihren Beruf ausüben, nur dürfen dieselben nicht gleichzeitig Ve. walter oder Leiter einer andern Gewerkschaft sein. Durch die Annahme dieser Bestimmungen würde das Gesetz unzweifelhasr gewinnen, da es fürder nicht mehr möglich wäre, Gewerkschaften aufzulösen, deren Sekretär oder Kassirer ganz von der gewerk schaftlichen Thätigkeit in Anspruch genommen, ihren Beruf auf. gegeben haben, oder Mitglieder zu verurtheilen, die wegen ihrer gsiverkschaftlichen Thätigkeit außer Arbeit gesetzt, zu einen. andern Beruf ihre Zuflucht nahmen; aber wozu über- Haupt Einschränkungen machen? Jede Gewerkschaft weiji am besten, wen sie als Mitglied aufzunehmen oder wc.. sie als Sekretär, Kassirer er. zu wählen hat. Kümmer' sich in dem monarchischen England, wo es nicht an Parlamente- Mitgliedern fehlt, die gleichzeitig Gewerkschaslsbeamte sind, kein Geselz darum; können dort Trades-Unionisten wie z. B. Li... eine Stelle in der Regierung einnehmen, oder Burnett Arbeite- korrespondent im Handelsministerium sein, ohne darum ihre Gewerkschaft aufgeben zu müssen, oder Männer wie John Burn? und Tom Mann Dockarbeiter-Gcwerkschaften organisircn, ob- gleich deren Beruf absolut nichts mit dem ihrigen g.mein hat, warum soll denn das republikanische Frankreich den Gcwerk- schafren Beschränkungen auflegen? Die sozialistische Fraktion gedenkt denn auch bei Verhandlung des Syndikatsgesetzes in diesem Sinne in die Debatte einzugreifen. Die Pariser Arbcitsbörse alö Anhängsel der Präfektnr. Man schreibt uns aus Paris unterm 13. März. DiePetite Röpublique" veröffentlicht in ihrer heutigen Nummer den vom Staatsrath ausgearbeiteten Verordnungsentwurs, betreffend die Organisation der Pariser Arbeilsbörse. Der Entwurf besteht aus 10 Artikeln, die sich sämmtlich in die Worte zusammenfassen lassen: Von nun an ist der Präfekt Herr im Haufe. Die Arbeitsbörse, die geschaffen wurde, um der Arbeiterschaft als Werkzeug ihrer Emanzipation zu dienen, wird nach dieser Verordnung nichts als ei» Anhängsel der Präfektur. Der Präfekt regelt und ordnet Alles und die Geiverkschaften haben das u thun, waL ihm beliebt. Aber selbst unter diesen Bedingungen, welchen sich die Gewerkschaften natürlich nicht unterwerfen werden, würden sie nur bis zu einem gewissen Theil ihre Bureaus in der Arbeitsbörse haben können, denn dem Entwürfe zufolge wird die Arbeitsbörse zu einem Arbeits-Ver- mittelungshause, in welchem nicht nur die Arbeitersyndikate, sondern auch die Unternehmer- und gemischten, d. i. au? Arbeitern und Unternehmern zusammengesetzten Syndikate, sowie überhaupt alle Vereine und Wohllhätigkeitsgesellschaften, die sich mit der ArbeitSvermittelung befassen, ein Anrecht auf ei» Bureai: haben. Und da die Ertheilung der Bureaus von dem Präfekten abhängt, werden diese Vereine natürlich den größten Theil der Arbeitsbörse inne haben; ja, bei demneuen Geist", der die Negierung beseelt, ist es vorauszusehen, daß nicht wenig.. Bureaus den vom Abb6 Garnier gegründeten oder sonstigen von Pfaffen und adeligen Frauen protegirten Vereinen zufallen werden. Nur rechnet d,e Regierung ohne den Wirth. Wede-.' die Gewerkschaften noch der Pariser Gemeinderath-- ich erinnere nur an die vomVorwärts" niitgetheilten diesbezüglichen Ver- Handlungen werden sich zu diesem Streich hergeben. Armenhauszustände iu Dänemark . Man schreibt unS aus Kopenhagen : Im letzten Dezennium hat das TageblattSozialdemokraten" sich öfters und eingehend mit den Verhältnissen der größeren Llrinenanstalten des Landes beschäftigt, und in mehreren Fällen ist es gelungen. Mißbräuche und Verbrechen unzweifelhaft zu konstatiren, so daß z. B. einer der betreffenden Vorsteher der Aiistalten mit Slrafarbeit bestraft wurde. Selbstverständlich ärgerte es die Ordnungsmänner ganz ge- wältig, daß das Bestehende auf diese Weise bloßgelegt wurde, ohne daß es möglich war, die Angreifer zu packen, aber endlich nieinten sie, die Gelegenheit gefunden zu haben. In einer Reihe Artikeln, die in den Jahren 18871389 imSocial-Demvkraten" veröffentlicht wurde, ward die große Zwangs- Armenanstalt in der Stadt Korsör sehr scharf und energisch angegriffen. Unter anderem wurde hervorgehoben, daß Männer, die zwischen 60 und 70 Jahre alt waren, mit bis 79 Tagen Hungerkur bestraft worden waren, weil der genannte Alte nicht genug arbeiten konnte(!) und daß ganz junge Mädchen entkleidet wurden, um danach von Männern geprügelt zu werden!Sozialdemokraten " hatte mehr als die nöthige Anzahl von Zeugen zur Verfügung, aber theils wurden sie beeinflußt, theils verschwanden sie. Ein ge- prügeltes Mädchen z. B wurde nach Brasilien gesandt! Der Inspektor der genannten Zwangs-Armenanstalt wurde gezwungen, Klage gegen denSozialdemokraten" zu erheben und das Resultat war, daß der verantwortliche Redakteur, Herr E W ü n b l a d, sowohl bei dem unteren als bei dem höchsten Gerichte des Landes zu drei Monaten Gefängniß verurtherlt wurde. Die Strafe trat er am 17. Januar an. Inzwischen wurde, von den ganz reaktionären Blattern ab. gesehen, fast einstimmig erkannt, daß die Angriffe, die Wünblad gegen die genannte Zwangs- Arbeitsanstalt ge- führt hatte, in allen wesentlichen Punkten gerechtfertigt waren und es entstand eine allgemeine Verstimmtheit nicht allein des Urtheils, sonderii auch der Prozeßführung wegen. Diese Stimmung kam in der vorigen Woche im Unterhause des Reichstags(Folkething) zum Ausdruck. Der Finanzausschuß des Unterhauses brachte in der Unlerhaus-Sitzung vom 8. März die Sache zur Debatte, bei welcher Gelegenheit der sozialdemokratische Abgeordnete C. H ö r d u m unter lebhaftem Beifall die ganze Geschichte der Äörsör- Enthüllungen und den damit in Ver- bindung stehenden Prozeß und Verurtheilung scharf und aus- sührlich durchging. Das Resultat der Debatte war, daß der Minister erklärte:Er r.».üffe einräumen, daß Mißbräuche stattgefunden haben, insofern als die Be- hauptungen, die während der Debatte hervorgehoben waren, sich als den Thatlachen entsprechend erweisen sollten. Jedenfalls sollte das jetzige Reglement der Zwangs-Armeuanstalt in Korsör kassirt werden." Nichtsdestoweniger sitzt Redakteur Wünblad weiter im Ge- fängniß! Weiiii er wieder frei ist, wird er eine Volksgabe er- halten, wozu während der Gefängnißzeit gesammelt wird. O. Die relative Schwäche der sozialistischen Organisationeu nicht der sozialistischen Propaganda in England tritt, so schreibt unser Londoner Korrespondent, gerade bei der Frage, wie man sich zur Agitation gegen die Lords zu stellen habe, recht deutlich zu Tage. Die Agitation ist ja nun einmal da, und sie ganz zu ignoriren geht schon deshalb nicht an, weil u. a. ein die Arbeiter direkt inleressirendes Gesetz die Haflpflichtreform soeben von den Lords zum Scheitern gebracht worden ist. Die Trade Unions resp. die offizielle Vertretung derselben, das parlamentarische Gewerkschaft?- komitee:c. haben durchaus opportunistisch sich aus den Protest eben gegen die Abschlachtung dieses Gesetzes beschränkt und eZ ausdrücklich abgelehnt, auf dem am nächsten Sountag in Hydepark abzuhaltenden Massen- Meeting über diesen nachträglich kommenden Protest hinauszugehen und die gesetz- geberische Volliiiack)t der Lords anzugreifen. Diese Abweichung geschah vornehmlich mit Rücksicht auf die Mitglieder aus Lancashire , die politisch konservativ sind. Einzelne Gewerkschaften und Gewerkschaftskomitee's sind freilich radikaler vorgegangen, und die Redner werden am nächsten Sonntag schwerlich es bei der kraftlosen Bejnmmerung der Ablehnung durch die Lords be- wenden lassen. Jedenfalls können die Sozialisten nicht dabei stehen bleiben. Es war oder ist nach meiner Ansicht zweierle. niöglich. Entweder zu erklären: wir trauen den Liberale»»ich., aber wir nehmen sie beim Wort und nun mit aller Ent- schiedenheit für die Abschaffung der Peerskammer agitiren und dadurch die Agitation in's Fahrwasser des Sozialismus zu leiten, oder aber zu sagen: wir halten die Frage für eine sekundäre, die nur gelöst iverden kann durch vollständige Demokratisirung des Hauses der Gemeinen, also verlangen wir sofortige Inangriffnahme der Wahlreform, d. h. keine bloße Registrirungsbill, sondern all­gemeines Stimmrecht mit Uebernahme der Wahlkosten durch den Staat und Gewährung von Diäten an die Gewählten. Weder das Eine noch das Andere ist geschehen, noch sieht es so auS, als werde dergleichen in nennenswerthem Maße geschehen. In der sozialistischen Presse macht sich vielmehr ei», gewisse Zer- fahrenheit und Ralhlosigkeit bemerkba-:. Die Einen möchten dio» und die Andern möchten das, und wieder Andere möchten sich in den Mantel der sozialistischen Tugend oder Tugendkritik hüllen und ganz abseits stehen bleiben. Ich kann mir nicht helfen, aber mir will das Letztere als das wenigst Angeinesftne erscheinen. Ich bin der Letzte, die schwierige Position der Sozial dcmokratie in England zu verkennen. Im Gegentheil glaublich gerade das Verdienst beanspruchen zu können, bei jeder Gelegenheit darauf aufmerksain gemacht zu haben, daß eben weil in England die großen Parteien viel elastischer, viel entwicklungsfähiger sind als in Deutschland , die Sozialdeinokralie eine unendlich schwie­rigere, undankbarere Position hat als in Deutschland : Sie muß mitansehen. wie vorläufig andere politische Streber aller Art ernten, was sie gesäet. Es ist für sie doppelt und dreifach schwer, unter bestimmten Verhältnissen den richtigen Angriffs- punkt herauszufinden. Ich will also mit Obigem keinen persön- lichen Vorwurf ausgesprochen haben. Aber ich erblicke meiiu Ausgabe darin, die Dinge so zu schildern, wie sie meines ErachtenS sind, und nicht, wie ich möchte, daß sie seien. Und wenn hier und da zwischen meiner Darstelluiig und der der hiesigen sozialistischen Presse Differenzen sich zeigen, so ist ferner nicht zu vergessen, daß diese andere Aufgaben zu ersüllen hat als ich. Sie hat die Schwächen jener Gegner bloszulcgen, weil deren Stärken ihren Lesern ohne­hin vor Augen sieben. Eine Illustration zu dem vorher Ausgeführten giebt der Ver- lauf eines vorgestern im Stadthaus von Bermondsey einem großen Arbeiterviertel südlich der Themse abgehaltenen Meetings. Dasselbe war veranstaltet von Konservaliven, und sollte Lord Dudley, der im Haus der Lords den Feldzua zu guilsten der Ausnahmekontrakte beim Hastpflichtgesetz geführt, Gelegenheit geben, den Segen dieser Klausel darzulegen und dafür de» Beifall des Volkes, soweit dasselbe Einlaßkarten erhalten, einzuheimsen. Aber es kam anders. Trotz sorgfältiger Ver- iheilung der Karten und scharfer Kontrolle zeigte dk große Masse der Anwesenden sich von Anfang an so entschieden feindselig, daß Lord Dudley nicht einmal sein Referat halten konnte, und schließlich wurde der Saal von den Arbeitern Bermondsey's . vollständig gestürmt und unter Hochs auf Burns und Rosebery eine von einem Vertreter des Zimmerer - und Bau tischler-Verbandes gestellte Resolution, die die Abschaffung dei> Velorechts der Lords verlangt, einstimmig angenommen. Und je niehr Versammlungen stattfinden, uin so mehr dürfte dieser Ton überwiegen. Man kann nicht gegen die Aktion eine Körperschaft protestiren und das Mandat derselben ununtersucht lassen. Brasilien hat zwar über die rebellische Bewegung der Marine einen vollen Sieg davongetragen, aber mit der nicht minder ernsten Bewegung im Süden des Landes zu rechnen. Eine Abbröckelung der hauptsächlich von Deutschen und Italienern bewohnten Provinzen liegt im Bereiche der Möglichkeit. Holland. Ein Organ für die politische Aktion wird von unserem- holländischen Parteigenossen van Kol ausgegeben werden. Die Gründung des Blattes, das den NamenDe Sociaal-Demokraat" führen wird, soll nur ein vorläufiger Schritt sein. Die jetzige Redaktion und Administration halten ihre Aufgabe für be- endet, so bald eine Organisation von Anhängern der politischen Aktion da sein wird. Diese soll dann das weitere Schicksal des Blattes bestimmen. Von antisemitischer Seite(Liebermann von Sonncnberg und Genossen) sind heute im Reichstage Anträge betreffend die Eidesleistung vor dem Richter und die konfessionelle Eidesformel eingebracht worden. Ein Antrag auf Ertheilung von Borrechten an Bau- Handwerker bei Belegung v on Hyp o t he Nu ist vom Abg. Liebermann o. Sonneaberg eingebracht worden. VerrksittsökivickiköNt In Göppingen siegte bei der Gewerbegerichts-Wahl am 12. März die Line der vereinigten Gewerkschaften und des sozial« demokratischen Vereins mit 867 Stimmen über die Hirsch- D u n ck e r' schen, welche nur 173 Stimmen erhielten. Der frühere verautwortliche Redakteur desWähler", Genosse Käppler, welcher sich seil Neujahr im hiesigen Land- gerichts-Gesängniß behufs Abbüßung einer dreimonatlichen Ge- fängnißstrafe wegen Majestätsbeleidigung befand, ist am 9. März herzkrank und mit geschwollenen Füßen urlaubsweise von der Herzoglichen Staatsanwaltschaft aus dem Gefängniß entlassen worden. Dem Wunsche Käppler's, seine Strafe im Krankenhause ab- büßen zu können, wurde nicht stattgegeben. Seit der Entlassung hat sich der Zustand Käppler's wesentlich gebessert. Bei de» Gemeinderaths-TSahlen in Salza, Kreis Nord- Hausen, fielen von drei Sitzen, die neu zu besetzen waren, zwei den Sozialdemokraten zu; der dritte Genosse unterlag gegen eine Stimme Majorität. * Polizeiliches, Gerichtliche?«. Groben Unfug soll dieSächsische Ar- beiter-Zeitung" wieder einmal verübt haben. Es handelt sich um eine Boykottangelegenheit in Unterweißig. Der dortige Arbeiterverein nahm eine Resolution an, nach welcher sich die Mitglieder verpflichteten, bei einem Wirth einem früheren Parteigenossen nicht mehr zu ver- kehren. Ueber jene Versammlung berichtete dieSächsische Arbeiter- Zeitung" in objektiver Weise und druckte die Resolution ab. In diesem Bericht aber, in dieser un- parteiischen, sachlichen Wiedergabe einer Thatsache erblickt das Gericht den Thatbestand des groben Unfugs. Genosse Eichhorn wurde mit einem Strasbefehl, über 6 Tage Haft lautend, bedacht. Gegen diesen Strafbefehl wurde richterliche Entscheidung beantragt und hatte sich nun das Schöffengericht mit der An- gelegenheit zu befassen. Es handelte sich lediglich darum, zu eiilsck)eide», ob schon die einfache Mittheilung, daß von einem .Verein unter den Augen ber Polizei also in ganz legaler Weise ein Beschluß auf Boykottirung eines Lokals gesccht worden ist, ohne daß man sich bei Mittheilung dieser Thatsache mit dem Beschluß selbst identifizirt, ihn weder gut heißt, noch kritisirt, ob also diese Mittheilung schon strafbar ist. Nach Ansicht des Staatsanwalts ist sie strafbar. Wenn, so führt er aus, auch der Beschluß eines Vereins, über jeniandeii den Boykott zu verhängen, leider nicht bestraft werden könne, so enthalte doch die Veröffentlichung dieses Beschlusses eine Belästigung des Publikums, in diesem Falle der Geschäfts- leute, die in der Befürchtung leben müßten, wenn sie bei dem boykottirten Gastwirty verkehren, auch boykottirt zu werden. In der Erzeugung dieser Beängstigung liegen die Merkmale des groben Unfugs. Genosse Eichhorn hielt dem zwar entgegen, daß, übereinstimmend mit den Urtheilen des Landgerichts und des Oberlandgerichts, doch wenigstens die Veröffentlichung die Form einer Aufforderung tragen müsse, um strafbar zu sein, daß aber unmöglich der Ver- fammlungsbericht eine solche Aufforderung sei. Es nützte jedoch nichts, das Gericht schloß sich der Ansicht des Staatsanwalts an und blieb bei der durch Strafbesehl ausgeworfenen Haststrafe von 6 Tagen stehen. Maßgebend für die Höhe der Strafe sei die Gemeingefährlichkeit eines solchen Beginnens und die graste Verbreitung derSächs. Arbeiter-Zeitung ". Nach dieser neueste.'» Auslegung des groben Unfugs- Paragraphen wird es für Zei- tungen überhaupt bald nicht mehr möglich sein. über Vorgänge zu berichten, denn es werden sich immer Leute finden, die sich durch dies oder jenes belästigt fühlen. Man darf gespannt sein, wie die höheren Instanzen entscheiden werden. Mainz , 14. März. Im Jahre 1392 fand im Dezember eine Versammlung von Arbeitslosen statt, in welcher von verschiedenen Rednern zu Gewaltthätigkeiten und direkt zum Diebstahl aufgefordert wurde, was die Auflösung der Versamm- lung zur Folge hatte. Die Einberufer und Redner waren so- genannteUnabhängige". Nach der Versammlung kam es auf der Straße zwischen verschiedenen Rednern und der Polizei zu einem Zusanimenstoß, der zu Verhaftungen führte. Die damals Verbasteten sind bereits im vorigen Jahre abgeurthcilt worden und haben ihre Strafe verbüßt. Zu den Ausreißern zählte da- mals aber auch ein Schreiner namens Friedrich Twieg aus Berlin . Er flüchtete in die Schweiz , ivurde aber kürzlich aus- gewiesen und stellte sich, aller Mittel entblößt, selbst dem Straf- richter. Die Strafkammer verurtheilte heute denselben zu sechs Monaten Gefängniß. Dviekkapken dev Dedaktion. Wir bitten bei jeder Anträge eine Ehtfsre(Zwei Buchstaben oder eine Zahl) anzugeben, unter der dt« Antwort«rlheitt werden soll. C. B. Zu den Reichskags-Berhandlungen hat jedermann Zutritt. Wenn der Kolporteur die betr. Empfehlung demBor- wärts" beigelegt hat, so that er es aus eigenen Stücken; beauf- tragt war er dazu nicht; übrigens kann es ihm juristisch auch nicht verwebrt werden. In dresem Fall wüßten wir übrigens nicht, daß der Mann sich eines besonderen Verstoßes hätte zt» Schulden kommen lassen., H. Berger. Wenn die Sachen Eigenthum Ihres Vaters waren, so haben Sie allein Anspruch darauf. Waren dieselben Eigenthum Ihrer Mutter, so erben Sie und Ihr©tief- vater dieselben zusammen. C. B. 118. Ihnen kann gekündigt werden, Sie können nicht kündigen. B. Denner. Ihre Fragen sind unvollständig. Wiederholen Sie dieselben und geben Sie an, wann Ihre Braut die Wohnung bezogen hat, wieviel Miethe sie zahlt, ob sie dieselbe monatlich zahlt und ob sie auf eine bestimmte Zeit ge- miethet hat. K. 100. Der Kläger kann erst pfänden lassen, nachdem die Kosten vom Gericht durch Beschluß festgestellt sind. Eine neue Klage ist nicht nöthig. I. B., Bremen . Raummangel hat die verspätete Beröffent- lichung verschuldet. Lieguitz IS. Ja. R. Fragen Sie bei der Staatsanwaltschaft an, wie die Sache steht. Ihr Zeuge muß, wenn er vor das Gericht geladen wird, kommen. H. P. Es besteht keine Grenze. Der Reichstag kann stets von neuem aufgelöst werden. Zwei Wettende. 1. Nein. 2. Ja. Er ist zur Rücknahme der Maschine nicht verpflichtet. 3. Wenn die Schwiegereltern die Sachen auch dem Schwiegersohn geschenkt haben, nein. Kanarienvogel. Kaufe» Sie sich aus Reclam's Universal- bibliothek den Band 3159 für 20 Pf. R. Sch. 1860. So leicht geht es nicht mit der Verbesse« rung der Handschrift. Einiger Erfolg ist jedoch immer von einem Kursus zu erwarten. P. T. 66. Das Adreßbuß enthält die Adresse derartiger Stiftungen. Sehen Sie dasselbe nach. H. A., Rixdorf und A. G. 80. Besuchen Sie»ms ge« fälligst in der Sprechstunde. H. P. 11. Jemand, der keine Schulden hat, kann seiner Frau oder seinen Kindern soviel zuwenden, wie er will. An- 'echtbar und strafbar sind solche Handlungen, wenn sie geschehen, um. spätere Gläubiger zu benachtheiligen. Die Anfechtunas- klage verjährt in zehn Jahren. Rechtsgeschäfts zwischen Ehe- gatle», sowie zwischen Eltern und Kindern sind in den beiden ersten Jahren leichler anfechtbar, weil der mit der Anfechtung» klage belangte Theil seinen gute» Glauben beweisen muß.