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Politische Uebersicht.

Freiheit und Gleichheit.

Im Anschluß an die schon von uns erwähnte Broschüre des Abg. v. De wiz( Das Deutsche Reich und der Staats­gedanke") schreiben die Berliner Neuesten Nach richten":

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ein täglicher Gottesdienst werden. Denn unermeßlich ist, was

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Mob sie verfolgt, die Deutschen in die Konzentrationslager abschärffte gefchürten Austrittsbewegung beteiligt haben follte". geführt, wobei mancher bei uns zum erstenmal erfährt, daß die Mit dieser Begründung fiel das Ministerium schwer hinein. Seine meisten deutschen Kaufleute dort bisher noch gar nicht Wissenschaft über diese Versammlungsrede stüßte sich nämlich auf eingesperrt gewesen, sondern ins Geschäft oder zur Börse die Angaben des Berichterstatters des Geraischen Tageblatte", gegangen find. In Italien wich der König dem herantobenden der gar nicht in der Versammlung war. Der fragliche Redner war nicht der Rechtskonsulent, sondern ein Zigarrenmacher Hartmann. Striegsgeheul; Wahnsinn und bezahlte Gemeinheit mißhandeln jeden Nach dieser peinlichen Personenverwechselung mußte das Mini­ehrlichen Volksfreund, der noch vom Frieden spricht. sterium seine Entscheidung zurückziehen. Es kam aber dann aber­Die Eigenschaften, die das deutsche Volk befähigen, unter mals zur Nichtbestätigung Hartmanns, weil dieser ein Gesuch an der Last der Opfer sein Leben im ruhigen Gleise fortzuführen, den Gemeinderat in Gera um Entfernung des Religionsunterrichts Mit Hunderten von Schlagworten wird der Krieg grausame finden sich nicht überall, nicht alle Organismen und nicht alle aus der Schule und Einführung eines glaubensfreien Sittenunter­Musterung halten." Freiheit" wird noch mehr als bisher Temperamente fönnen so ohne Störung diese Zeiten über- richts mit unterschrieben habe. In der Entscheidung wird in bezug zur Ein- und Unterordnung, Disziplin zur Gesinnung, Opfersinn winden, und auch wir wissen ja sehr genau und dürfen es auf die Eingabe gesagt, sie habe mit großer Selbſtüberhebung und die Behauptung der neuen Macht von uns fordern wird. in keinem Augenblick vergessen, wieviel unendlicher Kummer richts aus allen Schulen gefordert". bemerkenswerter Intoleranz die Entfernung des Religionsunters Gleichheit" aber ist uns nie anders als ein Hirn sich hinter den Sonntagsbildern verbirgt. Bor zwei Tagen Gegen diese Entscheidung des Ministeriums wurde Anfechtungs­gespinst wider die Natur erschienen und wir freuen lag auf der grün sich niederwellenden Rasenfläche bei der klage beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Dresden erhoben. uns des vollen Einklangs mit dem freikonservativen Führer, Hohenzollernbrücke am Kanal der Leichnam einer Frau, in Decken In der Anfechtungsklage wurde u. a. geltend gemacht, daß nach wenn er z. B. bei Erwähnung der preußischen Wahlrecht eingehüllt. Sie war zweimal ins Wasser gesprungen, zuerst von der Reußischen Gemeindeordnung die Bestätigung nur wegen Un­regelung bedenkliche Schattenseiten" einräumt, um dann fort einem Schiffer gerettet worden und dann wieder zurückgekehrt. Es tüchtigkeit" des Gewählten versagt werden könne. Die von der zufahren: es sei aber nicht zu verkennen, daß die angebliche war eine Mutter, deren einziger Sohn gefallen war. Wie die angefochtenen Entscheidung behaupteten Tatsachen seien nicht ge­Unnatur, den Wert der Stimme nach Besitz, Bildung und Er­fahrung festlegen zu wollen, sicher nicht größer ist, als die Un- Menschen, die heiter und lebensstark des Weges kamen, an der um- in Frage zu stellen. Die angefochtene Entscheidung verstoße ferner eignet, die Tüchtigkeit des Klägers für das Amt eines Stadtrats natur, das Ungleiche an Besitz, Bildung und Erfahrung gleich hüllten Toten vorübergingen, geht das Schicksal der Nationen heute gegen das Reichsgesetz vom 3. Juli 1869 über die Gleichberechti an all den zerbrochenen Einzelschicksalen vorbei. In Palermo haben gung der Konfeffionen, durch das die Religionsfreiheit geschützt Der vermeintliche, Mangel an Freiheit auch Studenten einen schwarzen Sarg herumgetragen, auf dem ge- werden solle, usw. das ist einer der Dewitschen Säge, die den Nachfahren ins Geschrieben stand, Giolitti und die Ehre Italiens lägen darin. Italien hirn zu hämmern sein mögen ist unserer Aufwärtsentwickelung und das Haus Savoyen werden, wenn nicht ein Wunder ihnen die jedenfalls nicht schädlich gewesen! Eine durch den Krieg gebrachte Statastrophe erspart, vielleicht bald an Särgen stehen, die weniger Klarheit. Ebenso wie der Sag, daß die ungeheure deutsche Kraft, die sich der Welt heute offenbart, unter einem monarchischen theatralisch sind. Man winkt dem italienischen Volte mit den Verfassungs- und unter dem Schutzzollsystem, mit der Bureau- 3 weifelhaften Glanzseiten des Krieges, der Beute fratie eines monarchischen Staates, mit den sittlichen und dem Ruhm. Aber die Mütter gehören auch dazu." Grundsägen der Sozialpolitik und vor allem mit einer demo­fratisch parlamentarisch unbeeinflußten Erekutive" gewonnen worden ist und nur so gewonnen werden konnte.

machen zu wollen."..

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Alle diese Erkenntnisse stehen einer demokratischen Fort­entwicklung unserer Regierungsformen und einrichtungen schnur stracks entgegen. v. Dewig nimmt gleich uns eine fonservative Strömung an, die sich im Lande folgerichtig aus diesem Kriege ergeben müsse. Wir haben an dieser Stelle längst vor dem Feldzug einer Politik der antidemokratischen Sammlung das Wort geredet und sehen sie heute mehr denn je als eine aus der Gesamtlage mit zwingender Logik fließende Notwendigkeit an... Auch v. Dewig ist der Ueberzeugung, daß die Sozialdemokratie mit den Linksliberalen den sozialen Staat vorzugsweise im einseitigen Interesse auch weiterhin aus­zubauen und zu diesem Zweck die politische Macht zu gewinnen" bestrebt sein wird.

Die Anfechtungsklage wurde in der Sizung des sächsischen Che verwaltungsgerichts in Dresden vom 17. April 1915 als unbegründet ab­gewiesen. In der Begründung wird u. a. gesagt, der Begriff Tüchtig­Sprachgebrauch tauglich" oder geeignet". Der Kläger irre in der An­feit" im Sinne der Reußer Gemeindeordnung bedeute nach dem damaligen nahme, daß die Bestätigung der Wahl wegen seines Bekenntnisses zu der monistischen Weltanschauung versagt worden sei, sie sei erfolgt wegen seiner Angriffe gegen die Landeskirche und die bestehenden Staatseinrichtungen, zu denen die Erteilung des christlichen Ne­ligionsunterrichts in den Schulen gehöre. Unerheblich sei das Vor­bringen des Klägers, daß seine Beteiligung an dem erwähnten Ge­such sich nur als Ausübung der jedem Staatsbürger zustehenden Rechte der Kritik an öffentlichen Einrichtungen darstelle. Wenn er damit behaupten wolle, daß die Ausübung dieses Rechtes nicht zur Begründung feiner Untauglichkeit für das Gemeindeamt habe dienen dürfen, so übersehe er, daß nicht die Aus­übung dieses Rechtes an sich den Grund für die Nichtbestätigung Der Bundesrat hat zwei Verordnungen beschlossen, die ins- abgegeben, sondern daß das Ministerium die in dem Gesuche auch besondere für das deutsche Braugewerbe von Be- von dem Kläger vertretenen und dadurch betätigten Anschauungen deutung sind. als mit der Bekleidung des Gemeindeamtes unvereinbar angesehen habe. Der Vorwurf der Mangelhaftigkeit des Verfahrens sei da her unbegründet.

Die polnische Sprache im Religionsunterricht. Eine Anzahl polnischer Familienväter in Gnesen war um die Einführung des Religionsunterrichts in polnischer Sprache für die Mittel- und Oberstufe der Volksschulen eingekommen. Der Kultusminister hat diese Bitte abgelehnt.

Verkehr mit Malz und Gerste.

Die erste Verordnung bezieht sich auf den Verkehr mit Malz. Die Bundesratsverordnung über die Regelung des Ver­fehrs mit Gerste vom 9. März 1915 hat eine Ungleichheit in Das ist der große Gegensatz, der sich mit voller Klarheit der Richtung gebracht, daß Bierbrauereien, die ihren Malz fonfulenten Hartmann, der ebenso wie sein Vater überzeugter Der Sohn des als untüchtig" erklärten Rechts­schon heute wieder heraushebt. Und wenn im übrigen auch dem bedarf von Mälzereien beziehen, ungünstiger gestellt sind, Reich die imperialistischen, den Einzelstaaten die als Brauereien mit eigener Mälzerei. Die neue Verordnung wil Moniſt iſt, ſteht als Offizierstellvertreter im Felde und ist mit Kulturaufgaben bleiben werden, deren Erfüllung durch die Mit diese Unbilligkeit dadurch beseitigen, daß durch den Deutschen dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet worden. beteiligung des Reichs an der direkten Besteuerung nicht behindert Brauerbund E. V. in Berlin eine Malzausgleichung zwischen werden darf, so wird sich der Kampf um die politische den Brauereien, die mehr Malz befizen, als sie bis zum 31. De­Macht doch in aller Hauptsache um Preußen drehen. zember 1915 benötigen, und den Brauereien, denen für deren Be­Angestellte oder Arbeiterin. Dessen Vormachtstellung bleibt Lebensbedingung auch des neuen darf his dahin noch Malz fehlt, vorgenommen werden soll. Es wird Eine Entschädigungsklage wegen Nichtinnehaltung der Reiches." demgemäß bestimmt, daß jedermann, der mit Beginn des 25. Mai Kündigungsfrist wurde gestern, nachdem sie seit Jahr und 1915 Darrmalz in Mengen bis zum 1. Juni 1915 dem Deutschen Brauerbund anzuwandert war, von der ersten Kammer des Gewerbegerichts Gewahrsam hat, die vorhandenen Tag zwischen den verschiedenen Instanzen hin und her ge­zeigen hat. Bei Brauereien erstreckt sich diese Anzeigepflicht entschieden. Der Sachverhalt ist folgender: auch auf Gerste, die mit Beginn des 25. Mai 1915 in der Ver­arbeitung begriffen ist. Außerdem haben Bierbrauereien dem Zeichnerin bei der Firma Salomon u. Kaminski beschäftigt. Sie Die Klägerin war für ein Monatsgehalt von 110 M. als Deutschen Brauerbund die Höhe ihres Malzfontingents vom hatte nach fertigen Damentostümen Zeichnungen für geschäftliche 1. April bis 31. Dezember 1915 und die Menge des vom 1. April 3wecke der Firma anzufertigen. Mit der Klägerin war eine acht­bis 24. Mai 1915 bereits verarbeiteten Malzes anzugeben. Malz darf vom 25. Mai 1915 ab nur durch den Deutschen Brauerbund abgesetzt und ihm auf seine Aufforderung käuflich überlassen werden. Ausgenommen hiervon sind unter gewissen Bedingungen die Malzvorräte der Malzertrakt und Malzlaffeefabriken, ferner Malzvorräte, die zur Erfüllung von Lieferungsverträgen an Ver arbeiter benötigt werden; endlich Malzvorräte einer Brauerei, die sich innerhalb ihres Malzkontigents bis zum 31. Dezember 1915 halten.

Die konservativen Parteien scheinen demnach nicht das mindeste im Striege zugelernt zu haben. Um so entschlossener werden die illusionsfreien demokratischen Elemente für die Er­reichung ihrer Ideale zu kämpfen haben.

Vom Abgeordnetenhaus.

tägige Kündigungsfrist vereinbart. Als Arbeiterin hat die Firma die Klägerin nicht betrachtet, denn sie hat die Klägerin bei der Der Seniorenkonvent des Abgeordnetenhauses hat beschlossen, Angestelltenversicherung angemeldet und die Beiträge dorthin die erste Sigung nach der Vertagung am Dienstag, den laffen worden war, beanspruchte sie entrichtet. Als die Klägerin nach achttägiger Kündigung ent 1. Juni, nachmittags 2 Uhr, mit folgender Tagesordnung statt­unter Hinweis auf ihre Angestelltenqualität eine einmonatige Kündigung und reichte finden zu lassen: 1. Beratung des Antrages der Abgeordneten Brütt eine Entschädigungsklage beim Gewerbegericht ein. Sie nahm aber und Genossen betreffend die Sicherstellung der Ernährung auf Anraten des Richters die Klage zurüd, der wohl von der des Heeres, der Flotte und des Volkes; 2. zweite Beratung des Ansicht ausging, die Klägerin sei eine gewerbliche Arbeiterin. In Entwurfs eines Wohnungsgesetes; 3. wiederholte Beratung Für das überlassene Malz ist der Einstandspreis zu zahlen. Die diesem Falle wäre die Klage allerdings aussichtslos gewesen. Dann des vom Herrenhauſe in abgeänderter Fassung zurückgelangten verfügbaren Malzvorräte hat der Brauerbund den Brauereien, wandte sich die Klägerin, in der Meinung, sie gehöre zu den kauf­Gefeßentwurfs betreffend die Abänderung des Gesetzes über Für deren Malzkontingent bis zum 31. Dezember 1915 nicht gedeckt ist, männischen Angestellten, an das Kaufmannsgericht. Diese Instanz forgeerziehung Minderjähriger vom 2. Juli 1900. auf deren Verlangen abzugeben; auch an Betriebe, die Malz- erklärte sich aber, weil die Klägerin teine kaufmännischen Arbeiten Nach den Vereinbarungen unter den Fraktionsvertretern wird hat der Brauerbund auf Verlangen Malz abzugeben, soweit Gewerbegericht. Nun sagte sich die Klägerin: Also soll ich doch wohl extrakt und ähnliche pharmazeutische Erzeugnisse herstellen, verrichtet habe, für unzuständig und überwies die Klage an das der Antrag Brütt und Genossen ohne Erörterung der verstärkten sie die zur Fortführung des Betriebes im bisherigen Umfange bis als gewerbliche Arbeiterin gelten? Wenn dies zutrifft, hatte ich Budgetkommission überwiesen und der Entwurf eines Wohnungs- zum 31. Dezember 1915 nötigen Malzmengen nicht besigen. Malz, nicht nötig, Beiträge zur Angestelltenversicherung zu zahlen. Die gesetzes ohne Erörterung zur nochmaligen Beratung in die Kommission das nach dem 15. Februar 1915 aus dem Ausland eingeführt ist, Klägerin beantragte also Rückzahlung der geleisteten Beiträge. In­zurückgewiesen werden. Am Schlusse der Sitzung wird der Präsident bleibt außerhalb der Regelung. Auf ein Zuwiderhandeln gegen folgedessen kam die Angelegenheit vor den Rentenausschuß. Che dem Hause vorschlagen, ihn zu ermächtigen, eine weitere Plenar- die Vorschriften der Verordnung sind hohe Geld- und Freiheits- fich das Gewerbegericht erneut mit der Klage beschäftigte, entschied fizung selbständig, aber nicht vor Montag, den 7. Juni, anzu- strafen vorgesehen, auch ist ein Generalpardon für diejenigen der Rentenausschuß: Die Klägerin ist keine kaufmännische An­beraumen und die Tagesordnung dafür zu bestimmen. Das gewährt, die bei der Aufnahme der Malzvorräte vom 27. März 1915 gestellte, auch keine gewerbliche Arbeiterin, sondern eine mit höheren technischen Dienstleistungen betraute gewerbliche Angestellte im Fischereigesetz wird voraussichtlich in der zweiten Sigung nach Walzvorräte verfchwiegen haben, sie aber jetzt angeben. Die zweite Verordnung bringt eine Aenderung der Verordnung Sinne des§ 133a der Gewerbeordnung. Deshalb ist auch die An­der Vertagung beraten werden. über die Regelung des Verkehrs mit Gerfte vom 9. März gestelltenversicherung für sie zuständig und die Beiträge mußten 1915, indem sie die bisher den Brauereien zugestandene Begünstigung gezahlt werden. zur Vermälzung ihrer Gerstenvorräte beseitigt. Beide Verordnungen treten sofort in Straft.

Aufgehobenes Verbot.

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Die am Sonnabend bis auf weiteres vom Oberkommando verbotene Post" erscheint bereits seit Montag wieder.

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Kriegs- Preßgesek.

Der Landesverband der Sächsischen Presse, der am Sonntag in Dresden tagte, hat einem Antrag zugestimmt, der besagt:

Der Landesverband der Sächsischen Presse ersucht den Reichs­ verband der deutschen Presse , nach Beendigung des Krieges möglichst bald auf Grund der während der gegenwärtigen Kriegszeit ge­sammelten Erfahrungen auf die Schaffung eines Kriegszustand­gefezes für die Presse hinzuwirken, das mit dem Augenblick einer Kriegserklärung ohne weiteres in Straft treten würde und die Rechte und Pflichten der Presse in flare und unzweideutige Bestimmungen faßt. Ebenso ist die Einrichtung einer politisch- militärischen Aus­funftsstelle für die deutsche Presse dringend notwendig."

Was der Krieg dem Volke bringt. Angesichts des drohenden Eingreifens Jtaliens in den Krieg findet auch die bürgerliche Presse eindringliche Töne über die Leiden des Krieges. So schreibt das Berliner Tageblatt":

Abg. Genoffe Glöckel verhaftet.

Eines der bekanntesten Mitglieder des deutschen sozial­demokratischen Verbandes im österreichischen Abgeordneten­hause, Genosse Otto Glöckel , früherer Wiener Volksschul­lehrer, wurde in Wien verhaftet. Er wird beschuldigt, in einer in Platten, seinem erzgebirgischen Wahlbezirk, gehaltenen Rede das Verbrechen der Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung begangen zu haben.

Straferlaß.

Dem verantwortlichen Redakteur der" Breslauer Volks­wacht", Genossen Franz Förster, sind die ganzen ihm vor dem Kriege festgesetzten Strafen von zwei Monaten zwei Wochen Ge­fängnis auf Beschluß des Staatsministeriums erlassen worden.

Einschränkung des Fleischkonsums in Desterreich. Nach einer Verordnung des Statthalters von Niederösterreich ( mit Wien ) dürfen Dienstag und Freitag jeder Woche weder Fleisch noch Fleischspeisen verkauft werden

Soziales.

Auf diese Entscheidung des Rentenausschusses stükte sich die Klägerin bei der erneuten Verhandlung vor dem Gewerbegericht. Denn nach§§ 133a und 133aa der Gewerbeordnung steht ihr eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Quartalschluß, oder, wenn etwas anderes vereinbart ist, mindestens eine monatliche Kündigung zu. Vor dem Gewerbegericht erkannte der Vertreter der beklagten Firma die Entscheidung des Rentenausschusses als zutreffend an. der Kammer, Magistratsrat Dr. Leo, meinte dagegen, das bloße Er hat auch keinen Einspruch dagegen erhoben. Der Vorsitzende Nachzeichnen von Mustern sei feine höhere technische Dienstleistung.

Das Gericht verurteilte die beklagte Firma zur Zahlung eines Monatsgehalts von 110 M. Zur Begründung führte Magistrats­rat Dr. Leo aus: Es ist kein Zweifel, daß die Feststellungen des Rentenausschusses falsch sind. Eine Zeichnerin von der Qualität der Klägerin, die keine Entwürfe machte, sondern nur eine rein mechanische Tätigkeit ausübte, tann nicht als unter§ 133a der Rentenausschusses hätte durch Berufung angefochten werden können. Gewerbeordnung fallend angesehen werden. Die Entscheidung des Da dies nicht geschehen ist, hat die Entscheidung Rechtskraft er­langt, sie ist auch von der Beklagten tatsächlich anerkannt worden. Daraus mußte der Gerichtshof seine Feststellungen herleiten. Es ergibt sich also, daß die Klägerin zu den Angestellten im Sinne des § 133a der Gewerbeordnung gehört. Sie hatte deshalb, da die ver­einbarte achttägige Kündigung dem§ 133aa der Gewerbeordnung zuwiderläuft, Anspruch auf eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Quartalsschluß. Die Klägerin verlangt das aber nicht, sondern sie beansprucht nur ein Monatsgehalt. Ueber den Antrag der Klägerin kann das Gericht nicht hinausgehen, es fonnte nur ihre Forderung anerkennen.

Klägerin ist ja schließlich zu ihrem Recht gelangt. Der Fall zeigt aber wieder eindringlich die Notwendigkeit einer Einheitlichkeit des Arbeiterrechts.

Während in Rom Entschlüsse gefaßt wurden, die zu neuer Massentötung führen können, hatten wir wieder einen Sonntag mit Frühlingsstimmung und Sonnenschein. In warmer Behaglichkeit sonnte sich das Leben, entschlossene Nichtkämpfer versicherten beim dritten Glase, sie gäben die offupierten Gebiete niemals wieder heraus, und Musikanten in schwarzen Feiertagsröcken spielten das Die englischen Genossenschaftsangestellten im Krieg. Siegfriedsidyll. Draußen, jenseits der deutschen Grenzen, ist die Gleichberechtigung in Reuß i. 2. Dem foeben erschienenen Bericht der englischen Genossen­Hölle losgelassen. Millionen unserer tüchtigsten Männer, unserer Die kommunalpolitische Rückständigkeit und Ungleichheit schaften, welcher dem kommenden Kongresse in Leicester am 24. bis liebenswertesten Jünglinge leben nur noch im Granatenhagel, wird durch nachfolgenden Fall aus Reuß i. 2. illustriert: 26. Mai vorgelegt werden soll, entnehmen wir, daß 9407 Genossen­stürzen sich todverachtend gegen die feindlichen Bajonette, Weit über die Grenzen des Landesstaates Reuß i. 2. hinaus schaftsangestellte freiwillig ins Heer eingetreten sind. 273 der an­viele fallen und stehen nicht wieder auf. In Galizien und machte seinerzeit die Nichtbestätigung des zum unbesoldeten Stadt- geschlossenen Genossenschaften zahlen ihren bisher eingetretenen An­den Karpathen, in einer Welt, die den meisten fremd ratsmitgliedes in Gera gewählten Rechtskonsulenten Hartmann gestellten einen Teil des Lohnes weiter, 44 Genossenschaften zahlen und fern schien, jagen die deutschen Soldaten gemeinsam Aufsehen. Das Ministerium versagte die Bestätigung, weil Hart- den vollen Lohn weiter nach Abzug der staatlichen Unterstüßung. mann in einer Kirchenaustrittsversammlung als Redner auf- 2248 Pferde und 291 Fahrzeuge wurden der Militärbehörde zur mit den Bundesgenossen die russischen Heere von Ort zu Ort, von getreten und unter Bekämpfung der im Fürstentum auf religiösem Verfügung gestellt. Für die verschiedenen mit dem Kriege zu­Fluß zu Fluß, und bei Lille und Arras und Opern ringt man er- Gebiete erfolgten und geplanten gesetzlichen und behördlichen Maß- sammenhängenden Unterstützungseinrichtungen haben die Genossen­bittert Tag und Nacht um ein zerschossenes Haus, um ein längst nahmen zum Austritt aus der Kirche aufgefordert und sich dadurch schaften 1800 000 m. bewilligt, ferner für rund 135 000 m. mit Zeichen gefülltes Grabenstück. In England werden, weil der in besonderer Weise an der zurzeit von den Kirchengegnern aufs Nahrungsmittel und Bekleidungsgegenstände.