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meinde als Existenzzuschuß zugezahlt. Dieses Existenzsoll wird un- Schadenersag verklagen ließ, nachdem die Entscheidung des Nichtzahlung des Affordüberschusses als eine Strafe, ein Lohn­bedingt gezahlt. Hinzu kommt ein Mietszuschuß in Höhe der halben Kriegsausschusses schon gegen sie ausgefallen war. Diese abzug darstelle. Eine solche Strafe in beliebiger Höhe widerspreche Miete bis zu 20 M. Ist die halbe Miete durch das Gesamteinkommen Frage ist auch am Blaze hinsichtlich einer Alage gegen die aber bem§ 134 der Gewerbeordnung. Sie widerspreche ferner auch der Familie vorhanden, so werden trotzdem noch 50 Prog. Miets.E.G., die gestern vor dem Gewerbegericht verhandelt in der unbeschränkten Höhe den guten Sitten; denn nach einer be­zuschuß aus Gemeindemitteln gewährt. Wenn mehr als die halbe Miete borhanden ist, so wird der Zuschuß nur bis zur vollen Mietshöhe wurde. seines wert. Die Kläger  , zwei Schloffer, hatten in dem Betriebe der A.E.G. berechtigten Gründen und nur in einer Höhe, die im Verhältnis zu Gine Strafverwirkung von Arbeitslohnteilen könne daher nur aus gegeben. 20 m. darf der gemeindliche Zuschuß aber nicht über in der Brunnenstraße gearbeitet. Für die dort beschäftigten den Gründen stehe, als sittlich zulässig angesehen werden. Da der steigen. Auch diese Beiträge werden nach den Beschlüssen gezahlt, Schloffer war mit der Betriebsleitung eine Vereinbarung abge- Arbeiter nach der Arbeitsordnung das Arbeitsverhältnis täglich wofür die Zufriedenheit der weitaus meisten Hauswirte die beste schlossen worden, wonach die Affordpreise so festgesetzt werden lösen könne, sei diese Kündigung also nicht rechtswidrig und gebe Gewähr gibt. Diese Vorerinnerung ist durchaus notwendig zur besseren Be- sollten, daß ein bestimmter Stundenlohn erreicht werden konnte. der Werftleitung nicht die Befugnis zu einer Bestrafung des Ar­urteilung der Aufstellung. Es find bis jest gezahlt worden: Diese Vereinbarung nicht innegehalten worden sei und sie dadurch tigkeit ihrer Arbeitsordnung berufe, die bei freiwilligem Aus­Ginige der Schloffer waren der Meinung, daß ihnen gegenüber beiters. Wenn sich die beklagte Werft ganz allgemein auf die Gül­Familienunterstügung 597 386,36 m., minimum 28 533,76 m., an Arbeitslose 9607,10 M., Mietszuschüsse an dem Betriebsleiter feinen Erfolg hatte, hielten die beteiligten Ar- Affordüberschuß als von ihm nicht erworben, nicht aber als Strafe Zuschüsse zum Eriftena au fura fämen. Da eine Rüdsprache des Arbeiterausschuffes mit scheiden oder bei berechtigter Entlassung eines Arbeiters den Familien von Kriegsteilnehmern 70 638,71., an Arbeitslose 1448,80 mt. beiter eine Betriebsversammlung ab, um zu dieser Angelegenheit ansehe, so müsse das Gericht der Beklagten   hierin grundsätzlich -Für Dienste von Hebammen, Aerzten und an Apotheken Stellung zu nehmen. Die Versammlung sollte felbstverständlich unrecht geben, ebenso wie es das Landgericht und das Gewerbe­3 210,57 M. Verschiedenes: a) Kosten der 300 000 M.- Anleihe nach Schluß der Arbeitszeit stattfinden. Die Arbeiter sind auch 3000 M., b) Speifung durchziehender Truppen 400 M., c) Beiber Meinung, daß sie ihre Versammlung nach Feierabend abge- gericht in lester Zeit in ständiger Praxis getan haben. hilfe für Oft und Westpreußen   sowie Elsaß Lothringen 500 W., halten haben. Merkwürdigerweise behauptet aber die Betriebs­

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d) oftpreußische Flüchtlinge 747,18 m., o) Arbeitsnachweis( Ein­richtung, Formulare usw.) 1410,28 M., f) 2 Betten für den Nieberb. Lazarettzug 500 M., g) an den Nationalen Frauendienst 19 141 M. Insgesamt 786 528,71 m.

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die Arbeit nieder­

Aus aller Welt.

Vom Zuge überfahren.

Aus Günzburg  ( bayerischer Reg.- Bez. Schwaben  ) wird gemeldet:

Mordüberfall auf ein junges Paar.

leitung- wenigstens bezüglich der beiden Kläger daß sie während der Arbeitszeit die Versammlung besucht haben. Aus diesem Grunde sind die Kläger  , als sie beim Beginn der nächsten An Rückzahlungen für berauslagte Familienunterstützungen sind treter der Firma behauptet aber, die Kläger seien gar nicht ent­Schicht wieder zur Arbeit erschienen, entlassen worden. Der Ver­bis jetzt eingegangen: Von der Kreisfommunaltasse 551 000., lassen worden, sondern sie hätten, indem sie vor Schluß der an Beihilfe für die Speiseanstalten von derselben Kasse 2077,99 M., Arbeitszeit den Betrieb verlassen hätten, als Staatsbeihilfe von der Königl. Kreiskaffe 14 288 M., von der gelegt! Deshalb sei ihnen der Kriegsschein verweigert worden. Als Montagabend gegen 9 Uhr in einen zwischen Jettingen   und Brandenburgischen Landeshaupttasse als Zuschuß für Erwerbslofe 5511,08 M., Berfchiedenes 470,99 M., zusammen 573 343,96 m. geordneten Großbetriebe Meinungsverschiedenheiten darüber ent- Blumen geworfen wurden, fuhr der Personenzug Augsburg- Günz Man sollte es nicht für möglich halten, daß in einem wohl Burgau   haltenden Militärzug von Landleuten Liebesgaben und Somit war bis jept notwendig ein Gemeindezuschuß von 163176,75 M. ftehen können, wann die Arbeitszeit beginnt und wann sie endet. burg   in die Menschenmenge hinein. Bier Personen wurden Diese Zusammenstellung umfaßt nur die Ausgaben und Einnahmen Aber nach den Angaben, die in diesem Prozeß gemacht wurden, getötet, sieben schwer und mehrere andere leicht verlegt. der Kriegsunterſtügungen. muß man zu der Ansicht kommen, daß hinsichtlich der Arbeitszeit Für die Eindedung mit Lebensmitteln wurden bewilligt in bem genannten Betriebe der A.E.G. die reinste Willfür herrscht. Die Verunglückten stammen alle aus Schettach. 375 000 M. Befchafft find 200 Bentner magerer Spec zum Preise Die Kläger   behaupten, ihre Arbeitszeit sei eine neunstündige. Sie bon 25 000 m., 400 Bentner gesalzene Bäuche, Rückenspeck und hätten am fraglichen Tage um 6 Uhr morgens angefangen, also Karbonadenspeck zum Preise von 54 000 m., 100 gentner Schlad fei ihre Schicht um 3 Uhr nachmittags, als sie den Betrieb ver­und Salamiwurst zum Preise von 17063 M., 10% Bentner Schinken ließen, um zur Versammlung zu gehen, beenbet gewesen. Da ( 100 Stück) zum Preise von 1940 m., 800 Zentner Margarine zum gegen rechnet die Firma damit, daß nach Beendigung der regel­Preise von 23 250 M., 500 Bentner Schmalz zum Preise von 60 265 M., mäßigen Arbeitszeit noch ein bis zwei Ueberstunden gemacht 100 Bentner Reis zum Preise von 7900 W., 105 Bentner weiße Bohnen werden sollen, so daß also nach Meinung der Firma das Verlassen zum Preise von 6225 W., 20 Bentner Berlgraupen und 20 Bentner des Betriebes zur regulären Feierabendstunde eine eigenmächtige Grieg zum Preise von 3550 M., Schweinefleisch- Büchsenfonserven Arbeitsniederlegung bedeuten würde. Diesem Einwand gegen­für 100 000., 10 848 Bentner Startoffeln zum Preise von 56 000 m. über beriefen sich die Kläger   darauf, daß der Obmann des Arbeiter Insgesamt betragen die Aufwendungen für Lebensmittelbeschaffungen ausschusses dem zuständigen Betriebsleiter vorher mitgeteilt hätte, bisher 355 198 M. um 3 Uhr werde die Versammlung abgehalten, so daß hinsichtlich Der Bertauf der Kartoffeln war ein ununterbrochener und kosteten etwaiger Ueberstunden die Kläger als entschuldigt gelten müßten. 10 fb. 65 Pf. Für alle übrigen Waren hat am 21. Mai der Ver- Wie der als Zeuge bernommene Meister behauptete, sollen die kauf zu den von der Kriegskommission festgesetzten Preisen begonnen Kläger   nicht nur etwaige Ueberstunden, sondern einen Teil der und findet in den durch Breistafeln fenntlich gemachten Geschäften regulären Arbeitszeit versäumt haben, die nicht um 6, sondern statt. Neben den von der Gemeinde bezogenen Waren dürfen die um 7 Uhr morgens beginne und deshalb um 4 Uhr nachmittags Geschäftsleute feine gleichartigen Waren zum Verkauf bringen. Der ende. Die Kläger   hätten also eine Stunde früher angefangen als Verkauf der Waren barf nur gegen Borzeigung einer von der Ge- sie sollten, aber deshalb hätten sie nicht eine Stunde früher auf­meinde allen Haushaltungen zugestellten Berechtigungsfarte erfolgen. hören dürfen.

nahe Stettin  , fand man auf einer Bank figend ein jugendliches Baar, In der Nähe des Wirtshauses Lindenhof, einem Ausflugsort das in seinem Blute schwamm. Die Verlegungen beider sind so, daß man auf einen Ueberfall schließen muß. Das Mädchen, das tot war, wies am Hinterkopf schwere Wunden auf, die anscheinend von Snippelschlägen herrühren; das Gehirn war bloßgelegt. Der junge Mann hatte ähnliche schwere Verlegungen und wurde, ohne bie Besinnung erlangt zu haben, dem Strantenhause zugeführt. Die Ueberfallenen, wurden als der 21 jährige Fleischergefelle Bola. to wsti und dessen Braut, das 27 jährige Dienstmädchen Jda Lehmann, festgestellt.

Seinen Sohn erstochen.

Einer Meldung aus Mainz   zufolge erstach dort der Bierbrauer Andreas Prize in einem obfuchtsanfall feinen zwölf­jährigen Sohn und verlegte einen Bureaudiener schwer.

Die Opfer der Eisenbahnkatastrophe in England. Das Allgemeen Handelsblad" meldet aus London  : Die Zahl der bei dem Eisenbahnunglück in der Nähe von Carlisle   ver­unglückten Menschen wird amtlich mit 158 angegeben. Außerdem find 200 verlegt worden. Am Montag wurden 100 Soldaten, die bei dem Zusammenstoß den Tod fanden, begraben.

Die Preise für die Fleischlonserven find folgende: die Einpfund- Wenn der Ausgang des Prozesses von der Klärung der dofe Schweinefleisch in Brühe 1,35 M., Leberwurst 1,10 M., Rot- Widersprüche über die Arbeitszeit abgehangen hätte, dann würde wurst 1 M., Sülze 1,20 M.; für das Pfund gepökelten fetten und er wohl noch nicht beendet sein. Die Entscheidung brachte schließ­mageren Spec 1,45 M., Karbonadenspect 1,55 M., geräucherter fetter lich die Aussage eines Zeugen, der an der Berhandlung des und magerer Spec 1,60 m. und für ger. Karbonadenspect 1,70 M.; Kriegsausschusses beteiligt war und hierüber befundete, der Robichmalz pro Pfund 1,35 D., Bratenschmalz pro Pfund 1,45 m. Kriegsausschuß habe entschieden: Da fich die Kläger bei Beginn der Unter einem halben Pfunde wird sowohl Sped wie Schmalz nicht nächsten Schicht wieder zur Arbeit angeboten haben, durfte ihnen verkauft, der Preis des halben Pfundes wird nach Pfennigen be- der Kriegsschein nicht verweigert werden. rechnet und eventuell auf einen Pfennig nach oben ab- Nach dieser Zeugenaussage erkannte der Vertreter der bc­Bfund 95 Bf. und bei Tropentönig pro Bfund 85 Bf. Die Verurteilte die Firma zur Zahlung der geforderten Summe von 74 M. 28. Mat, abends 8 Uhr, Köpenider Str. 62: Mitgliederversammlung. gerundet. Der Preis für Margarine beträgt bei Spreegold" pro flagten Firma die Ansprüche der Kläger an und das Gericht ver­faufspreise für Schlack und Salamiwurst sowie Schinken werden für beide Kläger. später bekanntgegeben.

Es ist nun Aufgabe der Hausfrauen, auf die Einhaltung der Preise zu achten. Borenthaltung von Waren sowie Zuwiderhand­Lungen gegen die festgesetzten Preise müssen sofort im Gemeinde­Bureau gemeldet werden.

Soziales.

Krieg und Geschlechtskrankheiten.

Prof. Dr. Blaschko sprach gestern( Berliner   Zentralverband zur Bekämpfung des Alkoholismus) im Landeshause über Strieg und Geschlechtskrankheiten.

Die Geschichte lehrt," so führte er aus, daß mit allen Kriegen eine außerordentliche Zunahme der Prostitution und dadurch auch der venerischen Krankheiten einherzugehen pflegt, und diese Zu­nahme nicht nur die Truppen, sondern auch die kriegführenden Nationen selber betrifft. Das Herausreißen von Millionen junger Männer aus ihrer gewohnten Lebensbahn verleitet viele, den Ver­lodungen nachzugeben.

In einem anderen Falle war die Firma Schwarzkopff von einem Schlosser auf Schadenersaz in Höhe von 117 M. berklagt. Der Kläger   ersuchte den Meister um Grhöhung des Affordpreises Wenn Sie bei dem Preise nicht zurechtkommen, dann sind Sie ein für ein bestimmtes Arbeitsstüd. Der Meister erklärte darauf: minderwertiger Arbeiter. Der Kläger   erwiderte: Wenn Sie mich für einen minderwertigen Arbeiter halten, dann ist es wohl besser, ich höre auf. Der Meister erklärte sich damit einverstanden und versicherte dem Kläger auf dessen Ersuchen, er solle auch den Kriegsschein bekommen. Aber die Firma erteilte den Kriegsschein nicht. Ihr Vertreter erklärte vor dem Gewerbegericht, der Meister sei nicht berechtigt, den Kriegsschein zu versprechen und die Firma habe nicht gewollt, daß der Kläger   aufhöre.

Das Gericht verurteilte die beklagte Firma, dem Kläger  , der mangels des Kriegsscheins 13 Tage arbeitslos war, die geforderten 117 M. zu zahlen, weil der Kriegsschein zu unrecht verweigert worden sei.

Lohnsumme und Kindersterblichkeit.

Justice", das Organ der British Socialist Party", veröffent licht interessante Zahlen, die die Abhängigkeit der Kindersterblichkeit von der Lohnhöhe des Familienvaters illustrieren.

Nach Beobachtungen in Johnstowne beträgt die Sterblichkeit der der Mann weniger als 521 Dollar im Jahr verdient, steigt die Kinder unter einem Jahr 180,7 von 1000. In Familien, in denen Kindersterblichkeit auf 255,7 von 1000. Bei einem Jahresverdienst von 1200 Dollar sinkt die Kindersterblichkeit auf 83,8 von 1000. Die Abhängigkeit der Kindersterblichkeit von der Lohnjumme kommt in der nachstehenden Tabelle noch krasser zum Ausdruck: Jahresverdienst Kindersterblichkeit ( bon 1000) 255,7

( in Dollar)

521

625

625-899

900-1199

1200 und mehr

157,6

122,1

101,4 83,3

Arbeiter- Samariter- Bund  . Kolonne Groß- Berlin. Freitag, den

Situngstage der Stadt- und Gemeindevertretungen. hausfizungssaal, Kaiserstraße. Mariendorf  . Donnerstag, den 27. Mai, 27. Mai, nachmittags 5 Uhr, Rats Diese Sigungen find öffentlich. Jeder Gemeindeangehörige ist be rechtigt, ihnen als Zuhörer beizuwohnen.

Briefkasten der Expedition.

Patienten in Beelik, Buch und anderen Heilstätten. Diejenigen unserer Abonnenten, die noch während des ganzen nächsten Monats in der Heil­stätte bleiben, wollen ihrem bisherigen Spediteur wegen der ueberweisung von Freiexemplaren sofort ihre genaue Adresse ( Abteilung, Bavillon usw.) einsenden, da bei verspäteter Bestellung die ersten Nummern des neuen Monats von der Post nicht geliefert werden. AIIe Adressen müssen jeden Monat neu eingesandt werden.

Eingegangene Druckschriften.

Sicherstellung der Bolksernährung, der Rohstoffe, Metalle uit. Die Kriegsgesetze und Verordnungen über die Höchstpreise, herausgegeben von v. Szczesny. 5,20 M., geb. 5,80 M. J. Seß, Stuttgart  . H. Heller u. Cie, Wien   1. Kriegsdienstleistung der Frauen. Bon Helene Granitsch  . 60 Heller.

Welche Aufgaben erwachsen dem Kampf gegen die Geschlechtss krankheiten aus dem Kriege? Von Professor Dr. A. Blaschto. 1 m. A. Barth, Leipzig  .

Der Stainer am Stain. Roman aus den Alpen von F. W. Scherer. ( Kürschners Bücherschak 1007.) 20 Pf. S, Sillger, Berlin   W. 9. Typographische Jahrbücher. 36. Jahrgang. Heft 5. Erscheinen monatlich. Abonnement pro Jahr 7,20 M. Verlag, Leipzig  , 15.

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Zeit Echo. Ein Kriegstagebuch der Künstler 1915. Nr. 18 u. 14. Einzelheit 50 Bf. Graphit- Verlag, München  .

Der Neue Merkur. Monatsschrift für geistiges Leben. Aprilheft. Herausgeber:. Frisch, 1,50 M. Jährl. 15 M. G. Müller, München  . Rußland und wir. Von G. H. Wieber. 36 S. brosch. 75 Pf. I. Ewich, Duisburg  .

Fachblatt für Holzarbeiter. 10. Jahrg. Heft 5. Herausgegeben vom Deutschen   Holzarbeiterverband. Erscheint am 15. jebes Monats. Biertelf. 1,20 M. Selbstverlag in Berlin  , Um Kölnischen Park 2. Striegszeitung. Heft 31 bis 35. Jede Woche ein Heft 25 Pf. Union  ", Illustrierte Geschichte des Weltkrieges 1914/15. Allgemeine Deutsche   Verlagsgesellschaft, Stuttgart  .

Steht auch unser Heer auf ganz anderem sittlichen Niveau wie z. B. das russische, deffen Offiziere im russisch- japanischen Kriege und zuverlässigen Nachrichten zufolge auch in diesem Kriege wieder ihre Kokotten mit ins Feld führten, so sind doch auch unsere Sol­baten den Gefahren des außerehelichen Geschlechtsverkehrs in hohent Maße ausgesetzt. Und zwar nicht sowohl die Truppen, die an der Front und in den Schüßengräben ihr Leben aufs Spiel sehen, als vielmehr die in den heimischen Garnisonen, in den Etappenorten und besonders die in den Großstädten des Offupationsgebietes stationierten Heeresteile. Das ist um so bedauerlicher, als es sich gerade hier bielfach um verheiratete Landsturmmänner handelt. Mit Verboten und Strafen ist hier wenig auszurichten, wohl aber werden Warnungen und Aufklärungen über die Gefahren der Geschlechtskrankheiten manches Unheil verhüten können. Schließung Aehnliche Beobachtungen wurden beispielsweise auch in Paris  der Animierkneipen, Gstaminets und Bordelle, Abkürzung der gemacht. Im 8. Bezirk, der von reichen Leuten bewohnt wird, sterben Polizeistunde und des Abendurlaubs, Schaffung von alkoholfreien bei einer Einwohnerzahl von 98 000 im ersten Lebensjahre 33 Stinder; Soldatenheimen, wie das jetzt in Belgien   geschieht, Ueberwachung Kindersterblichkeit auf das Fünffache; im rein proletarischen 20. Be­im 4. Bezirk jedoch, der von ärmeren Leuten bewohnt ist, steigt die der Straßenprostitution, der Winkelhotels und Absteigequartiere zirt sterben bei einer Bevölkerung von 169 000 im ersten Lebensjahre müssen die Gelegenheiten zur Verführung eindämmen, hygienische 544 Kinder, 5. h. zehnmal mehr als im reichen 8. Bezirk. Maßnahmen die Infektionsgefahr verringern. Fremdländische Als Jaurès   diese Zahlen im Jahre 1912 in der Kammer an­Prostituierte sind abzuschieben oder während der Dauer des Krieges führte, rief er aus: Der Tod besucht sowohl die Wiegen der Reichen Amtlicher Marktbericht der städtischen Markthallen- Direktion über zu internieren, Erkrankte sind sorgfältig und lange zu behandeln. wie die der Armen, aber auf ein Kind aus den Wiegen der Reichen Dienstag, den 25. Mai 1915.& leisch: Rindfleisch per 50 kg, Dchsen­den Großhandel in den Zentral- Markthallen.( Ohne Berbindlichkeit.) Bon größter Bedeutung wird es sein, eine Verschleppung der entfallen zehn Kinder aus den Wiegen der Armen." fleisch Ia 100-118, do. IIa 90-100, do. IIIa 75-90; Bullenfleisch Ia 100-110, Geschlechtskrankheiten in die Familien zu verhindern. Dazu genügt bo. IIa 87-99; Stübe, jett 83-98, do. mager 70-82, do. dänische nicht, daß man die erkrankten Soldaten während des Krieges gründ­85-95, Fresser 80-100, Fresser, dänische, 00-00: Bullen, dänische, lich behandelt; bei dem schleichenden und chronischen Charakter der 85-90; Stalbfleisch, Doppellender 165-185; Mastfälber Ia 130-145, venerischen Krankheiten wird es nötig sein, die zur Entlassung und Durchaus irrig ist die Ansicht, daß die Arbeitsordnung bo. IIa 120-130: Kälber ger. gen. 75-100, bo. dän. 80-100, do. Holl. 00-00. Sammelfleisch: Maftlämmer 122-134; gammel Ia 112-121, auf Urlaub kommenden Soldaten einer sorgfältigen förperlichen unter allen Umständen Geltung habe. Ihre Vorschriften do. Ila 102-111; Schaje 105-118; do. holl. 105-110. Schweinefleisch: und Blutuntersuchung zu unterziehen und den während des Krieges unterliegen wie die jeden Vertrags der Nachprüfung des Ge- Schweinte, fette 00-00, sonstige 110-155, dan. Sauen 00-00, dän. Schweine an einer Geschlechtskrankheit behandelten Soldaten nach Beendigung richts. Insbesondere ist ungültig, was nach der Arbeitsord- 120-128, do. schwedische 125-130. des Feldzuges die Fortführung der Behandlung auf jede Weise zu nung im allgemeinen oder in Anwendung auf den Einzelfall Daberiche 50 kg 0,00; weiße Staijertronen 0.00; Magnum bonum 0,00; Bolts mann 0,00; Borrce, Schod 0,80-1,50; Sellerie, Schod 5,00-12,00; Spinat gegen die guten Sitten verstößt. Diese von uns stets ver- 50 kg 5,00-8,00; Mohrrüben, 50 kg 7,00-9,00; Kohlrüben, Schod 0,00-0,00; fretene Anschauung hat in den letzten Jahren mehr und mehr Meerettich, Schod 6,00--14,00; Beterfilienwurzel, Schodbund 4,00-6,00; Eingang in die Rechtsprechung gefunden. Hierzu interessiert wiebeln 50 kg 00,00-00,00; Radieschen, Schodbund 0,75-1,00; Waldmeister, eine in den letzten Tagen vom Hamburger Gewerbegericht über 00-00. Rhabarber, Hamburger, 100 Bund 1,50-3,00, do. 100 Stangen Mandel 0,40. Morcheln, 50 kg 0,00-0,00. Gurken, Gorgafter, 100 Std. Es vergeht fast keine Sigung der fünften Kammer des den Verfall des Akkordüberschusses gefällte Entscheidung. 6,00-11,00, do. hiesiger 100 Bund 1,00-2,00, do. Bierländer, 100 Bund Gewerbegerichts, wo nicht einige Klagen verhandelt werden, Ein auf der Vulfaniverft beschäftigt gewesener Schloffer er 1,50-2,50. Spargel, Beeliger I ½ kg 0,20-0,30, do. Beelizer II, kg deren Ursache die Verweigerung des sogenannten Kriegs- bielt wegen mehrfachen Fehlens von der Arbeit seine Entlassung. 0,10-0,20, do. Beeliger III, kg 0,05-0,08, do. unsortiert, kg 0,20, scheins ist. Es handelt sich hier immer nur um solche Fälle, Nach den Vorschriften der auf der Werft geltenden Arbeitsordnung 0,05. Spruten 50 kg 00-00. Salat, hod 1,50-3,00. Rettiche, do. Märkischer I ½ kg 0,20-0,28, do. II kg 0,15, do. III kg wo der Kriegsschein selbst den betreffenden Arbeitern durch sollte der Entlassene außerdem des ihm aus drei unvollendeten baye ische, 100 Stüd 10,00. Apfelfinen: Murcia   200 Std. 17,00-20,00, den Kriegsausschuß der Metallindustrie bereits zugesprochen forden zustehenden Ueberschusses von 82 M. verlustig gehen. Der bo. 300 Std. 18,00-20,00. Spaniſche, 420 Std. 30,00-35,00, bo, 114 Gtd. und nur die Frage strittig ist, ob der Arbeiter Anspruch auf Schloffer hielt die in Betracht kommenden Bestimmungen der Ar- 38,00-46,00, do. 1064 Std. 40,00-48,00, bo. 420 Std. large 40,00 Schadenersatz für die Zeit hat, wo er, weil er den Striegs- ber 82 M. Das Gewerbegericht unter dem Vorsitz des Hilfsrichters beitsordnung für gefeßlich unzulässig und flagte auf Auszahlung bis 45,00. schein nicht hatte, keine Arbeit finden konnte. Wenn man Dr. Nord schloß sich der Auffassung des Klägers an und verurteilte Die Einzelfälle vor Gericht kennen lernt, dann wird man sich die Werft unter Belastung mit den Kosten zur Auskehrung des ge- Donnerstagmittag. Warm und größtenteils heiter, nur im Stüftengebiet Wetteraussichten für das mittlere Norddeutschland bis meist fragen, weshalb sich die Firma überhaupt erst auf forderten Betrages. Das Gericht habe keinen Zweifel, daß sich die vorübergehend stärkere Bewölkung; aber feine erheblichen Niederschläge.

erleichtern."

Verweigerung des Kriegsscheins.

Gegen die guten Sitten.

Gemüse, inländisches: Startoffeln,