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Gerichts- Beitung.

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Was seine

Jer in Wahrnehmung berechtigter Intereffen gehandelt habe. Es das Vaterland erachte. Was die Beleidigung des Reichskanzlers müsse außerdem für ihn sprechen, daß er alle Broschüren, betreffe, so müsse er doch erwähnen, daß er in einer öffentlichen die er verfaßt habe, auch mit seinem vollen Namen veröffentlicht Versammlung mit Wärme für die Militärvorlage eingetreten sei. Prozek Plack- Schweinhagen.( Sechster Tag.) Nachdem habe. Was nun das gegen ihn beantragte Strafmaß betreffe, In dem Vorwurfe, daß einige Schöpfungen des Reichs­das Ansehen des des Deutschen Reiches im Aus­der Präsident, Landgerichts- Direktor Voigt, die Sigung um fo bitte er den Gerichtshof, doch zu berücksichtigen, daß Gehlsen fanglers tönne er eine persönliche Be­9 Uhr eröffnet hat, beginnt der Angeklagte Plack seine Ver- damals wegen Beleidigungen durch 20 Zeitungsartikel und von lande geschädigt haben, theidigungsrede. Er bittet um Entschuldigung, falls er die Ge- 12 Personen nur zu drei Monaten Gefängniß verurtheilt worden leidigung des Grafen v. Caprivi nicht erblicken und ebenso­duld des Gerichtshofes längere Zeit in Anspruch nehme, aber er fei. Der Angeklagte schloß seine dreistündige Vertheidigungsrede wenig in der Aeußerung, daß derselbe etwas mannhafter hätte halte es für nöthig, alle ihm zur Last gelegten Punkte einzeln mit der Bemerkung, daß er den Vorwurf der Feigheit, der ihm auftreten sollen. Es sei doch nur eine Steigerung des Wortes zu beleuchten. Er sei Preuße, seine Voreltern hätten seit drei gestern vom Staatsanwalt gemacht worden sei, nicht verdiene. mannhaft", das als das Gegentheil von Feigheit anzusehen sei. hundert Jahren in Brandenburg   gelebt und er sei mit der An- Wenn er sich vergangen habe, wolle er die Folgen auch tragen. Er sei aus politischen Gründen zu seinem Auftreten veranlaßt fchauung groß geworden, welche ja gewissermaßen auch durch Angeklagter Dewald beschränkt sich darauf, auszuführen, worden unter der Einwirkung der damaligen aufregenden Zeit, die Verfassung gewährleistet sei, daß jeder Preuße das Recht daß er unbegrenztes Vertrauen in Black gefegt und von dem als die Ablwardt- Angelegenheit schwebte. Wenn er sich nun zu einigen unbedachten Worten habe hinreißen lassen, so habe es habe, seine Meinung frei und offen durch Wort und Echrist Inhalte der Broschüre feine Kenntniß gehabt habe. zu äußern. Wie sei nun beispielsweise Otto Glagau   gegen Nach viertelstündiger Pause nimmt der Angeklagte Schwein- ihm doch ferne gelegen, den Finanzminister und den Reichs­die Gründer zu Felde gezogen, aber seines Wissens sei derselbe hagen das Wort: Der Herr Staatsanwhlt habe beliebt, sich fanzler zu beleidigen. Ich glaube auch, daß festgestellt ist, dennoch niemals zur Verantwortung gezogen worden. Die Bro- in seinen Ausführungen auf dem persönlichen Gebiete zu be- daß Dr. Miquel bald eingesehen hat, daß die Stellung, schüre fei nun eine Folge der Ahlwardt  'schen Angelegenheit im wegen. Schon am ersten Berhandlungstage habe der Staats- die ihm die Bankgruppe ohne feinen Willen angewiesen Reichstage. Ahlwardt   habe ihn in die Kommission hineingezogen, anwalt seinem Antrag, seine Sache von der des Angeklagten habe, nicht für ihn passe. Um der Wahrheit die Ehre zu ohne daß er, der Angeklagte, es gewollt habe. Es sei aber nicht Black zu trennen, mit der Bemerkung widersprochen, daß es ihm geben; müsse er auch einräumen, daß der Minister selbst an den zutreffend, daß er das Material, welches er dem Inhalte feiner wohl darum zu thun sei, nicht als Angeklagter neben Herrn Geschäften feinen Antheil gehabt. Er bitte die Beleidigung, die Broschüre zu Grunde gelegt habe, aus den sogenannten Black zu fizen. Dies sei für ihn keineswegs bei seinem Antrage in betreff der Braunschweiger Eisenbahnfrage gefunden werde, Ahlwardt   Akten geschöpft habe, der Name des Boten Meißner bestimmend gewesen. Er habe nur die Trennung beantragt, als einen Jrrthum seinerseits anzusehen, der wieder durch den sowie dessen hat sei ihm nie zu Ohren gekommen. weil er mit der Broschüre durchaus nichts zu thun habe vom Finanzminister begangenen Frrthum als tompenfirt zu er­von weil Herr Plack auch Er müsse zunächst etwas über seine Vergangenheit mit und ganz anderen An- achten sei. Ferner bitte er, die Sache nicht vom Standpunkte theilen. Er tönne sich ohne Selbstüberhebung das Zeugniß schauungen ausgehe. Auch müsse er dagegen protestiren, der Ehrlosigkeit zu betrachten und ihm als Braunschweiger den geben, daß er besonders begabt sei. In seiner Heimath daß der Staatsanwalt ihn als charakterlos hingestellt Schutz des§ 193 des St.-G.-B. zuzubilligen. Er bitte ferner zu habe er die vier Klassen in der Dorfschule der Dorfschule spielend habe. Zur Sache selbst übergehend, behandelt der An- berücksichtigen, daß er nie von eigennützigen Interessen sich habe durchgemacht, er sei stets der Erste gewesen. Dann fei getlagte zunächst das Thema von den braunschweigischen leiten laffen und nie nach Geld gefragt habe. er nach Berlin   gegangen und hier habe er sich durch Privat- Eisenbahnen. Er müsse allerdings die Behauptung, daß Dr. Namens- Wenderung betreffe, so sei er daran unschuldig, sein Vater studien die Kenntnisse erworben, daß er schon mit 16 Jahren Miquel bei dem Vertrage mitgewirft habe, infofern zurücknehmen, habe mit Zustimmung der Behörden die Umänderung bewirken laffen, auf eigenen Füßen gestanden habe. Mit dem 17. Jahre habe er als derfelbe nur bei der Angelegenheit mit thätig gewesen war, als er 5 Jahre alt gewesen sei. Er wisse, daß er gefehlt habe schon Einkommensteuer bezahlt, seine schriftstellerische Thätigkeit nachdem der Vertrag bereits geschlossen war. Diesen Irrthum und er bedaure die Beleidigungen, für welche er ja bestraft habe ihm viel Geld eingebracht, und daher komme es auch, daß habe der Finanzminister aber selbst durch seine irrthümliche Be- werden müsse. Aber nach der Analogie der als Spione an­er den Werth des Geldes nicht zu schäßen wisse. Dazu fei er merkung im Reichstage hervorgerufen. Er bedauere allerdings, geflagten französischen   Offiziere, die zu der weniger entehrenden von einer großen Gutherzigkeit, wenn jemand ihn um 5 M. daß er die Sache in die Deffentlichkeit gebracht habe, müsse aber Festungsstrafe verurtheilt worden seien unter Anrechnung der anborgen wolle und er habe nur drei, so borge er selbst bei behaupten, daß von den etwa 1000 Personen, welche in Untersuchungshaft hoffe auch er, daß man ihm gegenüber Milde einem anderen oder verseze seine Uhr, um den Bittsteller der antisemitischen Versammlung anwesend gewesen seien, walten laffen würde. Zum Schluffe danke er noch dafür, daß befriedigen zu können. Diese Eigenschaft sei vielfach von nicht ein einziger seine Ausführungen verstanden habe. es ihm gestattet worden sei, in fo umfangreicher Weise seine Personen, mit denen er in Berührung gefommen, ausgebeutet Er bitte, in diesem Falle nicht die Schwere des§ 186 Ausführungen zum Zwecke der Vertheidigung zum Ausdruck zu worden. Was seine Borstrafen betreffe, so müsse er auch heute des Strafgesetzbuchs zur Anwendung zu bringen. Der Angeklagte bringen. Die Berathung des Gerichtshofes dauert ca. 11/2 noch behaupten, daß die erste Bestrafung zu Unrecht erfolgt sei. verwahrt sich for ann gegen die Behauptung des Staatsanwalts, Stunden. Der Gerichtshof verurtheilt den Angeklagten Plac Dann sei er um sein Vermögen in Höhe von 40 000 M. gebracht daß er sich von Geldintereffen habe leiten lassen. Keine der Ver- zu ein Jahr neun Monaten Gefängniß unter Don 6 Monaten auf die Untersuchungshaft, worden, man habe es ihm einfach abgeschworen. Es feien sammlungen habe ihm ein Honorar eingetragen. Der Staats- Anrechnung Dewald zu drei Monaten Ge­jüdische Herren gewesen, welche Meineide leisteten. Die Ansicht anwalt habe über sein Vorleben Angaben gemacht, die irrthüm den Angeklagten der Staatsanwälte, daß er die zur Anklage stehende Broschüre lich seien. Er werde angeklagt, über andere Personen ehrkrän- fängniß, den Angeklagten Schweinhagen zu 1 Jahr geschrieben habe des Erwerbs wegen, sei irrig, jeder Sach- tende Aeußerungen gethan zu haben und er müsse es als einen Gefängniß unter Anrechnung von 6 Monaten Untersuchungs­verständige würde begutachten, daß damit nichts zu verdienen Widerspruch bezeichnen, wenn von amtlicher Seite über seine haft. Dem Finanzminister Dr. Miquel und dem Reichskanzler fei. Er beziehe das, was er für seinen Lebensunter- Person ebenfalls beleidigende, nicht erweislich wahre Thatsachen Grafen Caprivi wird die Publikationsbefugniß für den halt gebrauche, aus schriftstellerischen Arbeiten für die vorgebracht wurden. Die gestern vom Staatsanwalte aufgestellte Reichs- Anzeiger" zugesprochen. Der Gerichtshof nahm an, daß Fachpresse, er arbeite für landwirthschaftliche Zeitungen, für Behauptung, daß die Kreuz- Zeitung  " ihn hinausgeworfen habe, die Behauptungen der Angeklagten Plack und Schweinhagen über Versicherungswesen, Börse 2c., seine Artikel fänden in der Fach- fei falsch. Er habe fünf Jahre lang für die Kreuz- Zeitung  " Herrn Dr. Miquel nicht nur nicht erwiesen, sondern geradezu preffe des Inlandes wie des Auslandes Aufnahme. Seine Be- gearbeitet und dem Chefredakteur Freiherrn   von Hammer- unwahr seien, daß Dr. Miquel während seiner Thätigkeit bei dürfnisse seien gering, über seinem Schreibtische befinde sich seit stein über seine Vergangenheit reinen Wein eingeschenkt. der Diskontogesellschaft nirgendwo unehrlichen Gewinn gesucht 15 Jahren ein Spruch:" Nichts bedürfen ist göttlich, wer am Nach etwa 4 jähriger Thätigkeit habe er dem Herrn v. Sammer- oder gefunden und daß derselbe Spekulationsgeschäfte nicht ge­wenigften bedarf, tommt der Gottheit am nächsten". Der An- ein mitgetheilt, daß er sich gedrungen fühle, als Antisemit in macht habe. Der Vorwurf des Meineides gegen Dr. Miquel fei getlagte geht dann zu den einzelnen Stellen in der Broschüre die Oeffentlichkeit zu treten. Es sei vorauszusehen, daß nament- gänzlich ohne Halt: es sei erwiesen, daß sich die eidliche Aussage über, welche beleidigender Natur sind. Gr wiederholt im großen lich die Judenblätter dann über ihn herfallen würden und vor- des Dr. Miquel vollständig mit den Thatsachen decke. In allen Ganzen alle die Einwendungen, die er schon im Laufe der Ber  - aussichtlich werde auch die Kreuz- Zeitung  " angegriffen werden. von Black in der Broschüre gegen Herrn Dr. Miquel aufgestellten handlung bei jedem Punkte geltend machte: Der Aus Er müsse deshalb dem Chefredakteur anheimstellen, die zwischen Behauptungen sei die direkte Ünwahrheit nachgewiesen worden. druck blutige Revolution" sei zuerst im Parlament ge: ihnen bestehenden Beziehungen zu lösen. Freiherr von Hammer- Der Schuß des§ 193 stehe dem Angeklagten in feiner Weise zur braucht worden und werde in der Journalistit vielfach stein habe ihm erklärt, daß er nicht so engherzig sei, er, der An- Seite. Der Gerichtshof glaube nicht, daß der Angeklagte irgendwo angewandt. In manchen Punkten der Anklage sei nicht der geklagte möge ruhig für die Kreuz- Zeitung  " arbeiten. Nach eigene oder fremde berechtigte Interessen vertreten habe, abgesehen Finanzminister Miquel, sondern die ganze Gründer Gesellschaft etwa Jahresfrist habe er dann seine Beziehungen zu der Kreuz- davon, daß die angewandten direkten Schimpfworte die Absicht gemeint, der Strafantrag deshalb nicht berechtigt. Er habe Beitung" aufgegeben und zwar lediglich, weil sich feine politische der Beleidigung darthun. namentlich außerhalb Deutschlands  , gegen den ganzen Börsen- und Gründungsschwindel zu Felde Thätigkeit Die von dem Angeklagten Schweinhagen gegen den Finanz ziehen wollen und er sei auch heute noch der Ueberzeugung, daß mänien nicht mit einer Thätigkeit an der Kreuz Bei- minifter erhobenen Angriffe hätten sich sämmtlich als unberechtigt es ein höchst wunder Punkt sei, daß diesen Leuten durch unsere tung habe vereinbaren lassen. Wie man nun behaupten Ferwiesen. Alle über den Finanzminister aufgestellten Behaup jetzigen Gesetze nicht beizukommen sei. Er habe mit hochstehen- tönne, er sei von der Kreuz- Zeitung  " hinausgeworien worden, tungen seien unwahr. Er habe in Betreff der braunschweigischen Es fei den Juristen und Rechtsanwälten gesprochen, alle hätten ihm sei ihm unerfindlich. Ebenso unwahr sei die Behauptung, daß Eisenbahnen zu einer gewöhnlichen Lüge gegriffen. gesagt: Ja, wir wissen, daß es Betrug ist, aber die ihm seitens der Staatsbürger- Zeitung" der Stuhl vor die Thür zweifellos, daß die Unwahrheiten ehrenkränkender Natur feien. Herren halten sich so im Rahmen des Gesetzes, daß sie nicht zu gesetzt worden sei. Im Dienste dieser Zeitung habe er nie ge Dies sei auch der Fall mit bezug auf die Aeußerungen, die fassen sind. Den Verhältnissen und dem Geschäftsbetriebe der tanden; sein Streitfall mit der Staatsbürger Zeitung" bestehe gegen den Reichskanzler gerichtet waren. Von einer Wahr­Distonto Gesellschaft widmet der Angeklagte längere Aus einfach darin, daß ihn diese Zeitung beschimpft habe. Hier und nehmung berechtigter Interessen könne teine Rede sein. führungen, die darin gipfeln, daß er die in der Broschüre auf- da mag er wohl einen Artikel für die lettere geschrieben haben. Als einziger Milderungsgrund in betreff des Angeklagter Plack gestellten Behauptungen dem Sinne nach aufrecht erhält. Er be- Wenn dieser Prozeß beendet sein wird, wird vielleicht der Herr sei angenommen worden, daß derselbe sich in fanatischer Weise hauptet immer wieder, daß Dr. Miquel in der That spekulirt Staatsanwalt die Güte haben, mir persönlich mitzutheilen, woher in die von ihm aufgestellten Behauptungen hineingelebt habe. habe in dem Sinne, daß er als Geschäftsinhaber der Diskonto- ihm seine Wissenschaft gekommen." Sein Verhältniß zur Bei der hohen Stellung der beleidigten Beamten müsse auch die Gesellschaft an den Gründungen der letzteren Theil genommen Sozialdemokratie sei allerdings ein duntler Strafe eine empfindliche sein. Der Angeklagte Schweinhagen wurde aus der Haft entlassen. und daraus seine Tantiemen bezogen habe. Er habe nicht so Puntt in seinem Leben. Er sei nie Sozialdemo grobe Unwahrheiten behauptet, wie die Staatsanwälte behauptet frat gewesen, sondern war, als er von der Universität gekommen, Plack erklärte, sich bei dem Urtheil nicht beruhigen zu wollen. haben. Er habe doch auch nicht den jetzigen Finanz- als noch nicht 21jähriger junger Mann, von einem kleinen Kreise " Black Schweinhagen" wird uns minister Miquel angegriffeu und beleuchtet, sondern freireligiöser Gemeinden angestellt worden und habe Vorträge Zum Prozeß den damaligen Geschäftsinhaber der Diskonto- Gesellschaft. Schon gehalten und die Kinder unterrichtet. In dieser Thätigkeit fei juristischen Kreisen geschrieben: Der Vorwärts" meldet in Joachim Gehlsen, der jetzt in London   wohne und Korre er mit Arbeiterkreisen in Berührung gekommen und habe in der Beilage zu Nr. 62 auf Seite 8 Spalte 3, a. E., und spondent der freitonservativen, Post" sei, habe diesen Kreisen vereinzelte Vorträge gehalten. Aber daß er zur Spalte 4, oben, der Präsident habe zu dem Angeklagten genau so wie er selbst die volle Ueberzeugung gehabt, daß sozialdemokratischen Partei gehört habe, fei nicht wahr. Dann Plack wörtlich gesagt:" Wir hätten gar feine Zeugen zu laden Die Distonto- Gesellschaft Wucherzinsen für ihre Vorschüsse ge- fei die Zeit des letzten Termins für Ableistung seiner militärischen brauchen, weil Sie die Wahrheit Ihrer Behauptungen zu nommen habe. Mit großem Nachdruck bleibt der Angeklagte Dienstpflicht gekommen und er sah mit Entseßen, daß er beweisen haben. Wenn der Herr Vorsitzende diese Aeußerung bei der Behauptung, daß der Zeuge Miquel in dem Prozesse durch die Berührungen mit den Sozialdemokraten nicht mehr im wirklich gethan hat, so muß konstatirt werden, daß seine Ansicht Gehlsen einen falschen Eid geleistet habe. Er habe die feste stande sei, mit Ehren im Heere zu dienen. Er sei in betreff der Beweislaft im Strafprozeß irrig ist. Der Reichs= Ueberzeugung, daß er dies auch bewiesen habe. Stellenweise damals, da er nicht mehr ein Jahr dienen konnte und gerichtsrath Dr. Olshausen lehrt nämlich in seinem bekannten zum Strafgesetzbuch( 3. Auflage, wird der Angeklagte, der feine Vertheidigungsrede im allge- um nicht drei Jahre dienen zu müssen, über die Grenze Kommentar meinen in trockenem, gefchäftsmäßigem Tone hält, sehr erregt, so gegangen. Nachher habe er allerdings bei seinen Bemühungen, S. 762, Nr. 10 zu§ 186 des R.-St.-G.-B.) unter Berufung auf unter anderem als er sagt:" Der Bücherrevisor hat gefagt, es die Sache wieder zu begleichen, einige Arbeiten über die sogenannte, communis opinio"( gemeine Meinung") das liege fein Wucher vor der Bücherrevisor sollte sich sein Lehr- allgemeine Vorgänge in der sozialdemokraFolgende: gelb wieder geben lassen! Der Wucher ist für mich so flar, tischen Partei geliefert und dabei das Ver wie eine Sonne am Himmel steht. Das Verfahren gegen Gehlsen fprechen abgegeben, zu dieser Partei nicht halten zu war auch so ein Beweis für den alten Satz Macht geht vor wollen. Die Arbeiten seien rein theoretischer Art ge= echt!" Gehlsen war ein Ehrenmann, der den Muth wesen und betrafen Dinge, die allerdings auch prozessualer hatte, gegen den Börsenschwindel vorzugehen. Man hat Natur gewesen, aber sich doch nur auf die Be­ihn gezwungen, ins Ausland zu fliehen, während man hier seinen strebungen bezogen, die Sozialdemokratie in Geheimbündelei hinüber Stellvertreter drangsalirte, weil Bismarck   glaubte, daß gewiffe die Sphäre der Artifel von einem seiner Beamten herrühren und man den Mann zuleiten. Da habe er sich allerdings einige Zeit Wenn ich aber lang in einer etwas zweifelhaften Lage be nun zwingen wollte, den Verfasser zu nennen. beispielsweise mein Wort als Ehrenmann gebe, dann sterbe ich funden, bis er sich dann selbst wiedergefunden er doch Ob dies gerade ehrlos fei, möchte Ich habe auch einmal ein derartiges sechsmonatiges habe. einen Der Angeklagte hält dann Rammer VI. Vorsitzender: Assessor Leo. Sigung vom Zwangsverfahren durchgemacht; das steht aber natürlich nicht in bezweifeln.(!!!!! den Atten, die so vieles gegen mich gesammelt haben. Aber das längeren sozialpolitischen, antisemitischen Vortrag, in welchem er 9. März. Der Kellner M. lagt auf eine Lohnentschädigung für acht sage ich dem Herrn Staatsanwalt: Ich werde gegen die Börse hervorhebt, daß er schon als Student sich für den staatssozialistis tämpfen, so lange ich lebe, bis der Schwindel endlich aufhören schen Standpunkt des Prof. Adolf Wagner   begeistert habe, daß Tage gegen den Gastwirth und Er- Tirolerfänger Schnabel. Gr wird!! Was ich weiß, das weiß ich, das lasse ich mir nicht er der Meinung sei, daß die neuere Gesetzgebung eine Abirrung behauptet, trotz vereinbarter achttägiger Kündigung eines Sonn­nehmen! Ich werde es haarscharf beweisen. Das fann ich Ihnen von den alten Rechtsordnungen darstelle, und daß überall fich tags plötzlich mit der Begründung entlassen zu sein, daß vom sagen: ich habe mir vorgenommen, dem Kaiser selbst die Sachen das Streben zeige, das Rothschildthum zum Führer in Deutsch   andern Tage ab Kellnerinnen seinen Dienst besorgen würden. zu unterbreiten und wenn ich vier Wochen hinter land zu machen. Niemand werde bestreiten können, daß das Der Beklagte will ihn aufgefordert haben, am Montag wieder­dem Kaiser herreiten sollte und ich reite gut Kapital heutzutage allmächtig sei und seinen Einfluß überall und zukommen, wenn er feine Arbeit habe. Kläger   hält dieser An­und wenn ich den Adjutanten in den Roth reiten sollte. Ich selbst auf diejenigen Beitungen ausübe, welche, wie die gabe entgegen, er sei dagewesen, es wäre aber nichts für ihn zu Blätter, die tann das absolut nicht länger mit ansehen, das ist undentbar. antisemitischen Kreuz- Zeitung  " u. f. w., thun gewesen, die Kellnerinnen hätten schon im Lokal herum­Wenn Gehlsen meine Aften und meine Briefe besessen hätte, gegen das Ueberwuchern der Kapitalsmacht zu Felde ziehen. hantirt, Schnabel   führte hierzu aus, der Mann wär' als hätte ihn fein preußischer Gerichtshof verurtheilen tönnen und Wenn er gefagt habe, daß der Finanzminister von einem ehr- Gast fumma, hätt' sich in d'r Wirthschaft breit g'macht a Suppen aus der Küch' ang'schafft. Dann hoab wenn mir die Broschüre zehn Jahre Zuchthaus eingebracht hätte lichen Geschäft nichts verstehe, so liege darin doch nicht der und ich hätte sie doch geschrieben, denn ich kann den Börsen Vorwurf, daß derselbe unehrliche Geschäfte betreibe. Die Be'r sich auch nicht zur rechten Zeit eing'funden. Aehnlich schwindel nicht mehr dulden und mußte Ahlwardt   zu Hilfe eilen. hauptung, daß Herr Miquel jüdischer Abstammung sei, bittet der sagt die Zeugin des Beklagten, die Mitinhaberin des Der Reichstag   ist in dessen Angelegenheit vollständig unfähig Angeflagte nicht so schwer aufzufassen. Er habe ja nicht gesagt, Geschäfts aus. Unter anderem bemerkt dieselbe, das Geschäft Wenn Ahlwardt  gewesen. auch manchmal über das daß Herr Miquel Jude sei. Seit drei Jahren gehe schon das sei schlecht gegangen, deshalb hätten sie beschlossen, Kellnerinnen Biel   hinausschießen sollte, für mich ist er ein Ehren- Gerücht herum, ohne daß der Finanzminister Gelegenheit ge- zu nehmen. M. ermäßigt seinen Anspruch von 31,50 M. auf mann, der auch zehn Jahre lang in Wucherhänden gewesen ist. nommen habe, dasselbe zu widerlegen, wie es s. 3. Herr von 20 M., wozu ihm der Vorsitzende rieth, worauf der Beklagte zur Die von den Zeugen Weber und Dr. Kolk aufgestellte Berechnung, Goßler gethan, welcher ohne weiteres feinen Stammbaum zur Zahlung dieser Summe verurtheilt wurde. Gegen Herrn Pintus, welcher als Hausarbeiter für Bigarren­um die Kurse vorher zu bestimmen, hält der Angeklagte feines Verfügung stellte. Der Finanzminister habe darin ja auch keine wegs für trügerisch. Er sei felsenfest davon überzeugt, daß Beleidigung gefunden. Es handle fich dabei eigentlich nur um fabrikanten Zigarren fertigt, lagt die Wickelmacherin 2, eine zwischen verschiedenen Börsengruppen ein geheimes Einverständniß eine Neckerei". Die beanstandeten Aeußerungen: Hampel- fchon ältere Frau, auf Bahlung von 24 M. als Lohuentschädigung Er männer", Drahtzieher" und Strohmänrer", welche bestehe, wodurch der Kurs der Papiere beeinflußt werde. Er männer", er wegen unrechtmäßiger Entlassung. Der Beklagte erklärt, er habe habe, seien nach den Bekundungen der für den Zigarrenfabrikanten Weber gearbeitet und sei plöglich, selbst sei auch im stande, den Kurs vorher zu berechnen, er habe bestritten dies an der Berliner  , Hamburger, Frankfurter und Pariser Börse Beugen auch nicht gefallen und müßten deshalb ausscheiden. weil dieser die Fabritation aufgab, beschäftigungslos gewesen. versucht und jedesmal Erfolg gehabt. Aber mit fleinen Summen Der Angeklagte sucht in umfangreichen Ausführungen darzuthun, Er habe andere Arbeit in Aussicht gehabt, deshalb habe er die lasse sich dabei nichts erwerben, nur die großen Gruppen könnten daß seine unter Antlage gestellten Behauptungen in den öffent- Klägerin vertröstet. Schließlich habe er sie, weil sich seine Hoff­und müßten gewinnen, während der fleine Mann verlieren lichen Reden den Thatsachen entsprochen und die Entwicklung nungen nicht erfüllten, entlassen müssen. Der Fabrikant Weber müffe. Der Angeklagte macht sodann Ausführungen, wonach der Dinge richtig geschildert hätten, die er als ein Unbeil für wird als Reuge vernommen und sagt aus, er habe drei Wochen,

lieber.

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aus

2. Band,

Der Wahrheitsbeweis folgt durchaus den allgemeinen Regeln über den Beweis im Strafprozesse. Hieraus einer ergiebt sich, daß von Beweislast des Augeschuldigten nicht gesprochen werden kann, wenn es auch in der Natur der Sache liegt, daß regel­mäßiger selbst den Richter nicht nur durch seine Ver­theidigung für Erhebung des Wahrheitsbeweises geneigt machen, sondern auch durch Angabe der Beweismittel dazu in Stand sehen muß.".

Gewerbegericht.