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Thersites.

Die Kölnische Zeitung " schreibt:

Der Abg. Liebknecht hat sich gemüßigt gesehen, die Ein­angit ex heitlichkeit der Reichstagsfißung wieder einmal durch Zwischen rufe zu stören, deren Sinn soweit abirrt von dem normalen deutschen Empfinden, daß sie wahrlich nur einem wirren und nicht mehr- normal funktionierenden Hirn entspringen können. Er sprach, wie schon einmal im preußischen Abgeordnetenhause, von Rapitalsinteressen", als der nationalliberale Redner an­deutete, daß eine Aenderung der Grenzen nötig werden könnte.... Daß der Abg. Liebknecht dieses auf der flachen Hand liegende Ziel auch jetzt noch verkennt, ist um so verwunderlicher, als er als Landsturmmann in einem militärischen Verband beobachten konnte, wie vom letzten bis zum ersten dieser Wille wirksam ist. Wenn er jetzt unter dem Schutz der Immunität des Abgeordneten von kapitalistischen Tendenzen der deutschen Kriegführung spricht, fann man nur bedauern, daß ein Teil der Bevölkerung noch ein Mandat in die Hand eines Mannes legt, den man unmöglich mehr ernst nehmen kann. Man wäre fast versucht, diesem nationalen Thersites einen Achill zu gönnen."

Es genügt, hizuzufügen, daß in der griechischen Sage Thersites von Achill beschimpft und geschlagen wurde. Ob sich das Kölnische nationalliberale Organ bereits selbst in der Achill - Rolle fühlt?

Ein Sozialdemokrat Mitglied der Schuldeputation. Die Wahl des Genossen Reichstagsabgeordneten Dr. Duard in Frankfurt a. M. zum Mitglied der städtischen Schul­deputation ist von der Regierung in Wiesbaden bestätigt worden. In früheren Jahren wurde die Bestätigung zweimal versagt.

Berichtigung.

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In dem Bericht über die Reichstagsfizung vom Sonnabend, den 29. Mai, befindet sich in der ersten Zeile der Wiedergabe der Rede des Genossen Scheidemann ein durch einen Hörfehler des Stenographen entstandener Irrtum. Es muß nicht heißen: Ich war gestern der Meinung, daß nach der Rede des Reichskanzlers sich jedes Wort unsererseits erübrige", sondern Graf Westarp war der Meinung, daß nach der Rede des Reichskanzlers fich jedes Wort unfererseits erübrigt hätte".

Ungerechtfertigte Forderung.

Dieser Tage waren die amtlichen Handelsbertre. rangen Ostpreußens beisammen, um zu beraten, welche Forderungen im Interesse des Handels und des Gewerbes zu dem erwarteten Reichsgesetz über erlittene Kriegsschäden geltend zu machen sind. Die Herren waren sich darüber einig, daß der direkte Sachschaden, den die durch den Russeneinfall ge schädigten Gebiete erlitten hätten, zu ersetzen sei. Darüber hinaus wurden aber noch Forderungen aufgestellt, die selbst einem Teil der

Vertreter des Handels zu weit gingen und die deshalb von ihm bekämpft wurden. So wünschten die Vertreter der Handelskammer zu Insterburg und des Vorsteheramts der Kaufmannschaft zu Tilsit, daß auch die unsichtbaren Kriegsschäden, deren genaue Ermittelung fast gar nicht mög­lich ist, in weitgehendstem Maße entschädigt werden müßten! Die Herren meinten, der Staat müßte die Entschädigungspflicht gegen­über allen denjenigen Personen übernehmen, deren Wohnfig in den vom Feind beseßten Gebieten Tag..

Die Vertreter des Vorsteheramts der Kaufmannschaft zu Königsberg und der Handelskammer zu Allenstein er­widerten den Tilsiter und Insterburger Herren, daß die Abschätzung der heimlichen Schäden zu schwierig und aus finanziellen Gründen kaum durchführbar sei. Auch sei es nicht

Verlustlisten.

Fiskaljahres 1914 bis zum 24. April 244 023 731 Dollar. In diesem Die 3olleinnahmen betrugen in den zehn Monaten des Fiskaljahr haben die Einfuhrzölle bis zum 26. April nur in den Inlandssteuern zu verzeichnen, welche im vorigen Jahre 171 098 738 Dollar abgeworfen. Gleichzeitig ist aber eine Zunahme 252 348 619 Dollar betrugen, in diesem hingegen 265 475 277 Dollar.

Soziales.

Verweigerung des Kriegsscheins.

bon 148 000 000 Dollar. Heute beträgt dieser 23 000 000 Dollar. Die Mindereinnahme während der verflossenen zehn Monate des Fiskaljahres beträgt bis heute, soweit die gewöhnlichen Ein­Die Verlustliste Nr. 9 der Kaiserlichen Schuhtruppen nahmen und Ausgaben in Betracht kommen, 100 033 335 Dollar. wird veröffentlicht. Der Gesamtminderertrag, bei welchem auch die Ausgaben Die Verlustliste Nr. 237 der preußischen Armee enthält für den Panama Kanal in Betracht kommen, beläuft Verluste folgender Truppen: sich heute auf 123 163 791 Dollar. Jm vorigen Fiskaljahr be 3., 4. und 5. Garde- Reg. z. F.; 1. Garde- Res.- Reg.; Gren.- Re- liefen sich die Mindereinnahmen am entsprechenden Tage auf gimenter Alexander, Franz, Elisabeth, Augusta und Nr. 5; Garde- 31 202 185 Dollar und der Gesamtminderertrag auf 60 483 416 gimenter Nr. 2, 3, 4, 18( fiche Erf.- Juf.- Reg. v. Reinhard), 19( siehe Füs.- Reg.; Garde- Jäger- Bat.; Gren.- bziv. Inf.- bzw. Füs.- Re- Dollar. Bej.- Reg. Nr. 8 Posen der Bes.- Brig. Nr. 2), 22, 23, 26, 27( lettere trug er rund 117 000 000 Dollar; heute hat er, wie gesagt Der Minderertrag ist langsam im Steigen. Am 10. April be­beiden siehe 1. Refruten- Bat. des 4. Armeekorps), 33, 35, 38, 41, 123 000 000 Dollar überschritten. Dabei ist zu bemerken, daß der 42, 43, 49( fiche Ers.- Inf.- Reg. Runge), 51, 56, 57, 59, 63, 65, Hauptposten unter den außerordentlichen Ausgaben, nämlich die Aus­66, 67, 69, 70, 72, 82( siehe Sanitäts- Komp. Nr. 2 des 7. Armee- gaben für den Panamakanal, fich gegen das Vorjahr in der gleichen forps), 83, 85, 87, 92, 93, 94, 97, 99, 111, 112, 113, 114, 115, zehnmonatigen Periode um fast sieben und eine halbe Million ver­116, 117, 128, 129, 130, 131, 132, 135, 138, 142, 147, 148, 152 ringert hat. des 4. Armeekorps), 166, 170, 173; Ref.- Inf.- Regimenter Nr. 2, gesichts der Tatsache, daß seit dem Ausbruch des Krieges Extra­( fiche Ers.- Inf. Reg. v. Reinhard), 161, 165( siehe 1. Rekruten- Bat. Es ist also um die Finanzlage schlimm bestellt. Und das an­3, 11, 17, 19( siehe auch Bes.- Reg. Nr. 5 Posen der Bes.- Brig. steuern ausgeschrieben sind. v. Reißwik), 22, 23, 32, 40, 48, 61, 65, 67, 70, 76, 80, 81, 82, 83, 86, 87, 88, 92, 93, 201, 211, 212, 214, 219, 221, 226, 228, 231, 233, 235, 250, 251, 254, 258, 262, 263, 264, 265, 266, 267; menter Nr. 2, 4, 5, 13, 22, 25, 30, 48, 51, 55, 75, 76( siehe Landw. Ers.- Inf. Regimenter v. Reinhard und Runge; Landw. Inf.- Regi­Inf.- Reg. Mohs), 87( siehe Res.- Inf.- Reg. Nr. 17 und Landw.- Inf. Reg. Mohs), 99, 118, Mohs; Landw.- Erf.- Inf.- Reg. Nr. 1 sowie Nr. 8 der Landiv.- Div. v. Menges; Besatzungs- Regimenter Nr. 2 Posen der Bes.- Brig. Nr. 1, 5 Posen der Bes.- Brig. v. Reißwiß, 8 Posen der Bes.- Brig. Nr. 2; Feld- Bat. Schwarz des Detachement Plantier; I. und II. Westfälisches Landw.- Inf.- Bat. Breslau ; Brig.- Erf.- Bataillone: 1. Nr. 5, Nr. 8, 13, 35, 39, 44, 49, 79, 86; Landw.- Brig.- Ers.- Bataillone Nr. 26( siehe Landw.- Ers.- Inf.­Reg. Nr. 1), Nr. 42( siehe Landw.- Ers- Inf.- Reg. Nr. 8 der Landw. Div. v. Menges); Landst.- Inf.- Bataillone 3. Stoblenz( siehe Bes.- dem Gewerbegericht verhandelt. Eine Klage gegen die A. E. G. wurde gestern wieder vor Als Kläger traten zwei Reg. Nr. 8 Posen der Bes.- Brig. Nr. 2), I Deutsch- Eylau, Hohen- Mechaniker auf, die nach ihrem Austritt aus dem Betriebe der jalza( siehe Feld- Bat. Schwarz des Detachement Plantier), A. E. G. mehrere Tage feine Arbeit finden konnten, weil sie II Münster( fiche Bes.- Reg. Nr. 5 Posen der Bej.- Brig. v. Reiß- weder einen Kriegsschein, noch eine Abgangsbescheinigung im wit), III Rosen, I und II Tilfit; Landst.- Inf.- Ers. Bat. 4. Heidel- Sinne der Gewerbeordnung erhalten haben. berg; 1. Retr.- Bat. des 4. Armeekorps; Garnison - Komp. Dieden­hofen; Jäger- Bataillone Nr. 2, 6, 14; Res. Jäger- Bataillone Nr. 15 75 auf 95 Pf. gefordert und dem Meister erklärt, sie würden nicht Die Kläger hatten eine Erhöhung ihres Stundenlohns von und 23; Festungs- Maschinengew.- Abt. Nr. 5( siehe Bes.- Reg. Nr. 8 weiter arbeiten, wenn sie den geforderten Lohn nicht bekämen. Posen der Bes.- Brig. Nr. 2) und Nr. 8; Feldmaschinengew.- Komp. Darauf erklärte der Meister, die geforderte Zulage könne er nicht der 29. Inf.- Div.( siehe Inf. Reg. Nr. 113); Festungs- Maschinen- bewilligen, die Kläger müßten sich an den Arbeiterausschuß wenden. gewehr- Trupp B( siehe Landw.- Inf.- Reg. Mohs). Wenn sie nicht weiterarbeiten wollten, seien sie entlassen. Darauf Nr. 1; Schwere Rej.- Reiter Nr. 2; Drag. Nr. 6; Husaren Nr. 9; Vertreter der Firma ein: Da die Kläger nicht auf Kriegsarbeit, Stab der 12. Stav.- Brig.; Garde- Kür.; 3. Garde- lanen; Kür. verließen die Kläger den Betrieb .- Auf die Klage wandte der Ulanen Nr. 7; Ers.- Reg. des 6. Armeekorps; 3. Landst.- Est. des fondern auf Schreibmaschinen beschäftigt waren, so habe die Firma 7. Armeekorps; Res.- Abt. Nr. 76. geglaubt, sie brauche in diesem Falle keinen Kriegsschein zu er­teilen, weil die Kläger auch ohne Schein Arbeit finden würden. Aber selbst, wenn die Kläger zu denen gehören sollten, die unter den Kriegsschein fallen, so habe ihnen der Schein verweigert werden fönnen, weil sie nicht entlassen seien, sondern die Arbeit nieder­der Verband der Metallindustriellen, an den sich die Kläger wandten, gelegt hätten. Weiter wurde in der Verhandlung festgestellt, daß ihnen den Kriegsschein zugesprochen hat. Da in den Betrieben der A. E. G. auch Heeresarbeit angefertigt wird, werden Arbeiter, die von der A. G. G. fommen, auch wenn sie nicht auf Heeresarbeit beschäftigt waren, ohne Schein in feinem anderen für Heeres­bedarf arbeitenden Betriebe eingestellt. Wie der Vertreter der A. E. G. angab, verfährt die Firma jezt nach diesem Grundsatz. beklagte Firma, die von den Klägern erhobene Forderung Das Gericht( Kammer 5) verurteilte nach langer Beratung die int einem Falle 32 M., im anderen Falle 29 M. zu zahlen. In der Begründung wurde gesagt, die Kläger seien entlassen worden. Sie hätten die Entlassung zwar herbeigeführt, aber die Entlassung sei durch die Firma erfolgt. Den Klägern habe also entweder der Kriegsschein oder eine Abgangsbescheinigung erteilt werden müssen, aus der hervorging, daß sie nicht auf Heeresarbeit beschäftigt... waren.

Feldartillerie: 4. Garde- Reg.; Regimenter Nr. 11, 15, 22, 38, 40, 70, 221; Res.- Regimenter Nr. 25, 36, 45, 47, 49, 62. Fußartillerie: Reg. Nr. 7; Res.- Reg. Nr. 25. Pioniere: I. Garde- Bat.; Reg. Nr. 29; Bataillone: I. Nr. 1, III. Nr. 16, I. Nr. 26, II. Nr. 27, I. und III. Nr. 28; Komp. I. und II. Nr. 2, 11. Nr. 3, II. Nr. 4, I. Nr. 9, II. Nr. 14, I. und Nr. 241; Ref.- Komp. Nr. 47 und 84; Abt. Der 5. Kav.- Div.; Mittlere Minenwerfer- Abteilungen Nr. 125 und 166. Telegr.- Bat. Nr. 1; Etappen- Fernsprechdepot Nr. 9; Festungs­Signaltrupp der Armee- Abt. Gaede; Feldfliegertruppe; Kraft­fahrerdepot Düsseldorf ; Immobiles Kraftwagendepot Nr. 3/4. Pion.- Belagerungstrain Nr. 10; Leichte Proviantkolonne Nr. 6 des Armeekorps); Fuhrparkfolonne Nr. 59 des 9. Armeekorps; des 21. Armeekorps; Schwere Proviantkolonne Nr. 5( ohne Angabe Festungs- Fuhrparkfolonne Nr. 7 Graudenz; leberplanmäßige Fuhrparkfolonne Nr. 3 der 35. Ref.- Div.; Korps- Schlächterei des 24. Rejerveforps; Zentral- Pferdedepot Nr. 4 Hannover; Etappen Pferdedepot der 8. Armee. Artillerie- Munitionsfolonne Nr. 2 des 2. Armeekorps. Sanitäts- Kompagnien Nr. 2 des Gardekorps, Nr. 1 der 3. Garde- Inf.- Div. der Garde- Erf.- Div., Nr. 2 des 7. und Nr. 1 des 16. Armeekorps; Festungslagarett Diedenhofen ; Res.- Lazarett Charlottenburg .

Armierungs- Bataillone; Armierungs- Schanz- Komp. Nr. 8. Bezirkskommando V Berlin. Kriegsbekleidungsamt des 1. Armeekorps. Bewachungskommandos von Gefangenenlagern.

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Wer ist der Unternehmer?

Diese Frage spielte die Hauptrolle in einer Verhandlung, die sich gestern vor der Kammer 5 des Gewerbegerichts ab­spielte.

Eine Firma Schneider, die sich mit der Fabrikation von Huf­gerechtfertigt, hinsichtlich der indirekten Kriegsschäden einen Der Schluß der bayerischen Verlustliste Nr. 186 meldet eisen befaßt, schloß mit einem Schirrmeister einen Affordvertrag Unterschied zu machen zwischen denjenigen Gebieten, in denen der Verluste des 23. Inf. Reg.; 1. Maschinengew.- Abt .; Ref.- Inf.- Re- von dem er auch seine Hilfskräfte, die er selbst anzunehmen hatte, ab, wonach der Schirrmeister einen bestimmten Stückpreis bekam, Feind gewesen und in denen er nicht gewesen sei. Algemeine Maß- gimenter Nr. 20, 21, 23; 1. Landw.- Div.; Landw.- Inf.- Regimenter entlohnen mußte. Als einer der von dem Schirrmeister beschäftigten Maß- gimenter on dem er auch seine Hilfskräfte, die er selbst anzunehmen hatte, nahmen zur Hebung des Wirtschaftslebens in Ostpreußen seien der Nr. 1, 4, 6, 10; Landst.- Inf.- Bataillone Kaiserslautern , München II , Schmiede wegen einer Lohndifferenz gegen die Firma Schneider Erjazz für die indirekten Schäden. lage erhob, machte diese den Einwand, nicht sie, sondern der Schirr meister sei der Arbeitgeber des Klägers. Der Schirrmeister sagte dagegen als Zeuge, er könne sich nicht als den Arbeitgeber be­trachten, er habe die Schmiede zwar eingestellt, aber nicht für sich. sondern für die Firma. Der Vertreter der Firma gab schließlich noch zu, daß die Bersicherungsbeiträge für die betreffenden Arbeiter och zu, daß die Versicherungsbeiträge für die betreffenden Arbeiter von der Firma gezahlt wurden.

Anzeigepflicht für Zucker.

Wafferburg; Landft. Hilfsdienst- Komp.( 8. Res.- Div.); 2. Ulanen­Reg.; 5. Chevaulegers- Reg.; Kav.- Kraftwagenkolonne Nr. 2; 6. Feldart.- Reg.; Res.- Feldart.- Regimenter Nr. 1, 5, 8, 9; Ref. Fußart.- Reg. Nr. 3; Ref.- Fußart.- Bat. Nr. 6; 1., 2., 3. Pion .- Bat.; Rej. Pion.- Bataillone Nr. 2, 3, 4; Res.- Fernspr.- Abt. 1; Res. Durch Bundesratsbeschluß vom 27. Mai ist der Zentraleinkaufs- Div.- Brückentrain 1; Leichter Festungs- Scheinwerferzug Nr. 3 gesellschaft die Bestandsaufnahme von Verbrauchszuder mit dem( 1. Reserveforps); 2. Landw.- Pion. Komp. 3. Armeekorps; Militär­eventuellen Recht der Enteignung übertragen worden. Anzeige- Eisenbahn- Direttion I; Armierungs- Bat. Nr. 1; I. Munitions. pflichtig ist, wer mit Beginn des 1. Juni Verbrauchsauder in Ge- Solonnen- Abt. 2. Armeekorps; Ref.- Munitionskolonnen- Abt. Nr. wahrjam hatte. Von der Anzeigepflicht sind Mengen befreit, die und Nr. 5. Die Verlustliste Nr. 32 der Kaiserlichen Marine wird insgesamt weniger als 50 Doppelzentner betragen. beröffentlicht.

Die ungarische Opposition beim Kaiser. Wien , 1. Juni .( W. T. B.) Der Kaiser hat heute vor­mittag den Grafen Julius Andrassy, Führer der oppositionellen Verfassungspartei des ungarischen Abge­ordnetenhauses, empfangen.

Aus Industrie und Handel.

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Die Ausgabe der Stüde der zweiten Kriegsanleihe beginnt anfangs Juni. Die Schlußlieferung wird nicht vor dem Spätherbst erfolgen können.( Näheres im Anzeigenteil.)

Die Staatseinnahmen Rußlands im Kriege. Budapest , 1. Juni .( W. T. B.) Sämtliche Blätter ohne Unterschied der Parteistellung sprechen die Ansicht aus, daß Nach den Kassenberichten des Finanzministeriums sind vom die Audienz der oppositionellen Führer 1. Januar bis 1. Dezember 1914 an ordentlichen Einnahmen 2640 feineswegs die Bedeutung habe, als ob ein Roalitions Millionen Rubel, d. 1. 444,4 Millionen Rubel weniger als in i. kabinett, von dem gerüchtweise die Rede gewesen ist, dem- demselben Zeitabschnitt des Vorjahres, eingegangen. nächst gebildet werden solle. Graf Apponyi äußerte zu Nach Nowoje Bremja" vom 17. Mai brachten eine erhöhte Ein­+11,5 Min. Stapitalien und Bantoperationen des Fistus. 9.­Privateisenbahnen. +8,8 Reichs- Industrie- Steuer.

einem Mitarbeiter des" Pesti Hirlap" über die Audienz fol- nahme: Tabak. gendes

: Nachdem es unter den gegenwärtigen Umständen für die Opposition schwer möglich ist, im Parlament alle Be­merkungen, die wir zu machen wünschten, rückhaltlos zu äußern, so haben wir diesen Weg beschritten, um Seiner Majestät dem König unmittelbar unsere Anschauungen mit aller Offenheit vorzutragen. Budapest

, 1. Juni .( W. T. B.) Das Amtsblatt ber­öffentlicht die Ernennung des Barons Erwin Roßner zum Minister am Königlichen Hoflager an Stelle des Minister­präsidenten Grafen Tisza, der diesen Posten bisher interi­mistisch bekleidete.

Zur Lage in Mexiko .

Washington, 1. Juni .( W. T. B.) Meldung des Reuter­schen Bureaus. In einem Aufruf des Roten Kreuzes um Silfe für Meriko wird erklärt, die Republik sei von Hunger heimgesucht; die Bevölkerung der Stadt Meriko schwebe in Gefahr zu verhungern. In Acapulco sei ein Hungeraufstand ausgebrochen, und Weiber und Kinder im Gedränge bei Verteilung von Lebensmitteln totgetreten worden.

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Man glaubt, daß Wilson in Begriff stehe, an die meri­fanischen Parteiführer eine Note zu richten, die faktisch einem Ultimatum gleichfäme.

Münze

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+ 8,-

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+ 6,-

Hiernach kam das Gericht zu dem Urteil, daß der Schirr­meister nicht als selbständiger Unternehmer, sondern als Kolonnen­Forderung des Klägers führer anzusehen sei. Die Firma Schneider habe deshalb die soweit sie das Gericht für begründet hielt

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zu erfüllen.

Nach der Urteilsverkündung bemerkte der Vertreter der Firma mit ärgerlicher Miene:" Wozu schließt man denn Verträge, wenn man schließlich doch für alles haften soll?"

Ein Irrtum im Lehrvertrage.

In den von der Berliner Handwerkskammer heraus­gegebenen Lehrvertragsformularen finden sich zwei Para­graphen, deren einer vom Softgeld und der andere vom Wochenlohn des Lehrlings handelt. Je nachdem, ob man das, was der Lehrling vom Meister erhäit, als Rostgeld oder als Wochenlohn ansehen will, wird der eine oder der andere Baragraph mit den entsprechenden Ziffern ausgefüllt und der nicht ausgefüllte durchstrichen. In einem Falle, der die Kammer 5 des Gewerbegerichts beschäftigte, waren beide Paragraphen ausgefüllt. Nach dem Wortlaut dieses Ver-. trages hatte es also den Anschein, als ob der Lehrling wöchentlich 4 M. Kostgeld und 4 M. Lohn erhalten sollte. Tat­sächlich hat er nur 4 M. wöchentlich bekommen, ja der Lehr­meister hat sogar für die Tage, wo der Lehrling wegen

Auch Telegraphen und Streichhölzersteuer hatten ein Plus zu Serankheit fehlte, Abzüge gemacht. Das ging länger als ein verzeichnen.

das Branntweinmonopol.

Dagegen hatte ein Minus aufzuweisen:

Staatseisenbahnen

Budersteuer Forsten

Bölle.

Getränkesteuer

318,- Min. 78,- 36,-

"

"

34,5

"

9,5

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8,-

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Jahr, ohne daß von dem Lehrling oder seinen Eltern Ein­wendungen erhoben wurden.

Jeht, nachdem die Mutter in ungünstige wirtschaftliche Ver­hältnisse geraten ist, beantragt sie im Klagewege Nachzahlung von 4 M. wöchentlich und ferner Zahlung von Kostgeld und Lohn bis zum Ablauf des Vertrages. Die Klägerin gab an, sie sei bei Ab­schluß des Vertrages der Meinung gewesen, daß die doppelte Be­zahlung gelten solle, denn sie habe damals gleich geltend gemacht,

ebenjo ergab sich ein Minus bei verschiedenen Gefällen, Abgaben daß sie mit 4 und später 5 M. wöchentlich ihren Sohn nicht er­von Grund und Boden u. dergl.

Dem stehen gegenüber:

ordentliche Ausgaben nach dem Etat

2444 Mill. Rubel ( 37 Mill. Rubel weniger als im Jahre 1913), außerordentliche Ausgaben 220

( 66,5 Mill. Rubel mehr als in den entsprechenden Monaten des Jahres 1913).

Bur Finanzlage der Vereinigten Staaten .

Die New Yorker Staatszeitung" vom 27. April schreibt: Su Beginn des Fistaljahres befand sich in der Bundestasse ein Bestand

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halten könne. Der Beklagte erklärte die Ausfüllung beider Paragraphen für ein Versehen, aus dem keine Verpflichtung her­geleitet werden könne.

Zu dieser Auffassung kam auch das Gericht. Es wies die Klage ab mit der Begründung: Der Vertrag sei so gemeint, daß dem Lehrling nur einmal der Betrag von 4 bzw. 5 M. wöchentlich ge­zahlt werden solle. Dafür spreche auch der Umstand, daß die Klägerin gegen die Zahlung des einfachen Betrages bisher keine Ginwendung erhoben habe und erst jetzt, wo sie sich in einer Notlage befinde, die Mehrzahlung verlange. Der Abzug der ver­fäumten Arbeitstage sei allerdings bedenklich. Da sich aber die lage auf diesen Punkt nicht erstrede, könne das Gericht keine Entscheidung hierüber treffen.