Der Streit um die Militärschneiderlöhne. Ein alter Bekannter beschäftigte gestern wieder die Schlichtungskommission für Militärbekleidung. Es ist die Firma Joseph u. Co., deren Löhne in verschiedenen Fällen Anlaß zu Klagen vor der Schlichtungskommission gegeben haben. In allen diesen Fällen und auch jetzt wieder handelt es sich um Militärdrillichhofen, die zum Teil auf dem Umwege über die Firma Wertheim an Zwischenmeister und schließlich an Arbeiter und Arbeiterinnen gelangt sind, denen außergewöhnlich niedrige Löhne gezahlt wurden. Durch die früheren Stlagen hat der Schneiderverband schon mehr als 200 M. Nachzahlung an Arbeitslöhnen auf die an Joseph u. Co. vergebenen Hosen herausgeholt. Jezt klagte er aufs neue 3270 M. ein, während eine andere Klägerin von derselben Firma 206 M. zu wenig gezahlter Löhne fordert. Verlangt wird der vom Bekleidungsamt des Gardekorps festgesezte Arbeitslohn, der im vorliegenden Falle etwas über eine Mark pro Stück beträgt. Frau Joseph, welche die beklagte Firma vertrat, behauptete, die fraglichen Hosen habe sie für das Bekleidungsamt des dritten Armeekorps geliefert. Bei lebernahme des Auftrages sei ihr nicht die Verpflichtung auferlegt worden, ortsübliche Löhne zu zahlen. Man habe ihr auf dem Bekleidungsamt in Spandau gesagt, sie brauche nicht mehr wie 65 Pf. Arbeitslohn für die Hose zahlen, und sie habe sogar noch etwas mehr gezahlt.
10. Gewerbeinspektion Berlin NO. Umfassend die Polizeirebiere: 18, 51, 58, 80, 81, 92, 98, 105, 106 und 113. Bureau: NO. 55, Hufelandstr. 11. Fernspr.: Amt gjt. 9446.
Die in Deutschland lebenden Italiener haben vielfach gar nicht den Versuch gemacht, ihre Heimat zu erreichen. So sollen auch in 11. Gewerbeinspektion Charlottenburg. Ümfassend den Stadiden Militäreffektenbetrieben verschiedene hundert Sattler beschäftigt freis Charlottenburg . Bureau: Charlottenburg , Windscheidstr. 15. fein. Die deutschen Arbeiter sind den Ausländern nie entgegen Fernspr.: Amt Wilh. 3321. getreten, es sei denn, daß diese als Lohnbrüder und Streifbrecher 12. Gewerbeinspektion Neukölln. Umfassend den Stadtkreis nicht ist, hat auch der Kriegsausbruch an dem friedlichen Neukölln 9659. Wo das Neukölln. zu uns famen, was leider vielfach der Fall war. Bureau: Neukölln, Hermannstr. 74. Fernspr.: Amt und kollegialen Zusammenarbeiten zwischen Deutschen und 13. Gewerbeinspektion Schöneberg- Wilmersdorf. Umfassend Ausländern nichts geändert, und das Korrespondenzblatt" die Stadtkreise Berlin- Schöneberg und Berlin- Wilmersdorf . des Verbandes der Tapezierer und verwandter Berufsgenossen Bureau: Berlin- Wilmersdorf, Am Seepark 81. Fernspr.: Amt wendet sich an die organisierten Berufsangehörigen ausdrücklich mit Pfalzburg 6430. den folgenden Worten:
iverden.
„ Wir haben das Vertrauen zu unseren Kollegen, daß sie diesen Leuten nach wie vor anständig und kollegial gegenüber handeln Die Arbeiterschaft Italiens , soweit sie organisiert ist, fonnte gegen die Kriegsheger nicht aufkommen. So verachtens wert auch die Wut der Kriegsheher und ihre Ausschreitungen find, wir wollen uns trotzdem freihalten von niedriger Wiedervergeltung."
Ausland.
"
14. Gewerbeinspektion Lichtenberg . Umfassend den Stadtkreis Berlin- Lichtenberg und die Landgemeinde Berlin - Stralau. Bureau: Berlin- Lichtenberg , Müggelstr. 21a. Fernspr.: Amt Kgst.
Eingegangene Druckschriften.
Ritter, Tod und Teufel . Kriegsgedichte von R. Herzog. Gcb. 2 M. Duelle u. Meher, Leipzig .
Herausgegeben von Ch. H. Huberich und A. A. Nicol- Speher. 165 Seiten.
Deutsche Gesetzgebung für die okkupierten Gebiete Belgiens.
Der Heldenkampf unserer Kolonien. Nach den amtlichen MitPicardt, Berlin .
teilungen des Reichstolonialamts. Heft 1 und 2. Je 60 Pf.- Boll 11.
Bühne und Welt. Halbmonatsschrift für Theater, Literatur und Mufit. Maihest. Herausgeber: 23. Stiefer. 60 Pf. Verlag:„ Bühne und Belt", Hamburg 36.
Die Tat. Sozial- religöse Monatsschrift für deutsche Kultur. Heft 3. Viertelj. 3 M.- E. Diederichs, Jena .
Regen.
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Die belgische Arbeiterorganisation während des Krieges. Die belgische Arbeiterbewegung hat sich, so wird uns aus Amsterdam geschrieben, auch während der Okkupation in glänzender Weise aufrecht erhalten. In Gent hat in der Kriegszeit der große Konsumverein Vooruit" noch 1350 neue Mitglieder gewonnen; die Gewerkschaftsbewegung nahm um 700 Mitglieder zu, während der Bekanntlich besteht eine Verfügung des Kriegsministeriums, wo- tägliche Verkauf des Parteiblattes Booruit" sich von 9000 auf nach für Arbeiten auswärtiger Bekleidungsämter, die in Berlin an- nahezu 18 000 gesteigert hat. Die Genter genossenschaftgefertigt werden, die Löhne des Berliner Tarifs gezahlt Tagereisen weit durch das ganze Land bis Lüttich und Charleroi . Mitten liche Weberei verschickt ihre Produkte mittels Wagens vier werden müssen. Wer sich nur an den Buchstaben der Verfügung in der Striegszeit ist in Gent ein Großeinkaufsbureau für die hält, kann vielleicht auf den Gedanken kommen, sie sei auf den vor- flämischen Konfumbereine gegründet worden. Wetteraussichten für das mittlere Norddeutschland bis liegenden Fall nicht anwendbar, denn die Verfügung spricht von Schneider- Ruinen der fast gänzlich zerstörten Stadt Dinant im Maastal hat beiter. Später im Westen zunehmende Bewölkung und stellenweise etwas Und zwischen den Donnerstagmittag. Etwas wärmer. Zunächst noch trocken und vielfach arbeiten, die das Bekleidungsamt vergibt, also Sachen, für welche das neuerdings der Konsumberein eine Verkaufsstelle wieder eröffnet. In Amt die zugeschnittenen Stoffe liefert. Die Firma Joseph hat aber Stoff Gent wurde der 1. Mai von der Arbeiterschaft mit einer scharfen und Zuschnitt selbst zu besorgen. Sie steht deshalb nicht im Arbeits-, sozialistischen Rede Anseeles und einem Konzert auf einem der sondern im Lieferungsverhältnis zum Bekleidungsamt des dritten städtischen Pläge gefeiert. Sämtliche öffentliche Schulen und Armeekorps. Dem Geist und dem Zweck der kriegsministeriellen gloden läuten wollen- das haben aber die deutschen militärischen städtische Bureaus waren geschlossen. Man hatte auch die StadtVerfügung entspricht es natürlich nicht, wenn bei Lieferungs- Behörden nicht gestattet. verträgen die ortsüblichen Arbeitslöhne nicht gezahlt werden brauchten. Daß diese den Arbeitern gesichert werden, das ist ja gerade die Absicht der Verfügung. In dieser Auffassung war die Schlichtungsfommission vollkommen einig. Auch der das Bekleidungsamt des Garde forps vertretende Major vertrat mit voller Bestimmtheit die Ansicht, daß im vorliegenden Falle die Löhne des Berliner Tarifs gezahlt werden müßten. Zu einer Entscheidung kam die Kommission noch nicht. Es soll erst Beweis darüber erhoben werden, welche Vereinbarung hinsichtlich der Arbeitslöhne zwischen der Firma Joseph u. Co. und dem Bekleidungsamt des dritten Armeekorps getroffen ist.
Eine Anzahl anderer Fälle boten das sich stets wiederholende Bild: Arbeiter und Arbeiterinnen haben einen weit geringeren Lohn bekommen als der Tarif vorschreibt. Der Zwischenmeister beruft sich darauf, daß er selber nicht mehr bekommen habe als er den Arbeitern zahlen solle und man verweist ihn dann an feinen Auftraggeber, an dem er sich schadlos halten könne, aber den Arbeitern müsse der vorgeschriebene Lohn gezahlt werden. Bei der Verhandlung derartiger Fälle werden oft namhafte und leistungsfähige Firmen genannt, die immer noch nicht wissen oder nicht wissen wollen, daß von den Arbeitslöhnen, die das Bekleidungsamt zahlt, 75 Proz. dem Arbeiter zukommen, während 25 Broz. auf den Unternehmer und seine Zwischenmeister kommen. In der gestrigen Sitzung wurden von beklagten Zwischenmeistern die Firmen Bernivard Reineweber, Richter, Lucian genannt, die zu wenig gezahlt haben. Die betreffenden Zwischenmeister erklärten sich zur Nachzahlung an die Arbeiter bereit es handelt sich um Beträge von 250 M., 206 M., 56 M. usw. und werden, wie ihnen die Arbeitgeberbertreter rieten, die genannten Firmen zur Nachzahlung heranziehen, nötigenfalls durch eine Klage bei der SchlichtungsTommission. Uebrigens ist der Vorfigende des Arbeitgeberverbandes für die Herren- und Knabenkonfektion in allen Fällen, wo eins seiner Mitglieder verklagt wird, bemüht, den Beklagten zu einem für die Kläger annehmbaren Vergleich zu bewegen ehe es zur Berhandlung kommt. Meistens haben diese Bemühungen auch Erfolg.
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Aus der Gewerbeinspektion.
Gemäß§ 120a und ff. der Gewerbeordnung sind die Gewerbeunternehmer verpflichtet, die Arbeitsräume, Betriebseinrichtungen, Maschinen und Gerätschaften so einzurichten und zu unterhalten, daß die Arbeiter gegen Gefahren für Leben und Gesundheit soweit geschützt sind, wie es die Natur des Betriebes gestattet.
Insbesondere ist für genügendes Licht, ausreichenden Lufts Staubes, der dabei entwickelten Dünste und Gase sowie der dabei raum und Luftwechsel, Beseitigung des beim Betriebe entstehenden entstehenden Abfälle Sorge zu tragen.
Ebenso sind diejenigen Vorrichtungen herzustellen, welche zum Schuße der Arbeiter gegen gefährliche Berührungen mit Maschinen oder Maschinenteilen oder gegen andere in der Natur der Betriebsstätte oder des Betriebes liegende Gefahren, namentlich auch gegen die Gefahren, welche aus Fabrikbränden erwachsen können, erfor eclich find.
beiter sich umkleiden und nach der Arbeit sich reinigen, müssen ausIn Anlagen, deren Betrieb es mit sich bringt, daß die Arreichende, für die Geschlechter getrennte Ankleide- und Waschräume vorhanden sein.
Die Bedürfnisanstalten müssen so eingerichtet sein, daß sie für die Zahl der Arbeiter ausreichen, daß den Anforderungen der Ges Sundheitspflege entsprochen wird und daß ihre Benukung ohne Verlegung der Sitte und Anstand erfolgen kann. führung der gesetzlichen Bestimmungen zu überwachen und namentDas Polizeipräsidium, welchem die Pflicht obliegt, die Durch neu zu errichtenden Anlagen berüdjichtigt werden, bringt deshalb lich dafür zu sorgen, daß die oben angeführten Forderungen in die bezüglichen Bestimmungen in Erinnerung.
Da bauliche Aenderungen, wenn sie während des Betriebes vorgenommen werden müssen, in der Regel unliebsame Störungen und einen größeren Kostenaufwand verursachen, so liegt c3 im Interesse der Gewerbeunternehmer, den gesetzlichen Forderungen bei der Neueinrichtung ihrer Anlagen Rechnung zu tragen. Die staatlichen Gewerbeaufsichtsbeamten geben darüber bereitwillig eingehende Auskunft.
Zu diesem Zwede sowie zur Auskunfterteilung über alle anderen, die Gewerbeaufsicht betreffenden Angelegenheiten sind die Gewerbeaufsichtsbeamten in den unten bezeichneten Dienstlokalen und zu den nachbenannten Zeiten zu sprechen: A. Für Arbeiter und Arbeitgeber: Dienstags und Freitags von 1 bis 2 Uhr mittags.
Höhere Löhne für die Damenkonfektion! Die gegenwärtig herrschende Teuerung macht es zur gebieterischen Notwendigkeit, auch für die in der Berliner Damentonfettion beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen eine Erhöhung der Löhne herbeizuführen. Schon immer wurde mit Recht über die schlechten Löhne der Damenkonfettion Selage geführt. Bei Ausbruch des Krieges verschlechterten sich die Zustände auch in diesem Gewerbe B. Für Arbeiter allgemein: Donnerstags von 7 bis 8 Uhr noch mehr. Soweit inzwischen eine Veränderung der Löhne eins abends und am ersten Sonntag des Monats von 9 bis 10 Uhr vorgetreten ist, ist dies keine Besserung gegenüber den Zuständen vor mittags. dem Kriege. C. Für Arbeiterinnen halten außerdem bis auf weiteres die Demgegenüber ist aber eine Steigerung aller Lebensmittelpreise Geiperbeinspektionsassistentinnen: Fräulein Reichert in der Gezu verzeichnen, die es den Arbeitern und Arbeiterinnen in dieser Werbeinspektion C., Fräulein Koopmann in der GewerbeinspetBranche nicht ermöglicht, ihren Lebensunterhalt mit den gegenwärtig tion SD., Fräulein Conradt in der Gewerbeinspektion N., Fräulein bezahlten Löhnen zu bestreiten. So ist die Tatsache zu verzeichnen, Specht in der Gewerbeinspektion O., Fräulein Herrmann in der daß die Arbeiter und Arbeiterinnen in der Berliner Damentonfettion Gewerbeinspektion S., Fräulein Matthes in der Gewerbeinspetunter ganz besonders ungünstigen Verhältnissen leben. tion NO., Frau Klatt in der Gewerbeinspektion NW. , Fräulein Es macht sich daher notwendig, Lohnerhöhungen in diesem Ge- Schaltau in der Gewerbeinspektion Berlin - Quisenstadt und Fräuwerbe zu fordern, die der gegenwärtigen Wirtschaftslage Rechnung lein Kummert in der Gewerbeinspektion Charlottenburg. tragen und der Arbeiterschaft einen Lebensunterhalt ermöglichen. Der Ortsverwaltung sind schon von den Arbeitern und Arbeilerinnen einer größeren Anzahl Betriebe Anträge zugegangen, die den Wunsch ausdrücken, eine angemessene Steigerung der Löhne herbeizuführen. Da diesen Anträgen entsprochen werden soll, so ersuchen wir die in der Damenkonfektion beschäftigten Heim- und Werkstattarbeiter und Arbeiterinnen, in allen Betrieben zu dieser Angelegen heit Stellung zu nehmen, damit durch ein einheitliches Vorgehen in allen Betrieben eine Besserung der Lohnverhältnisse in der Damenkonfektion erzielt werden kann.
Sprechstunden zu den unter B angegebenen Seiten. Außerdem sind zur Auskunfterteilung über alle die Gewerbeaufsicht betreffenden Angelegenheiten täglich von 1 bis 3 Uhr Gewerbeaufsichtsbeamte in den Diensträumen der Gewerbeinspektion anwesend.
Die Bezirke der Gewerbeinspektionen im Landespolizeibezirk Berlin , umfassend die Stadtkreise Berlin , Charlottenburg , BerlinSchöneberg, Berlin- Wilmersdorf, Neukölln, Berlin- Lichtenberg und die Landgemeinde Perlin- Stralau sind wie folgt abgegrenzt:
1. Gewerbeinspektion Berlin G. Umfassend die Polizeireviere: 1, 2, 12-16, 19-21, 27, 38 und 40. Bureau: NO. 18, Elisabethstraße 50/51. Fernspr.: Amt Rigst. 9421.
2. Gewerbeinspektion Berlin D. Umfassend die Polizeireviere: 20-24, 44, 45, 52, 65, 66, 93-96, 102, 103, 108, 110, 111 und 116. Bureau: O. 34, Bromberger Str. 6. Fernspr.: Amt Sgst. 7220. reviere: 25, 43, 49, 53, 54, 70, 79, 86 und 87. Bureau: SO. 26, 3. Gewerbeinspektion Berlin SD. Umfassend die PolizeiMariannenplay 21. Fernspr.: Amt Mpl. 8093.
Der Verband der deutschen Buchdrucker hatte nach einer Statistit vom 1. Mai 1915 bei Einrechnung der Heeresangehörigen, gegen die 70 452 Mitglieder am Schlusse des zweiten Quartals 1914, trotz der Striegszeit noch einen Mitgliedergewinn von über 500. Zum Heeresdienst waren am 1. Mai 31 030 organisierte Buchdruder oder 28, 30, 41, 42, 47, 48, 67, 72, 78 und 85. Bureau: S. 53, Gitschiner 4. Gewerbeinspektion Berlin S. Umfassend die Polizeireviere: 43,7 Broz. einberufen gegen 22 760 am 30. Januar 1915. Von den Straße 110. Fernspr.: Amt Dipl. 7588. 39 965 nicht im Kriegsdienst stehenden Buchdruckern waren 35 336 5. Gewerbeinspektion Berlin - Luisenstadt. Umfassend die voll beschäftigt, 652 waren arbeitslos, 729 bei verkürzter Arbeitszeit Polizeireviere: 26, 29 und 55. Bureau: SO. 16, Michaeltirchstr. 4. tätig und 805 frant. Von den zu anderen Berufen übergegangenen Fernspr.: Amt Mpl. 2561. Buchdruckern wurden am 1. Mai nur 2443 gezählt gegen 3725 6. Gewerbeinspektion Berlin SW. Umfassend die Polizeiam 30. Januar. Zweifellos sind auch von ihnen viele ein reviere: 3, 31-37, 39, 56, 63, 71, 73 und 77. Bureau: W. 57, gezogen, es ist aber ebenso sicher ein nicht unerheblicher Teil Bülowstr. 98. Fernspr.: Amt Lüzom 4087. berselben bei Besserung der Konjunktur zum Buchdrudgewerbe zurüdgefehrt.
An Arbeitslosenunterstügung zahlte der Verband in den ersten neun Kriegsmonaten unter Hinzurechnung der Gauzuschüsse nicht weniger als 3 186 603 M. An die Familien der 15 716 verheirateten Striegsteilnehmer wurden durch die Gau- und Ortstassen in der felben Zeit 391 150 M. gezahlt. Die Ausgaben in allen Unter stigungszweigen betragen vom 3. August bis 1. Mai night weiger als 4 349 368 M.
7. Gewerbeinspektion Berlin B. Umfassend die Polizeireviere: 4, 64, 74-76, 83, 84, 100, 104 und 118. Bureau: NW. 21, Bundesratsufer 2. Fernspr.: Amt Mb. 3970.
8. Gewerbeinspektion Berlin NW. Umfassend die Polizeireviere: 5-8, 57, 58, 69, 82, 91, 101, 107, 112 und 117. Bureau: N. 4, Invalidenstr. 36/37. Fernspr.: Amt N. 3145.
9. Gewerbeinspektion Berlin N. Umfassend die Polizeireviere: 9-11, 17, 46, 50, 59-62, 88-90, 97, 99, 109, 114 und 115. Bureau: N. 20, Prinzenallee 88. Fernspr.: Amt Mb. 4037.
Bekanntmachung.
Die Ausgabe der Stücke der zweiten Striegsanleihe beginnt anjangs Juni, und zwar werden zunächst 10-15% der 5% Reichsanleihe und etwa 30% der Reichsschazanweisungen ausgegeben. Weitere Beträge werden in Zwischenräumen von je 4 bis 6 Wochen nach Maßgabe der eingehenden Lieferungen verteilt werden; die Schlußlieferung wird nicht vor dem Spätherbst erfolgen fönnen.
Eine raschere Lieferung ist wegen der gewaltigen Masse des herzus stellenden und zu bearbeitenden Materials leider nicht möglich, und es ergeht daher an die Zeichner die dringende Bitte, sich bei Abforderung der ihnen zugeteilten Stücke vorerst auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.
Reichsbank Direktorium.
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Habenstein. v. Grimm.
Sonntag 8-10 geöffnet.
Spezialität: Weite Größen.
Drei Vergünstigungs- Tage
Prachtv. Seidenjacken Lang.Seiden- Mohair- Modelle in Seidena. Eolienne, Moiree, Alpacca- Mäntel, Phantasie- Mänteln, kurz u. lang, schwarz, blau und m. Stickerei, hochstatt 60.-, 33.- für modefarb., st. 38.-, apart, statt 150,- 3 Tage 28., 15.- 28. f. 3 T. 20.-, 12. f. 3 Tage nur 50.12.
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gloria- Mäntel, in Eolienne, Kammblau, mode, tob, garn, Seide usw., schwarz, hocheleg. auch für starke Fig. statt 69.- f. 3 T. 25.- statt 155.- f. 3 T. 55.Weiße Flauschjacken Seidenkleider( Mod.) statt 35.- für 15.für 45.Lodenpelerinen statt 18.- für 10.Feine Waschkostüme
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Trauermagazin.
Auswahlsendungen sofort. Amt Zentrum 7890.
I. Mohrenstr. 37a ( Kolonnaden)
Westmann
Todes- Anzeigen
Sozialdemokratischer Wahlverein
f. d. 8. Berl. Reichstags- Wahlkreis.
Nachruf.
Am 26. Mai starb unser Mitglied, der Arbeiter Richard Behrends
und wurde am Sonnabend, den 29. Mai, beerdigt.
Ehre seinem Andenken! 222/9 Der Vorstand.
Verband der Fabrikarbeiter Deutschlands.
Verwaltung Groß- Berlin. Am Sonnabend, den 29. Mai, verstarb unser Mitglied
Minna König.
Ehre ihrem Andenken! Die Beerdigung findet heute Mittwoch, den 2. Juni, nachmittags 5%, Uhr, von der Halle des Gemeinde- Friedhofes, Ober Schöneweide, aus statt.
55/8
Die Ortsverwaltung.
II.
Deutscher Metallarbeiter- Verhand Verwaltungsstelle Berlin.
Den Kollegen zur Nachricht, daß unser Mitglied, der Fräser
August Klein
am 29. Mai gestorben ist.
Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet heute Mittwoch, den 2. Juni, nachmittags 21%, Uhr, von der Leichen halle des Neuköllner Gemeindefriedhojes, Mariendorfer Weg, aus statt.
Ein Geistlicher geht nicht mit. Rege Beteiligung erwartet Die Ortsverwaltung.
Nachruf.
Den Kollegen ferner zur Nachricht, daß unser Mitglied, der Bronzeur
Franz Ballwitz
am 19. Mai gestorben ist.
Nachruf.
Den Kollegen ferner zur Nachricht, daß unser Mitglied, der Bobler
Ernst Rösener am 24. Mai gestorben ist. Ehre ihrem Andenken! 114/15 Die Ortsverwaltung.