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Nr. 153. 32. Jahrg.

Süden- Westen.

Bezirks- Beilage des Vorwärts" für Süden Welten.

Verlustlisten.

Die Verlustliste Nr. 240 der preußischen Armee enthält Verluste folgender Truppen: Oberkommando der 9. Armee( siehe Höheres Kavallerie- Kom­mando Nr. 1).

vergehen würden, wie sie eben im Krieg normal genannt werden können. Der Ausnahmezustand ist zum Dauerzustand geworden, ohne daß in allen Fällen klar ist, was nun Recht ist.

Geschlechtskrankheit und Krankenkasse.

Wie wenig Verständnis noch immer einige Kassen für die Notwendigkeit der Heilung von Geschlechtskrankheiten haben, zeigte ein vor dem Oberversicherungsamt in Potsdam ver­handelter Fall.

Freireligiöse Gemeinde.

5. Juni 1915.

Am Sonntag, den 6. Juni, vormittags

9. Uhr, Pappel- Allee 15-17; Neukölln, Idealpaſſage"; Tegel , Bahnhof­straße 15, und Ober- Schöneweide, Klarastr. 2: Freireligiöse Borlesung. Bormittags 11 Uhr, Sleine Frankfurter St. 6: Bortrag des Herrn Dr. C. Schmidt: Kirche und Sefte." Damen und Herren als Gäste willkommen.

Eingegangene Druckschriften.

Der neue Dreibund. Politisches Arbeitsprogramm von F. Köhler. Brosch. 2 M. J. F. Lehmanns Verlag, München . Krieg und Volkswirtschaft. Hest 4: Krieg und Sozial­Heft 5: Krieg und Versiche: politik. Von Prof. W. Zimmermann. rung. Von Dr. Brud. Jährlich 8 Heste 6 M. Einzelh. 1 M. 2. Simion, Neue Welt- Kriegskarte. Volksausgabe 50 Pf. J. Brand u. Co., wien 6.

Berlin W 57.

Die Front. Nr. 17. Striegsausgabe von Licht und Schatten. 10 Pf. Verlag: Licht und Schatten, Berlin W. 9.

Zolltrennung und Zolleinheit. Die Geschichte der östereichisch­ungarischen Zwischenzoll- Linie. Nach den Akten dargestellt von Dr. N. Sieghart. Manz, Wien . 10,20 m., geb., 12,80 m. Der Krieg in Wort und Bild 1914/15. Heft 27-29. Jede Woche ein Heft. 30 f. Bong ut. Co., Berlin W 57. Karte des italienisch- österreichischen Grenzgebiets. 80 Pi. H. Wagner u. E. Debes, Leipzig . Karte der österreichisch - ungarischen Küstenländer. 1 M. Karte des österreichisch - ungarischen Grenzgebiets. 1 M. G. Freh tag u. Berndt, Wien 7. Der Gespensterkrieg. Mit Beiträgen von G. Mehring, S. H. Strobl Die Lese", Stuttgart . u. a. 1,50 M. Der Todesstof gegen den haeckelschen Monismus oder den wissenschaftlichen Materialismus. Von H. Herksch. 60 Pf. Selbst­verlag in Leipzig , Elsterstr. 11.

Stab der 11. Inf.- Div., der 1. und 43. Res.- Div. sowie der 103. Res.- Juf.- Brig.; 1., 2., 4. und 5. Garde- Reg. 3. F.; 2. Garde­Die Entwertung unserer Nahrungsmittel durch Eiweiß;- Rej.- Reg.; Gren.- Regimenter Alexander( siehe Garde- Gren.- Reg. vergendung in der Küche. Von M. Stoll. 40 Pf. C. A. Walter, Franz) und Franz; Garde- Füs.- Reg.; Lehr- Inf.- Reg.; Gren.- bzw. Gegen die Allgemeine Ortskrankenkasse in Luckenwalde klagte Delisch. Friedrich und die große Koalition. Bon Th. Mann.( Samml. Inf. bzw. Füs.- Regimenter Nr. 6, 8, 11, 12, 16, 17, 18, 19( siehe ein Bäder auf Auszahlung des Krankengeldes für 4 Tage. Der Sommerfrenden. Roman von H. Bang. Bej.- Reg. Nr. 3 Posen der Bes.- Brig. Nr. 2), 20, 23, 24, 30, 37, Kläger wurde am 27. Oktober v. J. ins Krankenhaus aufgenom- 3. Beitgesch. Bd. 5.) 1 M. 41, 46( fiche Erf.- Inf.- Reg. Leimbach- 3erener), 47, 48, 51, 53, men, da er an Gonorrhoe litt. Die Verwaltung hatte mancherlei 2,50 M., geb. 3,50 M. S. Fischer, Berlin , Bülowstr. 90. Der Seekrieg 1914/15. Schiffspost- und Feldpostbriefe, heraus­55, 57, 58, 59, 62, 63, 64, 67, 73, 76, 79, 80, 83, 86, 87, 89, 90, Beschwerden über ihn und man beschuldigte ihn der Verlegung 91, 92, 93, 95, 111, 112, 113, 114, 116, 117, 128, 144, 146, 147, des Rauchverbotes und anderer Zuwiderhandlungen. Er wurde gegeben von Vize- Adm. H. Kirchhoff: 2,50 M., geb. 3 M. Wir Bar­baren". Anekdoten und Begebenheiten aus dem Weltkriege, herausgegeben 150, 153, 154, 156, 159, 160, 161, 164, 168, 172, 174, 176; Res- deshalb vorzeitig und wie der Arzt angab, ungeheilt, entlassen. von S. Quenzel. 1,50, geb. 2 M. Hesse it. Beder, Leipzig . Inf.- Regimenter Nr. 2, 3, 6, 16, 18, 19, 20, 22, 24, 26, 27, 37, Ein Arzt bestätigte ihm seine fernere Arbeitsunfähigkeit; die ( fiche Ers.- Inf.- Reg. Leimbach- 3erener), 48, 56, 59, 61, 68, 76, Staffe verweigerte jedoch die Auszahlung des Krankengeldes, das 79, 83, 86, 87, 92, 116, 130, 204, 206, 211, 213, 219, 224, 227, für 4 Tage strittig wurde. Sie stellte sich auf den Standpunkt, 228, 229, 230, 232, 234, 238, 240, 250, 254, 255, 259, 261, 263, daß K. die ihm gewährte Pflege durch Widerseßlichkeit verwirkt 264, 265, 266, 268, 272; Ers.- Inf.- Regimenter Königsberg III habe. Ein anderer Arzt erklärte, daß K. wohl allgemein arbeits­und Leimbach- Zerener; Landw.- Inf.- Regimenter Nr. 2, 3, 8, 9, fähig sei, jedoch bei der Art seines Leidens ungeeignet sei, im 11, 12, 18, 19( siehe Bes.- Reg. Nr. 3 Posen der Bes.- Brig. Nr. 2), Bäckereigewerbe tätig zu sein. Das Versicherungsamt billigte die 21, 29, 49, 51( siehe Landw.- Ers.- Inf.- Reg. Nr. 7 der Landw.- Div. Auffassung der Krankenkasse und versagte dem Kläger das Kranken­v. Menges), 52( siehe auch Bes.-- Reg. Nr. 7 Posen der Bes.- Brig. geld. Vor dem Oberversicherungsamt bemerkte zunächst der Ge­Nr. 3), 61, 71, 75, 76, 77, 85( s. Res.- Juf.- Reg. Nr. 79), 116; Landw.- richtsarzt, daß vom medizinischen Standpunkt betrachtet, ein mit Ers. Inf. Regimenter Nr. 5 u. 7 der Landw.- Div. v. Menges; Bes.- Gonorrhoe Behafteter in der Regel als ein Arbeitsfähiger ange­Regimenter Nr. 2, 3, 4 und 7 Posen der Bes.- Brig. Nr. 1 bzw. sehen werden müsse, wenn nicht die Natur des Leidens eine Be­Nr. 2 bzw. Nr. 4 bzw. Nr. 3; Landw.- Inf.- Bat. Scheer der Truppen- schäftigung in einem bestimmten Berufe aus hygienischen Grün­Abt. Jacobi; Ueberplanmäßige Landw.- Inf.- Bataillone Nr 1. und den verbiete. Das sei hier der Fall. Man könne den Kläger Das 3 des 4. Armeekorps; Landw.- Ers.- Inf.- Bat. Kulm; Brig.- Ers.- als berufsinvalide für die Krankheitsdauer gelten lassen. Bataillone Nr. 11( siehe Landw.- Inf.- Reg. Nr. 5 der Landw.- Div. Oberversicherungsamt war derselben Meinung und ließ die Ein­v. Menges), 14 und 16; Landst.- Inf.- Bataillone Bartenstein , wendungen der Beklagten außer Betracht; denn wer trank ist und I Cöln, I Deutsch- Eylau, 1. Deuz( VIII. 16.), III Frankfurt a. D., Krankengeldanspruch besitzt, kann ihn nicht strafweise verwirken. I Görlitz, II Halle a. S., Hohensalza , Kattowitz ( siehe Bes.- Reg. Es wurde die Vorentscheidung aufgehoben, dem Kläger wurde das Nr. 7 Posen der Bej.- Brig. Nr. 3), I Lözen, Marienburg, Neu- Krankengeld in Höhe von 7 M. zugesprochen und der Kaffe wurde münster , I Neustrelitz, 5. Posen, Soest , Samter, 2. I Trier( letztere cine Entscheidungsgebühr von 2 M. auferlegt. beiden siehe Bes.- Reg. Nr. 4 Posen der Bes.- Brig. Nr. 4), II Wahn und Nr. 52( fiche Bes.- Reg. Nr. 7 Posen und Bes.- Brig. Nr. 3); 3. Landst.- Inf.- Ers- Bat. Heidelberg und 18. des 7. Armeekorps Erst kürzlich hat der Bundesrat den Kreis der Kriegs­( Wesel ); Garnisondienstfähiges Inf.- Bat. Graudenz in Soldau ; 1. Refruten- Bat. der 7. Inf.- Div.; Jäger- Bat. Nr. 4; Res-- Jäger- unterstützungsempfänger erweitert und den in Betracht kommenden Instanzen erneut zur Pflicht gemacht, die Frage Bataillone Nr. 4, 11, 19; Feldmaschinengew.- Zug Nr. 38( fiche der Bedürftigkeit wohlwollend und nicht engherzig zu prüfen. Ref.- Inf.- Reg. Nr. 238). Höheres Kav.- Kommando Nr. 1; Kürassiere Nr. 2, 6; Dra- Selbst da, wo noch ein kleines Vermögen, ein kleines Geschäft, goner Nr. 8; Res-- Drag. Nr. 4; Hujaren Nr. 11, 15; Res.- Husaren ein kleines Anwesen mit Acker und Vieh ist, soll die Unter­Nr. 2; Ulanen Nr. 2, 9; Res.- Ulanen Nr. 5( fiche Bion.- Reg. stüßung gezahlt werden. Der Landrat des Kreises Nr. 23); Jäger zu Pferde Nr. 3, 4; Regiment v. Schlotheim ; n sterburg hat es aber für angebracht gehalten, im Kreis­1. mobile Erj.- Est. des 5. Armeekorps( fiche Reg. v. Schlotheim ). blatt folgende amtliche Bekanntmachung zu erlassen: Feldartillerie: Stab der 4. Brig.; 2. Garde- Reg.; Regimenter Nr. 2, 18, 22, 33, 34, 38, 45, 57, 66, 107, 111; Res.- Regimenter Nr. 1( siehe Stab der 1. Res.- Div.), 11 und 16. Fußartillerie: Regimenter Nr. 6, 8, 10, 11, 20; Res.- Regi­menter Nr. 7, 10, 13, 15, 18, 20; Bataillone Posen 1 und Nr. 21; Ref. Bat. Nr. 26; Ers.- Bat. Nr. 24( siehe Fußart.- Reg. Nr. 11). Pioniere: 1. Garde- Bat.; Regimenter Nr. 23, 24, 25, 29, 31; Bataillone I. Nr. 5, I. Nr. 6, I. Nr. 9, 1. Nr. 16, I. und II. Nr. 26, I. und II. Nr. 27; Erf.- Bataillone Nr. 3, 8, 11; Res.- Bat. Nr. 39; Kompagnien Nr. 104 und 241; Ref.- Kompagnien Nr. 43 und 79( fiche Res- Pion.- Bat. Nr. 39); 1. Landst.- Komp. des 8. und 3. des 18. Armeekorps; Scheinwerferzug des 7. Armeekorps; Schwerer Festungs- Scheinwerferzug Nr. 43; Mittlere Minenwerfer­Abt. Nr. 145; Schwere Minenwerfer- Abt. Nr. 42. Garde- Train- Abteilung.

Feldlazarett Nr. 2 des 20. Armeekorps. Artilleriewerkstatt Lippstadt .

Kriegsbekleidungsamt des 6. Armeekorps.

*

*

Wo bleibt das Wohlwollen?

Die Verhältnisse im hiesigen Kreise haben es mit sich gebracht, daß bei der Pewilligung der gefeßlichen Familienunterstützungen an die Angehörigen der Kriegsteilnehmer zunächst mit einem Wohlwollen verfahren ist, dessen Beibehaltung jich nach Beendigung des Vorentschädigungsverfahrens fernerhin nicht mehr rechtfertigen läßt. Die Herren Gemeinde- und Gutsvorsteher wollen mir daher bestimmt binnen drei Tagen berichten, in welchen Fällen die Unterstützung nunmehr entzogen werden kann. Sie wollen dabei davon ausgehen, daß nur diejenigen Anspruch auf die gefeßliche Familienunterstüßung haben, die ohne die unter Berücksichtigung der durch den Krieg geschaffenen Lage nicht imstande sind, sich und ihre Familienangehörigen zu ernähren. Anzeige ist auch dann zu erstatten, wenn Vorschläge nicht zu machen sind."

Die Gemeinde- und Gutsvorsteher sind im wesentlichen Landwirte, die ein Interesse daran haben, Frauen und Kinder der Landarbeiter zu beschäftigen. Manche von ihnen könnten nur zu leicht von Landarbeiterfamilien berichten, daß sie im­stande sind, sich durch Arbeit zu ernähren, so daß dann diesen Familien die Kriegsunterstützung entzogen wird. Sie wären dann nur auf den sehr geringen Lohn angewiesen, den fie in der Landwirtschaft verdienen, ganz abgesehen davon, daß viele Frauen dauernd Erwerbsarbeit nicht leisten können. Lohnanspruch für die Quarantänezeit.

Die bayerische Verlustliste Nr. 187 meldet Verluste des 1., 2., 5., 6., 8., 9., 10., 11., 13., 14., 16., 17., 18., 19., 20., 21., 23. Inf. Reg.; 2. Jäger- Bat.; 1. Maschinengew. Abt.; 11. Res. Inf.- Brig.; Res.- Inf.- Regimenter Nr. 4, 6, 7, 14, 17, 18, 19, 20, 22, 23; Landw.- Inf.- Regimenter Nr. 2, 3, 4, 5, 12, 15; Brig.­Ers.- Bataillone Nr. 5, 6, 7, 8, 10; 2ndst.- Inf.- Bataillone Bam­ berg , Bayreuth , Nürnberg II; Landst.- Hilfsdienst- Kompagnie; Ein Zimmerer, der für die Berliner Firma Engel­2. Schweres Reiter- Reg.; 3. Chevaulegers- Reg.; Res.- Kav.- Regi- mann beim Baradenbau an der Ostgrenze beschäftigt menter Nr. 1, 5; 1. und 5. Feldart.- Reg.; Feldart.- Reg. Nr. 20; war, forderte in einer Klage beim Gewerbegericht unter anderem Ref. Feldart. Reg. Nr. 1; III. Ers.- Feldart.- Abt .; 1., 2., 3. Fußart.- auch Lohnzahlung für 14 Tage, die er auf behördliche Anordnung Reg. Res.- Fußart.- Regimenter Nr. 1, 3; Landw.- Fußart.- Bat. vor Antritt der Rückreise in der Quarantänestation zubringen Nr. 3; Pion.- Reg.; 2. Pion .- Bat.; Pion.- Komp. Nr. 19; Schwere mußte. Der Kläger begründete seinen Anspruch so: Die Arbeiten Minenwerfer- Abt. Nr. 7( 2. Armeekorps); Ref.- Pion. Bat. Nr. 3; wurden im Gefangenenlager verrichtet, und gefangene Russen Res- Fernsprech- Abt. 1; Res.- Munitions- Kol.- Abt. Nr. 5; Sanitäts- mußten uns bei der Arbeit helfen. Dadurch, daß mich die Firma Komp. 1, 2. Armeekorps; Ref.- San.- Komp. 5; Etappen- Kraftwagen mit seuchenverdächtigen Ruffen in Berührung gebracht hat, hat sie es Park 6; Etappen- San.- Kraftwagen- Abt. 6 A; Etappen- Hilfs- Komp. verschuldet, daß ich die Quarantäne durchmachen mußte. Also muß mir die Firma den Lohn für die Quarantänezeit zahlen. Nr. 2; Berichtigung früherer Verlustlisten. Vertreter der Firma bestritt ein Verschulden. Die Gefangenen feien nicht auf Veranlassung der Firma, sondern auf Verlangen der Militärbehörde beschäftigt worden.

Die sächsische Verlustliste Nr. 154 veröffentlicht Verluste der 105. Res. Inf.- Brig.; Inf.- Regimenter Nr. 106, 107, 133, 139, 182; Res. Inf.Reg. Nr. 243; Landw. Juf.- Reg. Nr. 104; Jäger­

Bat. Nr. 13.

Soziales.

Gewerbeordnung und Generalfommando.

-

Der

Die Kammer 3 des Gewerbegerichts wies den Anspruch des Klägers ab mit der Begründung: Für den durch die Quarantäne verursachten Lohnausfall würde die Firma nur dann haftbar sein, wenn durch ihre Schuld die Quarantäne notwendig geworden wäre. Das sei aber nicht der Fall.

Aus aller Welt.

Unverhofftes Glück als Todesursache.

Wie Warschauer Blätter berichten, hat sich jüngst in einer Warschauer Bank eine erschütternde Szene abgespielt. In der Bank erschien eine ältere Dame, um ein Los, das sie dort versetzt hatte,

Unter den sehr zahlreichen Verfügungen des Generalfomman­dos vom 7. Armeekorps befand sich auch eine, durch die ein Teil der Gewerbeordnung außer Kraft gesetzt wurde. Das Gesetz beschränkt die Arbeitszeit für weibliche Personen bis 7 Uhr abends, an Samstagen bis 5 Uhr nachmittags. Das Generalkommando ver­fügte, daß für Heereslieferanten diese Bestimmung keine Aniven­dung findet. Die Heereslieferanten ließen sich das natürlich keine zweimal sagen, und eine schrankenlose Arbeitszeit war die Folge. Die Gewerbeinspektion schritt dagegen ein, und bald mußte das auszulösen und es dann, da sie einen Käufer bereits gefunden hatte, um 150 Rubel zu verkaufen. Der Bankbeamte, der das Los aus­Generalfommando seine Verfügung dahin erläutern, daß Ge­nehmigungsgesuche für eine längere Arbeitszeit an die Gewerbe- folgen sollte, fah, bevor er das Papier herausgab, zufällig in der inspektion zu richten seien, wo sie sicherlich wohlwollend beurteilt letzten Ziehungsliste des betreffenden Loses nach und entdeckte, daß die Eigentümerin des Papieres 400 000 Rubel

würden.

Zwei Schweizer Flieger tödlich verunglückt.

Um eine prinzipielle Entscheidung darüber herbeizuführen, ob gewonnen hatte. Als er der alten Dame von dem Treffer, das Generalkommando kraft der ihm verliehenen Ausnahmegewalt der ihr so unverhofft zugefallen war, Mitteilung machte, fiel bestehende Gesetze suspendieren kann, wurde gegen eine Anzahl diese in Ohnmacht und verschied nach wenigen Minuten Heereslieferanten Strafantrag gestellt. Die Staatsanwaltschaft infolge eines Herzschlages. in Elberfeld erhob Anklage, und gegen einen Lieferanten wurde Termin angesetzt. Der Staatsanwalt beantragte 10 M. Geld­Bei Fällanden( Schweiz ) stürzte ein Doppeldecker aus 2000 Meter strafe, das Gericht sprach frei. In der Begründung heißt es, das Höhe ab. Das Flugzeug wurde zertrümmert und die beiden In­Generalkommando habe in Ueberschreitung seiner Befugnisse jene fassen, Leutnant Vollenweider aus Bern und sein Be­Verfügung erlassen und dadurch die Auffassung hervorgerufen, als gleiter Sorporal Probst aus Basel wurden sofort ge= ob nunmehr für Kriegslieferanten die Bestimmungen der Ge- tötet. werbeordnung ausgeschaltet seien. Tatsächlich könne der Reichs­fanzler oder eine andere höhere Verwaltungsbehörde Befreiung von bestehenden gesetzlichen Bestimmungen gewähren, und der An­geklagte habe annehmen können, daß die Verfügung des General­kommandos eine Anordnung einer höheren Verwaltungsbehörde ist. Die richterliche Nachprüfung mancher Verfügungen von Generalfommandos wäre sehr erwünscht. Seit zehn Monaten besteht eine große Rechtsunsicherheit. Bei Verhängung dieses Zustandes hat zweifellos niemand daran gedacht, daß mehr als wenige Wochen bis zur Herstellung solch normaler Verhältnisse

Arbeiter- Samariterbund. Lehrstunden haben:

Kolonne Berlin 2. Abt. Montag, den 7. Juni, abends 8 Uhr, Swinemünder Str. 42. 5. Abt. Freitag, den 11. Juni, Neukölln, Ideal­Passage, Beichselstr. 8. Montag, den 7. Juni, und Donnerstag, den 10. Juni, abends 8%, Uhr, Reinickendorf- Dit, Provinz­

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Vor Adam. Bon Jak. London , Deutsch von E. Untermann. 1,80 M., geb. 2,80.

Geschichte der schweizerischen Eidgenossenschaft. Von J. Schaffner, Verwaltungsbericht der Allgemeinen Ortskrankenkasse in

2,25 M., geb. 3 M. Franchsche Verlagshandlung, Stuttgart . Remscheid 1913/14. 88 S. Selbstverlag.

Amtlicher Marktbericht der städtischen Marktballen- Direktion über ( Ohne Verbindlichkeit.) den Großhandel in den Zentral- Martiballen. Fleisch: Rindfleisch, per 50 kg, Ochsen­Freitag, den 4. Juni 1915. fleija la 100-118, do. IIa 90-100, do. IIIa 75-90; Bullenfleisch Ia 100-110, bo. IIa 87-99; Stühe, jett 83-98, do. mager 70-82, do. dänische 85-95, Frejser 80-100,& resser, dänische, 00-00; Bullen, dänije, 85-95; Stalbfleisch, Doppellender 165-185; Mastfälber la 128-142, do. IIa 118-128: Kälber ger. gen. 75-100, do. dan. 75-100, do. Holl. 00-00. Hammelfleisch: Mastlämmer 125-130; Hammel Ia 110-124, do. Ila 102-110; Schafe 102–115; do. holl. 00-00. Schweinefleisch, Schweinte, fette 00-00, sonstige 145-168, dän. Sauen 00-00, dän. Schweine 130-150, do. schwedische 140-150. do. holländische 140-155. Gemüse, inländisches: Startoffelit, Daberiche 50 kg 0,00; weiße Kaiserronen 0,00; Magnum bonum 0,00; Woltmann 0,00; Borree, Schod 0,80-1,20; Sellerie, Schod 5,00-14,00; Spinat 50 kg 10,00-20,00; Mohr­rüben, 50 kg 7,00-10,00; Stohlrüben, Echod 0,00-0,00; Weerrettich, Schod 6,00-14,00; Petersilienwurzel, Schodbund 4,00-6,00 Swiebeln Mandel 0,00-0,00. Gurken, Gorgafter, 100 Std. 0,00. Rhabarber, Hamb., 50 kg 38,00-40,00; Radieschen, Schockbund 1,00-1,50; Waldmeister, 100 Bund 1,50-2,00, do. 100 Stangen 0,00-0,00, do. biefiger 100 Bund 1,00-1,50, Do. Bierländer, 100 Bund 1,00-1,50. Tomaten, Gorgaster, ½ kg 1,00. Spargel, Beeliger I ½ kg 0,35-0,48, do. Beeliger II ½ kg 0,20-0,30, do. Beeliger III, kg 0,05-0,20, do. unsortiert, kg 0,20-0,35, do. Märkischer I ½ kg 0,30-0,40, do. II ½ kg 0,15-0,25, do. III kg 0,05-0,12. Spruten, 50 kg 00-00. Saiat, Schod 0,50-1,50. Rettiche, baye­rische, 100 Stüd 12-15. Stohlrabi, Schod 1,50-2,00. Apfeljinen: Murcia Spanische, 420 Std. 200 Std. 17,00-20,00, do. 300 Std. 18,00-20,00. 30,00-35,00, do. 714 Std. 38,00-46,00, bo. 1064 Std. 40,00-43,00, do. 420 Std. large 40,00-45,00.

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