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dem anderen.

Ein verwickelter Rechtsstreit.

Unter der Anklage des Kindesmordes

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Die

Vor Gericht

Parteiveranstaltungen.

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Adlershof  . Die Flugblattverbreitung für Adlershof   findet am Donnerstag, abends 7, Uhr, vom Jugendheim aus statt. Johannisthal  . Donnerstag, den 17. Juni, abends 8, 11hr, wichtige Flugblattverbreitung. Die Genoffen des 1., 2. und 5. Bezirks empfangen das Material beim Genossen Gobin, Roonstr. 2, die Genossen des 3. und 4. Bezirks beim Genossen Artner, Staiſer- Wilhelm- Str. 48. Petershagen  - Fredersdorf  . Donnerstag, den 17. Juni, findet bei Appel, Petershagen  , ein Extra- 3ahlabend mit äußerst wichtiger Tages­ordnung ftat. Die heute fällige Mitgliederversammlung des Wahlvereins kann umständehalber nicht stattfinden.

Spandau  .

Frauenleseabende.

Adlershof  . Heute, Mittwoch, den 16. Juni, abends 81, 11hr, im und Sozialdemokratic".

Jugendheim, Bismarcftr. 11. Genossin Regina Ruben spricht über: Strieg

Geschäftliche Mitteilungen.

Der Vorsitzende, Magistratsrat Schuls, führte zur Begründung des fonfreter Natur fcheine nicht einmal richtig zu sein, denn nach, Sonnabend der 17 Jahre alte Schlofferlehrling Neddermeher. Gr Urteils aus: Die italienische Staatsangehörigkeit der Kläger   ist der allgemeinen Auffassung des Lebens feien jugendliche Leute erkletterte das Gerüst an dem Turm der Andreaskirche und stürzte fein Grund, zur kündigungslosen Entlassung. Allerdings herrscht viel eher als ältere geneigt, ein Verbot zu beachten. Jedenfalls sich von oben in die Tiefe. Der Unglückliche war sofort tot. Ueber im Publikum eine starte Erbitterung über das treulose Verhalten müsse die Sache nochmal das Landgericht beschäftigen, damit es in die Ursache des Selbstmordes hat Bestimmtes nicht ermittelt wer­3taliens gegen feine früheren Bundesgenossen. Aber dem ge- allen Einzelheiten die Frage der Fahrlässigkeit noch einmal nach den können. prüfe. bildeten Publikum ist es bewußt, daß der Eintritt Italiens   in den Krieg das Werk einer herrschenden Minderheit ist, während das Volf von diesem Kriege nichts wissen wollte und zahlreiche in hatte sich das Dienstmädchen Martha K. vor dem Schwurgericht Preßkommission. Wegen Einberufung des Vorsitzenden Deutschland   lebende militärpflichtige Italiener ihre Militärpflicht des Landgerichts III   zu verantworten. Die Verhandlung, welche der Preßkommission Gustav Häusser zum Heeresdienst ersuchen nicht erfüllen. Die Beklagte hatte also keinen Grund, die Kläger unter Ausschluß der Oeffentlichkeit geführt wurde, entroute das wir, bis auf weiteres alle für die Preßkommission des Vor­ohne Kündigung zu entlassen. Ueber die nationale Seite dieser sich immer wiederkehrende Bild von dem Schicksal eines jungen wärts" bestimmte Sendungen an Adam Bittorf, N, Angelegenheit ist zu sagen: Unter dem Einfluß einer gewissen Aus. Mädchens, welches vom Sande nach Berlin   gekommen war, fich Fehrbelliner Str. 25, gelangen zu lassen. länderei hat man sich genötigt gesehen, einem abwegigen Geschmack hier einen Bräutigam anschaffte, der sie dann zu einem bestimmten des Publikums entgegenzukommen und ausländische Musiker zu Zeitpunkt verließ, so daß das der Mutterschaft entgegensehende engagieren, wodurch unsere deutschen   Musiker, obgleich sie auch Angeklagte war von ihrem Bräutigam verlassen worden, nachdem vortreffliches leisten, zurüdstehen mußten. Nun zeigt sich die Kehr- sie ihn mitgeteilt hatte, wie es mit ihr stehe. Solange es noch ſeite dieses Verhältnisses. Aber die mit den Ausländern ge- möglich war, verrichtete die A. dann unter Anwendung verschie­schlossenen Verträge müssen gehalten werden. Das eine folgt aus dener Täuschungsmittel ihren Dienst. Ihre Dienstherrschaft, der das veränderte Wesen des Mädchens aufgefallen war, fam eines Tages das lange Verweilen der K. in ihrer Kammer verdächtig vor. Eine Durchsuchung des Schlafraumes führte zu dem Funde der Reiche Fm Trianontheater war der Beleuchtungsinspektor Weftphal eines neugeborenen Kindes, welches die Angeklagte unmittelbar angestellt. Sein Vertrag lautete für die Spielzeit vom 1. August nach der Geburt in einem Gimer ertränkt hatte. bis 31. Mai. Das Monatsgehalt betrug 150 M., die Kündigung erklärte die Angeklagte, wie auch schon bei ihren früheren Ver­war eine 14tägige. Mehrere Jahre hatte Westphal unter diesen nehmungen, daß sie in jener Stunde von der Verzweiflung gepact Bedingungen gearbeitet. Auch am 1. August 1914 sollte dieses worden, sie wisse nicht, wie sie zu der Tat gekommen sei und auch Vertragsverhältnis wieder erneuert werden. Aber wegen des nicht einmal, ob das Kind überhaupt gelebt habe. Von Rechtsanwalt Krieges fonnte das Theater nicht eröffnet werden. Die Direktion Dr. Davidsohn wurden die Geschworenen gebeten, der An­machte Westphal den Vorschlag, er möge mit einem anderen An- geklagten die größtmöglichste Milde zuteil werden zu lassen, außer­gestellten gemeinsam die Theaterwache übernehmen, wofür jeder dem frage es sich, da gar nicht feststehe, ob das Kind überhaupt der beiden eine Vergütung von 60 M. monatlich erhalten sollte. gelebt hatte, ob hier nicht ein am untauglichen Objekt begangener Das Gericht Die erste Hälfte des August hat W. unter diesen Bedingungen Versuch, also nur versuchter Kindesmord vorliege. gearbeitet. Dann wurde das Arbeitsverhältnis gelöst.. be- erkannte dem auf bersuchten Mord lautenden Wahrspruche hauptet, er sei entlassen, die Direktion behauptet, er habe selbst gemäß unter Zubilligung mildernder Umstände auf 6 Monate aufgehört. Nun entwickelte sich zwischen beiden Parteien ein Gefängnis unter Anrechnung von drei Monaten der erlittenen Rattenkönig von Prozessen. W. erhob beim Gewerbegericht drei Untersuchungshaft. Außerdem wurde die Angeklagte auf freien Alagen gegen die Direktion. Erstens focht er die Gültigkeit des Fuß gesetzt. Arbeitsvertrages an, wurde aber damit abgewiesen. Dann be­anspruchte er Bezahlung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen, die ihm zukomme, weil seine Stellung im Trianontheater der eines Wertmeisters gleichzuachten sei. Auch diese Klage wies das Ge­merbegericht als unbegründet ab. Nun sollte die dritte Klage ver handelt werden, durch die der Kläger   für die zweite Hälfte des August, wo nicht er, sondern sein Kollege die Wache ausübte, 75 m. verlangt. Bei dieser Gelegenheit kam zur Sprache, daß auch die Direktion des Trianontheaters auf Rückzahlung eines Vor­schusses von 240 m. beim Amtsgericht gegen 2. geklagt und über 60 M., die W. anerkannte, ein rechtsfräftiges Urteil erftritten hat, was bereits eine fruchtlose Zwangsvollstreckung gegen W. zur Folge hatte. Im Gewerbegerichtstermin bemühte sich der Vor­sigende einen Vergleich zustande zu bringen. Dazu war auch der Kläger   nach längeren Verhandlungen bereit, während Direktor Beef von einem Vergleich nichts wiffen wollte. Er meinte, er fönne von seiner Forderung an W. nichts nachlassen, denn die Theatergesellschaften befänden sich heut in einer ungünstigeren Rage als der Kläger  , der ein Monatsgehalt von 200 m. habe. Schließlich kam aber doch ein Vergleich zustande, der den ganzen Rechtsstreit dadurch beendet, daß W. dem Trianontheater 150 M. in monatlichen Raten von 10 M. zahlt, während die Direktion die Klagen beim Amtsgericht zurüdnimmt und die Aufhebung der Zwangsvollstreckung veranlagt.

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Weitere Zunahme weiblicher Erwerbsarbeit. Nach den Mitteilungen der Krankenkassen hat sich die Zahl der versicherungspflichtigen weiblichen Mitglieder, abzüglich der arbeits­unfähigen Kranken, vom 1. April bis 1. Mai um 119 558 oder 3,66 Prozent erhöht. Das gleiche wird auch von industriellen Firmen bestätigt. Nach diesen Berichten waren im Monat April 1915 bei 337 Unternehmern 5140 weibliche Arbeitskräfte mehr beschäftigt als in der gleichen Zeit des Vorjahres, während die Zahl der männlichen Beschäftigten in diesen Betrieben um 81 738 zurüdgegangen war. Der Hauptanteil der Zunahme( 4147) entfällt allein in die Gruppe der Eisen-, Metall- und Maschinenindustrie. Hoffentlich versäumen es die neueingestellten Arbeiterinnen nicht und schließen sich, soweit es noch nicht geschehen, der zuständigen Organisation an und helfen jomit die Rüden ausfüllen, die der Krieg gerissen hat.

Aus aller Welt.

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Willkürliche Vernichtung von Lebensmitteln.

Seit Monaten wird dem Volke gepredigt, nichts von unseren Lebensmitteln umfommen zu lassen, wird ihm gesagt, vor allem die Produkte zu konsumieren, die daheim in Fülle vorhanden find. In Hunderten von Koch- und Zubereitungsrezepten wird angegeben, wie Abfälle und Reste nochmals billig zu verwenden sind. Da ist es denn bezeichnend, wie landwirtschaftliche Produzenten in einer Gegend Deutschlands   mit Erzeugnissen, die dem Konsumenten den Nahrungsmittelaufwand verbilligen fönnten, umgehen.

Eine der gemüsereichsten Gegenden Deutschlands   ist die fo­genannte niederrheinische Licfebene, das linke Rheinufer, etwa von Düsseldorf   bis zur holländischen Grenze, vor allem hier auch der Kreis Neuß   im Regierungsbezirk Düsseldorf  . In Nummer 162 bom 9. Juni der Neuß- Grevenbroicher Zeitung" befindet sich nun ein Saatenstandsbericht aus Büderich, einem Dertchen im Land­kreise Neuß  , darin heißt es u. a.:

Die Firma R. M. Maaßen, Dranienplatz und Leipziger Str. 42, hat Dienstag mit ihrem Saison- Ausverkauf begonnen. Das bekannte Spezialhaus für Leinen und Wäsche F. V. Grin. feld, Berlin   W, Leipziger Str. 20-22, hat am gestrigen Dienstag den Inventurausverkauf eröffnet. Die Firma H. Underberg- Boonekamp veröffentlicht in der heutigen Nummer ein Inferat, das der Aufklärung zur Vermeidung von Frrtümern bestimmt sein soll.

Sigungstage der Stadt und Gemeindevertretungen. Borsigwalde- Wittenau. Am Donnerstag, den 17. Juni, nach mittags 5, 6 und 7 Uhr, im hiesigen Rathause. Reichhaltige Tages. ordnung. Rosenthal. Donnerstag, den 17. Juni, abends 6 Uhr, im Sigungs­faal des Verwaltungsgebäudes, Hauptstr. 94. Diese Sitzungen find öffentlich. Jeder Gemeindeangehörige. it be.

rechtigt, ihnen als Zuhörer beizuwohnen.

Briefkasten der Redaktion.

Die juristische Sprechstunde findet für Abonnenten Linbenftr. 8, IV. Got rechts, varterre, am Montag bis Freitag von 4 bis 7 Uhr, am Sonnabend bon 5 bis 6 Uhr statt. Jeder für den Brieftasten bestimmten Anfrage ist ein Buchstabe und eine Bahl als Mertzeichen beizufügen. Briefliche

Eilige Fragen trage man in der

Antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen keine Abonnements quittung beigefügt ist, werden nicht beantwortet. Sprechstunde vor. Verträge, Schriftstücke und dergleichen bringe man in bie

Sprechstunde mit.

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G. N. 1. 1. Sie sind verpflichtet, an die Frankfurter   Versicherung weiter zu zahlen, wenn Sie die Kündigung nach dem Bersicherungsvertrag nicht rechtzeitig vollzogen haben. 2. Erkrankung der Nase. 8. D. 150. 1. Der Darlehnstassenschein ist ein geschliches Zahlungsmittel; die An­nahme fann nicht verweigert werden. 2. Sie sind vom Staate für die Reiche Erträge brachten bisher Spargel und Rhabarber; fie Striegszeit eingerichtet. A. 3. 89. 1. Polizeipräsidium, Alexanderplat. sind äußerst ergiebige Gemüse. Viele andere Gemüse, wie Spinat 2. Lungentrant; dienstuntauglich. M. G. 1. Bei Ihrer Einziehung und Schnittgemüse hatten so niedrigen Preis, daß die müßten Sie sofort Mitteilung von Ihrem chronischen Leiden machen und E. 21. Ja. . 1884. die entsprechenden Meditamente verlangen. Züchter, meil wertlos und unverläuflich, Sie fönnen abwarten, bis Sie Order erhalten. W. P. Ihre Einziehung größere Flächen wieder umpflügten bezw. umist nicht wahrscheinlich. M. H. 71. 1. Felddienstfähig; werden in erster gruben. Möge die vielversprechende Erdbeerernte den sich Linie eingezogen. 2. Herzfrant; zurüdgestellt. 5. 75. 1. Das sind schwer plagenden Gemüsepächtern vollen Ersatz bringen..." rein militärische Zeichen. 2. Landsturm ohne Waffe; Armierungssoldat. Robert. Die ersteren fönnen auch zum Garnisonsdienst verwendet Das Neußer Zentrumsblatt bringt diesen Bericht ohne Kom- werden, während die lekteren sogleich als friegsverwendungsfähig bezeichnet M. 1883. Sie müffen der Steuertaffe davon Mitteilung machen; mentar, fein Wort der Mahnung oder des Hinweises, daß in der find nahen Großstadt Tausende von armen Familien gern diese billigen bie Unterstügung wird Ihnen in diesem Falle nicht mehr gezahlt werden. R. B. 6. Kriegsverwendungsfähig. F. P. 100. Wenn der Michte Gemüse beziehen würden, um ihren Hunger zu stillen. So bemühen tein Verschulden nachgewiesen werden fann, haftet sie nicht für den Schaden. fich auf der einen Seite Hunderte von Menschen, dem Volle billige Der abgezogene Dienstlohn müßte durch lage beim Amtsgericht nach Nahrungsmittel zu schaffen, und auf der anderen gehen Produzenten erhält jie Witwengeld; fonit erhält sie auf Grund der geklebten Marken berlangt werden. C. 2. 100. Wenn die Witwe selbst Marfen Hebt, hin und vernichten die billigen Erträgnisse fruchtreichen Bodens, weil ihres Ehemannes nur im Falle der Invalidität eine Witwenrente. Müd ihnen der Preis zu niedrig erscheint. Denn daß in der gegen Denn daß in der gegen trifft auf keinen Fall zu.

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Bei der Bolksfürsorge stieg im zehnten Kriegsmonat Mai die wärtigen Zeit der Not solche Produkte unverkäuflich" sein sollen.lung der Beiträge erfolgt nicht mehr. 2. 2. 1885. Sie find geseg

Zahl der neu eingegangenen Anträge wieder auf 971. Davon waren 845 Kapitalversicherungen mit einer Versicherungssumme von 199 910 M. und 126 Spar- und Risikoversicherungen. Es waren fonach seit Geschäftsbeginn( 1. Juli 1913) zu erledigen 176 992 An­träge mit einer Kapitalversicherungssumme von 83 418 761 m. In Annonce: den fünf abgelaufenen Monaten des Jahres 1915 beläuft sich die Zahl der Neuanträge auf 4533, davon 3869 Kapitalversicherungen mit 952 936 M. Versicherungssumme.

Gerichtszeitung.

Verfüttern von Brotgetreide.

Gin interessantes Strafverfahren beschäftigte das Kammer­gericht. Frau Nidsch besorgte in Vertretung ihres im Felde stehenden Mannes ihre Landwirtschaft in Güntersberg. Zur Hilfe hatte sie nur einen 14jährigen Knecht Drescher. Als sie eines Tages von Güntersberg abwesend war, verfütterte der jugendliche Drescher mahlfähigen Roggen, zu dem er gelangen konnte, da die Frau den Kornboden nicht verschlossen hatte.

Frau Nicksch wurde wegen der Verfütterung des Kornes auf Grund der Bundesratsverordnung vom 5. Januar 1915 von der Straffammer in Guben   verurteilt. Begründend wurde ausgeführt: ihr falle deshalb strafbare Fahrlässigkeit zur Last, weil sie den Kornboden für die Zeit ihrer Abwesenheit nicht verschlossen und so dem Dienstboten den Zutritt nicht versperrt habe. Es werde ihr zvar geglaubt, daß sie es dem jungen Menschen verboten hatte, Korn zu verfüttern. Das Verbot allein hätte sie aber bei der Jugendlichkeit des Knechts nicht für durchgreifend halten dürfen. Das Verbot des Verfütterns von Brotgetreide durch die angezogene Bundesratsverordnung sei so aufzufassen, daß darin zugleich ein indirettes Gebot an landwirtschaftliche Besizer oder ihre verant wortlichen Bertreter liege, zu berhüten, daß Angestellte das Verbot überträten.

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Zu viel gehamstert!

Jm Kölner Stadt- Anzeiger  " befand sich dieser Tage diese Da für Haushalt zu viel eingekauft, gebe etwa

30 Pfund allerfeinste Zervelatwurst, das Pfund 2,20 M., einzeln ab. Salierring 55, II.

Hier hat also ein Haushalt allein von Bervelatwurst 30 fund zu viel eingelagert. Wie mögen doch die Vorratskammern fo mancher Mitbürger gefüllt sein, während so viele Mitmenschen kaum noch ein Stüdchen Fleisch erschwingen fönnen!

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Peter Höller. Sie müssen fich jetzt zur Musterung melden. 6. G. 67. Die Aufgebotsfrist muß mindestens sechs Monate betragen

Amtlicher Marktbericht der städtischen Markthallen- Direktion über

den Großhandel in den Sentral- Markthallen.( Ohne Berbindlichkeit. Dienstag, den 15. Juni 1915. Fleisch: Rindfleisch, per 50 kg, Ochsen­fleisch Ia 105-120, do. Ia 92-105, bo. IIIa 85-92; Bullenfleisch Ia 100-112, bo. IIa 89-100; Stübe. fett 85-100, do. mager 78-85, do. dänische 85-95, Freffer 80-100, Fresser, dänische, 00-00; Bullen, dänische,

Erd

86-93; Stalbfleisch, Doppellender 160-180; Majttälber la 124-188. do. Ila 113-124; Stalber ger. gen. 73-95, do. dan. 76-128, bo. holl. 00-00. Hammelfleisch: Mastlämmer 125-130; Hammel la 115-124, bo. Ila 105-114; Schafe 102-118; do. holl. 00-00. Schweinefleisch, Schweinte, fette 00-00, sonstige 135-155, dan. Sauen 00-00, dan. Schweinc 95-105, do. schwedische 95-105. Gemüse, do. holländische 00-00. Ein Dorado für Frauenarbeit.  inländisches: Kartoffeln, Daberiche 50 kg 0,00; weiße Kaisertronen 0,00; Mit Bezug auf die unter vorstehendem Titel in Nr. 160 des Magnum bonum 0,00; Woltmann 0,00; Borree, Edjod 0,70-1,00; 3,00-6,00; Spinat Sellerie, Schock Vorwärts" erschienene Notiz schreibt uns eine Leserin: 50 kg 10,00-20,00; Mohr Meerrettich, Schod 4,00-10,00; Petersilien­rüben, 50 kg 7,00-10,00; Ich hielt mich drei Wochen bei meinen Eltern in Freienwurzel, Schodbund 4,00-6,00; Madieschen, Schodbund 1,00-1,50; walde( Oder) auf. Auch bei der dortigen Bahnverwaltung Gurfen, Gorgafter, 100 Std. 0,00. Rhabarber, Hamburger, 100 Bund 3,00 werden Frauen beschäftigt. Natürlich sind es in erster Linie bis 3,50, do. hiesiger 100 Bund 1,50-3,00, bo. Bierländer, 100 Bund Tomaten, Striegerfrauen". Sie müssen dieselbe Arbeit verrichten, welche die 0,00-0,00. Gorgafter,/ kg 0,80. Spargel, Beclizer I Männer bisher taten. Trogdem erhalten sie nur 2 M. täglich.½ kg 0,25-0,38, bo. Beelizer II kg 0,10-0,20, do. Beelizer III do. unsortiert 2 kg 0,15-0,22, do. Märkischer I Meine Schwester arbeitet auch dort feit ihr Mann eingezogen ½ kg 0,05-0,10, wurde. Bor etwa 14 Tagen fam fie nach Hause und erzählte, es ½ kg 0,20-0,23, bo. II/ kg 0,10-0,15, bo. III kg 0,03-0,08. Salat, Schod 0,80-1,50. Rettiche, bayerische, 100 Stüd 8,00-12,00. gäbe jetzt nur noch 1,80 m. pro Tag. Der Bahnmeister sagte, Stohlrabi, Schod 1,50-1,75. Schoten, biefige, ½, kg 0,18-0,20. Dbft bagegen wäre nichts zu machen, denn es melden sich mehr Frauen, und Südfrüchte: Stirschen, hiesige, ½ kg 0,25-0,35. Aepfel, als gebraucht werden. Nun mag es doch gewiß feine Amerikaner, Stifte 25-30. Stachelbeeren, unreife, 50 kg 20-22. Kleinigkeit sein, in der glühenden Sonnenhize auf den Schienen beeren 2 kg 0,25-0,55, bo. holl. Stäfig 00-00, do. Bühler, kg 0,20 bis zu stehen und aus Loren Kies zu schippen, jedenfalls murrten die 0,35, do. Beeliger 0,45. Erdnüsse 50 kg 00-00, Datteln  , 50 kg 48-50, bo. 100 Kartons 70-100. Johannisbrot 50 kg 22-25. Manna 50 kg 25. Frauen, und es hieß dann zum 1. Juni: Der tägliche Verdienst Bitronen: Messina 300 Stud 16-25, do. 360 Stüd 22-26, bo. 150 Child Apfelfinen: ist 1,80 Mart, aber dazu käme eine Striegszulage von 20 P., 10 12-14, bo. 50 kg 12-15, do. 160-200 Stifte 18-19. daß es jetzt wieder 2 Mark find. Man sieht alio, die Bahn Murcia 200 Stüd 10,00-24,00, bo. 300 Stüd 12,00-14,00, spanische, verwaltung in Freienwalde   leistet in dieser Beziehung noch mehr." 420 Stüd 15,00-18,00, do. 714 Stüd 24,00-27,00, do. 1064 St. 80,00, Wir müssen gestehen, daß es uns nach dieser Buschrift scheint, do. 420 Stüd large 25,00-30,00. Die Angeklagte legte Revision ein und ihr Vertreter machte in als ob die Duisburger   Bahnmeisterei noch geradezu fürstliche Löhne Wetteraussichten für bas mittlere Norddeutschland bis zahlt. Die obige Buschrift zeigt aber auch, worin die leichten" der Hauptsache geltend, daß die Schlußfolgerungen nicht zuträfen, Arbeiten bestehen, zu denen die Frauen angeworben werden. Kies- Donnerstagmittag. Im Westen größtenteils heiter und troden. In welche das Landgericht an das Verfütterungsverbot der Bundes­ratsverordnung knüpfe. Namentlich stelle die Verordnung die chippen haben wir noch nie zu den leichten Arbeiten gerechnet, und den Tagesstunden überall wärmer. Im Diten noch vielfach wollig, aber Fahrlässigkeit nicht unter Strafe. leichtere Tätigkeit dürfte auch in Duisburg   taum von den Frauen nur an wenigen Orten etwas Regen. Das Kammergericht hob das Urteil auf und verwies berlangt werden. Es bleibt alio dabei, sowohl in Duisburg   wie in die Sache an die Straflammer zurüds- Grünbe: Im Gegensatz Freienwalde   a. d. Oder find die von der Bahnverwaltung gezahlten zur Angeklagten nehme das Kammergericht allerdings an, daß nach öhne angesichts der hohen Lebensmittelpreise viel zu niedrig. der Bundesratsverordnung, obowohl sie dafür keine besondere Be stimmung treffe, die Tat auch dann mit Strafe zu belegen ist, verurteilte nach dreitägiger Verhandlung den 33 jährigen Lehrer Ein netter Jugenderzieher. Das Schwurgericht in Darmstadt   I. d. 2. Berliner   Reichstagswahlkr. ivenn sie nur aus Fahrlässigkeit begangen wird. Maßgebend sei Joseph Wehrle aus Urberach   wegen Verleitung zum für diese Annahme, daß es sich um ein Bergehen polizeilichen Cha- meineid zu einer Zuchthausstrafe von sechs Jahren. Mitglied Seine beiden Opfer, die Fabritarbeiterinnen Grob und Frank er­hielten mildernde Umstände in weitestgehendem Maße zugebilligt und wurden beide zu 1 Jahr Gefängnis, abzüglich 6 Monate Unter­suchungshaft, verurteilt.

rakters handele.

Andererseits sei aber das Kammergericht der Meinung, daß die Frage, ob fahrlässigkeit vorliege, hier nicht in rechtlich einwand­freier Weise beantwortet worden sei. Die Straffammer hätte bielmehr individualisieren müssen. Sie hätte feststellen müssen, ob nach der ganzen Lage der Sache, der Größe der Wirtschaft und Ein schwerer Unglüdsfall hat sich am Sonntag in Woldegt Ein vom Felde auf Urlaub zurüd­des Dienstpersonals usw., es erforderlich gewesen wäre, daß die bei Neustrelit zugetragen. Frau für die Zeit ihrer Abwesenheit die Kornkammer verschloß. gekehrter Dachdecermeister wollte zur Jagd gehen und stellte das Sein neunjähriges Kind stieß Das Landgericht habe aber lediglich den einen Gesichtspunkt hervorgeladene Gewehr in die Stube. gehoben, daß der Knecht ein sehr junger Mensch war, und zwar das Gewehr um, das sich entlud und die Frau des Dachdecker­auch nur in dem Zusammenhange, daß man von einem jungen meisters durch einen Schuß in den Hals tötete. Menschen gerade annehmen müsse, er werde leicht ein Verbot der Der Todessturz vom Kirchturm. Auf eine eigenartige Weise Dienstherrschaft übertreten. Diese einzige Erwägung tatsächlicher das Leben genommen hat sich in Braunschweig   in der Nacht zum

Sozialdemokratischer Wahlverein

1.d. 2. Berliner   Reichstagswa hikr. Flamme

Bezirk 108. veAm Sonntag, den 18 Juni, rstarb infolge Schlaganfall unser Fritz Heilmann Ehlauer Straße 2. Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Donnerstag, den 17. Juni, nach

mittags 8 Uhr, von der Halle des Zentral- Friedhofes in Frie

drichsjelde aus statt.

Um rege Beteiligung bittet Der Vorstand.

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