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2. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 85.

Ein Komplott gegen die deutsche Arbeiterklasse.")

Interessante Aktenstücke. Wir veröffentlichen nachfolgend eine Anzahl von Schrift ftücken, die uns ein Zufall in die Hände gespielt hat. Ueber den Inhalt derselben wollen wir uns nicht weiter als absolut noth­wendig auslassen; er spricht für sich selbst. Wir sehen die höchsten Behörden des Staates in trauter Eintracht zu­ſammenwirken mit den Leitern von Vereinen der Groß­industriellen, um Arbeiter mit der Hungerpeitsche zu strafen, blos weil sie sich des Verbrechens schuldig gemacht haben, für eine durchgreifende Arbeiterschutz- Gesetzgebung einzutreten oder von der gesetzlich gewährleisteten Koaliti onsfreiheit Gebrauch zu machen.

Natürlich ist unsere Großbourgeoisie für eine solche Hilfe von Seiten der staatlichen Organe nicht ohne dankbares Ver­ständniß, das zeigt das Geschenk von 3000 m., das dem Berliner Polizeipräsidium zur Vertheilung an die Schuß­mannschaften übergeben worden ist. Wir freilich müssen gestehen, daß wir naiv genug waren, eine derartige Bragis unter heutigen Verhältnissen für unmöglich zu halten. Doch wir wollen hier feine weiteren Betrachtungen anstellen, möge der Leser selbst urtheilen.

In Berlin existirt ein

,, Verband Berliner Metallindustrieller".

Zu demselben gehören nach dem uns vorliegenden Mitglieder­verzeichniß 124 Firmen. Der Verband umschließt nachfolgende Erwerbszweige: Eisengießerei, Maschinenbau , Elektrotechnik und Verarbeitung von Metallen.

Zweck des Verbandes.

Als solcher wird im§ 1 des Statuts aufgeführt: die Inter­effen seiner Mitglieder zu vertreten und im besonderen:

1. Beschwerden der in den Betrieben der Verbandsmit­glieder beschäftigten Arbeitnehmer über Höhe der Löhne, Einrichtungen des Betriebes und dergleichen auf Antrag des betreffenden Verbandsmitgliedes untersuchen zu lassen und darüber in einer für den Unternehmer verbindlichen Weise zu entscheiden;

2. auch ohne einen solchen Antrag, sobald auf eine andere Weise Beschwerde oder Mißhelligkeiten der vorbezeichneten Art bekannt werden, aus eigener Veranlassung den Versuch einer gütlichen Beilegung derselben zu machen;

3. gemeinsame Maßregeln durchzuführen, falls in einem der vereinigten Betriebe die Arbeitnehmer versuchen sollten, Lohnerhöhungen oder sonstige Forderungen im Wege der Ar­beitseinstellung, Sperre, Verrufserklärung oder auf ähnliche Weise zu erzwingen;

4. einheitliches Handeln in allen Fragen, welche für das Verhältniß zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer von grund­fählicher Bedeutung sind( z. B. Maximal- Arbeitstag), Ab­schaffung der Aktordarbeit, Arbeiterfeiertage, Fabrikordnungen und dergleichen);

5. sich bei Regelung allgemeiner wirthschaftlicher, sowie der auf Wohlfahrtseinrichtungen der Betriebe bezüglichen Fragen in geeigneter Weise zu betheiligen;

6. eine Vereinigung mit anderen Verbänden, welche gleiche oder ähnliche Zwecke verfolgen, einzugehen;

7. Errichtung und Unterhaltung einer Arbeitsnachweisstelle, zu deren Benutzung die Verbandsmitglieder nach Maßgabe der in§ 21 dieser Satzungen erwähnten Geschäftsordnung ver pflichtet sind."

In welcher Art die Beschwerden untersucht und entschieden werden sollen, darüber geben die§§ 17 und 18 Aufschluß. Die­felben lauten: §17.

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ein­

Liegt der Fall des§ 1 Nr. 3 vor, so ist der betreffende Unternehmer verpflichtet, ungefäumt dem Vorsitzenden der Vertrauens- Kommission Anzeige zu machen und demselben gleichzeitig ein Namensverzeichniß der betreffenden Arbeitnehmer mitzutheilen. Der Vorsitzende hat den betreffenden Abtheilungsvorstand gemäߧ 15 zu einer Sigung innerhalb 24 Stunden bei Arbeitseinstellungen von geringerer Bedeutung innerhalb 8 Tagen zuberufen und zu dieser auch den von der Arbeitseinstellung betroffenen Unternehmer einzuladen. Das Namensver zeichniß hat er sofort der Arbeitsnachweis- Stelle(§ 1 Nr. 7) mit der Aufgabe zuzufertigen, die darin bezeichneten Arbeiter von der Zuweisung an Arbeitgeber auszuschließen und zwar so lange, bis ihr von dem Vorsitzenden die Mittheilung zugeht, daß auf Beschluß der zuständigen Organe diesen Ar­beitern der Nachweis an Arbeitsgelegenheit nicht länger vor­zuenthalten fei."

( Hier folgt eine Anweisung, wie zu verfahren ist, wenn ein Streit sich über mehrere Etablissements der gleichen Branche erstreckt.) § 18.

" Falls eine Gießerei von einem Streit betroffen wird, find diejenigen Mitglieder, die Besitzer einer Gießerei sind, ver­pflichtet, dem vom Streit betroffenen Betriebe durch Lieferung des nothwendigsten Gußbedarses helfend zur Seite zu stehen.

Sonntag, den 12. April 1891.

Arbeits- Nachweisstelle.

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8. Jahrg.

stimmigen Beschluß unserer Generalversammlung veran Dem Statut ist eine Geschäftsordnung der Arbeits- last, hat die Vertrauenskommission dem königl. Polizei­Nachweisstelle" beigegeben, in der in§ 1 bestimmt ist, daß präsidium hierselbst 3000 Mark überwiesen mit der fämmtliche Mitglieder des Verbandes verpflichtet find, Bitte, diese Summe denjenigen Beamten zuzuführen, die ihren Bedarf an Arbeitern" der Arbeits- Nachweisstelle zu aus Aulaß des ersten Mai über Gebühr angestrengt entnehmen.§ 6 beſtimmt, daß wenn ein Arbeiter Arbeit ange- werden mußten und deren thatkräftiger Unterstügung Dazu verlangte nommen, sich aber innerhalb der verabredeten Zeit nicht zur wir wesentliche Dienste verdanken.*) Arbeit einfindet, falls nicht triftige Gründe vorliegen", in den die Einrichtung der Arbeits- Nachweisstelle bedeutende, freilich nächsten 14 Tagen feinen neuen Arbeitsnachweis erhält. Nur nur einmal erforderliche Mittel. Hieraus ergiebt sich für uns ausnahmsweise(§ 10) dürfen Verbandsmitglieder Arbeiter direkt die Nothwendigkeit, für dieses Jahr höhere Beiträge einzufordern als wir vermutheten und als sie für die Zukunft nöthig sein annehmen, wenn: a) die Arbeitsnachweisstelle den verlangten Arbeiter nicht werden. Obige Gründe werden hoffentlich für sich sprechen und liefern fann; Jeden diese einmaligen, nicht wiederkehrenden Ausgaben willig b) wenn es sich um dringende Fälle von Aushilfen bei aus- tragen lassen. wärtigen Arbeiten handelt. Außerdem aber müssen wir nunmehr unseren fatungs­Nachdem wir im Vorstehenden die Organisation des Ver- mäßigen Beitrag für den Gesammtverband Deutscher bandes Berliner Metallindustrieller" kennen gelernt, wollen wir Metall- Industrieller abführen und auch diesen Beitrag durch nun die praktische Wirksamkeit desselben betrachten. Vorsitzender Umlage erhöhen. Letztere beträgt laut§ 6 der Satzungen 10 M. für jedes angefangene Hundert von Arbeitern. Um unseren und geistiger Leiter des Verbandes ist: Frit Kühnemann. eigenen Bedarf zu decken, hat die Vertrauens Kommission laut Derselbe versandte unterm 12. Juli 1890 ein gedrucktes§ 25 unserer Satzungen beschlossen, für jeden Arbeiter 40 Pf. Birkular, in dem zunächst die Verwandlung des Vereins Ber - zu erheben. Hieraus ergiebt sich für Sie folgende Zahlungs­liner Eisengießereien in den Verband Berliner Metall- Industrieller verpflichtung: angezeigt und zu deffen Beitritt aufgefordert wird. Dann heißt es in diesem Schriftstück weiter:

1. Für den Gesammtverband für von Ihnen angegebene 2. Für uns selbst

Arbeiter

mal 10 Mart Mark à 40 Pf. Mart..

Um aber jedem Mitgliede dauernd gesunde Zustände zu erhalten und um ihm fortlaufend den Segen des gemeinsamen für.... Arbeiter Zusammengehens vor Augen zu halten, hat der Verband in feiner legten General- Versammlung beschlossen, dem Ar= Summa Mart... beitgeber wieder sein natürliches Recht, sich feine Arbeiter zu nehmen, wie und wo er Wir fügen Poftanweisung über diesen Betrag bei und er­will, zurückzugeben und zu diesem Behufe eine Arbeitssuchen den Satzungen gemäß, denselben innerhalb acht Tagen an Nachweisstelle einzurichten, die Anfangs dieses Monats ihre die Adresse des Unterzeichneten abführen zu lassen. Thätigkeit eröffnet hat.

Endlich bitten wir, sämmtliche den Verband Berliner Alle Mitglieder des Verbandes verpflichten sich auf der Metall- Industrieller betreffende Korrespondenz, ausschließlich der­einen Seite ihren Bedarf an Arbeitern nur von der gemein- jenigen diskreter Art, von jetzt ab nicht mehr an die Person samen Arbeits- Nachweisstelle zu nehmen; auf der anderen des Unterzeichneten, sondern an die Geschäftsstelle des Verbandes soll dem Arbeitgeber die Zuführung nothwendiger Arbeits- Berliner Metall- Industrieller senden zu wollen, zu welchem träfte so bequem wie möglich gemacht werden. Dazu über Zwecke wir eine Anzahl von entsprechenden Briefumschlägen bei­nimmt die Nachweisstelle die Kontrolle für streikende fügen. und gesperrte Arbeiter, sowie über die wüsten Agitatoren und nimmt dadurch jedem Arbeitgeber eine große, in Zeiten allgemeiner Streits- wie am 1. Mai c. Einzelnen fast undurchführbare Arbeit ab. So bietet der

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für den

Verband Berliner Metall- Industrieller jedem Mitgliede ungemein praktische Vortheile, erstrebt außerdem ethische Ziele, die segenbringend jedem Einzelnen zu Gute kommen.

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Mit Hochachtung

Die Vertrauens- Kommisson des Verbandes Berliner Metall- Industrieller. Frizz Kühnemann.

Frih Kühnemann nnd die Polizei.

Bereits 12 Tage später, unterm 24. Juli, war Herr Kühne­mann in der Lage, die" fegenbringende" Wirkung der ethischen" Biele, welche sich der Verband gesteckt hat, durch Versendung des nachfolgenden Zirkulärs zu illustriren:***

P. P.

Berlin , den 24. Juli 1890.

In den Anlagen übersenden wir heute

1. Ein Exemplar des berichtigten Mitgliederverzeichnisses des Verbandes Berliner Metallindustrieller,

2. ein Gyemplar des berichtigten Agitatorenver­zeichnisses

und bitten die früher erhaltenen, nunmehr ungiltigen Ver­zeichnisse vernichten zu wollen.

In dem neuen Mitgliederverzeichniß find als weitere während der Drucklegung hinzugekommene Mitglieder noch zu führen:

H. Walz, vormals August Hamann'sche Werkzeug- Ma­schinen- Fabrik, S., Wallstraße 55 und H. Grengel, N., Roloniestraße 12. Beide Firmen gehören zur Abtheilung 1. In dem neuen Agitatoren Verzeichniß sind noch zu führen:

( Hier folgen die Namen von zwei Arbeitern, welche wir an dieser Stelle sowie auch aus den weiter folgenden Schriftstücken aus naheliegenden Gründen fortlassen.)

Sobald sich in einer der neuen Listen Fehler befinden, so bitten wir davon die Geschäftsstelle des Verbandes Berliner Metall Industriefler, N. 4, Gartenstraße 160, gefälligst um­gehend benachrichtigen zu wollen.

In einer Sigung des Vorstandes des Gesammt- Verbandes Deutscher Metall- Industrieller wurde der Vorschlag gemacht, den Versuch zu unternehmen, eine allgemeine Fabrit ordnung für ganz Deutschland auszuarbeiten und zwar unter Berücksichtigung der bereits jetzt in den meisten Fabriken bestehenden Ordnungen. Bei der bedeutenden Wichtigkeit, die eine allgemeine Fabrik­ordnung unzweifelhaft baben könnte, glauben wir, obengedachter Anregung näher treten zu sollen und bitten Sie daher, unserer Geschäftsstelle 1 Exemplar der bei Ihnen etwa geltenden Fabrikordnung( event. in Abschrift) zukommen laffen zu wollen.

Sollten die Arbeitnehmer desjenigen Un­ternehmers, dem die Ausführung von Guß durch den Abtheilungsvorstand übertragen worden ist, sich weigern, die Arbeit auszu­( Es folgt nun eine längere Anweisung über die Benutzung führen, so sind dieselben als Streikende zu der Arbeitsnachweisstelle und speziell eine ſtrikte Warnung betrachten." davor, Stellen durch etwa zufällig sich anbietende Leute zu be­Um die Erfüllung der in dem Statut ausgesprochenen Ber - setzen.") Um die stete Laufendhaltung der zu führenden Bücher zu er pflichtungen von allen Verbandsmitgliedern zu sichern, hat jedes möglichen, ist es dringend nothwendig, daß die den eingestellten Mitglied einen acht Tage nach Sicht zahlbaren Wechsel zu hinter- Arbeitern abgenommenen Nachiveisscheine, dem§ 6 der Geschäfts­legen. Diese Wechsel sind bei der Reichsbank hinterlegt.

Konventionalstrafe.

Die Höhe derselben ist in§ 22 wie folgt festgesetzt: bis 50 Arbeiter

1000 mt.

100

"

2000

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250

"

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"

4.000

"

500

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6.000

"

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1000

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8 000

"

"

2000

"

. 10 000

" 1

"

über 2000

12000

"

"

ordnung gemäß, innerhalb 24 Stunden an die Arbeits- Nachweis­stelle zurückgesandt werden. Dasselbe gilt von Uebersendung der Anzeigefcheine für solche Arbeiter, welche nach§ 10 der Geschäfts­ordnung eingestellt wurden.

Wird die Arbeits- Nachweisstelle beauftragt, eine größere An­zahl( 3 und mehr) Arbeiter an eine Firma zu überweisen, so werden, wenn vorhanden, ein oder zwei Leute mehr übersandt als gewünscht werden, um dem Auftraggeber eine gewisse Aus­wahl zu ermöglichen.

Hochachtungsvoll

Die Vertrauens- Kommission des Verbandes Berliner

Metall- Industrieller. Der Vorsitzende: Fritz Kühnemann.

Schlechtes ,, Material".

Daß indeß des Lebens ungemischte Freude keinem Sterblichen zu Theil wird, mußte auch Herr Fritz Kühnemann erfahren. Denn schmerzliche Erfahrungen waren es, die den genannten Herren unter'm 26. August 1890 zur Versendung des nachfolgen­den Zirkulars veranlaßten:

Zunächst gestatten wir uns, Sie von der Neukonstituirung der Vertrauenstommission und der Abtheilungs­Vorstände in Kenntniß zu setzen, und belieben Sie das Nähere hierüber aus der beiliegenden Anlage zu entnehmen. ( Dieselbe fehlt. Die Herausgeber.)

In der außerordentlichen Generalversammlung vom 21. d. M. wurde zur Kenntniß der Mitglieder gebracht, daß der Arbeits­Nachweisstelle mitgetheilt worden ist, es würde nun­mehr von Seiten der von uns als Agi= tatoren bezeichneten Arbeitnehmer en masse Klage gegen uns geführt werden. In der That ist eine solche Klage bereits gegen ein Mit­glied eingebracht worden und zwar von einem der wüftesten Agitatoren, der vor dem 1. Mai bereits die Arbeit niederlegte, am 10. Mai nicht wieder angenommen wurde und nun auf vierwöchentliche Lohnzahlung flagt mit der Angabe, sein früherer Arbeitgeber hätte bewirkt, daß er in Berlin keine Arbeit mehr bekäme. Bei der prinzipiellen Wichtigkeit dieser Frage beschloß die General- Versammlung, die in dieser Richtung an die Verbands Mit: glieder herantretenden Klagen als Verbands. angelegenheit anzusehen, und dieselben als solche durch die Vertrauens Kommission durchführen zu lassen. Sollten Daher Verbands- Mitglieder in oben beregte Lage gerathen, so ersuchen wir, hiervon der Vertrauens- Kommission unter Dar­legung des Sachverhalts umgehend Mittheilung zu machen und dieselbe zur weiteren Verfolgung der Sache zu ermächtigen.

V

Bei Prüfung der, mittelst Rundschreibens vom 24. Juli zur Versendung gelangten Agitatorenliste hat sich heraus­gestellt, daß dieselbe einmal nicht mehr als durchaus zutreffend angesehen werden kann, und daß es sich andererseits wohl auch empfehlen dürfte, mit dem 1. Oktober eine gewisse Am­nestie für einen Theil der bisher Gesperrten eintreten zu lassen. Dem dahingehenden Anfrage der Ver­trauenskommission entsprechend beschloß die Generalversamm­lung denn auch, daß

1. für die Zukunft jedes Mitglied allein nicht mehr berechtigt sein solle zu bestimmen, wer auf die Agitatorenliste zu setzen ist, daß vielmehr außer dem genauen Nationale eine spezifizirte Begründung der Thätigkeit des betreffenden Agi­tators gegeben werden müsse und daß der Vertrauensfommission das. Necht einzuräumen ist, diese Begründung zu prüfen und zu bestimmen, ob der Arbeiter auf die Liste zu sehen ist; ferner

2. am 1. Oktober ds. Js. den bis jetzt Gesperrten im All­gemeinen eine Amnestie zu gewähren ist daß nur diejenigen Arbeiter auf die neuanzufertigende Agitatoren- Siste kommen

*) Das Polizeipräsidium quittirte den Empfang dieser Summe und berichtet über die Art der Vertheilung an die über Gebühr" angestrengten Beamten in nachfolgendem Schreiben:

Berlin , den 12. Juli 1890.

Indem Euer Hochwohlgeboren ich den Empfang der mittelst gefälligen Schreibens vom 22. Mai übersandten 3000 m. hier­durch amtlich bestätige, verfehle ich nicht, Guer Hochwohl­geboren und dem Vorstande des Vereins der Berliner Eisen­gießereien u. s. w. u. s. w. zugleich im Namen der bethei­ligten Beamten meinen verbindlichsten Dank mit dem er­gebensten Bemerken auszusprechen, daß die überfandte Summe in der Weise vertheilt worden ist, daß für jede der 83 Ja­briken eine Durchschnittssumme von 36 m. 14 Pf. bestimmt und in jedem Revier, je nach der Anzahl der in demselben vorhandenen Fabriken, eine entsprechende Summe an die daselbst stationirten Beamten vertheilt worden ist. Auf die in Charlottenburg stationirten Beamten ist dem­nach bei sechs dort bestehenden Fabriken die Summe von 216,84 M. entfallen.

Die Arbeits- Nachweisstelle vermag felbstredend, namentlich Die Mitglieder fönnen auch in Strafe genommen werden, wenn sie ihren fatungsmäßigen Verpflichtungen oder den durch jetzt bei Beginn ihrer Thätigkeit, weder die technischen Fertig­die Generalversammlung in rechtsverbindlicher Weise gefaßten teiten noch auch die Solidität der sich meldenden Arbeiter zu Beschlüssen nicht nachkommen". Es können in diesen Fällen prüfen, sondern ist ausschließlich gezwungen, sich auf die Aussagen durch die Vertrauenskommission" Geldstrafen von 100-3000 M. der Betreffenden und auf die meist sehr dürftigen Zeugnisse verhängt werden.(§ 23.) Gegen diese Straffazungen ist Be- früherer Arbeitgeber zu verlassen. Sollte daher ein Arbeiter den rufung an die Generalversammlung zulässig, doch kann an ihn zu machenden Ansprüchen nicht genügen, so ersuchen wir, bei Verwerfung durch dieselbe zugleich auf eine Frivolitäts- der Nachweisstelle daraus einen Vorwurf nicht machen zu wollen und sie Anfangs noch mit wohlwollender Nachsicht zu behandeln. Der Polizeipräsident: von Richthofen. ftrafe im Betrage bis zu 250 M. erkannt werden. Wir bitten, sich versichert zu halten, daß unsererseits Alles ge­Herrn Friz Kühnemann schicht, um den Mitgliedern diese Einrichtung so bequem als an den Königl. Kommerzienrath möglich zu gestalten. Wir müssen nun zum Schluß noch den Geldpunkt einer Erörterung bezw. Klarstellung unterziehen-Durch ein 3. N. 9/2. P. J.

*) Die Aftenstücke, welche wir veröffentlichen, bilden den In­halt einer Bröschüre, welche uns aus 2ondon zugegangen ist, wo sie im Verlag von E. Bernstein u. Ko. erschien. Die Echt­heit der mitgetheilten Attenstücke steht über jedem Zweifel.

Hochwohlgeboren hier.