Aus Groß- Berlin.
Grausame Mutter Natur.
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ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Wunsche nachzukommen, erschien Frau F. am nächsten Morgen bei Arbeitsverhältnisse beizufügen. Zur Erleichterung ist hierfür ein St. und ersuchte nunmehr in energischster Weise um Herausgabe der Vordruck eingeführt, der in den Geschäftsräumen der Brot Brottarten. Ihr wurde aber auch jetzt noch ihre berechtigte Forde tommiffionen erhältlich ist. Der Arbeitgeber ist zur Ausstellung der rung nicht erfüllt, die Angeklagte S. wies vielmehr auf ein an der Draußen vor der Stadt, in der Nähe eines Vorortes liegt Bescheinigung verpflichtet. Die Anträge sind vor Ablauf der Periode, Korridortür prangendes Schild hin, nach welchem„ Sprechstunden in Brotkartenangelegenheiten nur von 8-9 Uhr" seien. Es wurden das Gelände. Ein großes Werk mit Riesenschornsteinen und für welche Zufagbrotkarten ausgegeben sind, zu wiederholen. der Frau, wie das Schöffengericht annimmt, aus Schikane wiederum einer weitverzweigten und weithin sichtbaren Anlage zur Kundmachung an die österreichischen, ungarischen und die Starten verweigert, so daß sie mit ihren Kindern einen ganzen Beförderung der Sohlen in die Kesselräume, hat sich hier anbosnisch- herzegowinischen Wehrpflichtigen. Tag ohne Brot sein mußte. Frau F. machte der Polizei Mitgesiedelt. Dazu große Holzpläge mit einheimischen und wert1. Alle in den Jahren 1878 bis einschließlich 1890 und ferner teilung, welche das Strafverfahren einleitete. Das Schöffengericht vollen überseeischen Hölzern. Ein großer Fezen Landes harrt alle in den Jahren 1892, 1898 und 1894 geborenen österreichischen ging von der Ansicht aus, daß es Pflicht der Hausbesitzer sei, ihre noch der Besiedelung. Spekulationsobjekt. Hier buddelten die und ungarischen Staatsangehörigen bezw. bosnisch - herzegowinischen Mieter mit Brotfarten zu versorgen. Die Handlungsweise der Angeklagten Kinder aus den benachbarten Laubenkolonien, wühlten Landesangehörigen, welche schon gemustert worden sind oder bereits tiefe Löcher und errichteten Sandhügel. In der Stille der gedient haben, werden in der Zeit zwischen dem 30. Juni bis ein- sei um so verwerflicher, da es sich um die Familie eines im Felde Nacht tamen Wagen und luden Dinge ab, die Hausbefizer fchließlich 7. August 1915 einer erneuerten militärarztlichen Unter- stehenden Mannes handele. Gegen dieses Urteil legten die Angeflagten Berufung ein und machten vor der Straffammer geltend, ohne große Ausgaben gern los fein wollen. Klamotten, fuchung unterzogen werden. zerbrochene Dfenfacheln, vom Rost zerfressene Dfenrohre und Die Untersuchung findet in den Räumen der Landwehrinspektion daß sie infolge eigener Berufsgeschäfte doch nicht ständig zur VerSprungfedern bedeckten in lieblichem Durcheinander den Boden General- Pape- Straße in Berlin in der Zeit zwischen 9 Uhr vor- fügung der Mieter stehen könnten, außerdem habe die Zeugin in der wüstesten Weise geschimpft. Das Gericht brachte in der Urteilsund füllten die von den Kindern geschaffenen Löcher. Das mittags und 12 Uhr mittags statt. Zu erscheinen haben: begründung zum Ausdrud, daß es nach dem Gesetz selbstverständlich Ganze überwuchert von dem von allen Gärtnern gehaßten deren FamilienPflicht des Hausbesitzers sei, den Bewohnern die Brotkarten in ihre und gefürchteten Unkraut, das seine Wurzeln tief in die Erde Wohnung zu liefern oder wenn er diese nicht zu Haus träfe, ihnen treibt und sie unten zu einem schier undurchdringlichen Geflecht Gelegenheit zu geben, sich die Karten zu jeder Tagesstunde in seiner ausbreitet. Fürwahr, kein verlockendes Gefilde. Wer ihm Wohnung abholen zu können. Mit Rücksicht darauf, daß die Angeklagten etwas abringen wollte, mußte erst harte Kulturarbeit völlig unbescholtene Leute seien, die Zeugin außerdem gleich beint berrichten. ersten Male sich in wüsten Beschimpfungen ergangen habe, kam das Gericht jedoch zu einer milderen Auffassung und verurteilte die Angeflagten unter Aufhebung des ersten Urteils nur zu je 20 M. Geldstrafe.
Jahr
gang
1878
A bis einschl. K 30. Juni
1880 A L
Musterungstag
20. Juli
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1. Juli
deren Familien name Musterungs- Jahr- name mit dem Buch- tag gang mit dem Buch staben beginnt staben beginnt 1886 L bis einschl. Z 1887 A
K 21.
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3.
1888 A
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1885 A
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HARAKRAKE
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2. Aug.
Den Fuß abgequetscht. Ein folgenschwerer Straßenunfall ereignete sich am Sonntagabend um 349 Uhr in der Hermannstraße ( Ecke der Zietenstraße) zu Neukölln. Dort wollte ein Herr Mag Behnke einen Triebwagen der Linie 21 besteigen, er kam jedoch zu Fall und geriet mit dem linken Fuß unter den Schutzrahmen des Beiwagens. Dadurch wurde dem B. der Fuß abgequetscht. Der Verunglückte erhielt die erste Hilfe auf der nahen Unfallstation und Q 6. wurde dann nach dem Krankenhause Buckow geschafft.
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Es fanden sich deshalb auch leine Gartenfreunde, die 1879 hier ihre Lauben aufschlugen. Erst die böse Striegszeit, die bot, jeden brachliegenden Fleck zur Gewinnung von Stahrung auszunüßen, führte auch diesem Dedland Be- 1881 A werber zu. Arme waren es natürlich, denen eine Sommervilleggiatur bisher als Lurus e.schienen war. Sonntags 1882 A und nach Feierabend machten sich Vater und Mutter an die schwere Arbeit des Umrodens, während die Kleinen im Kinder- 1883 A wagen oder am Boden hockten. Auf einem geliehenen Handwagen schleppten sie mühsam etwas Dung und die teuer be- 1884 A zahlten Saatfartoffeln heran. Mancher Schweißtropfen fiel, aber die Aussicht, in dieser teuren Zeit selbst etwas ernten zu können, spornte immer wieder zu neuer Tätigkeit an. Und 1886 A als die Kartoffeln aufgegangen waren und in dem hellen Arbeiter- Bildungsschule. Mittwoch, den 28. Juni, abends 1/9 Uhr, An einem der vorbezeichneten Tage haben ferner auch alle die- findet im Hörsaal der Arbeiter- Bildungsschule eine Hörer- VerGrün junger Pflanzen in hübschen kleinen Büschen dastanden, jenigen der Jahrgänge 1873 bis einfließlich 1896 zur Landsturm- iammlung statt. Zur Zeilnahme berechtigt sind alle Hörer der ergözte sich Mutter in Gedanken schon an dem herbstlichen musterung zu erscheinen, die bisher ihrer Landsturmmusterungs- Kurse des ersten und zweiten Quartals und alle Leser der Bibliothek. ergözte sich Mutter in Gedanken schon an dem herbstlichen Bilde des Einsammelns der durch harte Arbeit errungenen pflicht überhaupt noch nicht entsprochen haben. Knollenfrucht, und der mit ihr gewonnenen heiß begehrten 2. Dieser Aufruf gilt nur für alle diejenigen der vorbezeichneten Bibliothek ist von 8 bis 129 Uhr geöffnet. In Nahrung für den Winter. Da tam die kalte Nacht vom Jahrgänge, welche in Groß- Berlin, Provinz Brandenburg , Provinz den nächsten unterrichtsfreien Monaten ist die 31. Mai zum 1. Juni. Was am legten des Wonnemonats Sachfen oder im Herzogtum Braunschweig , ihren ständigen Wohnsiz Bibliothek jeden Donerstag von 8 bis 9 Uhr genoch im frischen Grün geprangt hatte, das stand am 1. des haben. Eine persönliche Vorladung erfolgt nicht. öffnet, zum ersten Male am Donnerstag, den 1. Juli. nach der Gemahlin Jupiters benannten Monats schwarz wie 3. Die zur Musterung Erscheinenden haben nebst ihren heimats Kleine Nachrichten. Auf dem Schöneberger Friedhof bestohlen berbrannt da. Und was der Frost begonnen, das sezte seit- lichen Ausweispapieren auch die eventuell in ihrem Besiz befindlichen Die Diebe wurde eine Witwe 2. aus der Holsteinischen Straße. Militärdokumente und unbedingt das Landsturmmusterungsblatt von dem die entsetzliche Dürre mit ihrem Sonnenbrand und bef- ihrer ersten Musterung mitzubringen und zum Nachweis ihrer entwendeten im Gedränge eine Alpaca- Handtasche mit einem tigen trockenen Winden unbarmherzig fort. Mit jedem Lage Berjongidentität ihre behördlich bestätigte mit der eigenhändigen Beutelportemonnaie, das 80 Mark und für 1000 Mark Brillant werden die Hoffnungen, daß aus diesen schwarzen, ver- Unterschrift versehene Photographie, sowie einen polizeilichen An- ringe enthielt huzelten Pflänzchen noch kräftige Kartoffelstöcke werden meldeschein vorzuweisen. fönnten, geringer, und wenn der Himmel nicht bald ein Einsehen hat und seine Schleusen zu einem ausgiebigen Regen öffnet, ist alle Blage und alle Mühe, die sich die Armen geThacht haben, vergeblich gewesen.
am
Als Ausweis dienen die Legitimations- oder Lesekarten.
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Die
Aus dem Landwehrkanal gelandet wurde am Gartenufer eine unbekannte Frau von etiva 20 Jahren. 4. Die bei der Landsturmmusterung zum Dienste„ mit der Sie war bewußtlos, lebte aber noch und wurde nach dem Krantenhause Moabit gebracht. Die Unbekannte ist etwa 1,60 Meter groß, Waffe geeignet" befundenen Landsturmpflichtigen haben 16. August 1915 bei ihrem zuständigen Landwehr- Ergänzungs- fräftig und start gebaut und trug ein weißes Kleid, weiße Handbezirkskommando einzutreffen. Genaue Weifung erhalten dieselben schuhe und eine schwarze Handtasche. In der Tegeler Forst erhängt hat sich ein unbekannter Mann, dessen Leiche nach der Halle bei ihrer Musterung. in Plögensee gebracht wurde. Der Tote ist mittelgroß, hat dunkelBerlin, 21. Juni 1915. blondes Haar und einen rotblonden Schnurrbart und trug einen braunen Jackettanzug, einen braunen weichen Filzhut und ein weißblau gestreiftes Oberhemd mit weißem Stehkragen und blau- weiß gestreiftem Selbstbinder. An der Prenzlauer Allee 200 vergifteten
Der I. und. Generalkonsul Szarvasy.
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Die Fortschreibung der Gemeindewählerliste durch Eintragung der Zus und Abgänge hat für Berlin im Verwaltungsjahr 1914/15 ( 1. April 1914 bis 31. März 1915) ein ungewöhnliches Er- Anträge auf Bewilligung von Kriegsunterstützungen. gebnis gehabt. Der jetzt bom Magistrat veröffentlichte Jahresbericht des Wahlbureaus der Stadt weist nach, daß einzig und allein bei den Steuerkassen, in deren Bezirk die für jedermann, SO., Adalbertstr. 41. In der Zeit vom 22. Juni Anträge auf Bewilligung von Kriegsunterstützungen sind sich zwei dort wohnende Schwestern durch Gas. Deffentliche Bibliothek und Lesehalle zu unentgeltlicher Benuhung in dieser Zeit für wahlfähig gewordene Personen und für Gesuchsteller wohnen, anzubringen, nicht aber bei anderen bis 1. Juli intl. werden in der Ausleih- Bibliothek keine Bücher vers zugezogene Wahlfähige nur 75 476 neue Personenkarten an Stellen, wie bei dem Kriegsministerium, dem Oberpräsidenten, liehen. Die in den Händen der Leser befindlichen Bücher müssen gelegt, dagegen für verstorbene Wahlfähige und für weg dem Polizeipräsidenten oder dem Militärbureau des Magistrats zum Zweck der Juventuraufnahme bis zum 24. d. M. zurückgegeben gezogene Wahlfähige 88 989 erledigte Personenkarten ausgesondert zu Berlin . Durch Einreichung der Anträge an der falschen werden. Der Lesesaal, in dem 618 Zeitungen und Zeitschriften aller wurden. Hiernach brachte die Fortschreibung im letzten Ver- Stelle entsteht eine Verzögerung, die eine verspätete Aus- Parteien und Richtungen ausliegen, ist nach wie vor abends von waltungsjahr eine Minderung um 13513 Wahlfähige, zahlung der Unterstützungen unvermeidlich im Gefolge hat. von 5-10 Uhr geöffnet.
Die
Einen empfindlichen Verlust hat eine Arbeiterfrau aus Neukölln zu beklagen. Dieselbe verlor am Sonntagabend auf dem Wege vom Halleschen Tor nach Hohenzollernplatz( Autobus) und von da nach Brusendorferstraße ihre gesamten Barmittel, ein Portemonnaie mit 91 M. Der ehrliche Finder wird gebeten, dasselbe in der Vorwärtsſpedition Neukölln, Neckarstr. 2 abzugeben.
Drei Schlüssel und ein Messer sind am Sonntagnachmittag zwischen Wittenau und Hermsdorf gefunden worden. Der Eigentümer fann die Gegenstände bei Julius Schultheiß, Neukölln, Hansastraße 7, in Empfang nehmen.
Aus den Gemeinden.
während aus ihr im vorlegten Verwaltungsjahr bei einem Zugang von 95 111 Wahlfähigen und einem Abgang von 89 770 Wahlfähigen Ein Kirchenbrand im Osten Verlins. sich eine Mehrung von 5841 ergeben hatte. Leider nennen diese alljährlichen Berichte des Wahlbureaus immer wieder für die ZuEin Kirchenbrand verursachte am Montagnachmittag eine große und Abgänge nur die Hauptzahlen, ohne daß man erfährt, wie start Aufregung im Nordosten von Berlin . Dort stand um 2½½ Uhr die hieran im einzelnen der Zuzug wahlfähiger Personen und die Er- katholische St. Corpus- Christi- Kirche mit den anschließenden Wohnlangung des Wahlfähigkeitsalters und andererseits der Wegzug langung des Wahlfähigkeitsalters und andererseits der Wegzug gebäuden in der Thorner Str. 64, nahe der Landsberger Allee und wahlfähiger Berfonen und die Sterbefälle solcher beteiligt waren. dem Friedrichshain , vollständig in Flammen. Ueber den Brand, der Abgänge erleidet die Gesamtzahl der in die Gemeindewählerliste aufzu- natürlich weithin sichtbar war, wird uns berichtet: Die erst vor nehmenden Personen auch noch dadurch, daß bei Unterstützung aus öffent- wenigen Jahren geweihte katholische Kirche ist ein schlichter, in der lichen Mitteln, bei Bevormundung, bei Konkurs, bei Ehrverlust das Wahl Straßenfront der Häuser in der Thorner Straße, nahe der recht zeitweilig ruht. Der Bericht gibt an, daß im legten Ber- Cotheniusstraße, am Friedrichshain , errichteter Bau. Kirche war stets offen und deshalb auch stets besonders waltungsjahr das Wahlbureau erhielt: 71 395 Mitteilungen über von Frauen und Kindern, die dort ihre Andacht ver Unterstützte, 2134 über Bestrafte, 197 über in Stonkurs Geratene, Auch richteten, gut besucht. 74 über Bevormundete. Die Zahl aller Gemeindewähler Berlins am Montagmittag verrichteten ſteht für 1915 noch nicht fest, weil ja die Wählerliste erst in der dort mehrere Frauen Gebete. Die letzte von ihnen soll um Die Fürsorgeeinrichtungen der Stadt Lichtenberg. zweiten Hälfte des Juli zur Einsichtnahme ausgelegt und nach 24 Uhr die Kirche verlassen haben. Am Altar brannten, wie geNachdem der Magistrat in der letzten Stadtverordnetensißung Prüfung der Berichtigungsanträge noch durch Nachtragungen ver- wöhnlich zwei Wachskerzen. Etwa eine Viertelstunde später wurde mitteilte, daß er den von der Stadtverordnetenversammlung bevollständigt wird. Die Liste für 1914 enthielt 383 826 Wähler, da die Frau des Küsters Piored aufmerksam gemacht, daß Rauch aus schlossenen Verbesserungen betreffend die Unterstützung der von gehörten nach dem auf der Steuerleistung fußenden Drei- der Kirche dringe. Als sie und andere Personen sich in die Kirche Angehörigen der Kriegsteilnehmer beigetreten sei, Klassensystem des Gemeindewahlrechts- nur 807 zur ersten Klasse begaben, stand der Innenraum bereits in großer Ausdehnung in treten nunmehr die neuen Bestimmungen in Kraft. Die Stadt und 32 037 zur zweiten Klasse, aber 350 982 zur dritten Klasse. Flammen. Es brannte schon der Altar, die Orgel und das Gestühl Lichtenberg gewährt nunmehr: der Kirche. Es wurde sofort Lärm geschlagen und Feuer gemeldet. Die Organisation der Kriegsbeschädigtenfürsorge. Der 20. Automobillöschzug aus der nahen Schönlanter Straße war schnell zur Stelle. An sämtliche Feuerwachen wurde„ Mittelfeuer" Die Ariegsbeschädigtenfürsorge für den Stadtbezirk Berlin ist nunmehr organisiert. Die Adresse lautet: Magistrats der Brandstelle versammelt. gemeldet. Bald waren achtundzwanzig Feuerwehrfahrzeuge an Ehefrau ohne Kind. Die Flammen hatten schon Ehefrau mit 1 kind. kommissar der Striegsbeschädigtenfürsorge in Berlin , Rathaus. Die vorläufige Fürsorge erstreckt sich auch auf solche in Wohnungen der Geistlichen und Kirchenbeamten umfaßt. der Kirche aus den Fenstern mächtig emporlodernd, die Ehefrau mit 2 Kindern 24 Ehefrau mit 3 Kindern 30 Zum den Berliner Lazaretten befindliche Striegsverlegte, welche nicht Schutze der angrenzenden Häuser wurde aus elf Schlauchleitungen Weitere Verwandte können nach näherer Bestimnach Berlin gehören, bis zur Verlegung oder Entlassung nach von allen Seiten über Maschinenleitern, Treppen und Dächer mung des Gesetzes von 1888 bzw. 14. August 1914 und nach den ihrer Heimatproving. Die auswärtigen Fürsorgestellen sind Wasser gegeben. Dadurch gelang es auch, die Flammen verhältnis- dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen Unterstützungen von ersucht worden, bezüglich der in den Lazaretten ihres Be- mäßig schnell zu löschen und an weiterer Ausdehnung zu hindern. ie 6 M. erhalten, wozu ebenfalls 100 Proz. städtischer Zuſchuß zirks befindlichen Berliner Kriegsverletzten in gleichen Sinne Es fonnte aber nicht mehr verhindert werden, daß das Innere der falle und die Reichsunterstüßungen nur im ganzen bewilligt wer freten können. Die Unterstützungen können nur im Bedürftigkeitszu verfahren. Kirche mit dem Altar, der Orgel, dem Gestühl, Fenstern usw. ein den, dagegen die städtischen Zuschüsse auch teilweise je nach dem Raub der Flammen wurde. Die Aufräumung nahm dann noch Grade der Bedürftigkeit. mehrere Stunden in Anspruch. Die Entstehung des Brandes ist einwandsfrei noch nicht ermittelt.
Die Zusagbrotkarten.
ant
Die vorenthaltenen Brotkarten.
Reichs
100 Proz. weiterer Gesamt
unter
städtischer
stützung
Zuschuß
12 M.
12 M.
städtisch. Zuschuß 6 M.
unterstügung
30 M.
18
18
2
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"
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24
48
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30
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60 ust.
Neben der allgemeinen Unterstüßung können Miets be i= hilfen in Höhe der Hälfte des Mietszinses bis zum Höchst= betrage von 20 Mart gewährt werden. Dieselben werden direkt an den Hauseigentümer gezahlt. Jedoch ist das Mietsamt berechtigt, im Bedürftigkeitsfalle bis zu 60 Proz. der Miete und in diesem Falle bis 30 M. Mietsbeihilfe zu bewilligen. Vorausschung dabei ist, daß der Vermieter auf 15 Proz. des Mietszinses berzichtet und die Unterstützte sich einverstanden erklärt, daß ihr werden, oder aber bei besonderer Notlage der Wieterin der Verdie fehlenden 25 Proz. von der Kricgsunterstübung abgezogent mieter den Rest bis zum Friedensschluß stundet und angemessene füllt, dann kann mur bis 20 M. Mietsbeihilfe gewährt werden, ohne daß der Bermieter gezwungen ist, Mietsnachlaß zu gewähren. Mietsbeihilfen können auch solchen Kriegerfamilien gewährt werden, welche während der Kriegszeit von Lichtenberg wegziehen. Jedoch nur, wenn die neue Gemeinde den von dort nach Lichten berg Berziehenden ebenfalls Mietsbeihilfe gewährt. Ladeninhabern und kleinen Gewerbetreibenden wird Mietszuschuß nur für die Wohnräume gewährt.
Nachdem die Reichsverteilungsstelle am 15. d. Mts. ihren Beschluß, nach welchem den Kommunalverbänden zur Versorgung der schwer arbeitenden, erwerbstätigen Bevölkerung besondere Mehlmengen überwiesen werden können, bekanntgegeben hat, soll nunmehr auch in Groß- Berlin dieser Teil der Bevölkerung mit Zufagbrotkarten Ein Strafprozeß, welcher für die Hauswirte, als Berausgabeversehen werden. Die Verordnung, die heute in Kraft tritt, läßt stellen der Brotkarten, von besonderer Bedeutung ist, beschäftigte die Ausgabe an alle die Arbeitergruppen zu, bei denen das Brot gestern die zweite Straffammer des Landgerichts II. Wegen Verals Nahrungsmittel eine erhöhte Bedeutung befißt. Hierzu gehören gehens gegen den§ 6, 1 des Gesetzes vom 18. Februar d. I. und neben den jugendlichen Arbeitern insbesondere die, denen die Be- gegen§ 15 des Merkblattes des Magistrats war der Hauseigenschaffung anderer Nahrungsmittel während der Arbeitszeit nicht tümer Friedrich lam und dessen Ehefrau Minna K. angeflagt. Ratenzahlungen bewilligt. Werden diese Bestimmungen nicht ermöglich ist. Bei der Ausgabe der Zufagbrotkarten hat der Kommunal- Das Schöffengericht Neukölln hatte die Angeklagten wegen Brot verband sowohl bei der Bestimmung der Einzelportion, wie bei der markenvergehens zu je zwei Wochen Gefängnis verurteilt Gesamtmenge der auszuteilenden Karten sich in den Grenzen zu auf Grund folgenden Sachverhalts: Ju dem Hause der Anhalten, die ihm von der Reichsverteilungsstelle gesteckt sind. geklagten wohnte eine Frau Fischer, welche von dem Ehemanne Die Zujazbrotkarte wird zunächst für je zwei Wochen ausgegeben Klam am Tage der Ausgabe der Brotkarten teine derartige Karte werden, und zwar nur auf Antrag. Der Antrag ist am Freitag, erhalten hatte. Sie schickte, da sie selbst unabkömmlich war, ein Sonnabend oder Sonntag vor der Zuteilungsperiode bei der Brot- Kind zu den Angeklagten mit der Bitte, dieſem die Brotkarte kommission, in deren Bezirk der Antragsteller wohnt, zu stellen. Ihm zu übergeben. Als sich die St.'schen Eheleute weigerten, diesem
Im Falle der Erkrankung von Angehörigen de