Mr. 182.
32. Jahrgang.
14, 16, 22, 24, 26, 27, 29, 31, 32, 33, 34, 36, 45, 47( auch füs.Regt. Nr. 34), 52 bis einschl. 58, 59( s. Ers- Inf.- Regt. Gropp),
Verbandstag der Metallarbeiter. 61, 68, 65, 66, 68, 71, 73, 74, 76, 77, 79, 81, 83, 84, 87 bis einiol,
dienst vor.
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Sonntag, 4. Juli 1915.
Gerichtszeitung.
Ein Kindermishandlungsprozek,
Be=
90, 99, 112, 113, 114, 116, 118, 130, 131, 136, 142, 147, 150, Sechster Verhandlungstag. 152, 160, 161, 163, 165, 166. 171, 173, 174, 331, 336. Regiment Am Sonnabend trat der Verbandstag wieder in die Statuten- fanterie- Regimenter Nr. 3, 5, 7, 8, 12, 16, 17, 21, 26, 27, 29, das Gericht zwar die Mißhandlungen selbst als objektiv festgestellt, v. Kurnatowski von der Truppen- Abteilung Esebed. Reserve- In der sich insofern von ähnlichen Verhandlungen unterscheidet, daß beratung ein. Die Grundlage der Beratung bildete eine Vorlage, 35, 37, 38, 40, 55, 59, 60, 61, 65, 66, 76, 80, 82, 86, 88, 91, 98, das Zeugnis des mißhandelten Kindes aber als nicht ausreichend welche die Kommission nach den vorliegenden Anträgen aus- 116, 201, 209, 212, 214, 219, 222, 239, 252, 257, 258, 266, 270. anjah, beschäftigte gestern die 5. Straffammer des Landgerichts I gearbeitet hat. Zunächst legte die Kommission die formelle Fassung Ersatz- Infanterie- Regimenter Nr. 28, 29, Königsberg II und Gropp. unter Vorsiz des Landgerichtsdirektors Wilke. Das Schöffengericht ansah, beschäftigte geſtern die 5. Strafkammer des Landgerichts I der am Freitag beschlossenen Beitragsstaffelung nach dem Ver- Reserve- Ersatz- Infanterie- Regiment Nr. 4. Landwehr- Infanterie- unter Vorsiz des Landgerichtsdirektors Wilke. Das Schöffengericht Ueber diesen Punkt der Vorlage kant es zu einer Regimenter Nr. 1( f. Regt. v. Kurnatowski), 3, 5, 7, 9, 10, 11, 26, hatte die Angeklagten, den Dentisten K. und dessen Ehefrau, wegen Längeren Debatte. Haas- Köln trat für eine Erhöhung der für die 48, 61, 66, 72, 75, 81, 84, 87( s. Res.- Inf.- Regt. Nr. 17), 99. Landw.- gefährlicher Körperverlegung, die Frau auch wegen Zugehörigkeit zur ersten oder zweiten Beitragsklasse maßgebenden Erfab- Infanterie- Regimenter Nr. 2, 4, 9. Brigade- Ersatz- Bataillone strafe verurteilt, indem es folgenden Sachverhalt als festgestellt leidigung zu je zwei Monaten Gefängnis bzw. 25 M. GeldRohngrenze von 24 M. ein. Da diese Grenze am Freitag schon Nr. 9, 13, 15, 16, 39, 41, 42, 43, 49, 56( s. Ers.- Inf.- Regt. Nr. 28), anjah: Die Angeklagte K. betreibt seit vielen Jahren das Ge durch Beschluß des Verbandstages festgelegt ist wogegen Pa w- 58( s. Ers- Inf.- Regt. Nr. 29), 76, 80. Landwehr- Brigade - Ersatz- werbe einer sog. konzessionierten Haltefrau und hat mitunter bis Iowitsch Berlin formale Bedenken geltend machte wurde Bataillon Nr. 21( s. Landw.- Ers.- Inf.- Regt. Nr. 2). Landsturmeine enderung der einmal beschlossenen Lohngrenze für unzu- Infanterie- Bataillone II Liegnik, Mühlhausen i. Th., I Saarlouis zu sechs Kinder in Pflege gehabt. Zu diesen Kindern gehörte auch lässig erklärt. Run beantragte a a 3- Köln, daß Mitglieder mit( f. Regt. v. Kurnatowski), I Schlawe. Zusammengefektes Land- das fünfjährige uneheliche sind einer Arbeiterin. Als diese für einem Wochenverdienst von 24 30 M. auf ihren Antrag, über Sturm- nfanterie- Bataillon Marienwerder- Rastenburg ( f. Regt. ihr sofort von der Angeklagten das Kind zurückgebracht. Als die den zweiten Monat das Pflegegeld nicht bezahlen konnte, wurde den die Ortsverwaltung im Einverständnis mit der Bezirksleitung v. Kurnatowski). Jäger- Bataillone Nr. 2, 9, 10, 11; Reserve- Mutter in Gegenwart einer Freundin das Kind entkleidete, wurde entscheiden soll, in die zweite Klasse( 50 Pf.) versetzt werden Bataillone Nr. 9 und 10. Schneeschuh- Bataillon Nr. 2. Feldkönnen. Dieser Antrag wurde abgelehnt und die von der Kom- Maschinengewehr- Zug Nr. 40( s. Brig.- Ers.- Batl. Nr. 13), Festungs- festgestellt, daß das ganze Gesäß und die Schenkel des kleinen Liche Mitglieder mit einem Wochenverdienst von mehr als 24 M. und solche auf Kraftwagen( f. Regt. v. Kurnatowski), Festungs- sein dieser Striemen, die nur auf rohe Mihhandlungen zurüdmission vorgelegte Fassung angenommen. Danach gehören männ - Maschinengewehr- Abteilung Nr. 5( s. Inf.- Regt. Nr. 336), Nr. 18 Knaben mit blutrünstigen Striemen und Schorfen bedeckt waren. Der praktische Arzt Dr. Baender bestätigte das objektive Vorhandender ersten Klasse( 70 f.), solche mit einem Wochenverdienft bis Maschinengewehr- Kompagnie Nr. 2. 24 Mt. der zweiten Stiasse( 50 Pf.), weibliche Mitglieder, Lehrlinge Kavallerie: 3. Garde- Ulanen; Mürassiere Nr. 1; Dragoner haben wollten, daß häufig aus dem Kinderzimmer ängstliches Wehzuführen seien. Nunmehr meldeten sich auch Leute, die gehört und jugendliche Arbeiter der dritten Klasse( 30 Pf.) un. Männ- Nr. 4, 14, 16; Husaren Nr. 10, 15, 17; Ulanen Nr. 2, 5, 8. lichen Mitgliedern der zweiten Klasse steht es vor dem 50. Lebens- Feldartillerie: 4. Garde- Regiment; Regimenter Nr. 1, 6, 10, geſchrei und das Geräusch von Schlägen gedrungen sei. ichre frei, in die erste Klaſſe überzutreten. In die zweite Klasse 14, 16, 18, 23, 25, 33, 35, 61, 83; Reserve- Regimenter Nr. 6, 36, fünfjährige Knabe bekundete als Zeuge, daß die Angeklagten ihn önnen auch weibliche Mitglieder ein- und übertreten. 43. Gebirgs- Kanonen- Batterie Nr. 2. nadend ausgezogen, der Ehemann R. ihn festgehalten habe, während Im übrigen hat sich die Statutenberatungskommission in allen Fußartillerie: Regimenter Nr. 8, 10, 13; Reserve- Regiment der Berufungsinstanz befundete die von Justizrat Lachmann als die Frau mit einem Rohrstoc auf ihn eingeschlagen habe. In mesentlichen Punkten den Vorschlägen der Staffelbeitragskommission Nr. 8; Reserve- Bataillon Nr. 25. angeschlossen und dieselben in das Statut hineingearbeitet. சூ 3 Pioniere: 1. Garde- Bataillon; Regimenter Nr. 20, 25, 36; 3eugin geladene Kontrolldame des Polizeipräsidiums, daß die Anhandelt sich in der Hauptsache darum, daß in allen Unterstüßungs- Bataillone: I. Nr. 1, I. und II. Nr. 4, I. Nr. 5, I. Nr. 6, I. Nr. 9, geklagten ein besonderes Kinderzimmer mit hübschen weißen Möbeln zweigen für die neugeschaffene zweite Beitragsklasse eine ent- 1. Nr. 10, II. Nr. 11, 1. Nr. 15, II. und III. Nr. 16, I. Nr. 17, und Spielsachen eingerichtet hätten, und daß die wiederholt vorwährend die bisherigen Unterstützungssäge für die erste und dritte Bataillon Nr. 9. Kompagnien Nr. 100, 104, 213; 2. Landwehr- andere Zeugen bekundeten, daß es die Kinder in dem Hause stets sprechende Zwischenstufe der Unterſtüßungssäße eingeführt wird, II. Nr. 21, I. und II. Nr. 26; Reserve- Bataillon Nr. 39; Ersak- genommenen Kontrollen und körperlichen Untersuchungen niemals den geringsten Anlaß zu einer Beschwerde gegeben hätten. Auch Beitragsklasse bestehen bleiben. Hieraus ergibt sich im wesentlichen Stompagnie des 2. und 2. des 4. Armeekorps. folgendes: Reisegeld wird in der ersten Klasse für 60, in der Eisenbahn- Bautompagnie Nr. 33; Verkehrstruppen: Militär- Eisenbahndirektionen Nr. 2 und 3. sehr gut gehabt hätten. Das Gericht kam nach der sehr umfangFeftungs- Eisenbahnbetriebs- reichen Beweisaufnahme zu dem Ergebnis: Wie so häufig bei zweiten für 45, in der dritten für 30 Tage mit je 1,25 M. pro Kompagnie Nr. 1. Fernsprech- Abteilung des 5. Armeekorps und Kindermißhandlungen liege es auch hier; Nachbarsleute haben Tag gewährt. Die Umzug unterstützung beträgt, der Abteilung Nr. 119. Feldluftschiffer- und Feldfliegertruppe. häufig das Geschrei des Kindes gehört, dies sei so häufig gewesen, Dauer der Mitgliedschaft entsprechend, in der ersten Kliffe Etappen- Kraftfahrerkolonne Nr. 36 der 4. Armee. Freiwilliges daß man im Hauſe ſchon daran gewöhnt war und sich einander 20-40 M, in der weiten und dritten Klasse 15-35 M. Die Motorbootkorps. Säße der Arbeitslosenunterstübung sind: Erste Klasse Munitionsfolonnen: 7-12 Met., zweite Masse 4,50-8,50 M., dritte Klasse 3,50-6 M. Artillerie- Munitionsfolonne Infanterie- Munitionskolonne Nr. 107; Behn der 35. Reserve- Division; wöchentlich. Die Krantenunterstübung beträgt wöchent- Festungs- Fußartillerie- Munitionskolonne Nr. 3 Graudenz.
lich in der ersten Klasse 6-10 M., in der zweiten Klasse Sanitäts- Formationen: Sanitäts- Kompagnie Nr. 3 des 6. und 4,257,25 M., in der dritten Klaſſe 3-5 M. Das Sterbe- Nr. 2 des 7. Armeekorps; Reserve- Sanitäts- Rompagnie Nr. 46. geld beläuft sich in allen Klassen auf 30 M. Bei Streits Lazarett des Gefangenenlagers Cassel. und Maßregelungen erhalten die Mitglieder, wenn sie Fortifikation Mez- Ost. eine Familie zu versorgen haben, in der ersten Klasse 14 M., Straßenbau- Kompagnie Nr. 45. in der zweiten Klaffe 10,50 M., für Ledige betragen die Säße 12 resp. 9 M, und die Mitglieder der dritten Klasse erhalten 7 M. wöchentlich.
Der
zurief: Heute ist mal wieder Schlag- Tag." Es stehe auch fest, daß das Kind gezüchtigt worden sei, keineswegs sei aber festgestellt, wer von den in Frage kommenden Personen sich der Mißhandlung schuldig gemacht habe. Da der Gerichtshof unmöglich ausschließlich den Bekundungen eines fünfjährigen Kindes folgen könne und anderseits bestätigt worden sei, daß die Kinder bei den Angeklagten sauber und tadellos gehalten worden und dort gut aufgehoben seien, habe der Gerichtshof auf Freisprechung erkannt. Die gegen Frau K. wegen Beleidigung erkannte Strafe von 25 M. bleibt bestehen.
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Infanterie- Regimenter Nr. 100, 101, 102, 103, 139, 179; es in der Person des Pferdehändlers Bitsch- Laubinger der 3. StrafDie sächsische Verlustliste Nr. 165 bringt Berlufte der mehrere Monate unter falschem Namen gelebt; er wurde gestern Um sich der Wehrpflicht zu entziehen, hatte ein Zigeuner Inf.- Regimenter Nr. 103, 107, 244, 245; Ref.- Jäger- Bat. Str. 26; fammer des Landgerichts I vorgeführt, wo Feldart.- Regimenter Nr. 12, 28, 32, 64, 68, 78, 115; Ref.- Feldart- tellektueller Urkundenfälschung zu verantworten hatte. Der Aner sich wegen inRegt. 53; Erfaz- Abteilung, Feldart.- Regt. Nr. 48; Fußart.- Re- geklagte verstand es, sich in den Besitz der Papiere eines Koppelgimenter Nr. 12, 19; Res.- Fußart.- Bataillone Nr. 12, 19; Landwehr- fnechts Knauer zu setzen, der schon vor Jahren bei der Aushebung Fußart. Bat. Nr. 19; Leichte Funkenstation Nr. 16; Res- Eisen- vor der Ersatzkommission als d. u." bahn- Bautompagnien Nr. 7, 8; Munitionskolonnen: Staffel- Stab ( dauernd untauglich) be158; Armierungs- Bat. Nr. 23; Ref- Felblazarett 7, 12. Reſerbe- zeichnet worden war. Kurz vor der Veröffentlichung des Aufrufs, forps; Erfak- Pferdedepot, 12. Armeekorps; Truppenteil und Name nach welchem sich die Landsturmpflichtigen des betreffenden Jahrunbekannt. gangs bei der Polizei zu melden hatten, verzog Laubinger in ein anderes Stadtviertel iertel und meldete fich hier unter dem Namen „ Anauer" an. Unter diesem Namen ließ er sich dann auch in die Stammrolle eintragen und war damit tatsächlich vor jeder weiteren Nachfrage gesichert. Er wäre vielleicht auch mit dieser List durchgekommen, wenn nicht ein neidischer Konkurrent der Polizei mitgeteilt hätte, daß der angebliche Pferdehändler Knauer in Wirkvor der Polizei Stein und Bein Laubinger zu heißen und unterlichkeit der Pferdehändler L. sei. Vorgeladen, bestritt der Angeklagte schrieb auch das Protokoll mit dem Namen Knauer. Erst später geklagten dem Antrage des Staatsanwalts gemäß zu vier Molegte er ein Geständnis ab. Das Gericht verurteilte den Annaten Gefängnis.
Soziales.
Soviel Umstände wegen drei Mark.
Für den Uebertritt von einer Beitragsklasse in die andere gilt die Bestimmung, daß erst nach einer Zugehörigkeit von 52 Wochen zur höheren Beitragsklasse die Unterstüßungssäge dieser Klasse gezahlt werden. Vor Ablauf der 52 Wochen hat das übergetretene Mitglied nur auf die Säße seiner früheren Kasse Anspruch. Alle diese Anträge der Kommission fanden Annahme. Es lagen noch verschiedene, nicht auf die Beiträge und Unterftüßungen bezügliche Anträge zum Statut vor, die auf Antrag der Kommission abgelehnt wurden. Zu einer längeren Debatte tam es bei einem dieser Anträge, der eine etwas andere Bu fammensetzung des Beirats verlangt. Der Beirat besteht nach dem Statut aus den Bezirksleitern, den beiden Berliner Bevollmächtigten, den besoldeten Borstandsmitgliedern, dem ersten Redakteur und dem Ausschußvorsitzenden. Der Antrag Leipig will, daß außerdem jeder Bezirk ein von seiner Generalversammlung gewähltes Mitglied zu dem Beirat stellen soll. Die Antragsteller leistenfabrik beschäftigt war, zog sich an der Kreissäge eine leichte Ein Maschinenarbeiter, der in der Deutschen Holz- und Fassonversprechen sich davon einen größeren Einfluß der Mitglieder. Auch dieser Antrag wurde gegen wenige Stimmen abgelehnt. Verlegung zu, die ihn hinderte, seine bisherige Arbeit weiter zu Der Beitragsstaffelung entsprechend wurde beschlossen, daß der sagte ihm solche zu, doch stellte sich heraus, daß der Arbeiter auch machen. Leichtere Arbeit konnte er aber verrichten. Die Firma den Ortsverwaltungen zur Verfügung stehende Beitragsanteil in die neue Arbeit mit der verletzten Hand nicht ausführen konnte. der ersten Klasse 12 Pf., in der zweiten Klaſſe 10 Pf., in der Als er hierauf um Zuweisung noch leichterer Arbeit ersuchte, wurde britten Klasse 5 Pf. beträgt- Alle beschlossenen Statutenänderun- er entlassen mit der Bemerkung, es sei teine andere Arbeit vor= gen sollen gleichzeitig mit der Einführung der Staffelbeiträge in handen. Da der Arbeiter am Anfang des Arbeitstages entlassen Kraft treten. der Entlassung. Rechtlich war dieser Anspruch nicht begründet, denn war, flagte er beim Gewerbegericht auf Zahlung des vollen Tages nach der Arbeitsordnung konnte der Kläger zu jeder Stunde entlassen werden. Darauf stützte sich die beklagte Firma, indem sie jede Die 12. ordentliche Generalversammlung des Deutschen Zahlung verweigerte. Der Vorsitzende, Magistratsrat Dr. Leo, Metallarbeiter- Verbandes protestiert gegen die fortdauernde fuchte den Vertreter der Firma zu bewegen, dem Kläger 3 M. zu ausnahmerechtliche Behandlung der Mitglieder des Deutschen zahlen. Wenn dieser auch keinen Rechtsanspruch habe, so sei doch Metallarbeiter- Verbandes in den Betrieben der Bayerischen aus menschlichen Gründen diese Abfindung gerechtfertigt. Gegen Verkehrsverwaltung.
Nachdem die Statutenberatung beendet war, begründete se u r the München die nachstehende Resolution, welche einstimmig an= genommen wurde.
über einem im Betrieb verunglückten Arbeiter solle man sich doch Die von der Bayerischen Staatsregierung für die aus nicht auf Paragraphen stüßen, noch dazu, wenn es sich um einen nahmerechtliche Behandlung unserer Mitglieder in den Be- so geringen Betrag handele. Aber der Vertreter der Firma wollte trieben der Verkehrsverwaltung vorgebrachten Gründe und Be- davon nichts wissen. Aus„ Prinzip" müsse er jede Zahlung verBenten entbehren jeder sachlichen Grundlage. Der Deutsche weigern. Metallarbeiter- Verband hat sich, als ein Glied der deutschen Zeuge anwesend war, hereingerufen und ersucht, nicht aus Rechts-, Nun wurde ein anderer Teilhaber der Firma, der als freien Gewerkschaften, als eine große soziale und wirtschaft- sondern aus Billigkeitsgründen 3 M. an den Kläger zu zahlen. Der liche Notwendigkeit erwiesen. Die Arbeitslosen- und Kriegs- Herr erklärte sich ohne weiteres dazu bereit. Als er sein Porteunterstützung des Deutschen Metallarbeiter- Verbandes hat monnaie hervorholte, stellte er fest, daß er augenblicklich die 3 M. wesentlich dazu beigetragen, die soziale Not zu lindern, nicht zahlen könne. Der andere Teilhaber, welcher die Firma im während die Bayerische Staatsregierung trok zahlreicher An- Prozeß vertrat, griff nicht in die Tasche. Er verharrte bei seinem regungen praktisch versagt hat " Prinzip", und als er das Vergleichsprotokoll unterschreiben sollte, sträubte er sich mit großer Entschiedenheit dagegen, weil er nicht durch seine Unterschrift die Firma zur Zahlung der 3 M. ver= pflichten wolle. Sein Sozius, der, dem Prinzip" zuwider, 3 M. bewilligt hatte, müsse sie aus eigener Tasche zahlen. Die Firma Hierauf erfolgte die Vorstandswahl. Das Ergebnis war die dürfe aus Prinzip" nicht damit belastet werden. Wiederwahl der Borsitzenden Schlide und Reichel, des Kas- zipientreue Herr mußte ja schließlich das Protokoll unterschreiben. Der prinfterers Werner, der Redakteure Scherm und Quist, sowie fraglich bleibt aber nach diesem Auftritt, ob der Arbeiter die 3 M. des Ausschußborsißenden Weißig. An Stelle des verstorbenen ohne weitere Umstände bekommen wird. Sekretärs Massatsch wurde Zernide- Berlin gewählt. Damit war die Tagesordnung erledigt.
Zur Erfüllung der sozialen Aufgaben unserer Zeit ist die bollste Gleichberechtigung aller Staatsbürger erforderlich. In Ansehung dieser Tatsachen fordert daher die Generalversammlung die Aufhebung des Reverses
Ein Streit um den Lehrling.
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Jm baherischen Grenzort March im Böhmerwald hat ein in einer Brennerei ausgebrochenes Feuer auch die Kirche ergriffen, deren Dach stuhl und Turm abbrannten; die Glocken schmolzen. Orgel und Kircheneinrichtung sind vernichtet. Wertvolle, auf Staatskosten vor kurzem erst wieder hergerichtete alte Gemälde wurden zerstört. Ein Kind des Brennereibesitzers und dessen Magd sind in den Flammen umgekommen.
Explosion im amerikanischen Senatsgebäude. Mitternacht beschädigte eine Erplosion das Senatsgebäude beträchtWashington, 3. Juli .( Meldung des Reuterschen Bureaus.) Um lich. Gerüchte, daß ein Bombenanschlag verübt wurde, bestätigten fich nicht. Offenbar ereignete sich eine Gasexplosion. Die Empfangssäle wurden demoliert, niemand wurde verwundet. Nord
Dreifacher Mord aus Eifersucht.
Ein Eifersuchtsdrama spielte sich in Kaschau ( Ungarn ) ab. Der Oberbaurat Julius Czuky, der nach einer längeren Reise feiner Wut ergriff er ein Messer und stieß es seiner Frau heimkehrte, überraschte seine Frau mit einem Liebhaber. In sowie deren Liebhaber in den Leib, so daß beide auf der Stelle tot waren. Dann eilte Czuky davon. Ein Graf Julius Potocki eilte dem Mörder nach und holte ihn auf dem Hofe ein; auch ihn tötete der wütende Czuky durch Messerstiche. Czufy entkam und bisher fehlt jede Spur von ihm.
Schlicke warf in seinem Schlußwort einen Rückblick auf die Verhandlungen des Verbandstages. Das erfreulichste Ergebnis Modelltischlerei erlernte, wurde im Januar zum Militär eingeGin 20jähriger junger Mann, der bei Falkner u. Bütow die derselben sei die Bekundung, daß der Verband nicht nur im In- zogen, aber nach kurzer Zeit wegen Krankheit vorläufig entlassen. teresse der deutschen Kollegen wirke, sondern daß er sich auch als ein Sein Lehrvertrag lief noch bis zum 1. Oktober d. J. Da er jeder aus Nürnberg geschrieben wird, in dem mittelfränkischen Städtchen Ein tragikomischer Konflikt ist, wie dem„ Berliner Tageblatt" Glied der internationalen Familie fühle. Wenn die jebige schwere zeit mit seiner Wiedereinberufung rechnen kann, kehrte er nicht hilpoltstein entstanden. Beim dortigen katholischen StadtStriegszeit beendet sei und der Verband vor neuen Arbeiten und wieder in die Lehre zurück, sondern nahm Arbeit als Dreher auf pfarrer übernachtete der Eichstätter Bischof, um andern neuen Stämpfen stehe, dann werde für die Organisation die Parole Granaten an, wobei er übrigens erheblich mehr verdiente, wie als Tags die Firmung der Stadtjugend vorzunehmen. Der Stadtgelten: Durchhalten bis zum Siege. Der Redner schloß mit einem dreifachen Hoch auf den Verband. durchaus wiederhaben und klagte beim Gewerbegericht auf Fort- weil er dieses Uebernachten eines Fremden" nicht angemel Modelltischlerlehrling. Der Lehrmeister wollte den jungen Mann magistrat hat nun den Stadtpfarrer angezeigt, sezung des Lehrverhältnisses. Auf Grund des Vertrages hätte der det hat. Dabei steht nach dem bayerischen Kriegszustandsgeset junge Mann ja verurteilt werden müssen, das Lehrverhältnis fort auf dieser Verfehlung nicht Geldbuße, sondern ausschließlich zusetzen. Aber wenn er einem derartigen Urteil wirklich nachge- Haftstrafe! kommen wäre, so würde doch die erzwungene Fortsetzung des LehrDie Verkufliste Nr. 265 der preußischen Armee enthält alles stellte der Vorsitzende dem Kläger vor. Doch es dauerte lange,( V. a. G.) Hamburg . Filiale Berlin 8. berhältnisses für beide Teile recht unerquicklich gewesen sein. Das Allgemeine Kranken und Sterbekasse der Metallarbeiter Berluste folgender Truppen: bis dieser sich überzeugen ließ, daß es für beide Teile am besten 4. Juli, vormittags 10 Uhr, bei Voigt, Badstr . 58: Mitglieder Versammlung. Infanterie usw.: Garde: 4. und 5. Garde- Regiment 3. F.; sei, Vertrag Vertrag sein zu lassen und das Lehrverhältnis zu lösen. Neuwahl der Ortsverwaltung. 1. Garde- Reserve- Regiment; Grenadier - Regimenter Alexander, Schließlich kam ein Vergleich zustande, wodurch der Beklagte erklärt, Franz und Elisabeth; Garde- Füsilier- Regiment; Garde- Schüßen- daß er widerrechtlich gehandelt habe, indem er nach seiner Ents Bataillon. Grenadier- bzw. Infanterie- bzw. Füfilier- Regimenter lassung vom Militär das Lehrverhältnis nicht fortsette. Nach dieser r. 1, 3 bis einschl. 5, 8, 9,( f. auch Füfilier- Regt. Nr. 34), 11, Erklärung willigte der Kläger in die Aufhebung des Lehrvertrages.
Verlustlisten.
Heute Sonntag, den
Montagmittag. Ziemlich heiter und warm, nur im Süftengebiete zeitWetteraussichten für das mittlere Norddeutschland bis weise stärker bewölkt und strichweise etwas Regen; sonst troden