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Nr. 202. 32. Jahrg.

Bezirks- Beilage des Vorwärts" für Norden- Often.

Verlustlisten.

24. Juli 1915.

Das Kaufmannsgericht erachtete alle diese Verrichtungen nicht wohne auf Grund des Rechts und der Pflicht als Ehefrau des für ausreichend, um den Kläger als taufmännischen Angestellten Stricgsteilnehmers: das Gesetz kann nicht zu ungunsten der Die Berluftliste Nr. 282 den preußischen Armee enthält anzufchen und verwies deshalb den Rechtsstreit an das Gewerbe- Familie des Kriegsteilnehmers gemacht sein, jedes Anerkenntnis gericht.

Berlufte folgender Eruppen:

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Reitendes Feldjägerforps( f. Nef.- Jäger- Bat. Nr. 21). Jufanterie ufm.: Garde: 1. und 3. Garde- Reg. z. F.; Gren. Regimenter Alexander, Franz und Elisabeth; Garde- Schüßen- Bat. Gren.-, beam. Inf.-, beam. Füf.- Regimenter Nr. 4, 8, 11, 12, 14, 16, 17, 22, 23, 24, 25, 27( 1. Inf.theg. Nr. 14), 28, 30, 37, 38, 39, 40, 41, 43, 46, 48, 49, 52( f. quch Inf. Reg. Nr. 14), 53, 54, 57, 64, 66, 70, 73, 75, 76, 77, 78, 80, 81, 82, 84, 85, 86, 97, 111, 115, 118, 143, 147, 148, 149, 150, 151( f. Inf.- Reg. Nr. 147), 154, 155, 158, 160, 163, 167, 168, 169, 171, 172, 174, 176, 185, 189, 330, 331. Ref.- Inf- Regimenter Nr. 7, 27, 35, 37, 39, 48, 49, 59, 61, 64, 68, 78, 77, 79, 80, 81, 82, 84, 92, 93, 94, 110, 111, 118, 201, 202, 203 ( f. auch Inf. Reg. Nr. 14), 205, 208, 210, 212, 215, 216, 221 bis einschl. 228, 233, 235, 236, 237, 239, 249, 252, 253, 254, 255, 258 bis einschl. 262, 264, 266. Ers- Inf. Reg. Runge. Landm.- Inf. Regimenter Nr. 2, 5, 15, 24, 37, 48, 52, 55, 61, 75, 76, 80. 2andm.­Erf. Inf. Reg. Nr. 4. Landst. Inf. Reg. Nr. 9. Brig.- Ers. Bataillone Nr. 15, 36, 40( f. Fu- Reg. Nr. 40), 41( f. Ref.- Festungs­Maschinengewehr- Abt. Nr. 4 Me). Landm.- Brig.- Ers.- Bat. Nr. 41 ( s. Landm.- Ers.- Jnf.- Reg. Nr. 4). Landst.- Inf.- Bataillone: 1. Bonn , I Sauban, Rastenburg . Zusammengesettes Landst.- Inf.- Bat. Aonigsberg. 2., 5. und 9. Langst. Inf.- Ers. Bat. des 4. sowie 4. des 15. Armeeforps. Garnison - Bat. Rr. 1 Breslau. Jäger- Bat. Nr. 14; Res.- Bataillone Nr. 1, 8, 11, 17, 19, 21, 22. Feld- Maschinen­gemehr Bug Nr. 26( s. Res.- In- Reg. Nr. 118); Res.- Festungs­Maschinengemehr- Abt. Nr. 4( Mek). Kavallerie: Kurassiere Nr. 4; Dragoner Nr. 2, 19; Ref.- Dra­goner Nr. 8; Husaren Nr. 10, 16; nen Nr. 3, 5, 16; Ref.- lllanen Nr. 1; Jäger zu Pferde Nr. 1 und 8. Feldartillerie: 2. Garde- Reg.; Regimenter Nr. 10, 23, 26, 27, 42, 59, 69, 84.

Fußartillerie: 2. Garde- Reg. 1. und 2. Garde- Ref.- Reg.; Regimenter Nr. 2, 7, 10, 20; Ref.- Regimenter Nr. 8, 11, 18; Land mehr- Bat. Nr. 9; Batterie Nr. 236; 2. 9-3entimeter- Batterie der

12. Randm.- Div.

Das widerrufene Schuldbekenntnis.

lehne ich ab.

Falsche Banknoten.

Die Gültigkeit des Widerrufs eines Schuldbekenntnisses hatte die 4. Kammer des Berliner Kaufmannsgerichts gefälscherbande leuchtete eine Verhandlung hinein, welche geſtern Jn das Treiben einer deutsch- amerikanischen Banknoten­legentlich eines dort verhandelten Prozesses zu prüfen. bei der Beklagten , der Bigarrenfirma Richter u. Franke, dadurch Landgerichtsdirektors Vanjuna beschäftigte. Kläger war der Filialleiter H., der seine langjährige Stellung die Ferienftraffammer des Landgerichts III unter Vorsiz des berlor, daß die Firma bei der letzten Inventur grobe Unregelmäßig­feiten entdeckte. So hatte S., wie er zugeben mußte, unberech tigterweise Geld aus der Kasse genommen. Wie der Inspektor bei der Inventur feststellte, standen in den Regalen für die vollen Kisten vielfach leere und halbvolle Kisten. Diese Kisten waren aber durch Ausstopfen mit Papier künstlich vollgemacht. Da die Kisten bei der Lageraufnahme nicht geöffnet, sondern nur abgeklopft werden, so wären sie durch das Ausstopfen mit Papier als volle Kisten bei der Klopfprobe mit durchgegangen, wenn es nicht durch Der Kläger gab denn eine Stichprobe herausgekommen wäre. auch nach Entdeckung der Unregelmäßigkeiten der Firma ein schrift liches Schuldanerkenntnis, mit welchem er bekannte, der Beklagten 1299 M. zu schulden und die Summe in Raten zu tilgen. In zwei weiteren Briefen, die er im Verlaufe der nächsten zwei Wochen an die Geschäftsleitung richtete, suchte er seine Verfehlungen unter Anführung der verschiedensten Gründe zu entschuldigen. In dem vom Kläger angestrengten Prozeß widerruft er nun­mehr sein damaliges Schuldbekenntnis und verlangt sein Gehalt bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, da seine Entlassung zu Unrecht erfolgt sei. Das Anerkenntnis habe er damals in der Not ausgestellt, um vor der Firma Ruhe zu haben. Das Kaufmanns­gericht erkannte aber das Vorliegen einer solchen Notlage nicht an und wies die Klage bezüglich des Restgehaltes ab. Das vom Kläger abgegebene Schuldanerfenntnis jei zweifellos rechtsgültig, da durchaus nicht ersichtlich ist, in welcher Weise auf ihn bei Abgabe der Willenserklärung ein unzulässiger Drud ausgeübt worden sei. Zum Ueberfluß habe H. sein Anerkenntnis nicht etwa gleich hinterher widerrufen, sondern im Gegenteil in zwei weiteren Briefen be­stätigt und nur sein Verhalten zu entschuldigen versucht. Daß aber eine Firma beim Vorliegen derartig erheblicher Verfehlungen aur sofortigen Entlassung berechtigt sei, sei fraglos.

Es handelte sich um ein sogenanntes objektives Verfahren, welches die von der Staatsanwaltschaft beantragte Einziehung des Nachlasses des in der Untersuchungshaft durch Selbstmord aus dem Leben geschiedenen Invaliden Richard Ganzer, eines der bc­fanntesten und gefährlichsten internationalen Banknotenfälscher, zum Gegenstand hatte. Ganzer, der gelernter Lithograph ist, hatte ein sehr bewegtes Leben hinter sich. Er war in aller Herren Bänder. Er hatte sich, insbesondere in Amerika , durch Fälschung englischer Banknoten und amerikanischer Dollarbills in furzer Zeit ein großes Vermögen erworben. Mit den auf diese Weise erlangten Kapi­talien tauchte er dann von Zeit zu Zeit in Deutschland auf, wo er in der Rolle des millionenschweren Deutsch- Amerikaners das Geld mit vollen Händen ausstreute. In New Jersey , wo die erste Frau des G. wohnte, hatte er in Gemeinschaft mit zwei Engländern in einem Keller eine Falschmünzerei betrieben, in der hauptsächlich Ein- und Zwei- Dollarnoten hergestellt wurden. Um die Noten auf ihre Aehnlichkeit zu prüfen, wandten die Fälscher ein recht origi­nelles Mittel an. Sie gingen vor einem amerikanischen Konstabler die Straße entlang und ließen dann eine gefälschte Zwei- Dollarnote fallen, so daß der Polizist dies sehen mußte. Sie beobachteten so­dann, ob der Polizist den Fund an sich nahm und traten, nachdem er die Note gewechselt hatte, mit dem höflichen Ersuchen an ihn heran, ihnen den verlorenen Geldschein zurückzugeben. In den meisten Fällen rückte der verblüffte Konstabler auch das einge­wechselte Geld heraus. Schließlich wurden die Fälscher verhaftet. Ganzer wurde zu Jahren Zuchthaus verurteilt, die er in der berüchtigten Sing- Sing- Anstalt verbüßte. Nach Verbüzung dieser Strafe fam G. mit einem Vermögen von zirka 30 000 M. nach Deutschland . Dort ging er mit einer gewissen Elsa Mundt eine zweite Che ein. Die Ehe wurde bald gelöst. Dann war G. plötz lich verschwunden. Im Herbst 1913 lief bei der Berliner Kriminal­polizei ein anonymes Schreiben ein, in welchem mitgeteilt wurde, bas Ganzer in dem Hause Friedrich- Karl- Straße 7 in Rei­nidendorf mit seiner Schwägerin Anna Mundt zusammenlebe und eine mit allen technischen und chemischen Hilfsmitteln aus­gerüstete Banknotenfälscherwerfstatt betreibe. Die Haussuchung hatte ein überraschendes Ergebnis. Neben einer Steindrucpresse Cefadron des 7. Armeekorps. Ref.- Div.- Brüdentrain Nr. 17. Vor dem Amtsgericht Berlin- Mitte( 37. Abteilung) flagte murden photographische Apparate nebst Chemikalien, ein großer Proviantfolonne Nr. 4 des 1., Nr. 6 bes 7. Armeekorps( legtere f. als Eigentümer des Hauses Danziger Str. 42 der Maurer- Bosten Banknotenpapier und gefälschte englische 5- Pfundnoten in Feld- Train- Eskadron des 7. Armeekorps). Leichte Fuhrparkkolonne meister Schweride gegen einen Arbeiter Knz und dessen Ehe- Höhe von zirka 43 000 Mark vorgefunden. Ganzer wurde verhaftet, Nr. 1 des 5. und Ueberplanmäßige Fuhrparkfolonne Nr. 4 des frau auf Zahlung rückständiger Miete und auf Näumung der beging aber in derselben Nacht Selbstmord durch Erhängen. Da 4. Armeekorps; Festungs- Fuhrparkfolonne Nr. 9 Mezz. Fleisch- Wohnung. Der Mieter hatte seit seinem Einzug in dieses sich eine Mitbeteiligung der Anna Mundt nicht feſtſtellen ließ, Kraftmagentolonne des 3. Armeekorps. nur noch das nach dem Gesez erforderliche sogenannte objektive des Haus vom Oktober 1913 ab regelmäßig seine Miete bezahlt, wurde das gegen sie eingeleitete Verfahren wieder eingestellt, so daß 21. Armeetorps; Res.- Inf.- Munitionsfolonne Nr. 49; Artillerie- als er aber im März 1915 zum Heere einberufen Verfahren übrig blieb. Staatsanwaltsassessor van Hout beantragte Munitionsfolonne Nr. 2 des 1. und Nr. 2 des 16. Armeekorps; wurde, stellte die Freu vom April ab die Zahlungen ein. Die Einziehung und Vernichtung der falschen englischen Banknoten Festungs- Fußart. Munitionsfolonne der Div. Bredom; Festungs- Vier Monate hindurch erhielt der Wirt teine Miete, doch in sowie des übrigen Materials. Das Gericht entsprach diesem An­Munitionsfolonne Nr. 8. einen angemessenen Mietenach I a ß, der die Vorausseßung trage. Sanitäts- Formationen: Sanitäts- Romp. Nr. 2 des 7. und einer der Frau zu gewährenden Mietebeihilfe gewesen wäre, Nr. 1 des 16. Armeekorps. Feldlazarett Nr. 7 des 7. und Kriegs- willigte er nicht ein. Nur 2,50 M. pro Monat wollte Iazarett Nr 3 des 14. Armceforps; Referbelazarett Angerburg. er von der 27 M. betragenden Miete ablaffen, die geforderte Freiwillige Krantenpflege. Fortifitationen und Armierungs- Formationen: Fortifitation Ermäßigung um 5 M. war ihm zu viel, und so erhielt die Breslau . Armierungs- Bataillone. Frau teine Mietebeihilfe von der Stadt.

Pioniere: Regimenter Nr. 18, 19, 24, 35; Bataillone: I. Nr. 4, I. Nr. 7, II. Nr. 8. I. r. 10, I. r. 14, III. Nr.16, II. Nr. 26, II Nr. 27, III. Nr. 28; Res. Bat. Nr. 39; Gri.- Bat. Nr. 5; Kompag­nien Nr. 100 und 237; 1. Landm.- Ramp. des 1. Armeeforps. Mittlere Minenwerfer- Abt. Nr. 104; Schmere Minenwerfer- Abtei­Jungen Nr. 8, 23, 36, 48, 52.

Berfehrstruppen: Militär- Eisenbahnbirektion Nr. 1. bahn Betriebsfompagnie Nr. 19. Fernspr.- Abt. des 4. und des 9. Armeekorps fomie der Division Bredom. Feldfliegertruppe. Train: Train- Abt. Nr. 7; Train- Erf.- Abt. Nr. 5; Feld- Train­

Munitionsfolonnen: Inf.- Munitionsfolonne Nr. 1

Bachtkommando der Kommandantur Spandau . Ariegsbekleidungsamt des 8. Armeekorps.

Die Bortfehung der banerischen Verlustliste Str. 204 melbet Berluste des Brigade - Ers. Bat. Nr. 6; Landft- Inf.- Bataillone Dillingen , Kaiserslautern , Sempten, Bassau I.

2. Manen- Reg.; 5. Chenaulegers- Reg.

4., 5., 11., 21. Felbart.- Reg.; Ref.- Feldart- Reg. Rr. 6; 4. Gri.­Felbart.- Abt.

1. Fußart.- Reg.; Reichte Munitionstolonne I; Res-- Fußart. Reg. Nr. 1, 3; Randm.- Fußart.- Batl. Nr. 2. Pionier- Reg.; 1. Bionier- Bat.; Bionier- Komp. Nr. 19; Flieger­Abt. 1; Ref. Pionier- Komp. Nr. 16; Mineur- Abt. Nr. 1( Erf.- Div.);

1. Landw. Bionier- Komp., 3. Armeeforps. Armierungs- Bat Nr. 1.

Ref.- Inf.- Munitionsfolonne 6( Staffel 17). Ref. Sanitätstomp. 6. Ref.- Felblazarett Nr. 7.

Berichtigungen früherer Verlustlisten

Die mürttembergischen Verlustlisten Fr. 225, 226, 227 beröffentlichen Verluste des Inf. Reg. Nr. 121; Gren.- Reg. Nr. 123; Inf.Reg. Nr. 127; Res.- Inf.- Reg. Nr. 246.

Feldart- Reg. Nr. 29. Art.- Munitionstolonne Nr. 3. Berichtigungen früherer Verlustlisten. Ref.- Inf.- Reg. Nr. 121.

Brig. Erf.- Bataillone Nr. 51, 52; Inf.- und Bandw.- Inf.- Reg. Nr. 120; üf- und Landw.- Inf. Reg. Nr. 122; Landw.- Inf.- Reg. Nr. 123; Inf. und Landw. Inf. Reg. Nr. 126; Landst. Inf.- Bat.

Biberach. Dragoner

- Reg. Nr. 26; Ulanen- Reg. Nr. 19. Felbart. Reg. Nr. 13; 1. Gri.- Abt. Feldart- Reg. Nr. 29; Feld­artillerie- Reg. Nr. 49; 1. Ers.- Abt. Feldart.- Reg. Nr. 65; Felbart.­Reg. Nr. 116.

3. Feld- Pionier- Komp.; 5. Feld- Pionier- Komp.; 3. Landw. Pionier- Komp. Mobile Etappen- Rommandantur Nr. 3.

Feldbäderei- Kolonne Nr. 1.

Verluste durch Krankheiten.

Berichtigungen früherer Verlustliften.

Soziales.

Gerichtszeitung.

Na, Sie find es doch schuldig?!

Briefkasten der Redaktion.

Briefliche

Die juristische Sprechstunde findet für Abonnenten Lindenstr. 3. IV. Sof rechts, parterre, am Montag bis Freitag von 4 bis 7 Uhr, am Sonnabend Die Einberufung des Mannes war für den Hauswirt bon 5 bis 6 Uhr statt. Jeder für den Brieftast en bestimmten Anfrage ist ein Buchstabe und eine 8ahl als Mertzeichen beizufügen. fein Hindernis, schließlich den Mann samt der Frau auf Antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen leine Abonnements quittung Zahlung und auch auf Räumung zu verklagen. beigefügt ist, werben nicht beantwortet. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor. Verträge, Schriftstücke und dergleichen bringe man in die Sprechstunde mit.

menden.

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Beffer. Solches Institut ist von der Zentralfommission

Vor Gericht wurde ihm freilich klar, daß er mit so weit gehenden Ansprüchen nicht durchkommen würde. Das Ver­fahren gegen den im Felde stehenden Mann mußte erfahren Sie dieselbe im Berliner Arbeiterfekretariat, Engelufer 15. 2. S. 100. Solche Adresse ist uns leider nicht bekannt. Vielleicht selbstverständlich ausgefekt werden, wenn R. K. 1. Diese Strankheiten können die verschiedensten Ursachen haben. Ehefrau die es beantragt hatte. Auch gegen die Es ist deshalb notwendig, daß Sie sich vorher über Ihre Absicht mit einem Einen bestimmten Arzt fönnen wir jedoch grundsäglich Frau den Anspruch auf Räumung fallen Arzte besprechen. P. B. 13. Benden Sie sich an den Borstand des 3 u Iassen, hatte Der flagende Wirt zunächst nicht empfehlen. M. B. 26. Bon einer der Wahlvereins, dessen Mitglied Sie sind. feine Luft. Auf die Bemerkung des Richters, ein Räumungs- artigen Stiftung ist uns nichts bekannt. R. G. 12. Die Angelegenheit urteil gegen die Frau würde ja doch nicht vollstreckt werden, ist dem Striegsministerium unterbreitet. Landsturmmann III. 5. Das wandte der Kläger ein, dann fönne er wenigstens die Sachen läßt sich im Brieffaften nicht erörtern. Sie müssen sich aut alfomiffion ber pfänden lassen. Auch das geht nicht an, erwiderte der Richter, Stranfenfassen eingerichtet, Alexanderftr. 39/ 40.- Nr. 217. Wir können und nun erst beschränkte der Kläger sich auf den Zahlungs - teine Heilmittel empfehlen. Sie müssen sich an den Arzt wenden. anspruch. Erkannte die Frau diesen Anspruch an? Als der 5. 34. 1. In dieser Sache müssen Sie sich mit der dortigen Drtsbehörde Richter die Zögernde fragte: Na, Sie sind es doch schuldig?!" in Verbindung setzen. Allgemeine Bestimmungen gibt es darüber nicht. 2. Darüber fann Ihnen Ihre Mutter bei der dortigen Postbehörde Aus. wehrte sie nicht ab:" Ich schulde nichts, nur mein Mann ist funft verschaffen. 3. Beim Gärteer dürften Sie in diesem Falle Belehrung die Miete schuldig, wenn auch ich den Vertrag mit unters erhalten. D. N. 42. An die Auskunftsstelle des Kriegsministeriums, 2. R. 29. Nach der neuesten Bekanntmachung ers schrieben habe", sondern sie antwortete:" Ja, aber ich Dorotheenstr. 48. fann jetzt nicht zahlen."" Also, Sie erkennen an", schloß der halten die Urlauber freie Fabrt. Schen Sie, bitte, die heutige Numiner Richter, Sie wollen aber Zahlungsfrist?" und die Frau machte teine Einwendungen mehr. Danach wurde sie zur Zahlung verurteilt und die für vier Monate rückständige Miete wurde auf eine Zahlungsfrist von drei Monaten, in drei Raten zahlbar, verteilt. Die Frau fragte, wovon sie zahlen solle, da sie für sich und ihre beiden Kinder nur 43 M. Familien­unterstützung beziehe und jetzt kein Einkommen aus Arbeit habe. Die Antwort blieb man ihr schuldig.

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des Borwärts" nach.

M. M. 101. Dresdener Straße. Nein. A. H. 60. Ihre Schwiegertochter hat Ihnen oder Ihrem verstorbenen Mann gegenüber feinerlei Erbrecht. 3hr Sohn hat ein Erbrecht sowohl in den Nachlaß seines verstorbenen Baters wie in Ihren Nachlaß. Ein Grund au einer Enterbung liegt nicht vor. Wohl können Sie aber in dem Testa ment ihn auf das Pflichtteil setzen. F. 2. 23. Ursprünglich waren Sic wegen Stropfbeschwerden für unbrauchbar erklärt, nunmehr aber für fähig 3. 3. 14. Sit fein Testament vorhanden und als Landsturm erachtet.

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sind keine ehelichen Kinder vorhanden, so erbt die Chefrau die eine Hälfte

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2. B. 7. Einen Anspruch auf

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des Nachlasses, die Eltern oder die Großeltern und die Geschwister die andere Hälfte des Nachlasses. Es erhält aber die Ehefrau überdies als Gar zu teuer ist in diesem Fall der Frau das Anerkenntnis poraus alle Gegenstände, die zum ehelichen Haushalt gehört haben, sowie die Hochzeitsgeschente. M. B. 96. Nach der herrschenden Rechtsprechung allerdings nicht geworden. Denn schließlich ist doch vor allem mürbenie,( as Sie nicht zahlen, zur Zahlung, verurteilt werden. dem Gesetz entsprechend die Räumung und bie klage gegen $. 2. 10. Shre Frau würde 24 M. monatlich Kriegsunterstützung er den Mann abgelehnt. Aber hätte die Frau nicht anerkannt, halten. Ist ein Kind vorhanden, so werden außerdem 12 M. monatlich so hätte sie nicht verurteilt werden können. Offensichtlich hat gezahlt. Wietsunterstützung fann gezahlt werden; ein Recht darauf besteht aber nicht. 2. 51. Eine solche Operation gilt nicht für irgendwie ge­die Frau nicht anerkennen und nur besagen wollen: sie fährlich; man muß fich daher nach der herrschenden Rechtsprechung ihr würde zahlen, wenn sie fönnte. Schlimmer ist es anderen unterzieben. R. 2. 44. Die Alimente müssen Sie zahlen. Schwere Proviant- kolonne Rr. 3; Fuhrpart Kolonne Nr. 6; Frauen ergangen, die entgegen unseren häufigen Hinweisen 23. t. 19. Die Steuerveranlagung besteht zu Recht. Unterstützung So trug uns heute eine M. W. Der Schwiegermutter steht ein Recht auf Unterstützung nicht zu. Anerkenntnisse abgegeben haben. G. 23. 110. Sie können warten, bis Sie etwas zugestellt erhalten, Frau folgendes vor: sie und ihr Mann sind vermögenlos, der tönnen aber auch direkt an die Polizei fich wenden. F. G. N. S. 99. Da wurde sie Dann steht im Felde. entgegen dem Ba. 2. S. 106. a. Wenden Sie sich an die Steuerfasse.. 23. 17. Geſetz zum Vertreter ihres Mannes in einer Räumungs. Die Klage hat keine Aussicht auf Erfolg. Mietsunterstützung hat die Tochter nicht. F. Sch. 50. Ja, wenn das und Mietszinstlage bestellt. Auf Zureden anerkannte Vormundschaftsgericht nichts dagegen hat. J. W. 1. Der Vater ist sie im Termin und darauf wurde der im Felde stehende zur Zahlung der Schulden der Söhne nicht verpflichtet. 2. B. 19. M. F. B. Wegen Kurz­Mann Es ist ein, aber Sie würden für die Miete haften. zur Räumung und Zahlung verurteilt. 6. R. 6787. Wegen Fehler am ja möglich, daß es trotz des Anerkenntnisses gelingt, in der Gaumen und dergleichen nicht dienstfähig; wir sehen voraus, daß E. und fichtigkeit nur landsturmfähig. Vor der 4. Kammer des Berliner Kaufmannsgerichts Berufungsinstanz das Urteil als ein gesezwidriges aufzuheben, nicht G. dort steht. Das Zeichen G. gibt es für die Musterung nicht. flagte ein Raffeehausangestellter, bei dem sich die Parteien zumal die Klage dem Ehemann nicht zugestellt war. Aber.. 107. Strengen Sie eine Klage auf Aufhebung des Lehrvertrages tros seines schönen Berufstitels Placeur" nicht darüber einig der Ausgang ist ein sehr zweifelhafter. Der Fall zeigt von wegen Mißhandlung des Zehrherrn baldmöglichst an. Genoffe. Beğen werden konnten, ob es sich um einen kaufmännischen oder ge- neuem, wie recht wir hatten, als wir betonten, die Bundes- 2. 100. Wir können in diesen Fällen nur immer wieder raten, sich merblichen Angestellten handelt. ratsverordnung bom Januar 1915 würde an den Arzt zu wenden. 4. 1. 33,5 Stilometer. 2. 13 Stilometer an Ueber die Bezeichnung Placeur maren sich merkwürdigerweise Wir der schmalsten Stelle. 3. Hafen von Bordeaug, so wie auch gesagt wird: A. P. 11. Hamburger Hafen . Die Berliner Spartaffe gibt 3,5 Proz. jomohl der Kläger S. wie die Beflagte, das Kaffee Vaterland von Hausbesitzern mißbraucht werden. einig, obgleich es doch, wie der Borjizende zutreffend bemerkte, in möchten von Vermietern verklagten Ehefrauen von neuem Zinsen, das würde aufs Jahr bei 900 M. Ginlage 31,50 9. ausmachen. Bon der Seelower Spartasse ist uns der Binsfuß nicht bekannt, tönnen unserer Muttersprache die gute Ueberjeßung Plazanweiser" gibt. aufs dringendste raten, Dieses gute deutsche Wort ist jedenfalls mehr zu empfehlen, als die nichts anzuerkennen, daher auch den Jahresbetrag nicht mitteilen. Gebührenabzüge finden nicht statt. Ilse Noack 100. Dr. Guttmann, fgl. Universitätsklinik Quisen­sogenannte Verdeutschung Blazöhr", welchen Ausdruck der eine sondern die Einstellung des Verfahrens für die Dauer des traße 13, von 12-3 Uhr. H. N. 13. Benden Sie sich an die Geschäftsführer des Kaffees in der Verhandlung gebrauchte. Stiftungsdeputation, Boftstr. 16 I, unter Darlegung des Sachverhalts mit Ueber die Beschäftigungsart des Klägers führte dieser noch aus, Strieges eventuell die Alageabweisung zu verlangen und- daß er außer dem Anweisen der Plaze die Beaufsichtigung im mag der Anwalt des Klägers oder irgend jemand sonst zu dem Ersuchen, Ihnen aus verfügbaren Wohlfahrtsmitteln Unterſtüßung G. P. 100. Ja, ist in unserem Blatt mitgeteilt. dabei zu bleiben: ich verlauge die Ein- 32 Bf., bei Hauslieferung 34 Pf. gewähren zu wollen G. N. unser Frig. 1. und 2. Ja, 2otal habe, gegebenenfalls auch Streitigkeiten unter den Kellnern reden wie er will schlichte und Bier im Keller abgenommen habe. stellung des Verfahrens oder die Abweisung der Klage, ich in allen Bundesstaaten.

Der Placeur" vor dem Kaufmannsgericht.

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Nervenleiden unbrauchbar.

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