Gerichtszeitung.
Ermissionsklage gegen einen Kriegsteilnehmer.
Als unbillig bezeichnete vor dem Amtsgericht BerlinMitte( Abteilung 35) der Hauseigentümer Kentier Lohrenz die Zumutung, in seiner Mietzins- und Räumungsklage gegen einen in seinem Hause Putbuser Straße 35 wohnenden Seriegsteilnehmer Arbeiter Kraaz bis auf weiteres das Verfahren auszusehen. Er könne doch, sagte er, niemand ohne Wiete wohnen lassen, bis der Krieg zu Ende sei. Die Klage richtet sich auch gegen die Ehefrau, die für sich und ihre drei Kinder die üblichen 60 Mark Familienunterstützung und daneben eine Unterstützung von dem früheren Arbeitgeber des Mannes bezieht, aber bis dahin keine Mietbeihilfe erhalten hat. Gegen den Ehemann, dem es seit seiner Einberufung zum Heere selbstverständlich nicht mehr möglich ist, die Miete zu bezahlen, beantragte der klagende Hauswirt auf Grund der bekannten Bundesratverordnung, einen Vertreter zu bestellen. In einer Aussetzung des Verfahrens gegen den verflagten Striegsteilnehmer sah auch das Amtsgericht die„ offenbare Unbilligkeit" gegen den Kläger , von der die Bundesratsverordnung spricht, und es gab dem Antrag auf Bestellung eines Vertreters statt. Als solcher war in dem für gestern anberaumten Termin der Bezirksvorsteher erschienen, aber für die mitverklagte Ehefrau wurde von ihrem sie vor Gericht vertretenden Bruder aufs neue beantragt, das Verfahren auszusetzen, und zugleich der Zwangsvertretung des Kriegsteilnehmers widersprochen. Gegen den Bezirksvorsteher als Vertreter des Ehemannes sei einzuwenden, daß er bereits die Rechte des Klägers wahrgenommen habe. Er habe nämlich die Ehefrau zu sich kommen lassen und ihr gesagt, sie könne und müsse zahlen. Der Richter lehnte den Aussehungsantrag ab, worauf der Vertreter der Ehefrau gegen die Bestellung des Bezirksvorstehers zum Vertreter des Ehemannes sofortige Beschwerde einlegte. Ueber sie muß nun erst entschieden
Briefkasten der Redaktion.
Die juristische Sprechstunde findet für Abonnenten Lindenstr. 3, IV. Hot
Briefliche
davon aus, daß ein Vertreter nur bestellt werden darf, wenn der Kriegsteilnehmer wirtschaftlich in der Lage ist, zu zahlen, tatsächlich aber aus bösem Willen nichts zahlt. Diese Worte rechts, parterre, am Montag bis Freitag von 4 bis 7 Uyr, am Sonnabend Die Praxis zeigt, daß die Aufhebung der Bundesratsverord- ist ein Buchstabe der Begründung sind leider in dem Text nicht aufgenommen. bon 5 bis 6 Uhr statt. Jeder für den Brieflaften bestimmten Anfrage und eine Zahl als Merkzeichen beizufügen. nung im dringendsten Interesse der arbeitenden Bevölkerung not be ret Antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen feine Abonnements quittung liegt, selbst wenn in höherer Instanz eine Aufhebung eines preditunde bor. Berträge, Echriftstide Eilige Fragen trage man in der ungerechten Räumungsurteils ergeht. Hoffentlich wird im Sprechstunde mit. Plenum des Reichstags die Aufhebung der Bundesratsverordnung beantragt werden.
Mild bestrafte Roheit.
führte gestern den Studenten Friz 3immermann Eine grobe Ausschreitung gegen ein junges Mädchen unter der Anklage der tätlichen Beleidigung vor den Strafrichter.
Eines Nachmittags im März d. J. wurde das Dienstmädchen Will vor der Passage, Ecke Friedrich- und Behrenstraße, von dem Angeklagten angesprochen. Als das junge Mädchen ihm in nicht mißzuverstehender Weise den Rücken zudrehte, bot ihr der Angeklagte, wie die W. behauptet, einen Zwanzigmarkschein an. Das aus anständiger Familie stammende Messdchen war über diese ging hinterher und setzte die Belästigungen fort; auch die Drohung Zumutung so empört, daß es weinend davonlief. Der Angeklagte der W., sich an einen Schuhmann wenden zu wollen, wirkte auf 3. nicht. Dem Mädchen wurde endlich durch die Puhmacherin Helene Fischer Hilfe, die sich der W. annahm und mit ihr weiterging. Der Angeklagte bekam es nun fertig, die beiden jungen Mädchen unter allerlei Schimpfereien bis nach der Linkstraße zu verfolgen. Hier kam es zu einer für den Angeklagten als Afadie F. durch ihr tatkräftiges Auftreten seine Pläne mit der W. demiker besonders unwürdigen Szene. Aergerlich darüber, daß durchkreuzt hatte, versetzte er dem Mädchen eine kräftige Ohrfeige. Vor dem Schöffengericht beantragte der Amtsanwalt seinerzeit drei Monate Gefängnis, das Gericht beließ es aber, mit Rückficht auf die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten, bei 100 Mark Geldstrafe. Gegen dieses milde Urteil legte Zimmermann auch noch Berufung ein und behauptete vor der Straffammer, die Zeugin F. habe ihn beleidigt. Der Staatsanwalt, der ebenfalls Mag sein, daß die Beschwerde als unzulässig verworfen sechs Wochen, da das Verhalten des Angeklagten ein gerade unBerufung eingelegt hatte, beantragte eine Gefängnisstrafe von wird, weil die Bundesratsverordnung ein Beschwerderecht glaubliches und insbesondere eines Akademikers unwürdig sei. nicht einräumt. Darüber kann aber kein Zweifel bestchen, Das Gericht nahm lediglich mit Rücksicht auf die bisherige Undaß die Bestellung eines Vertreters für den im Felde Stehen- bescholtenheit des Angeklagten noch einmal von der Verhängung den eine Berkennung des Gesetzes vom 4. August 1914 einer Gefängnisstrafe Abstand, erhöhte aber die Strafe auf 300 m. ist. Die Bundesratsverordnung geht nach ihrer Begründung Geldstrafe.
werden.
Sozialdemokratischer Wahlverein
für den 2. Berliner Reichstagswahlkreis.
Dienstag, den 27. Juli 1915, abends 8½ Uhr,
in Reinhardts Neuem Gesellschaftshaus, Hasenheide 57:
Mitglieder- Versammlung.
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Montag, den 26. Juli 1915, abends 6 Uhr, im Gewerkschaftshause, Engelufer 15:
Branchen- Versammlung
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1. Bortrag. 2. Disfuffion. 3. Berbands: und Brandenangelegen. Achtung! bige Bersammlung kann nicht, wie auf den
Laufzetteln angegeben, im Lokal„ Süd- Ost", Waldemarstr. 75, stattfinden, sondern findet
im Gewerkschaftshause, Engelufer 15, statt. Die Kollegen der Zink-, Zinn- und Bleigießereien
nehmen an dieser Versammlung teil.
Wir fordern sämtliche Kollegen auf, zu erscheinen, da eine wichtige Angelegenheit zur Erledigung tommen soll.
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Die Versammlung wird pünktlich eröffnet.
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Dienstag, den 27. Juli, abends 8 Uhr, im Gewerkschaftshause, Engelufer 15, Saal 1:
Mitglieder- Versammlung.
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Tagesordnung:
1. Bericht der Delegierten von der Kreiskonferenz. 2. Bericht über die Teuerungszulagen.
Der fehr wichtigen Tagesordnung wegen ist das Erscheinen sämt licher Mitglieder dringend erforderlich.
Alle nichtorganisierten Kollegen und Kolleginnen find zu dieser Versammlung eingeladen. Der Vorstand.
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Tel.- Amt Morigplatz 10623, 3578.
Bureau: Rungestraße 30.
Branchen- Versammlungen: Stellmacher.
Donnerstag, den 29. Juli, abends 82 Uhr, im„ Rosenthaler Hof", Rosenthaler Straße 11/12. Tagesordnung:
1. Unsere Arbeitsverhältnisse. 2. Verbands- und Branchenangelegenheiten.
Donnerstag, den 29. Juli, abends 8%, Uhr, im„ Gewerkschaftshause", Engelufer 15, Saal 4.
Tagesordnung:
1. Die Neuregelung der Löhne in der Geschoßforb- Branche. 2. Wahl
eines Kollegen in die Zentralfommission. 3. Verschiedenes.
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Am Mittwoch, den 28. Juli, abends 8½ Uhr, findet im Gewerkschaftshaus, Engelufer 14, die regelmäßige
General- Versammlung
statt.
Tagesordnung: 1. Abrechnung. 2. Die Tätigkeit der Schlichtungsfommission. 3. Wie sind die Offizier- Sommerröcke zu bezahlen? 162/11 Die Ortsverwaltung.
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2.. 18. Sie könnten lediglich durch Naufrage bei der Polizei erfahren, wo der Winkelfonsulent, dem Sie leider Ihre Sache übertragen haben, sich befindet, und dann auf Rückzahlung des von Ihnen gezahlten ungeheuren Vorschusses fiagen. Wahrscheinlich handelt es sich um einen B. 88. Rechtsseitige Bruchanlage, schlechte Zähne, Behinderung eines O. G. 20. Wegen
Fingers; als Landsturm ohne Waffe brauchbar. Schwindler, so daß eine Klage noch unnüße Stoiten verursachen würde. Krankheiten der Atmungsorgane nur als Armicuungssoldat tauglich. Sie können noch einmal untersucht werden. Verwendung würden Sie als Ar mierungssoldat fixden. S. 19. Nein, in diesem Falle ist Staat und schwankt. Im Falle einer Stlage ist es möglich, daß Sie zur Zahlung Gemeinde nicht unterstübungspflichtig. J. 2. 30. Die Rechtsprechung herangezogen werden.- O. R. 91. Ihre Tante hat Anspruch auf Untersütung für den Sohn. Wie wir mitgeteilt haben, hat das Ministerium entschieden, daß auch die bedürftigen Verwandten aktiv Dienender Unterstüßung erhalten. Eine Witwenrente steht ihr nur dann zu, wenn sie in die Klausel findet, daß Sie zum Ersak von Schäden verpflichtet sind, so valide ist und wenn die hinreichende Anzabl Marken geklebt sind. K. P. 21. Wenn sich, was wahrscheinlich ist, in Ihrem Mietsvertrage würde auch dieser Schaden von Ihnen und nicht vom Wirt zu erleben sein.
M. 3. N. 8. Sie müßten beim Amtsgericht den Antrag auf Sübnetermin stellen und, wenn dieser fruchtlos gewesen ist, die Ehescheidungsklage anstellen. Zum Zwede der Ehescheidungstlage würden Sie dann das Striegan 100. 1. Ja, auf Grund Armenrecht nachzusuchen haben. ministerieller Anweisung. 2. Ja. Benden Sie sich beschwerdeführend an
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den Minister des Innern. 2. 500. Die Verwendung ist nach beiden Richtungen Fin möglich. 9. 110. Ein Antrag auf Unterstügung wäre eider aussichtslos. der Versicherungsanstalt die Bitenrente. Timm F. 16. Ja. G. G. Beantragen Sie bei 2. S. 100. 1. Ja; wenn die Frau bedürftig ist, vom Tage der Heirat ab. 2. Ja. 3. Sie tönnten sich an das Rote Kreuz wenden; wir glauben aber nicht, daß es Erfolg haben würde. Sie haben Anspruch auf Witweurente und auf Baisenrente. Wuschel 30. Die Klage fann angenommen werden; voraussichtlich H. F. 1. Sie wird aber der Beweis nicht für hinreichend erachtet. werden nicht mehr eingezogen. 2. 11. 132 und C. K. 20. Ja. B. 36. Ja. Beelitz 100. Nein, das ist überhaupt unmöglich. Besuch beim stellvertretenden Kommando des Gardekorps gemacht werden, Wiedersehen. Wenn die Familie in Berlin wohnt, tönnte ein solches im anderen Falle beim stellvertretenden Generalfommando des Armeekorps, in deffen Bereich die Familie ihren Wohnsiz hat. Das Gesuch hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn ihm ein amtliches( polizeiliches) Beglaubigungszeugnis über den Notstand beigefügt wird. A. 2. 48. Ja.
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„ Kriegsprobleme der Arbeiterklasse."
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Gegenwartsfragen.
Soeben erschienen:
,, Wo steht der Hauptfeind? Von Konrad Haenisch . ,, Jean Jaurès . Sein Leben und Wirken.
Zu seinem Todestage( 31. Juli). Mit einem Bilde Jaurès . Von Max Beer .
Demnächst erscheinen u. a ,:
,, Weltkrieg und organisierte Arbeiterschaft". Von Emil Dittmer.
,, Der Krieg und die Internationale".
,, Der Wiederaufbau der Internationale."
Von Dr. Paul Lensch.
Von Konrad
,, Sozialdemokratie u. Völkerhaß." Von Karl Severing . ,, Der deutsche Arbeiter und sein Vaterland."
Die Frauen und der Krieg." Von Wally Zepler . " Der Krieg und die Jugend." Von Heinrich Schulz. ,, Der Krieg u. die Kinder." Von Klara Bohm- Schuch. ,, Großindustrie und Kriegswirkungen."
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Ferner erscheinen demnächst: ,, Sozialistische Dokumente des Weltkrieges."
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Eine Darstellung der Haltung der organisierten Arbeiter aller Länder zum Weltkrieg auf Grund offizieller Manifeste, Kundgebungen der Führer, Aeußerungen der Presse, mit kurzen geschichtlichen und weltpolitischen Einleitungen. Erscheint in zirka 30 Lieferungen, deren erste, bearbeitet von M. Be er, England behandelt usw. Bestellung. schon jetzt erbeten. Preis jeder Broschüre, 24 Seiten in guter Ausstattung, 10 Pf. Porto 3 Pf.
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Korrespondenz, die immer mehr unsere Parteipolitiker aller Schattierungen beschäftigt, erscheint eine besondere, einseitig bedruckte Wochenausgabe, welche das wichtigste Material der täglichen„ IK" für Informations- und Sammelzwecke allwöchentlich zusammenfaßt: Politische, gewerkbe: schaftliche, sozialpolitische, Parteinachrichten usw., sonders aus dem Auslande, sorgfältig übersetzte Dokumente aus der Auslandspresse, Manifeste u. dgl." Sie bietet die bisher vollkommenste laufende Uebersicht über die ArbeiterInternationale und ist daher für alle Interessenten der Bewegung unentbehrlich.
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