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Cm MDerfolg öes Koalw'onsministeriums. Londvn, 27. Juli.  (W. T. B.) Das K o a l i t i o n s. Ministerium hat gestern seinen ersten parlamentarischen Mißerfolg erlitten. Das Oberhaus beschloß, das Pensionsgesetz bis nach den Sommerferien zurückzustellen, trotz der Mahnung Lord Lansdownes, daß die Witwen und die In- validen darunter leiden würden. Im Unterhaus erklärte Lord Robert Cecil  . die Re- gierung sei entschlossen, die Einfuhr von Baumwolle nach feindlichen Ländern zu verhindern: sie werde aber alles tun, un: die Interessen der Neutralen zu berücksichtigen. Es machte für die Einfuhr von Baumwolle nach den feindlichen Ländern keinen Unterschied, ob der Artikel als Konterbande erklärt werde oder nicht. Man könnte zwar im ersteren Falle die Ladung und unter Umständen auch das Schiff als Prise er- klären, aber man könnte die Einfuhr der Konterbande nach neutralen Ländern doch nicht verhindern, außer wenn man Ursache habe, anzunehnren, daß sie in ein feindliches Land weitergeschickt werden solle. Eine internationale Konferenz gegen öen Krieg. Professor F o r e l teilt stautDeulscher Tagesztg/) mit, er bade eine Depesche erhalten, nach welcher am Dienstag, den 3. August, in einer allgemeinen Versammlung die Nieder» ländische Regierung durch Petition ersucht werden solle, die Initiative für eine permanente Konferenz offizieller Vertreter der neutralen Staaten zu ergreifen. Es werde um möglichst viele telegraphische oder briefliche Zustimmungs» erklärungen an Antiorlograad(Bund gegen den Krieg), Haag, Holland  , gebeten. Cme öeutsch-französische Konferenz! Wolffs Tclegraphen-Bureau meldet aus Zürich  : Nach derNeuen Zürcher Zeitung  " soll in Genf   gutem Ver- nehmen nach demnächst eine Konferenz zwischen drei französi» schen und drei deutschen sozialistischen   Abgeordneten stattfinden. Es handelt sich vermutlich um die Franzosen: Buisson, Ruel und L o n g u e t und die Deutschen  : Bern   st ein, Haase und K a u t s k y". Ob die Einzelheiten dieser Meldung richtig find, lassen wir dahingestellt. Heschästigung üer Kriegsgefangenen in Frankreich  . Lyon  , 27. Juli.  (W. T. B.) Die hiesigen Blätter veröffentlichen eine amtliche Note des Inhaltes, daß der Kriegsminister auf An- suchen des Ackerbauministcriums beschlossen hat, daß Kriegsgefangene, unter gewiffen Bedingungen der Verwalmng de» Forst» und Gewässer- Wesens, den Waldbesitzern und Holzhändlern zur Verfügung gestellt werden können. Die Maszregel wurde bereits in verschiedenen Gegenden durchgeführt, besonders zur Abholzung der Domänen- wälder. Die Heranziehung Kriegsgefangener zu derartigen Arbeiten soll im Herbst nach der Einbringung der Ernte eine größere Aus- dehnung annehmen. tzerve gegen Milleranü. Paris  , 27. Juli.  (W. T. B.) Gustave H e r v s erklärt im Gueire Sociale", er müsse mit Bedauern feststellen, daß sich in der Regierung ein Minister befinde, welcher mit dem Parlamente und mit der republikanischen öffentlichen Meinung im Konflikte stehe. Zwischen diesem Minister und gewissen großen Parlamentsausschüssen bestebe leider keine heilige Einigkeit mehr. Hervs schließt seine augenscheinlich gegen Millerand gerichteten Angriffe(Hervs nennt keinen Namen), indem er erklärt, man könne im Falle einer unüberbrückbaren Unstimmigkeit zwischen einem Minister und dem Parlamente und im Falle eines dauernden Konflikts zwischen einem Minister und der republikanischen öffentlichen Meinung zweifellos nicht erwarten, daß das Parlament und die republikanische öffent- liche Meinung demissionierten. Italien   und Frankreich  . Der belgische sozialistische Abgeordnete D e st r e e beklagt sich in einer französischen   Zeitung über die Haltung der italienischen  Genofien zum Kriege. Er geht in seinem Mißvergnügen so weit, sie der Sympathien für Deutschland   zu zeihen und ihnen ihre nach seiner Meinung übertriebenen Hoffnungen auf den Einfluß der wiederherzustellenden Internationale zum Vorwurf zu machen. In derBataille s y n d i c a l i sie" ergreift nun Jaques M e s n i l das Wort zur Verteidigung der Italiener gegen den Belgier, und diese Verteidigung ist vor allem deshalb interessant. weil sie gleichzeitig die allgemeine Stellungnahme der französischen  Sozialisten charakterisiert.Selbst wenn man sagt Mesnil die Haltung unserer Vereinigten(Sozialisten) vom sozia- listischen Standpunkt auS als Ideal ansieht, ist es nicht möglich zu behaupten, daß die italienischen Sozialisten dieselbe Haltung hätten einnehmen müssen, denn sie haben sich in durchaus anderen Verhältnissen befunden." MeZnil weist dann darauf hin, daß Belgien   und Frankreich   angegriffen und von einem fremden Heere überschwemmt worden seien. Im Falle Italiens   lägen die Dinge ganz anders. Italien   hat den Krieg unternommen, und es hat ihn nicht nur unternommen zum Zweck der Verwirklichung nationaler An- spräche, sondern auch der Erpansion wegen. Es forderte am Tren- tino alle Gebiete innerhalb der Grenzen, die Napoleon I.   im Jahre 1810 dem Königreich Italien zugewiesen hatte und die zum Teil durch eine deutschsprechende Bevölkerung bewohnt waren. Es wollte die absolute Vorherrschaft im Adriatischen Meer er- ringen, indem es Valona   besetzte, aus Trieft einen unabhängigen Staat machte und eine große Zahl der Inseln für sich in Anspruch nahm.... Konnte unter diesen Umständen die italienische sozia- listische Partei das Proletariat zu den ungeheuren Opfern ver- anlassen, die der Krieg und besonders der gegenwärtige Krieg mit sich bringt?" Weiter hätten eS die italienischen Sozialiften als ihre Aufgabe angesehen und ansehen müssen, vermittelnd zu wirken und sich bereit zu halten für den Augenblick, wo die Vernunft wieder zur Herrschaft komme und die Sozialisten der verschiedenen Nationen begönnen, ihre Irrtümer zu erkennen. Mesnil erkennt dann an, daß Dsstree seinem Lande und indirekt auch dem Sozialismus einen Dienst erwiesen habe, wenn er nach Italien   gereist sei, um in Vorträgen das Schicksal Belgiens  zu schildern. Allerdings erspart er ihm nicht einen leisen Tadel dafür, daß er nicht lieber in seiner Heimat geblieben ist, um seinen Landsleutcn in der gegenwärtigen schweren Zeit einen unmittelbaren Beistand zu leisten. Ueber diesen Punkt mag sich Destree mit Mesnil selbst auseinandersetzen, für uns ist das wichtigste, daß ein Franzose die Haltung der italienischen Sozia- listen verteidigt und so gleichzeitig auf die Stimmung schließen läßt, die in der französischen   Arbeiterschaft herrschen würde, wenn sie sich nicht angegriffen glaubte, wenn der Feind nicht in Belgien   und Frankreich   stände.
belgisches Cinheitsminifterium. Paris  , 2«. Juli.  (W. T. B.)Information" will wissen, daß im letzten belgischen Mini st errat die Bildung eines Kabinetts der nationalen Einigung erörtert worden sei, Brocgueville würde darin das Kriegsministerium, Baron Betzens das Ministerium des Auswärtigen, Maxweiler das Ministerium des Handels und der Industrie und Hy manns das Ministerium des Innern übernehmen. Orpans Zrieöenspropaganüa. San Francisco  , 27. Juli.  (W, T. B.) Bryan erklärte in einem Aufruf, die Vereinigten Staaten hätten kein Recht, einen Krieg gegen Deutschland   oder irgendeine andere europäische Macht zu beginnen. Das rußisch  -chineßjche Nongolei- Abkommen. . R j e t s ch" bringt den in Peking   veröffentlichten Text des russisch-chinesischen Mongolei  -Abkommens. Derselbe enthält folgende 22 Punkte: 1. Die äußere Mongolei   anerkennt das chinefisch-russische Ab- kommen vom S./18. November 1913. 2. Die äußere Mongolei   anerkennt die Souveränität Chinas  . China   wie Nußland anerkennen, daß die äußere Mongolei  autonomes Territorium sei und einen Teil des chinesischen Territoriums ausmache. 3, Die autonome äußere Mongolei   hat nicht das Recht, poli- tische Gegenstände mit Staaten des Auslandes zu beraten oder irgendwelche internationale Abmachungen bezüglich ihres Terri- toriums zu treffe». Die chinesische   Regierung übernimmt die volle Verantwortung für die territoriale Politik laut des vorgenannten Vertrages von 1913, 4, Der TitelChutuchta" wird vom Präsidenten anerkannt. Offizielle Dokumente sollen nach dem chinesiichen Kalender datiert werden, doch darf das Datum des mongolischen Kalenders hinzu- gefügt werden. 6. China   und Rußland   erkennen die innere Autonomie der Mongolei   an sowie deren Recht, mit Staaten des Ausland? in Fragen der Industrie und des Handels Abmachungen zu treffen. 6. China   und Rußland   verpflichten sich, sich nicht in die innere Politik derMongolei einzu- mischen, 7. China   hat das Recht, in allen Städten der Mongolei   Ver- treter mit militärischem Schutz zu halten. 8. Rußland hat das gleiche Recht, 9, Bei offiziellen Gelegenheiten hat der chinesische   Vertreter den ersten Platz sowie auf eine Audienz bei dem Chutuchta. Rußland hat ein gleiches Recht auf Audienz. 10. behandelt die Rechte der betreffenden Vertreter. 11. Die Grenzen der äußeren Mongolei   sollen im Laufe von zwei Jahren durch Rußland  , China   und die Mongolei   festgestellt werden. 12, Zwischen der Mongolei   und China   sollen keinerlei Zollschranken sein..... 13. bis 29, regeln die Normen für rechtliche Strecklgkeiten zwischen Angebörigen der drei Staaten, wie auch die Fragen über Post- und Telegrapheneinrichtungem 21. China   erkennt den russisch-mongolischen Han- delsvertrag an. 22. regelt die Veröffentlichung des Vertrages. Dieses Abkommen bedeutet einen nicht unbeträchtlichen Er- folg der chinesischen   Diplomatie. Bleibt auch der chinesisch-russische Vertrag vom 3./18. November 1913 in Kraft, den die russische Diplomatie unter Ausnutzung der schwierigen inneren Lage Chinas   durchgesetzt hatte, so stellt doch die jetzt erfolgte An- erkennung der Souveränität China  ? über die Mongolei   und die Fest- stellung, daß dieäußere Mongolei   autonomes Terrilorium sei und einen Teil de» chinesischen Territoriums ausmache", eine wesentliche Korrektur des seit 1913 datierten Verhältnisies dar. Während bisher, auf Grund des bekannten Abkommens zwischen der russischen Regierung und dem von ihr gekauftenChutuchta", Rußland   als einzig vorherrschende Macht in der äußeren Mongolei   galt, muß eS nun seinen politischen und wirtschaftlichen Einfluß mit China  teilen. Es wird nun von dem Kräfteverhältnis beider Staaten abhängen, ob die äußere Mongolei   auch in Zu- kunft von den russischen Beamten und Kapitalisten aus- gebeutet wird, oder ob die chinesische   Kolonisation unter dem Schutz ihrer Regierung in diesem an unbebauten Land- flächen reichen Randlande sich ausbreiten kann. Auf jeden Fall zeigt das jetzt zustande gekommene Abkommen, daß die chinesische Diplomatie die Schwächung Rußlands   durch den Krieg ebenso auszunutzen ver- stand, wie die Gegensätze zwischen Japan   einerseits und England und den Vereinigten Staaten   andererseits bei der Regelung des japanischen Ultimatums.  _ flus einem basischen Unter- suchungsgefängnis. Wie dieGleichheit" mitteilt, sind in Karlsruhe   seit einigen Wochen 10 oder 15 Parteigenossen und-genossinnen in Untersuckfimgshaft, weil sie ein Flugblatt verbreitet haben, das die Friedensresolution des Berner Internationalen Frauentages enthält. Das genannte Parteiorgan fügt hinzu, daß in Berlin   die Verhaftung einiger Genossen aus demselben Grunde alsbald wieder aufgehoben wurde. Bald nach der Verhaftung in Karlsruhe   teilten Leute, welche im Gefängnis geschäftlich zu verkehren haben, unseren Genossen mit, daß sie beobachtet haben, wie der Genosse Trabinger mit Hand- s ch e l l e n ge f e s s e l t zum Verhör geführt worden ist. Auch die Frau eines anderen der verhafteten Genossen konnte bei ihrem Eintritt ins Gefängnis die Beobachtung machen, daß der Genosse D. gefesselt durch die Gänge geführt wurde. Mit Entsetzen vernahm man in den Kreisen der beteiligten Partei- genössischen Familien die Kunde. Aus welchem Grunde werden Arbeiter, die bisher sich nichts zuschulden kommen ließen und den besten Leumund genießen, nach der Art der Räuber und Mörder behandelt? Was ist in dieser Hinsicht 'im Lande gesetzliche Vorschrift? § 116 der Strafprozeß-Ordnung bestimmt: Fesseln dürfen im Gefängnis dem Verhafteten nur dann angelegt werden, wenn es wegen besonderer Gefährlichkeit seiner Person, namentlich zur Sicherung anderer erforderlich erscheint. oder wenn er einen Selbstentleibungs- und Entweichungsversuch gemacht oder vorbereitet hat. Bei der Hauptverhandlung soll er ungefesselt sein." Ein dritter verhafteter Genosse schreibt an seine Frau: L. F.! Du hast den Schorsch gesehen in Handfesseln. Der arme Kerl! Sei froh, daß Du nicht kamst, als ich in gleicher Weise wie er durch den Hof über die Gänge an Menschen vorbei- geführt wurde. Ich will mich nicht beklagen, ich will Dir auch den Seelenschmerz nicht schildern, nicht sagen, wie mich die Handschelle, trotzdem sie locker war, noch heute schmerzt. Ich habe nicht aufzublicken gewagt, als ich an den Menschen vorbei- geführt wurde. Meine Gedanken waren: gleich einem Ver- brecher oder Raubmörder wirst Du dahingeführt. Da war's 1 zum erstenmal in meinem Leben, daß ich mich por mir selber
heschämt habe. Bei Gott  ! Wenn mich so mein Bub gesehen hätte, ich hätte mir in meiner Zelle den Schädel eingerannt.. So wird ein Mann, ein braver Familienvater, der die Achtung aller, die ihm nahestehen, in berechtigter Weise ge- nießt, als politischer Untcrsuchungsgcfangener behandelt. Und um das Maß des Unrechts voll zu machen, kommt seine vor- gesetzte staatliche Dien st be Hörde und bestraft den Arbeiter, der über ein Jahrzehnt in treuer Pflichterfüllung unter der allerschwersten Arbeit dem badischen Staate ins­besondere zur jetzigen Kriegszeit mit seiner schwielenreichcn Hand gedient hatte, ehe auch nur ein Gericht eine Schuld an ihm gefunden. Man beachte folgenden Bescheid: Arbeiterpensionskasse der Bad. StaatScisenbahnen und Salinen. Bescheid über Beitragserstattung aus Abteilung B. Karlsruhe, den 3. Juli 1915. Der Jungschmicd Bernhard K. zu Karlsruhe  , welcher seit dem 6. Mai 1997 Mitglied der Abteilung B obiger Pensions  - lasse war, ist mit dem 19. Juni 1915 zur Strafe ohne Auf- kündigung des Dienstverhältnisses aus der Beschäftigung bei der Grotzh. Badischen Staatseisenbahnverwaltung entlassen worden. Einen Anspruch auf Jnvalidenzusatzrente hat er nicht erworben. Dem Genannten werden gemäߧ 54 Ziffer 4 der Satzung der Pensionskasse die aus eigenen Mitteln zur Kasse B. ge­leisteten Beiträge in der sich aus der Tafel A. der Satzung er­gebenden Höhe zurückbezahlt.... Der Vorstand:..... Zur Strafe ohne Aufkündigung des Dienstverhältnisses." Wir nehmen an, daß diese ungewöhnliche oder unverständliche Ausdrucksweise von der badischen Regierung noch eine Aus- legung erhält, die ausschließt, daß man den Rechtsstaat Baden aus den modernen Kulturstaaten streichen müßte, zu denen zu gehören es bisher einen Anspruch erhoben hatte. Selbst- verständlich wird der L a n d t a g, der im Winter zusammen- tritt, sich mit dieser Justiz derneuen Aera" zu befassen haben._
kriegsbekanntmachungen. Briefe an deutsche   Zivilgcfangene in Rußland  . Nach einer Entscheidung der russischen Regierung ist den deutschen   Zivilgefangenen in Rußland   der Brief- verkehr mit der Heimat untersagt, weil sie sich nicht in Konzen- trationslagern befinden, sondern nur gezwungen sind, in den ihnen angewiesenen Orlichasten zu leben, und daher der Postverkehr den allgemeine» Bestimmungen unterworfen ist. Hier können au? Deutschland   Postsendungen an diese Personen fortan nicht mehr unmittelbar nach Art der KriegsKefangencnsendungcn, sondern nur noch durch Mittelspersonen(Rotes Kreuz usw.) auf dem Umwege über das neutrale Ausland verschickt werden, wobei es noch zweifelhaft ist, ob die Sendungen die Adressaten erreichen werden. Die deutsche Zivilverwaltung in Russisch-Polen. Amtlich. Kalisch  , 27. Juli.  (W. T. B.) Da im Publikum noch vielfach Unklarheil über die richtige Adresse der Zivilverwaltung für das okkupierte Gebiet Polens   links der Weichsel   besteht, wird erneut darauf hingewiesen, daß alle diesbezüglichen Zuschristen zu richten sind an dieKaiserlich Deutsche Zivilverwal- tung für Polen links der Weichsel in Kaiisch". Metalle aus beschlagnahmten Bestände«. Amtlich. Berlin  , 27. Juli.  (W. T. B.s Ueber die nach § 8, b 2 der Verfügung vom 1. Mai 1915 lK 14 15 KRA auszu­fertigenden Belegscheine zur Entnahme von Metallen und metallischen Waren aus beschlagnahmten Beständen sind Verzeich- nisse zu führen und jederzeit für behördliche Einsichtnahme offen zu halten(Erläuterung 2 des Belezscheines). AuS diesen Verzeich- nissen soll zeitlich geordnet ersichtlich sein: 1. die Nummer jedes unterzeichneten Belegscheines, 2. die Firmen aller Vormänner und die des Hintermannes in der Reihe der Unterschriften. Diese Ver­zeichnisse gelten alsBeleg" im Sinne der Beschlagnahme-Ver- fügung bei den Zwischenlieferern, während der endgültige Roh- stosflieferer den Belegschein zu seinen Akten zu nehmen hat. Ver- zeichnisse und Belegscheine sind bis 5 Jahre nach Beendigung des Krieges aufzubewahren. Auf die gesetzlichen Folgen der Nichtbeachtung dieser Bestim- mungeu wird hingewiesen. * Amtlich. Berlin  , 27. Juli.  (W. T. B.) Zu der Bekannt- machung betreffend Verarbeitungsverbot und Ae- standserhebung von Seide und Seidenadfällen wird von amtlicher Seite mitgeteilt, daß in der obenbezeichneten Bekanntmachung überall, wo vonHeereszwecken" oderHeeres- Verwaltung" gesprochen wird, auch die Marine einbegriffen ist.
Letzte Nachrichten. Gedächtnisfeier für Jaurbs. Paris  , 27. Juli.  (W. T. 33.) Wie derTemps" mit- teilt, hat die Sozialistenpartei beschlossen, den Jahrestag der Ermordung von Jaurös durch eine Gedächtnisfeier zu bc- gehen._ Russische   RuckzugSmaßnahmen. Paris  , 27. Juli.  (W. T. B.) Der Korrespondent deSTe m p ä" in Petersburg   meldet, daß die Militärbehörden die notwendigen Maßnahmen für die Räumung WilnaS, GroduoS, Kow- n o s und Bielostocks ergriffen haben. Die Spitäler, Gefäng- nisse und Schulen werden bereits geräumt. Die Blätter beruhigen die Bevölkerung, indem sie erklären, es handele sich um VorstchtS- maßregeln.._ Vom O-Boots kriege. London  , 27. Juli.  (W. T. 33.)(Meldung des Reuter- schen Bureaus.) Ein deutsches Unterseeboot versenkte die FischdampferH o n o r i a" undSu t t o n". Die Be- satzungen wurden in Kirkwall   und Berwick gelandet. Andere Fischerfahrzeuge wurden von den Unterseebooten nach Sto- noway verfolgt. Rotterdam  , 27. Juli.  (W. T. 33.) DerRotterdamsche Courant" meldet aus London  : Die 29 Mann zählende Be- satzung derL e e l a n a w" ist gestern in Kirkwall   gelandet. Alls die Leute das Schiff geräumt hatten, gab das Untersee  - boot ein Dutzend Schüsse ab und schoß dann ein Torpedo ab. Die Besatzung wurde an Bord des Unterseebootes genommen und dort gut behandelt. Das Unterfeeboot brachte sie bis in Sicht der Küste, ließ sie, als am Horizont eine Rauchsäule auf- stieg, in die Boote gehen und tauchte unter. Ehe dieLeela- naw" angegriffen wurde, sah man, wie in der Ferne zwei Schiffe, von denen das eine offenbar ein britisches war, in den Grund gebohrt wurden. Haag, 27. Juli.  (W. T. 33.) Die Besatzung des in Brand gesteckten norwegischen SchonersHarb o", die in Nmuiden gelandet wurde, erzählte, daß die drei Schiffe, die in der Nähe gebrannt hätten, ein schwedisches und zwei norwegische Segel- schiffe gewesen seien, die gleichfalls mit Holz nach Sunderland unterwegs gewesen seien. Die Besatzungen wurden von einem dänischen Dampfer gerettet.,.