wie der Boffinspeffor E Bot Gericht befunbele, großer Mangel an Personal herrschte und Ersatz nicht so schnell zu beschaffen war. Wie sich später herausstellte, hatte O. während seiner Tätigkeit auf dem Postamt 5 einen Einschreibebrief sich angeeignet und dann die Empfangsbestätigung gefälscht. Nachdem er dort entlassen worden war, gelang es ihm infolge des Versehens eines Beamten, sofort wieder eine neue Anstellung bei dem Bostamt N 39 zu er= langen, wo er fich mehrere Feldpoftpatete mit Zigarren, Schokolade und Wurst aneignete. Das Gericht erkannte auf 1 Jahr und 6 Monate Gefängnis.
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Soziales.
Kein Kriegsschein, sondern Zeugnis mit Kennzeichen. Hinsichtlich der Anwendung des sogenannten Kriegsscheins herrschen bei manchen Unternehmern sehr unflare und irrige Ansichten. Wenn nach solchen Ansichten gehandelt wird, so haben die davon betroffenen Arbeiter zunächst eine Menge Scherereien und die betreffenden Unternehmer müssen schließlich die Kosten ihres Irrtums tragen. Zwei Klagefälle dieser Art entschied die Stammer 5 des Gewerbegerichts zugunsten der klagenden Arbeiter.
gearbeitet und dadurch in die Lage Berfest find, auf dem freien Arbeitsmarkt eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Daß dies aus rein äußerlichen Gründen vielfach längere Zeit in Anspruch nimmt, macht die Beschäftigung darum nicht zu einer dauernden." Eine beim Reichsversicherungsamt eingelegte Revision wurde als unzulässig verworfen.
ob
Nach dieser Entscheidung läge es jetzt an der Stadt, zu erwägen, es nicht im Interesse der von ihr beschäftigten Blinden liegt, daß von dem Recht der Befreiung kein Gebrauch gemacht wird.
Aus aller Welt.
Eine schwierige Rettung.
Drei Kinder durch eine Bombe getötet. Ein entsetzliches Unglück ereignete sich in Tilsit . Dort fanden am Sonntagnachmittag fünf Kinder auf dem Dragoner- Ererzierplatz eine nicht en t- ladene Bombe, die sie mitnahmen. Unterwegs explodierte das Geschoß. Drei Kinder wurden sofort getötet, das vierte wurde schwer, das fünfte leicht verwundet.
Eisenbahnunfälle. Auf der Strecke FriedrichswaldeWarnow( Hauptstrecke Bühow- Kleinen) stieß eine leerfahrende Lokomotive mit einem Güterzug zusammen. Der Heizer der leerfahrenden Maschine wurde getötet, der Lokomotivführer und der Zugführer des Güterzuges find schwerberlegt. Jn Mainz fuhr eine führerlose Lokomotive der Gastellschen Waggonfabrik in eine Straßenbahn hinein. Eine Person wurde getötet, 13 sind leichtverletzt.
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Tempelhof- Mariendorf. Die nächste Zusammenkunft der jungen Genossen und Genossinnen im Alter von 18-23 Jahren findet heute Mittmoch, abends pünktlich 8½ Uhr, im Jugendheim, Tempelhof, KaiserWilhelm- Straße 76, Hof parterre statt. Es sollen die Antwortschreiben der Genossen aus dem Felde zu Berlesung kommen. Gäste sind mit eingeladen.
Pankow. Am Donnerstag, den 29. Juli, früh 8 Uhr, findet ein Bollantstraße.
Briefkasten der Redaktion.
Die juristische Sprechstunde findet für Abonnenten Lindenstr. 3, IV. Sof
Am 31. Mai, abends um 11 Uhr, so schreibt ein Kompagnie- Aus Nahrungsforgen vergifteten sich in Zürich die Eheleute führer, wurde mir eine sehr große Freude zuteil. Bei unserem Boßhard mit ihren drei Kindern, Knaben im Alter von einem, acht Unternehmen am 29. abends war der Vizefeldwebel der Reserve und neun Jahren, durch Gas. Der Vater und der achtjährige Artes der 4. Kompagnie des Reserve- Regiments 264, der dreimal Anabe gaben, als sie aufgefunden wurden, noch Lebenszeichen von rausgegangen war, um Verwundete zu holen, schließlich selbst nicht sich. Den Vater glaubt man am Leben erhalten zu können. zurückgekehrt, und wir waren alle überzeugt, er sei gefallen. Es war aber nicht möglich, ihn im Gelände zu entdecken. Ich wurde nun heute ans Telephon gerufen und höre: Feldwebel Artes lebt und liegt in einem Granatloch dicht vor dem feindlichen SchüßenIn einem Falle war die Firma Gebr. Jsrael verklagt. Sie graben. Sein Buber, der Wehrmann Franz Buwai, geb. hat einem Arbeiter bei seinem Abgange ein Zeugnis ausgestellt, 24. November 1882, in Niedzilista, zuletzt in Diesdorf in der Altwelches außer den Angaben über Art und Dauer der Beschäftigung mart, hatte sich, ohne einem Menschen etwas von seiner Absicht die Bemerkung enthält, daß der Arbeiter gegen den Willen der Firma aufgehört hat. Gleichzeitig erhielt der Arbeiter noch ein 3 sagen, bei Dunkelheit auf dem Bauche kriechend, ins Vorgelände begeben und den Vermißten nach zweistündigem Suchen gezweites Schriftstüd, welches nach Ansicht der Firma, die der Mei- funden. Da Artes aber einen Schuß durch das Knie hatte und nung ist, daß fie unter den Erlaß der Feldzeugmeisterei falle, ein infolge des breitägigen Hungerns neben den seelischen AufKriegsschein sein soll. Auch dieses Schriftstück enthält die Bemerkung, regungen auch körperlich sehr angegriffen war, konnte er ihn nicht der Arbeiter habe gegen den Willen der Firma aufgehört. Das mit zurückbringen. Er war ja auch nur rausgegangen, um die Gewerbegericht stellte fest, daß die Firma Gebr. Israel nicht in Leiche zu suchen, deshalb hatte er außer dem Gewehr auch nichts Kinderausflug nach Waidmannslust statt. Treffpunkt: Nordbahnhof der Liste der Heereslieferanten steht, also nicht unter den Erlaß bei sich. Artes war schwerverwundet in ein Granatloch getrochen, der Feldzeugmeisterei fällt und deshalb keine Kriegsscheine zu erteilen hat. Nach dieser Sachlage kam das Gericht zu dem urteil, 15 Schritt vor dem feindlichen Graben, in das im Laufe der foldaß im vorliegenden Falle mur die dem Kläger ausgestellte Arbeits- genden Tage Handgranaten geworfen wurden, weil wir glaubten, bescheinigung in Frage kommt, die sich als ein mit einem Kenn es sei eine feindliche Sappe. Zwei dieser Granaten, die nicht zeichen versehenes Zeugnis darstellt, wodurch der Kläger an der trepiert waren, brachte Buwai zurüd. Nachdem Buwai den FeldErlangung einer neuen Arbeitsstelle behindert wurde. Zur Zahlung webel gefunden hatte, sprach er ihm eine Zeitlang Trost zu, er des dem Kläger dadurch entstandenen Schadens von 162 M. wurde schlich sich dann wieder in den Schüßengraben zurüd, um sich eine Zeltbahn zu holen. Auf dieser wollte er seinen Feldwebel zurückdie beklagte Firma verurteilt. ziehen, denn an ein aufrechtes Tragen war wegen des rasenden Feuers nicht zu denken. In der Kompagnie fand sich auch gleich ein Krankenträger Carl Fölsche, geboren 10. Februar 1893 in Friedeburg a. Saale, bereit, mitzugehen, um den Zugführer zu holen. Bange Minuten bergingen nun, bis man hörte, was aus diesem Unternehmen werden würde. Sollte man es überhaupt verbieten, um nicht das Leben zweier so braver Leute aufs Spiel zu sehen? Sie wären dann heimlich rausgegangen. Nach 1 Stunden tamen sie zurück und brachten Artes mit. Die Freude in der ganzen Kompagnie war unbeschreiblich. Ein herrliches Beispiel treuer Kameradschaft. Und wie hat er es gemacht? Wieder ging es auf dem Bauche raus.. Dann die Zeltbahn unter den erschöpften Verwundeten gelegt, einen Gewehrriemen rechts, einen lints an die Beltbahn gefnotet, jeder von den beiden Beuten knüpft sich den Gewehrriemen an sein Koppel, und nun triechen sie wieder zurück und ziehen so ihren Feldwebel über etwa 70 Meter bis in unseren Graben. Gewiß kein beneidenswerter Transport für einen Verwundeten, dafür ist er aber gerettet und konnte nun gleich im Auto in das nächste Lazarett Seine Verwundung ist, Gottlob, nicht ernst, gefahren werden. wenn auch schwer. Sein Zustand ist leidlich. Ich machte dem Regiment Meldung von dem Vorfall und erwirkte die Ernennung des Buwai zum Gefreiten, zu Belohnung für seine heldenhafte Tapferkeit; inzwischen habe ich ihm auch das Eiserne Kreuz besorgen können.
Ganz ebenso lag der zweite Klagefall, der sich gegen die Firma Batoda richtete. Auch diese Beklagte hatte, in der Meinung, nach dem Erlaß der Feldzeugmeisterei handeln zu müssen, obgleich sie nicht in der Liste der Heereslieferanten steht, dem Kläger eine Abgangsbescheinigung erteilt mit dem Kennzeichen, der Kläger habe gegen den Willen der Firma aufgehört. Die Beklagte wurde verurteilt, dem Kläger 97,50 M. Schadenersatz zu zahlen.
Folgen einer Firmenverschmelzung.
Vor der Kammer 5 des Gewerbegerichts ereignete sich am Dienstag der eigentümliche Fall, daß ein Urteil gegen eine Firma erlassen wurde, die gar nicht mehr besteht. Die Sache verhält sich so: Gin Lackierer verklagte die Firma " Deutsche Aerogesellschaft, A.-G., Hansa- Flugzeugbau", bei der er gearbeitet hatte. Als Vertreter der Beklagten erschien ein Herr mit Prozeßvollmacht von der Firma„ Hansa- Flugzeugwerfe vormals Kaspar". Er gab an, daß sich diese Firma inzwischen mit der erstgenannten verschmolzen habe, diese also eigentlich gar nicht mehr existiere. Festgestellt wurde aber, daß die Firma" Deutsche Aerogesellschaft, A.-G., Hansa- Flugzeugbau" bis jeht noch nicht aus dem Handelsregister gelöscht ist, also rechtlich noch existiert. Inhaber beider Firmen ist nach Angabe des Prozeßvertreters zurzeit Herr Kaspar, der auch die Prozeßvollmacht unterzeichnet hat. Es scheint also, daß die letzten Formalitäten zur Verschmelzung beider Firmen noch nicht vollzogen find.- Das Gericht kam zu Ansicht, daß die Bollmacht nicht für die beklagte Firma gelte, diese also nicht vertreten sei. Auf Antrag des Klägers erging ein Verfäumnisurteil gegen die Deutsche Aerogesellschaft, A.-G., HansaFlugzeugbau".
der
Jedenfalls wird der Kläger noch manche Schwierigkeiten zu überwinden haben, um von der verurteilten, aber tatsächlich nicht mehr bestehenden Firma sein Geld zu bekommen.
Krankenversicherungspflichtig, aber von der Krankenversicherungspflicht befreit.
Die Frage, ob die in den städtischen Blindenanstalten usw. beschäftigten Personen der Krankenversicherungspflicht unterliegen, wurde in folgendem Fall grundsäglich bejaht, dabei aber festgestellt, daß dieselben von der Versicherungspflicht befreit bleiben.
§ 165 der Reichsversicherungsordnung regelt den Kreis der versicherungspflichtigen Personen, während§ 174 a. a. D. vorsteht, wer auf Antrag des Arbeitgebers von der Versicherungspflicht befreit wird. Hierzu gehören Personen, die bei ArbeitsLofigkeit in Arbeiterkolonien oder ähnlichen Wohltätigkeitsanstalten borübergehend beschäftigt werden".
Mehrere in der Blindenanstalt der Stadt Berlin Beschäftigte beantragten beim Versicherungsamt Berlin, ihre Versicherungspflicht anzuerkennen und der zuständigen Krantentasse aufzugeben, fie als Mitglieder zu führen. Die Deputation für die städtische Blindenpflege erklärte, daß die Anstalten kein auf Gewinn gerich tetes Unternehmen seien, daß vielmehr ein typisches Beispiel für die Anwendbarkeit des§ 174 vorläge. Die Anstalten seien Wohltätigkeitseinrichtungen, denn der Blinde bleibe dort nur so lange in Arbeit, bis es ihm gelänge, infolge seiner erhaltenen Ausbil dung freie Arbeit zu finden.
Das Versicherungsamt Berlin entschied:„ Die in der städtischen Blindenbeschäftigungsanstalt beschäftigten Blinden sind an sich verficherungspflichtig, aber von der Krankenversicherungspflicht be
freit."
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Kopenhagen, 27. Juli .( W. T. B.) Oberleutnant Boeck und sein Passagier, Kapitän Münter sind heute nachmittag hier mit einem Wasserflugzeug abgestürzt. Beide waren sofort tot.
Todes- Anzeigen
Deutscher Transportarbeiter- Verband.
Nach
Bezirksverwaltung Groß- Berlin. Den Mitgliedern zur richt, daß unser Kollege, der Droschtenführer
Otto Rang
am 25. d. Mts. im Alter von 74 Jahren verstorben ist.
Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet heute Mittwoch, den 28. Juli, nachmittags 5 Uhr, von der Leichenhalle der Freireligiösen Gemeinde, Pappelallee, aus statt.
Um rege Beteiligung ersucht Die Bezirksverwaltung. 65/17
Deutscher Metallarbeiter- Verband Verwaltungsstelle Berlin. Den Kollegen zur Nachricht, daß unser Mitglied, der Klempner Wilhelm Hauk
Schöneberg, Belziger Str. 52 gestorben ist.
Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Donnerstag, den 29. Juli, nachmittags 4 Uhr, von der Leichen balle des Schöneberger GemeindeFriedhofes in der Marstraße aus statt. Rege Beteiligung erwartet 117/3 Die Ortsverwaltung.
Deutscher Banarbeiter- Verband. Zweigverein Berlin.
Am 24. Juli starb der Maurer Eduard Binder.
( Bezirk Norden I.) Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet heute nachmittag Uhr von der Halle des St. Hedwigs- Kirchbofes in Hohen- Schönhausen aus statt.
Um rege Beteiligung ersucht 141/10 Der Vorstand.
Als ein Opfer des Weltkrieges fiel am 20. Juli mein innigftgeliebter Neffe und Enkel durch Kopfschuß, der Buchdrucker
Willi Glisse.
Er war unser ganzer Stolz. Helene Markert als Tante. Großvater Frik Köhler.
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rechts, parterre, am Montag bis Freitag von 4 bis 7 Uhr, am Sonnabend ist ein Buchstabe und eine Bahl als Merkzeichen beizufügen. Briefliche bon 5 bis 6 Uhr statt. Jeder für den Briefkasten bestimmten Anfrage Antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen leine Abonnementsquittung Eilige Fragen trage man in der beigefügt ist, werden nicht beantwortet. Verträge, Schriftstücke und dergleichen bringe man in die Sprechstunde vor. Sprechstunde mit. P. H . 43. Nein. Reklamation. 1. Ob eine Reflamation anerkannt und wann über dieselbe entschieden wird, läßt sich von niemandem 3. 3. 37. Es boraussagen. 2. Eine Einziehung ist durchaus möglich. genügt das Kleben der Invalidenmarken zur Aufrechterhaltung der Invalidenversicherung für Weiterversicherer oder Selbstversicherer. H. N. 20. Wenn nicht etwa, was uns nicht bekannt ist, örtliche bau polizeiliche Vorschriften entgegenstehen, so läßt sich gegen die Errichtung des Baunes nichts ausrichten. Ob eine solche Verordnung besteht, erfahren Sie Den Baun haben nicht Sie instand zu halten. auf der Polizei. u. A. V. 10. 1. Ist der alte Vertrag abgelaufen und haben Sie fein Interesse, daß der neue Mietsvertrag verlängert wird, so gehen Sie keinen schriftlichen Bertrag ein. Es würde, wenn nichts anderes vereinbart ist, bei einem mündlichen Vertrag bei monatlicher Mietszahlung jeder Teil vom 15. zum 1., bei vierteljährlicher Mietszahlung jeder Teil bis zum 3. Tag des Quartals zum Quartalsschluß fündigen fönnen. 2. Es wird das Geratenste sein, einen Zahlungsbefehl zu beantragen oder eine Klage anzustellen. beim Oberbürgermeister. E. P. 4. 1. und 2. Ja. N. K. 45, Stellen Sie aber einen erneuten Antrag unter Darlegung der Verhältnisse zuverlässigste Auskunft erteilen. Gazette des Ardennes. 1. Uns Benden Sie sich an die österreichische Botschaft. Diese könnte Ihnen die W. P. Neukölln. Die zu erstattenden Säke nicht bekannt. 2, Nein. D. R . 2138. 1. Ja. erfahren Sie beim Magistrat in Neukölln. 3. Ja. 2. Nur, wenn feine genügende Ventilation vorhanden ist. Waldemar R. 1915. 1. und 2. Ja
S. 12. Ein gesegliches Recht steht Ihnen leider nicht zu.
4. Uns nicht bekannt.
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Wetteraussichten für bas mittlere Norddeutschland bis Donnerstagmittag. Größtenteils trübe und zunächst im Westen und Süden, später auch im Nordosten weitverbreitete, im Binnenlande vielfach starte Regenfälle und etwas Abkühlung. Nachher im Nordwesten allmähliche Aufheiterung.
Allen Verwandten und Befannten zur Nachricht, daß unser lieber Sohn
Max Ruppert
( 4. Garde- Inf.- Reg., 6. Komp.) im blühenden Alter von 23 Jahren durch einen Kopfschuß ein Opfer des Weltkrieges geworden ist.
Wer den uns Entrissenen getannt, wird unsern Schmerz zu 720 würdigen wissen.
Die tiefbetrübten Eltern Gastwirt Ernst Ruppert u. Frau nnd Geschwister. Köllnisches Ufer 22.
Danksagung.
Für die herzliche Teilnahme bei der Einäscherung meiner lieben Frau, unserer guten Mutter, sage ich allen Beteiligten, besonders dem Gesang verein, den Mietern und dem Wahlverein meinen innigsten Dant. 20805 Wilhelm Franz und Kinder.
20.-| 48.
Danksagung.
Hiermit sagen wir allen Teilnehmern bei der Beerdigung meines lieben Mannes, unseres guten Vaters
W. Haspel
speziell dem Redner, Herrn Bahn, den Kollegen, Kolleginnen und Genossen, der Direktion der A. E.-G. sowie allen Bekannten für ihr zahlreiches Erscheinen unseren besten Dant.
Witwe Marie Haspel nebst Kindern.
Christianiastraße 125.
Danksagung.
920
Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme und Kranzspenden bei der Beerdigung unseres lieben Vaters Hermann Friedrich sagen wir allen Freunden und Betannten, sowie den Kollegen auf diesem Wege unseren herzlichsten Dant. 46/80
Die trauernden Hinterbliebenen.
Auswahlsendungen 223
Dur
auße halb Teils Sommer-( Gummi- u Seidengummi-) Teils Winter- Plüsch- und Pelamäntel. regen Nachaahme Umtausch gestaltet Neue Modell- Kostüme aas Wunderbare Kostüme, beste Stoffe auf bis SonnSeide gefüttert, schlichte Formen, blau Gabadine, Eolienne. Moiree, abend Kammgarn, schwarz, grün. richtiger Taffet, Kammgarn, fiießender Abend Seide, richtiger Preis bis 225.Preis bis M. 78.-, nur bis Sonnabend Entzückende Gummimäntel in vielen Farben Beste Kammgarn Gummimäntel, alle Farben, statt bis 48.- für 17.statt bis 70.- für 23.Echte Seidengummimantel, federleicht, Gummierte Staub- und Soidongloriamäntel statt bis 74.- fär 39.statt bis 40.- 16 Frauenmäntel aus bestem Tuch. Seide. kurz u.lang, Gediegene Koverkotmäntel, saub Verarbeitung, atatt bis 105.- für 25.statt bis 28,- 1ür 11% Beste Koverkotmäntel a.Seide statt b.84.- für 26.- Modellrocke, schwarz u. farbig, statt bis 42.- für 15.Lodenmäntel statt bis 8.- für16%, prakt Lodenkostüme statt bis60.- ür25.-, Lodenpelerinen statt bis 28- für 10.
Inventur- Ausverkaufs- Schluß
endgültig
Sonnabend Abend 9 Uhr
Bei kleinster Anzahlung wird jeder Gegenstand aufbewahrt und nach Wunsch geliefert. Pelzmäntel werden konserviert.
Das Oberversicherungsamt Groß- Berlin wies die hiergegen eingelegte Beschwerde mit folgender Begründung zurück:„ Die Ausführungen des Vorderrichters boten zur Beanstandung keinen AnLaß. Butreffend wird ausgeführt, daß zwar an und für sich gemäߧ 165 der Reichsversicherungsordnung die Versicherungspflicht des Beschwerdeführers anerkannt werden müsse, daß aber die gemäߧ 174 a. a. O. beantragte Befreiung von der Versicherungspflicht zu Recht bestehe. Die Befreiung seht voraus, daß die Blindenanstalt als eine Wohltätigkeitsanstalt im Sinne von Biff. 2 a. a. Orte anzusehen und daß die Beschäftigung des F. in der genannten Anstalt nur eine vorübergehende ist. Beide Voraussetzungen treffen hier zu. Nach der Auskunft der Deputation für die städtische Blindenpflege vom 25. Mai 1914 dient die Blindenanstalt lediglich dazu, hilflosen Blinden, die nichts gelernt haben und denen es daher nicht mögich ist, freie Arbeit zu finden, Arbeitsgelegenheit zu bieten; die Zulassung zum Besuche der Anstalt erfolgt nach den für die Gewährung von Stiftungswohltätigkeiten geltenden Grundsäßen. Die Anstalt ist keine auf Gewinn gerichtete Unternehmung der Stadt Berlin; einen Ueberschuß wirft sie nicht ab. Dieser Selbstzweck der Anstalt wird auch dadurch nicht beeinträchtigt, daß durch die gewinnabwerfende. Beschäftigung der Blin den eine Entlastung der Armenverwaltung, der sonst die Blinden zur Last fallen würden, eintritt. Der Hinweis in der Perufungsschrift, daß sehr häufig auch Attiengesellschaften und sonstitige pribate Unternehmungen zu gewissen Zeiten feinen Gewinn abwerfen, die dort Beschäftigten troßdem aber doch der Versicherungspflicht unterliegen, ist nicht geeignet, die Entscheidung zu beeinflussen. Der Selbstzwed derartiger Unternehmungen ist immer die Erzielung eines Gewinnes; ob dieses Ziel tatsächlich erreicht wird, ist dabei gleichgültig. Auch ist die Beschäftigung der Blinden nur als eine vorübergehende anzusehen. Die Blinden bleiben grundfäßlich nur is lange in der Anstalt, bis sie ausgebildet und einBerantwortlicher Redakteur: Alfrey Wielepp, Neukölln. Für den Inseratenteil berantto.: Th. Glode, Berlin, Drud u. Verlag: Vorwärts Buchdruderei u. Berlagsanstalt Paul Singer& Co ., Berlin SW.
Hermann Knacke
am Sonntag, den 25. d. Mts., nach langem, schwerem Leiden im Alter von 72 Jahren sanft entschlafen ist.
Im Namen der Hinterbliebenen Richard Knacke Samariterſtr. 15.
Die Beerdigung findet am Donnerstag, den 29. Juli, nachm. 4 Uhr, von der Halle des Zentral- Friedhofes in Friedrichsfelde aus statt. 3A
auf reinseidenem Futter, statt bis 160 iar
Beste Sealplüschmäntel, lang und halblang, 88.-| 75. 154 lang und halblang, auf reinseid. Futter. statt bis Reinseid.Plüschmäntel, neueste Formen, gedieg. Stoffe, für Gediegene Wollplüschmäntel, Ita biste arenie Prachtvolle Winter- Ulster, statt bis 70. 35.
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