grenze belegenen meisten Vororte gelten andere Bestimmungen. Ibon 9-12 Uhr bormittags, in der alten Schule, Bismarditraße, aneh ne unter der Anflage der Verübung groben unHier wird ohne Mindestgarantie nur der wirkliche Stromverbrauch die Inhaber von Kartoffeltarten statt. Es kommt nur allerbeste in- fugs und der Bestechung vor die Ferienstraffammer berechnet und außerdem allmonatlich eine Zählermiete erhoben, ländische Ware in Stüden von 4-6 Pfund zum Verkauf. Der des Landgerichts II.
über die Mindestgarantie tritt dadurch nur noch deutlicher hervor. Man darf wohl erwarten, daß die Stadt Berlin als zukünftige Eigentümerin der Elektrizitätsversorgung in erster Linie diese harte Bestimmung über die Mindestgarantie beseitigt.
Bei dieser Gelegenheit sei bemerkt, daß jezt die B. E.. dem Buge unserer Zeit gefolgt sind und weibliche Personen zur Kontrolle der Zählapparate eingestellt haben. Die betreffenden Frauen und
zunehmen.
Die Dienstaufwandsentschädigung für den zweiten Gemeindeschöffen wurde gestrichen.
die für kleinere Wohnungsverhältnisse( 1-3 Zimmer) in der Regel Preis beträgt 1,80 bis 2,00 D. pro Pfund. Der Vorrat ist nur Der bisher unbescholtene Angeklagte beabsichtigte am ersten 30 Pf. beträgt und bis 5 M. steigt. Die Härte der Bestimmung gering; es empfiehlt sich daher, der Einkauf rechtzeitig vor. Pfingstfeiertag einen Ausflug zu unternehmen. Er tam jedoch schlossen, die Gemeindevorsteherwahl auszuschreiben und eine Kom- flagte in Grünau , mit einem Mordsrausch behaftet, durch die In der lezten geheimen Gemeindevertretersigung wurde be- nicht sehr weit, denn schon in Treptow setzte er sich bei einem Früh tonzertschoppen fest. Einige Stunden später gondelte der Angemission zur Vorbereitung dieser Wahl in der nächsten öffentlichen Straßen. Plöglich rief er auf offener Straße: Nieder mit Sigung zu wählen. Deutschland " und" A basso Gioletti". Gin zufällig des Weges fommender Unteroffizier machte dem Gendarmeriewachtmeister Moris auf den Angeklagten aufmerksam, der von dem Beamten festgenommen wurde. Auf der Polizei ließ sich Hehne in seiner Alkoholstimmung zu einer neuen Torheit verleiten. Er hielt dem Beamten einen Zehnmarkschein hin mit der Bitte, ihn laufen zu Lassen. Als der Gendarm dieses Anfinnen entrüstet zurüdwies, legte ihm 5. den Schein auf das Notizbuch. Vor Gericht behauptete der Angeklagte, daß er erst wieder zu sich gekommen sei, als er abends in der Arrestzelle in Adlershof aufgewacht sei. Die Zeugen befundeten jedoch übereinstimmend, daß H. zwar angetrunken, aber nicht sinnlos betrunken gewesen sei. Der Staatsanwalt beantragte eine Geldstrafe von 350 M., da mit Rücksicht auf die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten noch einmal von einer Gefängnisstrafe Abstand genommen werden
Mädchen find mit der bekannten grauen Dedelmülge, mit elektriſcher Aus Industrie und Handel.
Taschenlampe und Legitimation versehen.
Kriegsgewinne.
in
Verfügungen des Oberkommandos. Das Lederwert Wiemann A.-G. in Hamburg , das für Amtlich. Berlin , 4. August. ( W. T. B.) Das Oberfom- 1914 20 Proz. Dividende verteilte, erhöht das Aktienkapital um mando in den Marken erläßt folgende Bekanntmachung: 2 000 000 M. Die Gründe für die Erhöhung liegen in den umfang Für das Gebiet der Stadt Berlin und der Provinz Branden - reichen Aufträgen für Militärzwede, burg berbiete ich hiermit auf Grund des§ 4 des Gesezes über Die Att. Gef. für Kartonnagenindustrie den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 jede Veröffentlichung Dresden - Loschwig fann trok erhöhter Abschreibungen ihre Dividende von Anfündigungen, die sich auf den Verkauf, Tausch, oder von 25 Pro 3. beibehalten. Der Bruttogewinn stieg von 1,35 auf fönnte. Das Urteil lautete auf 200 Mart Geldstrafe fonstigen Vertrieb bon Postwertzeichen und ohltätigkeitsmarten feindlicher Lander beziehen. 1,48 Millionen Mark. Diese Anordnung betrifft die Veröffentlichungen nicht nur in Tageszeitungen, Fachzeitschriften und anderen Zeitschriften, sondern auch in Katalogen und Geschäftsanzeigen.
Jede Zuwiderhandlung wird mit Geldstrafe bis zu 150 M. ober mit Haft bestraft. Der Oberbefehlshaber in den Marken. von Kessel, Generaloberst.
Berlin , 4. August. ( W. T. B.) Das Obertom. mando in den Marken erläßt folgende Befanntmachung: Die in meiner Bekanntmachung vom 23. Juli d. I. D. Nr. 34 983 festgefeßte Frist für die polizeiliche Anmeldung der Angehörigen der österreichischen Monarchie wird hiermit bis zum 1. September 1915 verlängert.
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Aus aller Welt.
Den Süddeutschen Leberwerfen A.-G. in St. Ingbert brachte das Geschäftsjahr laut eigenem Bericht mit dem bei Kriegsausbruch eingetretenen ganz außerordentlichen Lederbedarf für Militärzwede eine ungeahnte geschäftliche Belebung; die Gesellschaft fonnte ihre Umfäße nicht Bernichtung einer englischen Kraftstation. unwesentlich erhöhen, namentlich nachdem fic die Her„ Daily News" berichtet: Die elektrische Kraftstation in den Ebb= stellung von Leder für den Heeresbedarf aufgenommen hatte. Aus der balewerten bei Newport wurde am Sonntag durch Feuer völlig Aufwärtsbewegung der Preise für die Fertigfabrikate konnte sie bei ihren zerstört. Tausende wurden arbeitslos. Alle Industrien am Orte ziemlich belangreichen Borräten guten Rugen ziehen. Der Fabrikations- famen zum Stillstand. Das Feuer scheint durch Kurzschluß entstanden gewinn stieg von 173 443 M. auf 521 248 m., aus dem 10 Proz. zu fein. ( i. V. 0) Dividende verteilt werden sollen. Der Reserve sollen zur Auffüllung auf die gefeßliche Höhe 97 961 M.( 2039 M.) zugewiesen, auf Maschinen weitere 35 625 M. und auf Gebäude 48 302 m. abgeschrieben werden, wonach diese nur noch mit 30 000 m. ( 72 917 M.) beztv. mit 230 000( 275 033 M.) zu Buch stehen. Ferner soll ein Erneuerungsfonds mit 30 000 m. gebildet, ebenfalls 30 000. als Sonderrücklage dem Aufsichtsrat zur Verfügung gestellt und 38 743 M. vorgetragen werden.
Schiffszusammenstoß.
"
Die Blätter melden aus Montreal : Ein Zusammenstoß erfolgte tiscan" bei Harrisland, 80 Meilen unterhalb Quebec . Das eine im Nebel zwischen den britischen Dampfern Bengorehad" und" BaSchiff lief auf den Strand, das andere erreichte Montreal . Der Schaden scheint beträchtlich zu sein.
Verheerungen durch eine Wasserhose. Die Eisenindustrie zu Menden und Schwerte .- G. nimmt für das verflossene Geschäftsjahr die Dividenden- brachen gestern infolge einer Wafferbose die Dämme. Die fommerMeldung des Reuterschen Bureaus. In Eri( Pennsylvania ) zahlung wieder auf, nachdem sie in den legten beiden Jahren ge- ziellen und Wohnviertel der Stadt wurden überflutet. Das Wasser hatte. reicht bis zum zweiten Stod. Es zerstörte die Telephon- und TeleDie Baumwollspinnerei H. Liebermann Raf. graphenverbindungen und schwemmte die Beleuchtungsanlagen weg. .- G. in Falfenau zahlt 4 Proz. Dividende, während im Vorjahre Die Fabriken stellten die Arbeit ein. Die Zahl der Toten wird auf feine Dividende ausgeschüttet werden konnte. 25 geschäzt, die der Obdachlosen auf 2000. Der Schaden geht in Millionen.
Die Zahl der in Berlin unterstüßten Familien von Kriegsteilnehmern, die im August vorigen Jahres 62 980 betrug, ist im Juli auf 150911 gestiegen. Die an diese Familien im Juli geruht währten Unterstügungen erforderten 6 108821 M. Im vergangenen Monat treten auch die Aufwendungen für Kriegswochenhilfe zum ersten Male mit einem größeren Betrage in die Erscheinung. Ins gesamt sind bis Ende Juli an Unterstügungen für Krieger familien 45 872 000 M. zur Auszahlung gelangt.
Todessturz eines Kindes.
Ein trauriges Geschick hat die Familie des Klaviermachers Billuzki aus der Weichselstraße 18 zu Lichtenberg getroffen, der seit Beginn dieses Jahres im Felde steht. Frau Willugli schidte ihr vierjähriges Töchterchen aus der im dritten Stod gelegenen Wohnung fort, um Garn holen zu lassen. Aus Besorgnis, daß das Mädchen sich verlaufen oder im Straßengetriebe verunglüden fönnte, ging die Mutter dem Kinde nach, um es zurückzuholen. Unterbessen fletterte das drei Jahre alte Töchterchen Erna, das jetzt allein in der Wohnung war, durch das Küchenfenster auf den Balkon hinaus, lehnte sich zu weit über die Brüstung, verlor das Gleichgewicht und fiel in die Tiefe, wo es tot liegen blieb.
Ein gräßlicher Unglücksfall.
Berliner Asyl- Verein für Obdachlose. Jm Monat Juli d. J. nächtigten im Männerasyl 8816 Personen, im Frauenasnl 1961 Personen.
Arbeitsnachweis wird erbeten für Männer und Frauen Wiesenstr. 55/59.
Die Osnabrüder Kupfer und Stahlwert A. G. wird 5 Proz. Dividende( im Vorjahr keine) zahlen.
F. Thörls Vereinigte Harburger Delfabriken A.-G. erhöhen ihre Dividende von 12 auf 16 Proz. Der Reingewinn stieg von 2,77 auf 3,88 Mill. Mart.
Einzahlungen auf die zweite Anleihe.
Selbsthilfe gegen ungerechtfertigte Preiserhöhungen übten in Eberswalde die Frauen auf dem Wochenmarkt. Eine auswärtige Händlerin war mit einem größeren Bosten neuer Kartoffeln erschienen, die bei mäßigem Preise guten Abfaz fanden. Als die Frau merkte, daß die Stauflust rege war, schlug sie mit dem Preise zweimal auf. Bei der zweiten Preiserhöhung griff allgemeine Empörung Blaz. Jm Nu war der. Stand von den Kriegerfrauen umringt. Die Säde wurden ergriffen und umgestürzt, so daß die Kartoffeln Einige Hände griffen zu und so war der weit umhertollerten. Vorrat bald geräumt.
In der lezten Juliwoche sind auf die zweite Kriegsanleihe noch 26 Millionen Mart eingezahlt worden, so daß jest 8959,2 Millionen Mart gleich 98,4 Proz. der Gesamtzeichnung eingegangen find. Die Neueinzahlung ist nicht mit Hilfe der Darlehnskaffen erfolgt; denn die von diesen für die Zwede der zweiten Kriegsanleihe bergegebenen Ein fetter" Boften. Die Fränkische Tagespost" berichtet: Der Gelder sind mit 354,1 Millionen Mark am 31. Juli um 6,4 Millionen städtische Wald- und Flurauffeher Schobert, der feit 15 Jahren int Wart geringer gewesen als am 23. Juli. Dienste der Stadt Kirchenlamiz steht und das hohe Gehalt von monatlich 25 M. bezieht, tam um 5 M. Teuerungszulage pro Monat ein. Nachdem nun das Gemeindekollegium fast einstimmig die ZuNach einer Meldung der Times" beabsichtigen nicht weniger lage genehmigte, auch in Anbetracht, daß allen städtischen Beamten als vier englische Dampffchiffahrtsgesellschaften in Zukunft am bereits dies- und vorjährig entsprechende Aufbesserungen resp. Frachtengeschäft nach Deutsch - Südwestafrifa zu profitieren. Es find Teuerungszulagen bis zu 300 M. pro Jahr genehmigt waren, trat bie Union Castle Steamship Company, ferner die Linien von Clan, wider Erwarten der Stadtmagistrat dem Beschluß nicht bei, und bei German und Bucknall. Die Dampfer werden Swakopmund und der hierauf angefeßten gemeinschaftlichen Sizung wurde das bescheidene Gesuch Schoberts, der in seinem früheren Gewerbe eine Lüderigbucht anlaufen. Hand verloren hat, mit einigen Stimmen Mehrheit abgelehnt.
Gerichtszeitung.
Parteiveranstaltungen.
Am
Charlottenburg . Die Jugendsettion hält am Donnerstag. abend im Boltshause born 1 Treppe ihren Diskussionsabend ab. Sonntag, ben 8. b. M., treffen fich die Mitglieder pünktlich 6 Uhr früh am Bahnhof Charlottenburg zum Massenausflug der Arbeiterjugend Groß- Berlins . Freunde der Bewegung sind mitzubringen.
Tempelhof . Am Freitag, den 6. August, 8, Uhr, findet im Genossenschaftshause, Dorfstr. 50, eine Mitgliederversammlung mit sehr wich. tiger Tagesordnung statt. Das Erscheinen aller wird erwartet. Der Zahlabend fäät dafür aus. Ohne Mitgliedsbuch kein Zutritt.
Sigungstage der Stadt- und Gemeindevertretungen. Rosenthal. Die nächste Sigung der Gemeindevertretung findet am Donnerstag, den 5. Auguſt cr., abends 6 Uhr, im großen Sigungssaal des Verwaltungsgebäudes, Hauptstr. 94, statt. Eichwalde . Freitag, 6. August, abends 6 Uhr, Berichte aus den Rommiffionen. Diese Sigungen find öffentlich. Jeder Gemeindeangehörige ist bes rechtigt, ihnen als Zuhörer beizuwohnen.
Briefkasten der Redaktion.
Großes Aufsehen rief am Dienstagabend gegen 7 Uhr in Baumschulenweg ein Unglücksfall hervor, der sich in der Marienthaler Straße ereignete. Ein Mädchen von etwa 8 Jahren, das bei seiner Großmutter zu Besuch weilte, war aus Furcht vor einem Hunde auf die Tür eines Gartenzaunes geflettert. In der Eile rutschte sie ab, berlor jeglichen Stüßpunkt unter den Füßen und fiel so unglücklich mit dem Kopf auf einen der Eisenstäbe der Tür, daß die Spizze desselben von unten her das Kinn und die Eine ländliche Joylle aus Schlesien . Zunge durchbohrte und dicht unter dem Auge aus ber Eine recht milde Strafe erhielt ein Rittergutsbefizer von Bange herausstach, ohne jedoch das Auge selbst zu verlegen. Der Straffammer in Glogau für ein vom Gericht Auf die Schreie des Kindes stürzten Erwachsene hinzu, die es fest- selbst als verabscheuungswürdig bezeichnetes rohes Verfahren. hielten und versuchten, den Kopf von der Zaunspige Hochzuziehen. Angeklagt war der schon wiederholt wegen Körperverlegung, Da das nicht gelang, wurde ein Arzt herbeigerufen und die Unfall Bedrohung und Beleidigung vorbestrafte Rittergutsbefizer Otto Sib stelle alarmiert. Auf Anordnung des Arztes, der in wenigen aus Ober- Langheinersdorf, Kreis Sprottau , wegen der Minuten zur Stelle war, mußte die mehrfach gewundene Zaunspige gleichen Vergehen. Der bei ihn beschäftigte Arbeiter Kußte und unterhalb des Kinnes abgelägt werden. Erst dann gelang es dem Getreide nach Sprottau zu fahren. Vor Beginn der Fahrt wollte der Vogt Stähr bekamen eines Tages von ihm den Auftrag, mit Arzt, sie herauszuziehen. Während der ganzen Zeit war das Kind Stupte die Getreidesäde auf dem Wagen nachzählen. Der Herr bei vollem Bewußtsein. Es wurde nach Anlegung von Rotverbänden Rittergutsbesizer kam dazu und untersagte dies dem Kupte mit mittels Krankenwagens in ein Krankenhaus gebracht. Sein Zustand den Worten: ,, Nachzählen gibt es nicht, die Zahl stimmt!" soll dem Vernehmen nach befriedigend sein. Daraufhin fuhren beide Fuhrwerte ab. Der Vogt mit seinem hinter Kuske. Bei der Uebergabe in Sprottau fehlte ein Sad, obwohl der zuletzt fahrende Stähr auf das bestimmteste unter seinem Eide bekundete, daß kein Sad vom Wagen gefallen fein fonnte, ohne daß es von ihm bemerkt worden wäre. Wieder zu meldet. Dieser war schnell mit der Behauptung bei der Hand, der Haus angekommen, wurde der Verlust dem Rittergutsbesizer geArbeiter hätte den Sad Getreide verkauft und den Erlös dafür Kleine Nachrichten. Tödlich verunglüdt ist gestern abend der bersoffen. Das wurde nicht nur von Rußte, sondern auch von R. M. 101. 1. Der Mieter ist an den Bertrag, da er nicht gekündigt 22 Jahre alte Kaufmann Ephraim Schein aus der Gitschiner Str. 82. Stähr entschieden in Abrebe gestellt. Als dann der erstere seine Bei dem Versuche, vor der städtischen Turnhalle in der Prinzen Pferde tränken wollte, kam der Rittergutsbefiber auf ihn zu und ist, gebunden. Sie fönnen aber für die Dauer des Strieges nicht flagen, straße, die jetzt als Reservelazarett dient, einen Straßenbahnwagen hlug ihn mit einem diden Stod so über das Geweil er im Felde steht. 2. Die Betreffende soll sich an den Lieferungs. der Linie 36 in voller Fahrt zu besteigey, fam er zu Fall, wurde ficht, daß das Blut in Strömen flok. Noch einige verband, also an diejenige Stelle wenden, von der sie Kriegsunterstübung 5. S. 58. 1. Nein. Die Witwe soll ihren und ihrer überfahren und so schwer verletzt, daß ihm im Reservelazarett der Schläge verfeste der Rittergutsbesißer dem Manne, als biefer fich erhält. 3. Ja Fuß abgenommen werden mußte. Das Leben genommen hat sich büdte, um sich vom Blut zu reinigen. Acht Tage war der Be- Stinder Anspruch auf Rente durch die Polizei bei der Militärbehörde geltend Selage beim ordentlichen Gericht zulässig. 3. Maßgebend sind die Be der 44 Jahre alte Schneider Ernst Knes aus der Chauffee- dauernswerte arbeitsunfähig. In einem anderen Falle schlug der machen. 2. Die Militärbehörde entscheidet. Gegen deren Entscheid ist event. Nächtliche Fahrrad- Befizer einer galisischen Arbeiterin so muchtig mit einem bidenstimmungen des Militär- Hinterbliebenengesetzes. Deren Inhalt haben mir straße 110. Er vergiftete sich mit Gas. diebstähle nehmen in den westlichen Vororten, namentlich in Stock über das Gefäß, daß sie blutunterlaufene Strie wiederholt dargelegt. Den Tert des Gesetzes fönnen Sie in jeder BuchB. 18. Sie sind als Infanterist für die Schöneberg und Wilmersdorf , überhand. Kaum ein Tag ber men auf dem Rüden und Gefäß hatte. Außerdem be- handlung erhalten. geht, an dem nicht bei den dortigen Polizeibehörden mehrere An- brohte der Prügelheld die geschlagene Arbeiterin mit weiteren Garnison, aber nicht fürs Feld verwendungsfähig, tönnen also eingezogen Ob und wann das geschieht, fann feiner voraussagen. zeigen einlaufen, daß aus unvermieteten leerstehenden, oder ver- mißhandlungen, wenn sie gegen ihn Anzeige erstatten würde. Ein werden. R. B. 90. Da die Mutter verstorben ist, so erben der überlebende Sch. 83. Die Beschlagschlossenen Läden Fahrräder gestohlen werden. In den letzten beiden galizischer Knecht, der sich über das Essen beschwerte, wurde mit Vater und die Geschwister des Verstorbenen. Nächten sind nicht weniger als neun derartige Diebstähle vor einem Ochsenziemer so bearbeitet, daß er rote und blaue Striemen nahme entspricht dem Gesek. Sie würden gegen dieselbe nichts ausrichten fönnen. Vormund Bruder. 1.- 3. Leider ja. 4. Eine bestimmte Ar. gefommen, so in der Hauptstr. 96 und 99, Badenfche Straße 41, am Körper davontrug. Der Gerichtshof sah diese Ueberschreitungen zwar als sehr beitszeit besteht nicht. 5. Ein Anspruch arf Taschengeld besteht nur soweit. Meineckestr. 14, Rachodstr. 3, Wilhelmsaue 134/35, Prager Str. 9 und H. B. 1. Anspruch Aschaffenburger Str. 3. Hausverwalter und Bortiers feien vor dem schwere an, berurteilte den Angeklagten, der fein Verhalten mit als die Anstalt oder der Vormund es festgelegt hat. Fahrradmarder gewarnt; sie werden gut tun, falls nicht ein geeigneterer hochgradiger Nervosität" und mit nie erfüllbaren Forderungen auf die Familienunterstübung, sowohl auf die sogenannte staatliche wie auf Raum zur Aufbewahrung der den Mietern gehörigen Räder vorhanden der Arbeiter" zu entschuldigen suchte, nur zu einer Geldstrafe von die gemeindliche, haben nur Frauen, deren Unterſtüßungsbedürftigkeit an1000 Mart. In der Urteilsbegründung führte der Vorfißende aus, erkannt ist. Unterstügungsbedürftigteit soll nicht im armenrechtlichen Sinne ift, in den Ladentüren von innen den Schlüssel steden zu lassen. Unter dem Verdacht des Kindesmordes wurde ein Dienstmädchen daß das Verhalten des Angeklagten verabscheuungswürdig fei. aufgefaßt werden. Gegen den ablehnenden Bescheid würde man es bei der Wenn ein Dienstgeber seine Arbeiter und Gesinde prügelt, dann aufsichtsbehörde mit einer Beschwerde versuchen können. In Ihrem Falle Auf einen scheint Bedürftigkeit nicht vorzuliegen. 2. Die friegsgetraute Frau hat Anna Pausmar vom Schiffbauerdamm verhaftet. Kindesmord läßt auch ein Fund in der Hosemannstraße schließen. fönne es niemanden mehr wundern, wenn die Flucht vom Lande genau dieselben Rechte wie jede andere Chefrau, also eventi. auch das Recht auf Witwenrente. M. 46. Ein solcher Vertrag fann geschlossen Dort fand eine Pförtnerfrau im Garten eines Grundstücks die Leiche aunehme. eines neugeborenen Knaben, die nach den Ermittelungen wahrschein- Rohheitsdelikte mit Geldstrafe fühnen, widerspricht einem merden. Er ist aber, selbst wenn er notarielle oder gerichtliche Form erfechtbar. E. T. Köpenick . Wenn nicht etwa 3hr schriftlicher Bertrag lich von dem Nachbargrundstück, Naugarder Str. 38, über den Zaun oft von Gerichten anerkannten Grundsaz. Gegen die hoch hält, feitens der Gläubiger, die durch den Vertrag geschädigt werden, anherübergeworfen worden ist. gradige Nervosität" des Angeklagten und die Möglichkeit dem entgegensteht, so ist die Kündigung ungültig. Da die restierende Miete solcher Zustände wäre freilich wirksamer als Strafen die Auf- nach dem Kriege gezahlt werden müßte, ist vielleicht der Vorschlag des Verhebung der in Preußen gegen ländliche Arbeiter und Gesinde mieters annehmbar, wenn er gleichzeitig auf jebes Pfandrecht verzichtet. Robert. Schwerhörig, aber triegsverwendungsfähig. bestehenden Sondergeseze.
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Aus den Gemeinden.
Aus der Gemeindevertretung Adlershof . Der nächste Verkauf von Schinken durch die Gemeinde findet am Donnerstag, den 5., und Sonnabend, den 7. Auguſt, in der Zeit Verantwortlicher Redakteur: Alfred Scholz, Neukölln. Für den
Alkoholfolgen.
Eine Szene, die sich am 1. Pfingstfeiertage auf offener Straße abgespielt hatte, führte gestern den Technifer Baul Inseratenteil verantw.: Th. Glode, Berlin , Drud u.Verlag: Vorwärts
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23. 876. Nein.