bis dahin der Preisunterschied zwischen Rohware und weißer Ware nur ungefähr 2 M. betrug. Den Rohzuckerhandel hat man vor Schaden bewahrt dadurch, daß die Rohzuckerkaufverträge, die nach dem Oktober 1914 zu erfüllen gewesen wären, für unverbindlich erklärt. wurden. Ebenso find die Rohzuckeragenten durch die gleiche Bestimmung schadlos gehalten. Vollends den Raffinadenhandel hat man geschont, indem davon abgesehen wurde, Höchstpreise für Weißzucker aus zweiter Hand festzusetzen. Die Folge war, daß die zweite und dritte Hand den Verbrauchszucker mit großen Aufschlägen abgab. Es entwickelte sich eine Preis treiberei, der schließlich durch eine Verordnung des Bundesrats Ginhalt geboten werden mußte. Die Mehr lasten, die dem deutschen Volfe durch die Preiserhöhung auferlegt worden sind, können auf 120 Millionen Mark geschätzt werden, ganz abgesehen von der weiteren Belastung, die die im April dieses Jahres begonnene Preistreiberei veranlagt hat. Aber leider, so beklagt sich bitter die Zuckermafler- Vereinigung in Hamburg , haben die Zuckerterminmafler feinen Anteil an diesem schönen Geschäft; sie wurden vielmehr aus dem Erwerb ausgeschaltet und ohne jede Entschädigung übergangen. Die Herren verlangen daher, daß sich der Reichstag ihrer annehme, zumal sie vom Bundesrat feine Hilfe erlangen konnten. Und zum Beweise ihrer furchtbaren Not führen sie an, daß die Gesamteinnahme der 18 bei der Waren- Liquidationskasse zugelassenen Zuckermafler im Durchschnitt der beiden Jahre 1912 und 1913 jährlich 862 000. betragen hat. Das macht durchschnittlich für jeden dieser achtzehn Herren eine jährliche Einnahme von 47 889 M. Diesen Geminn haben sie wer weiß wie viele Jahre eingesteckt. Und jetzt, da ihnen die Not des Krieges den Gewinn entzieht, fordern sie eine Entschädigung auf Kosten der großen Masse des Volkes.
Zigarettenmonopol für Russisch- Polen?
"
und wurde schließlich durch einen Schlußantrag beendet. Folgende Richters gesprochen, hat die Frau natürlich das Recht weiteren VorResolution wurde mit 72 gegen 18 Stimmen angenommen: gehens. Mit vollem Recht lehnte die Beklagte auch die Frage des Die anwesenden Funktionäre und Funktionärinnen des sozial- Richters nach der Adresse ihres Mannes ab; es verträgt sich mit den demokratischen Vereins Elberfeld- Barmen erklären sich mit der Pflichten einer Ehefrau nicht, ihren Ehemann zu schädigen. standen und sind der Ueberzeugung, daß auch fernerhin der Partei- Instanz mit fostenpflichtiger Abweisung der Klage dem Gejez Haltung des Parteivorstandes und der Reichstagsfraktion einverDer Prozeß wird ja wie alle uns sonst bekannten in zweiter vorstand alles tun wird, was nach Lage der Dinge geeignet erscheint, den... entsprechend enden. Aber: ist es nicht endlich an der Zeit, solcher Beunruhigung unserer Kriegsteilnehmer und ihrer Familien durch endliche Aufhebung oder Klarstellung der Bundesratsverordnung vom 15. Januar 1915 entgegenzu
Sie nehmen mit besonderer Genugtuung Kenntnis von der Erklärung des Genossen Ebert, daß es hinsichtlich der.... für die Partei nur eine entschiedene Ablehnung geben könne.
Ferner wird erwartet, daß bei aller Meinungsverschiedenheit über die mit dem Kriege zusammenhängenden Fragen die Parteigenossen nicht vergessen, daß das Interesse der Arbeiterklasse ein geschlossenes Handeln der Partei gebieterisch erheischt." leitung des Niederrheins stehende Resolution kam infolge Annahme Eine zweite auf dem Boden des Memorandums der Bezirksder vorstehenden Resolution nicht zur Abstimmung. Die gesamte Aussprache war ruhig und vom sachlichsten Ernst getragen.
Genosse Heilmann verwundet.
treten?
Aus dem Reich des Aberglaubens.
,, Nur die unerhörte Dummheit der Zeute möglicht," so erklärte gestern der Staatsanwalt in einer hat der Angeklagten die Schwindeleien er Strafsache gegen die Zigeunerin Alma Steinbach, welche sich vor der 3. Ferienstraffammer des Landgerichts I wegen Diebstahls im strafschärfenden Rückfalle, Betruges und inDer Wahlkreis Solingen hat seine bekannte ablehnende Stel- tellektueller Urkundenfälschung zu verantworten hatte. lung zur Fraktionspolitik einer nochmaligen Nachprüfung unter- Die schon vorbestrafte Angeklagte hat es, wie die Beweisaufzogen. Sämtliche Funktionäre der Wahlkreisorganisation waren nahme ergab, verstanden, in einer schon mehr humoristischen Weise geladen. Der Abgeordnete des Kreises, Genosse Scheidemann , be- den auch noch in dem Zeitalter der Aufklärung" vorhandenen gründete in 2½stündiger Rede und einem halbstündigen Schluß- schwärzesten Aberglauben zu allen möglichen Schwindeleien auswort seinen Standpunkt. Genosse Limbert- Essen sprach zunußen. So erschien die Angeklagte eines Tages in ihrer phan1% Stunden für die Annahme des Memorandums vom Bezirk tastisch aufgeputzten Zigeunerinnentracht in dem Geschäft des Niederrhein , worin die Abkehr von der bisherigen Fraktionspolitik Grünframhändlers Hermann Kraatz, faufte eine Kleinigkeit und ergefordert wird. In der folgenden dreistündigen Diskussion stellte zählte dann, daß es ihr möglich sei, durch„ Besprechung das Gesich nur ein Redner auf den Standpunkt der Fraktion. Das Memo- schäft zu heben". Die Leute gingen sofort auf den Hokuspokus ein. randum wurde mit 31 gegen 10 Stimmen angenommen. Einige Zunächst wurde auf Anordnung der Zigeunerin ein Pfennig, etwas Genossen enthielten sich der Abstimmung. Salz, etwas Kümmel und ein Ei herbeigeholt; die Sachen wurden durcheinandergemengt, wodurch ein höchst merkwürdig aussehender Brei entstand. Sodann mußten die Leute das sämtliche im Hause befindliche Geld herbeiholen, es waren dies 400 M. Von dent Gelde nahm die Angeklagte einen Hundertmarkschein, widelte ihn Taschentuch ein und erklärte, fie müsse dieses Tuch drei Tage lang in ein buntes, dem Anschein nach schon einige Monate gebrauchtes an einem dunklen Orte an ihrem Körper tragen. Nach drei Tagen werde sie wiederkommen und das Tuch mit dem Schein zurüdbringen. Die übrigen 300 M. wickelte die Angeklagte dann mit dem obenerwähnten kupferhaltigen Ei- Salz- Kümmel- Kleister in ein Handtuch ein und legte das Paket unter das Kopfkissen in das Bett des Kraat, mit der ausdrücklichen Anweisung, nach genaut zwei Stunden es wieder hervorzuholen. Als Kraak dann voll banger Erwartung das Zauberpaket hervorholte, fand er noch ganze 55 M. darin vor. Die zaubernde Zigeunerin war mit ihrem Raube von 345 M. längst über alle Berge. Auch der Zigarrenhändler Georg Hochwallner händigte der Angeklagten seine Geldbörse aus, die von ihr in ein Taschentuch gefnotet wurde. Als H. nach Anweisung der Zigeunerin nach einer Stunde nachsah, fehlte ein Hundertmarkschein. Bei dem Bäckermeister Kaiser in der Friesenstraße verübte die Angeklagte einen Zauber", indem sie in ein Geldkästchen Salz streute. Als K. sein Geld nachzählte, ob es etwa" gejungt" habe, fehlten 260 M. Auch der Verkäufer des Bigarrengeschäfts von Juhl in der Brizer Straße stellte der 3igeunerin seine gesamte Ladenkasse auf den Tisch. Nachdem sie allerlei geheimnisvolle Worte gemurmelt hatte, war sie 50. reicher und der Verkäufer um diese Summe ärmer.
Wie die Vereinigten Tabat- Zeitungen" erfahren haben wollen, Genoffe Heilmann, der leitende Redakteur der„ Chemnizer ist die Einführung eines Zigarettenmonopols für die von uns be- Volfsstimme", ist beim Narew- Uebergang in der Schlacht am 28. Juli schwer, aber nicht lebensgefährlich, verwundet worden: sezten Teile Russisch- Polens beschlossen. Die kaiserliche Zivil- cine Kugel traf die untere Gesichtshälfte. verwaltung tritt gewissermaßen den Händlern in Polen gegenüber als Grossist auf, die die Zigaretten nur von den dazu bestimmten Regierungsstellen beziehen können, während die Regierung sie wiederum von der deutschen Zigarettenindustrie abnimmt. Als Vermittlungsstelle hierfür dürfte wohl die Dresdener Zahlstelle in Frage tommen, die bisher die Zigarettenausfuhr zu regulieren hatte.
Der wirtscheftliche Zweibund.
Wien , 6. August. ( T. U.) Eine von zahlreichen Industriellen aus Wien und den Kronländern besuchte Versammlung, die sich neuerdings mit der Frage der fünftigen Gestaltung der wirtschaftspolitischen Beziehungen zwischen beiden Ländern beschäftigte, lehnte die kürzlich in einer Berliner Konferenz gefaßten Beschlüsse ab, da diese die Gegenseitigkeit der handelspolitischen Beziehungen der zwei Staaten gegenüber dritten Staaten nicht gewährleisten. Die Versammlung stellt fest, daß die Schaffung eines Wirtschaftsbündnisses eine von dem endgültigen Ausgang des Krieges unabhängige Notwendigkeit sei und eine Erörterung darüber dringend geboten erscheine.
Feier des 1. August in der Schweiz . Aus der Schweiz wird uns geschrieben: In allen Teilen der Schweiz ist der 1. August mit Versammlungen gefeiert worden; natürlich nicht wegen der Vollendung des Kriegsjahres, sondern in Erinnerungen an die am 1. August 1291 erfolgte Gründung des ersten Schweizerbundes der drei innerschweizerischen Kantone Uri, Schwyz und Unterwalden. Der Bundespräsident Motta war in seinen Heimatfanton Tessin geeilt, um da die Festrede an der 1. August- Feier zu halten und das Zusammengehörigkeitsgefühl der Tessiner mit der Schweiz neu zu festigen. Es gibt in diesem Kanton bürgerliche Politiker, die starke Sympathien für das Königreich Italien haben, während aber die Masse des tessinischen Volkes wahrlich auch nicht den geringsten Grund hat, die Zugehörigkeit zur schweizerischen demofratischen Republik mit der zum Königreich Italien zu vertauschen. Nach 600 Jahren liegt für die Tessiner noch weniger Grund als je vor, nach dem Massenelend, dem frivolen Eroberungskrieg und den erdrückenden Milliarden- Staatsschulden des Königreichs Italiens heiße Sehnsucht zu hegen. Bundespräsident Motta empfahl in seiner Festrede besonders auch die Erlernung aller drei Landessprachen für die Schweizer , um in keinem Teile des Landes für Fremdlinge zu gelten.
Polizeiliches, Gerichtliches usw.
Der Karlsruher Maiflugblat- Prozeß,
der gegen einige Genossen eingeleitet worden war, ist nach einer Mitteilung der Mannheimer „ Volksstimme" durch ein Urteil in erster Instanz beendigt. Laut Strafbefehl ist von den etwa sechs Angeklagten jeder beschuldigt, daß er
1. in der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai 1915 dadurch groben Unfug verübte, daß er in verschiedenen Gegenden hiesiger Stadt Blafate mit der Ueberschrift: Genug des Krieges! Gebt den Völkern den... anklebte, in denen unter unwahren Angaben über die derzeitige Lage zum Abbruch des Krieges aufgefordert wurde, was geeignet war, in weitesten Kreisen der Bevölkerung Aergernis und Mißbehagen hervorzurufen; 2. diese Plakate zum Teil an anderen Stellen als den genehmigten Anschlagsäulen und Anschlagtafeln, nämlich an Häusern, anbrachte, ohne zuvor die erforderliche ausdrückliche Erlaubnis der betreffenden Hauseigentümer und des Bezirksamts eingeholt zu
haben.
Die Beklagten wurde wegen des ersten Delikts zu einer Haft= strafe von je zehn Tagen und wegen der zweiten Verfehlung zu einer Geldstrafe von fünf Mark verurteilt. Auch die Kosten wurden ihnen auferlegt.
зи
Nachdem der Krieg ausgebrochen war, änderte die Gaunerin ihre Methode. Sie erschien u. a. bei einer Frau Adele Wolf in der Gneisenaustraße und erklärte sich bereit, sie einen Blick in die Zukunft tun zu lassen. Sie könne schon jest sagen, ob ihr im Felde Der im Zeichen des Maigebetes verübte„ Grobe Unfug" befindlicher Mann gesund zurückkomme, außerdem könne sie auch hatte noch ein fleines Nachspiel. Vor einigen Tagen Geſundbeten". Frau Wolf holte auch auf Wunsch der Zigeunerin traf bei der Militärbehörde eine Postkarte mit der naiven ihr gesamtes Geld, 110 M., Herbei, auch das Dienstmädchen Gold Anfrage ein, ruher Kriminalpolizei forschte polizei forschte nach dem fuperten ei. Die Stars, Hon ber be expanſe on 38 pt. bei. Die 148 W. wurden dann naseteisen Neugierigen und von der Angeklagten in ein Papier eingenäht. Sie sprach dann vermutete wohl, daß schon wieder ein sozialdemokratischer Flugblatt- eine Art Gebet vor, welches die von einem geheimnisvollen Schauer verbreiter hinter diesem Wunsch stecken könnte. In der bekannten, ergriffene Frau W. mit ihrem Dienstmädchen nachsprechen mußte. schon vielfach gerügten Weise suchte man einen Arbeiter an dessen Nachdem sich die Zigeunerin entfernt hatte, saßen die beiden aberArbeitsstelle auf, um ihn dort zu inquirieren. Er mußte eine gläubischen Frauen längere Zeit andächtig vor dem„ verzauberten Schriftprobe ablegen, die den Beweis erbrachte, daß der verdächtige Gelde", ehe sie es wagten, das Paket zu öffnen. Statt der 148 M. Sozialdemokrat an dieser Anfragerei feinen Anteil hat. Aber etwas fanden sie Papierschnitzel und etwas Salz vor. Nebenbei verübte bleibt bekanntlich bei solchen Inquisitionen an der Arbeitsstelle die Angeklagte, indem sie bat, ihr neue Geldſtücke einzuwechseln, immer hängen. verschiedene Ladenkassendiebstähle, so u. a. bei dem Weinhändler Schelnack, dem Hutmacher Müller in der Gneisenaustraße. Vor Gericht war die Angeklagte geständig. Der Antrag des Staatsanwalts lautete auf 5 Jahre Zuchthaus. Das Gericht erkannte unter Zubilligung mildernder Umstände auf 3 Jahre Gefängnis und 3 Jahre Ehrverlust.
Gerichtszeitung.
Wieder eine Ermissionsklage gegen einen Kriegsteilnehmer. Es mehren sich die Versuche von Hauseigentümern, gegen Unsere Partei hält sich seit jeher von dieser Augustfeier fern, Kriegsteilnehmer mit Ermissionsklagen vorzugehen. die heute nur eine Veranstaltung der bürgerlichen Parteien ist. fannte Bundesratsverordnung vom 14. Januar 1915, die In der sozialdemokratischen Schweiz der Zukunft wird wohl das in ihrer jetzigen Anwendung entgegen dem Gesetz vom gesamte Volk von Gleichen und Brüdern den 1. August, aber auch 4. August 1914 solche Klagen zuläßt, dient den Hausden 1. Mai und andere geschichtliche Festtage feiern. eigentümern als Waffe. Dem im Felde stehenden Mieter läßt man vom Gericht einen Prozeßvertreter bestellen, und der Einfachheit halber wird womöglich die mitverklagte Ehefrau dazu ausersehen!
Aus der Partei.
Erklärung.
Der
Aus Industrie und Handel.
Die Reichsfuttermittelstelle.
Kriegsgewinne.
Die Eröllmizer Aktienpapierfabrit erhöht ihre Dividende von 6 auf 7 Proz., trotzdem der Rohgewinn von 493 000 auf 169 000 m. jant. Abschreibungen und Vortrag werden geringer bemessen als im Vorjahre. Nach Angabe der Verwaltung ist die Fabrit zurzeit voll beschäftigt.
Berlin , 6. August. ( W. T. B.) Der durch Bundesratsbeschluß vom 23. Juli d. J. errichteten Reichsfuttermittelstelle gehen zahlreiche Anträge von Tierhaltern auf Zuweisung von Futtermitteln zu. Derartigen Anträgen und Angeboten vermag die Reichsfuttermittelstelle in feinem Falle Folge zu geben, sie ist kein Geschäftsunternehmen, Auch ein Treptower Hauseigentümer, der Kaufmann Anderson, sondern eine Behörde, der die Durchführung der Bundesratsverwollte vom Amtsgericht Neukölln in einer Räumungsflage gegen ordnungen über den Verkehr mit Gerste, Hafer, Kraftfuttermitteln In Nr. 213 des„ Vorwärts" vom 4. d. M. werden Bruchstücke einen in seinem Hause Graeßstr. 9 wohnenden Mieter Jacob, der und zuckerhaltigen Futtermitteln obliegt. Sie hat daher weder ciner Resolution veröffentlicht, die auf einer Konferenz des Be- seit Kriegsausbruch zum Heeresdienst einberufen ist, die mitangeklagte Futtermittel im Besiz noch kauft oder verkauft sie solche. Eine Zuzirks Pommern am Sonntag, den 1. d. M., durch schriftliche Ab- Ehefrau zum Prozeßvertreter des Mannes machen lassen. stimmung angenommen sein soll. Ich sehe mich genötigt, dazu Mieter schuldet seit vorigem Jahr die Wohnungsmiete, zu deren weisung von Futtermitteln kann durch sie außer an die Heeres- und folgendes zu erklären: Entrichtung begreiflicherweise die Löhnung des Soldaten nicht langen Marineverwaltung nur an Kommunalverbände und an die in den Vor Eröffnung der Konferenz wurde in einer Besprechung würde. Seine Frau hat aus der ihr für sie und ihr Kind ge- Bundesratsverordnungen oder vom Herrn Reichskanzler besonders des Bezirksvorstandes beschlossen, von der Beschlußfassung über währten Familienunterstützung sowie aus einem Zuschuß des bestimmten Stellen erfolgen. Anträge auf Zuweisung von Futtereine Resolution in Rücksicht auf die polizeilichen Beschränkungen Arbeitgebers ihres Mannes nichts hergeben können, zumal da mitteln sind ausschließlich an die zuständigen Kommunalverbände eine Resolution in Rücksicht auf die polizeilichen Beschränkungen ihr von der Gemeinde bisher keine Mietsunterſtüßung bewilligt( Kreisausschuß, Magistrat, Amtshauptmann usw.) zu richten. Abstand zu nehmen; auch eine Anregung, durch Unterschriften ab- worden ist. Darauf schritt der Wirt zur Räumungsklage gegen beide ab- hr zustimmen, wurde einmütig verworfen. Es sollten nur die Refe- Ghelente. Seinem Antrag, dem im Felde stehenden Mann einen rate gehalten werden und eine Aussprache stattfinden. Damit er- Prozeßvertreter zu bestellen, wurde stattgegeben. Die Frau beanflärte sich die Konferenz, der das zu Beginn der Verhandlungen tragte, das ganze Verfahren bis zur Beendigung des Krieges ausvom Vorsitzenden mitgeteilt wurde, auch einverstanden. Ich ver- zusetzen oder die Klage abzuweisen. Auch erhob sie Einspruch gegen ließ daher, um meinen Zug noch zu erreichen, nachdem ich mein die Bestellung eines Vertreters für ihren Ehemann und beantragte Schlußwort gehalten hatte, vor Schluß die Konferenz. Bis dahin die Aufhebung dieses Beschlusses. In dem gestrigen Termin wieder waren die Resolutionen, denen 28 von den zirka 60 Konferenzteil- holte sie ihre Anträge und lehnte es ab, für sich oder ihren Ehenehmern durch Unterschrift zugestimmt haben sollen, nicht einge- dahin, zunächst ein Gutachten des Treptower Mieteinigungsamtes mann etwas anzuerkennen. Die Entscheidung des Richters erging bracht worden und sonach auch nicht Gegenstand der Erörterung einzufordern. Im übrigen wurde vertagt. gewesen. Das dann beliebte Verfahren erscheint mir wenig loyal. Der Richter erwähnte noch aus dem von der Frau eingereichten Jedenfalls können die so zustande gekommenen Resolutionen als Schriftsatz, daß sie darin denjenigen Richter, der die Bestellung eines Der Aufsichtsrat der Zuckerfabrik Kujavien- Amsee Meinungsausdruck der Parteigenossen Pommerns nicht ange- Vertreters für ihren Mann angeordnet hatte, wegen Befangenheit sprochen werden. Richtig ist, daß die Mehrzahl der Redner, be- ablehnte. Nicht er sei jener Richter, fügte er hinzu. Er erwähnte, A.-G. wird 28 Proz. Dividende gegen 15 Proz. im Vorjahre vorsonders außer dem Genossen Vogtherr der Bezirkssekretär und der Schriftsaß fordere sogar ein Disziplinarverfahren gegen den be- schlagen. Die 8uderfabrit Opaleniza A.-G. zwei Redakteure unseres Stettiner Organs für eine Aenderung betreffenden Richter, weil er die Frechheit" besessen habe, dem zu der Haltung der Reichstagsfraktion eintraten. Indes hatte ich den den Fahnen einberufenen Mann einen Vertreter zu bestellen. Er 15 Proz. Dividende verteilen. Die Lüneburger Wachsbleiche A.-G. zahlt für das Eindruck, daß gleichwohl die Mehrheit der Konferenzteilnehmer mir fragte die Frau, ob das weitergehen solle- das Landgericht und die Staatsanwaltschaft müßten sich damit befassen. Selbstredend zustimmte, als ich den entgegengesetzten Standpunkt vertrat. Otto Braun . lehnte die Frau es ab, irgend etwas von ihren Anträgen zurückzu- Geschäftsjahr 1914/15 eine Dividende von 6 Proz. auf die Stammnehmen. Unwahr ist übrigens die von dem Richter aufgestellte Be- aftien und je 5 Proz. für 1913/14 und 1914/15 auf die Vorzugshauptung, die Frau habe in dem Schriftsaß von einer Frechheit" attien. Der Reingewinn beträgt 404 674 M. Jm Vorjahr wurde des Richters geschrieben. Die Frau hat, wie wir uns überzeugt feine Dividende gezahlt. Sie hat das nicht getan. wozu fie als Im Wahlkreis Elberfeld- Barmen hatte der Vorstand haben, des sozialdemokratischen Vereins Elberfeld- Barmen die Funktionäre Ehefrau des seit dem 2. August 1914 im Felde stehenden und Funktionärinnen der Partei für Sonntag, den 1. August, zu Kriegsteilnehmers berechtigt, wenn nicht verpflichtet war einer Sizung zusammengerufen. Annähernd 200 Genossen und Richter wegen des Vorgehens gegen ihren Mann als befangen abGenossinnen waren erschienen. Der Abgeordnete des Kreises, Gen. gelehnt und ferner erklärt:" Ich beschwere mich gleichzeitig im Ebert, referierte über das Thema:" Die Haltung der Partei Dienstwege hierdurch, daß mir durch meine Bestellung als Vertreter zum Ariege." Gen. Redakteur Niebuhr Elberfeld hatte das meines Ehemannes eine so schwere Beleidigung zugefügt ist. Ich Korreferat. Die Sigung begann nachmittags 2 Uhr und endigte beantrage, der Herr Landgerichtspräsident möge im Disziplinar von einer fleinen Pause unterbrochen abends 9 Uhr. Die verfahren gegen den Richter vorgehen." Wegen des ihr in öffentlicher den beiden Referaten folgende Aussprache war außerordentlich rege Sigung gemachten Vorwurfs, sie habe von einer Frechheit" des
Aus den Organisationen.
-
"
-
11
Dividende auf 12 Proz.( 6 Proz. im Vorjahre). Die Johannesmühlen A.-G. in Posen verdoppelt ihre Die Zuderfabrik Nauen verteilt auch für 1914/15 eine Dividende von 15 Proz., wie seit 10 Jahren.
fann wieder
- den Der Bundesrat hat eine Ergänzung der Verordnung über den Verkehr mit Kraftfuttermitteln vom 28. Juni 1915 in der Richtung beschlossen, daß Erzeuger von nasser Kartoffelpülpe und von nassen Biertrebern auf Verlangen der Bezugsvereinigung der deutschen Landwirte verpflichtet werden können, diese Futtermittel zu trocknen. Das Verlangen ist jedoch nur zulässig, soweit die betreffenden Betriebe über Trodenanlagen verfügen. Die getrockneten Fabrikate jollen von der Bezugsvereinigung übernommen werden.