Einzelbild herunterladen
 
  
®er üfrB(tfer-25(mbert)(re5rtBerlin  " veranstaltet am Sonntag, -en 15. August, eine Spreewaldfahrt, Teilnehmerkarten a 5,75 M. für Bahnfahrt 3, Klasse und Kahnfahrt sind bei Wählisch, Skalitzer tLlratze 22, und bei Weihnacht, Grünstr. 21, zu haben. Der Zcntralvcrcin für Arbelt-Znachweis bringt seine kostenlose Der Mittelung von Haushilfspersonal fWaschfrauen, Reinemachefrauen, Aushilfeniädchen, Aufwärterinnen, AuSbesserinnen und Plätterinnen) in freundliche Erinnerung, Bestellungen erfolgen durch Postkarle oder telephonisch: C 54, Rückerstr. 9, Norden 3791, geöffiet 71, Eichhornstr. 1, Lützow   8753; Alt-Moabit 38, Moabit   9439; Belle-Alliance-Platz 5, Moritzplatz 1469; Koppenslr, 1, Alerander 2239, geöffnet 812 Uhr. Kleine Nachrichten. Im Pferdestall vom Tode überrascht wurde gestern früh der Kohlenhändler Karl Gärtner aus der Steinmetz- straße 28, ein Mann von 27 Jahren. Gärtner   war früh auf- gestanden, um das Pferd zu besorgen. Als er nicht wieder zum Vorschein kam, sah man sich»ach ihm um und fand ihn im Stall tot neben dem Pferde liegen. Nach dem Gutachten eines Arztes, der nur noch den Tod feststellen konnte, ist er einem Herzschlag erlegen. Drei Tage tot in seiner Wohnung gehangen hat der 57 Jahre alte Arbeiter Joseph Szhska aus der Mathieustratze 6. Der Mann, der schwer nervenkrank war, halte sich seil Montagmorgen nicht mehr sehen lassen. Er wurde endlich vermistt, und als man gestern nach- mittag die von innen verschlossene Wohnung öffnete, fand man ihn tot auf. In einem Anfalle seines Leidens batte er sich erhängt; nach dem Zustande der Leiche zu urteilen, ohne Zweifel schon am Montagmorgen. Metalldicbe suchten in der Nacht zu gestern die Sammelstelle auf dem städtischen Grundstüsk in der Llltticher Str. 47 heim. Sie brachen in die Räume der Rcvierinspektion der Gas- werke ein und stahlen für mehrere Hundert Mark kupferne und messingene Haushaltungssachen, die dort abgeliefert und niedergelegt waren.
Verloren gegangen ist am 29. Juli ein Mitgliedsbuch des Ver- bandes der Steinarbeitcr auf den Namen Hermann Vertier. Um Abgabe wird gebeten Planufer 78 oder im Gewerkschastshause. Das Mütter- und Kinderheim des«Bundes für Mutter- schütz", Wilmersdorf  , Signiaringer Str. 25, nimmt auch während des Krieges hilfsbedürftige werdende Mütter sowie Mütter mit ihrem Kinde aus. In der Auskunftsstelle wird täglich von 91 Uhr, Dienstag und Freitag auch von 78 Uhr abends, unentgeltlich Rat und Auskunft über Unterkunft, ärztlichen Beistand, Rechtsschutz, Bermittelung von Pflegestellen, Arbeitsnachweis usw. erteilt.
Soziales.
Verstöße gegen den Tarif der Militärsattlcr. Ein Sattler klagte beim Gewerbegericht gegen den Zwischenmeister Neumann um Zahlung der Differenz zwischen dem Stücklohn, den er mit Ncumann vereinbart hatte, und den Lohnsätzen des Reichstarifs der Militärsattler. Der Kläger   begründete seine Forderung, die sich auf 299 M. be- läuft, durch folgende Angaben. Er, der Kläger  , arbeitete zuerst für die Firma Wertheim auf Militärartikel. Die Löhne, welche die Firma zahlte, waren ge- ringer, als die im Reichstarif der Militärsattler festgesetzten Stück- löhne. Deshalb wurde die Firma Wertheim vor der auf Grund des Reichstarifs eingesetzten Schlichtungskommission verklagt und verurteilt, den von ihr beschäftigten Arbeitern die tarifmäßigen Löhne zu zahlen und dafür zu sorgen, daß auch ihre Zwischenmeister den von ihnen beschäftigten Arbeitern den Tariflohn zahlen. Nach dieser Entscheidung der Schlichtungskommission erhielt der Kläger von der Firma Wertheim direkt keine Arbeit mehr, aber er wurde au den für die Firma tätigen Zwischenmeister Neumann verwiesen, der ihn weiterbeschäftigen werde. Der Kläger   erhielt da»n auch Arbeit von Neumann, nachdem er mit ihm einen Stück- lohn vereinbart hatte, der erheblich nied»ger ist als der Tariflohn. Der Kläger   ist der Meinung, daß er auf Grund der Entscheidung der Schlichtungskommission trotz seiner tarifwidrigen Verein- barung mit dem Beklagten   Anspruch auf den vollen Tariflohn habe. Der Beklagte sagte, er könne den Tariflohn nicht zahlen, weil er selber von der Firma Wcrtheim nur den Lohnsatz des Tarifs bekomme. Das Gericht(Kammer 2) wies die Klage ab mit der Begründung: Der Tarifvertrag sei kein Gesetz, sondern ein zwischen den Verbänden der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer vereinbarter Vertrag, der aber für den Beklagten nicht bindend sei, weil er dem vertragschließenden Arbeitgeberverband nicht an- gehöre. Hier komme also nur in Frage, was der Kläger   mit dem Beklagten vereinbart habe. Darüber hinaus habe der Kläger   keinen Rechtsanspruch. Wenn der Kläger mit dem vom Beklagten ge- botencn Lohn nicht einverstanden war, sondern den Tariflohn be- anspruchte, dann hätte er sich an seinen Verband wenden können, der ja die Möglichkeit habe, bei der Militärbehörde vorstellig zu werden, um auf diesem Wege zu erreichen, daß der Beklagte, wenn er nicht die Entziehung der Arbeit riskieren wolle, tarifmäßige Löhne zahlen müsse. Doch das sei ein sozialer Gesichtspunkt, der für die Entscheidung der Rechtsfrage nicht in Betracht komme. Die Ansicht, daß der Tariflohn bezahlt werden müsse, auch wenn im Einzelfalle andere Lohnvereinbarungen ge- troffen wurden, ist schon öfter von Arbeitern der Militär- loderausrüstungsbranche vor dem Gewerbegericht geltend ge- macht worden, doch ist es unseres Wissens in derartigen Fällen nicht zu einem Urteil des Gerichts gekommen. Den be- treffenden Klägern schweben jedenfalls die Entscheidungen der Schlichtungskommission für Militärbekleidung(Schneider- beruf) vor. Diese Schlichtungskommission erkennt in jedem Falle auf Zahlung der Tariflöhne, gleichgültig, ob ein still- schweigendes Ueberei»kominen hinsichtlich niedrigerer Löhne vorliegt oder nicht, gleichgültig auch, ob die Parteien den ver- tragschlietzenden Verbänden angehören oder nicht. Das in dieser Schlichtungskommission vertretene Kriegsbekleidungs- amt des Gardekorps   verlangt, daß unter allen Uinständen, so- wohl von den direkten Unternehmern, als auch von den Zwischenmeistern die im Tarif festgelegten Löhne bezahlt werden müssen. Wenn die Schlichtungskomnüssion der Mili- tärlederausrüstungsbranche dieselbe Praxis befolgen würde wie die Schlichtungskommission für Militärbckleidung, dann wäre auch den Militärlederarbeitern der Tariflohn in allen Fällen gesichert und Klagen wie die vorstehende brauchten nicht beim Gewerbegericht erhoben werden. Die zur Ab- Weisung des Klägers führende Ansicht des Gewerbegerichts ist unseres Erachtens mit dem Gesetz nicht vereinbar. Nach § 612 B.G.B, ist, falls nichts über die Höhe der Vergütung bestimmt ist,die übliche Vergütung" als vereinbart anzu- sehen. Die übliche Vergütung ist aber die tarifmäßige. Ist eine niedere Vergütung ausdrücklich vereinbart, so ist diese Vereinbarung nach Z 138 B.G.B, nichtig, sofern sie den guten Sitten widerspricht. Es widerspricht aber mindestens für Kricgsartikel den guten Sitten d. h. dem Anstands- gefübl aller billig und gerecht Denkenden unterhalb des Twrifs zu zahlen. Das Gewerbegericht sollte bei nächster Gelegenheit die§§ 612 und 138 B.G.B, beachten. dann würde es zu derselben Entscheidung wie die �chlichtungs- Kommission für Militärbekleidung gelangen müssen.
Teuerung und Kriegerfrau. Ter Ortsausschuß für Konsumenteninteressen in Elberfeld   hat die Haushalrrechnung einer Kriegerfrau aufgestellt, die in ihrer Schlichtheit eine erschütternde Sprache redet. Es handelt sich um eine Frau mit drei Kindern im Alter von 19, 9 und 5 Jahren. Die Rechnung sieht so auS: Einnahmen: 1 Monat Kriegsunterstützung. 63, M. 1 Monat MietSzuschuß... 7,« zusammen 79, M., wöchentlich 16,15 M. Ausgaben(für eine Woche im Juli): Miete(monatlich 28 M.)...... 6,46 M. Gas............. 1,« Seife.. O.lo« Schuhwichse........... 9,15, Kaffee,'/< Pfund......... 0,40, Malz, Va Pfund......... 0,50, Fett, 1 Pfund.......... 1,40, Butler  , l'/a Pfund........ 1,95« Mehl............. 0,22« Brot« 3,« Sal,............. 0,11 Wäsche............. 1,, Sonstige Lebensmittel: Sonnlag....... 1,80 M. Montag....... 1,34» Dienstag....... 1.56« Mittwoch....... 1,52 Donnerstag...... 1,24 Freitag....... 1,50 Sonnabend...... 0.88 M. 9,84 M. zusammen 26,18 M. 26,18 M. bleiben ungedeckt wöchentlich 10,03 M. Die sonstigen Lebensmittel sind auf dem Speisezettel der Familie zu finden, der'sich für die fragliche Woche wie folgt gestaltet: Sonntag, Mittag: Mittwoch, Mittag: 3/4 Pfd. Erbsen...,60 M. 6 Stück Kohlrabi...42 M. Fleisch...,60« 3 Pfd. Kartoffeln...30
Käse.
Kartoffeln.. ,30'/« Liter Milch... ,06 Abend: Abend: ......,30, V? Pfd. Reis....,28 -, oa q,, l'/a Liter Milch...,36 1,80 M.?fb_ 3ucjer..._.10
Montag, Mittag: 1,52 M. Kohl....... ,25 M. Donnerstag, Mittag; 3 Pfd. Kartoffeln...30.-/4 Pfd. Gerste...15 M. /. Speck...-.25«>/,« Fleisch...-.69. Abend: Suppengrün....,19, 2 Heringe.....,24« l'/s Pfd. Kartoffeln.  ,15 3 Pfd. Kartoffeln..,30 Abend: 1 34 M 1 Liter Milch...,24 1,24. Dienstag. Mittag: Freitag. Mittag: 4 Pfd. dicke Bohnen..32 M Aghl.......,30 M. '/«» Speck  ....48. z Pfd. Kartoffeln...30. 3. Kartoffeln..-.30, Wurst......-.30, Abend: Abend: V« Pfd. Grieß....12. Kartoffelsalat(3 Pfd. 1 Liter Milch...,24« Kartoffeln, Oel, Pfef- V, Pfd. Zucker....10« ser, Essig. Milch)..-.60 ,. 1,56 M. 1,50 M. Sonnabend, Mittag: V« Grieß  .....-.12 M. l'/a Liter Milch...,36« �e'Pfd. Zucker....10 Abend: Vi Pfd. Wurst....30. .88 M. Wirtschaftstechmsch gesprochen, läßt sich kaum billiger leben, wie die angesetzten Preise zeigen. Eine andere Frage ist, ob die den vier Personen gebotene Ernährung, namentlich in ihren Men- gen, auch nur einigermaßen ausreicht. Unterernährung ist da schon in gefährliche Nähe gerückt. Es ist aber eine Tatsache, daß zahlreiche Krieger- oder Arbeiterfamilien sich mit einer noch unzu- länglicheren Nahrung behelfen müssen, denn man sieht an dem rela- tiv bedeutenden Defizit der Rechnung, daß die Frau einige Er- sparnisse zuzusetzen hat die alleritzngs im vorliegenden Falle«auch bald ausgegeben sind. Was aber dann? Dabei ist für An- schafsungen usw. in diese Rechnung nichts eingesetzt worden. Die Frau hat auch reinmachen können. Die Schuhe ihrer Kinder hat sie selbst in Ordnung gebracht, da sie im Besitz eines Stückes Leder war. Auch damit ist es zu Ende. Dann naht der Winter heran. Heizung muß beschafft werden. Wovon? Der Fall ist typisch insofern, als er uns einen Blick m die Wirtschaft einerbessergestellten" Kriegerfamilie tun läßt. Zehn- tausende andere stehen sich noch schlechter. Regierung und Ge- meindebehörden sollten die Eindringlichkeit der Sprache einer solchen für Unzählige geltenden Rechnung verstehen und für a u s r e i- ch e n d e Unterstützung sorgen, daneben aber auch dem Lebens- mittelwucher mit aller Wucht zu Leibe rücken. Beides ist dringend nötig.
Mit zwanzig Jahren Fabrikleiter. Die Einberufung vieler Angestellten in mittleren Jahren veranlaßt die Arbeitgeber, zu jüngeren oder älteren Jahrgängen bei Neubesetzungen zu greifen. Das natürlichste wäre nun. auf verantwortliche Posten ältere Herren zu setzen. Statt dessen betrauen manche Prinzipale in kaum zu be- greifender Kurzsichtigkeit ganz junge Menschen, deren Ver- trauenswürdigkeit noch in keiner Weise erprobt ist, mit leitenden, große Umsicht und Erfahrung verlangenden Stellungen. Wie gefährlich das ist, zeigte sich an eiitem Falle, der vor der 5. Kammer des Berliner   Kaufmannsgerichts zur Verhandlung kann Die bekannte Militärausrüstungsfabrik von Winkler, die in Berlin   ihren Hauptsitz hat, richtete zur Herstellung von Zeltbahnen und anderen militärischen Bedarfsartikeln in Lauban   in Schlesien  eine Zweigfabrik mit 126 Arbeiterinnen und sonstigem technischen und kaufmännischen Personal ein. Zum alleinigen und selbstän- digen Leiter diese? Fabrikations-Großbetriebes setzte sie den Kläger Fritz Berndt, einen erst zwanzig Jahre alten jungen Mann, ein. Der Betrieb schien zuerst unter B.s Leitung tadellos zu funktio- nieren, und der Kläger   unterließ es nicht, in den an das Stamm- haus gerichteten Briefen sein Geschäftsinteresse und seine Aufopfe- rung in allen Farben zu schildern. Bald trafen indessen Klagen und Beschwerden von Angestellten über schikanöse Behandlung und Bevorzugung von einzelnen Arbeiterinnen bei der Beklagten   ein. Letztere fühlte sich aber dadurch nicht veranlaßt, einzuschreiten. Wie sie ausführte, habe sie sich durch die Briefe des Klägers immer wieder beschwichtigen lassen. Erst als im März d. I. die Fabri- kate wegen schlechter Arbeit nicht abgenommen wurden und auch ein gegen B. gerichteter polizeilicher Strafbefehl wegen nächtlicher Ruhestörung eintraf, stiegen der Beklagten   Bedenken auf und sie sprach die sofortige Entlassung aus. Die von dem Drucke ihres Beherrschers" befreiten Angestellten und Arbeiterinnen rückten jetzt gegenüber dem nach Lauban   geeilten Fabrikbesitzer mit der vollen Wahrheit heraus. Es ergab sich, daß der Kläger   in all den Monaten wie ein russischer Satrap gehaust hatte. Es herrschte im Fabrikbetriebe die tollste Günstlingswirtschaft. So wie sich be- stimmte Arbeiterinnen seiner besonderen Gunst erfreuten, stand er
auch mit einzelnen männlichen Arbeitern auf dem Duzfuß und spieste mit ihnen im Kontor Karten. Das hinderte ihn aber nicvt, sie am nächsten Morgen, wenn er übellaunig und verkatert in die Fabrik kam, grundlos kräftig anzuschnauzen. Vor 10 Uhr kam der Herr Fabrikleiter selten in die Fabrik, oft wurde es. aber auch 11 und V2I2 Uhr mittags. Seine nächtlichen Exzesse, die sich in Lauban   unliebsam bemerkbar machten, hatten ihm mehrfach po!i- zeiliche Strafbefehle eingetragen. Was seine innere Geschäfts- führung betraf, so sprach die Kassenführung jeder geregelten Buch- führung Hohn. Als die Buchhalterin einmal in der Kasse einen Fehlbetrag von 152 M. entdeckte, wollte sie es dem Chef, der von Berlin   erwartet wurde, melden, der Kläger   schüchterte sie jedoch mit den Worten ein: Wenn Sie es Herrn W. sagen, dann können Sie gleich Ihre Kündigung mitnehmen. Warten sie, bis W. fort ist, wir werden das dann unter uns regeln." Der Kläger be- bauptete zwar, daß die Anschuldigungen zum Teil unwahr, zum Teil übertrieben seien, drei einwandfreie Zeugen bestätigten es aber in vollem Umfange unter ihrem Eide. Das Kaufmannsgericht wies die Gchaltsfordcrungen des Klägers ab. Es sei ja an sich nicht bedenkenfrei, einen so jungen Menschen mit einem so verantwortungsvollen Posten zu betrauen, immerhin habe der Kläger   sich dieses besonderen Vertrauen� doppelt würdig zeigen müssen. Beklagte durfte B. gar nicht meb'r an der Spitze des Unternehmens belassen, seine Entlassung ist vollauf begründet._ Parteiveranstaltungen. Dritter Kreis. Am Sonntag, den 8. August, findet ein Fami-ien- ausflug. verbunden mit Kinderfest, nach Johannisthal  , statt. Treffpunki: nachmitiags von 2 Uhr an im Parlrestaurant Johannisthal  , Stubenrauch- straße. Neukölln  . Die Bibliothek ist vom 9. August an wieder geöffnet. Die Ausgabe ist sür Erwachsene Montags. Mittwochs und Sonnabends von 7 bis g>/ Uhr und sür Kinder Mittwochs und Sonnabends von 3 bis 6 Uhr. Die Bibliothek befindet sich Neckaritr. 3. rechter Laden. Tempelhof  -Mariendorf  . Die Jugendsektion beteiligt sich am Sonntag, den 8. August, am Massenausflug nach Kaulsdors. Treffpunkt morgens'Ifi Uhr Bahnhof Tempelhof.
Jugenüveranftaltungen. Niederschönhausen  . Nordend. Heute Sonnabend, den 7. August; Nachtpartie der Jugendlichen über 19 Jahre nach Papenberge. Treffpunkt: Bismarckplatz, abends 8 Uhr. Zahlreiche Beteiligung, auch Mädchen und Erwachsener, erwünscht. Nachzügler fahren am Sonntag bis Tegel  , lausen dann, bis Sandhausen   bei Heiligensee  , daselbst von Restaurant Suckrow über- setzen lassen nach Papenberge. Reinickendorf  -West. Treffpunkt der Arbeiterjugend zum Massen- ausflug nach Kaulsdors-Süd Sonntag früh>/,7 Uhr im Jugendheim, Wach- Holderstratze 44. Liederbücher mitbringen. Bei Regenwetter findet der Aus- flug am Sonntag, den 15. August statt. Schöneberg  . Zum Massenausflug der Arbeiterjugend Grotz-Berlins  nach Kautsdors-Süd trifft sich die Jugend Schönebergs morgen früh 7 Uhr am Kaiser-Wilhclm-Platz. Nachzügler werden aus dem Festplatz erwartet. Xreptow-Baumschulenweg. Treffpunkt zu dem am Sonntag statt- sindende» Massenausflug: sür Treptow am Bahnhos Treptow morgens 6 Uhr; sür Baumschulenweg am Bahnhof morgens 7 Uhr. Nachzügler werden nachmittags 2 Uhr auf dem Fcstplatz Kaulsdors-Süd erwartet. Fahrgeld 39 Pj. Proviant ist mitzubringen. Liederbücher nicht vergessen l
Allgemeine Familieufterbekasse. Sonntag, den 8. August: Zahl- und Ausnahmetag von 3 6 Uhr im Reslauraot Gerichtstratze 12/13; Sonnabend, den 2l. August, in Wildau  (Wildauer Hos) von 4 ö1/- Uhr. Verein sür Frauen nnd Mädchen der Arbeiterklasse. Montag. den 9. August: letzter Ferienausflug nach Freie schalle-Tegel. Treffpunkt und Kaffeeiochen 2 Uhr im Schollenlrug. Fahrgelegenheit: Linien 25, 26, 28, 29, 31._ Sriefkasten der Redaktion. Dt« luristisch« Sprechstunde findet für Abonnenten Lindenftr. Z, IV. Hof rechts, parterre, am Montag bis Freitag von 4 bis 7 Uhr, am Sonnabend von ü bis s Uhr statt. Jeder für den B r i- f I a ft e n bestimmten Anfrage ist ein Buchstabe und-ine Zahl als M-rlz-ichen beizufügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen leine AbonnementSauitlung beigesügt ist, werden nicht beantwortet. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde bor. Verträge, Schriftstücke und dergleichen bringe man in die Sprechstunde mit. W. W. 428. Als Arbeiter(Armierungsarbeiter oder sonstige Ver- Wendung) brauchbar. M. B. 33. Die Aus fünft der Gemeinde ist zutreffend. H. B. 17. Keineswegs. Lehnen Sie ab, den Sobn weiter in die Lehre zu schicken. Wenden Sie, wenn später etwa geklagt werden sollte, ein, datz entgegen dem Lehrvertrag nichts gelehrt ist, Ausbeutung des Lehrlings statlgefundcn hat und eine Behandlung, die der Lehrling sich nicht gefallen zu lassen braucht. W. 65. Beantragen Sie unter Darlegung Ihrer durch Unsall erlittenen Beschädigungen die Untersuchung durch die Ober- Ersatzkommission aus Ihre Tauglichkeit. H. B. 100. Zurückgestellt wegen chronischer Krankheit der tieferen Gebilde des einen Auges und wegen Keblkopsleidens. Sie werden voraussichtlich von der Ober-Ersatzkommission noch einmal untersucht. Dieselbe enlscheidct desinitiv über Ihre Tcrriglichlcit. Hanke 40. Die Betreffende hätte von Cbarlottenburg die Miel- Unterstützung zu erhalten. Sie soll sich beschwerdcsührend an den dortigen Magistrat wenden. G. 4. 1. Ja. 2. Eine Beschwerde dagegen würde Ausficht aus Ersolz haben. 3. Nein. 4. Wenden Sie sich, wenn der Fall eintreten sollte, unter Darlegung des Sachverhalts wieder an uns. A. B. 61. 1. Ja. 2. Zur Infanterie tauglich. Z. 50. Eine Aus­nahme ist zulässig. Der Antrag wäre an die Direktion des Militärwaisen- Hauses zu richten. Schön 350. 1. Die Einberufung entbindet nicht von�dem Verlrag, sosern es sich um eine Familie handelt. 2. Etwa t99M. 3. Sie tonnten nur Ihre Forderung einklagen und Pfändung in das Eigen- tum vornehmen. Die Klage wäre aber während der Dauer des Krieges, da Ihr Bruder im Feld ist, nicht durchzuführen. F. G. 1875. Eine Verordnung besteht nach dieser Richtung hin nicht, sie könnten sich aber im öffentlichen Interesse an die Polizeibehörde wenden, damit diese den Wirt anhält, die Beleuchtung länger dauern zu lassen. O. P 3838. Der Meister ist zur Ausstellung eines LehrzeugniffeS nach der Gewerbeordnung verpflichtet. M. 58. 1. Sie müssen sich darüber bei Ihrer Kasse informieren; die Handhabung ist bei den verschiedenen Kassen verschieden. 2. Notwendig ist das nicht. Wenn aber der Lohn nicht weiter gezahlt wird und die«tellung aus- hören soll, so tväre die Forderung der Papiere zweckmätzig.
Amtlicher Marktbericht der städtischen Marktballen-Direktion über den Grotzhandel in den Zentral- Markthallen.(Ohne Verbindlichkeit.) Freitag, den 6. August 1915. Fleisch: Rindfleisch per 59 kg, Ochsen» fleisch la 119122, do. IIa 95110, do. III a 90 95; Bullenfleisch la 100110, da. IIa 85100; Kühe, fett 85 100, do. mager 7885, do dänische 0000, Fresser 8595. Fresser, Holl. 0000, do. dänische. 0000; Bullen, dänische. 0000. Kalbfleisch, Doppellender 145165; Mast­kälber la 120130, do. IIa 105119; Kälber ger. gen. 80100, do. dän. 80 90. Hammelfleisch: Masttämmer 130138; Hammella 125129, do. IIa 110124; Schafe 115 125; Holl. 95 100; dän. 00,00. Schweine­fleisch, Schweine, fette 0900, sonstige 145170, dän. Schweine 138 143, do. schwedische 138 143, do. holländische 0900. Gemüse, inländisches: Kartoffeln, Nieren- 50 kg 7 7,50, weitze Kaiserkronen 6,00 7,00, Magdeburger  , blaue 7,008,00. Sellerie Schock 3.00 8,00. Porree, Schock 1,251,60; Spinat 50 kg 12,0014,00; Meerrettich, Schock 6,00 10,00; Petersilicnwurzel, Schockbund 4,00 6,00; Radieschen. Schock. bund 1,251,50; Rhabarber, hiesiger 100 Bund 3,50. Tomaten, Gorgaster 50 kg 30,00 40,00. Perlzwiebeln, 50 kg 50,0075,00. Zwiebeln, neue 50 kg 14,0016,00. Steinpilze. 50 kg 30,0045,00. Salat, Schock 2,00 bis 4,50. Rettiche, bayerische, 100 Stück 1015, do. hiesige Schock 2 3. Kohlrabi, Schock 0,80 1,50. Schoten, hiesige. 50 kg 35,00 40,03, Mohrrüben, Schockbund 3,004,00, do. 50 kg 8 9,00. Weitzlohl, Schock 716; do. 50 kg 56. Rotkohl, Schock 8-16 I do. 50 kg 89. Wirsing­kohl, Schock 8,00 10,00. Kohlrüben, Schock 4,008,00. Grüne Bohnen, 50 kg 12,0020,00; Puffbohnen 50 kg 10,0012,00; Wachsbohnen 50 kg 2030, Senfgurten Schock 1518, Einlegegurken Schock 2,503. Obst und Südfrüchte: Kirschen, saure 50 kg 16,00 bis 28,00, do. Natten 50 kg 3040. Aepsel, Amerikaner, Kiste 00 00, Tiroler 50 kg 2940, hiefi 50 kg 812. Birnen, Tiroler 50 kg 30 40, hies. 7>4. Pflaumen, hiesige 50 kg 1624, ungar. 50 kg 6 14, Bühler 50 kg 2025. Pfirsiche, hiesige 50 kg 40 80. Stachelbeeren, reise 50 kg 15 25. Johannisbeeren 50 kg 15 23. Blaubeeren 50 kg 18 26. Himbeeren 50 kg 40 50. Zitronen: Messina   300«ztück 2632, do. 360 Stück 2329, do. 150 Stück 1214, do. 50 kg 1215, do. 160 bis 200 Kiste 1819, Murcia   200 Kiste 10-16, do. 300 Kiste 12-18, do. 800 kg 20-25..--