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Mr. 217. 32. Jahrgang.

2. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt.

Sonntag, 8. August 1915.

Mittwoch, den 11. Auguft: Zahlabend in Groß- Berlin.

Aus Groß- Berlin.

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beschäftigte die 2. Ferienstraftammer des Landgerichts II unter fleisch bleiben ganz erheblich hinter den für frisches Schweinefleisch Vorsitz des Landgerichtsdirektors Schulz. Wegen versuchten ge= zurzeit geforderten Preisen zurück, obwohl das Gefrierschweinefleisch meinschaftlichen Raubes, ein Delift, für welches, wenn im Werte hinter dem frischen Schweinefleisch nicht zurücksteht. Bei die Täter über 18 Jahre alt wären, das Sch wurgericht zu einem Vergleich der Preise für Gefrierfleisch und sonstiges frisches Eine Taubstummen- Anstalt in Neukölln. ständig wäre, waren der 17 jährige frühere Postaushelfer Franz Schweinfleisch ist nicht außer acht zu lassen, daß bei ersterem für be­Am 11. August findet in Neukölln die Einweihung der Schwark und der gleichaltrige Telegrammbesteller Walter sonders gute Stücke, wie Schnitzel, Filet, Stotelett, keine Ertrapreise neuen Königlichen Taubstummen- Anstalt statt. Die Anstalt off angeklagt, die von den Rechtsanwälten Nikolaus, festgesetzt werden, wie dies sonst im Fleischhandel üblich ist. Das Die Tat sonst z. B. für Schinken verwendete Fleisch verbleibt bei dem städti­Dr. Schwindt und Dr. Fürle verteidigt wurden. liegt am Mariendorfer Weg in der Nähe des Ringbahnhofs der Angeklagten, die noch in frischer Erinnerung sein dürfte, schen Fleischverkauf an den Schinken und wird zu dem für diese fest­Hermannstraße und ist durch viele Straßenbahnen bequemt zu erreichen. In unmittelbarer Nachbarschaft werden sich spielte sich am Vormittag des 16. Juli d. J. in dem Hausflur des gefegten Preise abgegeben. die Neubauten der Provinzial- Hebammen- Lehranstalt und Hauses Yordstr. 44 ab. Der 55 jährige Obergeldbriefträger Zacher des Krankenhauses der Borromäerinnen erheben, so daß hier bom Poſtamt 57 hatte wie üblich seinen Bestellgang unternommen und, um die Auszahlung einer Bostanweisung vorzunehmen, das ein neues Viertel prächtiger öffentlicher Gebäude erstehen Haus Nordstr. 44 betreten. Als er hier an einem Mauervorsprung Aus der umfangreichen Festschrift, die der Direktor vorüberfam, stürzte sich plötzlich ein junger Mensch auf ihn und schlug mit einem in Zeitungspapier eingewickelten harten Gegen­Schulrat Wende verfaßt hat, sei heute das Folgende entstand auf ihn ein. Der völlig Ueberraschte hatte jedoch die Geistes­nommen: Die Fürsorge für die Taubstummen lag anfänglich gegenwart, sich sofort energisch zur Wehr zu setzen und um Hilfe Der Weiterverkauf steht nach wie vor Händlern und Fleischern nur in den Händen des Staates. Die Königliche Taub- gegenwart, sich sofort energisch zur Wehr zu sehen und um Hilfe stummen- Anstalt, die ein Vierteljahrhundert hindurch auch zu rufen. Der Räuber ließ darauf sofort von seinem Opfer ab offen, welche sich verpflichten, in denjenigen Räumen, in welchen sie und ergriff die Flucht. Er wurde von Hausbewohnern und das Gefrierfleisch feilhalten, anderweitig bezogenes Schweinefleisch die einzige in Preußen war, wurde im Jahre 1788 in Berlin , Bassanten, die durch die Hilferufe aufmerksam gemacht worden nicht an das Publikum abzugeben und sich auch sonst den städtiſchen Leipziger und Friedrichstraßen- Ecke, durch den Rechtsbewaren, verfolgt und festgenommen. Der erheblich verletzte Ueber- Anordnungen zu unterwerfen.

wird.

flissenen Dr. Ernst Adolf Eschke begründet. 1789 wurde die Anstalt nach Niederschönhausen verlegt. König Friedrich Wilhelm III. interessierte sich außerordentlich für die Taub­stummen- Fürsorge, und seinem Wohlwollen verdankte die Anstalt das Grundstück in der Linienstraße, in dem sie bis zum Jahre 1911 1300 taubstumme Kinder aufnahm und er­zog. Ihre höchste Schülerzahl hatte sie im Jahre 1875 mit 125 3öglingen; 80 waren aus der Stadt Berlin , 45 aus der Provinz Brandenburg . Das Jahr 1875 bedeutet in der Geschichte der Fürsorge für die Taubstummen einen Wende­punkt, da durch die Geseze dieses Jahres die Taubstummen­Fürsorge im wesentlichen den Provinzen überwiesen wurde. Nur die Berliner Anstalt blieb als einzige Königliche be­stehen.

fallene, der mit der von dem Täter benutzten Waffe, einem Stüd schweren Bleirohrs, mehrere Hiebe über den Kopf erhalten hatte, mußte sofort in ein Strankenhaus gebracht werden. Die Er­mittelungen der Kriminalpolizei führten zu folgendem Ergebnis: Der festgenommene Räuber war der erst 17 jährige Postaushelfer Schwark, der bisher bei dem Postamt 50 in der Marburger Straße beschäftigt gewesen war, diese Stellung aber freiwillig verlassen hatte. Offenbar durch das Lesen gewisser Detektivromane war seine Phantasie auf schlechte Wege gelenkt worden und so kam es, daß zwischen ihm und dem in demselben Hause wohnhaften Mit­angeklagten Wolff der Plan verabredet wurde, einen Geldbrief­träger zu überfallen und ihm das Geld abzunehmen. Wolff war auch sofort mit diesem Plan einverstanden und lieh seinem Komplicen zur Ausführung der Tat seine Postlitewka und seine Müße. Schwark taufte dann noch das Stück Bleirohr, welches er, um nicht Verdacht zu erregen, in Zeitungspapier einwidelte. Wie Schwark vor Gericht erklärte, habe er die Tat nicht berübt, um für sich Geld zu erlangen; er habe von seinen Eltern stets genügend Mittel erhalten, dagegen habe Wolff stets Geld gebraucht.

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Die Preise für Gefrierfleisch sind wie folgt festgesetzt: a) Rippespeer 1,60 M. für 1 Pfund 1,60

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b) Rückenfett.

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c) Schinken, Kamm, Blatt 1,50 d) Bauch

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e) Eisbein

f) Spizbein

1,40 0,70 0,25

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Vom Blitz erschlagen.

Ein entsetzlicher Unglücksfall hat sich während des gestrigen schwachen Gewitters, das gegen 2 Uhr nachmittags über die west­lichen Vororte niederging, ereignet. Zwei Arbeiter wurden vom Blik getroffen. Der eine derselben war sofort tot, während der andere in gelähmtem Zustande nach dem Schöneberger Kranken­hause gebracht werden mußte.

Wir erfahren darüber folgendes:

Der Rangierer Gustav Dudat aus der Gbersstr. 25 und der Eisenbahnarbeiter Otto Hauf, Fritz- Reuter- Straße 3 in Schöne­ berg wohnhaft, hatten sich mittags in ihre Wohnungen zum Effen begeben und wollten gegen 2 Uhr mittags wieder nach ihrer Ar­beitsstätte auf der Anhalter Bahnstrecke gehen. Als sie sich in der tiefen Schlucht am Sachsendamm 31/33 befanden, gegenüber dem großen Holzplatz von Michalski, schlug der Blitz in eine dort stehende Platane ein und warf die beiden Arbeiter nieder. Herbei­geeilte Passanten fanden die beiden Männer auf dem Boden aus­gestreckt vor. Bei Dudat war der Tod sofort eingetreten, während Hauf besinnungslos dalag und starke Lähmungen am ganzen Rücken und Brandwunden aufwies. H. wurde mittels eines zu­fällig vorüberkommenden Militärautos nach dem Schöneberger städtischen Krankenhause gebracht und dürfte, wie die Aerzte hoffen, dem Leben erhalten bleiben. Die Leiche des D. wurde nach der Halle des Friedhofs in der Gythstraße geschafft. Die beiden Ar­beiter sind verheiratet; Dudat hinterläßt drei kleine Kinder.

Tödlicher Betriebsunfall.

Von einer plakenden Welle erschlagen wurde gestern der 17 Jahre alte Drechsler Erich Döhring, der in Bernau am Mühlenberg wohnte und in einem Industriebetrieb in der Oude­narder Straße beschäftigt war. Der junge Mann hatte an einer Drehbankwelle zu tun. Bei Schweißarbeiten platte diese und ein Stüd flog ihm gegen den Unterleib und verlegte ihn so schwer, daß er schon auf dem Wege nach dem Virchow- Krankenhause starb.

Liebesgaben für die Truppen im Osten gelangen auf dem schnellsten und sichersten Weg durch die Staatlichen Abnahme­stellen in das Feindesland zu unseren Tapferen.

Infolge der neuen Gesezgebung wurden außer dieser Anstalt von der Stadt Berlin eine eigene Taubſtummen­Schule und von der Provinz Brandenburg die Anstalten zu Wriezen und Guben begründet. Als im Jahre 1909 durch das Gesetz betreffend die Schulpflicht blinder und taub­stummer Kinder die Erziehung Taubstummer den Kommu- In der Verhandlung ergab es sich, daß Schwart sich außer­nalverbänden überwiesen wurde, wurde die Frage lebhaft dem noch eine schwarze Maske und ein großes Messer verschafft erörtert, ob nunmehr nicht die Königliche Taubstummen- hatte, um die Sachen bei der Tat zu benußen. Staatsanwalts­Anstalt aufgelöst werden sollte. Die Frage wurde verneint, Assessor Wachsmann hob hervor, daß es sich um eine außer da die Anstalt bisher so außerordentlich Vorzügliches ge- ordentlich schwere, von langer Hand vorbereitete Tat handele, leistet hatte, und da sie insbesondere für die Heranbildung die im Interesse der öffentlichen Sicherheit empfindliche Sühne bon Taubstummen- Lehrern überhaupt nicht zu entbehren verlange. Wenn er trotzdem für Zubilligung mildernder Um­war. Es trat sogar in Zukunft eine Erweiterung der An- stände eintrete, so tue er dies, weil es sich um zwei völlig un­stalt ein, die den Forderungen der Neuzeit Rechnung trug. bescholtene junge Menschen aus anständiger Familie handele, die Die Ausbildung von Taubstummen- Lehrern, die seit 1811 offenbar durch schlechte Bücher irregeleitet worden seien. Der An­stattfand, hob die Anstalt aus dem Rahmen aller sonstigen trag des Vertreters der Anklage lautete deshalb gegen Schwart ähnlichen Einrichtungen heraus und brachte es mit sich, daß auf vier Jahre Gefängnis, gegen Wolff auf zwei die Königliche Taubstummen- Anstalt gewissermaßen Mutter- Jahre Gefängnis. Rechtsanwalt Nikolaus machte für anstalt für viele andere Taubstummen- Schulen in Preußen den Angeklagten Schwark als mildernd geltend, daß dieser sich stets wurde. Eine ganze Reihe von Gründern und Leitern der als ein ehrlicher und fleißiger Mensch gezeigt habe, der offenbar in der Monarchie bestehenden Anstalten hat ihre Ausbildung in einer durch gewisse Räubergeschichten aufgepeitschten frank­in der Königlichen Taubstummen- Anstalt erhalten. Die haften Phantasie zu der Tat gekommen sei. Eine lange Gefäng­guten Erfolge, die in ganz Preußen die Taubstummen- nisstrafe würde auf einen so jungen Menschen nur verderblich Fürsorge aufzuweisen hat, sind also nicht zum wenigften auf wirken, zumal sich die Eltern bereit erklärt haben, ihn sofort die Leistungen der Königlichen Anstalt zurückzuführen. In- wieder aufzunehmen. Für den Angeklagten Wolff beantragten folgedessen überweisen die neueren amtlichen Bestimmungen die Rechtsanwälte Dr. Schwindt und Dr. Fürle eine möglichst die Taubstummen- Lehrer- Ausbildung der Königlichen Taub- milde Strafe, da dieser offenbar von Schwark erst in diesen Raub­stummen- Anstalt überhaupt. Die praktische Ausbildung der plan hineingezogen worden sei. Wie das überreichte Zeugnis der jungen Lehrer liegt in den Händen des Direktors und des Postbehörde ergebe, habe sich Wolff nicht das Geringste zuschulden Kollegiums, die wissenschaftliche erhalten sie durch besondere kommen lassen, er werde vielmehr als ein sehr fleißiger und an Vorlesungen von Dozenten der Universität. Die Anzahl der ständiger junger Mensch bezeichnet. Das Gericht tam zu folgen­in der Anstalt ausgebildeten Lehrer beträgt 750. dem Urteil: Der Angeklagte Schwart wurde wegen ver­Die bisher der Anstalt dienenden Grundstücke in der suchten schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu Linien- und Elsasser Straße erwiesen sich schon seit längerer 3 wei Jahren und sechs Monaten Gefängnis, der Zeit als zu flein, da immer neue Aufgaben an die Anstalt Angeklagte Wolff wegen Beihilfe hierzu zu einem Jahre Herantraten, so die Einführung des Handfertigkeits- und Gefängnis verurteilt. Das Gericht berücksichtigte bei Ab­Haushaltungsunterrichts sowie die gärtnerische Beschäftigung messung des Strafmaßes, daß es sich um eine außerordentlich der Schüler. Der Staat beschloß infolgedessen eine Ver- schwere, die öffentliche Sicherheit gefährdende Tat handele, deren legung der Anstalt, und zwar nahm man das Angebot Neu- eigentliches Motiv offenbar die Vergnügungssucht der Angeklagten köllns an, da das von der Stadtgemeinde Neukölln in un- sei, die sich auf diese verbrecherische Weise in den Besitz von Geld eigennüßiger Weise unentgeltlich zur Verfügung gestellte fezen wollten. Grundstück nach seiner Lage, Bebauungsfähigkeit und Ver­fehrsnähe am besten den Anforderungen entsprach. Der Bau Der Erweiterungsbau des Bahnhofes Baumschulenweg , begann im Sommer 1913 nach den vom Ministerium der der zur besseren und sicheren Abwicklung des Verkehrs nach öffentlichen Arbeiten aufgestellten Plänen. Infolge des der Stadtbahn, dem Görlitzer und dem Potsdamer Bahnhof und Norddeutsche Schleife", Chorm. P. Kurz, veranstalten am Sonn­Krieges erlitt er zwar eine Verlangsamung, aber feinen einen dritten Bahnsteig enthält, ist jetzt soweit gediehen, daß tag, den 8. August, im Garten der Brauerei J. Bözow, am Prenz Aufschub. Der Bau, der nunmehr vollendet ist, so daß in nach Fertigstellung der Futtermauern der Brückenbau für die lauer Tor, unter Mitwirkung des Berliner Sinfonie- Orchesters, ein der nächsten Woche die Lehrer und Schüler das neue, schöne Gleise über den Fußgängertunnel im Zuge der Baumschulen Konzert. Beginn 4% Uhr. Eintritt 25 Pf. Bei ungünstiger Witte­Heim beziehen können, trägt die goldene Inschrift Erbaut straße in Angriff genommen werden konnte. Der neue Bahn- rung im Saale. im Jahre 1914". steig liegt längs der Storm- und Glanzstraße. Der Er­Die Anstalt ist, wie schon hervorgehoben, eine Königliche weiterungsbau, dessen Fertigstellung bis zum 1. Oktober und nimmt infolgede en taubstumme Kinder beiderlei Ge- d. J. in Aussicht genommen war, wird erst im nächsten Früh­schlechts und ohne Unterschied des religiösen Bekenntnisses jahr vollendet sein. aus dem Gebiete der ganzen Monarchie als Zöglinge und Schulgänger auf.

Eine Jugendweihe

findet am 19. September wiederum statt, und zwar für die schulentlassenen Arbeiterkinder, die weder an der firchlichen Einsegnung noch an der Weihe einer sonstigen Religions­Zu der Feier tönnen nur solche Kinder zugelassen werden, die vorher angemeldet sind. Anmeldungen werden bis zum 31. August an folgenden

gemeinschaft teilnehmen.

Stellen entgegengenommen:

Emil Boeske, SW, Lindenstr. 3.

R. Timm, SO 33, Faldensteinſtr. 16.

Willi Franke, O 34, Ebertyſtr. 29.

Kurt Schönfelder, N 58, Kopenhagener Str. 42. R. Rehbock, N 20, Thurneysserstr. 7. Die Teilnehmer werden 2-3 Wochen vor der Weihe noch Besonders schriftlich eingeladen.

Der Raubanfall in der Yorckstraße vor Gericht. Der räuberische Ueberfall auf den Obergeldbriefträger 3 a cher, der sich am 16. Juli d. J. in dem Hause Yorckstr. 44 abgespielt hatte,

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Gedenket vor allem der Vergessenen, die niemanden zurückgelassen, der ihnen Spenden schickt. Sie sollen nicht ab­seits stehen, wenn die glücklicheren Kameraden Grüße aus der Heimat empfangen. Die Staatliche Abnahmestelle freiwilliger Gaben Nr. II im Bezirk des Gardekorps , Berlin NW 6, Starlstr. 12, versorgt in ständiger Folge diejenigen preußischen Truppen, die im harten Ringen vor Warschau standen. Die Hilfe weitester Streise ist notwendig, um den Anforderungen gerecht zu werden, die sich jetzt naturgemäß ergeben. Sendet Liebesgaben an die oben angegebene Adresse! Besonders er­wünschte Gaben sind: Zigarren, Fleisch, Fisch-, Gemüse­konserven, Brausepulver, Schokolade, Unterwäsche, Hand- und Taschentücher, Taschenmesser, Schweißpulver, Nähzeug usw.

Einstellung einer Kraftomnibuslinie. Die Allgemeine Ber­ liner Omnibus- Aktien- Gesellschaft stellt den Betrieb ihrer Kraft­omnibuslinie 8, Schöneberg , Martin- Luther- Straße( Ecke Hohen­staufenstraße) bis Wörther Plaz, am 10. d. M. vorübergehend ein. Gesangskonzert. Die vereinigten Chöre Männerchor Norden "

Kleine Nachrichten. Ein Fleddererpärchen wurde in der ver­

gangenen Nacht im Nordosten der Stadt unschädlich gemacht. Auf einer Bank am Wörther Platz war ein Mann eingeschlafen.

Ein Arbeiter" Erich Horn schlich sich an ihn heran, während seine Helfershelferin, ein Straßenmädchen Erna Dietrich, Schmiere" Der städtische Gefrierfleischverkauf. stand. Es gelang ihm, dem Schlafenden Uhr mit Kette und das Aus dem Rathause wird mitgeteilt:" Für den städtischen Ge- Portemonnaie abzunehmen, ohne daß er erwachte. Ein Schutz­frierschweinefleischverkauf hat der Magistrat beschlossen, in Zukunft mann aber hatte trotz der Aufpasserin den Vorgang von weitem Gin Sittlichkeitsverbrecher von einer Beschränkung der auf den einzelnen Käufer entfallenden bemerkt und verhaftete das Pärchen. Gewichtsmenge abzusehen. Es genügt zur Entnahme von Fleisch wurde gestern auf dem Laubengelände an der Pankower Allee festgenommen. Gin 25 Jahre alter Arbeiter Friß Schmidt, ein lediglich die Vorzeigung eines Ausweiſes, welcher von der verfrüppelter Mensch, folgte einem neunjährigen Mädchen in die ständigen Brotkommission ausgestellt ist. Die seit längerer Zeit für Laube der Eltern und versuchte, als er sah, daß das Kind allein den städtischen Fettwarenverkauf ausgegebenen Berechtigungsfarten war, es zu vergewaltigen. Zum Glüd aber waren Leute in Ser haben auch für den Gefrierfleischverkauf Gültigkeit. Der Verkauf Nähe, die die Hilferufe des Mädchens hörten. Sie eilten herbei steht allen Bevölkerungsklassen offen, ist jedoch auf Einwohner der und nahmen den Unhold feit, bevor er noch das geplante Ver­Stadt Berlin beschränkt. Auf jeden Haushalt wird eine Berechti- brechen ausführen konnte.- Beim Baden ertrunken ist im Flaken­gungstarte abgegeben. Für den Verkauf der Schinkenstücke von see bei Woltersdorf die 13 jährige Frida Schulz aus Berlin . Das Gefrierschweinen ist den Weiterverkäufern die Berechtigung ein­geräumt, nur in Mindestmengen von einem Pfund zu verkaufen. Auch kann Rückenfett nur zugleich mit anderem Fleisch und höchstens in derselben Menge wie dieses abgegeben werden.

Nachdem nunmehr die meisten Großstädte mit dem Verkauf der aufgejammelten Fleisch- und Fettwarenmengen begonnen haben, er­gibt ein Vergleich, daß die vom Berliner Magistrat angesetzten Preise für das Gefrierschweinefleisch sowie für Fettwaren und Schinken im Durchschnitt die biüigsten sind, die irgendwo von den Gemeinden berechnet werden. Die Preise für das Gefrierschweine­

Mädchen hatte mit ihrer Klasse einen Ausflug nach Woltersdorfer Schleuse gemacht und wollte trotz des strengen Verbots des Lehrers durchaus baden. Sie entfernte sich Heimlich von den übrigen Schülerinnen und begab sich nach dem Flakensee. Kaum war die Sch. ins Wasser gegangen, als sie an eine tiefe Stelle geriet und sofort unterging. Rettungsversuche waren vergeblich.

Wetteraussichten für das mittlere Norddeutschland bis Montagmittag. Zeitweise heiter, aber noch sehr veränderlich und öfter wiederholte, im östlichen Stüftengebiet vielfach starke, in den anderen Gegen­den geringere Regenschauer. Strichweise Gewitter.